Organisation der Reinigungsleistungen bei der Stadt Karlsruhe: Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung

Vorlage: 2022/0679
Art: Antrag
Datum: 06.10.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.06.2022

    TOP: 11.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.02.2023

    TOP: 3.2

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.02.2023

    TOP: 16.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 21.06.2022 Vorlage Nr.: 2022/0679 Organisation der Reinigungsleistungen bei der Stadt Karlsruhe: Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 11.2 x Personalausschuss 02.02.2023 1 X Hauptausschuss 14.02.2023 3.2 x Gemeinderat 28.02.2023 16.2 x 1. Die Stadtverwaltung stellt zur Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung dar a. die aktuellen Kosten durch Reinigungsleistungen der Stadt Karlsruhe. b. die Kosten, wenn alle Reinigungskräfte bei der Stadt oder den städtischen Gesellschaften direkt angestellt wären. c. die Kosten, wenn alle Reinigungskräfte bei einer städtischen Gesellschaft angestellt wären. 2. Zudem stellt die Stadtverwaltung dar, welche Verbesserung von Reinigungsqualität und deren Kontrolle bei den drei vorab genannten Optionen zu erwarten sind. 3. Zudem stellt die Stadtverwaltung dar, welche Verbesserung von Arbeitsbedingungen und deren Kontrolle bei den drei vorab genannten Optionen zu erwarten sind. Begründung/Sachverhalt: Für die tägliche Reinigung von z.B. Schulen, Kindertagesstätten und Büroräumen der Stadt Karlsruhe, sind täglich zahlreiche Menschen im Einsatz. Teils sind diese direkt bei der Stadt, teils bei Reinigungsunternehmen angestellt. Direkt bei der Stadt sind 140 Menschen für Reinigungsleistungen angestellt, die weiteren Leistungen sind auf über 40 Unternehmen verteilt. Insgesamt werden für die Reinigungsleistungen aktuell rund 13 Millionen Euro jährlich aufgewendet. Bei jedem Eintritt in den Ruhestand stellt sich die Frage, ob die Stelle nachbesetzt wird oder weitere Leistungen ausgelagert, also an Dienstleister übergeben werden. Für die antragsstellenden Fraktionen ist es wichtig, dass die Stadtverwaltung eine Gesamtstrategie entwickelt, wie zukünftig mit der Gebäudereinigung umgegangen wird. Im Rahmen dieses Prozesses soll grundsätzlich geklärt werden, ob zukünftig mehr auf Eigenreinigung- oder Fremdreinigung, einer Mischung aus beidem oder einer – 2 – weiteren Variante (wie zum Bsp. die Gründung einer städtischen Gesellschaft/eines Eigenbetriebs) gesetzt wird. Der vorliegende Antrag soll diesen Prozess einleiten und als weiteren Schritt mit fundierten Zahlen zur politischen Diskussion über die Organisation der Reinigungsleistungen bei der Stadt Karlsruhe beitragen. Laut Stadtverwaltung sind für diese Zahlen ein konkreter Projektauftrag erforderlich (siehe Stellungnahme zur Anfrage der Linken-Fraktion, Reinigungspersonal in der Stadtverwaltung und städtischen Betrieben“, 2020/0871), der mit diesem Antrag erteilt werden soll. Unterzeichnet von: Leonie Wolf Niko Riebel Jorinda Fahringer Yvette Melchien Sibel Uysal David Hermanns Anton Huber

  • Stellungnahme TOP 3.2 neu
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0679 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Organisation der Reinigungsleistungen bei der Stadt Karlsruhe Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung Gremium Termin TOP ö nö Personalausschuss 02.02.2023 2.2 x Hauptausschuss 14.02.2023 3.2 x Gemeinderat 28.02.2023 16.2 x Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Personalausschuss und Hauptausschuss die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt: a) Die derzeitige Vorgehensweise des Vorrangs der Fremdreinigung vor der Eigenreinigung wird grundsätzlich beibehalten. Von einer Rekommunalisierung der Unterhaltsreinigung oder die Übertragung auf eine städt. Gesellschaft wird abgesehen. b) 20 % der Unterhaltsreinigung wird auch weiterhin durch städt. Reinigungskräfte erbracht. Dies entspricht einem Umfang von rd. 55 Vollzeit-Äquivalenten. c) Es wird ein standardisiertes Qualitätsmanagement eingeführt. Die Verwaltung erarbeitet die Einzelheiten der Umsetzung und den dafür notwendigen Stellenbedarf. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung stellt zur Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung dar a) die aktuellen Kosten durch Reinigungsleistungen der Stadt Karlsruhe Fremdreinigung Die für die städtischen Immobilien (insbesondere Schulen, Kindertageseinrichtungen und Verwaltungs- gebäude) erforderlichen Reinigungsleistungen werden derzeit von städtischen Reinigungskräften und von externen Dienstleistern erbracht. Die städtischen Reinigungskräfte sind allerdings nur in der Unterhaltsreinigung tätig. Das Verhältnis ist hier 26 % Eigenreinigung und 74 % Fremdreinigung. Die übrigen Reinigungsleistungen (Grundreinigung, Glasreinigung und Sonderreinigung) werden ausschließlich von externen Dienstleistern erbracht. Die Kosten für die extern vergebenen Reinigungsleistungen der letzten 7 Jahre sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Anmerkungen: • Ursächlich für die Kostensteigerungen im Betrachtungszeitraum sind vor allem die Tariflohn- erhöhungen. Hinzu kommen in den Jahren 2020 bis 2022 die Mehrkosten aufgrund von coronabedingten Zusatzleistungen. • In der Position „Personal- und Reviervertretung“ sind die Kosten für die Urlaubs- und Krankheits- vertretungen des städtischen Reinigungspersonals ausgewiesen, die von externen Dienstleistern erbracht werden. Eigenreinigung Neben den Sachkosten für die externen Dienstleister fallen die Personalkosten für die derzeit 147 Reinigungskräfte mit 72,88 Vollzeit-Äquivalente (VZÄ) -Stand 31.05.2022- an. Dafür sind folgende Personalkosten entstanden: Jahr Personalaufwand Durchschnittlich beschäftigte VZÄ im Jahr 2016 4.707.224 € 141,51 2017 4.842.567 € 138,27 2018 4.502.417 € 120,62 2019 4.062.827 € 103,53 2020 4.118.619 € 99,01 2021 3.243.452 € 82,80 2022 3.174.309 € 72,88 Hinzu kommen noch die Kosten für die Reinigungsmittel und -geräte der städtischen Reinigungskräfte in Höhe von durchschnittlich rund 80.000 € pro Jahr. 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Reinigungsart Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten Grundreinigung 691.142 € 604.417 € 605.758 € 702.892 € 685.998 € 619.594 € 716.274 € Glasreinigung 352.500 € 285.811 € 271.322 € 315.493 € 289.053 € 309.561 € 335.636 € Unterhaltsreinigung 6.113.506 € 6.279.799 € 6.547.711 € 6.611.016 € 8.644.932 € 9.556.217 € 8.765.568 € Sonderreinigung 91.340 € 89.492 € 86.500 € 181.843 € 162.672 € 85.365 € 37.549 € Zwischensumme 7.248.488 € 7.259.519 € 7.511.290 € 7.811.244 € 9.782.655 € 10.570.737 € 9.855.027 € Personal- und Reviervertretung 599.460 € 626.537 € 582.836 € 506.735 € 662.700 € 612.183 € 495.563 € Waschleistungen 236.221 € 252.919 € 112.320 € 91.005 € 151.959 € 123.521 € 150.403 € Schädlingsbekämpfung 1.005 € 464 € 1.176 € 421 € 61.734 € 68.798 € 80.562 € Winterdienst 15.993 € 156.573 € 68.216 € 95.906 € 1.665 € 386.155 € 244.242 € Sonstige Reinigungsbeauftragungen 50.196 € 29.560 € 38.431 € 16.162 € 490 € 4.568 € 4.455 € sonstiges (interne Verrechnungen) 88.292 € 104.227 € 129.490 € 113.827 € 80.004 € 168.755 € 128.650 € Gesamtsumme 8.239.655 € 8.429.800 € 8.443.759 € 8.635.300 € 10.741.207 € 11.934.717 € 10.958.901 € Reinigungskosten externer Dienstleister 2016 - 2022 – 3 – Gesamtkosten Die Gesamtkosten für die Reinigungsleistungen der Stadt Karlsruhe betragen somit: 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Sachkosten Fremdreinigung 8.239.655 € 8.429.800 € 8.443.759 € 8.635.300 € 10.741.207 € 11.934.717 € 10.958.901 € Personalkosten Eigenreinigung 4.707.224 € 4.842.567 € 4.502.417 € 4.062.827 € 4.118.619 € 3.243.452 € 3.174.309 € Reinigungsmittel/- geräte 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € Gesamtkosten 13.026.879 € 13.352.367 € 13.026.176 € 12.778.127 € 14.939.826 € 15.258.169 € 14.213.210 € b) die Kosten, wenn alle Reinigungskräfte bei der Stadt oder den städtischen Gesellschaften direkt angestellt wären. Die Auswirkungen, wenn alle Reinigungskräfte bei einer städtischen Gesellschaft angestellt wären, wird unter c) behandelt. Mit eigenen Reinigungskräften könnte lediglich die Unterhaltsreinigung durchgeführt werden. Für die Durchführung der Grundreinigung, der Glasreinigung und der Sonderreinigungen müssen auf jeden Fall externe Dienstleister beauftragt werden, da bei den städtischen Reinigungskräften die dafür notwendige technische Ausstattung und überwiegend auch die erforderliche besondere fachliche Qualifikation fehlt. In der folgenden Personal- und Kostenbetrachtung geht es daher nur um die Unterhaltsreinigung. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Leistungswerte 1 der städtischen Reinigungskräfte aus dem Jahre 1991 um 26 % unter den Leistungswerten der externen Reinigungskräfte liegen. Eine stufenweise Anhebung der seit über 30 Jahren unveränderten Leitungswerte für das städt. Personal ist aus Sicht der Verwaltung notwendig. Die Anhebung soll aus sozialen Gründen allerdings nur um 20 % er- folgen, so dass die Leistungswerte der städtischen Reinigungskräfte lediglich 94 % der durchschnitt- lichen Leistungswerte externer Reinigungskräfte betragen. Dieser im Rahmen eines Projektes erarbeitete Lösungsvorschlag wurde dem Gesamtpersonalrat zur Zustimmung vorgelegt. Bei der nachfolgenden Personalbedarfsberechnung wurde dieser Lösungsansatz zugrunde gelegt. Zur Durchführung der kompletten Unterhaltsreinigung mit städt. Personal werden damit rund 278 Vollzeit-Äquivalente bzw. Vollzeitstellen 2 benötigt. Die Kosten hierfür betragen: • unmittelbare Personalkosten 278 VZÄ x 43.100 €/VZÄ 3 = 11.981.800 € • Kosten Personalverwaltung/Gemeinkosten (7,5 %) 898.635 € • Urlaubs- und Krankheitsvertretung 278 VZÄ x 6.800 €/VZÄ (Kosten 2022 : 72,88 VZÄ) = 1.890.400 € • Reinigungsmittel/-geräte 278 VZÄ x 1.100 €/VZÄ (= Durchschnittswert) = 305.800 € Gesamtkosten der Unterhaltsreinigung bei 100 % Eigenreinigung 15.076.635 € Zum Vergleich sind im Folgenden die Kosten dargestellt, die anfallen würden, wenn auf die Eigen- reinigung verzichtet und die Unterhaltsreinigung nur mit externen Dienstleistern erbracht wird. • Kosten der Unterhaltsreinigung rund 8.300.000 € (Kosten 2022 abzüglich rd. 400.000 € Corona-Zuschlag 1 Der Leistungswert gibt an, welche Fläche in m² eine Reinigungskraft in einer Stunde reinigt. Für die jeweiligen Raumtypen (Büro, Sanitärräume, Flure ...) sind die Leistungswerte unterschiedlich. 2 Eigenreinigung: 72,88 VZÄ abzgl. 20 % wegen Erhöhung der Leistungswerte = 58 VZÄ Fremdreinigung: 207,4 VZÄ zzgl. 6 % wegen Differenz Leistungswerte = 220 VZÄ 3 Durchschnittliche Bruttopersonalkosten Entgeltgruppe 2 inkl. AG-Anteil an der Sozialversicherung – 4 – für Januar bis April 2022); bei aktuellem Fremdreinigungsanteil von 220 VZÄ = rd. 37.727 € pro Jahr/VZÄ Hochrechnung der Kosten bei 100 % Fremdreinigung mit 278 VZÄ 10.488.106 € Gesamtkosten der Unterhaltsreinigung bei 100 % Fremdreinigung 10.488.106 € Die Kosten der Eigen- und Fremdreinigung stellen jeweils den Stand zum 31.12.2022 dar. Nicht berücksichtigt ist bei der Eigenreinigung eine mögliche Lohnerhöhung aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen. Ebenso ist bei der Kostenberechnung für die Fremdreinigung die Erhöhung des Mindestlohns im Gebäudereiniger-Handwerk von 11,55 € auf 13,00 € anteilig ab Oktober 2022 berücksichtigt. Fazit: Die Durchführung der kompletten Unterhaltsreinigung mit eigenem Personal wäre somit gegenüber der vollständigen Vergabe der Unterhaltsreinigung an externe Dienstleister um rund 4.588.000 € pro Jahr (44 %) teurer. Mit Blick auf diese Ausführungen wird empfohlen, die derzeitige Vorgehensweise des Vorrangs der Fremdreinigung vor der Eigenreinigung beizubehalten und von einer 100%igen Rekommunalisierung der Unterhaltsreinigung abzusehen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Grund-, Glas- und Sonderreinigungen auf jeden Fall vollumfänglich von externen Dienstleistern durchgeführt werden müssen. Damit die Stadt im Bereich der Gebäudereinigung weiterhin Personalstellen zur Verfügung stellen und ein entsprechender Personenkreis beschäftigen kann, soll aus sozialen Aspekten die Unterhalts- reinigung mit einem Umfang von 20 % bzw. 55 Vollzeitstellen beibehalten werden. Man ist sich dabei bewusst, dass dies Mehrkosten in Höhe von 918.000 € pro Jahr verursacht (unter Berücksichtigung der angepassten Leistungswerte). Damit diese Mehrkosten nicht noch höher ausfallen, ist die Anpassung der Leistungswerte auf mindestens 94 % des Niveaus der Fremd-reinigungskräfte und die noch fehlende Zustimmung des Gesamtpersonalrates zur Anhebung der Leistungswerte dafür die Voraussetzung. c) die Kosten, wenn alle Reinigungskräfte bei einer städtischen Gesellschaft angestellt wären. Es wurde geprüft, welche Auswirkungen es hätte, wenn alle Reinigungskräfte künftig in einem eigenen Eigenbetrieb oder einer eigenen Gesellschaft organisiert wären. Dazu wurde insbesondere betrachtet, welche Konsequenzen es hätte, wenn die Reinigungskräfte zum Beispiel im neuen Eigenbetrieb „Team Sauberes Karlsruhe“ oder einer bereits bestehenden Gesellschaft wie der Karlsruher Fächer GmbH angesiedelt werden würden. Die anfallenden und unter Buchstabe b) aufgeführten Kosten wären nahezu identisch, wenn die Reinigungskräfte bei einer städtischen Gesellschaft angestellt wären. Die Reinigungsdienstleistung würde bei einer städtischen Gesellschaft der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Somit würden in diesem Fall zusätzlich 19 % Umsatzsteuer anfallen. Die Stadt Karlsruhe hat bei den eigengenutzten Gebäuden in der Regel keine Vorsteuerabzugsberechtigung, so dass die Umsatzsteuerpflicht weitere Kosten verursachen würde. Bei Neugründung einer Gesellschaft oder eines Eigenbetriebs würde zudem zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung (zum Beispiel Jahresabschluss, Wirtschaftsplan) sowie für die kommunalrechtlich erforderlichen Gesellschaftsorgane (zum Beispiel Aufsichtsrat oder Betriebsausschuss) erzeugt. Somit besteht kein betriebswirtschaftlicher Mehrwert in der Ausgliederung der Reinigungskräfte in eine städtische Gesellschaft oder einen Eigenbetrieb. 2. Zudem stellt die Stadtverwaltung dar, welche Verbesserung von Reinigungsqualität und deren Kontrolle bei den drei vorab genannten Optionen zu erwarten sind. – 5 – Ausschlaggebend für die Reinigungsqualität ist nicht, ob durch eigene Kräfte oder durch Fremdkräfte gereinigt wird. Die Eigenreinigung ist auch nicht grundsätzlich qualitativ besser, als die Fremd- reinigung. Entscheidend für die Qualität der Reinigungsleistung sind die vor Ort tätigen Personen und die Betreuung des Objektes durch eine Objektleitung. Die Verbesserung der Reinigungsqualität ist daher nicht von der Eigen- oder Fremdreinigung beziehungsweise der Organisationsform abhängig, sondern von der fachlichen Betreuung der Reinigungskräfte und der Einführung eines Qualitätsmanagements. Bei den städtischen Reinigungskräften ist es erforderlich, dass diese fachlich betreut werden. Die fachliche Betreuung umfasst eine umfassende Einweisung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses beziehungsweise bei der Übernahme eines neuen Objektes sowie in regelmäßigen Abständen eine fachliche Schulung, um auf dem aktuellen Stand der Reinigungstechnik zu bleiben. Diese enge fachliche Betreuung erfolgt derzeit nicht, da die Reinigungskräfte organisatorisch auf verschiedenen Dienststellen verteilt sind (zum Beispiel SuS für die Reinigung von Schulen, SJB für die Reinigung von Kindertagesstätten). Vom Reinigungsmanagement des HGW könnte die Aufgabe der zentralen fachlichen Betreuung der städtischen Reinigungskräfte übernommen werden, ohne dabei die Organisation der Eigenreinigung zu ändern. Ferner muss die Reinigungsqualität vor Ort regelmäßig überprüft und Mängel angemahnt werden (Qualitätsmanagement). Dies betrifft sowohl die Fremdreinigung, als auch die Eigenreinigung. Das Qualitätsmanagement findet derzeit überwiegend durch die Nutzer (Hausmeister) und durch ein Reklamationsbuch 4 statt. Eine systematische und unangekündigte Kontrolle der Reinigungsleistungen gibt es derzeit nicht. Die Einführung eines standardisierten Qualitätsmanagements ist erforderlich, um die Reinigungsqualität und die Nutzerzufriedenheit zu erhöhen. Dies soll im Rahmen eines Projektes erfolgen. Die fachliche Betreuung des städtischen Reinigungspersonals und die Einführung eines Qualitäts- management ist mit dem derzeitigen Personal nicht möglich. Es ist dafür zusätzliches Personal erforderlich. Der konkrete Bedarf muss im Rahmen des Projektes ermittelt werden. Es ist jedoch von etwa zwei Vollzeitstellen auszugehen. 3. Zudem stellt die Stadtverwaltung dar, welche Verbesserung von Arbeitsbedingungen und deren Kontrolle bei den drei vorab genannten Optionen zu erwarten sind. Mit der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Arbeitsbedingungen objektiv gesehen gleich sind. Die Vorteile eines QM-Systems in der Gebäude- reinigung sind: • Es dient der Werterhaltung einer Immobilie. Dadurch erhöht sich die Lebensdauer der zu reinigenden Materialien. Reparaturen und damit Instandhaltungskosten verringern sich. • Die Reduzierung von Reklamationen und die Erhöhung der Nutzerzufriedenheit. • Die betrieblichen Abläufe werden transparent und für alle nachvollziehbar. • Die Mitarbeitenden werden in die Arbeitsprozesse eingebunden und denken mit (Personal- entwicklung). Die Identifikation mit der Tätigkeit erhöht sich damit. Die Arbeitszufriedenheit und Motivation steigen. Arbeitsausfälle werden dadurch weniger. Die Fluktuation sinkt. • Die QM-Leitung formuliert konkrete Ziele und nimmt sich damit selbst in die Pflicht. • Ungenutzte Ressourcen werden aufgedeckt. Fehlerquellen werden aufgedeckt und behoben. • Es gibt klare Verantwortlichkeiten. Doppelarbeit wird vermieden, Termine/Zeiten werden eingehalten. • Die Arbeitssicherheit wird fester Bestandteil der Arbeit. 4 Im Reklamationsbuch werden vor Ort die vom Nutzer festgestellten Mängel sowie deren Erledigung durch den Dienstleister dokumentiert. Dies ist dann auch Grundlage für eventuell Rechnungskürzungen. – 6 – • Neue Auflagen von Behörden und externen Stellen können schneller und sinnvoller umgesetzt werden. Die Rechtssicherheit steigt. Klare Regelungen zur laufenden Überwachung stellen sicher, dass Vorgaben und Vorschriften eingehalten werden. Das oberste Ziel des Qualitätsmanagements ist die kontinuierliche Verbesserung der Reinigungsleistungen und der Nutzerzufriedenheit. Allgemeine Anmerkung zur Grundsatzentscheidung: Den Fraktionen wurde die E-Mail der Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks Baden- Württemberg und des Fachverbandes Gebäudedienste Baden-Württemberg e.V. vom 13. Juli 2022 mit dem Betreff: Artikel im Staatsanzeiger von Freitag, 8. Juli 2022: „Wenn die Arbeiten nicht mehr ausgeschrieben werden“ zugesendet. In diesem Schreiben werden weitere Argumente seitens der Landesinnung und des Fachverbandes angeführt, die zur Entscheidungsfindung hilfreich sind. Es wird insbesondere auf die geltenden gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen hingewiesen, an die sich Reinigungsunternehmen zu halten haben. Bei der Vergabe von städtischen Reinigungsaufträgen werden die Dienstleister zudem vertraglich verpflichtet, die tariflichen Vereinbarungen zu beachten und mindestens Tariflohn zu bezahlen. Dies ist der Stadt nachzuweisen beziehungsweise zu bestätigen. In der folgenden Tabelle sind die Eckpunkte des TVöD (für die städtischen Reinigungskräfte) und des Rahmentarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk (für die Reinigungskräfte der externen Dienstleister) dargestellt: – 7 – – 8 – Die wesentlichen Unterschiede des TVöD zum Tarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk sind • die höhere Bezahlung, die sich mit zunehmender Erfahrungszeit noch steigert, • das sog. Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung), • die vermögenswirksamen Leistungen, • die sog. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) und • die betriebliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgungsansprüche, die man mit TVöD Vertrag erwirbt. Ferner wird in dem Schreiben auf die Fachkompetenz der Reinigungsunternehmen und die maschinelle Unterstützung verwiesen. Dies ist zutreffend. Bei einer kompletten Durchführung der Unterhaltsreinigung durch eigene Reinigungskräfte müsste bei der Stadt diese Fachkompetenz gerade in Bezug auf die Durchführung der Reinigungsarbeiten vor Ort und die Einweisung der Reinigungs- kräfte aufgebaut, beziehungsweise erweitert und entsprechendes Fachpersonal vorgehalten werden. Zudem wäre es insbesondere bei den größeren Objekten notwendig, die für eine effektive Unterhaltsreinigung notwendigen Maschinen zu beschaffen. Schließlich sind die Vorgaben des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) zu beachten. § 3 MFG besagt, dass „die öffentliche Hand [...] wirtschaftliche Leistungen nur dann erbringen [soll], wenn sie von privaten Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erbracht werden können“. Bei den Leistungen der Gebäudereinigung ist dies der Fall.

  • Protokoll GR TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Februar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 16 der Tagesordnung: Reinigungsleistungen bei der Stadt Karlsruhe: Punkt 16.1 der Tagesordnung: Reinigungsdienste rekommunalisieren und Reinigungskräfte in städtische Beschäftigungsverhältnisse übernehmen Interfraktioneller Antrag: DIE LINKE., KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0592 Punkt 16.2 der Tagesordnung: Organisation der Reinigungsleistungen bei der Stadt Karls- ruhe: Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD Vorlage: 2022/0679 Punkt 16.2.1 der Tagesordnung: Organisation der Reinigungsleistungen bei der Stadt Karlsruhe: Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, SPD Vorlage: 2022/0679/1 Punkt 16.3 der Tagesordnung: Grundsatzentscheidung zu kommunalen Reinigungsleistun- gen und der Übernahme von zusätzlichen Reinigungskräften in städtische Beschäftigungs- verhältnisse Interfraktioneller Ergänzungs-/Änderungsantrag: DIE LINKE., KAL/Die PARTEI Vorlage: 2023/0189 Beschluss: Erstellung einer Konzeption mit 50 % Eigenbeschäftigung für die Haushaltsberatungen Abstimmungsergebnis: Antrag 2022/0562: erledigt Anträge 2022/0679 und 2022/0189: als Prüfauftrag mehrheitliche Zustimmung – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Personalausschuss am 2. Februar 2023 und im Hauptausschuss am 14. Februar 2023. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Spätestens heute, jetzt nach dem Radiobeitrag in SWR 4, mit dem Interview einer externen städtischen Reinigungskraft, sollte jedem und jeder hier im Raum klar sein, wovon ich seit vielen Monaten rede. Wenn ich mich bislang vielleicht nicht klar genug ausgedrückt haben sollte, es gibt Beschäftigte von externen Dienstleistern, Rei- nigungsdiensten, die definitiv nicht nach dem Tariftreuegesetz bezahlt werden, die nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, geschweige denn den tariflichen Mindest- lohn von 13 Euro, der ihnen seit letztem Jahr zustünde und wenn sie Pech haben, von ih- rem Arbeitgeber im Krankheitsfall auch keine Lohnfortzahlung erhalten und die als Mig- rant*innen mit schlechten Deutschkenntnissen in geringfügiger Beschäftigung arbeiten und nicht glauben können, dass auch sie als festangestellte Mitarbeiter*innen Rechte ha- ben, die sie einfordern könnten. Darum ging es mir in den vergangenen Wochen und Mo- naten, das klarzustellen. Ich habe nie behauptet, dass alle dieser Firmen so umgehen und so vorgehen, aber es gibt sie, diese schwarzen Schafe, und 10 Euro Stundenlohn sind ein- fach eine Schande, eine Schande für uns alle. Die Stadt ist in der Mitverantwortung, die Stadt ist der eigentliche Arbeitgeber, der Auftraggeber und darf sich deshalb nicht aus die- ser Verantwortung stehlen und wegschauen. Alle im Auftrag der Stadt arbeitenden Menschen sollten von ihrer Arbeit ihre Existenz be- streiten können und nicht zum Amt gehen müssen, um Aufstockung nach Hartz IV oder Kosten der Unterkunft zu beantragen. Sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, erreichen aber mit diesen Beiträgen im Alter keine ausreichende Rente. Auch dann wieder der Gang zum Amt, welch ein Mangel an Respekt gegenüber Menschen, die wirklich einen Knochenjob ausüben. Deshalb muss das angestrebte Qualitätsmanagement mehr wahr- nehmen, als mit dem Glacéhandschuh über schlecht geputzte Stellen zu streichen, um Be- weise für schlechte Leistung zu sammeln. Der Arbeitsdruck muss gesenkt werden, das ver- bessert das Ergebnis, und wenn die Arbeitsbedingungen verbessert werden, wird auch die Leistung besser, und dazu gehört eben auch die bessere Bezahlung. Wäre es nicht viel ein- facher, gleich die Mitarbeiter*innen im städtischen Dienst für anständiges Gehalt nach TVöD zu beschäftigen? Die Differenz wird immer kleiner. Wenn ich sehe, dass wir von 13 Euro Tariflohn in der Branche des IG Bautarifs reden und jetzt von ca. 13,70 Euro reden, wenn es um städtische Beschäftigung geht, dann finde ich, ist die Differenz nicht mehr so groß und wir sollten darüber nachdenken, direkt die 50 Prozent zu beschäftigen. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Gerade finden die Tarifverhandlungen für TVöD für Beschäftigte von Bund und Kommunen statt und wir, die Stadt Karlsruhe, als Arbeitgeberin, sind daran über die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände auch beteiligt. Es finden also erst Tarifverhandlungen statt, dann kommt man hoffentlich zu einer Einigung, und am Ende wird ein Tarif beschlossen, der festlegt, was wir für welche Tätigkeit zahlen wollen, auch für Reinigung. Der Stundenlohn, auf den wir uns mit den Beschäftigten einigen, liegt über dem im Tarifvertrag Reinigung. Außerdem gibt es bei uns im TVÖD zum Beispiel Weih- nachtsgeld, es gibt betriebliche Altersvorsorge, und bei uns ist auch Mitbestimmung ein wichtiges Thema und auch das kostet Geld. Es ist also klar, es ist teurer, wenn wir Reini- gungskräfte selbst anstellen, aber es ist auch fair, weil auf diese Rahmenbedingungen ha- ben wir uns geeinigt, und wir sollten uns an die Regeln halten, die wir uns selbst gegeben haben und nicht versuchen, mit Tarifflucht unseren Haushalt zu sanieren. – 3 – Die Stadt möchte den Anteil der eigenen Reinigung von derzeit 26 weiter auf 20 Prozent senken. Wir fordern jetzt zusammen mit der SPD, dass wir verstärkt auf eigene Reinigungs- kräfte setzen und das Ziel erst mal 50 Prozent eigene Reinigung festgelegt wird. Natürlich sollen nicht von heute auf morgen alle Verträge mit externen Firmen gekündigt werden. Wir finden ja auch nicht von heute auf morgen hunderte neue Reinigungskräfte, aber nach der Abstimmung heute ist das Ziel hoffentlich klar. Eine Sache folgt für uns dabei direkt für die Haushaltsberatung, nämlich wir werden kei- nem weiteren Outsourcing zustimmen und dazu notfalls auch Haushaltsanträge stellen. In der Stellungnahme zu unserem Antrag heißt es außerdem, dass ein Qualitätsmanagement eingeführt werden soll, und das begrüßen wir wirklich sehr. In der ganzen Diskussion zu dem Thema Reinigungsqualität, und das werden wir auch heute sicher noch mal erleben dürfen, gab es super viele Vorurteile, es gab Hörensagen. Gerade im Ausschuss durften alle berichten, wie bei Ihnen das Büro gereinigt wird, aber all diese gefühlte Wahrheit sollte keine Grundlage für politische Entscheidungen sein. Deswegen danke an die Verwaltung, dass da jetzt Grundlagen geschaffen werden sollen und wir endlich einen Überblick be- kommen, wie denn die Reinigungsqualität ist und dass es auch Kontrollen geben soll, und zwar unabhängig davon, ob es jetzt externe oder interne Reinigungskräfte sind. Ich denke, dass die Reinigungsleistung insgesamt immer weiter verbessert werden soll. Das ist uns al- len ein wichtiges Anliegen, und ich denke, da spreche ich für den ganzen Gemeinderat. Zum Schluss noch zum SWR-Beitrag, den Karen Binder ja gerade schon angesprochen hat. Da wurden heute ja wirklich schwere Vorwürfe erhoben. Es heißt, dass bei einer privaten Firma im Auftrag der Stadt nicht nur nicht nach Tarif bezahlt wurde, nein, es wurde nicht mal Mindestlohn bezahlt. Das wäre absolut unwürdig und würde quasi all unsere Bemü- hungen konterkarieren. Wir alle, Verwaltung und Gemeinderat, arbeiten ja daran, dass die Stadt Karlsruhe eine gute und verantwortungsvolle Arbeitgeberin ist und das auch bleibt. Diese Verantwortung haben wir natürlich auch gegenüber Auftragnehmenden. Ich finde, die Stadt hat an der Stelle ganz richtig agiert, also reagiert, weil wir das ja untersuchen wollen. Für mich folgen daraus zwei Dinge. Erstens, unser Antrag ist gut und richtig, dass wir wieder verstärkt auf eigene Reinigungskräfte setzen wollen. Zweitens, wir sollten uns noch mal dringend mit der Kontrolle der Tariftreue auseinandersetzen, aber das nicht hier mit der Qualitätskontrolle vermischen. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich denke, wir müssen auch bei aller Emotionalität, die gerade dieser Beitrag sicherlich gezeigt hat, etwas sachlicher auch hier weiter vorgehen. Ich meine, was haben wir denn zurzeit hier gerade? Wir haben 26 Prozent zurzeit städtische Mitarbei- ter und 74 Prozent externe. Wir haben natürlich immer wieder Beschwerden, und da ha- ben Sie mich auch schon oft gehört, ja über zu viel fehlende Sauberkeit, insbesondere vor allem an Schulen. Das ist nicht hinnehmbar, und dagegen müssen wir auch mit Sicherheit immer weiter vorgehen. Das ist ganz klar, aber ausschlaggebend für diese Sauberkeit und diese Qualität ist mit Sicherheit nicht die Tatsache, ob wir städtische oder externe Fach- kräfte haben, und ich glaube, hier geht die Verwaltung einen guten Weg, indem sie ein Qualitätsmanagement einfordern. Hier muss einfach eine deutlich stärkere Kontrolle statt- finden. Die Mängel müssen regelmäßig überprüft und angemahnt werden. Jetzt mit einer Forderung zu kommen, 50 Prozent städtische und 50 Prozent externe, das ist nach unserer Ansicht völlig das falsche Zeichen, völlig das falsche Signal, insbesondere bei dieser desas- trösen Haushaltslage, und es hat nichts damit zu tun, dass ich den Haushalt sanieren möchte damit. Das schaffe ich sowieso nicht, sondern ich würde ihn noch weiter ja ins – 4 – Defizit treiben, aber was machen wir denn damit? Wir würden einfach einmal mehr massiv in den privaten Wirtschaftszweig eingreifen. Was wollen wir denn als Stadt noch alles tun? Damit möchte ich mitnichten diese Mängel hier irgendwie schönreden, überhaupt nicht. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, aber wir können doch nicht ständig das alles, was draußen schlecht läuft, hier als Kommune übernehmen. Im Übrigen wäre der Antrag hier gar nicht abstimmungsreif, da er haushaltsrelevant ist. Das muss man auch mal sagen. Ich bin aber gespannt auf die Einsparvorschläge, die Sie dann entsprechend bringen. Völlig unabhängig davon aber dieser SWR-Bericht, ich werde dort ja auch entsprechend zi- tiert und sage, eine Bezahlung unter Mindestlohn, das geht gar nicht. Das ist richtig, aber das haben wir auch eigentlich überhaupt nicht vor. Das wollen wir doch überhaupt nicht. Die Vorwürfe müssen ganz klar überprüft werden, und es müssen Konsequenzen folgen, wenn es soweit ist, aber es ist doch schon zufällig, dass das gerade heute eben eintritt. Frau Binder, natürlich gibt es schwarze Schafe, aber wegen ein paar schwarzen Schafen müssen wir jetzt als städtische Aufgabe dies übernehmen, das kann es doch nicht sein, und ich bitte Sie, Frau Wolf, wenn Sie hier erst mal loben, wie die städtische Bezahlung ist und auf einmal sagen Sie, wir machen hier eine Tarifflucht. Das machen doch nicht wir, das machen vielleicht diese schwarzen Schafe eben außerhalb, sondern wir versuchen hier le- diglich, einen kleinen Bereich abzudecken, aber wir können einfach nicht alle Aufgaben selbst übernehmen. Stadträtin Melchien (SPD): Das Thema Sauberkeit städtischer Gebäude, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Schulen und Kitas, muss aus Sicht der SPD-Fraktion stärker in den Blick genommen werden. Nachdem der Gemeinderat sich nun sehr intensiv mit der Organi- sation der Reinigungsleistung auseinandergesetzt hat, sind wir mehr denn je bestärkt, dass wir die Reinigung nicht noch mehr aus der eigenen Hand geben wollen. Daher findet der Beschlussvorschlag der Verwaltung auf den interfraktionellen Antrag von SPD und GRÜNE auch nicht unsere Unterstützung. Vielmehr wollen wir heute den Beschluss fassen, dass Ei- genreinigung nicht weiter durch Fremdreinigung ersetzt wird und als Ziel festhalten, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen städtischen Reinigungskräften und externen Reini- gungsleistungen zu erreichen. Ausdrücklich unterstützen wir die Einführung eines standardisierten Qualitätsmanage- ments, an dessen Umsetzung wir sehr gerne mitarbeiten. Ziel muss es sein, dass alle Reini- gungskräfte unter guten Bedingungen gute Arbeit leisten. Sicherlich ist es gerade bei klei- neren Dienststellen und Einrichtungen auch mit privaten Reinigungsunternehmen so, dass man gute Erfahrungen gesammelt hat. Häufige Wechsel des eingesetzten Personals und fehlende Kenntnis um die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Standorte können aller- dings auch Gründe für unzureichend geputzte Räume sein. Unseren Rückmeldungen nach, und wir haben hierzu viele Gespräche auch mit dem Personalrat geführt, ist die Identifika- tion von festangestellten Mitarbeitenden im Reinigungsbereich höher und die Arbeitsquali- tät oft zufriedenstellender als in den Bereichen, die ausschließlich von Fremdfirmen gerei- nigt werden. Daher möchten wir als SPD-Fraktion ein ausgewogenes Verhältnis erreichen. Wir setzen uns ein für einen guten Mix aus eigenen Mitarbeitenden und Mitarbeitenden externer privater Firmen. Reinigungskräfte leisten eine wichtige Arbeit, und diese muss un- ter guten Bedingungen erfolgen. Hierauf müssen wir stärker Acht geben. Auch wir haben das heute veröffentlichte Interview mit einer Reinigungskraft gesehen. Wir danken der Stadtverwaltung für ihre unmittelbare Zusage, den Dingen nachzugehen, und freuen uns darüber hinaus, dass die Stadtverwaltung auch allgemein Wege aufzeigen wird, wie – 5 – arbeitsrechtliche Vereinbarungen auf ihre Einhaltung überprüft werden können. Tariflohn ist das Recht der Arbeitnehmenden und muss eingehalten werden. Aus Sicht der SPD-Frak- tion widerspricht ein ausgewogener Mix auch nicht der Einhaltung von Tarifen. Den Vor- wurf der Tarifflucht machen wir an dieser Stelle nicht. Das Thema Reinigung in allen für uns relevanten Facetten wird uns sicher noch länger beschäftigen. Stadträtin Böringer (FDP): Ein Gespenst geht um im Rathaus. Es wandert durch die langen Flure und findet auch seinen Weg in das Haus der Fraktionen. Schaut man genauer hin, es ist die Reinigungskraft, diejenigen Kräfte, die dafür sorgen, dass wir an unseren Arbeits- und Ehrenamtsarbeitsplätzen hygienisch korrekt unsere Tagwerke erledigen können. Das einzige echte Gespenst, das scheinbar immer noch herumwandert, trägt einen Namen, bö- ser Dienstleister, guter Staat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es nicht verstehen, darauf hat Herr Hofmann hingewiesen, wie wir bei der derzeitigen Haushaltslage heute über, ich zitiere, 130 bis 140 Vollzeitäquivalente, wie es in einer Vorlage heißt, reden kön- nen. In einer der letzten Sitzungen wurde mal kurz über Einsparlisten diskutiert, und vor Weihnachten haben wir Steuern und Gebühren über Gebühr angehoben, und jetzt wird wieder über Ausgaben gesprochen. Allein dieses Ansinnen ist ein Grund zur Ablehnung. Kurz zur Sache. Für uns stehen die Punkte Finanzen, Misstrauen und das Mittelstandsförde- rungsgesetz in deutlichem Gegensatz zu den Anträgen. Erstens, die städtischen Finanzen lassen die Idee mittelfristig nicht zu. Zweitens, das Misstrauen gegenüber externen Dienst- leistern wirkt schon arg zwanghaft auf uns, haben wir doch alle das Schreiben der zustän- digen Landesinnung erhalten. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist kammerpflichtig und da- mit Teil der erfolgreichen Wirtschaftsgeschichte des Handwerks. Die Landesinnung selbst sagt, und Sie haben das überprüft in Ihrer Stellungnahme, sie zahlen über Mindestlohn, ar- beiten mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zusammen. Das Handwerk ist sogar in der Be- rufsgenossenschaft Bau mitorganisiert. Ja, was wollen Sie mehr? Zu guter Letzt, das Mittel- standsförderungsgesetz, ich habe mich damit abgefunden, dass manche Fraktionen mit dem Mittelstand nichts anfangen können. Das ist eigentlich traurig, weil der Mittelstand die Arbeitsplätze schafft, die letzten Endes die Gelder erwirtschaften, die sie hier wieder ausgeben. Ich bin gleich fertig, ja, jetzt bin ich durch. All diese Punkte, letzter Satz, Herr Oberbürgermeister, lassen mich und meine Fraktion heute zu dem Schluss kommen, alle vorliegenden Anträge zu Punkt 16 abzulehnen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich kann mich eigentlich meiner Vorrednerin anschließen, möchte aber das, was vorher angesprochen wurde, mal aus meiner Sicht ein bisschen an- ders einordnen. Es wurde gleich zu Anfang verwiesen auf dieses SWR 4-Interview, nach- dem offensichtlich Mitarbeiter, die für Partnerfirmen, ich nenne die lieber Partnerfirmen als Fremdfirmen, die für Partnerfirmen der Stadt arbeiten, nicht das Geld bekommen, was ihnen zusteht, und das ist eine schlimme Sache, hat aber mit dem, was wir hier gerade heute diskutieren, eigentlich nichts zu tun, sondern eher mit dem Thema Auskömmlichkeit der Verträge. Ich bin ja schon in der zweiten Legislaturperiode hier als Stadtrat und in der Firma, in der ich arbeite, bin ich auch Betriebsrat, und deswegen habe ich von Anfang an, wenn es immer darum ging, dass solche Vergaben stattgefunden haben, was Reinigung angeht - weil das sind ja Werksverträge, es sind keine Arbeitnehmer in Arbeitnehmerüber- lassung, sondern Leute, die in einem Werkvertrag arbeiten - habe ich immer gefragt, ist das auch auskömmlich. Ist das, was die potenziellen Auftragnehmer im Wettbewerb anbie- ten, als Entgelt für die Leistung auch tatsächlich dem angemessen, was an Arbeit geleistet werden muss. Darum geht es nämlich. Es muss auskömmlich sein, damit die Arbeit in der – 6 – Zeit in der vorgegebenen Qualität geleistet werden kann und dabei auch noch das entspre- chende Gehalt gezahlt wird. Da wurde mir immer vonseiten der Stadt gesagt, ja, wir haben das geprüft, es ist auskömmlich. Also wenn da Defizite bestehen, dann muss bei diesen Ausschreibungen die Auskömmlichkeit besser geprüft werden. Ich habe das, wie gesagt, mehrmals thematisiert, und wir als Stadträte müssen natürlich dann dem glauben, was die Stadt uns sagt. So, jetzt ist es so, dass diese Verträge mit den Partnerfirmen ja keine Knebelverträge sind. Wir haben in der öffentlichen Beratung im Personalausschuss gelernt, dass auch Tarifent- wicklungen bei den Partnerfirmen zu 95 Prozent, also fast vollständig, berücksichtigt sind. Das heißt, wenn sich der Tarif ändert, nach dem die Mitarbeiter bezahlt werden müssen, wird automatisch das Geld, das Entgelt für die Leistung durch die Stadt erhöht. So sind die Verträge gestrickt, das wurde uns zugesagt. Das heißt, wir müssen auch nicht bei einer Ta- rifentwicklung befürchten, dass die Kollegen in den Partnerfirmen schlechter bezahlt wer- den. Letztendlich ist es doch so, dass bei Licht betrachtet eine Anstellung in einer Partner- firma niederschwelliger ist als bei der Stadt, und deswegen kommt es vielen Menschen zu- gute, die sonst gar keine Chance hätten, hier die Reinigung durchzuführen. Deswegen ist es auch ein sozialer Aspekt, die Partnerfirmen zu beschäftigen. Vor diesem Hintergrund tra- gen wir die Maßnahmen, die die Stadt jetzt vorgeschlagen hat, 20 Prozent garantierte Ei- genanteil, was die Reinigung angeht, und die Qualitätsmanagementeinführung mit, und vor diesem Hintergrund müssen wir die Anträge ablehnen. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Man scheint hier zwei Dinge zu vermischen, und das eine ist die Quote bei der Stadt und ich weiß nicht, warum in vielen Köpfen herumschwirrt, dass, wenn man Mitarbeiter bei der Stadt ist, dass man dann sauberer putzt, als wenn man jetzt bei einem privaten Anbieter angestellt ist, aber vielleicht ist es so, ich weiß es nicht. Sicher- lich ist ein Faktor, wenn ich Mitarbeiter der Stadt bin, dass ich dann ein sichereres Gefühl habe, meine Arbeitsplatz nicht so schnell zu verlieren. Das gebe ich gerne zu. Aus der Pra- xis weiß ich aktuell, dass viele der Reinigungsfirmen Objekte kündigen, weil sie nicht mehr das verfügbare Personal haben. Die haben einfach niemanden mehr, der dort putzt und sa- gen, ein Objekt, was nur sieben Etagen hat, das rentiert sich für uns nicht mehr, die An- fahrt, das können wir nicht mehr leisten. Was machen die, klar wird dort auch geputzt o- der wenn Leute ausfallen, da geht eben wochenends der Chef und die Chefin mit hin oder wenn natürlich zwei Feiertage hintereinander sind und trotzdem gleich viele Objekte ge- putzt werden müssen. Ich habe mir das mal so vorgestellt, wenn wir das bei der Stadt zu 100 Prozent machen, und wir haben dann so eine Krankheitsquote von 20 Prozent, ob dann der werte Herr Oberbürgermeister und seine Gattin am Samstag und am Sonntag kommen und helfen, die Schulen zu putzen. Das wäre ja auch mal eine spannende Frage, wie das dann bei uns gehandhabt wird. Ich sehe das schwierig und auch den Grundsatz, viele meiner Vorredner haben das gesagt, das Mittelstandsfinanzierungsgesetz was ein Pri- vater gut machen kann, das sollte nicht Aufgabe der Stadt sein. Zum Thema Mindestlohn möchte ich noch mal sagen, es gibt mit Sicherheit schwarze Schafe, aber wir bei der Stadt schließen ja keine Verträge mit so einem Ein- oder Zwei- Mann-Betrieb ab und, meine sehr geehrten Damen und Herren, alle drei Jahre kommt der Sozialversicherungsprüfer, und der prüft die Daten und der prüft natürlich auch den Min- destlohn und das wird heute alles auf elektronischem Weg übermittelt und wenn da je- mand sagt, also er wird nicht nach Mindestlohn bezahlt, das kann ich irgendwo nicht ganz nachvollziehen. Wir lehnen die Anträge allesamt ab. – 7 – Der Vorsitzende: Vielen Dank. Lassen Sie mich zu einzelnen Punkten noch was ausführen. Die in dem Radiointerview aufgeworfenen Vorwürfe sind natürlich, wenn sie so stimmen, und davon gehe ich aus, untragbar, und wir gehen der Sache natürlich nach, denn wir ha- ben ja gemeinsam mit Ihnen auch ganz klar vereinbart, dass alle Dienstleistungen auch nur dann an Firmen vergeben werden, die A) eine auskömmliche und B) vor allem auch eine tarifgebundene Bezahlung nachweisen können. Jetzt gucken wir uns vielleicht nicht jeden Arbeitsvertrag an. Ich halte es theoretisch sogar für möglich, dass in den Arbeitsverträgen ein höherer Lohn drinsteht, und es wird aus irgendwelchen Tricks dann ein niedrigerer be- zahlt, dann kommen wir nur dann ran, wenn sich solche Personen auch bei uns melden o- der überhaupt melden. Deswegen kann ich nur aufrufen, dass die Dame, die da in dem In- terview war, sie kann ja anonym bleiben, aber uns da einen entsprechenden Tipp gibt. Nach den entsprechenden EU-Rahmensetzungen sind wir ja auch verpflichtet, eine Anony- mität zu gewährleisten und ein solches Angebot zu machen. Das gibt es bei uns über das Rechnungsprüfungsamt auch. Das heißt, wir haben sogar einen Briefkasten irgendwo. Man kann uns anonym informieren. Da geht man persönlich überhaupt kein Risiko ein, aber wenn wir das nicht irgendwie bekommen, wird es schwierig werden, jetzt mit unseren ganzen Reinigungsfirmen dieser Sache dann am Ende auch nachgehen zu können. Wir werden uns aber bemühen. Für mich, liebe Frau Stadträtin Binder, ist das aber nicht der Beweis dafür, dass wir jetzt al- len schwarzen Schafen dadurch das Wasser abgraben, indem wir jetzt alles in die städti- schen Dienste übernehmen, sondern es zeigt mir, dass wir noch immer weit davon entfernt sind, die Mitbestimmung und die gewerkschaftliche Vertretung und die auch Kenntnis von den Rechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in allen Branchen durchgesetzt zu haben. Es ist eher eine Frage an die Gewerkschaften, wie sichern sie es denn, dass auch in diesen Branchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihren Rechten wissen, und wie kann man denn da die Mitarbeitenden auch ermutigen, für ihre Rechte einzustehen, denn der Reinigungsbereich ist ja nicht der einzige, in dem wir immer mal wieder über solche schwarzen Schafe stolpern. Das gibt es gelegentlich auch bei Caterern, das gibt es im Bau- gewerbe. Sollen wir jetzt alle diese Missstände dadurch lösen, dass wir jetzt alle Caterer, alle Baustellen und alle Reinigungskräfte und wen auch immer noch jetzt in städtische Dienste nehmen? Die Besserbezahlung im Bereich des TVöD ist ja genau ein Beweis dafür, dass da, wo Mitbestimmung gut funktioniert, habe ich auch sehr gute Tarifverträge und kann auch meine Rechte durchsetzen. Das heißt, wir haben hier ein Defizit der Mitbestim- mung und ein Defizit der Arbeitnehmervertretungen in diesen Gewerben, aber ich kann jetzt nicht erkennen, warum wir das jetzt flächendeckend als Stadt klären müssen. Der Vor- wurf der Tarifflucht, Frau Stadträtin Wolf, der ist einfach an dieser Stelle unpassend, denn es gibt dort Tarife, der ist an dieser Stelle unpassend, denn es gibt solche Tarifverträge ja dort, die liegen nicht so hoch wie beim TVöD, aber warum das so ist, haben wir ja schon ausführlich diskutiert. Ich nehme auch vor Jahren wahr, dass die Reinigungsleistung vor allem in Schulen sehr kri- tisch gesehen wurde, auch von den Eltern. Das hatte seinerzeit aber nicht etwas mit Fremdvergabe zu tun, sondern damit, dass wir die Reinigungsintervalle reduziert haben, weil wir unter Sparzwang standen, und gerade in letzter Zeit, ehrlich gesagt, habe ich sol- che Beschwerden auch nicht mehr in dem Maße gehört, wie das vor einigen Jahren noch der Fall war. Insofern steht für mich die Aussage auch noch relativ unbewiesen im Raum, dass jetzt die eigenen Reinigungskräfte per se immer gründlicher reinigen als andere. Ich – 8 – weiß, dass es solche Rückmeldungen gibt, aber sie sind, ich sage mal, ein Stück weit auch ins Allgemeine gezogene Einzelerfahrung. Jetzt haben wir verschiedene Themen hier. Wir haben eine Beschäftigungsquote, eine Ei- genbeschäftigungsquote von 26 Prozent. Wir hatten vorgeschlagen im Rahmen der Haus- haltssicherung, das auf 20 Prozent herunterzufahren. Wenn ich mir alle Antragsteller zu- sammenzähle, die hier verschiedene Anträge gestellt haben, sehe ich, dass es hier eine Mehrheit gibt, dass wir das nicht vollziehen können. Insofern schlage ich Ihnen jetzt vor, dass wir aktuell die 26 Prozent halten. Wir müssen dann aber für diese Einsparung, die wir vorgesehen haben, eine andere Einsparung finden, und wir reden dann in den Haushalts- beratungen noch mal darüber, ob uns das gelungen ist oder nicht, aber zunächst mal hal- ten wir diese 26 Prozent aufrecht und würden auch aktuell diesen Vorschlag... Anders herum, ich kann Ihnen nur versprechen, dass wir diesen Vorschlag, die 26 Prozent zu hal- ten, in den Haushaltsentwurf aufnehmen, wenn wir dafür an anderer Stelle etwas einspa- ren, aber das können wir im Moment erst mal offen halten. Das können wir bei den Haus- haltsberatungen abschließend klären. Wir versprechen Ihnen, weil es auch nachvollziehbar ist, dass wir das Qualitätsmanagement verbessern. Das müssen wir in jedem Fall tun. Da gehört auch ein Mechanismus rein, Frau Stadträtin, wie wir denn dann die Tariftreue der Firmen noch mal versuchen besser zu prü- fen. Also Qualität hat dann für mich an der Stelle zwei Schienen. Einmal die Qualität vor Ort und einmal die Qualität auch des Nachweises, dass wir hier in die entsprechenden Ver- träge auch individuell reinschauen können. Wenn Sie jetzt wünschen, dass wir auf 50 Pro- zent hochgehen, wobei das ja so irgendwie cool klingt, dass man sagt, 50 Prozent ist eine Gewichtung, wir werden dann trotzdem Gebäude haben, die nur von Fremdkräften gerei- nigt werden und andere Gebäude, die nur von eigenen Kräften gereinigt werden. Ob das dann eine Gewichtung ist, weiß ich nicht, weil, wenn Sie es mischen, wird es völlig unüber- sichtlich. 50 Prozent bedeutet, dass wir unsere eigene Reinigungsleistung etwa verdoppeln müssen. Dann müssen wir auch über Strukturen reden. Dann müssen wir darüber reden, wie wir die am Arbeitsmarkt überhaupt bekommen sollen, wenn schon die traditionellen Reinigungsbetriebe Schwierigkeiten haben. Wir haben teilweise vermutlich höhere Qualifi- kationsansprüche, und wir müssen teilweise Leute auch vor Unterforderung schützen, die aber, Herr Stadtrat Dr. Schmidt hat es richtig gesagt, manchmal ganz froh sind, wenn sie jetzt erst mal so einen Einstieg wieder schaffen über ein Reinigungsunternehmen. Ich kenne da auch viele Beispiele, Leute mit Ingenieurabschluss aus anderen Ländern, die noch auf die Anerkennung warten oder was auch immer, und die sind dann auch manchmal ganz froh, wenn sie erst mal zur Überbrückung einen solchen Job bekommen. Ich möchte auch noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, gerade in Zeiten knapper Kasse müssen wir das Subsidiaritätsprinzip noch ernster nehmen. Also wir müssen eigentlich ge- rade dann eher darüber nachdenken, wie sieht denn bei uns eine Arbeitskritik aus, was können wir dann eventuell oder was müssen wir bei uns verstärken, weil es kein anderes Angebot gibt, und wo können wir dann aber vielleicht auch auf andere Lösungen zurück- greifen. Das drehen Sie im Moment ein bisschen auf den Kopf, und wenn Sie uns zwingen würden, bei den Haushaltsberatungen durch Ihre Anträge 50 Prozent schon sehr frühzeitig zu realisieren, so Sie uns dazu zwingen können, dann muss das zu Lasten anderer Ausga- ben gehen. Dann müssen wir in anderen Bereichen, für die wir eigentlich vielleicht sogar hoheitliche Zuständigkeit haben, Qualität reduzieren, um in einem Bereich, wo ich in der Privatwirtschaft ausreichend Angebot habe, dann eine entsprechende Reduzierung – 9 – vorzunehmen. Das ist aus meiner Sicht ein bisschen widersinnig zur aktuellen Situation. Das alles, um es noch mal von unserer Seite her deutlich zu machen. Jetzt gibt es ja vier verschiedene Anträge, die sich zum Teil, glaube ich, schon ein bisschen überlebt haben. Frau Stadträtin Binder hat sich noch mal gemeldet. Dann komme ich zur Antragsabarbei- tung. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ja, wir haben ja den Änderungsantrag eingereicht, um deut- lich zu machen, A) wir reduzieren unseren Anspruch auf Rekommunalisierung auf diese Unterhaltsreinigung, wohlwissend, dass die anderen Reinigungsdienste mit entsprechen- den Gerätschaften und so weiter ausgestattet sein müssen, aber die Unterhaltsreinigung als die flächendeckende Reinigung und die zu 50 Prozent eben mit städtischen Reinigungs- kräften zu erstellen, hat für mich gleichzeitig auch die Wirkung einer Qualitätssicherung, weil diese Menschen, die als städtische Mitarbeiter*innen meistens dann ja auch langjährig beschäftigt sind, als Anlaufstelle auch für die externen Mitarbeiter*innen dienen können, Hilfestellung geben können etc., gleichzeitig Ansprechpartner*innen sind für die städti- schen Angestellten, die eben nun mal direkt vor Ort erreichbar sind. Das ist für mich ein Teil der Qualitätssicherung, weil ich Menschen habe, die ich ansprechen kann. Deshalb ha- ben wir gesagt, okay, diese 50 Prozent abzudecken mit städtischen Mitarbeiter*innen und den anderen Teil eben tatsächlich aufzufüllen durch Externe, durch Partnerfirmen, Dienst- leisterinnen und Dienstleistern, die dann mit Fremdpersonal dieses alles ergänzen. Das war ja der Punkt. Deshalb würden wir den ursprünglichen Antrag als erledigt betrachten, aber ich bin auch dankbar dafür, dass Sie tatsächlich auch die Aussagen zu dem Thema des Qualitätsmanagements mehr oder weniger bestätigt haben, weil ich glaube schon, es geht um mehr als nur um Gucken, wie sauber ist was. Es geht darum, gute Arbeit zu gewähr- leisten, im Sinne von dem Begriff, den die Gewerkschaften über viele Jahre geprägt haben. Gute Arbeit heißt nicht nur gute Leistung abliefern, sondern gute Arbeit heißt sichere Ar- beit, anständige Arbeitsbedingungen und Bezahlung, von der ich leben kann. Das gehört mit rein in dieses Qualitätssicherungspaket. Der Vorsitzende: Dann steht eigentlich nur noch der Änderungsantrag der SPD und der GRÜNEN zur Abstimmung, in dem Sie ja fordern, dass wir das Ziel der 50-prozentigen Un- terhaltsreinigung hier anstreben sollen. Den würde ich jetzt zur Abstimmung stellen. Wenn er eine Mehrheit findet, kann ich Ihnen an der Stelle nicht die Umsetzung dieses Antrags zusagen, sondern wir würden uns dann beauftragt fühlen, Ihnen für die Haushaltsberatung ein Konzept vorzulegen. Dann kann die endgültige Entscheidung erst eben angesichts der dann nötigen Zwischenschritte und Vorbereitung erfolgen. Also im Grunde müssten Sie ihn in einen Prüfungsantrag umwandeln, sonst muss ich das ja direkt in den Haushalt verwei- sen. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Da möchte ich jetzt an der Stelle schon widersprechen, weil wir beschließen tagtäglich Konzepte, deren Finanzierungen nicht abgesichert sind, sei es das Programm für aktive Mobilität. Sei es das Sanierungsprogramm städtischer Gebäude. Das können wir an der Stelle nicht miteinander verknüpfen und so, wie Sie es am Anfang ge- sagt haben, das Ziel zu entwickeln und uns dann vorzustellen und danach in die Umset- zung dieses Ziels zu gehen, das ist ja genau das, was wir heute beauftragen. Wir beauftra- gen hier heute nicht, mit dem nächsten Doppelhaushalt den Anteil oder die Anzahl der städtischen Reinigungskräfte zu verdoppeln, sondern wir beauftragen, das Ziel zu verfol- gen. – 10 – Der Vorsitzende: Also, da ich ja weiß, dass, wenn ich Ihren Antrag jetzt verweise, Sie einen solchen Prüfungsantrag jederzeit bereit sind, mündlich zu stellen, ist es jetzt, glaube ich, unerheblich, dass wir da hin und her streiten. Sie möchten das Ziel 50 Prozent. Ich kann Ihnen das Ziel in den nächsten zwei Jahren im Doppelhaushalt nicht zusagen. Ich kann Ihnen aber eine Vorlage entwickeln, wo man Ihnen noch mal deutlich macht, was für Kos- ten das bedeutet, was das an anderer Stelle für Reduzierungen mit sich bringt, und dann können Sie während der Haushaltsberatung entscheiden, ob es für Sie schon im nächsten Doppelhaushalt ein Thema ist oder nicht. So würde ich jetzt mit Ihnen an der Stelle verblei- ben. Ich empfehle trotzdem, dieses Ziel nicht zu beschließen, das ist meine ausdrückliche Empfehlung als Stadt, auf der Grundlage der von mir ausgeführten Betrachtungen, dass das im Moment aus meiner Sicht nicht passt und dass es auch von dem Subsidiaritätsprin- zip nicht passt und dass auch diese Defizite, die hier festgestellt worden sind, was die Qua- lität der Reinigung betrifft, anders gelöst werden muss. Das schlagen wir Ihnen ja auch vor, und was die Qualität der Beschäftigungsverhältnisse betrifft, da müssen wir sicherlich noch stärker kontrollieren, aber das ist auch etwas, wo wir Fehler in anderen Systemen nicht im- mer durch kommunale Verantwortung ausgleichen können. Das wird bei den Haushaltsbe- ratungen sowieso noch mal ein großes Thema werden. Stadtrat Hofmann (CDU): Also, ich verstehe jetzt gerade die Diskussion nicht. Wir haben das sehr oft schon gemacht, dass Sie was zugesagt haben, dass Sie das dann entsprechend darstellen werden. Also, entweder es ist ein Prüfauftrag, dann kann er den mitnehmen, aber im Endeffekt sehe ich das auch nicht als Prüfauftrag, sondern schon als Aufgabe, da eben hinzugehen. Im Prinzip hat Herr Oberbürgermeister eben klar dargestellt, dass es in den nächsten Doppelhaushalten eben nicht darstellbar ist. Also braucht man eigentlich über diesen Antrag hier nicht abzustimmen. Er kann so nicht abgestimmt werden. Dann muss er in die Haushaltsberatungen rein. Ein Prüfauftrag in der Sache, wie es eben gesagt wurde, kann er aber auch mündlich in Zusagen und kann sagen, wir nehmen das an ent- sprechend und sagen Ihnen das dann entsprechend, aber hier kann es eigentlich so als die- ser Antrag nicht abgestimmt werden. Der Vorsitzende: Es ist jetzt ein bisschen eine Wortklauberei, glaube ich. Da sollten wir uns nicht verwickeln. Es gibt jetzt zwei Anträge. Es gibt drei Fraktionen oder vier, die jetzt sa- gen, wir wollen 50 Prozent. Ich kann diesen Antrag heute so nicht abstimmen lassen, aber natürlich können mich vier Fraktionen, wenn sie eine Mehrheit finden, beauftragen, dass ich Ihnen bei den Haushaltsberatungen vorlege, was das bedeutet, was Sie dann an ande- rer Stelle..., was wir an Strukturen überhaupt erst mal schaffen müssen, und dann würden Sie das noch mal zur Abstimmung in den Haushaltsberatungen auf den Tisch kriegen. Der Vorteil ist, wenn es eine Mehrheit dafür gibt, dass Sie Zahlen kennen und dass Sie eine Konzeption kennen, denn sonst wäre es auch schwierig, in den Haushaltsberatungen mal eben so was zu beschließen, wenn Sie gar nicht wissen, was es kostet, wie wir das alles darstellen und so weiter. Deswegen ist es auch in unserem Sinne, dass, wenn in den Haus- haltsberatungen so ein Thema kommt, Sie ausreichend vorbereitet sind, und damit beauf- tragen Sie uns jetzt. Damit wird ja auch ein Stück weit eine Ambition eines Teiles dieses Hauses sichtbar oder nicht sichtbar. Also das finde ich an der Stelle einfach auch nur fair, auch wenn mir natürlich möglicherweise der Beschluss nicht passt, aber so ist das eben. Können wir dann mit einem so etwas formulierten Prüfauftrag oder Beauftragung der Ver- waltung ein Konzept zu entwickeln, wie denn die 50 Prozent in den nächsten Jahren er- reicht werden könnten, und Sie werden das erst in den Haushaltsberatungen endgültig dann zur Entscheidung vorgelegt kriegen, können wir das so..., es ist im Grunde ein – 11 – Prüfauftrag. Mit Zahlen, ja klar. Nein, also Sie fordern von uns ein Konzept an, und Sie sig- nalisieren ja dadurch, dass Sie diese Forderung heute, dass das eine Mehrheit hat, auch da- mit, dass Sie es dann am Ende durchsetzen wollen. Also das politische Signal ist doch ge- nauso gut, sonst müsste ich das jetzt in die Haushaltsberatung komplett verweisen. Das macht aber keinen Sinn, weil dann diskutieren wir wieder ohne Zahlen, und dann können wir das auch nicht machen. Okay, also diese Auftragslage habe ich jetzt formuliert. Ist da jetzt noch irgendwas unklar? Stadträtin Melchien (SPD): Genau, also es wird sicher mühsam. Uns ist wichtig, dass wir hier heute klar festhalten, besteht eine Mehrheit für diesen Wunsch, das Ziel, 50 Prozent zu erreichen und warum auch immer wir das heute nicht so beschließen dürfen, muss der Prüfauftrag dann aber beinhalten, wie wir dieses Ziel, das mehrheitliche Ziel des Gemeinde- rats auf 50 Prozent zu kommen, erreichen können. Wir haben auch nicht gesagt, wir wol- len es kurzfristig erreichen. Wir haben auch nicht gesagt, es muss im nächsten Doppel- haushalt geschehen. Wir wollen zu diesem Ziel kommen, und das bitte ich, dann in der Prüfung umzusetzen. Der Vorsitzende: Also ich will es mal so formulieren. Ihr Begehr ist doch, wir wollen 50 Pro- zent, und deswegen beauftragen wir die Verwaltung, bis zu den Haushaltsberatungen dar- zustellen, wie das in verschiedenen Etappen in den nächsten Jahren geleistet werden kann und was es kostet. Das wird endgültig während der Haushaltsberatung auf den Tisch ge- legt, und dafür gibt es jetzt eine Mehrheit oder nicht, und die Mehrheit hat dann gesagt, was sie will, aber Sie können uns noch nicht heute beauftragen, dass wir dieses Ziel im nächsten oder im übernächsten Jahr umsetzen, weil ich nicht wüsste, wie ich es tun soll. Okay, also dann formulieren wir das jetzt so. Wir wollen 50 Prozent. Wir beauftragen die Verwaltung, hier eine Konzeption darzustellen, wie das erfolgen müsste, und das wird dann zur Diskussion in den Haushaltsberatungen noch mal auf den Tisch gelegt. Für das bitte ich Sie jetzt eben um das entsprechende Votum, und zwar ab jetzt. – Das ist eine Mehrheit. Wir fühlen uns beauftragt und werden Ihnen dann die Zahlen auf den Tisch legen und die Konzeption. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. März 2023