Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege - Vermittlungsplattform

Vorlage: 2022/0657
Art: Informationsvorlage
Datum: 13.06.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-West, Oststadt, Südweststadt, Waldstadt, Weststadt

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.07.2022

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege - Vermittlungsplattform Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 14.07.2022 4 X Information Der Sozialausschuss nimmt die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege anhand der Do- kumentation „Fachaustausch Kurzzeitpflege Teil 2“ und deren Fazit abschließend zur Kenntnis. Das Thema Vermittlungsplattform wird im Zuge der Pflegestützpunkt-Evaluation hinsichtlich zukünftiger Beratungsstrukturen erneut aufgegriffen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Heimstiftung Karlsruhe, Geschäftsführung, Frau Rühle, 11.05.2022 – 2 – Ergänzende Erläuterungen An dieser Stelle sei auf die Informationsvorlage „Kurzzeitpflege in Karlsruhe: Zwischenbericht und Kommunikationskonzept“, Sozialausschuss vom 20. Mai 2020 hingewiesen. Der Sozialausschuss folgte am 20. Mai 2020 dem Vorschlag der Verwaltung, die „Förderkonzeption Kurzzeitpflege“ (Be- schlussvorlage 2019/0876) nach dem Doppelhaushalt 2019/2020 einzustellen, und erteilte den Auf- trag zur konzeptionellen Weiterentwicklung im gemeinsamen Gespräch mit den Einrichtungsträgern. In einem ersten Fachaustausch am 22. Februar 2021 konnte mit den Teilnehmenden über Maßnah- men und Vorschläge zur Verbesserung der Versorgungssituation rund um das Thema Kurzzeitpflege in Karlsruhe diskutiert werden. Die Präsentation der Ergebnisse erfolgte durch die Dokumentation „Fach- austausch Kurzzeitpflege“ und wurde dem Sozialausschuss am 17. Juni 2021 vorgestellt. Der Sozial- ausschuss folgte zum damaligen Zeitpunkt dem Vorschlag der Verwaltung, den Fachaustausch fortzu- führen. Ein weiterer Fachaustausch wurde mit den Einrichtungsträgern und Expert*innen am 27. Januar 2022 zur Weiterarbeit am Maßnahmenpaket und Austausch hinsichtlich einer Vermittlungsplattform für Pflegeplätze durchgeführt. Die Dokumentation „Fachaustausch Kurzzeitpflege – Teil 2“ (Anlage) erläu- tert den Verlauf und die Ergebnisse der Diskussion. Die vorliegende Informationsvorlage behandelt das Versorgungsangebot Kurzzeitpflege (geregelt in § 42 SGB XI und § 39 c SGB V) in Karlsruhe und greift zwei Themenkomplexe auf: I. Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege Für die zweite Veranstaltung „Fachaustausch Kurzzeitpflege“ konnte der Kreis der Teilnehmenden er- gänzt werden. Inhaltlich wurde ein Blick auf die aktuelle Situation geworfen, ein historischer Rückblick und die sozialpolitischen Entwicklungen seit 2017 wurden thematisiert. Im Gespräch wurde deutlich, dass die Angebotssituation weiterhin unverändert ist und vor allem eine hohe Belastung in den Ein- richtungen hinsichtlich der Personalsituation (Ausfälle, Unsicherheit durch Impfpflicht, Berufswechsel) vorherrscht. Als Resümee des zweiten Fachaustauschs wurden die Ergebnisse aus 2021 erneut bekräftigt. Eine dau- erhafte Lösung der Problemstellung ist nach Ansicht der Teilnehmenden durch (1) die Erhöhung von Pflegeplätzen im Allgemeinen, (2) die Gewinnung von Fachpersonal und (3) durch eine Verbesserung in der Finanzierung der Kurzzeitpflege möglich. Die gemeinsame Kommunikation aller lokalen Ak- teur*innen wurde äußerst positiv und als wesentliches Element für die Lösungsfindung bewertet. Ein- zelne Vorschläge von Seiten der Sozialplanung (siehe Anlage, Seite 7, Fazit), beispielsweise die Beglei- tung von Leistungsanbietern bei der Realisierung von Projekten und Innovationen sowie die Netzwerk- arbeit wurden befürwortet. Für die zukünftige Versorgungssituation kann für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt werden, dass der Betreiber Heimstiftung Karlsruhe in der Oststadt, Klosterweg 1 eine Kurzzeitpflegestation mit voraus- sichtlich 30 Kurzzeitpflegeplätzen errichten wird. Dieses Angebot wird die Versorgungssituation in der Stadt Karlsruhe deutlich stärken. II. Vermittlungsplattform In der Informationsvorlage im Sozialausschuss vom 17. Juni 2021 wurden die bisherigen Schritte, Er- fahrungen, Anforderungen und eine Projektskizze hinsichtlich einer webbasierten Software-Lösung für die Vermittlung von (Kurzzeit-)Pflegeplätzen dargestellt. Weiterhin wurde verdeutlicht, dass für das Gelingen einer solchen Plattform die Verständigung aller beteiligten Akteur*innen in Karlsruhe (Anbie- tende von stationären Pflegeplätzen, Anbietende von Klinik- und Rehaeinrichtungen, Beratungs- und – 3 – Unterstützungsstellen und so weiter) über die gemeinsame Nutzung einer einheitlichen Plattform vor- liegen muss. Im zweiten Fachaustausch Kurzeitpflege 2022 wurde die Thematik Vermittlungsplattform erneut auf- gegriffen. Die Nutzung einer solchen Plattform wird von den Teilnehmenden kritisch und nicht einheit- lich betrachtet. So betonen die Teilnehmenden, durch eine digitale Plattform keine Erleichterung bei der Belegung und zur Verfügungstellung von Kurzzeitpflegeplätzen zu erzielen. Viele Anbietende ver- fügen über eine interne Warteliste für die Belegung. Weiterhin wird der persönliche telefonische Kon- takt als wichtiges Element in der Platzvergabe erachtet. Eine digitale Vermittlungsplattform wird nicht als Problemlösung hinsichtlich der Angebotssituation von Kurzzeitpflegeplätzen betrachtet. Durch den Fachaustausch wurde deutlich, dass zum aktuellen Zeitpunkt eine gemeinsame Nutzung aller beteiligten Akteur*innen einer einheitlichen Vermittlungsplattform nicht gegeben ist. Daher spricht sich die Verwaltung gegen die Einleitung eines Vergabeverfahrens aus. Der Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe bietet weiterhin allen Bürger*innen der Stadt Karlsruhe Informationen rund um das Thema Kurzzeitpflegeplätze. Im Onlineauftritt „Seniorenweg- weiser“ des Pflegestützpunktes ist eine Übersicht über alle Einrichtungen mit dem Angebot der Kurz- zeitpflege zu finden. Hilfesuchende Personen können sich anhand der Liste der freien Pflegeheim- plätze informieren oder durch telefonische Kontaktaufnahme weitere Informationen niedrigschwellig erhalten. Die Verwaltung behält sich vor, im Zuge der Evaluierung (Stellungnahme zum Antrag, Gemeinderat 23. November 2021, Vorlage Nr.: 2021/1236) der bestehenden Beratungsstrukturen das Ange- botsspektrum des Pflegestützpunktes digital zu erweitern und zu einem späteren Zeitpunkt eine Ver- mittlungsplattform, die den Ansprüchen der Nutzer*innen entspricht, aufzugreifen.

  • TOP 4 Anlage Kurzzeitpflege
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial und Jugendbehörde Dokumentation Fachaustausch Kurzzeitpflege – Teil 2 Weiterarbeit am Maßnahmenpaket zur Ver- besserung der Versorgungssituation & Vermittlungsplattform Pflegeplätze Donnerstag, 27.01.2022, 15-17 Uhr Online-Videokonferenz, per alfaview Anlage SozA 14.07.2022, TOP 4 2 Einführung Auch die zweite Veranstaltung „Fachaustausch Kurzzeitpflege – Teil 2“ wurde per Online-Vi- deokonferenz am Donnerstag, 27. Januar 2022 durchgeführt. Die Teilnehmenden (Akteur*in- nen der stationären Altenhilfe, Pflegekassen und private Anbietende von Pflegeheimeinrich- tungen) diskutierten erneut über Maßnahmen und Ideen zur Verbesserung der Versorgungssi- tuation rund um das Thema Kurzzeitpflege in Karlsruhe. Anhand der Informationsvorlage aus dem Sozialausschuss vom 17. Juni 2021 wurde ebenso über die gemeinsame Nutzung einer einheitlichen Vermittlungsplattform für Pflegeplätze beraten. Teilnehmende der Veranstaltungen Folgende Teilnehmenden begleiteten die beiden Veranstaltungen: 22.02.2021 27.01.2022 Herr Pflüger X X KFLS-Stiftung, Geschäftsführer Frau Sauer X X Heimstiftung, Qualitätsbeauftragte Pflege Frau Simon X X AWO, Prokuristin, Leiterin GB Gesundheit und Pflege Herr Bauer X X BLV, Angebotsentwicklung / Projektmanagement Frau Steiner X X Caritas, Pflegedienstleitung Kurzzeitpflege Frau Bantz X X Caritas, Verwaltungsleitung Herr David X - ASB, Regionalleiter Frau Voß X X Leitung Sozialdienste, Städtisches Klinikum Herr Brecht X X BKK, Teamleiter Versorgungsmanagement Herr Welsch X X DAK, Fachzentrum Pflege Herr Kappes - X VDK, Vorstandsvorsitzender Kreisverband Karlsruhe Frau Dr. Metz - X ViDia Kliniken, Leiterin Geriatrisches Zentrum Herr Klein X X SJB, Fachbereichsleiter Soziales und Teilhabe Herr König X - SJB, Leitung Seniorenbüro Frau Trenkel X X SJB, Pflegeheimberatung Frau Höfle X X SJB, Sozialplanung Herr Metz/Frau Heibrock X X SJB, Sozialplanung Zur Einführung in den Fachaustausch Kurzzeitpflege – Teil 2 wurde durch die Sozialplanung zum einen die aktuelle Versorgungssituation und zum anderen ein historischer Abriss über die Entwicklungen des Kurzzeitpflegeplatzangebots in der Stadt Karlsruhe gegeben. Weiterhin wurden die Entwicklungen verwaltungsinhaltlicher und sozialpolitischer Natur seit 2017 dar- gestellt. Aktuelle Versorgungssituation in Karlsruhe Das bestehende Kurzzeitpflegeangebot der stationären Einrichtungsträger wird durch das Se- niorenbüro und Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe fortlaufend erfasst, aufbereitet und der Stadtgesellschaft transparent vermittelt. Zum Stand Januar 2022 geben sieben Einrichtungen in Karlsruhe an, buchbare Kurzzeitpfle- geplätze zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um: ▪ das Benckiserstift (Innenstadt-West, 2 buchbare Plätze), ▪ das Matthias-Claudius-Haus (Innenstadt-West, 2 buchbare Plätze), Sozial und Jugendbehörde | 3 ▪ das Caritas-Seniorenzentrum St. Franziskus (Südweststadt, 2 buchbare Plätze), ▪ das Acabelle de Fleur (Südweststadt, 1 buchbarer Platz), ▪ das Altenhilfezentrum Karlsruhe-Nordost (Waldstadt, 2 buchbare Plätze), ▪ das Anna-Walch-Haus (Weststadt, 6 buchbare Plätze) und ▪ die Caritas KurzZeitPflege Südwest (Südweststadt, 14 buchbare Plätze). Somit stehen in Karlsruhe 29 buchbare Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Weiterhin sind von 30 stationären Pflegeheimeinrichtungen in der Stadt Karlsruhe die nicht buchbaren, eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze, welche in den Versorgungsverträgen (§ 72 SGB XI) hinterlegt sind, bekannt. Hierbei handelt es sich um insgesamt 107 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, die flexibel und abhängig von der Nachfrage nach Dauerpflegeplät- zen belegt werden können. Historische Entwicklung Kurzzeitpflegeplätze in Karlsruhe Die folgende Tabelle 1 bietet einen Rückblick hinsichtlich des Versorgungsangebots von Kurz- zeitpflegeplätzen in der Stadt Karlsruhe. Die Ermittlung der tatsächlichen Platzzahlen ist stark abhängig von der Bekanntgabe der Einrichtungsträger, insbesondere bezüglich der Anzahl der eingestreuten Plätze. 1988 startete die Stadt Karlsruhe mit einem Förderprogramm für Kurzzeitpflegeplätze. Sie vereinbarte individuell mit einzelnen Einrichtungen Plätze zur Vorhal- tung für die Nutzung als Kurzzeitpflegeplätze und übernahm durch das Seniorenbüro die Be- legungssteuerung dieser. Mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurde das Förderpro- gramm eingestellt. 2019-2020 wurde erneut ein städtisches Förderprogramm initiiert, hiermit konnte die solitäre Kurzzeitpflegestation Südwest der Caritas kurzfristig unterstützt werden. Tabelle 1: Versorgungsangebot Kurzzeitpflegeplätze in der Stadt Karlsruhe seit 1988 Jahr insgesamt buchbare eingestreut 1988 7 7 k.A. Start Städtisches Förderprogramm mit Belegungssteuerung 1989 10 10 k.A. Städtisches Förderprogramm mit Belegungssteuerung 1990 15 15 k.A. Städtisches Förderprogramm mit Belegungssteuerung 1991 20 20 k.A. Städtisches Förderprogramm mit Belegungssteuerung 1992 20 20 k.A. Städtisches Förderprogramm mit Belegungssteuerung 1993 20 20 k.A. Städtisches Förderprogramm mit Belegungssteuerung 1994 16 16 k.A. Städtisches Förderprogramm mit Belegungssteuerung 1995 Beendigung Förderprogramm - Einführung Pflegeversicherung 1996 61 k.A. k.A. 22 bekannte Versorgungsverträge 1997 79 k.A. k.A. 25 bekannte Versorgungsverträge 1998 81 36 45 davon 10 solitäre Plätze 1999 85 35 40 davon 10 solitäre Plätze 2000 25 25 k.A. davon 11 solitäre Plätze; Versorgungsverträge nicht bekannt 2001 25 25 k.A. davon 11 solitäre Plätze; Versorgungsverträge nicht bekannt 2002 – 2016 Dokumentationslücke 2017 56 56 k.A. Versorgungsverträge nicht bekannt 2018 7 7 k.A. Versorgungsverträge nicht bekannt 2019 21 21 k.A. Städtische Förderkonzeption Kurzzeitpflege 2020 21 21 k.A. Städtische Förderkonzeption Kurzzeitpflege 2021 118 22 96 25 bekannte Versorgungsverträge 2022 136 29 107 30 bekannte Versorgungsverträge 4 Sozialpolitische Ereignisse seit 2017 zum Thema Kurzzeitpflege- plätze Durch die Schließung der Pflegeheimeinrichtung St. Elisabethenhaus zum Ende des Jahres 2017 stand die dortige temporär eingerichtete Kurzzeitpflegestation und somit eine größere Anzahl an buchbaren Kurzzeitpflegeplätzen nicht mehr zur Verfügung. Seither sind nicht nur die Akteur*innen auf kommunaler Ebene tätig geworden, auch das Ministerium für Soziales und Integration in Baden-Württemberg hat unterschiedlichste Maßnahmen aufgesetzt, um das Versorgungsangebot im Bereich der Kurzzeitpflege zu stärken, wie aus Tabelle 2 ersicht- lich. Tabelle 2: Ereignisse aus verwaltungsinhaltlicher und sozialpolitischer Sicht seit 2017 Jahr Stadt Karlsruhe Baden-Württemberg 2017 Dezember: Schließung Kurzzeitpflege-Station St. Elisabethenhaus Dezember: Erste Sitzung Aktionsbündnis Kurzeitpflege Baden-Württemberg 2018 April: Gemeinderatsantrag, Kurzzeitpflegesituation in Karlsruhe: Bestehende Situation verbessern September: Eröffnung Solitäre KZP Südwest Caritas Oktober: Ministerium für Soziales und Integration, Sonderförderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ in Baden-Württemberg Dezember: Pflegesatzkommission stationär - Eck- punkte zur Stärkung der Kurzzeitpflege 2019 Oktober: Gemeinderatsbeschluss Förderkonzeption Kurzzeitpflege; Start Förderkonzeption rückwirkend zum 01.01.2019, Laufzeit 2 Jahre, pro Jahr 100.000€ August: Ministerium für Soziales und Integration, Pri- vilegierung Bestandsbauten, Ausnahmegenehmigung für Doppelzimmer bis 2034 2020 Mai: Sozialausschuss - Anregung Fachaustausch Dezember: Beendigung Förderkonzeption Ministerium für Soziales und Integration, Fortschrei- bung Sonderförderprogramm „Solitäre Kurzzeit- pflege“ in Baden-Württemberg 2021 Februar: erster Fachaustausch Kurzzeitpflege Juni: Ergebnispräsentation im Sozialausschuss Juli: Ministerium für Soziales und Integration, Fort- schreibung Förderaufruf zum Innovationsprogramm Pflege 2022 - Kurzzeitpflegeplätze 2022 Januar: zweiter Fachaustausch Kurzzeitpflege Juli: Ergebnispräsentation im Sozialausschuss KVJS, laufendes Forschungsvorhaben „Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg“ Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets – Fachaustausch Kurzzeitpflege – Teil 2 Alle Teilnehmenden des „Fachaustausch Kurzzeitpflege – Maßnahmen und Ideen zur Verbes- serung der Versorgungssituation“ vom 22. Februar 2021 betonten ihr großes Interesse an ei- ner Fortführung und einer gemeinsamen lösungsorientierten Zusammenarbeit. Mit dem „Fachaustausch Kurzzeitpflege – Teil 2“ wurde im Januar 2022 inhaltlich an dem Maßnahmenkatalog der ersten Sitzung angeknüpft und ein erneuter Austausch der Ex- pert*innen ermöglicht. Weiterhin wurde die „Maßnahme B: Kommunikation, Vernetzung, Vermittlung“ im Hinblick auf die Nutzung einer digitalen Vermittlungsplattform für Pflegeplätze in der Stadt Karlsruhe vertieft. Hintergrund hierfür sind die Vielzahl an Anbietenden auf dem Markt sowie die um- fangreichen Anforderungen, die eine solche Plattform erfüllen muss. Eine unabdingbare Vo- raussetzung für den Einsatz einer digitalen Vermittlungsplattform für Pflegeplätzte ist die Ver- ständigung aller beteiligten Akteur*innen (Anbietende von stationären Pflegeplätze, Sozial und Jugendbehörde | 5 Anbietende von Klinik- und Rehaeinrichtungen, Beratungs- und Unterstützungsstellen usw.) auf die gemeinsame Nutzung einer einheitlichen Plattform. Folgende Maßnahmenbereiche wurden im zweiten Fachaustausch diskutiert: Maßnahme B Kommunikation, Vernetzung, Vermittlung Was? Verstärkung der Kommunikations- und Vernetzungsarbeit Veränderung der Kommunikations- und Vermittlungswege Wie? B1: Einheitliches Online-Portal für Anbietende und Nachfragende (zentrale Vermittlungs- plattform) von (Kurzzeit)-Pflegeplätzen (Bsp.: Konstanz) B2: Zentrale Belegungssteuerung aller eingestreuten Plätze B3: Servicestelle Kurzzeitpflegeplätze (Bsp.: Kitaportal) Wer? Leistungsträger*innen und Leistungserbringende auf kommunaler Ebene Fachaustausch Die Teilnehmenden betonen die bereits vorhandene effektive lokale Kommunikations- und Vernetzungsarbeit untereinander. Eine zentrale Vermittlungsplattform wird nur als eine Möglichkeit empfunden, wenn alle Akteur*innen (Anbietende und Nutzende) sich auf eine Plattform einigen. Parallele Systeme sind aufgrund des Mehraufwands abzulehnen. Der tra- ditionelle Vermittlungsweg (telefonische Anfragen) spielt weiterhin eine große Rolle. Die Maßnahmen B2 und B3 werden durch die Teilnehmenden nicht aufgegriffen. Maßnahme B1 wird nicht als Problemlösung eingeordnet. Sicht der Verwal- tung Maßnahme B wird nicht weiterverfolgt. Maßnahme G Neubau von Pflegeheimeinrichtungen Was? Versorgungsleistung Kurzzeitpflege wird in Form einer Quotenregelung bei Neubau von Pflegeheimeinrichtungen verankert. Wie? Beim Neubau von Pflegeheimeinrichtungen wird ein vorab definierter prozentualer Anteil an buchbaren Kurzzeitpflegeplätzen eingeplant. Wer? Alle beteiligten Akteure auf kommunaler Ebene Fachaustausch Bei den Teilnehmenden besteht Übereinkunft, das ein genereller stationärer Platzmangel besteht. Insbesondere die Nachfrage nach Dauerpflegeplätzen übersteigt bei weitem das Angebot. An dieser Stelle werden Wartelisten in einzelnen Einrichtungen für stationäre Aufnahmen benannt. Für Einrichtungsträger*innen ist die Belegung von Dauerpflegeplät- zen wirtschaftlich sicherer. Es besteht Übereinkunft, im Bezug auf Immobilien einen trans- parenten Austausch zu pflegen. Sicht der Verwal- tung Die lokalen Akteur*innen sind im Austausch bezüglich Immobilien, unterstützt durch die Kommune. Maßnahme H Pflegefachkräfte in der Kurzzeitpflege (KZP) Was? H(1): Erhöhung Personalschlüssel im Versorgungsangebot Kurzzeitpflege H(2): Erhöhung von Ausbildungskapazitäten H(3): Unterstützung von Pflegeschulen Wie? H(1): Personalschlüsselerhöhung im Pflegeheim, in der Klinik für KZP (Konzept „Fix/Flex“ aus NRW – Kostenkalkulation für die Vergütung mit Mehrpersonalisie- rung von 0,1 VK ab einem Auslastungsgrad von 80%); Spezialisierung Kliniksozialdienst (Entlassmanagement speziell für Menschen ab 65 Jahren); Öffnungsklausel Landesperso- nalverordnung H(2):Gemeinsame Strategie für den Raum Karlsruhe bei der Gewinnung von Pflegefach- kräften; Anerkennung von ausländischen Pflegekräften umfassend regeln; Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs H(3): Ausbau von Bildungsangeboten Verstärkung Akquise von Pädagog*innen für Pflegeschulen Steigerung der Attraktivität für Pflegepädagog*innen Wer? Alle beteiligten Akteur*innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene 6 Fachaustausch Die Teilnehmenden betrachten die Pflegefachkräftegewinnung als das Nadelöhr bezüglich eines zukünftigen Angebotsausbaus aller Versorgungsangebote. In den vergangenen zwei- einhalb Jahren Pandemie hat sich der Personalmangel in allen Bereichen der Pflege zuge- spitzt. Sicht der Verwal- tung Maßnahme H wird von den lokalen Akteur*innen in den einzelnen Verbänden organisiert. Maßnahme J Kurzzeitpflege anders Was? Alternative, sektorenübergreifende Versorgungsformen, welche das Angebot der Kurzzeit- pflege integrieren und stärken Wie? Schaffung einer (solitären) Kurzzeitpflegeeinrichtung mit zentraler Belegungssteuerung (Modell Reutlingen) Trägerübergreifende Einrichtung für Kurzzeitpflegplätze Pflegehotel: Abrechnung von ambulanten Sachleistungen, Verhinderungspflege, Entlas- tungsbeitrag durch ambulanten Pflegedienst Wer? Alle beteiligten Akteur*innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Fachaustausch Die Teilnehmenden betonen die Notwendigkeit von alternativen Konzepten. Insbesondere sind hierfür Zusammenarbeit, Innovationsfreude, weitere Handlungsspielräume und sekto- renübergreifende Finanzierungsmöglichkeiten wichtig. Im Austausch wird erneut das „Pfle- gehotel“ aufgegriffen. Zum momentanen Zeitpunkt richtet sich das Versorgungsangebot an Selbstzahlende. Eine umfangreiche Kostenabrechnung über die Pflegekasse ist nicht möglich. Sicht der Verwal- tung Maßnahme J kann bei Anbieterinitiative durch kommunale Steuerungsfunktion unterstützt werden. Folgender Maßnahmenbereich wurden im zweiten Fachaustausch nicht diskutiert: Maßnahme C Leistungsanspruch von Kurzzeitpflege Was? Veränderung des Leistungsanspruchs für Leistungsberechtigte Wie? Erhöhung der Anspruchstage der Versorgungsleistung Kurzzeitpflege Nutzung von Kurzzeitpflege ab einem Pflegegrad 1 Bei Kurzzeitpflege nach §39 c SGBV -> Feststellung eines benötigten Pflegegrads durch Begutachtungen des MDK binnen 48 Stunden nach Aktenlage Informationsoffensive zum Kombinationsanspruch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Leistungsberechtigte Wer? Alle beteiligten Akteur*innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Fachaustausch Maßnahme C konnte nicht besprochen werden. Sicht der Verwal- tung Maßnahme C muss in einem erneuten Fachaustausch aufgegriffen werden. Der zweite Fachaustausch Kurzzeitpflege vertiefte die bisherigen Themen und griff neue As- pekte auf. Die Teilnehmenden unterstrichen die weiterhin schwierige Angebotssituation und betonten die weitere Notwendigkeit eines regelmäßigen Austausches. Bezüglich der „Maßnahme B: Kommunikation, Vernetzung, Vermittlung“ -insbesondere die Nutzung einer digitalen Vermittlungsplattform für Pflegeplätze in der Stadt Karlsruhe- können folgende Aspekte zusammengefasst werden: Die Teilnehmenden sehen in einer digitalen Ver- mittlungsplattform nicht die Problemlösung. Die Nutzung einer solchen Plattform wird kritisch und nicht einheitlich betrachtet. Der überwiegende Teil der Teilnehmenden verfügt in den Pflegeheimeinrichtungen über interne Wartelisten und arbeitet im Hinblick auf die Belegung „über das Telefon“. Eine Erleichterung in der Belegung, gar eine größere Verfügbarkeit an Kurzzeitpflegeplätzen, wird durch eine Vermittlungsplattform nicht gesehen. Sozial und Jugendbehörde | 7 Zum aktuellen Zeitpunkt ist daher die gemeinsame Nutzung einer einheitlichen Vermittlungs- plattform durch alle beteiligten Akteur*innen nicht gegeben. Fazit Folgende Ergebnisse können aus den beiden Veranstaltungen „Fachaustausch Kurzzeit- pflege“ mitgenommen werden. Es gibt verschiedene Maßnahmen (kurzfristig, mittelfristig, langfristig), die auf unterschiedlichen Akteurs-Ebenen bearbeitet werden können. Aus Sicht der Sozialplanung ergibt sich daher folgende Übersicht (Tabelle 3). Tabelle 3: Übersicht Maßnahmen Zeitraum Maßnahme Umsetzung durch... Mittelfristig B: Kommunikation, Vernetzung, Vermittlung Aktuell kein Handlungsbedarf. Mittelfristig E: Einzelzimmer-Vorgabe LHeimBauVO Alle Akteur*innen auf übergeordneter Ebene. Handlungsspielraum Kommune Mittelfristig F: Kurzzeitpflegestation in Klinikeinrichtungen Alle lokalen Akteur*innen unterstützt durch Steuerungsfunktion Kommune. Mittelfristig J: Kurzzeitpflege anders Alle lokalen Akteur*innen unterstützt durch Steuerungsfunktion Kommune. Mittelfristig/ Langfristig H: Pflegefachkräfte in der Kurzzeitpflege Einzelne Akteur*innen in den einzelnen Ver- bänden. Langfristig A: Finanzierung der Kurzzeitpflege Alle Akteur*innen auf übergeordneter Ebene. Langfristig C: Leistungsanspruch von Kurzzeitpflege Offen Langfristig D: Dokumentationspflicht in der Kurzzeitpflege Alle Akteur*innen auf übergeordneter Ebene. Langfristig G: Neubau von Pflegeheimeinrichtungen Lokale Akteur*innen sind im Austausch be- züglich Immobilien unterstützt durch die Kom- mune. Langfristig I: Ambulantisierung Alle lokalen Akteur*innen unterstützt durch Steuerungsfunktion Kommune. In den folgenden Maßnahmen sieht die Sozialplanung ein Handlungsfeld der kommunalen Verwaltung: ▪ Begleitung von Leistungsanbietenden bei der Realisierung von Projekten und innovati- ven Konzepten, ▪ Netzwerkarbeit, Steuerungs-, und Schnittstellenfunktion, ▪ Unterstützung bei der Suche nach Immobilien/Räumlichkeiten und ▪ Unterstützung lokaler Akteur*innen bei Pflegesatzverhandlungen. Wie bereits im ersten Fachaustausch herausgearbeitet wurde, sehen alle beteiligten Ak- teur*innen eine dauerhafte Lösung der Versorgungssituation Kurzzeitpflege durch: ▪ die Erhöhung der Pflegeplätze, ▪ die Gewinnung von Fachpersonal und ▪ die Verbesserung der Finanzierung der Kurzzeitpflege.