Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Grund- und weiterführende Schulen von Inklusionskindern in Karlsruhe für die Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026
| Vorlage: | 2022/0697 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.06.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Neureut, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.07.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0697 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Grund- und weiterführende Schulen von Inklusionskindern in Karlsruhe für die Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.07.2022 17 X vorberaten Gemeinderat 26.07.2022 18 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der in den Schuljahren 2022/2023 bis 2025/2026 an verschiedenen Schulen durchzuführenden Schülerverkehre an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2.591.679,80 Euro / 4 Schuljahre Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 647.919,25 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Ausschreibungsgegenstand Den Schülerinnen und Schülern, die inklusiv beschult werden, ist es in der Regel nicht möglich beziehungsweise nicht zuzumuten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder selbstständig zur Schule zu gelangen. Daher müssen Unternehmen, die über geeignete Fahrzeuge verfügen, beauftragt werden, die Kinder zur Schule zu bringen und von dort auch wieder abzuholen. Die Beförderungsverträge der nun ausgeschriebenen Touren enden mit Ablauf des Schuljahres 2021/2022 und werden nun für vier Jahre bis einschließlich des Schuljahres 2025/2026 ausgeschrieben. Im Schuljahr 2022/2023 erfolgt, nach derzeitigem Stand, die Beförderung der Schüler*innen zu zwanzig unterschiedlichen öffentlichen Schulen. Da oftmals eine Tour pro Schule nicht genügend Kapazitäten bietet, werden die zu befördernden Schüler*innen auf insgesamt 31 Touren verteilt. Los 1: Werner-von-Siemens-Schule 3 Schulkinder Los 2: Waldschule Neureut 1 Schulkind Lose 3 bis 5: Grundschule Beiertheim 7 Schulkinder Los 6: Grundschule am Wasserturm 1 Schulkind Los 7: Grundschule Wolfartsweier 1 Schulkind Los 8: Hardtschule 1 Schulkind Lose 9 und 10: Ernst-Reuter-Schule 6 Schulkinder Los 11: Drais-Gemeinschaftsschule 2 Schulkinder Los 12: Leopoldschule 2 Schulkinder Los 13: Weiherwaldschule 1 Schulkind Los 14: Sophie-Scholl-Realschule 3 Schulkinder Los 15: Grundschule Bulach 2 Schulkinder Los 16: Eichendorffschule 1 Schulkind Los 17: Adam-Remmele-Schule 1 Schulkind Los 18: Walter-Eucken-Schule 1 Schulkind Lose 19 bis 27 Augustenburg-Gemeinschaftsschule 17 Schulkinder Los 28: Marylandschule 3 Schulkinder Los 29: Südendschule 2 Schulkinder Los 30: Gutenbergschule 3 Schulkinder Los 31: Grundschule Daxlanden 1 Schulkind 2. Verfahrensart Die Ausschreibung der Dienstleistung erfolgte im Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 15 Vergabeverordnung (VgV). Die Bekanntmachung erfolgte am 4. April 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union sowie am 8. April 2022 im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, im Internetausschreibungsservice der Stadt Karlsruhe und im Internetportal www.bund.de. 3. Prüfung und Wertung der Angebote 25 Angebote sind fristgerecht eingegangen. Ein Angebot erfolgte verspätet, weshalb es nach § 57 Absatz 1 Ziffer 1 VgV ausgeschlossen wurde. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte in mehreren Stufen: Formale Prüfung: 19 Angebote waren vollständig (inklusive der mit Angebotsabgabe geforderten Unterlagen und Erklärungen). Ein Angebot wurde unverschlüsselt über die Bieterkommunikation abgegeben und wurde deshalb gemäß § 57 Absatz 1 VgV ausgeschlossen. Fünf weitere Angebote waren unvollständig. Die fehlenden Unterlagen wurden nach § 56 Absatz 2 VgV nachgefordert. Vier Bieter versäumten die Nachreichungsfrist, ein Bieter antwortete innerhalb der Nachreichungsfrist, konnte die nachgeforderten – 3 – Unterlagen jedoch nicht beibringen. Folglich mussten die Bieter gemäß § 57 Absatz 1 Nummer 2 VgV ausgeschlossen werden. Eignungsprüfung: 18 Bieter erfüllen die festgelegten Eignungskriterien und verfügen folglich über die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags erforderliche Eignung. Ein Bieter verfügte nicht über die erforderliche unternehmensbezogene Eignung im Bereich der inklusiven Schülerbeförderung, weshalb er nach § 57 Absatz 1 Nummer 2 VgV ausgeschlossen wurde. Fachliche Prüfung: Durch Unterzeichnung des Angebots verpflichten sich die Bieter, die Beförderungsleistung entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und der sonstigen in der Leistungsbeschreibung der Stadt Karlsruhe aufgeführten Bestimmungen zu erbringen. 18 Angebote entsprachen diesen Anforderungen. Wirtschaftlichkeitsprüfung: Nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Um den Auftraggeber nicht in Abhängigkeit von wenigen Auftragnehmern zu bringen und bei eventuellen Ausfällen von Auftragnehmern Flexibilität zu gewährleisten, wurden an einen Bieter im Höchstfall sechs Lose vergeben. Die Lose wurden grundsätzlich nach der jeweils günstigsten Gesamtvergütung je Fahrtag (Zuschlagskriterium 100 Prozent Preis) vergeben. Hiervon wurde abgewichen, wenn ein Bieter bei mehr Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben hat als ihm Kapazitäten zur Verfügung stehen oder er bei mehr als sechs Losen der günstigste Anbieter war. Die Lose wurden in diesen Fällen durch Nachrücken der jeweils nächstgünstigsten Bieter vergeben, um eine wirtschaftliche Vergabe der Lose insgesamt zu erreichen. Es wird vorgeschlagen, die Beförderungsleistung wie folgt zu vergeben: Firma, Sitz Los Tour Angebotspreis je Fahrtag (brutto) My Taxi & Rollstuhlfahrdienst eK, Karlsruhe 10 143.3 89,64 Euro 12 147.0 89,57 Euro 20 130.2 94,97 Euro 26 130.8 119,99 Euro 27 130.9 94,70 Euro 30 146.0 89,61 Euro Cilingir Fahrdienst, Stutensee 9 143.1 97,67 Euro 25 130.7 121,30 Euro 28 137.0 92,19 Euro 29 144.0 100,92 Euro Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte, Baden Baden 3 135.1 142,60 Euro 11 145.0 194,76 Euro Taxi Özagir, Karlsruhe 1 132.0 92,02 Euro 19 130.1 104,00 Euro Murat Serbest VIP Shuttle KA & Rollstuhl-Shuttle KA, Malsch 2 133.0 97,06 Euro 24 130.6 197,70 Euro Taxiunternehmen Nese Dursun, Karlsruhe 4 135.2 119,84 Euro 5 135.3 121,45 Euro 6 138.0 96,30 Euro 13 148.0 120,70 Euro 17 154.0 96,98 Euro 31 150.0 104,86 Euro Taxiunternehmen Schön GmbH, Karlsruhe 7 139.0 108,07 Euro – 4 – SY Fahrdienste, Rheinstetten 8 142.0 106,60 Euro 14 149.0 159,34 Euro 18 Walter- Eucken 140,79 Euro MyCar Karlsruhe e.K., Karlsruhe 15 152.0 87,21 Euro Holl AG, Gaggenau 16 153.0 82,98 Euro Taxiunternehmen Esref Akdag, Karlsruhe 21 130.3 119,41 Euro 23 130.5 90,63 Euro Susanne Wolf Taxi und Mietwagen, Pfinztal 22 130.4 112,08 Euro 4. Finanzielle Auswirkungen Gegenüber dem Schuljahr 2021/2022 wurde mit einer Kostensteigerung von um die 30 Prozent gerechnet. Auf Niveau der vergangenen Planung würde der Auftragswert bei 2.708.011,43 Euro liegen. Auf Grund geschätzter Kostensteigerungen, unter anderem wegen gestiegener Spritpreise wurde bei Auftragsvergabe mit einem Auftragswert von 3.520.414,85 Euro kalkuliert. Nach erfolgter Ausschreibung liegt der Auftragswert aktuell bei 2.591.679,80 Euro. 5. Einschätzung der CO2-Relevanz Erstmals wurde in der Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung die Schadstoffklasse Euro 6 Norm für die zur Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge vorgegeben. Eine genaue Aussage zur CO2-Relevanz ist aufgrund der aktuell vorliegenden Unterlagen nicht möglich. Der CO2-Ausstoß ergibt sich aus den Fahrzeugpapieren, diese liegen jedoch erst nach der Vergabe zu Vertragsbeginn vor, weshalb nicht eingeschätzt werden kann, ob die CO2-Relevanz positiv oder negativ ist. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt – nach Vorbereitung im Hauptausschuss – von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der in den Schuljahren 2022/2023 bis 2025/2026 an verschiedenen Schulen durchzuführenden Schülerverkehre an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen.
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Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Grund- und weiterfüh- rende Schulen von Inklusionskindern in Karlsruhe für die Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026 Vorlage: 2022/0697 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt – nach Vorbereitung im Hauptausschuss – von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der in den Schuljahren 2022/2023 bis 2025/2026 an verschie- denen Schulen durchzuführenden Schülerverkehre an die vorgeschlagenen Beförderungsunter- nehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. Juli 2022: Da sind entsprechende Fragen aus dem Hauptausschuss beantwortet worden, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. August 2022