Garnisonskirche Knielingen
| Vorlage: | 2022/0639 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.06.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 07.06.2022 Vorlage Nr.: 2022/0639 Garnisonskirche Knielingen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 18.3 x Planungsausschuss 07.07.2022 x 1. Die Volkswohnung Karlsruhe wird beauftragt, durch Bausicherungsmaßnahmen die Garnisonskirche in Knielingen vor weiteren Schäden am Gebäude zu bewahren. Als Eigentümerin ist sie dazu verpflichtet das Denkmal zu erhalten. 2. Die Stadt Karlsruhe entwickelt parallel ein tragfähiges Nutzungskonzept mit potentiellen Nutzergruppen mit einer angemessenen langfristigen Mietzahlung 3. Die Stadt Karlsruhe kauft der Volkswohnung die Garnisonskirche in Knielingen ab und überführt das baulich gesicherte Gebäude in eine geeignete Gesellschaft bspw. Fächer GmbH 4. Im Anschluss wird das Gebäude durch die Gesellschaft saniert, ähnlich eines „veredelten Rohbaus“ und zur Vollendung durch den Nutzer sowie zur späteren kulturellen Nutzung freigegeben. Die städtische Wohnbaugesellschaft Volkswohnung wird als Eigentümerin der Garnisonskirche in Knielingen beauftragt, das Gebäude bis zum endgültigen Entscheid über die weitere Nutzung vor dem Verfall und der Entstehung weiterer Schäden zu sichern. Als Eigentümerin ist sie dazu verpflichtet das Denkmal zu erhalten. Da sich die Volkswohnung bisher nicht in der Lage sieht, das Gebäude einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, strebt die Stadt Karlsruhe einen Kauf der Garnisonskirche von der Volkswohnung für einen symbolischen Preis an. Die Stadt ertüchtigt das Gebäude soweit, dass es vor dem Verfall geschützt wird und in Zusammenarbeit mit künftigen Nutzergruppen einer kulturellen Nutzung offensteht. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Max Braun Rebecca Ansin Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL Die PARTEI-Gemeinderatsfraktionen Vorlage Nr.: 2022/0639 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: VoWo Garnisonskirche Knielingen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 x Planungsausschuss 07.07.2022 4.3 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt - vorbehaltlich der Ergebnisse aus den laufenden Prüfungen - an den Beschlussfassungen aus den Jahren 2009 und 2013 und den Grundzügen der planungsrechtlichen Festsetzungen, nämlich der Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum, festzuhalten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Garnisonskirche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 852 „Eggensteiner-, Sudeten- und Pionierstraße, welcher an dieser Stelle ein Mischgebiet ausweist. Ziel des B-Plans (Satzungsbeschluss 2009) sowie des Bebauungsplanänderungsverfahrens (Satzungsbeschluss 2017) ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Im Zuge einer Innentwicklung könnten an dieser Stelle rd. 40 Wohnungen errichtet werden. Zwingende Voraussetzung für die Schaffung von neuem Wohnraum ist der Rückbau des Kirchengebäudes. Dieses wurde im Laufe des Bebauungsplanverfahrens gem. § 2 DSchG als Kulturdenkmal eingestuft. Die ehemalige Militärkirche weist einen grundlegenden Sanierungsbedarf auf und bedarf einer Schadstoffsanierung. Eine partielle Sanierung ist angesichts der Schadstoffbelastung und ohne konkrete Kenntnis der Folgenutzung sowie der daraus resultierenden Anforderungen nicht zielführend. In Hinblick auf die notwendigen Investitionskosten von geschätzt 2,5 Mio.€ ist eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung der Kirche nur unter Einbeziehung und Beteiligung zukünftiger Nutzer zu erreichen. Aktuell ist die Garnisonskirche zum Erhalt der Gebäudesubstanz baulich verschlossen. Um das Gebäude einer wirtschaftlichen und denkmalgerechten Verwertung mit einer angemessenen Nutzung zuzuführen, hat die Volkswohnung im Jahr 2016 einen Ideenwettbewerb ausgelobt. Dieser hat leider nicht zu einem tragfähigen Konzept geführt. Darüber hinaus wird das Gebäude seit 2019 auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden- Württemberg unter der Rubrik „Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg“ zum Verkauf angeboten. Aufgrund der Corona-Lage wurde der Verfahrenszeitraum verlängert und läuft aktuell noch. Bis heute sind rund 30 Anfragen eingegangen, von denen jedoch nur fünf den in der Auslobung formulierten Kriterien entsprechen. Diese werden aktuell hinsichtlich der Realisierbarkeit (Grundstücksteilung, Erschließung, Stellplätze, Denkmalerhalt, Wirtschaftlichkeit) geprüft. Das Verfahren soll dieses Jahr abgeschlossen werden. Weiterhin prüft die Volkswohnung neben einem Verkauf, wirtschaftlich darstellbare Nutzungen durch eine Vermietung. Sollte das Verfahren kein wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept aufzeigen, welches den Erhalt des Denkmals sicherstellt, strebt die Volkswohnung an, aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, ein denkmalschutzrechtliches Verfahren zur Aufhebung des Denkmalstatus durch die höhere Denkmalschutzbehörde zu beantragen.
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Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Garnisonskirche in Knielingen Punkt 18.1: Zukunft der Garnisonskirche in Knielingen Antrag: FDP Vorlage: 2022/0562 Punkt 18.2: Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“ Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, DIE LINKE., FW|FÜR Vorlage: 2022/0564 Punkt 18.3: Garnisonskirche Knielingen Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0639 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 7. Juli 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, die Anträge werden ohne Aus- sprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2022