Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien:
| Vorlage: | 2022/0703 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.06.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.07.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0703 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.07.2022 2 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Irina Grinberg, Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe, ein wich- tiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und ent- bindet sie von ihrer Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe Frau Ljubov Hellriegel als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Er- läuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 22. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Oktober 2019, gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied auch eine Vertre- tung der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe an. Von Seiten der Jüdischen Kultusgmeinde nimmt Frau Irina Grinberg die Funktion als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe wahr. Mit Schreiben vom 30. Mai 2022 teilte der Geschäftsführer der Jüdischen Kultusgemeinde, Herr Nemiro- vsky mit, dass Frau Ljubov Hellriegel in den Vorstand der Gemeinde gewählt wurde und laut Vorstandsbe- schluss die Aufgaben bezüglich der Jugendarbeit und der Jugendhilfe übernimmt. Die Jüdische Kultusge- meinde schlägt Frau Ljubov Hellriegel als neues beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Karlsruhe vor. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14. April 2005 endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfe-ausschus- ses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und aufgrund eines neuen Vor- schlages ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gewählt ist. Der Vorstandsbeschluss der Jüdischen Kultusgemeinde ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vor- schrift anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag der Jüdischen Kultusgemeinde Frau Ljubov Hellriegel als beratendes Mitglied für die restliche Amtszeit in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu beru- fen. Mit der Berufung von Frau Ljubov Hellriegel als beratendes Mitglied endet die Mitgliedschaft von Frau Irina Grinberg als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Irina Grinberg, Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe, ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karls- ruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der Jü- dische Kultusgemeinde Karlsruhe Frau Ljubov Hellriegel als beratendes Mitglied in den Ju- gendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 2022/0703 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Irina Grinberg, Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe, ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe Frau Ljubov Hellriegel als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Auch da bitte ich Sie um Ihr Votum. – Auch das ist eine einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. August 2022