Fördermittel für den Glasfaserausbau
| Vorlage: | 2022/0634 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.06.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Wirtschaftsförderung |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hohenwettersbach, Mühlburg, Neureut, Palmbach, Stupferich |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.07.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0634 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Wirtschaftsförderung / Tiefbauamt Fördermittel für den Glasfaserausbau Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Wirtschaftsförderungsausschuss 24.06.2022 3 x vorberaten Hauptausschuss 12.07.2022 21 x vorberaten Gemeinderat 26.7.02022 22 x Beschlussantrag (Kurzfassung) I. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Wirtschaftsförderungsausschuss sowie im Hauptausschuss die Beantragung von Fördergeldern bei Bund und Land für den Breitbandausbau in zwei Tranchen: 1. Grünwettersbach (+Gewerbegebiet (GE) Zur Seeplatte), Hohenwettersbach, Palmbach (+GE Winterrot), Neureut (+GE Kirchfeld-Nord und Kleines Bruch), GE Storrenacker und Auf der Breit, GE Grünwinkel (an der Südtangente) 2. Grötzingen, Durlach, Beiertheim-Bulach, GE Grünwinkel (Durmersheimer Str.), GE Mühlburg (Pfannkuchstr.), GE Daxlanden (Babbergerstr.), GE Siemens Industriepark, GE Grötzingen (Baggersee) II. Nach Vorliegen der vorläufigen Förderzusage werden die Projektkosten in die Haushaltsplanung ab 2024 übernommen oder falls nötig, zu einem früheren Zeitpunkt als überplanmäßige Ausgabe beantragt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 40,3 Mio. Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2,6 Mio. Euro Gesamteinzahlung: 36,27 Mio. Euro Jährlicher Ertrag: 2,0 Mio. Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – 2 – Ergänzende Erläuterungen Aktueller Stand und Förderlage Die Stadt Karlsruhe hat bereits im Juni 2019 Förderanträge im Rahmen der Breitbandförderprogramme von Bund und Land (Weiße-Flecken-Förderung) für das Hafengebiet Süd, Hafengebiet Nord sowie das Gewerbegebiet Schlehert und Koellestraße gestellt. Diese Fördergebiete befinden sich derzeit im Rahmen der vom Gemeinderat am 24.3.2020 beschlossenen interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis bzw. der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe in der Umsetzung. Im April 2021 wurden durch den Bund die Parameter für den geförderten Breitbandausbau angepasst und in der neuen Richtlinie zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) festgehalten. Die aktuellen Eingriffsschwellen des geförderten Ausbaus (Graue-Flecken-Förderprogramm) sind wie folgt: • Für Gebiete, die aktuell oder innerhalb der nächsten drei Jahren über gigabitfähige Infrastruktur im Sinne der Förderrichtlinie (FTTB/H 1 oder HFC 2 ) verfügen, ergibt sich momentan keine Fördermöglichkeit. • Für Wohngebiete, die über keine gigabitfähige Infrastruktur verfügen / verfügen werden, ergibt sich eine Einteilung in zwei Unterkategorien: 1. Adressen, die über mindestens 100 Mbit/s im Download verfügen und über Supervectoring- Technologie versorgt werden, kommen erst voraussichtlich ab 2023 in die Möglichkeit, mittels Förderung Glasfaser zu erhalten. 2. Alle Adressen, die aktuell unter 100 Mbit/s liegen, oder nicht über Supervectoring-Technologie versorgt werden und diese nach Bekunden der Netzbetreiber auch innerhalb eines Jahres nicht durch Aufrüstung erhalten, haben schon jetzt Anspruch auf eine Förderung. Für Gewerbegebiete (GE), Schulen und Krankenhäuser gelten andere Förderparameter: • Für Unternehmen in Gewerbegebieten ist eine Förderung möglich, wenn diese nutzerbezogen über weniger als 500 Mbit/s im Download verfügen. Nutzerbezogen bedeutet nach aktueller Auslegung je Arbeitsplatz, insofern wäre auch ein HFC-versorgtes Unternehmen im Gewerbegebiet förderfähig, wenn es über mindestens 3 Arbeitsplätze verfügt. • Schulen sind dann als versorgt im Sinne der Breitbandleitrichtlinie anzusehen, wenn neben der Schulverwaltung jeder Klasse einer Schule dauerhaft eine Datenversorgungsrate von 500 Mbit/s zur Verfügung stehen kann. Rund zwei Drittel der Karlsruher Schulen wurden bereits über eine Rahmenvereinbarung durch die Stadtwerke mit Glasfaser erschlossen. Das restliche Drittel soll in den Jahren 2022 und 2023 einen Glasfaseranschluss erhalten (vgl. hierzu Vorlage Nr. 2021/1483 für den Schulbeirat am 15.12.2021). • Für die Karlsruher Kliniken scheidet eine Förderung aus, da diese lt. eigener Aussage bereits, zum Teil auch redundant, an ein Glasfasernetz angeschlossen sind. 1 FTTH = Fibre to the Home (Glasfaser bis in die Wohneinheit) FTTB = Fibre to the Building (Glasfaser bis ins Haus) 2 HFC = Hybrid Fibre Coax, Glasfaser-Backbone, Coaxialkabel zur Wohneinheit – 3 – Für die Stadt Karlsruhe wurde auf Grundlage der zuvor skizzierten Eingriffsschwellen und nach Maßgabe der Gigabit-Richtlinie von Mai bis Dezember 2021 ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt mit dem Ziel, weitere Fördergebiete zu identifizieren. Basierend auf den Ergebnissen aus diesem MEV ergeben sich weitere Fördergebiete, für die nun Fördermittel beantragt werden sollen. Antragsberechtigt für die Förderprogramme sind die Kommunen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten durch den Bund. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich mit weiteren 40 Prozent, so dass der kommunale Eigenanteil 10 Prozent beträgt. Geplante Beantragung Auch wenn sich die organisatorische Umsetzung aller Fördergebiete in einem Zug für die Verwaltung als herausfordernd darstellt, sollten sicherheitshalber (aufgrund einer ungeklärten Fördermittelverfügbarkeit ab dem Jahr 2023) alle durch das MEV identifizierten Gebiete noch in diesem Jahr einer Antragstellung zugeführt werden. Eine zeitliche Staffelung zur Umsetzung der Anträge muss dann mit dem Fördergeber diskutiert werden. Sollten in der Zwischenzeit einzelne Gebiete doch durch private Telekommunikationsunternehmen ausgebaut werden oder aus anderen Gründen nicht realisiert werden, können die Förderanträge für diese Gebiete zurückgezogen werden. Die Förderantragsstellung soll in zwei Tranchen erfolgen (vgl. Anlage 1): Tranche 1 (Antragstellung im Sommer 2022) Grünwettersbach (+GE Zur Seeplatte) Hohenwettersbach Palmbach (+GE Winterrot) Neureut (+GE Kirchfeld-Nord und Kleines Bruch) GE Storrenacker und GE Auf der Breit GE Grünwinkel (an der Südtangente) Geschätztes Gesamtantragsvolumen (100%): ca. 23,1 Millionen Euro Geschätzter Förderbetrag (90%): ca. 20,79 Millionen Euro Geschätzter Eigenanteil (10%): ca. 2,31 Millionen Euro Tranche 2 (Antragstellung zum Ende des Jahres 2022) Grötzingen Durlach Beiertheim-Bulach GE Grünwinkel (Durmersheimer Str.) GE Mühlburg (Pfannkuchstr.) GE Daxlanden (Babbergerstr.) GE Siemens Industriepark GE Grötzingen (Baggersee) Hochgerechnetes 3 Gesamtantragsvolumen: ca. 17,2 Millionen Euro Hochgerechneter Förderbetrag: ca. 15,48 Millionen Euro Hochgerechneter Eigenanteil: ca. 1,72 Millionen Euro Somit beläuft sich der geschätzte/hochgerechnete städtische Eigenanteil in Höhe von 10% auf ca. 4,03 Millionen Euro. 3 Die Beträge wurden auf Grundlage der Kostenschätzung zur Tranche 1 lediglich hochgerechnet und werden im weiteren Verfahren konkretisiert. – 4 – Gegebenenfalls (in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Fördermitteln) bieten sich ab dem Jahr 2023 weitere Förderanträge für die Gebiete Daxlanden und Stupferich an. Der Fördergeber gibt vor, dass stadtteilweise ausgebaut werden muss. Das bedeutet, dass alle förderfähigen Adresspunkte innerhalb eines Stadtteils ausgebaut werden müssen (nicht förderfähige Teilbereiche des Stadtteils sind dabei gegebenenfalls auszuklammern). Ausgenommen hiervon ist der Ausbau in Gewerbegebieten. Eine genaue Definition von „Stadt-“ oder „Ortsteil“ wird derzeit vom Fördergeber nicht vorgegeben. Um sinnvolle bzw. organisatorisch umsetzbare Fördergebiete zu erhalten, muss daher beim Fördergeber entsprechend argumentiert werden. Weiterer Ablauf Die Kostenschätzung wurde von der Firma BK-Teleconsult GmbH auf Grundlage der zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren Daten 4 vorgenommen. Auf Basis dieser Kostenschätzung werden die Fördermittel in der Regel vom Fördergeber vorläufig bewilligt. Diese Mittel sind derzeit nicht im städtischen Haushalt veranschlagt. Die Projektkosten werden aber nach Vorliegen der Förderzusage in die Haushaltsplanung ab 2024 übernommen. Wie einleitend beschrieben, wird das Fördergebiet Rheinhafen gemeinsam mit dem Landkreis Karlsruhe bzw. dessen Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) realisiert. Im Rahmen dieser interkommunalen Zusammenarbeit zahlt die Stadt Karlsruhe eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von 25.000 Euro. Dabei unterstützen Landkreis und BLK die Stadt Karlsruhe mit zusätzlichen Dienst- und Betreuungsleistungen zur Realisierung des Fördergebiets Rheinhafen. Diese Zusammenarbeit könnte in Abstimmung mit dem Landkreis gegebenenfalls noch auf weitere Fördergebiete, insbesondere die Karlsruher Höhenstadtteile, aufgrund des bereits bestehenden Backbone- Netzes der BLK ausgeweitet werden. Hierfür würden je weiterem Fördergebiet zusätzliche Kosten in Höhe von 5.000 Euro pro Jahr entstehen. Der bestehende Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis müsste dazu gegebenenfalls angepasst werden. Parallel hierzu wird derzeit geprüft, ob zukünftig eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH (SKD)) Aufgaben der BLK und gegebenenfalls weitere Leistungen übernehmen kann, sodass der Ausbau weiterer Fördergebiete über Verträge zwischen der Stadt und der SKD abgewickelt werden kann. Eine Entscheidung hierzu kann erforderlichenfalls auch noch nach Vorliegen der vorläufigen Förderbescheide getroffen werden. Beschluss: 4 Aufgrund der derzeitigen Lage, bedingt durch Corona, Ukrainekrieg und Inflation, ist eine hohe Kostensteigerung im mittleren bis hohen zweistelligen Prozentbereich für Bauleistungen und Komponenten am Markt wahrnehmbar. Dadurch ist diese Kostenschätzung mit Unsicherheiten behaftet. Die dargestellten Kosten wurden auf Basis der aktuellen Kenntnis angenommen. Sollte es zu einer weiteren Verschärfung der Lage kommen, ist mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Die Förderfähigkeit der Kosten bleibt davon unberührt. – 5 – Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss I. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Wirtschaftsförderungsausschuss sowie im Hauptausschuss die Beantragung von Fördergeldern bei Bund und Land für den Breitbandausbau in zwei Tranchen: 1. Grünwettersbach (+Gewerbegebiet (GE) Zur Seeplatte), Hohenwettersbach, Palmbach (+GE Winterrot), Neureut (+GE Kirchfeld-Nord und Kleines Bruch), GE Am Storrenacker und Auf der Breit, GE Grünwinkel (an der Südtangente) 2. Grötzingen, Durlach, Beiertheim-Bulach, GE Grünwinkel (Durmersheimer Str.), GE Mühlburg (Pfannkuchstr.), GE Daxlanden (Babbergerstr.), GE Siemens Industriepark, GE Grötzingen (Baggersee) II. Nach Vorliegen der vorläufigen Förderzusage werden die Projektkosten in die Haushaltsplanung ab 2024 übernommen oder falls nötig, zu einem früheren Zeitpunkt als überplanmäßige Ausgabe beantragt.
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Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 22 der Tagesordnung: Fördermittel für den Glasfaserausbau Vorlage: 2022/0634 Beschluss: I. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Wirtschaftsförderungsausschuss sowie im Hauptausschuss die Beantragung von Fördergeldern bei Bund und Land für den Breitbandausbau in zwei Tranchen: 1. Grünwettersbach (+Gewerbegebiet (GE) Zur Seeplatte), Hohenwettersbach, Palmbach (+GE Winterrot), Neureut (+GE Kirchfeld-Nord und Kleines Bruch), GE Am Storrenacker und Auf der Breit, GE Grünwinkel (an der Südtangente) 2. Grötzingen, Durlach, Beiertheim-Bulach, GE Grünwinkel (Durmersheimer Str.), GE Mühlburg (Pfannkuchstr.), GE Daxlanden (Babbergerstr.), GE Siemens Industriepark, GE Grötzingen (Baggersee) II. Nach Vorliegen der vorläufigen Förderzusage werden die Projektkosten in die Haushaltsplanung ab 2024 übernommen oder falls nötig, zu einem früheren Zeitpunkt als überplanmäßige Ausgabe beantragt. Abstimmungsergebnis: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung am 24. Juni 2022 und im Hauptausschuss am 12. Juli 2022: Ich bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung, vielen Dank. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. August 2022