Garnisonskirche Knielingen

Vorlage: 2022/0639/1
Art: Antrag
Datum: 09.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.01.2023

    TOP: 1.3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.10.2024

    TOP: 1.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 07.06.2022 Vorlage Nr.: 2022/0639/1 Garnisonskirche Knielingen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 18.3 x Planungsausschuss 12.01.2023 1.3 x Planungsausschuss 17.10.2024 1.3 x 1. Die Volkswohnung Karlsruhe wird beauftragt, durch Bausicherungsmaßnahmen die Garnisonskirche in Knielingen vor weiteren Schäden am Gebäude zu bewahren. Als Eigentümerin ist sie dazu verpflichtet das Denkmal zu erhalten. 2. Die Stadt Karlsruhe entwickelt parallel ein tragfähiges Nutzungskonzept mit potentiellen Nutzergruppen mit einer angemessenen langfristigen Mietzahlung 3. Die Stadt Karlsruhe kauft der Volkswohnung die Garnisonskirche in Knielingen ab und überführt das baulich gesicherte Gebäude in eine geeignete Gesellschaft bspw. Fächer GmbH 4. Im Anschluss wird das Gebäude durch die Gesellschaft saniert, ähnlich eines „veredelten Rohbaus“ und zur Vollendung durch den Nutzer sowie zur späteren kulturellen Nutzung freigegeben. Die städtische Wohnbaugesellschaft Volkswohnung wird als Eigentümerin der Garnisonskirche in Knielingen beauftragt, das Gebäude bis zum endgültigen Entscheid über die weitere Nutzung vor dem Verfall und der Entstehung weiterer Schäden zu sichern. Als Eigentümerin ist sie dazu verpflichtet das Denkmal zu erhalten. Da sich die Volkswohnung bisher nicht in der Lage sieht, das Gebäude einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, strebt die Stadt Karlsruhe einen Kauf der Garnisonskirche von der Volkswohnung für einen symbolischen Preis an. Die Stadt ertüchtigt das Gebäude soweit, dass es vor dem Verfall geschützt wird und in Zusammenarbeit mit künftigen Nutzergruppen einer kulturellen Nutzung offensteht. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Max Braun Rebecca Ansin Sachverhalt / Begründung: – 2 –

  • Protokoll GR 28.06.2022 TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Garnisonskirche in Knielingen Punkt 18.1: Zukunft der Garnisonskirche in Knielingen Antrag: FDP Vorlage: 2022/0562 Punkt 18.2: Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“ Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, DIE LINKE., FW|FÜR Vorlage: 2022/0564 Punkt 18.3: Garnisonskirche Knielingen Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0639 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 7. Juli 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, die Anträge werden ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2022

  • Stellungnahme Garnisonskirche
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0639/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: VoWo Garnisonskirche Knielingen Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 12.01.2023 1.3 x Planungsausschuss 17.10.2024 1.3 x Kurzfassung Im Zuge einer Nutzungsfindung für die Garnisonskirche hat die Volkswohnung die Vermietbarkeit und den Verkauf der Immobilie eruiert. Die Volkswohnung und Verwaltung werden nun gemeinsam – gemäß der Diskussion im Aufsichtsrat der Volkswohnung – mit möglichen privaten Kaufinteressenten Gespräch führen, um eine Realisierbarkeit deren Vorhaben zu prüfen. Die Ergebnisse werden dem zuständigen Aufsichtsrat und dem Planungsausschuss vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Planungsausschusses vom 7. Juli 2022 mit der Stellungnahme der Verwaltung, Vorlagen Nr. 2022/0562 beraten. Im Zuge einer Nutzungsfindung für die seit 2012 leerstehende Garnisonskirche hat die Volkswohnung die Vermietbarkeit und den Verkauf der Immobilie geprüft. Vermietbarkeit: In den Jahren 2016/2017 wurde ein Ideenwettbewerb initiiert, der unterschiedlichen Interessensgruppen die Möglichkeit geben sollte, sich mit quartieraufwertenden und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten zu bewerben. Die aus den Anforderungen der Sanierungsmaßnahmen notwendigen Investitionskosten wurden mit 2,5 Mio.€ veranschlagt. Daraus resultierte eine Miete von rd. 25 €/m², ohne mieterspezifischen Ausbau. Insgesamt wurden 37 Nutzungskonzepte eingereicht. Das Spektrum reichte von gastronomischer, kultureller, kirchlicher und medizinischer Nutzung bis zu Einrichtungen wie Sportschulen, KITA und Begegnungszentren. In den Gesprächen mit den Interessenten konnten keine wirtschaftlich darstellbaren Lösungen vereinbart werden. Auch spätere Bewerbende aus den Jahren 2020/2021 waren nicht in der Lage, die Mietansätze zu realisieren. Verkauf: Neben der Prüfung auf Vermietbarkeit der Kirche, wurde das Objekt seit 04. Oktober 2019 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe -unter der Rubrik „Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg“- zum Kauf angeboten. Die Bedingungen für die Abgabe einer gültigen Bewerbung war hierbei geknüpft an die Abgabe eines Nutzungs- und Sanierungskonzeptes inklusive eines Kaufpreisangebotes. Bei Interessensbekundung wurde den Interessenten ein Exposé zur Verfügung gestellt, in welchem auch auf die vorhandenen Schadstoffe hingewiesen wurde. Insgesamt haben in den letzten drei Jahren 38 Vereine, Unternehmen und Privatpersonen ihr Interesse bekundet. Hiervon wurden 17 Erstbesichtigungen durchgeführt. Bis zum Stichtag 26.10.2022 wurden von insgesamt sechs Interessenten vollständige Bewerbungen eingereicht. Fünf Kaufpreisgebote liegen im Bereich von 1 € bis 320.000 €. Lediglich ein Kaufinteressent hat einen Kaufpreis in Höhe von 650.000 € - 750.000 € geboten. Dessen Planung sieht jedoch massive Eingriffe in die Bausubstanz vor. Eine Grundstücksteilung befindet sich aktuell in Vorbereitung und es ergibt sich voraussichtlich eine Grundstücksgröße von rund 1.306 m². Der Bodenrichtwert beträgt entsprechend der Bodenrichtwertzone (36207120) 380 €/m², somit in Summe voraussichtlich rund 0,5 Mio. €. Ein Verkauf ist aus Sicht der Volkswohnung nur zu einem wirtschaftlich darstellbaren Kaufpreis möglich. Von Bedeutung ist hier die Verpflichtung der Gesellschaft zu einem wirtschaftlichen Handeln. Im Aufsichtsrat wurde am 5. Dezember 2022 bei der Volkswohnung angeregt, dass nun die privaten Kaufinteressenten angeschrieben werden. Den Interessenten, die einen für die Volkswohnung darstellbaren Kaufpreis anbieten, soll sodann ein gemeinsames Gespräch mit Volkswohnung und Verwaltung angeboten werden. – 3 – Für die Denkmalschutzbehörden ist aus denkmalfachlichen Gesichtspunkten die oberste Priorität die Erhaltung der Kirche. Im ersten Schritt prüft die Untere Denkmalschutzbehörde nun in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD), ob die vorgelegten Nutzungskonzepte denkmalverträglich sind und ob hierfür die entsprechende denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden könnte. Inwieweit daneben planungs - und bauordnungsrechtliche Belange einer Umsetzung entgegenstehen könnten, ist ebenfalls noch zu beurteilen. Die Ergebnisse werden dem zuständigen Aufsichtsrat und dem Planungsausschuss vorgelegt. Die Prüfung, ob ein Abbruch genehmigt werden könnte, stünde dann als zweiter Verfahrensschritt an. Hierbei erfolgt eine Abwägung aller betroffenen Belange im Blick auf die Zumutbarkeit und Wirtschaftlichkeit unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.