Präventive Begleitmaßnahmen für die Cannabislegalisierung

Vorlage: 2022/0728
Art: Antrag
Datum: 29.06.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.07.2022

    TOP: 42

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.10.2022

    TOP: 10

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.06.2022 Vorlage Nr.: 2022/0728 Präventive Begleitmaßnahmen für die Cannabislegalisierung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2022 42 X Jugendhilfeausschuss 19.10.2022 x 1. Die Stadt Karlsruhe erarbeitet präventive, begleitende Maßnahmen für die anstehende Legalisierung von Cannabis. 2. Dem Gemeinderat wird dargestellt, wie sich die Zuständigkeiten der Beratungsstellen (nach der Legalisierung) und ob sich die vorhandenen Beratungsangebote verändern werden. 3. Die Drogenkommission wird zeitnah zum Thema Legalisierung von Cannabis einberufen. Begründung/Einordnung: Die Bundesregierung plant in der zweiten Jahreshälfte die Cannabislegalisierung einzuführen. Die Stadt Karlsruhe sollte frühzeitig darauf reagieren, und entsprechende Maßnahmen einleiten. Schüler*innen und Jugendliche müssen, ähnlich wie beim Alkoholkonsum, über Risiken aufgeklärt werden. Außerdem gilt es, relevante Partner*innen im Bereich der Prävention frühzeitig einzubinden. Organisatorisch ist zu klären, wie die Zuständigkeiten aufgegliedert werden. Aktuell sind die Stadt Karlsruhe und die AWO für illegale Drogen zuständig. Das Diakonische Werk und der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation nimmt Personengruppen an, die eine Beratung zu legalen Drogen (Alkohol, Medikamente) suchen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Anton Huber

  • Protokoll GR 26.07.2022 TOP 42
    Extrahierter Text

    Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 39. Punkt 42 der Tagesordnung: Präventive Begleitmaßnahmen für die Cannabislegalisierung Antrag: SPD Vorlage: 2022/0728 Beschluss: Beratung im Jugendhilfeausschuss am 19. Oktober 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 42 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Juli 2022

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0728 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Präventive Begleitmaßnahmen für die Cannabislegalisierung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2022 42 x Jugendhilfeausschuss 19.10.2022 10 x Kurzfassung Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Erarbeitung von speziellen präventiven, begleitenden Maß- nahmen für die anstehende Legalisierung nicht erforderlich. Die für die Stadt Karlsruhe tätigen Suchtberatungsstellen sind gut miteinander vernetzt und erarbeiten gemeinsam sinnvolle Vorgehensweisen zu den bevorstehenden Veränderungen. Die Einrichtung der Drogenkommission wird von der Verwaltung unterstützt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadt Karlsruhe erarbeitet präventive, begleitende Maßnahmen für die anstehende Legali- sierung von Cannabis. Die Suchtprävention leistet seit Jahrzehnten einen zentralen Beitrag zur Verbesserung der Bevölke- rungsgesundheit. Um die Schäden, die mit dem Missbrauch der legalen und illegalen Substanzen so- wie den Verhaltenssüchten einhergehen, zu verringern, muss die Prävention von Sucht neben Sucht- therapie und Repression zentraler Bestandteil einer umfassenden Sucht- und Drogenpolitik sein. Moderne Suchtprävention erreicht Zielgruppen systematisch in ihren Lebenswelten, tut dies ohne ei- nen erhobenen Zeigefinger und ist bestrebt, eine gesundheitsförderliche Veränderung von Wissen, Einstellungen und Verhaltensweisen zu bewirken. Dabei wird vorrangig ein salutogenetischer Ansatz im Sinne einer Ressourcenstärkung, also Lebenskompetenz- und Risikokompetenzstärkung, verfolgt. Die Legalisierung von Cannabis bedeutet daher nicht, dass neue oder veränderte Präventionsmaßnah- men entwickelt werden müssen, sondern erfordert lediglich den Ausbau der Prävention und die Priori- sierung des Jugendschutzes. Schon bestehende Module, Workshops und Veranstaltungen sollten kon- sequent und flächendeckend umgesetzt werden können. Hierzu werden bei der Stadt Karlsruhe weitere Ressourcen im Bereich der operativen Tätigkeit benö- tigt, denn für eine erfolgreiche und nachhaltige Prävention muss das ganze System einbezogen wer- den. In der Schule sind das nicht nur die Schüler*innen und deren Eltern, sondern auch die Lehrkräfte, die Schulsozialarbeit und die Schulleitungen. Um Nachhaltigkeit zu erreichen, müssen Präventionsangebote dauerhaft etabliert werden. Hier sind nicht nur Schulen als Adressat von Präventionsveranstaltungen zu nennen. Prävention beziehungs- weise Resilienzförderung beginnt weitaus früher und in vielseitigeren Kontexten. Kindertageseinrich- tungen, Vereine, Jugendhäuser und Wohngruppen sind als weitere Zielgruppen zu erwähnen. Die Cannabislegalisierung muss durch eine Veränderung der Intensivierung der Prävention begleitet wer- den. Je häufiger sich mit dem Thema Suchtprävention auseinandergesetzt wird, desto mehr Wissen und Kompetenz wird angeeignet, und eine klare persönliche Haltung kann sich ausbilden. Der Fokus muss daher auf einer Zielgruppenerweiterung und auf der dauerhaften Implementierung verschiedenster Präventionsangebote im gesamten Prozess des Heranwachsens liegen. Wichtig ist es außerdem, Jugendlichen zu vermitteln, dass die Legalisierung von Cannabis nicht bedeu- tet, dass Cannabis harmlos ist, sondern dass diese Entscheidung das Ergebnis eines komplexen Abwä- gungsprozesses ist. Die häufig von Jugendlichen zu Recht gestellte Frage: „Warum ist Cannabis illegal, Alkohol und Zigaretten aber legal, obwohl deren Gefährlichkeit von Fachleuten wesentlich höher ein- geschätzt wird?“, welche von Präventionsfachleuten bislang nur mühsam stringent und zufriedenstel- lend beantwortet werden kann, entfällt mit der Legalisierung. Somit kann der Schwerpunkt im Diskurs auf den individuellen sowie den gesellschaftlichen Umgang mit Suchtmitteln gelegt werden. Perspektivisch kann im Zuge der Legalisierung von Cannabis eine Projekterweiterung der Einsätze der Jugendschutzteams auf Großveranstaltungen erfolgen. Bisher fokussieren sich die Jugendschutzteams nur auf die Themen Alkohol und Nikotin. Die Umsetzung dieser konkreten und zielgerichteten präven- tiven Maßnahmen kann aber erst konzipiert und implementiert werden, wenn die Inhalte des Gesetz- entwurfes und die Auswirkungen auf das Jugendschutzgesetz feststehen. 2. Dem Gemeinderat wird dargestellt, wie sich die Zuständigkeiten der Beratungsstellen (nach der Legalisierung) und ob sich die vorhandenen Beratungsangebote verändern werden. – 3 – Die für die Bürger*innen der Stadt Karlsruhe tätigen Suchtberatungsstellen der diakonischen Sucht- hilfe Mittelbaden (DSM), des Baden-Württembergischen Landesverbandes für Prävention und Rehabili- tation gGmbH (bwlv) und die städtische Jugend- und Drogenberatungsstelle (JDB) treffen sich gemein- sam mit der Suchthilfekoordinatorin regelmäßig zum „Runden Tisch Suchtberatung Karlsruhe“. Ziele dieses Gremiums sind eine nachhaltige Kooperation, Absprachen zu einzelnen Schwerpunkten, Ver- hinderung von Doppelungen und die gemeinsame Weiterentwicklung der Suchtberatung in Karlsruhe. Nach Einschätzung dieses Gremiums liegt auch nach der Gesetzesänderung die Expertise zum Thema Cannabis weiterhin bei der Jugend- und Drogenberatung, sodass Betroffene und Angehörige in der Regel weiterhin dort beraten werden. Der Runde Tisch Suchtberatung wird die Entwicklungen im Blick behalten und bei Bedarf nachsteuern. Auf die spezialisierten und niedrigschwelliegen Angebote der AWO (AWO-Ambulanz, GetIn-Kontakt- laden, Drogenkonsumraum und die Beratungsstelle KID- Hilfe für drogenabhängige Eltern und deren Kinder) wird die Veränderung der Gesetzgebung voraussichtlich keine nennenswerten Auswirkungen haben. Gleichwohl ist die Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls ebenfalls nachzusteuern. Ein Teil der Aufgaben in der Jugend- und Drogenberatung ist die Beratung von Menschen, die Prob- leme im Zusammenhang mit der Illegalität einer Substanz haben. Entweder suchen sie aufgrund einer gerichtlichen Auflage die Beratungsstelle auf, oder sie wünschen eine Beratung zum Umgang mit den justiziellen Konsequenzen. Ebenso werden jugendliche erstauffällige Cannabiskonsument*innen von Polizei und Jugendgerichtshilfe zur Absolvierung eines Kurses „Reset Cannabis“ an die Jugend- und Drogenberatungsstelle verwiesen. Mit dem Wegfall des gerichtlichen Drucks werden die Menschen, die nur aufgrund dessen die Bera- tungsstelle aufgesucht haben, nicht mehr kommen. Dies bedeutet zum einen eine Arbeitserleichte- rung für die Mitarbeitenden, denn gerade in den vielen Fällen, bei denen weder eine Sucht- noch eine Missbrauchsproblematik vorliegt, ist eine solche „Auflagenberatung“ sehr unbefriedigend. Das Ziel der Beratung ist die Erfüllung der gerichtlichen Auflage; inhaltliche Themen gibt es in der Regel nicht. Zum anderen fällt aber auch eine Gruppe von Menschen weg, bei denen vielleicht eine solche Problematik, aber noch keine Motivation oder Einsicht besteht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Für die Gruppe der jugendlichen erstauffälligen Cannabiskonsument*innen ist es daher umso wichti- ger präventive Angebote zu verstärken und Wege zu finden, diese Gruppe zu erreichen. Gerade für riskant konsumierende Jugendliche braucht es spezielle Beratungsangebote im Sinne einer cannabis- spezifischen Frühintervention. Hier gibt es erste vielversprechende Konzepte, an denen aktuell bundes- weit gearbeitet wird. 3. Die Drogenkommission wird zeitnah zum Thema Legalisierung von Cannabis einberufen. Die Einberufung der Drogenkommission zur intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema Can- nabislegalisierung und deren Auswirkungen auf die Stadt Karlsruhe wird von der Stadtverwaltung be- grüßt.