Organisation der Reinigungsleistungen bei der Stadt Karlsruhe: Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung
| Vorlage: | 2022/0679/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 17.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.02.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.02.2023 Vorlage Nr.: 2022/0679/1 Organisation der Reinigungsleistungen bei der Stadt Karlsruhe: Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 16.2.1 x Ersetze die Punkte a) und b) der Beschlussvorschlage der Verwaltung (Vorlage Nr.: 2022/0679) durch: Die Eigenreinigung in der Unterhaltungsreinigung wird nicht weiter durch Fremdreinigung ersetzt. Ziel ist, dass 50% der Unterhaltsreinigung durch städtische Reinigungskräfte erbracht werden. Nummerierung wird angepasst. Begründung Um das Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen städtischen Reinigungskräften und externen Reinigungsleistungen zu erreichen, ist zunächst sicherzustellen, dass sich das Verhältnis von derzeit 26 % Eigenreinigung und 74 % Fremdreinigung bei der Unterhaltungsreinigung städtischer Gebäude nicht weiter verringert. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird zu klären sein, wie die Eigenreinigung gesteigert werden kann. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Sibel Uysal Raphael Fechler Jorinda Fahringer Leonie Wolf
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0679/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Organisation der Reinigungsleistungen bei der Stadt Karlsruhe: Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 16.2.1 x Kurzfassung Der Anteil der durch Eigenkräfte erbrachten Unterhaltsreinigungsleistung von 26% (ca. 72 VZÄ) wird bis zur Beschlussfassung über den nächsten DHH 24/25 aufrechterhalten. Im Übrigen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen, da die Kosten der Eigenreinigung deutlich über den Kosten der Fremdreinigung liegen. Die mit der Erhöhung der Eigenreinigungsquote bei der Unterhaltsreinigung auf 50 % verbundenen Mehrkosten sind nicht vertretbar. Eine Entscheidung zur Erhöhung der geplanten Eigenreinigungsquote von 20% (ca. 55 VZÄ) der Unterhaltsreinigung ist im Zuge der kommenden Haushaltsberatungen mit Kostendeckungsvorschlag zu treffen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Beibehaltung der derzeitigen Eigenreinigungsquote Aufgrund der um rd. 44 % höheren Kosten bei der Eigenreinigung gegenüber der Fremdreinigung wäre durch die Reduzierung des Eigenreinigungsanteils von derzeit 26 % auf 20 % eine Kosten- reduzierung bei der Unterhaltsreinigung um rd. 275.000 Euro pro Jahr möglich. Diese Kosteneinsparung wird nicht realisiert, wenn der derzeitige Eigenreinigungsanteil von 26 % beibehalten wird. Andererseits entstehen dadurch jedoch keine Mehrkosten. Die beim Erhalt des bisherigen Anteils an Eigenreinigung nicht erbrachte Einsparsumme in der Haushaltssicherung ab 2024 muss dann anderweitig erbracht werden. Letztendlich entscheidet sich der weitere Vollzug in den Haushaltsberatungen zu 2024/25. Erhöhung der Eigenreinigung auf 50 % Der vorgeschlagene Eigenreinigungsanteil von 50 % bei der Unterhaltsreinigung würde gegenüber 100 % Fremdreinigung Mehrkosten in Höhe von rd. 2,3 Mio. Euro pro Jahr bedeuten (Stand 31.12.2022). Die Beibehaltung des derzeitigen Eigenreinigungsanteils von 26 % aus sozialen Aspekten ist bereits mit Mehrkosten von rd. 1.193.000 Euro pro Jahr verbunden. Eine weitere Ausweitung der Eigenreinigung und die damit entstehenden weiteren Mehrkosten sind -auch in Anbetracht der aktuellen Haushaltssituation- nicht zu vertreten.