Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark

Vorlage: 2022/0675
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.06.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.07.2022

    TOP: 30

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0675 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: EiBS Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 08.07.2022 1 x vorberaten Gemeinderat 26.07.2022 30 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2021 beträgt aufgrund des Verlustausgleichs der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) 0,00 Euro. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 Entlastung erteilt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG wie folgt fest: 1.1 Bilanzsumme 120.633.901,74 1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 80.456.938,78 - das Umlaufvermögen 40.138.519,66 - die Rechnungsabgrenzungsposten 34.681,30 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 32.343.927,78 - die Rückstellungen 173.498,12 - die Verbindlichkeiten 87.789.538,98 1.2 Gewinn und Verlustrechnung - Jahresverlust 0,00 - Summe der Erträge 3.731.606,50 - Summe der Aufwendungen 3.731.606,50 2. Das Jahresergebnis 2021 beträgt aufgrund des Verlustausgleichs der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) 0,00 Euro. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Auf den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2021 des Rechnungsprüfungsamtes wird verwiesen. Anlage Jahresabschluss 2021 Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2021 beträgt aufgrund des Verlustausgleichs der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) 0,00 Euro. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 Entlastung erteilt.

  • Anlage 1 Jahresabschluss 2021
    Extrahierter Text

          Stadt Karlsruhe  Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark    Jahresabschluss 2021    Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark                  Stadt Karlsruhe  Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark  Kaiserstraße 99  76133 Karlsruhe    JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2021 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe Mandant: 229 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 3  1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung 3  1.2 Rechtliche Verhältnisse 4  1.3 Buchführung 6  1.4 Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen 7  1.5 Angaben zum Jahresabschluss 9  2 Jahresabschluss 11  2.1 Bilanz 12  2.2 Gewinn- und Verlustrechnung 15  2.3 Anhang 16  2.4 Lagebericht 21  3 Weitere Angaben 33  3.1 Fälligkeitsübersicht 34  3.2 Anlagenspiegel 35  3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur 37  3.4 Vermögensplanabrechnung 38  4 Erläuterungen zum Jahresabschluss 39  5 Entwicklung des Anlagevermögens 63  Anlagen Allgemeine Auftragsbedingungen Nachstehenden Jahresabschluss haben wir auf Grund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte erstellt. Karlsruhe, den 25.03.2022 Karlsruhe, den 25.03.2022 F. Zumbach H. Reiter W. Merkel Steuerberater Steuerberater Betriebsleiter Wirtschaftsprüfer vereid.Buchprüfer Dipl.-Betriebswirt (DH) Immobilienwirt Diplom VWA Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -3- 1 Vorbemerkungen 1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung Auftragserteilung Die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe (im Folgenden auch kurz „Eigenbetrieb“ genannt) erteilte uns den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 unter Einbeziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 zu erstellen. Der in diesem Jahresabschluss mit eingebundene Lagebericht ist nicht Teil des Auftrags. Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung des Eigenbetriebs verfasst. Unterlagen Geschäftsbücher, Belege, Bestandsverzeichnisse, sonstige Unterlagen und Schriften haben wir in dem uns notwendig erscheinenden Umfang eingesehen. Erstellung, Aufklärungen und Nachweise Der Jahresabschluss wurde in der Zeit vom 28.02.2022 bis 25.03.2022 erstellt. Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise haben uns der Betriebsleiter Herr Werner Merkel und die beauftragten Mitarbeiter erteilt. Der Betriebsleiter hat uns die berufsübliche „Vollständigkeitserklärung“ bezüglich der Buchführung und des Jahresabschlusses schriftlich erteilt. Auftragsbedingungen Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften“ mit Stand November 2016 maßgebend. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -4- 1.2 Rechtliche Verhältnisse Die rechtlichen Verhältnisse im Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar: Einrichtung/ Betriebssatzung Gemeinden können Unternehmen, Einrichtungen und Hilfsbetriebe im Sinne des § 102 Abs. 1 und 4 Satz 1 Nr. 1-3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Eigenbetriebe führen, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigen (§ 1 Eigenbetriebsgesetz EigBG i.d.F. vom 08.01.1992, zuletzt geändert am 04.05.2009). Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Gründung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark zum 01.04.2017 beschlossen. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2017 erlassen. Sie trat zum 01.04.2017 in Kraft. Am 26.03.2019 erfolgte eine Anpassung der Betriebssatzung mit Inkrafttreten am 13.04.2019. Rechtsform Eigenbetriebe werden als rechtlich unselbständige Einrichtungen (als sog. Sondervermögen) der Stadt geführt. Sie sind in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht, mit eigenem Wirtschaftsplan und Rechnungswesen, selbständig und werden nach kaufmännischen Grundsätzen geleitet. Name Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Zweck des Eigenbetriebs Zweck des Eigenbetriebes ist der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und seiner Außenflächen (insbesondere Spielflächen und Birkenparkplatz) sowie der Infrastruktur. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Wirtschaftsjahr 01.01.2021 - 31.12.2021 Stammkapital 100.000 € Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -5- Organe des Eigen- betriebes Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Betriebsausschuss Oberbürgermeister/in Betriebsleitung Betriebsleitung Betriebsleiter Herr Werner Merkel stellvertretende kaufmännische Betriebsleiterin Frau Caroline Streiling Vollmachten Herr Frank Nenninger wurde mit Verfügung vom 25.01.2018 zur Vertretung der Betriebsleitung bevollmächtigt. Diese Verfügung besteht laut Beschluss der Betriebsleitung vom 04.06.2019 über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses uneingeschränkt in vollem Umfang fort. Diese Vollmacht ist zum 10.08.2021 erloschen. Frau Caroline Streiling wurde mit Verfügung vom 10.08.2021 zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Betriebsleitung bevollmächtigt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -6- 1.3 Buchführung Organisation der Buchführung Die Buchführung wird nach dem System der doppelten kaufmännischen Buch- führung durch elektronische Datenverarbeitung erstellt. Die geprüften Belege werden nach Eingang gebucht. Die Rechnungen werden nach Endrechnungen, Anzahlungen und Schlussrechnungen unterschieden, um eine spätere Kontrolle zu erleichtern. Die Buchhaltung wurde unter Einsatz des Programmes Simba WiN-ner der Simba Computer Systeme GmbH erstellt. Nach Eingang der Kontoauszüge von der Sparkasse Karlsruhe und dem Clearingkonto Stadt Karlsruhe wurden die Zahlungen und Geldeingänge gebucht. Mit dem Kassengeschäft sind über einen internen Dienstleistungsvertrag Mitarbeitende der Stadtkämmerei, Abteilung Kasse, betraut. Monatlich wurde ein Monatsabschluss erstellt. Auskünfte zur Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses erteilten Frau Streiling und der Betriebsleiter Herr Merkel. Kontenrahmen Der im System der doppelten Buchführung verwendete Kontenrahmen entspricht den handelsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Internes Kontrollsystem Das von der Gesellschaft im Rahmen der Buchführung eingerichtete interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Das Prinzip der Funktions- trennung wird in allen wesentlichen Bereichen beachtet. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Geschäftsvorfälle des Jahres 2021 sind vollständig, zeitgerecht und richtig erfasst. Aufbewahrung von Unterlagen Handelsbücher und Bilanzen sowie Aufzeichnungen, Handelsbriefe, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen werden übersichtlich und geordnet aufbewahrt. Alle gewünschten Belege konnten vorgelegt werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -7- 1.4 Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen Geschäftstätigkeit Die Tätigkeit der Gesellschaft entsprach im Geschäftsjahr 2021 dem gesellschafts- vertraglichen Gegenstand. Arbeitnehmeranzahl 31. Mrz. 30. Jun. 30. Sep. 31. Dez. Jahr Vorjahr Personalstand nach Köpfen (HGB) Betriebsleiter1111 1,00 1,00 Beamte1111 1,00 1,00 Bedienstete99810 9,00 9,50 Geringfügig Beschäftigte0000 0,00 0,00 Summe11111012 11,00 11,50 Personalstand nach Vollzeitäquivalent Betriebsleiter1,001,001,001,00 1,001,00 Beamte1,001,001,001,00 1,001,00 Bedienstete8,508,508,009,10 8,539,00 Geringfügig Beschäftigte0,000,000,000,00 0,000,00 Summe10,5010,5010,0011,10 10,5311,00 Alle städtischen Leistungen wurden über Stundenaufschriebe und Abrechnung zum einem Vollkostenstundensatz dem Eigenbetrieb in Rechnung gestellt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -8- Größenmerkmale Die Merkmale für die Größenklassifizierung der Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: 2021 2020 Bilanzsumme 120633.901,74 66.224.899,67 Umsatzerlöse 225.568,59 283.030,09 Arbeitnehmer Siehe oben Die Größenmerkmale nach § 267 Abs. 1 HBG - § 267a HGB Kleinst Kleine Mittlere Große Kapitalgesellschaften Bilanzsumme < 350 T€ < 6.000 T€ < 20.000 T€ > 20.000 T€ Umsatzerlöse < 700 T€ < 12.000 T€ < 40.000 T€ > 40.000 T€ Arbeitnehmer < 10 <50 < 250 > 250 Damit erfolgt die Einordnung des Eigenbetriebs in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -9- 1.5 Angaben zum Jahresabschluss Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 01.07.2021 im Betriebsausschuss vorberaten und mit Beschluss vom 27.07.2021 vom Gemeinderat festgestellt. Er bildet die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021. Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde aus dem Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern für das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren, sowie den sonstigen Bilanzunterlagen entwickelt. Anlagenspiegel Die Darstellung des Anlagenspiegels erfolgt im Teil Weitere Angaben. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Höhe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs sind dort zu entnehmen. Bestandsnachweise Das Anlagevermögen wird mittels einer geführten Anlagenbuchführung nachgewiesen. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus den Aufzeichnungen im Kassenbuch ersichtlich. Bankguthaben sind durch die Bankauszüge nachgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet. Die Schulden sind in Saldenlisten, Einzelaufzeichnungen, sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen. Fälligkeitsübersicht Die Fälligkeit der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Art und Form der hierfür gewährten Sicherheiten sind der im Teil Weitere Angaben dargestellten Fälligkeitsübersicht zu entnehmen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -10- Sonstiges Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. Der besseren Übersichtlichkeit wegen wurden bei der Gewinnermittlung Zwischen- summen gebildet sowie die Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen" auf- gegliedert. Die Gewinn- und Verlust-Gliederung orientiert sich an der Vermietungssituation. Unter der Position „Materialaufwand“ werden die Betriebs- und Bewirtschaftungs- kosten für das Stadionareal aufgeführt. Die Grundsteuern sind nicht unter den „Sonstigen Steuern" ausgewiesen, sondern den Betriebskosten der Position „Materialaufwand" zugeordnet. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Jahresabschluss ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -11- 2 Jahresabschluss Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Bilanz ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -12- B I L A N Z zum 31. Dezember 2021 AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögens- gegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.762,00 7.850,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 44.841.106,21 7.914.312,21 2. technische Anlagen und Maschinen 1.084.060,00 1.270.186,00 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.271,00 3.625,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 34.529.501,57 43.036.760,87 80.456.938,78 52.224.884,08 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.005,27 137.241,90 2. Forderungen an die Stadt 40.099.481,02 11.862.954,69 3. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 143,22 40.114.486,29 12.000.339,81 II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.033,37 1.926.028,86 C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.681,30 65.796,92 120.633.901,74 66.224.899,67 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Bilanz ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -13- B I L A N Z zum 31. Dezember 2021 PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Eigenkapital I. Stammkapital 100.000,00 100.000,00 II. Rücklagen Allgemeine Rücklage 32.243.927,78 41.119.228,57 III. Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust aus Vorjahren 0,00 -8.875.300,79 Summe Eigenkapital 32.343.927,78 32.343.927,78 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 173.498,12 172.161,21 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 84.069.478,91 28.400.000,00 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 86.728,64 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.885.088,12 5.102.464,49 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 675.305,90 115.977,23 5. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 72.937,41 90.368,96 87.789.538,98 33.708.810,68 D. Rechnungsabgrenzungsposten 326.936,86 0,00 120.633.901,74 66.224.899,67 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -14- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Gewinn- und Verlustrechnung ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -15- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse 225.568,59 283.030,09 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 296.658,35 248.519,85 3. Gesamtleistung 522.226,94 531.549,94 4. Sonstige betriebliche Erträge 2.642.129,23 2.450.238,98 5. Materialaufwand a) Betriebskosten 368.739,41 308.575,38 b) Bewirtschaftungskosten 52.346,20 57.519,49 421.085,61 366.094,87 6. Rohgewinn I 2.743.270,56 2.615.694,05 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 582.825,36 595.701,07 b) soziale Abgaben 100.702,30 101.015,86 c) Aufwendungen für Alters- versorgung 100.430,83 97.971,97 783.958,49 794.688,90 8. Rohgewinn II 1.959.312,07 1.821.005,15 9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen 1.169.011,24 539.519,06 10. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 12.780,71 2.875,00 b) Miete und Pacht 37.473,23 18.374,42 c) Energie, Heizung, Wasser 11.033,72 7.126,63 d) Instandhaltung 0,00 15,92 e) Sonstige Raumkosten 8.761,72 8.489,06 f) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 41.794,21 32.290,33 g) Instandhaltungen 14.268,14 5.083,47 h) Vorabmaßnahmen 660.572,29 856.062,58 i) Bewirtung und Geschenke 144,33 129,97 j) Reisekosten und Fortbildung 4.392,73 653,83 k) Maschinenmiete u. Leasing 32.546,00 23.067,00 l) Post- und Bürokosten 10.974,65 11.539,18 m) Rechts- und Beratungskosten 111.759,62 102.567,30 n) Sonstige Aufwendungen 411.049,81 306.727,93 1.357.551,16 1.375.002,62 11. Betriebsergebnis -567.250,33 -93.516,53 12. Zinsen und ähnliche Erträge 567.250,33 93.516,53 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,00 0,00 14. Jahresgewinn 0,00 0,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -16- 2.3 Anhang Allgemeine Angaben Laut Beschluss des Gemeinderats vom 14. März 2017 hat die Stadt Karlsruhe den Eigenbetrieb Fußballstadion am Wildpark gemäß § 1 Eigenbetriebsgesetz Baden- Württemberg eingerichtet. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2017 erlassen. Sie trat zum 01.04.2017 in Kraft. Am 26.03.2019 erfolgte eine Anpassung der Betriebssatzung mit Inkrafttreten am 13.04.2019. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 07.12.1992 sowie nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800 (netto) wurden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Vorräte Die unfertigen Leistungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Kassenbestand und Bankguthaben Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zu Nominalwerten angesetzt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -17- Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagennachweis Die Entwicklung des Anlagevermögens und die darauf entfallenden Abschreibungen des Wirtschaftsjahres sind im Teil 3.2 Anlagenspiegel dargestellt. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 3.720.060 € (Vorjahr 33.708.811 €), mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr 84.069.479 € (Vorjahr 0 €), davon mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren 0 € (Vorjahr 0 €). Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Vertrag mit Totalunternehmer über den Vollumbau des Stadions mit einer Laufzeit bis Mitte 2022 über insgesamt 91.728.267 €, davon zum Bilanzstichtag ausstehend 33.181.427 €. Der Stand der endverhandelten beauftragten Nachträge betrug zum Bilanzstichtag 2.169.838 €. Nachtragsbericht Bezüglich der Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres wird auf Punkt 2.4.3 des Lageberichts verwiesen. Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr beschäftigte der Eigenbetrieb im Durchschnitt 11,0 Mitarbeitende. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -18- Betriebsausschuss VornameNameBeruf Vorsitzender DanielFluhrerBürgermeister Dezernat 6 Dr. FrankMentrupOberbürgermeister Mitglieder LukasBimmerleProduktmanager ChristinaBischoff-seit 01.04.2021 MichaelBornerFachkrankenpfleger für Intensivmedizin MaxBraunStudent JorindaFahringerKreisgeschäftsführerin BÜNDNIS 90 EllenFenrichJuristin DetlefHofmannDiplomsportlehrer, Bundestrainer Kanu AntonHuberPhysiker, Doktorand Karl-HeinzJooßBäckermeister FriedemannKalmbachLehrer, Leiter der Nehemia-Initiative AljoschaLöffler- SvenMaierBankkaufmann, Finanzassistent DirkMüllerPolizeibeamter MarkusSchmidtStudentbis 31.03.2021 SibelUysalRealschullehrerin Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -19- Stellvertretende Mitglieder VerenaAnlaufFreie Erwachsenenbildnerin, Lektorin RebeccaAnsin- Benjamin BauerGymnasiallehrer ChristinaBischoff-bis 31.03.2021 AnnetteBöringerJuristin LüppoCramerDrucker Dr. Clemens CremerGeoökologe, Energiewirtschaftler Dr. RahsanDoganRechtsanwältin Thorsten EhlgötzMaschinenbaumeister Elke ErnemannHausfrau ThorstenFrewerSelbständiger Unternehmerseit 01.04.2021 MathildeGöttelStudentin ChristineGroßmannLehrerin Michael HaugDipl-Bauingenieur Johannes HonnéDiplom-Ingenieur, Softwareentwickler TomHoyemDänischer Minister a. D., Schulleiter a. D. PetraLorenzSelbst. Kauffrau ParsaMarviDipl.-Betriebswirt, IT-Produktmanagerbis 31.12.2021 Zoe MayerStudentinbis 31.10.2021 BettinaMeier-Augenstein Bankfachwirtin (IHK) YvetteMelchienStudienrätin IreneMoserLehrerin Dr. Thomas MüllerFacharzt für Anästhesie, Notfallmedizin TilmanPfannkuchenRechtsanwalt RenateRastätterRealschullehrerin i.R. NikoRiebelPhysiotherapeut Dr. IrisSardarabadyGeschäftsführerin, Soziologin Dr. PaulSchmidtStrahlenbiophysiker, Reaktorphysiker OliverSchnellDipl.-Wirtschaftsingenieur ChristineWeberKommunikationsdesignerin JürgenWenzelUnternehmer/Bezirksleiter Karin WiedemannHausfrau MichaelZehEntwicklungsingenieur Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -20- Betriebsleitung Alleiniger Betriebsleiter ist Herr Werner Merkel, Dipl.-Betriebswirt (DH), Immobilienwirt (Diplom-VWA). Karlsruhe, den 25.03.2022 -------------------------------------------- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -21- 2.4 Lagebericht 2.4.1 Grundlagen des Unternehmens In Vorbereitung für den Neubau des Fußballstadions hat der Gemeinderat in Karlsruhe in seiner Sitzung vom 19. Juli 2016 die Stadtverwaltung mit der Gründung eines Eigenbetriebs für den Bau und Betrieb des Fußballstadions im Wildpark beauftragt. Geführt wird der Eigenbetrieb nach den jeweils gültigen Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) sowie den Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“. Nach der Entscheidung zur Gründung des Eigenbetriebs dauerte es noch rund ein Jahr bis die tatsächliche Gründung am 1. April 2017 vorgenommen wurde. Organe des Eigenbetriebs sind gemäß Betriebssatzung vom 14. März 2017 sowie Änderungssatzung vom 26. März 2019 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat und der Oberbürgermeister. Der Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ hat als Teil der allgemeinen Hoheitsverwaltung keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihm ist zudem kein eigener Teilhaushalt zugeordnet, vielmehr stellt er ein eigenes kommunales Sondervermögen der Stadt dar. Somit ist die Erstellung eigener Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplanungen notwendig. Nach einer kurzen Übergangszeit ist der Eigenbetrieb seit 1. Januar 2018 vollumfänglich für das Karlsruher Wildparkstadion verantwortlich und bündelt somit die Verantwortung, die zuvor bei verschiedenen städtischen Dienststellen angesiedelt war. Zu seinen Aufgaben zählen der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und der Infrastruktur in seinem Zuständigkeitsbereich sowie seiner Außenflächen, welche insbesondere die Trainingsflächen und den Birkenparkplatz umfassen. Zuvor war der Eigenbetrieb vor allem mit dem Führen des Vergabeverfahrens nach VOB/A als verantwortliche Vergabestelle bis zur Vertragsunterzeichnung mit dem Totalunternehmer, der BAM Sports GmbH, am 19. November 2019 betraut. Aktuell ist der Eigenbetrieb primär für die Ausübung der Bauherrenfunktion aus nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben für das Projekt Vollumbau sowie die Übernahme der Betreiberhaftung für das im Umbau befindliche und gleichzeitig weiterhin genutzte Bestandsstadion zuständig. Mit dem Abbruch der letzten verbliebenen Bestandsgebäude im Jahr 2021 hat diese Aufgabe jedoch mehr und mehr an Umfang verloren. Delegierbare Bauherrenaufgaben wurden mit Geschäftsbesorgungsvertrag aus dem Spätjahr 2018 auf die Karlsruher Schieneninfrastruktur Gesellschaft mbH (KASIG) übertragen. 2.4.2 Wirtschaftsbericht 2.4.2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Wirtschaftliche Lage in Deutschland Nachdem es im Jahr 2020 pandemiebedingt zu einem kräftigen Einbruch des Bruttoinlandsproduktes (- 4,6 Prozent) und einer der schwersten Rezessionen seit Jahrzehnten gekommen war, ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zufolge um 2,8 Prozent gestiegen. Am aktuellen Rand setzte sich demnach die Stabilisierung der Industriekonjunktur fort, auch weil sie zunehmend besser mit den Lieferengpässen bei wichtigen Vorleistungen und Rohstoffen zurechtgekommen sei. Die Entwicklung der Dienstleistungsbereiche hingegen hängt dem BMWi zufolge weiterhin stark vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie ab. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -22- Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind 2021 jahresdurchschnittlich merklich gesunken, informiert des Weiteren die Bundesagentur für Arbeit in einer Pressemitteilung. So reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 auf 2.613.000 Menschen. „Alles in allem war die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Verlauf des Jahres 2021 gut. Anfangs war sie allerdings noch spürbar von der Pandemie und den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung geprägt, bevor im Sommer eine Erholung einsetzte“, so der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, bei einer Pressekonferenz in Nürnberg. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen war zudem weiterhin rückläufig. So verzeichneten die Amtsgerichte im Zeitraum von Januar bis November 2021 12.832 Unternehmensinsolvenzen und damit 12 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Für das Jahr 2022 seien, unter anderem aufgrund staatlicher Unterstützungsmaßnahmen, nur begrenzte Nachholeffekte zu erwarten, erklärt das Bundesministerium weiter. „Die Folgen der Corona-Pandemie sind weiterhin spürbar und etliche Unternehmen haben damit zu kämpfen. Dennoch ist unsere Wirtschaft weiter robust“, betonte auch Bundesminister Robert Habeck im Januar 2022 bei der Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts 2022. Zum damaligen Zeitpunkt rechnete er, trotz aktuell großer Herausforderungen, mit einer konjunkturellen Erholung im laufenden Jahr. Demnach erwartet die Bundesregierung für 2022 eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 3,6 Prozent, gegenüber dem Vorjahr. Damit werde die Wirtschaftsleistung erstmals wieder über dem Vorkrisenniveau liegen. Auch für die Zahl der Erwerbstätigen prognostiziert das BMWi einen Anstieg von 425.000 Personen im Jahresdurchschnitt, womit die Arbeitslosenquote um 0,6 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent sinken würde. Bauhauptgewerbe Baden-Württemberg Das Baugewerbe wies laut Pressemeldung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg im Jahr 2021 eine sehr robuste Erwerbstätigenentwicklung auf. Der Meldung zufolge entstanden hierzulande rund 5.700 zusätzliche Arbeitsplätze in dieser Branche, wodurch im Jahr 2021 insgesamt rund 347.399 Erwerbstätige zu verzeichnen waren. Dies entspricht einem Plus von 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dem Statistischem Landesamt zufolge lag die Zahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Personen in den befragten Betrieben des Bundeslandes von Januar bis Dezember 2021 bei monatsdurchschnittlich 67.95 Beschäftigten und damit um 1,8 Prozent über der Beschäftigtenzahl im vergleichbaren Zeitraum 2020. Insgesamt erbrachten die größeren bauhauptgewerblichen Betriebe in Baden- Württemberg mit 20 oder mehr tätigen Personen im Jahr 2021 84,4 Mio. Arbeitsstunden, das sind annährend so viele Stunden (- 0,3 Prozent) wie 2020. Nach der vom Statistischen Landesamt durchgeführten Erhebung im Bauhauptgewerbe übertrafen die Auftragseingänge des Jahres 2021 mit nominal rund 13,70 Mrd. Euro das Niveau des Vorjahres um 24,4 Prozent. 2.4.2.2 Geschäftsverlauf Baugeschehen: Übergabe der ersten Tribünen und Baubeginn des Hauptgebäudes Im Jahr 2021 hat sich auf der Karlsruher Stadionbaustelle einiges getan: So stand zu Beginn des Jahres insbesondere der Rückbau der alten Haupttribüne inklusive des tonnenschweren Daches im Fokus. Dafür musste schweres Gerät eingesetzt werden, denn die Bauteile wurden nicht nur abgerissen, sondern in der Folge auch entsprechend für den Abtransport und die Entsorgung zerkleinert. Im April 2021 waren schließlich nur noch Schuttberge der altehrwürdigen Tribüne übrig. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -23- Im April konnte mit der fertiggestellten Osttribüne der erste Bauabschnitt des Stadions an den künftigen Betreiber Karlsruher SC übergeben werden. Auch an der Südtribüne wurde 2021 weitergearbeitet. Dort ging es zunächst an die Herstellung des Daches, im Anschluss wurde die neue Beleuchtung angebracht, wodurch der erste von vier provisorischen Flutlichtmasten weichen konnte. In diesem Bereich des Stadions wurden zudem Funktionsgebäude, wie Kioske und Sanitäranlagen, gebaut und ausgestattet sowie die dortigen Einlassbereiche fertiggestellt. Vor der Tribüne erhielt der sogenannte Boulevard sein finales Aussehehen. Die neue Südtribüne wurde schließlich im Juli 2021 an den Pächter Karlsruher SC übergeben. Im Mai 2021 war unterdessen offizieller Baubeginn der neuen Westtribüne, die als künftiges Hauptgebäude unter anderem den Fanshop, die Gaststätte, die Geschäftsstelle und den Business- Club beheimaten wird und somit als „Herzstück“ des neuen Stadions bezeichnet werden kann. Stockwerk für Stockwerk entsteht seitdem das moderne Funktionsgebäude samt dazugehöriger Zuschauerränge. Wände und Böden werden dafür größtenteils vor Ort betoniert, teilweise werden aber auch Fertigbetonteile eingebaut. Mit dem Bau einer Brücke für die Gästefans, die direkt auf die neue Nordtribüne führt, wurde bereits im Februar 2021 gestartet. Ab September wurde dann mit dem Rückbau der provisorischen Nordtribüne begonnen. Im Anschluss wurden in diesem Bereich mit Erd- und Betonarbeiten vorbereitende Maßnahmen ausgeführt, um dann Ende des Jahres den eigentlichen Tribünenbau anzugehen. Auch im Stadionumfeld gab es im Jahr 2021 ein reges Baugeschehen zu beobachten. Neben umfangreichen Tiefbauarbeiten auf dem Adenauerring wurde unter anderem die Umfahrung des Birkenparkplatzes asphaltiert sowie mit der Herstellung des Parkplatzes und der dortigen Baumpflanzung begonnen. Betriebsausschüsse des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ Im Jahr 2021 fanden insgesamt fünf Betriebsausschüsse des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ statt. Beim ersten Termin des Jahres am 26. Februar stand als erster Tagesordnungspunkt der Status des Hospitality Parkhauses auf der Agenda, der am 23. März auch im Gemeinderat beschlossen werden sollte. Dabei ging es um die Frage, ob anstatt des zunächst geplanten und durch den Karlsruher SC zu errichtenden Parkhauses, eine ebenerdige Parkierungsanlage mit 300 Stellplätzen durch die Stadt geschaffen werden sollte. Die Erstellung der 300 Stellplätze könnte demnach als Stellplatznachweis gemäß Bebauungsplan dienen. Die Parkfläche sollte so gebaut werden, dass es dem KSC in einigen Jahren – bei besserer finanzieller Situation – möglich ist, die Parkfläche zu einem Parkdeck umzubauen, wie ursprünglich angedacht. Als zweiter Tagesordnungspunkt stand am 26. Februar ein Sachstandsbericht zur Kosten- und Risikoentwicklung und dem Bauablauf als Informationsvorlage für die Betriebsausschussmitglieder an. Die nächste Sitzung des Betriebsausschusses am 18. März 2021 wurde zunächst von einem Bericht des Karlsruher SC eröffnet, der über seine aktuelle Situation und insbesondere die wirtschaftlich prekäre Lage, auch bedingt durch die Corona-Pandemie, berichtete. Im Anschluss ging es in der Sitzung um den Abschluss eines Projektsteuerungsvertrages der KASIG und eine Aktualisierung zum Sachstandsbericht vom 26. Februar 2021, bei der insbesondere ein Spitzengespräch mit der Stadt Karlsruhe und BAM angesprochen wurde. Als letzter Tagesordnungspunkt erfolgte am 18. März ein Bericht der technischen Koordination durch das Tiefbauamt. Insbesondere die ebenfalls aus der Sicht des Tiefbauamtes gut umsetzbare Zwischenlösung des Parkdecks mit 300 Stellplätzen zur Sicherung der Inbetriebnahme des neuen Stadions wurde hier angesprochen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -24- Am 1. Juli 2021 wurde im Betriebsausschuss der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 vorberaten. Der Gemeinderat stellte daraufhin am 27. Juli 2021 den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. Am 1. Juli stand zudem der Abschluss eines Vertrages zur Sicherstellung der Mobilfunkversorgung mit der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG auf der Tagesordnung. Danach folgte ein weiterer Sachstandsbericht zum aktuellen Baugeschehen und den laufenden Verhandlungsgesprächen zwischen der Stadt und BAM Sports im Sinne einer kooperativen Projektfortführung. Der vierte Betriebsausschuss des Jahres 2021 fand am 12. Oktober statt. Als TOP 1 wurde die Festsetzung des Wirtschaftsplans 2022 aufgerufen. Eine Woche später, am 19. Oktober 2021, setzte der Gemeinderat, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den Wirtschaftsplan 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung fest. Beim zweiten Tagesordnungspunkt, dem Sachstandsbericht Vollumbau, ging es erneut um das aktuelle Baugeschehen und den Verhandlungsstand mit dem Totalunternehmer. Der letzte Betriebsausschuss des Jahres 2021 fand am 19. November als Sondersitzung statt. Dort gab es eine Vorberatung zu Nachtrag 4 zum Pachtvertrag mit der KSC BG Stadion. Am 14. Dezember 2021 stimmte der Gemeinderat, nach zusätzlicher Vorberatung im Hauptausschuss am 30. November, der Verhandlung über einen Darlehensvertrag mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH zu. Die Betriebsausschussmitglieder wurden in der Sitzung am 15. November zudem über die aktuellen Geschehnisse rund um das Stadion in Kenntnis gesetzt. Umfirmierung des Totalunternehmers Mit Schreiben vom 10. November 2021 teilte der Totalunternehmer der Stadt Karlsruhe mit, dass aus der BAM Deutschland AG die ZECH Hochbau AG und respektive aus BAM Sports GmbH, ZECH Sports GmbH wurde. Es wurde informiert, dass es sich lediglich um eine Umfirmierung handle, die Ansprechpartner blieben die gleichen. Ersten Erfahrungen nach hat sich diese Aussage bestätigt. Abschluss Namensrecht: Aus dem Wildparkstadion wird der BBBank Wildpark Nach Zustimmung des Karlsruher Gemeinderates am 22. Juni 2021 spielt der Karlsruher SC ab der Saison 2021/22 im „BBBank Wildpark“. Gemeinsam haben die Stadt Karlsruhe und der KSC mit der BBBank eine langfristige Partnerschaft vereinbart. Die Pläne hierfür wurden am 15. Juni 2021 dem Karlsruher Hauptausschuss in seiner Sitzung vorgestellt. Dazu wurde der Betriebsausschuss des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ eingeladen. Die Partnerschaft zwischen dem Karlsruher SC, der Stadt Karlsruhe und der BBBank ist zunächst auf die kommenden fünf Jahre ausgelegt. Sie umfasst das Namens- und Logorecht des Stadions, umfangreiche Präsenzen am und im Stadion, auf Eintrittskarten und Partnerflächen. Auch im Stadionumfeld wird die Genossenschaftsbank präsent sein. Zudem sind gemeinsame digitale und soziale Aktionen geplant. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -25- 2.4.2.3 Lage Ertragslage Die Umsatzerlöse im Jahr 2021 setzten sich hauptsächlich aus den Zahlungen des Pächters für das Stadion und die Freiflächen, Mobilfunkerlöse und Vermietungen des Birkenparkplatzes an Spieltagen zusammen. Neu hinzugekommen sind Zahlungen im Rahmen der Vermarktung des Namensrechts ab Mitte des Jahres. Außerdem zählt die Abrechnung der Betriebskosten an den KSC und Umlagen zu den Umsatzerlösen. Die abgerechneten Betriebskosten betrugen im Jahr 2021 für das Jahr 2020 44.877,13 Euro. Die aktivierten Eigenleistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 48.138,50 Euro auf 296.658,35 Euro gestiegen. Dies resultiert hauptsächlich aus einer zusätzlich über drei Monate zu aktivierenden Stelle im Bereich Technik. Die Personalkosten dieser Stelle werden zu 95 % aktiviert, ebenso die Personalkosten der Betriebsleitung. Außerdem werden die Personalkosten der Assistenz der Betriebsleitung und der Stadionsicherheit zu 80 % und die Personalkosten des Technischen Gebäudemanagements zu 67 % aktiviert. Unter die sonstigen betrieblichen Erträge fallen die Erlöse aus Erbbauzinsen für die Jugendcontaineranlage, Kostenerstattungen und ein Betriebskostenzuschuss des Kämmereihaushaltes der Stadt Karlsruhe. Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2020 verpflichtete sich die Stadt Karlsruhe, die handelsrechtlichen Jahresfehlbeträge in Form von Betriebskostenzuschüssen im Jahr der Entstehung auszugleichen. Der Verlust vor Betriebskostenzuschuss beträgt 2.574.744,35 Euro. Aus der ertragswirksamen Aktivierung des Betriebskostenzuschusses als Forderung gegenüber der Stadt (Kernhaushalt) resultiert ein ausgeglichenes Ergebnis des Eigenbetriebs. Insofern ist das Ergebnis 2021 mit den Ergebnissen der Jahre vor 2020 nicht mehr vergleichbar. Die Betriebskostenzuschuss- Forderung des Eigenbetriebs wird nach Testat des Rechnungsprüfungsamts durch Zahlung der Stadt (Kernhaushalt) ausgeglichen. Insgesamt hat der Eigenbetrieb somit betriebliche Erträge in Höhe von 3.164.356,17 Euro zu verzeichnen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -26- Der Personalaufwand ist von 794.688,90 Euro auf 783.958,49 Euro gesunken. Hintergrund ist, dass eine Stelle im Bereich Vertragsmanagement ab Mitte des Jahres nicht mehr besetzt war und eine Mitarbeiterin erst Ende des Jahres aus der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrte. Die Personalkosten setzen sich aus Löhnen und Gehältern, sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung zusammen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -27- Finanzlage Der Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark wird über die Stadt Karlsruhe finanziert. Anfang des Jahres 2021 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 84.069.478,91 Euro notwendig. Mit dieser wurde auch ein fälliges Darlehen in Höhe von 28.400.000,00 Euro getilgt, welches Anfang des Jahres 2020 aufgenommen worden war. Der Finanzmittelbestand (Bankguthaben, Clearingkonto und Kasse) belief sich zum Geschäftsjahresende auf 29.620.217,66 Euro. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -28- Die Liquidität war im Laufe des Geschäftsjahres jederzeit gewährleistet. Notwendige Finanzierungen während der Bauphase werden weiterhin über externe Kreditaufnahmen erfolgen. Vermögenslage Das Anlagevermögen des Eigenbetriebs stieg von 52.232.734,08 Euro in 2020 auf 80.460.700,78 Euro in 2021. Grund für diese Steigerung ist vor allem der gestiegene Wert der Anlagen im Bau. In 2021 wurden weitere Abschlagszahlungen für den Vollumbau an den Totalunternehmer ZECH Sports GmbH (frühere BAM Sports GmbH) fällig. Zum Jahresende 2021 hatte der Eigenbetrieb zwei „Anlagen im Bau“, den Vollumbau und den Hospitality Parkplatz. Der Wert der „Anlage im Bau“ – Vollumbau sank bis zum 31. Dezember 2021 auf 34.501.555,84 Euro. Dies liegt daran, dass Teile des Vollumbaus in Betrieb genommen und aktiviert wurden. Die Osttribüne wurde im April 2021 in Betrieb genommen und mit einem Wert von 21.735.190,10 Euro aktiviert. Die Südtribüne ging im Juli 2021 in Betrieb und wurde mit einem Wert von 16.093.481,77 Euro aktiviert. Seit Aktivierung werden beide Gebäudeteile abgeschrieben. Hinsichtlich der Entwicklung des Eigenkapitals wird im Einzelnen auf die Erläuterungen verwiesen. Im Jahr 2021 ergaben sich Rückstellungen in Höhe von 173.498,12 Euro (2020: 172.161,21 Euro). Urlaubsansprüche und Überstunden machten im Jahr 2021 einen Anteil von 44,6 % der Rückstellungen aus. Eine Aufschlüsselung der Rückstellungen befindet sich im Teil Erläuterungen auf Seite 49. Hinsichtlich der Entwicklung der Rückstellungen wird im Einzelnen auf die Erläuterungen verwiesen. 2.4.3 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben. 2.4.4 Prognose-, Chancen und Risikobericht 2.4.4.1 Prognosebericht Dem Prognosebericht sei vorangestellt, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine abschließende Detailterminplanung mit dem beauftragen Totalunternehmer ZECH Sports GmbH vorliegt. Demnach handelt es sich bei der Benennung eventueller Zeitkorridore nur um eine grobe Schätzung, die zur Orientierung dienen soll. Es finden weiterhin Verhandlungsgespräche zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorstand des Auftragnehmers statt, um eine Ergänzungsvereinbarung zum TU-Vertrag bezüglich Termine und Kosten zu vereinbaren und um weitere Möglichkeiten der Inbetriebnahme zu erörtern. 2017 in Euro 2018 in Euro 2019 in Euro 2020 in Euro 2021 in Euro Clearingkonto988.000,026.268.281,94-775.636,553.486.234,37 29.596.184,29 Kasse262,77217,33374,42360,09360,09 Konto Sparkasse400.445,79186.161,5996.979,661.925.668,7723.673,28 Summe liquide Mittel1.388.708,586.454.660,86-678.282,475.412.263,23 29.620.217,66 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -29- Fertigstellung Nordtribüne Die Osttribüne und die Südtribüne wurden im vergangenen Jahr wie bereits beschrieben fertiggestellt sowie an den Pächter Karlsruher SC übergeben und in Betrieb genommen. Der Baubeginn der Nordtribüne war gemäß Rahmenterminplan am 14. April 2021 angedacht. Aufgrund des Verzugs der Fertigstellung der Südtribüne verzögerte sich auch der Baubeginn der Nordtribüne. Am 14. Oktober 2021 wurde das Baufeld an ZECH übergeben und mit den Bauarbeiten begonnen. Nach den entsprechenden Vorarbeiten in diesem Bereich und Herstellung der Fundamente wurden bisher der erste Teil der Tribüne inklusive Daches komplett hergestellt. Stand heute (25. März 2022) ist man dabei, die zweite Dachhälfte zu montieren und die Sitzschalen einzubauen. Hintergrund für die zweigeteilte Herstellung der Nordtribüne ist die mangelnde Aufstellfläche für den Autokran, der die Betonfertigteile einhebt. Bau der Westtribüne Seit Mai 2021 entsteht mit der Westtribüne das neue Hauptgebäude und somit „Herzstück“ des Stadions. Der Rohbau des Funktionsgebäudes ist inzwischen weitestgehend fertiggestellt. Die Randbereiche des Erdgeschosses stehen momentan noch aus. Gegenwärtig fokussieren sich die Arbeiten vor allem auf den Innenausbau der einzelnen Etagen, der insbesondere im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss immer weiter voranschreitet. Nach jetzigem Stand kann nicht mehr an einer Fertigstellung der Tribüne und somit einer Gesamtfertigstellung des Stadions im Sommer 2022 ausgegangen werden. Verhandlungen mit ZECH laufen weiterhin parallel zum Baugeschehen. Provisorien Um den laufenden Spielbetrieb im Wildparkstadion auch während der Zeit des Vollumbaus garantieren zu können, wurde die Einrichtung von verschiedenen provisorischen Bauten notwendig. Erst nach deren Inbetriebnahme konnten die entsprechenden Funktionsbereiche aus den Bestandsgebäuden ausgelagert werden. Im Januar 2021 konnte dabei nahezu alle erforderlichen Provisorien (Greenkeeping, Spieler- und Medienbereich, Fanshop, Polizeiwache, Leistelle, VIP-I-Zelt und VIP-II-Container) fertiggestellt und fortan genutzt werden. 2.4.4.2 Risikobericht Kostenrisiken Mögliche Mehrkosten Am 24. April 2018 hat der Gemeinderat ein Projektbudget in Höhe von 122,95 Mio. Euro für den Vollumbau Stadion im Wildpark samt zugehöriger öffentlicher Infrastruktur beschlossen. Im Mai 2020 wurden von der Projektleitung der KASIG die mit fortschreitendem Projektstand erkennbaren Mehrkosten im Rahmen einer Risikoanalyse in Form eines fortgeschriebenen Kostenrahmens in Höhe von 143,01 Mio. Euro im Gemeinderat berichtet. Steigende Baupreisentwicklung Besonders in den letzten Quartalen war ein sprunghafter Anstieg der Baupreisentwicklung zu beobachten. Dies könntet sich auch in der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel abzeichnen. Auswirkungen der Corona-Pandemie Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -30- Das seit Anfang 2020 in Deutschland grassierende Virus COVID-19 (Corona-Pandemie) hat weitreichende Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft nach sich gezogen. Deren Folgen sind noch immer nicht abschließend zu bewerten, da sich die Situation im Frühjahr/Sommer 2021 zwar merklich entspannt hat, durch die Omikron-Welle aber im Herbst/Winter 2021/2022 wieder verschärfte. Was nach einer wahrscheinlich erneut eintretenden Entspannung im Frühjahr 2022 geschehen wird, ist noch nicht abzuschätzen Es muss aber durchaus mit einer verschärften Situation im Herbst/Winter dieses Jahres gerechnet werden. Demnach schwebt auch über der Stadionbaustelle seit geraumer Zeit ständig ein Damoklesschwert. Bislang konnte der Baubetrieb ohne Unterbrechungen am Laufen gehalten werden. Es kam nur vereinzelt zu Schwierigkeiten in Lieferketten, einzelne Gewerke sind zeitweise bedingt durch Quarantäne ausgefallen. Die Situation erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität. Doch trotz der schwierigen Situation stellt sich mittlerweile eine Art gewohnter Umgang ein. So ist das Vorgehen bei Verdachtsfällen auf der Baustelle erprobt und kann problemlos durchgeführt werden. Die Corona-Pandemie kann daher nicht mehr als Einfluss einer höheren Gewalt geltend gemacht werden. Eine Prognose ist dennoch schwierig zu stellen, da die Lage weiterhin dynamisch ist. Terminliche und monetäre Folgen können daher nicht ausgeschlossen werden. Eine Prognose zu den tatsächlichen Auswirkungen ist nach jetzigem Stand (25. März 2022) leider nicht vollumfänglich möglich, da weiterhin unter anderem Lieferketten für Baustoffe und Personalressourcen betroffen sind. Fest steht zum aktuellen Zeitpunkt nur, dass die Folgen der Pandemie voraussichtlich terminliche und monetäre Folgen auf den Stadionneubau haben werden. Krieg in der Ukraine Am 24. Februar 2022 kündigte Russlands Präsident Wladimir Putin den Beginn einer „Spezialoperation“ der russischen Streitkräfte gegen die Ukraine an. Russische Truppen rückten von Russland, der besetzten Krim und von Belarus aus auf ukrainisches Gebiet vor. Die Invasion wurde von den Vereinigten Staaten, den Mitgliedsstaaten der EU und der NATO sowie zahlreichen weiteren Staaten verurteilt. Daraufhin wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland verhängt. Der Überfall verschärft den seit 2014 andauernden Krieg in der Ukraine. Er gilt als potenziell größter kriegerischer Konflikt in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Welche tatsächlichen Auswirkungen die Invasion zur Folge haben wird, lässt sich Stand heute (25. März 2022) noch nicht absehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Krieg sowie die gegen Russland verhängten umfangreichen Sanktionen nicht nur massive Folgen für Russland, sondern für die gesamte Weltwirtschaft haben werden. Experten halten eine globale Rezession inzwischen nicht nur für äußerst wahrscheinlich, sondern unumgänglich. Weitere Kostenrisiken Monetäre Risiken bestehen in der durch die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 und dem Krieg in der Ukraine nun unumgänglich erscheinenden weltweiten Rezession, deren Ausmaß wie bereits oben beschrieben noch nicht zu erfassen ist. Außerdem ist grundsätzlich bei jedem Bauprojekt dieser Größenordnung von allgemeinen Kostensteigerungen und Unwägbarkeiten im Baubereich auszugehen, etwa vom negativen Einfluss widriger Witterungsbedingungen auf den Bauablauf, wie durch extreme Kälte, Starkregen oder Sturm. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -31- Ertragsrisiken Hauptertragsrisiko besteht während der gesamten Bauzeit lediglich in einer eingeschränkten Vermarktung des sich im städtischen Besitz befindlichen Birkenparkplatzes. Der Entfall dieser Einnahmequelle war jedoch hinlänglich bekannt, da der Birkenparkplatz grundsätzlich nur für Vermietungen bis Ende des Jahres 2019 freigegeben war. Anders als ursprünglich geplant, konnte der Birkenparkplatz in den vergangenen Jahren zwar zeitweise – solange er nicht von Baumaßnahmen direkt betroffen war – vermietet werden, aber nur in einem deutlich reduzierten Umfang. Grund dafür waren auch die Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die über einen langen Zeitraum keine Zuschauer im Stadion erlaubten – weshalb eine Anmietung des Birkenparkplatzes nicht nötig wurde – und auf der anderen Seite der Ausfall vieler Flohmarkt-Veranstaltungen. Karlsruhe, den 25.03.2022 -------------------------------------------- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -32- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Weitere Angaben ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -33- 3 Weitere Angaben Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Fälligkeitsübersicht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -34- 3.1 Fälligkeitsübersicht Gesamt < 1 Jahr > 1 Jahr davon > 5 Jahre €€€€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen15.00515.005 an die Stadt Karlsruhe40.099.481 40.099.481 Sonstige Vermögensgegenstände00 Summe Aktiva40.114.486 40.114.48600 Verbindlichkeiten Kreditinstitute84.069.4790 84.069.4790 erhaltene Anzahlungen86.72986.729 Lieferungen und Leistungen2.885.0882.885.088 Verbundene Unternehmen675.306675.306 Stadt Karlsruhe72.93772.937 übrige Verbindlichkeiten00 Summe Passiva87.789.5393.720.060 84.069.4790 Restlaufzeit bis Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anlagenspiegel ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGS GESELLSCHAFT WIRTSCHA FTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -35- 3.2 Anlagenspiegel Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Entwicklun g der Anschaffun g swerte Entwicklun g der Abschreibun g en Buchwerte Bilanzposten Anfan g s- Zu g an g Um- Ab g an g Endstand Anfan g s- Abschrei- Um- Zuschrei- Entnahme Endstand ( Stand: ) ( Stand: ) bestand buchungen bestand bungen des buchungen bungen des für Ab g än g e 01.01.2021 31.12.2021 01.01.2021 WJ WJ 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 I. Immaterielle Vermögens- gegenstände Konzessionen, g ewerbliche 13.825,00 0,00 0,00 0,00 13.825,00 5.975,00 4.088,00 0,00 0,00 0,00 10.063,00 7.850,00 3.762,00 Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Summe Immateri elle Vermö g ens- 13.825,00 0,00 0,00 0,00 13.825,00 5.975,00 4.088,00 0,00 0,00 0,00 10.063,00 7.850,00 3.762,00 g e g enstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke, g rundstücks- 8.473.980,05 0,00 37828671,87 0,00 46302651,92 559.667,84 901.877,87 0,00 0,00 0,00 1.461.545,71 7.914.312,21 44841106,21 g leiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anla g en und 1.828.191,05 195.319,48 0,00 308.342,64 1.715.167,89 558.005,05 257.345,48 0,00 0,00 184.242,64 631.107,89 1.270.186,00 1.084.060,00 Maschinen 3. Betriebs- und 29.448,63 4.345,89 0,00 0,00 33.794,52 25.823,63 5.699,89 0,00 0,00 0,00 31.523,52 3.625,00 2.271,00 Geschäftsausstattun g 4. Geleistete Anzahlungen und 43036760,87 29321412,57 - 37828671,87 0,00 34529501,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43036760,87 34529501,57 Anla g en im Bau Übertra g : 53382205,60 29521077,94 0,00 308.342,64 82594940,90 1.149.471,52 1.169.011,24 0,00 0,00 184.242,64 2.134.240,12 52232734,08 80460700,78 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anlagenspiegel ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGS GESELLSCHAFT WIRTSCHA FTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -36- Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Entwicklun g der Anschaffun g swerte Entwicklun g der Abschreibun g en Buchwerte Bilanzposten Anfan g s- Zu g an g Um- Ab g an g Endstand Anfan g s- Abschrei- Um- Zuschrei- Entnahme Endstand ( Stand: ) ( Stand: ) bestand buchungen bestand bungen des buchungen bungen des für Ab g än g e 01.01.2021 31.12.2021 01.01.2021 WJ WJ 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 Übertra g : 53382205,60 29521077,94 0,00 308.342,64 82594940,90 1.149.471,52 1.169.011,24 0,00 0,00 184.242,64 2.134.240,12 52232734,08 80460700,78 Summe Sachanla g en 53368380,60 29521077,94 0,00 308.342,64 82581115,90 1.143.496,52 1.164.923,24 0,00 0,00 184.242,64 2.124.177,12 52224884,08 80456938,78 Summe Anla g evermö g en 53382205,60 29521077,94 0,00 308.342,64 82594940,90 1.149.471,52 1.169.011,24 0,00 0,00 184.242,64 2.134.240,12 52232734,08 80460700,78 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Verwal tungszuständigkeiten Infrastruktur ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGS GESELLSCHAFT WIRTSCHA FTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -37- 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Vermögensplanabrechnung ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGS GESELLSCHAFT WIRTSCHA FTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -38- 3.4 Vermögensplanabrechnung Nr Bezeichnung IST EUR IST EUR Vorjahr Nr Bezeichnung IST EUR IST EUR Vorjahr 1 Zuführung Stammkapital 1 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 2 Zuführungen zu Rücklagen abzügl. Entnahmen 0,00 8.596.472,75 a) Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 3 Jahresgewinn 0,00 0,00 b) Grundstücke und Bauten 37.828.671,87 4 Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil c) technische Anlagen und Maschienen 71.219,48 5 Zuweisungen u. Zuschüsse abzügl. Entnahmen d) Betriebs und Geschäftsausstattung 4.345,89 6 Beiträge u.ä. Engtelte abzügl. Aufösungsbeträge e) Anlagen im Bau -8.507.259,30 7 Zuführungen zu langfristigen Rü ckstellungen abzügl. Entnahmen 29.396.977,94 30.595.980,15 8Kredite 2 Finanzanlagen a) von der Stadt 3 Rückzahlung von Stammkapital b) von Dritten 84.069.478,91 28.400.000,00 4 Entnahme aus Rücklagen 9 Abschreibungen und Anlagen 5 Jahresverlust a) Abschreibungen 1.169.011,24 539.519,06 6 Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil b) Anlagenabgänge 7 Auflösung Ertragszuschüsse 10 Rückflüsse aus gewährten Krediten 8 Entnahme langfristiger Rückstellungen 11 erübrigte Mittel aus Vorjahren 8.511.1 93,70 1.571.182,04 9 Tilgung von Krediten 28.400.000,00 10 Gewährung von Krediten11 Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren 12 Finanzierungsmittel insgesamt 93.749.683,85 39.107.173,85 12 Finanzierungsbedarf insgesamt 57.796.977,94 30.595.980,15 13 Finanzierungsmittelfehlbetrag laufendes Jahr 0,00 13 Finanz ierungsmittelüberschuss laufendes Jahr 35.952.705,91 8.511.193,70 Summe 93.749.683,85 39.107.173,85 Summe 93.749.683,85 39.107.173,85 Deckungsmittelverprobung EUR EUR Bank / Kasse 24.033,37 Überschuss / Fehlbetrag lt. Vermögensplanabrechnung 35.952.705,91 zzgl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15. 005,27 Deckungsmittelüberhang/-lücke aus Bilanz 35.952.705,91 zzgl. Forderungen gegenüber verb. Unternehmen 0,00 Differenz 0,00 zzgl. Forderungen an die Stadt 37.524.736,67 zzgl. Forderungen an die Stadt (Betriebskostenzuschuss lfd. Jahr) 2.574.744,35 zzgl. Rechnungsabgrenzungsposten 34.681,30 abzgl. kurzfristige Rückstellungen -173.498,12 abzgl. erhaltene Anzahlungen -86.728,64 abzgl. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen -2.885.088,12 abzgl. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen -675.305,90 abzgl. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt -72.937,41 Deckungsmittelüberhang/-lücke aus Bilanz 35.952.705,91 Vermögensplanabrechnung vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Finanzierungsmittel (Einnahmen) Finanzierungsbedarf (Ausgaben) Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -39- 4 Erläuterungen zum Jahresabschluss Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -40- Erläuterungen zu den Posten der Bilanz AKTIVA A. Anlagevermögen Das Anlageverzeichnis wird mit einer beim Steuerbüro mittels EDV geführten Anlagenbuchführung erfasst, die sämtliche notwendigen Angaben für die Anlagengegenstände enthält. Um doppelte Darstellungen zu vermeiden, ist auf folgendes hinzuweisen: Die Anlage Entwicklung des Anlagevermögens beinhaltet einen Ausdruck der Anlagenbuchführung, aus der alle das Anlagevermögen betreffende Informationen zu entnehmen sind. Eine zusammenfassende Darstellung ergibt sich im Teil Weitere Angaben „Anlagenspiegel“. Erläuterungen zum Anlagevermögen erfolgen nur soweit besondere Angaben zu den Anlagepositionen zu machen sind und nicht an anderer Stelle darüber berichtet wurde. I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 31.12.2021 € 3.762,00 31.12.2020 € 7.850,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2021 Umbuchungen bungen 31.12.2021 30 Lizenzen an Rechten u. Werten 7.850,00 0,00 4.088,00 3.762,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -41- II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 31.12.2021 € 44.841.106,21 31.12.2020 € 7.914.312,21 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2021 Umbuchungen bungen 31.12.2021 50 Grundstücke und Bauten Wildpark 4.082.144,21 0,00 0,00 4.082.144,21 90 Geschäftsbauten 3.832.168,00 37.828.671,87 901.877,87 40.758.962,00 7.914.312,21 37.828.671,87 901.877,87 44.841.106,21 Die Grundstücke und Gebäude in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs wurden zum 01.01.2018 von der Stadt Karlsruhe an den Eigenbetrieb übertragen. Die Gebäude wurden noch im Kämmereihaushalt komplett außerordentlich abgeschrieben, da der Abriss feststeht. Die Grundstücke wurden vom Liegenschaftsamt bewertet. Zum 01.07.2019 wurde vom Liegenschaftsamt das Grundstück „ehem. Germaniafläche“ erworben und dem Eigenbetrieb übertragen. Dies hat dazu beigetragen, dass sämtliche Flächen des Bebauungsplans Fußballstadion im Wildpark sich im Eigentum der Stadt befinden und eine einheitliche Nutzungskoordination des gesamten Bebauungsplangebietes möglich ist. Eine Übersicht über die Grundstücke siehe unter 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur. Weiterhin wurde in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Infrastrukturmaßnahmen des Tiefbauamtes erstellt (Ersatztrainingsplatz und Jugendstadion) und an den Eigenbetrieb übertragen. Im Wirtschaftsjahr wurden die Ost- und die Südtribüne fertiggestellt. Die Herstellungskosten wurden entsprechend der Aufstellung der KASIG angesetzt. Eine Aufgliederung der Grundstücke und Gebäude ist der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -42- 2. technische Anlagen und Maschinen 31.12.2021 € 1.084.060,00 31.12.2020 € 1.270.186,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2021 Umbuchungen bungen 31.12.2021 200 Technische Anlagen und Maschinen 63.284,00 0,00 9.050,00 54.234,00 201 Technische Anlagen u.Maschinen Stadt K A 3.268,00 0,00 1.319,00 1.949,00 280 Betriebsvorrichtungen 1.203.634,00 71.219,48 246.976,48 1.027.877,00 1.270.186,00 71.219,48 257.345,48 1.084.060,00 Im Wirtschaftsjahr wurde das Rasenspielfeld erneuert. Folgende Abgänge waren im Wirtschaftsjahr zu verzeichnen. - Bisheriges Rasenspielfeld - Temporäre Flutlichtanlage (teilweise) - DRK Funkcontainer 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2021 € 2.271,00 31.12.2020 € 3.625,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2021 Umbuchungen bungen 31.12.2021 320 Pkw/sonstige Transportmittel 1,00 0,00 0,00 1,00 410 Geschäftsausstattung 2.531,00 0,00 784,00 1.747,00 420 Büroeinrichtung 1.093,00 0,00 570,00 523,00 480 Geringwertige Wirtschaftsgüte r 0,00 4.345,89 4.345,89 0,00 3.625,00 4.345,89 5.699,89 2.271,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -43- 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2021 € 34.529.501,57 31.12.2020 € 43.036.760,87 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2021 Umbuchungen bungen 31.12.2021 120 Bauten im Bau - Vollumbau 43.036.760,87 -8.535.205,03 0,00 34.501.555,84 123 Bauten im Bau - Hospitality Parkplatz 0,00 27.945,73 0,00 27.945,73 43.036.760,87 -8.507.259,30 0,00 34.529.501,57 Zweck des Eigenbetriebs ist unter anderem der Bau des Fußballstadions im Wildpark. Ausgewiesen sind die bisher angefallenen Herstellungskosten abzüglich der fertiggestellten Bauwerke Ost- und Südtribüne. Die Herstellungskosten gliedern sich wie folgt: Gesamt 202120202017-19 €€€€ Vollumbau aktivierte Eigenleistungen964.972296.658248.520419.794 Arbeiten im Rahmen der Baumaßnahme65.865.375 26.381.821 30.686.6458.796.909 fachliche Beratung1.716.740508.768853.318354.654 Ausgleich Personalkosten HGW985985 Beteiligung am Vergabeverfahren80.84080.840 fachliche Unterstützung Vergabeverfahren116.41219.8262.06094.526 Gerichtskosten, Genehmigungen5.2741.6413.6330 juristische Begleitung998.834140.03292.342766.459 naturschutzrechtliche Maßnahmen537.91730.83024.947482.139 Obergutachtergremium43.13843.138 Projektsteuerung4.170.5501.825.0511.119.5791.225.920 Notarkosten104.474104.474 Sicherheit28.9516.1608.31914.472 Verfahrensmanagement452.15852.597399.561 nicht abzugsfähige Vorsteuer243.60782.678114.14646.782 Landesförderung-3.000.000-3.000.0000 72.330.228 29.293.467 30.206.108 12.830.653 Fertiggestellte Gebäudeteile-37.828.672 -37.828.6720 Bauten im Bau - Vollumbau 34.501.556-8.535.20530.206.10812.830.653 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -44- B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2021 € 15.005,27 31.12.2020 € 137.241,90 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.005,27 137.241,90 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren regelmäßig aus dem Leistungs- und Abrechnungsbereich mit den Kunden des Unternehmens. Die Forderungen werden in der Kontokorrent-Buchführung auf einzelnen Kundenkonten abgerechnet. Das Buchführungssystem gliedert die Forderungen in einzelne offene Posten auf, so dass die Kontrolle und die Bewertung durch das Unternehmen erleichtert werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -45- 2. Forderungen an die Stadt 31.12.2021 € 40.099.481,02 31.12.2020 € 11.862.954,69 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 1201 Clearingkonto Stadt KA 29.596.184,29 3.486.234,37 1320 Betriebskostenzuschuss Stadt KA 2.574.744,35 2.436.365,80 1401 Forderungen aus L.+L. Stadt Karlsruhe 604,72 0,00 1548 Vorsteuer Folgejahr abzufähig 473.243,40 689.067,54 1580 Saldo Umsatzsteuer Stadt K A 7.401.079,93 5.242.121,19 1598 Sonstige Forderungen Stadt Karlsruhe 53.624,33 9.165,79 40.099.481,02 11.862.954,69 Der Eigenbetrieb nimmt am Clearingverbund der Stadt Karlsruhe teil. Ausgewiesen ist der Kontostand zum Bilanzstichtag. Die Stadt Karlsruhe hat sich dazu verpflichtet für die Dauer des Pachtverhältnisses handelsrechtliche Jahresfehlbeträge, in Form von Betriebskostenzuschüssen dem Eigenbetrieb im Jahr der Entstehung auszugleichen. Ausgewiesen ist der für das abgelaufene Wirtschafjahr zu leistende Betriebskostenzuschuss. Der Eigenbetrieb ist umsatzsteuerlich wie eine Organgesellschaft der Stadt Karlsruhe zu behandeln. Der auf Konto1580 und Konto 1548 ausgewiesene Saldo beinhaltet den zum Bilanzstichtag noch von der Stadt Karlsruhe auszugleichende Vorsteuerüberhang des Eigenbetriebs. Die sonstigen Forderungen umfassen die Guthabenzinsen des Clearingkontos für das vierte Quartal 2021. 3. sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2021 € 0,00 31.12.2020 € 143,22 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 0,00 143,22 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -46- II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.12.2021 € 24.033,37 31.12.2020 € 1.926.028,86 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 1000 Kasse 360,09 360,09 1211 Sparkasse 108252248 23.673,28 1.925.668,77 24.033,37 1.926.028,86 Die Bestände der Kasse und der Guthaben bei Kreditinstituten sind durch den Kassenbericht bzw. den Kontoauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesen. C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2021 € 34.681,30 31.12.2020 € 65.796,92 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 980 Aktive Rechnungsabgrenzung 34.681,30 65.796,92 Aufwendungen vor dem Bilanzstichtag, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, sind hier ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen: EUR Gebäudeversicherung2.156 Terrorversicherung13.469 Unfallversicherung337 Haftpflichtversicherung837 Bauleistungsversicherung17.290 Lizenzen592 34.681 Summe Aktiva 31.12.2021 € 120.633.901,74 31.12.2020 € 66.224.899,67 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -47- PASSIVA A. Eigenkapital I. Stammkapital 31.12.2021 € 100.000,00 31.12.2020 € 100.000,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 800 Stammkapital 100.000,00 100.000,00 Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 100.000 € und ist voll einbezahlt. II. Rücklagen Allgemeine Rücklage 31.12.2021 € 32.243.927,78 31.12.2020 € 41.119.228,57 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 840 Andere Rücklage (Einzahlungen) 23.192.972,61 32.068.273,40 841 Andere Rücklage (Sacheinlagen) 9.050.955,17 9.050.955,17 32.243.927,78 41.119.228,57 Im Wirtschaftsjahr wurden keine Zuführungen zu den Rücklagen vorgenommen. Der Verlustvortag von 8.875.300,79 € wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -48- III. Gewinn/Verlust 1. Gewinn/Verlust aus Vorjahren 31.12.2021 € 0,00 31.12.2020 € -8.875.300,79 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 868 Verlustvortrag vor Verwendung 0,00 -8.875.300,79 2. Jahresgewinn/Jahresverlust 31.12.2021 € 0,00 31.12.2020 € 0,00 Summe Eigenkapital 31.12.2021 € 32.343.927,78 31.12.2020 € 32.343.927,78 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -49- B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 31.12.2021 € 173.498,12 31.12.2020 € 172.161,21 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 970 Sonstige Rückstellungen 53.202,00 61.646,00 975 Rückstellung für Urlaubsansprüche/Überstunden 77.296,12 72.515,21 977 Rückstell. für Abschluss- und Prüfungskosten 43.000,00 38.000,00 173.498,12 172.161,21 Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: 01.01.VerbrauchAuflösungZugangStand 31.12. €€€€ Wasser/Abwasser51.05551.05548.65148.651 Telefongebühren2.0912.0912.0512.051 Prozeßkosten6.4006.40000 Aktenaufbewahrung2.1004002.500 Urlaub und Überstunden72.51572.51577.29677.296 Jahresabschluss14.00014.00020.00020.000 Prüfung RPA14.00012.8001.20013.00013.000 Prüfung GPA10.00010.000 172.161158.8611.200161.398173.498 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -50- C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.12.2021 € 84.069.478,91 31.12.2020 € 28.400.000,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 630 Darlehen LBBW 0,00 28.400.000,00 631 Darlehen DekaBank 84.069.478,91 0,00 84.069.478,91 28.400.000,00 Die ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten stimmen mit den Jahresauszügen und den Tilgungsplänen zum Stichtag des Jahresabschlusses überein. Zur Finanzierung der Baumaßnahmen wurde ein Darlehen über 84.069.478,91 € bei der DekaBank aufgenommen. Die Sollzinsen betragen jährlich 0,00 %. Das Darlehen ist zum 13.01.2023 endfällig. 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 31.12.2021 € 86.728,64 31.12.2020 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 1718 Erhaltene, versteu. Anzahlungen 19% USt(Verb) 86.728,64 0,00 Es wurden Anzahlungen auf in Sonderwünsche und Sonderleistungen vereinnahmt. Ausgewiesen ist der Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -51- 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2021 € 2.885.088,12 31.12.2020 € 5.102.464,49 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 2.885.088,12 5.102.464,49 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus den Liefer- Leistungsbeziehungen mit den Lieferanten. Die Verbindlichkeiten werden in der Kontokorrent-Buchführung aufgezeichnet. Das Buchführungssystem gliedert die Verbindlichkeiten in einzelne offene Posten auf, so dass die Kontrolle und die Überwachung der Fälligkeit der Zahlungen durch das Unternehmen erleichtert werden. 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.12.2021 € 675.305,90 31.12.2020 € 115.977,23 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 1602 Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 675.305,90 115.977,23 Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Leistungsbeziehungen zu städtischen Gesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen: Gesellschaft€ KASIG mbHGeschäftsbesorgungsvertrag675.306 675.306 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -52- 5. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 31.12.2021 € 72.937,41 31.12.2020 € 90.368,96 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 1601 Verbindlichkeiten Stadt KA 72.937,41 90.368,96 Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Karlsruhe zum Bilanzstichtag setzen sich wie folgt zusammen: € Stadt KA GBAPlanungs-/Bau-Unterhaltsleistungen6.730 Stadt KA ITIT-Dienstleistungen, Kommunikationsabrechung34.037 Stadt KA AfAFuhrpark-, Reinigungskosten4.082 Stadt KA HGWPersonalkostenersatz 7-12/20214.543 Stadt KA HauptamtVeröffentlichungen, Postbearbeitung2.229 Stadt KA Liegenschaftsamt Ingeniuervermessung791 Stadt KA TBARasenunterhaltung, Betreuung Parkplatz9.829 Stadt KA BranddirektionFehlalarme10.696 72.937 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -53- D. Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2021 € 326.936,86 31.12.2020 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2021 31.12.2020 990 Passive Rechnungsabgrenzung 326.936,86 0,00 Das Darlehen der DekaBank wurde mit 84.700.000,00 € ausbezahlt. Der Rückzahlungsbetrag beträgt 84.069.478,91 €. Das hieraus resultierende Agio von 630.521,09 € ist auf die Darlehenslaufzeit zu verteilen. Der auf den Zeitraum nach dem Bilanzstichtag entfallende Teil des Agios ist ausgewiesen. Summe Passiva 31.12.2021 € 120.633.901,74 31.12.2020 € 66.224.899,67 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -54- Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse 2021 € 225.568,59 2020 € 283.030,09 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 8030 Einnahmen aus Verpachtung und Nutzungsrechten 161.678,94 68.764,83 8040 Umlagen 63.889,65 214.265,26 225.568,59 283.030,09 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 2021 € 296.658,35 2020 € 248.519,85 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 8990 Andere aktiv. Eigenleistungen 296.658,35 248.519,85 Die direkt zuordenbaren Personalkosten, die im Zusammenhang mit dem Bau des Stadions stehen, wurden als Eigenleistungen aktiviert. 3. Gesamtleistung 2021 € 522.226,94 2020 € 531.549,94 4. Sonstige betriebliche Erträge 2021 € 2.642.129,23 2020 € 2.450.238,98 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 2705 Betriebskostenzuschuss 2.574.744,35 2.436.365,80 2735 Erträge Auflösung Rückstellung 1.200,00 0,00 2762 Kostenerstat.,Rückvergüt.,Gutschri.früh.Jahre 0,00 13.026,87 8604 Erlöse Sonderwünsche, Weiterberechnungen 65.338,56 0,00 8693 Erlöse Erbbauzinsen 846,32 846,31 2.642.129,23 2.450.238,98 Die Stadt Karlsruhe hat sich mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.10.2020 dazu verpflichtet für die Dauer des Pachtverhältnisses handelsrechtliche Jahresfehlbeträge, in Form von Betriebskostenzuschüssen dem Eigenbetrieb im Jahr der Entstehung auszugleichen. Dieser beträgt für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2.575 T€. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -55- 5. Materialaufwand a) Betriebskosten 2021 € 368.739,41 2020 € 308.575,38 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 3100 Kosten der Wasserversorgung 36.972,53 36.740,00 3101 Kosten der Entwässerung 32.060,56 37.166,85 3102 Kosten der Beheizung 18.978,39 116.619,07 3106 Kosten der Müllabfuh r 1.253,50 401,20 3109 Kosten der Gartenpflege 51.470,67 36.274,86 3110 Strom 139.464,99 5.382,73 3113 Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung 17.416,84 42.238,95 3119 Grundsteue r 23.460,10 23.460,10 3123 Kosten der Sonderreinigung 600,00 6.079,92 3130 Andere Betriebskosten 7.860,10 733,76 3200 Bewachung, Objektschutz 717,07 0,00 3230 Kosten für Rasenheizung und -pflege 34.093,87 3.477,94 3241 Ausgleichsmaßnahmen 4.390,79 0,00 368.739,41 308.575,38 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -56- b) Bewirtschaftungskosten 2021 € 52.346,20 2020 € 57.519,49 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 3150 Kosten der baulichen Instandhaltung 502,31 21.353,54 3152 Inspektion und Wartung der Baukonstruktion 20.000,00 0,00 3153 I. u W. der Abwasse r-, Wasser- und Gasanlagen 5.220,72 8.122,87 3156 Inspektion und Wartung der Starkstromanlagen 3.890,15 1.433,12 3157 IW Fernmelde- u informationstechnische Anlage 0,00 1.344,00 3158 Inspektion und Wartung der Förderanlagen 616,75 780,00 3159 IW der Bewachungs- und Objektschutzanlagen 654,81 2.685,92 3160 Inspektion und Wartung der Durchsageanlagen 1.416,25 3.351,25 3161 Inspektion und Wartung der Rasenheizung 792,00 0,00 3162 Insp. u Wartung der sonst technischen Anlagen 15.048,32 15.156,32 3164 Instands. der Abwasse r-, Wasser- und Gasanl. 1.950,46 0,00 3167 Instandsetzung der Starkstromanlagen 136,00 0,00 3168 IS d Fernmelde- u informationstechnischen Anl 0,00 1.221,00 3169 Instandsetzung der Förderanlagen 0,00 377,50 3172 Instandsetzung der Rasenheizung 0,00 442,97 3173 Instands. der sonstigen technischen Anlagen 2.118,43 1.145,60 3174 Instandsetzung der Außenanlagen 0,00 105,40 52.346,20 57.519,49 6. Rohgewinn I 2021 € 2.743.270,56 2020 € 2.615.694,05 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -57- 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 2021 € 582.825,36 2020 € 595.701,07 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4111 Gehalt Beamte 77.363,78 70.573,16 4112 Gehalt Angestellte 505.461,58 525.127,91 582.825,36 595.701,07 b) soziale Abgaben 2021 € 100.702,30 2020 € 101.015,86 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4130 Gesetzl. soziale Aufwendungen 100.702,30 101.015,86 c) Aufwendungen für Altersversorgung 2021 € 100.430,83 2020 € 97.971,97 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4160 Versorgungskassen 50.873,97 51.733,63 4165 Aufwendung f. Altersversorgung 49.556,86 46.238,34 100.430,83 97.971,97 8. Rohgewinn II 2021 € 1.959.312,07 2020 € 1.821.005,15 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -58- 9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2021 € 1.169.011,24 2020 € 539.519,06 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4822 Abschreibung immat. Vggstd. 4.088,00 2.920,00 4831 Abschreibung Bauten 901.877,87 246.777,79 4832 Abschreibungen Technische Anlagen&Maschinen 10.369,00 10.724,00 4833 Abschreibungen Betriebsvorrichtungen 246.976,48 272.085,00 4836 Abschreibungen auf Geschäftsstattung 1.354,00 3.056,68 4855 Sofortabschreibung GWG 4.345,89 3.955,59 1.169.011,24 539.519,06 10. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 2021 € 12.780,71 2020 € 2.875,00 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4200 Raumkosten 12.780,71 2.875,00 b) Miete und Pacht 2021 € 37.473,23 2020 € 18.374,42 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4210 Miete (unbewegliche WG) 37.473,23 18.374,42 c) Energie, Heizung, Wasser 2021 € 11.033,72 2020 € 7.126,63 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4230 Heizung & Warmwasser 2.655,21 2.772,00 4240 Betriebskosten Vorauszahlungen 2.109,07 1.787,00 4241 Strom 6.269,44 2.311,10 4242 Nebenkosten 0,00 256,53 11.033,72 7.126,63 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -59- d) Instandhaltung 2021 € 0,00 2020 € 15,92 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4260 Instandhaltung betriebl. Räume 0,00 15,92 e) Sonstige Raumkosten 2021 € 8.761,72 2020 € 8.489,06 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4251 Unterhaltsreinigung 8.538,32 8.404,65 4253 Glasreinigung 79,61 79,61 4254 Sonderreinigung 143,79 4,80 8.761,72 8.489,06 f) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 2021 € 41.794,21 2020 € 32.290,33 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4360 Versicherungen 41.794,21 32.290,33 g) Instandhaltungen 2021 € 14.268,14 2020 € 5.083,47 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4805 Fahrzeugreparaturen/-wartung 7.735,32 1.804,83 4806 Wartungskosten Hard-/Software 6.532,82 3.278,64 14.268,14 5.083,47 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -60- h) Vorabmaßnahmen 2021 € 660.572,29 2020 € 856.062,58 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4901 VM Provisorien & temporärer Spielbetrieb 660.572,29 821.548,38 4902 VM Kampfmittelerkundung 0,00 34.514,20 660.572,29 856.062,58 i) Bewirtung und Geschenke 2021 € 144,33 2020 € 129,97 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4653 Betriebl. Bewirtungskosten/Aufmerksamkeiten 144,33 129,97 j) Reisekosten und Fortbildung 2021 € 4.392,73 2020 € 653,83 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4660 Kosten Dienstreisen 377,30 184,00 4945 Fortbildungskosten 4.015,43 469,83 4.392,73 653,83 k) Maschinenmiete u. Leasing 2021 € 32.546,00 2020 € 23.067,00 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4960 Mieten f.Einrichtungen(bew.WG) 32.546,00 23.067,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -61- l) Post- und Bürokosten 2021 € 10.974,65 2020 € 11.539,18 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4920 Telefon 7.560,35 8.402,26 4930 Bürobedar f 1.248,66 1.058,11 4931 Kosten Kopiere r 1.075,08 1.075,08 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 1.090,56 1.003,73 10.974,65 11.539,18 m) Rechts- und Beratungskosten 2021 € 111.759,62 2020 € 102.567,30 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 4950 Rechts- und Beratungskosten 42.980,08 47.426,72 4952 Verwaltungskosten Personal 19.181,54 15.567,18 4955 Buchführungskosten 5.979,00 5.589,00 4957 Abschluss- und Prüfungskosten 43.619,00 33.984,40 111.759,62 102.567,30 n) Sonstige Aufwendungen 2021 € 411.049,81 2020 € 306.727,93 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 2020 Periodenfremde Aufwendungen 59.106,67 54.328,32 2310 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert BV) 124.100,00 0,00 4300 Nicht abziehbare Vorsteue r 2.599,20 1.220,45 4900 Sonstige betriebl. Aufwedungen 30.792,01 32.369,13 4903 Schadensersatz 95.000,00 180.273,00 4904 Kosten Sonderwünsche, Weiterberechnungen 65.338,56 0,00 4905 Sonstige Aufwendungen Personal 0,00 4.182,10 4909 Dienstleistungen 30.616,81 31.516,25 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs 175,72 163,26 4980 Betriebsbedar f 3.320,84 2.675,42 411.049,81 306.727,93 11. Betriebsergebnis 2021 € -567.250,33 2020 € -93.516,53 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -62- 12. Zinsen und ähnliche Erträge 2021 € 567.250,33 2020 € 93.516,53 Konto Kontobezeichnung 2021 2020 2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 303.584,23 0,00 2659 Zinserträge Stadt Karlsruhe 263.666,10 93.516,53 567.250,33 93.516,53 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2021 € 0,00 2020 € 0,00 14. Jahresgewinn 2021 € 0,00 2020 € 0,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -63- 5 Entwicklung des Anlagevermögens Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -64- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -65- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2021 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2021 31.12.2021 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 30 Lizenzen an Rechten u. Werten 30001 Software Lizenz Paket Business 2018 1.556,00 0,00 1.555,00 6.224,00 1,00 6.225,00 30002 Software Lizenz Paket Business 2019 922,00 0,00 691,00 1.844,00 231,00 2.075,00 30004 KeyMagic Software Schlüsselverwaltung 5.372,00 0,00 1.842,00 1.995,00 3.530,00 5.525,00 Summe Sachkonto = 30 7.850,00 0,00 4.088,00 10.063,00 3.762,00 13.825,00 Kto: 50 Grundstücke und Bauten 50001 Stadion - Pachtgegenstand 1.403.967,15 0,00 0,00 0,00 1.403.967,15 1.403.967,15 50002 Amateurstadion und Trainsplatz 8.1 325.906,79 0,00 0,00 0,00 325.906,79 325.906,79 50003 Trainingsplätze 8.2 und 8.3 302.744,75 0,00 0,00 0,00 302.744,75 302.744,75 50004 Aufstellfläche Stadion 65.754,82 0,00 0,00 0,00 65.754,82 65.754,82 50005 Erbbaurecht 8818 - Jugendcontainer 10.070,64 0,00 0,00 0,00 10.070,64 10.070,64 50006 Zugang Biberburg 10.048,50 0,00 0,00 0,00 10.048,50 10.048,50 50007 Trainingsplätze 8.4 und 8.5 435.091,56 0,00 0,00 0,00 435.091,56 435.091,56 50008 Trainingsplatz 8.6 und Hospitality-P. 598.229,00 0,00 0,00 0,00 598.229,00 598.229,00 50009 Birkenparkplatz 438.401,00 0,00 0,00 0,00 438.401,00 438.401,00 50010 Germaniafläche 491.930,00 0,00 0,00 0,00 491.930,00 491.930,00 Summe Sachkonto = 50 4.082.144,21 0,00 0,00 0,00 4.082.144,21 4.082.144,21 Kto: 90 Geschäftsbauten 9001 Clubhaus, Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9002 Stadionanlage Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90001 Ersatztrainingsplatz 8.5 1.306.178,00 0,00 103.119,00 341.257,30 1.203.059,00 1.544.316,30 90002 Jugendstadion 2.525.990,00 0,00 143.658,00 465.187,54 2.382.332,00 2.847.519,54 90003 Osttribüne 0,00 0,00 437.621,10 437.621,10 21.297.569,00 21.735.190,10 0,00 0,00 0,00 21.735.190,10 90004 Südtribüne 0,00 0,00 217.479,77 217.479,77 15.876.002,00 16.093.481,77 0,00 0,00 0,00 16.093.481,77 Summe Sachkonto = 90 3.832.168,00 0,00 901.877,87 1.461.545,71 40.758.962,00 42.220.507,71 0,00 0,00 0,00 37.828.671,87 Kto: 120 Bauten im Bau - Vollumbau 120001 Stadion im Bau 43.036.760,87 29.293.466,84 0,00 0,00 34.501.555,84 34.501.555,84 0,00 0,00 0,00 -37.828.671,87 Summe Sachkonto = 120 43.036.760,87 29.293.466,84 0,00 0,00 34.501.555,84 34.501.555,84 0,00 0,00 0,00 -37.828.671,87 Kto: 123 Bauten im Bau - Hospitality Pa 123001 Hospitality Parkplatz im Bau 0,00 27.945,73 0,00 0,00 27.945,73 27.945,73 Summe Sachkonto = 123 0,00 27.945,73 0,00 0,00 27.945,73 27.945,73 Kto: 200 Technische Anlagen u Maschinen 20001 KUGELMANN KEHRMASCHINE T 180 KD 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20002 Schleppnetz 180x240 cm f. Rasenpflege 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20003 LAUBBLASGEREÄT STIHL MOD. BR400 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20004 MOTORSENSE STIHL TYPE FS 220 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20005 RASENKANTENSCHNEIDER IDEAL JSS 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20006 Echo-Bläser EB 913 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20007 LAUBGEBLÄSE HURRICANE 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20008 RASENWALZE MODELL W10D, 200 CM BREIT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20009 RASENIGEL VON FISCHER 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20010 Laubblasgerät Typ 881 Accord- Dreieck 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20011 John Deere 500 Spindelmäher, 1,8 m 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20012 KOCHPLATTE 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -66- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2021 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2021 31.12.2021 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 200 Technische Anlagen u Maschinen 20013 ÜBERFAHR-RAMPE ALU 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20014 NASSMARKIERUNGSWAGEN SUPERMATIK 6M10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200001 Kompakttraktor John Deere 304R 30.150,00 0,00 4.256,00 16.672,30 25.894,00 42.566,30 200002 3 WebCams für Baustelle, Internetauft 10.035,00 0,00 2.076,00 6.574,23 7.959,00 14.533,23 200003 Funktechnische Ausstattung DRK Contai 23.099,00 0,00 2.718,00 6.793,70 20.381,00 27.174,70 Summe Sachkonto = 200 63.284,00 0,00 9.050,00 30.040,23 54.234,00 84.274,23 Kto: 201 Technische Anlagen u.Maschinen 201001 Rigid-Trockenschnittsäge Model 590L 1,00 0,00 0,00 70,00 1,00 71,00 201002 Schweissanlage MIG MAG 230, mit Zubeh 1,00 0,00 0,00 19,00 1,00 20,00 201003 1 Holder Anbauspritze ZSB 400 IS 43 E 1,00 0,00 0,00 157,00 1,00 158,00 201004 Stihl-Blasgerät Typ BR 600, Wildparks 1,00 0,00 0,00 33,00 1,00 34,00 201005 Agritec Vertikutierer ST 40,Arbeitsbr 208,00 0,00 207,00 1.145,00 1,00 1.146,00 201006 Streuer mit Rührwerk, Fahrgestell-Nr: 221,00 0,00 189,00 758,00 32,00 790,00 201007 AS Allmäher 26 AH9/3, 2-Takt Motor 439,00 0,00 139,00 554,00 300,00 854,00 201008 Kärcher Flächenreiniger 272,00 0,00 5,00 20,00 267,00 287,00 201009 Hochdruckreiniger HDS 8/18-4 *EU-I 464,00 0,00 278,00 1.115,00 186,00 1.301,00 201010 Laubblasgerät 2015 Wildparkstadion 115,00 0,00 73,00 292,00 42,00 334,00 201011 Freischneider 2016, Wildparkstadion 289,00 0,00 85,00 338,00 204,00 542,00 201012 Geko Stromerzeuger Super Silent TYP 2 1,00 0,00 0,00 151,00 1,00 152,00 201013 HP ProDEs 600 G1, Basismodel 1,00 0,00 0,00 105,00 1,00 106,00 201014 Drucker 2015 HP LaserJet 400 Color 1,00 0,00 0,00 95,00 1,00 96,00 201015 Leichter Scherfestigkeitsmesser im Ko 305,00 0,00 48,00 189,00 257,00 446,00 201016 Doppelringinfiltrometer Set 770,00 0,00 118,00 474,00 652,00 1.126,00 201017 Dongle-Server und Rackmount 178,00 0,00 177,00 1.278,00 1,00 1.279,00 Summe Sachkonto = 201 3.268,00 0,00 1.319,00 6.793,00 1.949,00 8.742,00 Kto: 280 Betriebsvorrichtungen 28001 Gegentribüne Tribünenüberdachung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28002 Flutlichtanlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28003 WEGE, BLOCKKENNZEICHNUNG U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28004 Sicherheitsmaßnahmen Stadionsbereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28005 WEGE, ZUFAHRTSSTRAßEN U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28006 WEGE, ZUFAHRTSSTRAßEN U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 280001 Stehtribüne Jugendstadion 517.386,00 0,00 22.742,00 73.911,12 494.644,00 568.555,12 280002 Rasenspielfeld 83.642,00 0,00 12.547,00 54.368,88 0,00 0,00 -71.095,00 0,00 -54.368,88 280003 DRK Funk-Container 20.036,00 0,00 2.381,00 6.150,44 0,00 0,00 -17.655,00 0,00 -6.150,44 280004 Temporäre Flutlichtanlage 212.098,00 0,00 176.748,00 600.943,29 0,00 477.219,97 -35.350,00 0,00 -123.723,32 280005 Wallmodellierung 370.472,00 0,00 9.771,00 20.356,09 360.701,00 381.057,09 280006 Rasenspielfeld 0,00 195.319,48 22.787,48 22.787,48 172.532,00 195.319,48 Summe Sachkonto = 280 1.203.634,00 195.319,48 246.976,48 778.517,30 1.027.877,00 1.622.151,66 -124.100,00 0,00 -184.242,64 Kto: 320 Pkw/sonstige Transportmittel 32001 PKW-Anhänger, Auwaerter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32002 Einachskipper Fliegl,EDK 25 KA-2488 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32003 GROßFLÄCHENMÄHER SABO MOD.400-3D 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32004 John Deere 4410HST Kompakttraktor 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32005 ISEKI-Frontkehrmaschine Mod. WK 130 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32006 EINACHS-ANHÄNGER 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32007 Frontlader JD 430 für John Deere 4410 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 320001 VW-Bus T4 Kombi 1,00 0,00 0,00 956,00 1,00 957,00 Summe Sachkonto = 320 1,00 0,00 0,00 956,00 1,00 957,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -67- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2021 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2021 31.12.2021 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 410 Geschäftsausstattung 41001 AVM FritzCard PCI ISDN 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41002 HP Scanjet 2400c SCN71XSR1T2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 410001 Notebook HP EliteBook G4 1,00 0,00 0,00 675,00 1,00 676,00 410002 Projektor EB-1781W, kompakt. 490,00 0,00 128,00 533,59 362,00 895,59 410003 Lichtbildwand VistaFlex 315,00 0,00 80,00 330,00 235,00 565,00 410004 7x PC HP ProDesk incl. Monitor 1,00 0,00 0,00 4.735,83 1,00 4.736,83 410005 EDV-Ausstattung Übernahme HGW 1,00 0,00 0,00 1.064,00 1,00 1.065,00 410007 iPad Pro 2018 12,9" LTE 64 GB 958,00 0,00 460,00 881,17 498,00 1.379,17 410008 Kamera Panasonic DC-FZ1000II 765,00 0,00 116,00 164,51 649,00 813,51 Summe Sachkonto = 410 2.531,00 0,00 784,00 8.384,10 1.747,00 10.131,10 Kto: 420 Büroeinrichtung 420001 Inventarübernahme HGW 1.093,00 0,00 570,00 2.330,00 523,00 2.853,00 Summe Sachkonto = 420 1.093,00 0,00 570,00 2.330,00 523,00 2.853,00 Kto: 480 GWG bis 800 EUR 48001 GWG ab 2013 Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 480001 GWG 2017 0,00 0,00 0,00 1.987,44 0,00 1.987,44 480002 Belegboy 0,00 0,00 0,00 800,00 0,00 800,00 480003 Sideboard Besprechungsraum 0,00 0,00 0,00 125,00 0,00 125,00 480004 Bildschirm 0,00 0,00 0,00 153,00 0,00 153,00 480005 Dienstfahrrad 0,00 0,00 0,00 598,08 0,00 598,08 480006 Lieferung und Montage Spülmaschine 0,00 0,00 0,00 440,34 0,00 440,34 480007 Schreibtischstuhl 0,00 0,00 0,00 183,33 0,00 183,33 480008 Tischgestell 0,00 0,00 0,00 615,00 0,00 615,00 480009 iPhone 7, 32 GB sw, 0,00 0,00 0,00 310,88 0,00 310,88 480010 iPhone 7, 32 GB sw, 0,00 0,00 0,00 336,09 0,00 336,09 480011 2 Höhenverstellbare Schreibtischgeste 0,00 0,00 0,00 1.230,00 0,00 1.230,00 480012 2 BOS Handfunkgeräte FuG 11b KR A-26-M 0,00 0,00 0,00 790,00 0,00 790,00 480013 2 Arbeitsplätze je 2 Monitore und PC 0,00 0,00 0,00 1.285,70 0,00 1.285,70 480014 Notebook, Tasche, CDLaufwerk Homeoffi 0,00 0,00 0,00 661,04 0,00 661,04 480015 Schreibtischstühle 0,00 0,00 0,00 378,00 0,00 378,00 480016 HP ProDesk 400 G4 Desktop-Mini-PC 0,00 0,00 0,00 489,85 0,00 489,85 480017 Klimagerät Betriebsstätte Wildpark 0,00 0,00 0,00 319,00 0,00 319,00 480018 Diebstahlsicherung Tornetze 0,00 0,00 0,00 563,52 0,00 563,52 480019 iPhone 7 32 GB sw 0,00 0,00 0,00 285,67 0,00 285,67 480020 iPad 10,2" Wi-Fi 0,00 0,00 0,00 319,29 0,00 319,29 480021 Fujitsu Lifebook A359 0,00 0,00 0,00 640,84 0,00 640,84 480022 3x FTS Lifebook A359 0,00 0,00 0,00 1.686,96 0,00 1.686,96 480023 FTS Lifebook A3510 0,00 0,00 0,00 617,17 0,00 617,17 480024 Adobe Lizenz 0,00 0,00 0,00 691,33 0,00 691,33 480025 Schreibtische STSA2008 0,00 1.111,92 1.111,92 1.111,92 0,00 1.111,92 480026 Notebook FTS LIFEBOOK A3510 0,00 653,05 653,05 653,05 0,00 653,05 480027 iPhone SE 64 GB 0,00 277,27 277,27 277,27 0,00 277,27 480028 iPhone SE 64 GB 0,00 402,52 402,52 402,52 0,00 402,52 480029 iPhone SE 64 GB 3x 0,00 831,81 831,81 831,81 0,00 831,81 480030 Notebook FTX LIFEBOOK A3510 0,00 792,05 792,05 792,05 0,00 792,05 480031 iPhone SE 64 GB 0,00 277,27 277,27 277,27 0,00 277,27 Summe Sachkonto = 480 0,00 4.345,89 4.345,89 19.853,42 0,00 19.853,42 G E S A M T 52.232.734,08 29.521.077,94 1.169.011,24 2.318.482,76 80.460.700,78 82.594.940,90 -124.100,00 0,00 -184.242,64 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2021 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -68- Zumbach & Reiter PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mathystraße 20 - 76133 Karlsruhe Allgemeine Auftragsbedingungen  für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften  Stand: November 2016 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Fol- genden „Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. (4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. (5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. 2. Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einver- standen, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine -vom Steuerberater angelegte und geführte -Handakte genommen wird. 3. Mitwirkung Dritter Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Her- anziehung fachkundiger Dritter und datenverarbeitender Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Ziff. 2 Abs. 1verpflichten. Der Steuerberater haftet unter keinen Umständen für die Leistungen der Herangezogenen; bei den Herangezogenen handelt es sic h haftungsrechtlich nicht um Erfüllungsgehilfen des Steuerberaters. Hat der Steuerberater die Beiziehung eines von ihm namentlich benannten Dritten angeregt, so haftet der lediglich für eine ordnungsgemäße Auswahl des Herangezogenen. 3a. Elektronische Kommunikation, Datenschutz (1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und von dessen Mitarbeitern, im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. (2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. (3) Soweit der Auftraggeber dem Steuerberater einen Telefaxanschluss oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche ander- weitige Weisung damit einverstanden, dass der Steuerberater ihm ohne Einschränkungen über jene Kontaktdaten mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Empfangs-/Sendegerät bzw. den E-Mail-Account haben und dass er dortige Sendungseingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Steuerberater darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Empfangs-/Sendegerät bzw. der E-Mail-Account nur unregelmäßig auf Sendungseingänge überprüft wird oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Der Steuerberater übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der mit unverschlüsselten E-Mails übermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht für die dem Auftraggeber dieserhalb ggf. entstehenden Schäden. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Steuerberater rechtzeitig mit; damit einhergehende Kosten des Steuerberaters (bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) trägt der Auftraggeber. 4. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht-wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB handelt-, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzuleh- nen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auf- traggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. 5. Haftung (1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder-bei einheitlicher Schadensfolge-aus mehreren Pflichtverletzun- gen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 4.000.000,00 € (in Worten: vier Millionen €) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegren- zung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/ Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsverein- barungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch - soweit nicht ausdrücklich anders geregelt - unberührt. (2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle. ® © 11/2016 DWS-Verlag ꞏ Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH Bestellservice : Postfach 023553 ꞏ10127 Berlinꞏ Telefon 0 30/2 88 85 66 ꞏ Telefax 0 30/28 88 56 70 E-Mail: info@dws-verlag.de ꞏ Internet: www .dws-verlag.de Alle Rechte vorbehalten. Es ist nicht gestattet, die Produkte ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Weg zu vervielfältigen. Dieses Produkt wurde mit äußerster Sorgfalt bearbeitet, für den Inhalt kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Nr.  5.1  6. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerbe- rater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu neh- men und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrags- inhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht. (5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (vgl. Ziff. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verur- sachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 7. Urheberrechtsschutz Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig. 8. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsver- ordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (§ 4 Abs. 3 StBVV). (2) Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn.2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vor- schuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. 9. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann -wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB darstellt -von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugebe. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungspro- gramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform. 10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen (1) Der Steuerberater hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. (2) Handakten i. S. v. Abs. 1sind nur die Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§ 66 Abs. 3 StBG). (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens aber nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorent- haltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre (§ 66 Abs. 2 Satz 2 StBerG). 11. Sonstiges Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist- nicht -bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG). 12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

  • Anlage 2 Gegenüberstellung Ergebnis
    Extrahierter Text

  • Anlage 3 Prüfbericht RPA
    Extrahierter Text

  • TOP30 Abstimmung
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 26.07.2022 TOP 30
    Extrahierter Text

    Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 30 der Tagesordnung: Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs Fußballsta- dion im Wildpark Vorlage: 2022/0675 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungs- prüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2021 beträgt aufgrund des Verlustausgleichs der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) 0,00 Euro. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirt- schaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“ am 8. Juli 2022: Herr Stadtrat Hock gilt hier als befangen. Auch hier bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung, vielen Dank. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. August 2022