Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Verkehrsbetriebe Karlsruhe im Bahnhof Durlach

Vorlage: 2022/0648
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.06.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2022

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 - Anlage 1
    Extrahierter Text

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0648 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Planfeststellung für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Verkehrsbetriebe Karlsruhe im Bahnhof Durlach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 22.06.2022 2 x Planungsausschuss 07.07.2022 x Gemeinderat 26.07.2022 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Durlach empfiehlt dem Gemeinderat, der Planung für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) im Bahnhof Durlach sowie der von den Ver- kehrsbetrieben beantragten Planfeststellung zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 22.06.2022 (OR Durlach) Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit VBK – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) beabsichtigen ihre Bahnsteige im Bahnhof Durlach barrierefrei auszubauen. Der Bahnhof Durlach ist ein wichtiger Umsteigepunkt von Stadtbahn und DB-Zügen. Ne- ben drei DB-Bahnsteigen befinden sich dort für die in und von Richtung Grötzingen/Pfinztal verkehren- den Stadtbahnfahrzeuge auch die beiden Bahnsteige 11 und 12 der Verkehrsbetriebe. Diese sind über zwei Treppen an die vorhandene Unterführung angeschlossen, die im östlichen Teil zu den DB-Bahn- steigen und dem Empfangsgebäude führt und im westlichen Bereich unter der ehemaligen B 10 (heute: Kreisstraße K 9659) hindurch die Untermühlsiedlung anbindet. Diese Haltestelle der Verkehrs- betriebe erfüllt nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit und auch die Bahnsteighöhe ist nicht auf die Einstiegshöhe der hier verkehrenden mittelflurigen Zweisystemfahrzeuge abgestimmt. Der Umbau der Straßenbahnhaltestellen sowie die damit in Zusammenhang stehenden weiteren An- passungen bedürfen einer Planfeststellung gemäß § 28 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Zuständig für das Anhörungsverfahren ist die Stadt Karlsruhe, zuständige Behörde für die Entscheidung über die Zuläs- sigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die von den Verkehrsbetrieben beantragte Maßnahme sieht vor: • Erhöhung beider Bahnsteige über eine Länge von 72 m auf eine Höhe von 55 cm für den Ein- stieg in die Zweisystemfahrzeuge (Doppeltraktion). • Verlängerung beider Bahnsteige über eine Länge von 36 m mit einer Höhe von 34 cm für den Einstieg in die Niederflurfahrzeuge (Einfachtraktion). • Rückbau der südwestlich gelegenen 15 cm hohen und 35 m langen Bahnsteigbereiche. • Einbau von zwei Aufzügen zwischen der Unterführung und den Bahnsteigen 11 und 12, wie schon an den übrigen DB-Gleisen. • Signalisierte, höhengleiche Gleisquerung der VBK-Gleise am südwestlichen Ende. • Barrierefreier Zugang vom VBK-Bahnsteig 12 zur P+R-Anlage. • Höhengleiche signalisierte Fußgängerquerung über die K 9659 (ehemalige B 10) mit Öffnung der Lärmschutzwand und Umbau zu einer Lärmschleuse. Durch diese Umbauten sehen die Verkehrsbetriebe die Zugänglichkeit der Haltestelle für mobilitätsein- geschränkte Fahrgäste über die Aufzüge sichergestellt; gleichzeitig besteht für weitere Fahrgäste nach wie vor die Möglichkeit, die Haltestelle auch auf kurzem Wege über einen Treppenaufgang aus der Unterführung zu erreichen. Fahrgäste aus der Untermühlsiedlung/dm-Zentrale haben die Möglichkeit durch die Unterführung unter der K 9659 zu den Haltestellen zu gelangen. Hier wird speziell für seh- behinderte Personen mit einem Blindenleitsystem ein sicherer Weg zu allen Bahnsteigen im Bahnhof Durlach sowie den Bus- und Tramhaltestellen und in Richtung des Stadtzentrums Durlach angeboten. Zusätzlich wird auch ein neuer niveaugleicher Überweg für mobilitätseingeschränkte Personen über die K 9659 gebaut, um die Bahnsteige 11 und 12 der Verkehrsbetriebe barrierefrei erreichen zu kön- nen und über die Fahrstühle in die Unterführung mit Ziel DB-Gleise, Bus und Tram (Haltestelle Auer Straße), und Stadtzentrum Durlach zu gelangen. Der Bahnsteig 12 wird mit einem Zugang zu den pa- rallel verlaufenden neuen Parkplätzen (P + R) auf der K 9659 verbunden. – 3 – Ergänzend soll außerhalb des Planfeststellungsverfahrens je ein Bussteig pro Fahrtrichtung an der B 10/K 9659 als Haltepunkt für den Schienenersatzverkehr eingerichtet werden. Dies wird nachricht- lich im Planfeststellungsantrag dargestellt. Für den baubedingten Verlust von Gehölzstrukturen und eines Baums sind Ersatzpflanzungen vorgese- hen. Die Bodenversiegelung kann teilweise durch den Rückbau nicht mehr benötigter Bahnsteigberei- che ausgeglichen werden. Im Übrigen sind Ersatzmaßnahmen, z. B. durch die Förderung von Mager- und Sandrasen sowie für ein geringfügiges verbleibendes Defizit die Inanspruchnahme von Ökopunk- ten vorgesehen. Hinsichtlich des Vorkommens artgeschützter Mauereidechsen werden Schutzmaßnah- men ergriffen und Ersatzhabitate angelegt. Die Kosten für den barrierefreien Umbau werden von den Verkehrsbetrieben auf ca. 5,5 Mio. Euro veranschlagt. Die Maßnahme hat eine hohe Dringlichkeit und ist für die Jahre 2023/2024 mit einer voraussichtlichen Bauzeit von ca. 6 Monaten eingeplant. In dem in der Anlage beigefügten Übersichtsplan ist die Gesamtmaßnahme zeichnerisch dargestellt. Gegen die Planung bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Einwände. Die Planung wurde insgesamt mit der städtischen Behindertenbeauftragten abgestimmt und wird von dieser mitge- tragen. Auch seitens des Stadtamts Durlach wurden in der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren keine Anregungen vorgetragen. Seitens der Öffentlichkeit und der Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung wurde der barrierefreie Ausbau begrüßt, aber auch kritische Anmerkungen zur Art und Weise der Ausführung geäußert und Änderungen vorgeschlagen. So wurde beispielsweise angeregt, den barrierefreien Aus- bau nicht isoliert zu sehen, sondern den Ausgang des Bahnhofs Durlach auf die Seite der Untermühl- siedlung in das geplante Sanierungsvorhaben „Stadteingang Durlach“ einzubeziehen und so gesamt- heitlich zu betrachten. Darüber hinaus wurde die Frage aufgeworfen, ob bei der gutachterlichen Betrachtung des Verkehrs- lärms auch der Neubau des dm-Verwaltungskomplexes an der Durlacher Allee und der Bau von IKEA berücksichtigt wurde. Auch durch den Sportpark Untere Hub könnten sich künftig steigende Verkehrs- belastungen ergeben. Ferner wird vorgeschlagen anstelle einer ebenerdigen Querung der K 9659 eine Querung über eine Brücke vorzusehen, die über einen Aufzug auf Seiten der Untermühlsiedlung erreicht werden könnte. Dies sei für mobilitätseingeschränkte Personen die bessere und sicherere Querungsmöglichkeit. Auch der Schallschutz dürfe durch den angedachten Bau der Lärmschleuse anstelle der bislang geschlosse- nen Lärmschutzwand nicht verschlechtert werden. Die Verkehrsbetriebe haben sich mit diesen Anregungen auseinandergesetzt, möchten aber an ihrer bisherigen Planung festhalten. Dies liegt zum einen darin begründet, dass der barrierefreie Ausbau zü- gig umgesetzt werden soll und spätere Veränderungen im Zusammenhang mit den Sanierungsüberle- gungen zum Stadteingang Durlach separat weiterverfolgt werden sollten. Hierbei gilt es auch zu se- hen, dass das Planfeststellungsverfahren auf die Änderungen an den Bahnanlagen zu begrenzen ist, so dass darüber hinausgehende gestalterische Gesichtspunkte keine Berücksichtigung finden können. Bei der gutachterlichen Beurteilung des Verkehrslärms im Planfeststellungsverfahren wurden alle rele- vanten Verkehrsströme einbezogen, also auch die dm-Zentrale und IKEA. Künftige städtebauliche Ent- wicklungen wie der Sportpark Untere Hub bleiben hingegen unberücksichtigt, da sie erst dann in die Betrachtung einbezogen werden können, wenn sie auch planungsrechtlich konkretisiert und gesichert sind. Die Gleichwertigkeit einer Lärmschleuse gegenüber einer geschlossenen Lärmschutzwand wurde gutachterlich aufgezeigt, wobei an dieser Stelle der Schienenverkehrslärm maßgeblich ist, der trotz des barrierefreien Ausbaus der Bahnsteige aber unverändert bleibt. – 4 – Eine Überführung über die K 9659 wäre auch aus Sicht der Verkehrsbetriebe gegenüber der höhen- gleichen Querung mit alleinigem Blick auf die Verkehrssicherheit die vorzugswürdigere Variante. Bei dem vorrangigen Ziel des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle darf allerdings nicht außer Betracht gelassen werden, dass eine Barrierefreiheit nur gewährleistet werden kann solange ein funktionstüch- tiger Aufzug auf der Seite der Untermühlsiedlung zur Verfügung steht. Im Falle eines Ausfalls des Auf- zugs – dies ist nach den Erfahrungen der Verkehrsbetriebe insbesondere wegen Vandalismus in gering frequentierten Bereichen nicht selten der Fall – wäre die Haltestelle im Bahnhof Durlach von Seiten der Untermühlsiedlung nur über große Umwege barrierefrei erreichbar. Eine Verkehrssicherheit der hö- hengleichen Querung der K 9659 kann durch die vorgesehene Lichtsignalsteuerung gewährleistet werden. Die vorgetragenen Einwendungen werden im weiteren Verfahren an das Regierungspräsidium weiter- gegeben, das über den Planfeststellungsantrag zu entscheiden hat. Dem Gemeinderat kann daher empfohlen werden, den nachstehenden zustimmenden kommunal- rechtlichen Beschluss zu dem Vorhaben zu fassen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Realisie- rung der Maßnahmen, mit Blick auf den erforderlichen Defizitausgleich bei der KVVH, abhängig von der jeweiligen Finanzsituation der Stadt ist. Beschluss: Der Ortschaftsrat Durlach empfiehlt dem Gemeinderat, der Planung für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) im Bahnhof Durlach sowie der von den Ver- kehrsbetrieben beantragten Planfeststellung zuzustimmen.