Prüfung einer Karlsruher Biogasanlage
| Vorlage: | 2022/0721/1 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 21.07.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.08.2022 Vorlage Nr.: 2022/0721/1 Prüfung einer Karlsruher Biogasanlage Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 22.1 x 1. Die Stadtverwaltung prüft erneut Standorte für eine Trockenvergärungsanlage im Stadt- oder Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Landkreis und ermittelt den Gesamtertrag an Gas und bewertet den Beitrag zur Gaserzeugung. 2. Die Stadtverwaltung prüft zu welchem frühestmöglichen Datum ein Ausstieg aus den bestehenden Verträgen der derzeitigen Vergabe möglich ist. 3. Die Stadtverwaltung prüft die Fördermöglichkeiten von Biogasanlagen durch Land und Bund. Begründung In den Jahren ab 2009/10 wurde schon die Errichtung einer Trockenvergärungsanlage auf Karlsruher Gemarkung geprüft. Schließlich wurde 2014 entschieden den in Karlsruhe anfallenden Biomüll zu Trockenvergärungsanlagen außerhalb Karlsruhes zu transportiert. Eine logistische Herausforderung und durch den Transport auch klimatisch fraglich. Im Angesicht der momentanen internationalen Entwicklungen, den möglichen Defiziten beim Thema Energie, speziell bei Gas, braucht es weitere Lösungen für die Stadt Karlsruhe. Ein Baustein stellt eine eigene Trockenvergärungsanlage im Karlsruher Stadt- oder Landkreis da. Die Stadt sucht den Austausch mit dem Landkreis Karlsruhe und den ansässigen Gemeinden und Städten um nach Möglichkeit eine gemeinsame Trockenvergärungsanlage zu schaffen. Dadurch fallen die Vergabe und der Transport nach Flörsheim-Wicker bzw. Bietigheim weg. Auch könnten durch einen gemeinsamen Ansatz höhere Erfassungsmengen erreicht werden um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Der Vertrag mit dem Bieter der Ausschreibung von 2014 läuft bis zum Jahr 2036, ab diesem Zeitpunkt könnte ein geeigneter Übergang zur Biomüllverwertung in Karlsruhe geschaffen werden. Wie der Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (2022) zeigt, bietet sich eine Biogasanlage für den Raum Karlsruhe an. Quelle Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. 2022. Bestehende Biomethaneinspeiseanlagen - Energieatlas. https://www.energieatlas-bw.de/biomasse/bestehende-biogasanlagen. Unterzeichnet: Friedemann Kalmbach Jürgen Wenzel – 2 – Petra Lorenz
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0721/1 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Prüfung einer Karlsruher Biogasanlage Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 22.1 X Kurzfassung Eine regionale Verwertung von Bioabfällen ist aufgrund kurzer Transportwege grundsätzlich sinnvoll. Die Stadt ist bis 2036 vertraglich an den derzeitigen Auftragnehmenden gebunden. Grundlage ist der Gemeinderatsbeschluss vom 21. Oktober 2014, dem ein umfangreiches Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit vorausging. Wann und zu welchen Bedingungen ein Ausstieg aus diesem Vertrag möglich ist, wäre im konkreten Fall zwischen Stadt und beauftragter Firma auszuhandeln. Die Stadtverwaltung sagt zu, mit dem Landkreis Gespräche über die mittel- bis langfristigen Perspektiven einer Zusammenarbeit bei der Bioabfallverwertung zu führen und über die Ergebnisse im Fachausschuss zu berichten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf die Stellungnahme des Amts für Abfallwirtschaft (AfA) zum Antrag der Gemeinderatsfraktion FW I FÜR - Tagesordnungspunkt 35.1 des Gemeinderats vom 26. Juli 2022 - wird verwiesen. Darin wurde bereits ausführlich dargestellt, warum der Gemeinderat im Jahr 2014 beschlossen hatte, in Karlsruhe keine eigene Bioabfallvergärungsanlage zu errichten, die bisher betriebene Nassvergärungsanlage stillzulegen und die Leistung der Verwertung des Bioabfalls extern auszuschreiben. Zum Antrag nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Die Stadtverwaltung prüft erneut Standorte für eine Trockenvergärungsanlage im Stadt- oder Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Landkreis und ermittelt den Gesamtertrag an Gas und bewertet den Beitrag zur Gaserzeugung. Derzeit werden im Land- und Stadtkreis Karlsruhe jeweils ca. 15.000 Mg Bioabfälle eingesammelt und einer externen Verwertung zugeführt. Auf dieser Grundlage wäre zu prüfen, ob geeignete Rahmenbedingungen für Bau und Betrieb einer gemeinsamen Biovergärungsanlage für Stadt- und Landkreis vorliegen. Dabei sind u.a. zu berücksichtigen: - zu erwartende Entwicklung der Sammelmengen - mögliche Anlagen-Standorte - Bau- und Betriebskosten - Verwertungsmöglichkeiten und -konditionen der Endprodukte (Biogas, Kompost) - Entsorgungskosten pro Tonne Bioabfall - CO2-Vermeidung pro Tonne Bioabfall Erst bei Vorliegen entsprechender Prüfergebnisse kann eingeschätzt werden, ob eine regionale Verwertung ökonomisch und ökologisch sinnvoll möglich erscheint. Dabei ist es grundsätzlich erstrebenswert, Abfalltransportwege aus ökologischen Gründen möglichst kurz zu halten. Aufgrund der für Bau und Betrieb einer neuen Anlage notwendigen Ressourcen muss eine regionale Lösung allerdings sowohl ökologisch als auch ökonomisch einem Vergleich mit dem bestehenden Entsorgungsmarkt standhalten können. Die künftige Gasertragsmenge ist abhängig von den Sortiervorgaben für Privathaushalte. So ist der vornehmlich aus Küchenabfällen bestehende Bioabfall aus der Behältersammlung der Stadt Karlsruhe als sehr energiereich anzusehen. Der Bioabfall aus den teilweise ländlich geprägten Gebieten des Landkreises besteht dagegen eher aus einem höheren Anteil an Grünabfällen, beispielsweise aus dem Gartenbereich. Der Gesamtgasertrag und der Beitrag zur Gaserzeugung könnte daher erst nach Durchführung von differenzierten Sortieranalysen abgeschätzt werden. 2. Die Stadtverwaltung prüft, zu welchem frühestmöglichen Datum ein Ausstieg aus den bestehenden Verträgen der derzeitigen Vergabe möglich ist. Hinsichtlich einer möglichen Kündigung des „Vertrages zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Karlsruhe“ vom 29. Juni 2016 zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Auftragnehmenden, BKKB, muss darauf hingewiesen werden, dass laut § 16 dieser Vertrag erstens nur aus wichtigem Grund und darüber hinaus laut § 17 zweitens aufgrund von Rechtsverletzungen des Auftragsnehmenden vorzeitig gekündigt werden kann. Derzeit liegen keinerlei Anhaltspunkte bezüglich des Vorliegens entsprechender Kündigungsgründe vor, so dass von einer Vertragsbindung an den Auftragnehmenden bis zum Jahr 2036 ausgegangen werden muss. Bezüglich einer anderweitigen Kündigung des Vertrages - beispielsweise im Rahmen einer von beiden Seiten abgestimmten – 3 – Aufhebungsvereinbarung - ist davon auszugehen, dass der Auftragnehmende in diesem Fall eine Kompensationsforderung stellen würde, über die im konkreten Fall zu verhandeln wäre und die in eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einbezogen werden müsste. 3. Die Stadtverwaltung prüft die Fördermöglichkeiten von Biogasanlagen durch Land und Bund. Aufgrund der umfangreichen erforderlichen Abstimmungen, Prüfungen und der langen Planungs- und Umsetzungszeiträume kann die Frage nach Fördermöglichkeiten durch Land und Bund jetzt noch nicht beantwortet werden. Erstens können sich die zugrunde liegenden Rahmenbedingen bis zum Umsetzungszeitpunkt komplett verändert haben und zweitens wäre dies auch vom konkreten Ausgestaltungsplan und dem notwendigen Investitionsvolumen der Verwertungsanlage abhängig. Eine detaillierte Prüfung und Ausschöpfung möglicher Förderprogramme würde rechtzeitig im Vorfeld einer Umsetzung erfolgen.