Neubau-/Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe
| Vorlage: | 2022/0720 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.06.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.07.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Mannheim Karlsruhe Speyer Bruchsal Landau i.d. Pfalz Neustadt a.d. Weinstraße Heidelberg Ludwigshafen am Rhein Stand: 12.03.2021 Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG Kartengrundlage: WMS DTK 250, © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2020) Arbeitsstand ± 05102,5 km 1:150.000 Höchste Raumwiderstände und Grobkorridore - Raumordnung und Umwelt kombiniert Bestand Grobkorridore Bereiche potenzieller Neubauoptionen Bereiche potenzieller Bündelungs- und Ausbauoptionen (Bestandsstrecken Straße/Bahn) Fliessgewässer Übergeordnete Gewässer Fliess- und Stillgewässer Sonderflächen Bund, Entwicklungsflächen Konversion Suchraum Nachrichtlich Übergeordnete Verkehrswege Straße Schiene Schutzbedürftige Bereiche/ Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftsflege: Besonderer Prüfauftrag in der vertiefenden Planung Raumwiderstand V - außerordentlich hoch IV - sehr hoch
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Extrahierter Text
Seite 1/7 NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe – Kriterienkatalog UVS / RVS NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe Tabelle 1: Definition der Raumwiderstände Raum- widerstand Definition Außerordent- lich hoch V • Sachverhalt, der eine herausgehobene Schutzwürdigkeit aufweist und durch vorhaben- bedingte Beeinträchtigung außerordentlich hohe Auswirkungen auf Umwelt-/Raumkrite- rien bzw. Nutzungsstrukturen erwarten lässt und der im Regelfall eine Realisierung au- ßerordentlich erschwert oder nahezu unmöglich macht. • Damit ist ein Sachverhalt gemeint, der einer Zulassung des Vorhabens grundsätzlich ent- gegensteht und dessen Überwindung im Rahmen der Vorhabenverwirklichung aus fakti- schen Gründen nahezu ausgeschlossen ist oder für den eine Verlagerung des Sachver- haltes / der Nutzung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. • Die Restriktionsklasse kann sowohl aus der Sachebene als auch der gutachtlichen Be- wertung resultieren. Sehr hoch IV • Sachverhalt, der eine sehr hohe Schutzwürdigkeit aufweist und durch vorhabenbedingte Beeinträchtigung sehr hohe Auswirkungen auf Umwelt-/Raumkriterien erwarten lässt und der ein grundsätzliches Zulassungsverbot oder ein sehr schweres Realisierungshindernis darstellen kann bzw. der einen sehr gewichtigen Belang / Ziel der Raumordnung ohne Ausnahmelage darstellt. • Damit ist ein Sachverhalt gemeint, der einer Zulassung des Vorhabens grundsätzlich ent- gegensteht und der sich i.d.R. auf eine rechtlich verbindliche Schutznorm gründet und nur bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher (Ausnahme-) Voraussetzungen zugelassen werden darf (z. B. § 34 Abs. 3 BNatSchG). Ebenfalls erfasst werden von dieser Restrikti- onsklasse alle Sachverhalte, deren Überwindung im Rahmen der Vorhabenverwirkli- chung aus faktischen Gründen sehr schwer möglich ist. • Die Restriktionsklasse resultiert aus der Sachebene und hinsichtlich der faktischen Mög- lichkeit der Vorhabenverwirklichung auf gutachterlichen Bewertungen. Hoch III • Sachverhalt, der durch vorhabenbedingte Beeinträchtigung ebenfalls zu erheblichen Aus- wirkungen auf Umwelt- /Raumkriterien führen kann bzw. der einen sehr gewichtigen Be- lang / Ziel der Raumordnung darstellt, der nur durch andere sehr gewichtige Belange überwunden werden kann. • Damit ist ein Sachverhalt gemeint, der sich aus gesetzlichen oder untergesetzlichen Nor- men oder gutachtlichen, umweltqualitätszielorientierten Bewertungen begründet. Eine Vorhabenverwirklichung in der Regel nicht zulässig. • Die Restriktionsklasse kann sowohl aus der Sachebene als auch der gutachtlichen Be- wertung resultieren. Mittel II • Sachverhalt, der durch vorhabenbedingte Beeinträchtigung zu Auswirkungen auf Um- welt-/Raumkriterien führt und der im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden muss. • Damit ist ein Sachverhalt gemeint, der sich aus rechtlichen Normen oder anderen ver- bindlichen Vorgaben ableitet und der im Sinne der Umweltvorsorge in die Abwägung zur Korridorfindung einfließt bzw. der im Rahmen der Abwägung einen sonstigen Belang / Grundsatz der Raumordnung darstellt. Die Überwindung dieser Sachverhalte ist im Rah- men der Vorhabenverwirklichung möglich. • Die Restriktionsklasse kann ebenfalls sowohl aus der Sachebene als auch aus der gut- achtlichen Bewertung resultieren. nachrangig (gering bis sehr gering bzw. nicht quantifi- zierbar) I • keine oder sehr geringe hervorgehobenen Restriktionen: • keine Flächen ohne oder mit sehr eingeschränkter Verfügbarkeit bzw. eine Überwindung ist ohne größere Schwierigkeiten möglich: • keine oder nur geringe Umweltauswirkungen erkennbar und deshalb als relativ konflikt- arm einzustufen. Diese Bereiche sind in besonderer Weise geeignet, eine Trasse aufzu- nehmen. Seite 2/7 NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe – Kriterienkatalog UVS / RVS Abkürzungen: ATKIS Amtliches Topographisches-Kartographisches Informationssystem AZ In Aufstellung befindliches Ziel (gemäß Teilfortschreibung Regionalplan) Blaue Schrift Berücksichtigung in der Bestandsbeschreibung BfN Bundesamt für Naturschutz BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit DP BW Denkmalpflege Baden-Württemberg DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt E Übernahme aus der Erläuterungskarte des Regionalplans (Rhein-Neckar) G Grundsatz (gemäß Regionalplan) GDKE RLP Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LFU RLP Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz N Nachrichtliche Darstellung des Regionalplans bzw. nachrichtliche Darstellung in der Raumwiderstandskarte n.v. Nicht verfügbar TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm V Vorschlag des Regionalverbands (gemäß Regionalplan) Z Ziel (gemäß Regionalplan) * Keine einheitliche Datenlage, daher nachrichtliche Darstellung; besonderer Prüfauftrag in der vertiefenden Planung Tabelle 2: Übersicht: Kriterien der Umwelt Schutzgüter zur Ermittlung der Raumwiderstände UVPG-Schutzgut Kriterien / Bestandsbeschreibung Quellen Begründung RWK Menschen, insbe- sondere die menschliche Ge- sundheit Wohnsiedlungsflächen und vul- nerable Orte ATKIS, DLM Außerordentlich hoher Schutzstatus (TA Lärm, BImSchV); unverhältnismäßig hoher Aufwand einer Verlagerung; Privateigentum V Industrie- und Gewerbeflächen ATKIS, DLM Sehr hoher Schutz aufgrund vorhabenbeding- ter Beeinträchtigung und sehr hohem Zulas- sungshindernis/-verbot; Privateigentum IV Sport- und Freizeiteinrichtungen (Klein- gärten, Wander-, Rad-, Reit- und sonstige Erho- lungswege, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Einrichtungen der Erholungsinfrastruktur) ATKIS, DLM Flächenkategorien mit nutzungsbedingt redu- zierter Empfindlichkeit, bzw. bei Sportanlagen sind auch deren Lärmemissionen zu berück- sichtigen III Tiere, Pflanzen und die biologi- sche Vielfalt FFH-Gebiete LUBW und LFU RLP Europäische Schutzgebiete (striktes Recht) IV EU-Vogelschutzgebiete LUBW und LFU RLP Europäische Schutzgebiete (striktes Recht) IV Ramsar - Gebiete LUBW und LFU RLP Sehr hohe Schutzkategorie aufgrund der inter- nationalen Ramsar-Konvention IV Naturschutzgebiete LUBW und LFU RLP Strenges Schutzregime (BNatSchG) IV Gesetzlich geschützte Biotope LUBW und LFU RLP Strenges Schutzregime (BNatSchG), aber un- terschiedliche Ausprägungen/ Bedeutung III Durch Rechtsverordnung geschützte Waldgebiete (z.B. Schonwald, Bann- wald und Naturwaldreservate)) LUBW und LFU RLP Hoher Schutzstatus (gemäß Landeswaldge- setze – LWaldG) IV Wald mit besonderen Funktionen Forst Schutzstadien (LWaldG) und forstliche Ziele erfordern Berücksichtigung in der Planung, Aufwertung aufgrund des waldarmen UR III Sonstige Waldgebiete DLM Allgemeiner Schutz der Lebensstätte von zahl- reichen Tieren und Pflanzen II Biotopverbund und Wiedervernet- zungsabschnitte LUBW und LFU RLP Planerisch zu berücksichtigende Verbundfunk- tionen weiträumig gefasst; relevant ist der Verbleib der Funktion. Einzelflächeninan- spruchnahme bedeutet nicht vollständigen Funktionsverlust III Biotopverbund - Entwicklung LUBW und LFU RLP II Fläche Keine Raumdifferenzierung möglich N Boden Schutzwürdige Böden LGB-RLP/LFU RLP und LGRB/LUBW Böden mit hoher Wertigkeit (Fachbehördliche Einstufung): B.-W.: Böden hoher und sehr III Seite 3/7 NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe – Kriterienkatalog UVS / RVS hoher Funktionserfüllung, Rlp.: Böden mit besonderen Standorteigenschaften Vorbelastungen (Altlasten) LGB-RLP/LFU RLP und LGRB/LUBW I Bodentypen und Bodengesellschaften, Bodenarten, Naturnähe, Rückhaltever- mögen LGB-RLP/LFU RLP und LGRB/LUBW Qualitative Beurteilung im Variantenvergleich - Wasser Trinkwasserschutzgebiete Zone I LUBW und LFU RLP Gesetzliche Restriktion (WHG, WG, LWG, und jeweilige WSG-Verordnungen) V Trinkwasserschutzgebiete Zone II IV Trinkwasserschutzgebiete Zone III III Heilquellenschutzgebiete Zone I LUBW und LFU RLP Gesetzliche Restriktion (WHG, WG, LWG, und jeweilige HQ-Verordnungen) V Heilquellenschutzgebiete Zone II IV Heilquellenschutzgebiete Zone III III Überschwemmungsgebiete und HQ 100 Bereiche LUBW und LFU RLP Gesetzliche Restriktion und Berücksichtigung der Überschwemmungsgefahr durch ein 100- jährliches Hochwasser III Mineralwässer und andere sensible Grundwassernutzungen LUBW Hochwertiges, mineralhaltiges Wasservor- kommen. Gewährleistung der Wasserversor- gung. IV Fließ- und Stillgewässer ATKIS, DLM Gesetzliche Restriktion, Konflikt oft vermeid- bar III Quellen LGN-RLP / ATKIS, DLM Gewährleistung der Wasserversorgung III Klima / Luft Keine Raumdifferenzierung möglich N Landschaft Nationale Naturmonumente BfN Strenges Schutzregime (BNatSchG) IV Landschaftsschutzgebiete LUBW und LFU RLP Landschaftsschutz und Erholung als wesentli- che Ziele der Ausweisung von LSGs. Gesetzlich Schutz (BNatSchG) III Geschützte Landschaftsbestandteile LUBW und LFU RLP Hoher Schutzstatus (BNatSchG). Elemente von hoher Bedeutung für das Schutzgut aufgrund ihrer Singularität und spezifischer Ausprägung III Biosphärenreservate - Kernzone BfN / LUBW und LFU RLP Strenges Schutzregime (BNatSchG), V Biosphärenreservate - Pflegezone Strenges Schutzregime (BNatSchG) IV Biosphärenreservate - Entwicklungs- zone Strenges Schutzregime (BNatSchG) III Nationales Naturerbe NABU und DBU Hochwertige naturschutzfachliche Gebiete, welche vom BMU ausgewählt wurden. III Naturdenkmale LUBW und LFU RLP Hoher Schutzstatus (BNatSchG). Elemente von hoher Bedeutung für das Schutzgut aufgrund ihrer Singularität und spezifischer Ausprägung III Naturparks LUBW und LFU RLP Großräumige Gebiete mit entsprechender Empfindlichkeit gegenüber Überprägung durch Bahnstrecken. Schutz gemäß BNatSchG II Großflächig unzerschnittene verkehrs- arme Räume > 100 km² BfN Wertvolle endliche Ressource II Geotope LUBW und LFU RLP Elemente von Bedeutung aufgrund ihrer Sin- gularität und spezifischer Ausprägung III Kulturelles Erbe und sonstige Sach- güter Baudenkmale GDKE RLP und DP BW Sehr hoher Schutzstatus über das DSchG IV Bodendenkmäler (in der Karte aus Da- tenschutzgründen nicht dargestellt) GDKE RLP und DP BW Sehr hoher Schutzstatus über das DSchG IV Archäologische Interessengebiete GDKE RLP und DP BW Sehr hoher Schutzstatus über das DSchG IV UNESCO-Weltkulturerbestätten GDKE RLP und DP BW Außerordentlich hoher Schutzstatus über das DSchG, einmaliges Weltkulturerbe V Seite 4/7 NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe – Kriterienkatalog UVS / RVS Tabelle 3: Übersicht: Kriterien der Raumordnung Ermittlung der Raumwiderstände RO-Belang Kriterien / Bestandsbe- schreibung Geltungsbereich Regionalplan Mittlerer Oberrhein (2002) Geltungsbereich Einheitlicher Re- gionalplan Rhein-Neckar (2013) RWK Regionale Sied- lungsstruktur Siedlungsflächen, Bestand Siedlungsflächen, Bestand (AT- KIS, DLM) Siedlungsflächen, Bestand (ATKIS, DLM) V Siedlungsflächen, Planung Keine einheitliche, aktuelle Datengrundlage auf Raumordnungs- Ebene vorhanden; Flächennutzungspläne werden in der vertiefen- den Raumanalyse herangezogen. - Gewerbe und Industrie, Bestand Gewerbe und Industrie, Be- stand (ATKIS, DLM) Gewerbe und Industrie, Bestand (ATKIS, DLM) IV Vorranggebiete Gewerbe und Industrie n.V. Vorranggebiete für Industrie, Ge- werbe, Dienstleitung, Logistik (Z) III Siedlungserweiterungen Regionalplanerisch abge- stimmte Bereiche für Sied- lungserweiterungen - III Gebiete Einzelhandel Vorranggebiete Integrierte Lage (Z) Zentralörtlicher Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte (Z) II Vorranggebiete Einrichtungs- kaufhaus Ergänzungsstandorte für Einzel- handelsgroßprojekte (Z) Ergänzungsstandorte (Z) Sonderfläche Militär Sonderfläche Bund Sonderfläche Bund N Entwicklungsfläche militärische Konversion (N) Regionale Frei- raumstruktur Regionale Grünzüge Regionale Grünzüge (Z) Regionale Grünzüge (Z) III Grünzäsuren Grünzäsuren (Z) Grünzäsuren (Z) IV Vorranggebiete für Natur- schutz und Landschafts- pflege Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschafts- pflege (Z) Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) N* Vorbehaltsgebiete für Na- turschutz und Landschafts- pflege n.v. Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (G) II Gebiete für die Erholung Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung (Z) Bereiche mit bes. Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherho- lung (E) II I Bereiche mit besonderer Bedeu- tung für Naherholung (E) Land- und Forst- wirtschaft Vorranggebiete für die Landwirtschaft Schutzbedürftige Bereiche für die Landwirtschaft Stufe I (Z) Vorranggebiete für die Landwirt- schaft (Z) III Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft Schutzbedürftige Bereiche für die Landwirtschaft Stufe II (G) Vorbehaltsgebiete für die Land- wirtschaft (G) II Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft Schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft (Z) Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft (Z) III Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft n.v. Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft (G) II Wasser Vorranggebiete für den Grundwasserschutz n.v. Vorranggebiete für den Grund- wasserschutz (Z) III Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz Bereiche zur Sicherung von Wasservorkommen (G) Vorbehaltsgebiete für den Grund- wasserschutz (G) II Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwas- serschutz Schutzbedürftige Bereiche für den vorbeugenden Hochwas- serschutz (Z) Vorranggebiete für den vorbeu- genden Hochwasserschutz (Z) III Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwas- serschutz Überschwemmungsgefährdete Bereiche bei Katastrophen- hochwasser (G) Vorbehaltsgebiete für den vorbeu- genden Hochwasserschutz (G) II Hochwasserschutzmaß- nahmen Flächen des Integrierten Rheinprogramms Hochwasserrückhaltemaßnahmen am Rhein (Bestand u. Planung) (N) N Seite 5/7 NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe – Kriterienkatalog UVS / RVS RO-Belang Kriterien / Bestandsbe- schreibung Geltungsbereich Regionalplan Mittlerer Oberrhein (2002) Geltungsbereich Einheitlicher Re- gionalplan Rhein-Neckar (2013) RWK Energieversor- gung und Roh- stoffsicherung Hochspannungsfreileitun- gen Hochspannungsfreileitungen (ATKIS, DLM) Hochspannungsfreileitungen (AT- KIS, DLM) N Umspannwerk Umspannwerk (ATKIS, DLM) Umspannwerk (ATKIS, DLM) IV Pipelines Öl- und Gasfernleitungen (AT- KIS, DLM) Öl- und Gasfernleitungen (ATKIS, DLM) N Kraftwerke Kraftwerke (ATKIS, DLM) Kraftwerke (ATKIS, DLM) IV Vorranggebiete erneuer- barer Energien Vorranggebiete für regionalbe- deutsame Windkraftanlage (Z) Vorranggebiete für die regionalbe- deutsame Windenergienutzung (AZ) IV Vorbehaltsgebiete erneu- erbarer Energien Gebiete für regionalbedeut- same Photovoltaikanlagen (Z) Vorbehaltsgebiete Wind (G) (rechtskräftiger Altplan) II Photovoltaikanlagen Photovoltaikanlagen Photovoltaikanlagen I Vorranggebiete Rohstoffe Vorranggebiete für den Abbau der Rohstoffe Kies und Sand (Z) Vorranggebiete für den Rohstoff- abbau (Z) IV Vorranggebiete zur Sicherung der Rohstoffe Kies und Sand (Z) Gebiete für den Abbau der Rohstoffe Kies und Sand (Z) Gebiet zur Sicherung von Roh- stoffen (Festgestein) (Z) Vorbehaltsgebiete Roh- stoffe Vorbehaltsgebiete zur Siche- rung der Rohstoffe Kies und Sand (G) Vorbehaltsgebiete für die Roh- stoffsicherung (G) II Sonstige regio- nale Infrastruk- tur Kläranlagen Kläranlagen (ATKIS, DLM) Kläranlagen (ATKIS, DLM) IV Deponien Deponien (ATKIS, DLM) Deponien (ATKIS, DLM) IV Abfallbehandlungsanlagen Abfallbehandlungsanlagen (ATKIS, DLM) Abfallbehandlungsanlagen (ATKIS, DLM) IV Schienenwege Schienenwege Schienenwege N Hauptverkehrsstraßen Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (ATKIS, DLM) Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (ATKIS, DLM) N Segelflugplätze und Lande- bahnen Segelflugplätze und Landebah- nen (ATKIS, DLM) Segelflugplätze und Landebahnen (ATKIS, DLM) IV Häfen Häfen (ATKIS, DLM) Häfen (ATKIS, DLM) IV Seite 6/7 NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe – Kriterienkatalog UVS / RVS Tabelle 4: Zusammenfassender Überblick der Raumwiderstandskriterien Definition Umweltkriterien Raumordnungskriterien RWK V – außerordentlich hoch: herausgehobene Schutz- würdigkeit - herausgehobene Schutzwürdigkeit, außerordent- lich hohe Auswirkungen auf Umwelt-/ Raumkrite- rien zu erwarten, Realisierung außerordentlich er- schwert oder nahezu unmöglich - Sachverhalt, der einer Zulassung des Vorhabens grundsätzlich entgegensteht und dessen Überwin- dung aus faktischen Gründen nahezu ausgeschlos- sen ist oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. - Wohnsiedlungsflächen (Bestand) und vulnerable Orte - Trinkwasser- / Heilquellenschutzgebiete Zone I - Biosphärenreservate – Kernzone - UNESCO-Weltkulturerbestätten - Wohnsiedlungsflächen RWK IV – sehr hoch: rechtlich verbindliche Schutznorm / sehr hohe Schutzwürdigkeit bzw. faktisch sehr schwer überwindbare Restriktion - sehr hohe Auswirkungen auf Umwelt- /Raumkrite- rien zu erwarten, grundsätzliches Zulassungsver- bot bzw. sehr gewichtiger Belang / Ziel der Raum- ordnung ohne Ausnahmelage. - Sachverhalt, der einer Zulassung des Vorhabens grundsätzlich entgegensteht und der sich i.d.R. auf eine rechtlich verbindliche Schutznorm gründet und nur bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher (Ausnahme-) Voraussetzungen zugelassen werden darf, sowie Sachverhalte, deren Überwindung aus faktischen Gründen sehr schwer möglich ist - Industrie- und Gewerbeflächen - Natura 2000-Gebiete (FFH, VSG) - Naturschutzgebiete - gesetzlich geschützte Waldgebiete (Naturwaldre- servate, Bannwald, Schonwald) - Ramsar-Gebiete - Trinkwasser-/Heilquellenschutzgebiete Zone II - Nationale Naturmonumente - Biosphärenreservate – Pflegezone - Bau- und Bodendenkmäler - Archäologische Interessensgebiete - Industrie- und Gewerbeflächen - Ver- und Entsorgungsanlagen (Umspann- werke, Kraftwerke, Deponien...), Flugplätze, Häfen - Grünzäsuren - Vorranggebiete für den Rohstoffabbau - Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung RWK III – hoch: hohe umweltfachliche Bewertung bzw. sehr gewichtiger Belang / Ziel der RO - erhebliche Auswirkungen auf Umwelt- /Raumkri- terien zu erwarten bzw. sehr gewichtigen Belang / Ziel der Raumordnung, der nur durch andere sehr gewichtige Belange überwunden werden kann. - Sachverhalt, der sich aus gesetzlichen oder unter- gesetzlichen Normen oder gutachtlichen, umwelt- qualitätszielorientierten Bewertungen begründet. Die Überwindung dieser Sachverhalte ist im Rah- men der Vorhabenverwirklichung möglich. - Sport- und Freizeiteinrichtungen - gesetzlich geschützte Biotope - Besondere Waldfunktionen - Biotopverbund und Wiedervernetzungsabschnitte - Böden mit besonderen ökologischen Funktionen - Trinkwasser-/Heilquellenschutzgebiete Zone III - festgesetzte Überschwemmungsgebiete und HQ 100 -Flächen - Fließ- und Stillgewässer, Quellen - Mineralwässer - Landschaftsschutzgebiete, geschützte Land- schaftsbestandteile - Biosphärenreservate – Entwicklungszone - Nationales Naturerbe, Naturdenkmale, Geotope - Regionalplanerisch abgestimmte Bereiche für Siedlungserweiterungen - Regionale Grünzüge - Schutzbedürftige Bereiche (Stufe I) bzw. Vor- ranggebiete für Wald und Forstwirtschaft - Schutzbedürftige Bereiche bzw. Vorrangge- biete für die Landwirtschaft - Vorranggebiete für den Grundwasserschutz - Schutzbedürftige Bereiche bzw. Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz - Vorranggebiete Industrie und Gewerbe Seite 7/7 NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe – Kriterienkatalog UVS / RVS Definition Umweltkriterien Raumordnungskriterien RWK II – mittel: mittlere umweltfachliche Bewertung bzw. sonstiger Belang / Grundsatz der RO - Auswirkungen auf Umwelt-/Raumkriterien zu er- warten, die im Rahmen der Abwägung berücksich- tigt werden müssen. - Sachverhalt, der sich aus rechtlichen Normen oder anderen verbindlichen Vorgaben ableitet und der im Sinne der Umweltvorsorge in die Abwägung zur Korridorfindung einfließt bzw. der im Rahmen der Abwägung einen sonstigen Belang / Grundsatz der Raumordnung darstellt. Die Überwindung die- ser Sachverhalte ist im Rahmen der Vorhabenver- wirklichung möglich. - Sonstige Waldgebiete - Biotopverbund – Entwicklung - Naturparks - Großflächig unzerschnittene verkehrsarme Räume > 100 km² - Vorranggebiete Integrierte Lage, Einrichtungs- kaufhaus; Zentralörtlicher Standortbereiche und Ergänzungsstandorte für Einzelhandels- großprojekte - Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Land- schaftspflege - Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung - Schutzbedürftige Bereiche Stufe II bzw. Vorbe- haltsgebiete für die Landwirtschaft - Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirt- schaft - Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz - Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz - Gebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik- anlagen - Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung RWK I – gering: geringe Restriktionen - keine oder sehr geringe hervorgehobene Restrikti- onen - keine Flächen ohne oder mit sehr eingeschränkter Verfügbarkeit bzw. eine Überwindung ist ohne größere Schwierigkeiten möglich - keine oder nur geringe Umweltauswirkungen er- kennbar und deshalb als relativ konfliktarm einzu- stufen. Diese Bereiche sind in besonderer Weise geeignet, eine Trasse aufzunehmen. - Vorbelastungen (Altlasten) - Bereiche mit bes. Bedeutung für Fremdenver- kehr und Naherholung - Photovoltaikanlagen Gesonderte (nachrichtliche) Darstellung: - Schutzbedürftige Bereiche bzw. Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege - Sonderflächen Militär, Entwicklungsflächen militärische Konversion
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0720 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Neubau-/Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe Resolution Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.07.2022 24.2 x vorberaten Gemeinderat 26.07.2022 1.2 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat beschließt die Resolution zur Neubau-/ Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe der Deutschen Bahn. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese der Deutschen Bahn, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sowie den Bundes- und Landtagsabgeordneten des Stadtkreises zuzuleiten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 19.07.2022 (Neureut) und am 20.07.2022 (Durlach) Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ KVV – 2 – Präambel Grundsätzlich befürwortet die Stadt Karlsruhe die Förderung des Schienenverkehrs und die Realisierung der NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe im Sinne einer nachhaltigen Mobilität. Sie übernimmt ihre Verantwortung als Oberzentrum und befürwortet den Beibehalt des wichtigen Knotenpunktes im europäischen Netz. Es ist durch die Deutsche Bahn (DB) jedoch anzuerkennen, dass der Stadtkreis bereits zum heutigen Zeitpunkt einer immensen Belastung unterliegt. So liegen gemäß den Untersuchungen für nahezu das gesamte Stadtgebiet die sensibelsten Raumwiderstandsklassen IV und V vor (Anlagen 1 und 2). Eine Trassenführung in der Stadt Karlsruhe wird deshalb zwangsläufig durch Gebiete führen, welche in anderen Regionen des Untersuchungsraums den Ausschluss von Varianten bewirkt. In einem Gespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup und Vertretungen der Karlsruher Bürgervereine am 12. November 2021 wurde gemeinsam eine Positionierung der Stadt Karlsruhe zu den Planungen sowie Forderungen an die DB formuliert. Zusammen mit einer Erläuterung des damaligen Planungsstands (Linienkorridore) wurden diese Forderungen erst im Planungsausschuss am 26. November 2021 ergänzt und schließlich am 30. November 2021 im Hauptausschuss der Stadt Karlsruhe beschlossen. Als Mitglied des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein (RVMO) hat die Stadt Karlsruhe die Karlsruher Erklärung zum Güterverkehr des RVMO (zuletzt im Dezember 2021 fortgeschrieben) mit unterschrieben. Eine Fortschreibung dieser Erklärung ist vorgesehen, in der auch die nachfolgenden Belange der Stadt Karlsruhe mit einfließen sollen. Die Zielrichtung der Forderungen der Karlsruher Erklärung findet sich in den ersten drei Forderungen der Stadt Karlsruhe inhaltlich wieder und wird dort für das Karlsruher Stadtgebiet präzisiert. Beide Resolutionen (Stadt Karlsruhe und RVMO) sollen sowohl an die DB als auch an die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene übermittelt werden. Um sowohl den Anforderungen einerseits an die Förderung einer nachhaltigen Mobilität und andererseits dem Schutz der Schutzgüter gerecht zu werden, ergeben sich für die Stadt Karlsruhe nachfolgende zentrale Forderungen: Resolution Forderung 1: Die Stadt Karlsruhe fordert den maximalen Schutz der menschlichen Gesundheit sowie den Schutz der weiteren Schutzgüter. Diesen Schutz hat die Deutsche Bahn angemessen zu berücksichtigen, zu würdigen und zu gewährleisten. Die Neuplanung darf nicht zu einer höheren Lärmbelastung der Bevölkerung führen, vielmehr muss die Neuplanung eine Entlastungswirkung der Bestandsstrecken und der heute bereits höchst belasteten Stadtteile mit sich bringen. Forderung 2: Die Stadt Karlsruhe fordert, Kapazitätsberechnungen bereits zum heutigen Planungsstand durchzuführen. Die Ergebnisse der Berechnungen sind auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen der Bundes- und der Landesregierung abzugleichen. Forderung 3: Die Stadt Karlsruhe fordert eine Tunnellösung für den Gütertransitverkehr auch für den Osten Karlsruhes. Im derzeitigen Verfahren ist deshalb eine dezidierte Machbarkeitsstudie durchzuführen. Für den Variantenvergleich sind die Kriterien der Kosten-Nutzen-Berechnung detailliert darzulegen. Forderung 4: – 3 – Die Stadt Karlsruhe fordert eine städtebauliche Begleitplanung sowie eine Gesamtkonzeption (Metropolkonzept) für Karlsruhe. Da die verschiedenen durch die DB im Stadtkreis Karlsruhe vorgesehenen Projekte (z. B. 740 m-Programm, 3. / 4. Gleis KA-Durmersheim) kumuliert auf die Bevölkerung und weitere Schutzgüter wirken, sind diese auch projektübergreifend und gesamtheitlich durch die Bahn zu betrachten. Auch im Hinblick auf die Herausforderungen, welche der Klimawandel für den Stadtkreis Karlsruhe mit sich bringt, ist durch die Deutsche Bahn umgehend eine kritische Betrachtung ihrer Flächen im Stadtgebiet durchzuführen. Begründung 1. Die Trassenführung im Stadtgebiet Karlsruhe erfolgt in den Raumwiderstandsklassen IV / V und bereits heute existiert faktisch eine enorme Belastung. Während beim Neubau oder der "wesentlichen Änderung" von Schienenwegen eine gesetzliche Verpflichtung zur Lärmvorsorge besteht, löst eine reine Erhöhung der Zugzahlen dagegen keinen automatischen Anspruch auf verbesserten Lärmschutz aus. Da zum einen der Schienenverkehr auf den Bestandstrassen in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen hat und zum anderen die gesetzlichen Vorgaben verschärft wurden, existieren in der Stadt Karlsruhe viele Bereiche, an denen bereits heute die momentan gültigen Lärmgrenzwerte überschritten werden. Die prognostizierte starke Zunahme des Bahnverkehrs wird die heutige Situation voraussichtlich weiter verschärfen. Dies wird nicht akzeptiert. Mit Umsetzung der NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe sollen auch die bereits heute von Schienenlärm betroffenen Stadtgebieten entlastet werden. Dies kann durch verbesserten aktiven Lärmschutz an Bestandsstrecken (zum Beispiel Einhausungen, Lärmschutzwände) erreicht werden, aber auch, indem möglichst viel Schienenverkehr über die für die Bevölkerung verträglichste Trasse geleitet wird. Die Forderung erstreckt sich auch auf die Stadtteile, die durch die NBS/ABS mittelbar betroffen sind, indem sich die Zugzahlen erhöhen. 2. Kapazitätsberechnungen (welche Verkehre bei welcher Trassenvariante der NBS/ABS über welche Trassen geführt würden) sind aus Sicht der Stadt Karlsruhe bereits zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich. Sie stellen eine zentrale Grundlage dafür dar, dass Be- und Entlastungswirkungen im Bestand überhaupt berechnet werden können. Für Karlsruhe ergeben sich aus frühzeitigen Kapazitätsberechnungen weitere Konsequenzen. Besonders offensichtlich werden sie an dem „betrieblich für [die] durchgehende Variante erforderlichen Abschnitt“ durch den Elfmorgenbruch. Auswirkungen auf dieses aus ökologischer Sicht enorm hochwertige Waldgebiet – im angedachten Trassenverlauf befindet sich ein Waldrefugium mit wertvollen Alt- und Totholzstrukturen und großen Altpappeln, außerdem Lebensstätten besonders geschützter Arten – wurden im Rahmen des Variantenvergleichs bislang nicht untersucht und bewertet. Sollte sich herausstellen, dass diese Verbindung zum Hauptbahnhof aus betrieblicher Sicht erforderlich ist, wäre die gesamte Trassenführung dieser Variante (Güterverkehr entlang der A5 zum Güterbahnhof, Personenverkehr durch den Elfmorgenbruch zum Hauptbahnhof) neu zu bewerten und würde möglicherweise signifikant hinter die Alternative (durch den Durlacher Bahnhof) zurückfallen. Noch stärkere Konsequenzen könnten sich für all diejenigen Varianten ergeben, die das Karlsruher – 4 – Stadtgebiet im Westen untertunneln. Da diese weder den Hauptbahnhof noch den Güterbahnhof anbinden, würden sie in jedem Fall nur durch Transit-Güterverkehr befahren. Sollten Berechnungen ergeben, dass auch nach Verlagerung des Transit-Güterverkehrs in den Untergrund auf den Bestandsstrecken für den übrigen Schienenverkehr keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sein werden, wären all diese westlichen Tunnelvarianten hinfällig. Die potenziellen Auswirkungen auf die Planung der NBS/ABS sind so gewaltig, dass diese Kapazitätsberechnungen unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt werden müssen, damit die Antragsvariante überhaupt auf fundierten Grundlagen identifiziert werden kann. Auch die Forderung nach einer Untertunnelung des Stadtgebiets steht hier in einem kausalen Zusammenhang. Ebenso sollten so früh wie möglich die Vorhaben der Bundes- und der Landesregierung in die Planungen der NBS/ABS integriert werden. Eine Verdopplung der Fahrgastzahlen im öffentlichen Verkehr und eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße hin zur Schiene (wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart) sowie ein Ausbau des öffentlichen Schienennahverkehrs (erklärtes Ziel der Landesregierung) kann nur mit einem drastischen Ausbau der Schienenkapazitäten erreicht werden. Es soll geprüft werden, ob und welche der Trassenvarianten der NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe sich auch zur Umsetzung der aktuellen Ziele der Bundes- und Landesregierung eignet, um ggf. die Bundesregierung auf die Diskrepanz hinweisen zu können. 3. Auch wenn die Planungsprämisse eine oberirdische Neu- beziehungsweise Ausbautrasse vorsieht, sind Tunnellösungen frühzeitig auf ihre Machbarkeit und ihre Vor- und Nachteile gegenüber einer oberirdischen Trasse zu untersuchen. Eine Untertunnelung des Karlsruher Stadtgebiets ist im aktuellem Planungsstand der DB bereits für alle Linienvarianten vorgesehen, mit Ausnahme derjenigen, die entlang der A5 ins Stadtgebiet führen. Die „detailliertere technische Prüfung“, die im Dialogforum im Juni 2022 erstmals vorgestellt wurde, ergab jedoch auch für diese Varianten eine Notwendigkeit für Tunnelbauten: bei Weiterführung entlang der A5 ein Tunnel in offener Bauweise mit anschließenden Trögen, bei Führung auf die Bestandstrasse durch Durlach die Verlagerung eines Gleises unter die Erde („Huckepacklösung“). Die Planungsprämisse „oberirdische Trasse“ ist damit für den Raum Karlsruhe bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu halten. Eine komplette Untertunnelung des Karlsruher Stadtgebiets für Transit-Güterverkehr könnte viele der vorherigen Forderungen bereits erfüllen. Da dieser etwa 90% des gesamten Schienengüterverkehrs in Karlsruhe ausmacht, käme eine Verlagerung dieses Verkehrs in den Untergrund bereits einer erheblichen Reduktion des (insbesondere nächtlichen) Schienenverkehrslärms gleich. Zusätzlich würden weder Zerschneidungen der Landschaft noch Eingriffe in Kleingartenflächen erforderlich; die Inanspruchnahme von Wald- und landwirtschaftlichen Flächen würde deutlich verringert. Eine Voraussetzung für diese Forderung ist, dass die Kapazität der Bestandstrassen für die Aufnahme des übrigen prognostizierten Schienenverkehrs ausreichen. Berechnungen hierzu sollten daher so zeitnah wie möglich erfolgen. Sollte sich entgegen der Forderung der Stadt Karlsruhe die Trassenvariante entlang der A5 durchsetzen, sollte zur Reduktion der Eingriffe in Natur und Landschaft die Prämisse des Autobahnausbaus hinterfragt werden. 4. Unterschiedliche Trassenführungen haben neben den daraus resultierenden Lärmemissionen und dem unterschiedlichen Verlust von Wald-, Kleingarten- oder landwirtschaftlichen Flächen auch unterschiedliche Auswirkungen auf den Städtebau. Beispielsweise stellt die Fußgängerunterführung – 5 – des Durlacher Bahnhofs die einzige direkte Verbindung zwischen der Untermühlsiedlung und der Durlacher Kernstadt dar. Die angedachte „Huckepacklösung“ der DB kommt mit dieser in Konflikt. Sollte sich die Trasse durch den Durlacher Bahnhof durchsetzen, müsste daher eine alternative Wegeverbindung zwischen den beiden Stadtteilen gefunden werden. Auch der Klimawandel muss bei der weiteren Planung beachtet werden. Bahntrassen heizen sich aufgrund ihrer der direkten Sonnenstrahlung ausgesetzten Schotterbetten stark auf, was sich insbesondere auf großflächigen Bahnanlagen wie dem Haupt- und dem Güterbahnhof aber auch dem Gleisbauhof bemerkbar macht. Diese Aufheizung wirkt bis in angrenzende Stadtquartiere; eine Verlagerung der nicht standortgebundenen Gleisanlagen sollte daher geprüft und an nicht verlegbaren Gleisanlagen Klimaanpassungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese und viele weitere Fragestellungen sind bereits im Planfeststellungsverfahren im Rahmen einer städtebaulichen Begleitplanung zu behandeln. Das Instrument ist bislang gesetzlich nicht vorgeschrieben, auf Grund der Faktenlage aber unerlässlich. (mehr Informationen bspw. unter https://difu.de/publikationen/2021/staedtebauliche-begleitplanung-zum-streckenausbau-der- bestandsstrecke-rotenburg-verden-alpha-e). Da die NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe nach Süden in die ABS/NBS Karlsruhe-Basel übergeht, die Stadt Karlsruhe auch in Ost-West-Richtung von Zügen durchfahren wird und der Nahverkehr zum Teil die gleichen Schienen wie der Güter- und der Fernverkehr nutzt, muss der Schienenverkehr in Karlsruhe ganzheitlich betrachtet werden. Ein Ziel dieser ganzheitlichen Betrachtung muss die optimierte Verknüpfung des Personennah- mit dem Fernverkehr sein, die Anknüpfung einer effizienten und nachhaltigen City-Logistik an den Schienengüterverkehr sowie soweit möglich eine Optimierung der nicht-standortgebundenen Bahnanlagen. Ein Gesamtkonzept (Metropolkonzept), das die unterschiedlichen Verkehrsprojekte sowie die verschiedenen Interessen und zum Teil gegensätzlichen Belange zusammenbringt, ist daher aus Sicht der Stadt Karlsruhe zwingend erforderlich. Anlagen: 1. Definition der Raumwiderstände 2. Übersichtskarte der höchsten Raumwiderstände im Suchraum Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss: ▪ Der Gemeinderat beschließt die Resolution zur Neubau-/ Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe der Deutschen Bahn. ▪ Die Verwaltung wird beauftragt, diese der Deutschen Bahn, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sowie den Bundes- und Landtagsabgeordneten des Stadtkreises zuzuleiten.
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Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Neubau-/Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe Punkt 1.1 der Tagesordnung: Erläuterungen und Metropolkonzept Vorlage: 2022/0557 Punkt 1.2 der Tagesordnung: Resolution Vorlage: 2022/0720 Beschluss: TOP 1.1: Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Deutschen Bahn zur NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe zur Kenntnis. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Metropolkonzept zur Kenntnis. TOP 1.2: Der Gemeinderat beschließt die Resolution zur Neubau-/ Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe der Deutschen Bahn. Die Verwaltung wird beauftragt, diese der Deutschen Bahn, dem Bundesministerium für Digita- les und Verkehr, dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sowie den Bundes- und Landtagsabgeordneten des Stadtkreises zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: TOP 1.2: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. Juli 2022: Da ich nicht davon ausgehe, dass wir diese sehr umfangreichen Unterlagen noch einmal disku- tieren müssen, könnten wir gleich in die Abstimmung einsteigen. Dann muss allerdings die Ab- stimmung funktionieren. Ich gucke mal etwas verzweifelt in die Ecke. Doch, hier nickt mir – 2 – jemand zu. Dann gucke ich lieber da hin, alles klar. Wir sehen hier im Moment nichts. Ich weiß nicht, ob das was zu bedeuten hat, aber da oben ist es zu sehen, das reicht aus. Okay, jetzt Abstimmung – Gut, das sieht nach einer ziemlichen Einstimmigkeit aus. Es bezog sich auf TOP 1.2, nur dass es vom Protokoll her klar ist, die Resolution. Denn TOP 1.1, die Infor- mationsvorlage brauchen wir nicht abzustimmen. Vielen herzlichen Dank. Das ist ein starkes Signal. Wir sind auch mit dem Regionalverband und anderen immer dabei, uns hier weiterhin abzustimmen und würden Ihnen weiter auch über diesen Vorgang berichten. Stadtrat Maier (CDU): Ich möchte nur zu Protokoll geben, dass ich nicht rechtzeitig gedrückt habe. Ich hätte natürlich auch mitgestimmt. Der Vorsitzende: Wir schreiben einfach einstimmige Zustimmung ins Protokoll, dann sind alle erfasst, die heute da sind. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. August 2022