Infrastrukturelle Grundversorgung im Stadtteil Oberreut
| Vorlage: | 2022/0626 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 01.06.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Grünwinkel, Mühlburg, Oberreut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.07.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 01.06.2022 Vorlage Nr.: 2022/0626 Infrastrukturelle Grundversorgung im Stadtteil Oberreut Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2022 44 x 1. Wie hat sich der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Stadtteil Oberreut für Kinder unter und ab 3 Jahren in den letzten Jahren jeweils entwickelt? Wie hoch ist der aktuelle Bedarf? 2. Welche konkreten Maßnahmen werden von der Stadtverwaltung ergriffen, um der tatsächlichen Nachfrage an Kita-Plätzen für Familien in Oberreut Rechnung tragen zu können? 3. Inwieweit kann eine vorübergehende Einrichtung von Container-Kitas umgesetzt werden? Auf welchen freien Flächen in Oberreut ist diese zeitlich begrenzte Aufstellung von Containern möglich? 4. Welche Vorhaben und Konzepte bestehen neben dem in Planung befindlichen Neubau in der Woerishofferstraße? Wird hier ein weiteres Angebot an Kita-Plätzen angestrebt? Könnten dort zusätzlich Räume für eine hausärztliche Praxis genutzt werden? 5. Wie ist die Rechtssituation hinsichtlich des Grundstücks nördlich der Firma Bechtle (Flurstücknummer 80620)? Könnte diese Fläche mit der Vorgabe der Errichtung einer Kindertagesstätte oder einer Arztpraxis bebaut werden? Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Oberreut sieht bereits einige Maßnahmen vor, um das Wohn- und Lebensumfeld der Menschen in diesem Stadtteil weiter zu verbessern. Grundlegende Betreuungs- und Versorgungsbereiche sind im Vergleich zu anderen Karlsruher Stadtteilen jedoch immer noch unzureichend ausgeprägt. Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzepts konnten hier bisher keine Fortschritte erzielt werden. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Kinderbetreuungsplätze für Familien in ausreichender Anzahl sowie eine medizinische Grundversorgung in Praxisräumen mit barrierefreien Zugängen sind wichtige Säulen eines zukunftsorientierten und bürgerfreundlichen Stadtteils, in dem Menschen gerne leben. Daher sollten zunächst die oben genannten Fragen geklärt werden, um die wichtigsten alltäglichen Hauptproblemstellungen der Bürgerinnen und Bürger in Oberreut zeitnah lösen zu können. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Annette Böringer Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0626 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Infrastrukturelle Grundversorgung im Stadtteil Oberreut Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2022 44 x Zum Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie hat sich der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Stadtteil Oberreut für Kinder unter und ab 3 Jahren in den letzten Jahren jeweils entwickelt? Wie hoch ist der aktuelle Bedarf? Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen sowie die Versorgungsquote in Oberreut werden im Folgen- den für die Altersgruppen der Kinder unter 3 Jahren sowie der Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt für die Jahre 2019 bis 2022 getrennt dargestellt. Versorgungssituation in Oberreut für Kinder unter 3 Jahren Bedarf an Plätzen* Platzangebot Fehlbedarf / Überhang Versorgungsquote Mrz 19 155 53 -102 15,7 % Mrz 20 156 74 -82 21,8 % Mrz 21 143 74 -69 23,9 % Mrz 22 125 79 -46 29,2 % *Bedarfsanhalt: 46 % Versorgungssituation in Oberreut für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt Bedarf an Plätzen* Platzangebot Fehlbedarf / Überhang Versorgungsquote Mrz 19 325 291 -34 89,5 % Mrz 20 342 283 -59 82,7 % Mrz 21 373 283 -90 75,9 % Mrz 22 411 283 -128 68,9 % Bedarfsanhalt: 100 % 2. Welche konkreten Maßnahmen werden von der Stadtverwaltung ergriffen, um der tatsächli- chen Nachfrage an Kita-Plätzen für Familien in Oberreut Rechnung tragen zu können? Um dem aktuellen Fehlbedarf in Oberreut entgegen zu wirken, unterstützt und begleitet die Stadt- verwaltung das Kita-Ausbauprojekt der Volkswohnung in der Woerishofferstraße. Mit dem Neubau dieser fünf-gruppigen Einrichtung werden nach bisheriger Planung 18 Kita-Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie 64 Kita-Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt neu geschaffen. – 2 – Eine kurzfristige Entlastung der Bedarfssituation für Oberreut ist zudem durch zusätzliche Kita-Plätze zu erwarten, die im Rahmen der Erweiterung der Kita St. Barbara in Daxlanden (Erweiterung um vier Gruppen) entstehen. Mit der Fertigstellung der Erweiterung ist zum Jahresbeginn 2023 zu rechnen. Derzeit sind innerhalb des Planungsgebietes (bestehend aus den Stadtteilen Mühlburg, Daxlanden, Grünwinkel, Oberreut) keine weiteren Kita-Projekte geplant, die den bestehenden Fehlbedarf kurzfris- tig verringern. Grundsätzlich eruiert die Stadtverwaltung im gesamten Stadtgebiet die Möglichkeiten von Kita- Ausbauprojekten und Kita-Erweiterungen in Kooperation mit Trägern, Investoren, Bauträgern und Baugenossenschaften, sodass der Ausbau an Kindertageseinrichtungen beständig fortgesetzt wird. Eine wohnortnahe Versorgung mit Kita-Plätzen wird angestrebt. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs können jedoch auch Plätze herangezogen werden, die nicht im Stadtteil liegen, in dem die Eltern und Kinder wohnen. 3. Inwieweit kann eine vorübergehende Einrichtung von Container-Kitas umgesetzt werden? Auf welchen freien Flächen in Oberreut ist diese zeitlich begrenzte Aufstellung von Containern möglich? Grundsätzlich kann auf jedes Grundstück, auf dem die entsprechenden planungsrechtlichen und bau- rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, eine provisorische Kindertagesstätte in Container- bauweise errichtet werden. Dies wäre aber nur für einen begrenzten Zeitraum zur Überbrückung von temporären Bedarfsspitzen sinnvoll, da bei einer Standzeit von mehr als fünf Jahren baurechtlich die gleichen Anforderungen an die Containeranlage wie an einen dauerhaften Bau gestellt werden. Damit wäre eine Aufstellung eines Provisoriums nicht mehr wirtschaftlich darstellbar und auch wenig nach- haltig. Ob in Oberreut freie Flächen zur Verfügung stehen würden, kann die Stadtverwaltung nicht abschließend beurteilen. Aus Sicht der Stadtverwaltung sind Flächen im Eigentum der Stadt Karlsruhe potentiell besonders ge- eignet. Insbesondere Flächen bestehender Betreuungseinrichtungen und Schulen bzw. in deren unmit- telbarer Nachbarschaft sollten in den Blick genommen werden. Zu beachten ist, dass die notwendigen Außenspielflächen (150 m² pro Gruppe) angeboten werden können. Neben der generellen Verfügbarkeit ist zu prüfen, ob auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Kin- derbetreuungseinrichtungen allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind, oder eine befristete Befrei- ung möglich ist. Zusätzlich ist eine Prüfung erforderlich, ob Anschlussmöglichkeiten an die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur hergestellt werden können. Nicht bebaute oder untergenutzte Grundstücke in Bereich Oberreut Flurstück Eigentümer/-in BPlan Planungsrechtliche Aus- weisung Kita allgemein o. ausnahmsweise zulässig 27001/2 Stadt Karlsruhe 518 Sondergebiet Schule Ggf. 27109 Stadt Karlsruhe 861 Öffentliche Grünfläche/ Nebenanlagen Ggf. 27258/1 Stadt Karlsruhe 516 Baubereich Mischgebiet Grunds. Ja – 3 – 80377 Mieter- und Bauverein 653 Baubereich WR + Ge- meinschaftsgaragen Grunds. Ja 80530 Mieter- und Bauverein 653 Baubereich WA + Ge- meinschaftsgaragen Grunds. Ja Ob eine Container-Lösung städtebaulich eine gute Lösung wäre, ist aus Sicht der Stadtverwaltung zweifelhaft. 4. Welche Vorhaben und Konzepte bestehen neben dem in Planung befindlichen Neubau in der Woerishofferstraße? Wird hier ein weiteres Angebot an Kita-Plätzen angestrebt? Könnten dort zusätzlich Räume für eine hausärztliche Praxis genutzt werden? Neben dem geplanten fünf-gruppigen Kita-Neubau der Volkswohnung in der Woerishofferstraße, dessen Fertigstellung für den Herbst 2025 avisiert ist, gibt es derzeit keine weiteren Kita-Vorhaben in Oberreut. Das Grundstück (Flurnummer 80626/1) ist im Bebauungsplan Nr. 876 „Östlich Woerishofferstraße“ als allgemeines Wohngebiet WA ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplans bestand eine Planung für eine vier-gruppige Kindertageseinrichtung, die durch die AWO betrieben werden soll. Inzwischen wird für eine fünf-gruppige Kindertageseinrichtung geplant. Inwieweit für den Nachweis der notwendigen Außenspielflächen dadurch auf die benachbarten öffentlichen Grünflächen zurück- gegriffen werden muss, wird derzeit geprüft. Der Zugang zu diesen Flächen bedingt die Querung der Straße. Räume für eine hausärztliche Praxis wären planungsrechtlich zulässig, können aber in den vor- gesehenen Bauvolumina nicht untergebracht werden, ohne die geplante Kita-Einrichtung erheblich zu beschränken. 5. Wie ist die Rechtssituation hinsichtlich des Grundstücks nördlich der Firma Bechtle (Flurstück- nummer 80620)? Könnte diese Fläche mit der Vorgabe der Errichtung einer Kindertagesstätte oder einer Arztpraxis bebaut werden? Das Grundstück Flurnummer 80620 ist im Bestand lediglich mit einer Stellplatzfläche bebaut. Pla- nungsrechtlich ist es im Bebauungsplan Nr. 653 „Oberreut Feldlage III“ als Gewerbegebiet ausgewie- sen. Gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Punkt 1.1.1.5. sind hier im ausgewie- senen Gewerbegebiet Anlagen für soziale Zwecke zulässig. Die Verortung eines Kinderbetreuungsan- gebotes, das keine Betriebskindertagesstätte ist, wäre allerdings ungewöhnlich. Eine Arztpraxis wäre hier ebenfalls planungsrechtlich zulässig.
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Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 41. Punkt 44 der Tagesordnung: Infrastrukturelle Grundversorgung im Stadtteil Oberreut Anfrage: FDP Vorlage: 2022/0626 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Juli 2022