Beschränkungsfreien Grünpfeil rückbauen

Vorlage: 2022/0615
Art: Antrag
Datum: 31.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.07.2022

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.06.2022

    TOP: 21

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.07.2022

    TOP: 34

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2022

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 31.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0615 Beschränkungsfreien Grünpfeil rückbauen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 21 X Planungsausschuss 07.07.2022 3 x Gemeinderat 27.09.2022 21 x Der Gemeinderat möge beschließen: Der Beschränkungsfreie Grünpfeil (Zeichen 720) wird im Stadtgebiet gänzlich rückgebaut. Begründung: Der Grünpfeil, welcher ein wartefreies Abbiegen für den KfZ-Verkehr an ampelgeregelten Kreuzungen ermöglicht, stellt eine Behinderung für den Fuß- und Radverkehr da, ohne einen nennenswerten Vorteil für den Verkehrsfluss zu erbringen. Zu diesem Urteil kommt eine Studie der Unfallforschung der Deutschen Versicherer. Zum Teil wurden bei den untersuchten Stellen sogar örtliche Unfallhäufungen festgestellt. Bei dem Grünpfeil handele es sich darum um ein „überflüssiges Verkehrszeichen“, dessen Anordnung „grundsätzlich kritisch hinterfragt werden sollte.“ 1 Die Verkehrssituation, in deren Zusammenhang dieses Verkehrszeichen entstanden ist, entspricht nicht der Verkehrsmenge in heutigen Großstädten. Im Hinblick auf die im "Karlsruher Programm für Aktive Mobilität" formulierten Ziele im Bereich der Verkehrssicherheit für den Radverkehr, ebenso wie den Belangen von Fußgänger*innen, sollte der Grünpfeil darum in Karlsruhe rückgebaut werden, wie dies bereits in immer mehr anderen Städten zu beobachten ist. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Karin Binder 1 https://www.udv.de/udv/themen/sicherheit-von-ampeln-mit-gruenpfeil-81554 und https://www.sueddeutsche.de/politik/gruener-pfeil-verkehr-radfahrer-1.5555299

  • Protokoll GR 28.06.2022 TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Beschränkungsfreien Grünpfeil rückbauen Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0615 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 7. Juli 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2022

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0615 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Beschränkungsfreien Grünpfeil rückbauen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 21 x Kurzfassung Der „Grünpfeil“ ist ein amtliches Verkehrszeichen. Über die Verwendung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde, die als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Ein pauschaler Rückbau von rechtmäßig angeordneten Grünpfeilen ist rechtlich weder vorgesehen noch begründbar. Für die durchzuführende Einzelfallprüfung sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung maßgebend. Über das Entfernen von Verkehrszeichen wird im Zuge von konkreten Erkenntnissen oder (anlasslos) bei Verkehrsschauen fortlaufend entschieden. Für eine stadtweite pauschale Überprüfung wird fachlich keine Notwendigkeit gesehen. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Über die Anbringung von Grünpfeilen (Verkehrszeichen 720 der Straßenverkehrsordnung) entscheidet die Straßenverkehrsbehörde, die als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Für die durchzuführende Einzelfallprüfung sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung maßgebend. Ein Rückbau des Verkehrszeichens kann nicht im Wege eines gemeinderätlichen Beschlusses herbeigeführt werden. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit und zum Schutz anderer am Verkehr Teilnehmenden, wie dem Fuß- und Radverkehr, insbesondere aber mobilitätseingeschränkten Personen sind in der Straßenverkehrsordnung zum einen die Verhaltensmaßnahmen für den Kraftfahrzeugverkehr festgelegt und zum weiteren ist dort bestimmt, wann der Grünpfeil überhaupt Verwendung finden darf. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sind die Ausschlusskriterien festgeschrieben. Die Anordnung eines Grünpfeils soll nur unter Einhaltung aller Einsatzkriterien und nach sorgfältiger Überprüfung des Standorts erfolgen. Oberste Maxime ist die Verkehrssicherheit. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden die Grünpfeile in Karlsruhe angeordnet. In enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe wird die Unfalllage berücksichtigt. Wird ein Grünpfeil als unfallbegünstigender Faktor identifiziert, wird die Entfernung von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Hinweise auf kritische Situationen werden anlassbezogen vor Ort überprüft und bewertet. Im Rahmen von turnusmäßigen Verkehrsschauen werden ebenfalls Kreuzungen mit Grünpfeilen begutachtet. Derartige Überprüfungen haben in der Vergangenheit bereits zu einem Abbau einiger Grünpfeile geführt. Ein pauschaler Rückbau von rechtmäßig angeordneten Grünpfeilen ist rechtlich weder vorgeben noch begründbar. Vorteile von einem Einsatz von Grünpfeilen sind ein verbesserter Verkehrsfluss. Wartezeiten und Rückstaus für den Kraftfahrzeugverkehr werden verringert. Dies bringt Vorteile für die Umwelt und das Klima. An den ausgewählten Standorten in Karlsruhe hat sich das Grünpfeilschild in der Praxis bisher bewährt. Ergänzende Beantwortung der E-Mail der Gemeinderatsfraktion DIE LINKE vom 19. Juli 2022 1. Die Stellungnahme geht nicht auf die im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) durchgeführte Untersuchung der Technischen Universität Dresden ein. Diese umfassende wissenschaftliche Untersuchung kommt zum Schluss, dass der Grünpfeil für den Autoverkehr zu keinem nennenswerten Vorteil führt, insbesondere für den Radverkehr und Fußverkehr aber nachteilig ist beziehungsweise sein kann und teilweise zu Unfallhäufungen führt. Die bundesweite Untersuchung konnte örtliche Unfallhäufungen aufzeigen, eine grundsätzliche statistische Auffälligkeit konnte aber nicht nachgewiesen werden. Die Empfehlungen der Unfallforschung beinhalten eine ständige Beobachtung des Unfallgeschehens und eine strenge Auslegung der Ausschlusskriterien. Beide Empfehlungen sind in Karlsruhe berücksichtigt. Die Straßenverkehrsstelle führt regelmäßig Verkehrsschauen durch und das Polizeipräsidium Karlsruhe meldet der Straßenverkehrsstelle unverzüglich eine Unfallhäufungsstelle bei Erreichen der vorgegebenen Grenzwerte. Ist der Grünpfeil unfallursächlich oder begünstigt dieser einen möglichen Verkehrskonflikt, wird dieser entfernt. Die Ausschlusskriterien für einen Grünpfeil wurden in Karlsruhe genauestens beachtet. Die weitere Empfehlung mit einem eigenen Grenzwert für Unfälle mit Fuß- und Radverkehr und Aufnahme in die Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung richtet sich an den Gesetzgeber. Aufklärung und Überwachung der Anhaltepflicht an einer Kreuzung mit Grünpfeilregelung obliegt dem Polizeipräsidium Karlsruhe im Rahmen von Kontrollen im fließenden Verkehr. – 3 – 2. Die Stellungnahme geht ebenfalls nicht auf das Karlsruher "Programm für Aktive Mobilität" ein, das eine verbesserte Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen und ein bessere Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs fordert und damit auch eine veränderte Schwerpunktsetzung bei der Gestaltung und Lenkung des Verkehrs in Karlsruhe zum Ziel hat. Die Inhalte des Programms werden bei Entscheidungen verkehrsrechtlicher Art berücksichtigt. Zu beachten ist dabei aber immer auch eine Übereinstimmung mit den bundesweit geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung und der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Über die Anbringung von Verkehrszeichen, somit auch dem Grünpfeil (Verkehrszeichen 720 der Straßenverkehrsordnung) entscheidet die Straßenverkehrsbehörde, die als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Die in Karlsruhe vorhandenen Grünpfeile wurden unter genauer Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben angeordnet. Jeder Standort wurde im Rahmen einer sorgfältigen Einzelfallüberprüfung untersucht. In enger Abstimmung in einem Fachkreis, bestehend aus Mitgliedern des Tiefbauamts, des Polizeipräsidiums und der Straßenverkehrsstelle wurden alle Standorte bewertet. Die Zustimmung für einen Grünpfeil wurde nur unter Berücksichtigung aller Ausschlusskriterien und Beachtung der Unfalllage erteilt. Wird ein Grünpfeil als unfallbegünstigender Faktor identifiziert, wird die Entfernung von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Hinweise auf kritische Situationen werden anlassbezogen vor Ort überprüft und bewertet. Werden Faktoren einer auch nur eingeschränkten Verkehrssicherheit für den Rad- oder Fußverkehr festgestellt, folgt in der Regel auch hier ein Abbau des Grünpfeils. Derartige Überprüfungen haben in der Vergangenheit bereits zu einem Abbau einiger Grünpfeile geführt. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag aus den genannten Gründen abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 21
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. September 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 21 der Tagesordnung: Beschränkungsfreien Grünpfeil rückbauen Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0615 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Bei 16 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen mehrheitliche Ablehnung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf, verwiesen aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2022, im Planungsausschuss am 7. Juli 2022 vorberaten. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Von Ihnen, Herr Oberbürgermeister, durfte man hier immer wieder lernen, auf was alles kein Rechtsanspruch besteht. Ich erinnere zum Beispiel an die Calisthenics-Anlage, dass es da natürlich kein Recht gibt, und diesen Rechtsansprüchen, die nicht bestehen, kann ich heute noch einen weiteren hinzufügen, und zwar das Recht auf einen Grünpfeil gibt es auch nicht. Ein Grünpfeil ist ein Verkehrszeichen, was man anordnen kann, aber nicht anordnen muss, wenn die Voraussetzungen bestehen. Das liest sich in der Vorlage Ihres Ordnungsamtes ein bisschen anders, aber das ist einfach Fakt, und das ist jetzt nicht wie eine Tempo-50-Zone. Nun gibt es ein Gutachten des Verbandes Deutscher Versicherer, die eben zu dem Schluss kommen, dass der Grünpfeil unter den Bedingungen in unseren heutigen Großstädten nicht einmal das erreicht, wofür er überhaupt geschaffen wurde, nämlich einen besseren Verkehrsfluss zu gewährleisten. Obwohl wir Sie darum gebeten haben, da als Verwaltung auf diesen Befund einzugehen, behaupten Sie nach wie vor das Gegenteil, denn auch laut dieser Studie ist ein Grünpfeil ein, Zitat, überflüssiges Verkehrszeichen, dessen Anordnung grundsätzlich kritisch hinterfragt werden sollte, und genau das machen wir heute. Kritisch hinterfragen deswegen, weil er eben einerseits nicht das leistet, was er soll, auf der anderen Seite aber – 2 – definitiv eine Behinderung für Fuß- und Radverkehr darstellen kann und auch stellenweise eine Gefährdung. Da gehen Sie ja in Ihrer Vorlage auch drauf ein, dass Sie deswegen schon stellenweise Grünpfeile abmontiert haben. Jetzt haben wir als Stadt Karlsruhe ein Programm für aktive Mobilität beschlossen, wo wir uns das sehr, sehr wichtige und richtige Ziel geben, nämlich die Belange des Radverkehrs und vor allem die Sicherheit vor der Leistungsfähigkeit zu priorisieren und natürlich auch die Vision Zero, die wir anstreben. Da habe ich jetzt bei all den klassischen Einzelfällen, wo immer wieder Einzelfälle angemeldet werden, wo dann doch die Bedürfnisse höher priorisiert werden, dann frage ich mich, mit welcher Ernsthaftigkeit solche Programme umgesetzt werden, und wenn ich mir das durchlese, dass Sie sagen, Sie überprüfen immer, dann kriege ich bei einigen Grünpfeilen in meiner Nachbarschaft immer wieder die Zweifel, warum die nach wie vor bestehen. Das ist einmal die Südend- oder Brauer Straße, das ist die Rhein- oder Philippstraße, die Kreuzung, oder auch die Hirsch- oder Ebertstraße, wo die definitiv eher zu Unsicherheit der Radfahrenden beitragen. Ich muss auch einfach sagen, dadurch, dass ich im Bekanntenkreis mitbekommen habe, dass eben auch Menschen durch Rechtsabbieger verunglückt sind und was es für die Angehörigen bedeutet, ist es natürlich einfach das Aller-, Allerwichtigste, dass man da eben Jegliches, was gewisses Gefahrenpotenzial birgt, vorher angeht und eben nicht nur reagiert an dieser Stelle. Interessant finde ich auch, dass Sie als Verwaltung hier schreiben, dass es den Gemeinderat gar nichts angeht oder dass wir gar nicht entscheiden können. Gleiches schreiben Sie aber bei dem Antrag der Karlsruher Liste Die PARTEI bei dem Verkehrszeichen 722 nicht. Deswegen, liebe Kolleg*innen, lasst uns heute die Aufgabe, die uns das Programm für aktive Mobilität gibt, mit voller Power angehen und ein Verkehrszeichen, was einfach überflüssig ist, abschaffen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Wir schließen uns der Intention der LINKEN an. Auch wir halten den Grünpfeil an vielen Stellen eher für nicht sinnvoll, weil eben Fußgänger dadurch stärker gefährdet werden, als es nötig wäre, und immer wenn ich sehe, dass da ein Auto an einem Grünpfeil vorbeikommt, dann bleiben die nie stehen, die fahren alle durch. Es mag Ausnahmen geben, die ich noch nie gesehen habe. Ich sage ja nicht, Sie fahren alle durch. Nur die, die ich sehe, die fahren immer durch. Es ist auf jeden Fall die Masse, und damit ist eben diese Vorbedingung, die rechtlich da vorgegeben ist, nicht erfüllt. Insofern raten wir auch der Verwaltung, da ein stärkeres Auge drauf zu haben und dann eher Grünpfeile auch abzumontieren. Wir erkennen an, dass der Gemeinderat darüber nicht entscheiden kann, schließen uns aber als Rat an, doch wenigstens einige abzubauen. Stadtrat Müller (CDU): Ich will mich der Emotionalität der zwei vorangegangenen Sprecherinnen und Sprecher nicht anschließen, weil ehrlich gesagt mir eigentlich schon klar war bei der Überschrift, was daraus folgt, und das haben Sie ja auch letztendlich sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Von dem her haben Sie meine Erwartungen in Ihren mündlichen Ausführungen vollends getroffen. Inhaltlich allerdings vom Antrag her würden wir es so handhaben wollen, dass wir schon erkannt haben, wo Ihre eigentliche Intention hingeht, in welche Richtung das Ganze mal wieder abzielt. Jetzt schreibt die Verwaltung sehr treffend, es wird keine fachliche Notwendigkeit gesehen für Ihren Antrag, der eigentlich einer Art Gießkannenprinzip folgt, wir schaffen jetzt einfach mal alle Grünpfeile ab, ohne darüber genauer nachzudenken und führen irgendwelche Argumente ins Feld, die wir dann auch noch emotional unterstreichen, aber so einfach ist es dann doch nicht zu regeln. Ich würde noch einen Schritt weitergehen wollen als die Verwaltung und sagen, es wird nicht nur eine fachliche oder vielmehr keine fachliche Notwendigkeit gesehen, sondern ich gehe dazu über zu sagen, es wird darüber hinaus auch keine logische – 3 – Notwendigkeit gesehen. Von dem her kann ich auch nur raten, und die CDU-Fraktion als solches wird dann auch der Empfehlung der Verwaltung folgen und den Antrag ablehnen, relativ emotionslos, wie Sie merken. Stadträtin Ernemann (SPD): Also ich kann der Antwort der Verwaltung uneingeschränkt zustimmen. Ich muss mal in Richtung der LINKEN-Fraktion und der GRÜNEN sagen, ich weiß nicht, Frau Göttel, ob Sie..., ich bin Autofahrerin, bekennende Autofahrerin, und bin auch sehr oft mit dem Auto, fast nur mit dem Auto, unterwegs. Sie liegen im Liegefahrrad, Herr Honné, ich weiß gar nicht, ob Sie den Grünpfeil erkennen, wenn Sie in Ihrem Fahrrad liegen, aber es ist einfach so, dass die wenigen Grünpfeilzeichen, die in Karlsruhe angebracht sind, das sind wirklich nicht allzu viele, die sind aber an sehr sinnvollen Stellen angebracht. Ich habe noch nie erlebt, dass es da zu Unsicherheiten kam. Die einzige Unsicherheit, die mir auffällt, das ist in der Tat die Unsicherheit des Autofahrers, darf ich jetzt fahren oder darf ich nicht fahren, aber ansonsten kann ich mich auch nicht erinnern, dass es da zu Unfallschwerpunkten gekommen ist. Die sind überlegt und gut platziert. Also, ich finde das bei Weitem nicht so wie in anderen Städten. Es gibt Städte, da gibt es viel, viel mehr Grünpfeilabbiegespuren, und es führt zu einer Flüssigkeit des Verkehrs. Irgendjemand hat in seinem Redebeitrag genau die Brauerstraße genannt, da fahre ich raus, wenn ich aus dem Zentrum rausfahre aus dem Parkhaus, genau da an dieser Stelle ist an der Kreuzung ein Grünpfeil, das funktioniert wunderbar. Ich kann Ihnen die einzelnen Punkte nennen. Ich habe da noch nie Schwierigkeiten erlebt. Da muss ich eben auch wirklich sagen, das ist sehr wohl überlegt von den Verkehrsbehörden, vom Ordnungsamt und Tiefbauamt und der Stadt Karlsruhe hier praktiziert und umgesetzt worden. Deshalb stimmen wir der Vorlage der Verwaltung zu bzw. lehnen den Antrag der LINKEN-Fraktion ab. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Auch unsere Fraktion schließt sich voll und ganz der Antwort der Verwaltung an. Die von Ihnen aufgeführten Gründe sind nachvollziehbar und machen auch Sinn, und ich als Autofahrer, der sehr viel Fahrrad fährt und seit meinem 17. Lebensjahr eine Fahrerlaubnis habe, auch für das Fahrrad, da musste man ja früher in der Schule eine Fahrradprüfung machen, die sollte man heute eigentlich auch einführen, weiß- grüner Pfeil bedeutet Halten, Schulterblick, weiterfahren -, und wenn man in die Geschichte des Grünen Pfeils schaut, wo er herkommt, dann ist der ja auch sehr verbunden mit der Geschichte der Vorgängerpartei der LINKEN. Das haben wir ja geerbt aus der ehemaligen DDR, da konnte jeder mit umgehen, denn die Fahrerlaubnis war einfach. Viele Länder, wie in den USA, da ist das Rechtsabbiegen eigentlich Standard entsprechend den Vorkehrungen, und ich konnte in keiner wissenschaftlichen Lehre feststellen, dass es dort übermäßig viele Unfälle gibt. Deshalb lassen wir doch dieses Land, das alte Relikt aus vergessenen Zeiten, und ich denke, die Stadt hat es an den richtigen Stellen angebracht. Ich bin ja froh, dass es ab und zu noch Autos gibt, die fahren dürfen, denn der nächste Antrag der LINKEN wird wahrscheinlich Verbot des Autofahrens bei Rot, Grün und Gelb sein, vermute ich. Der Vorsitzende: Ich bitte bei den Nächsten beiden, die ich aufrufe, um Nachsicht, der Herr Wenzel ist bei mir in die falsche Zeile gerutscht. Stadtrat Hock (FDP): Gar kein Problem, beim Herrn Wenzel macht mir das gar nichts aus. Ich habe mich schon fast gefreut, wo ich die Tagesordnung durchgegangen bin. Es gibt nichts, wo es gegen den..., doch, es gibt was, ich habe es gesehen, man hat einen Antrag – 4 – wieder, wo man schon in der Begründung und im oberen Teil schon herauslesen kann, um was es denn eigentlich geht. Man hat ja recherchemäßig alles herausgezogen, wo man sagen kann, dass man das wegmachen kann, weil es bei manchen Fahrradfahrern und fußläufigen Menschen Probleme gibt. Deshalb könnte man diesen grünen Pfeil ja im Stadtgebiet verschwinden lassen. Die Kollegin Ernemann hat genau das gesagt, um was es geht. Erstens gibt es nicht mehr viele von diesen Pfeilen in der Stadt, und bei denen, wo es an diesen Kreuzungen und diesen Abbiegeverkehren, wo es das noch gibt, da läuft es eigentlich, wenn man so will, vorschriftsmäßig, und ich kann mich nicht erinnern, dass es in dieser Stadt schon einmal einen Aufschlag in der BNN oder in sozialen Medien gab, wo es damit Probleme gab. Die Diskussion hier wurde natürlich vom Herrn Honné absolut getoppt oder aufgepoppt, indem er davon sprach, dass es ja da immer, egal wo es ist, bei den wenigen Pfeilen immer Probleme gibt. Ja, man muss es einfach so stehenlassen, weil das ist einfach, es ist einfach müßig, darüber sich auszulassen. Man hört ja dann heraus, um was es geht, der Automobilverkehr ist da der Dorn im Auge und es wird ja auch dann immer so argumentiert, als ob das eine ganz schlimme Sache wäre, aber man muss ehrlich gestehen, zum Beispiel ich, wenn ich am grünen Pfeil bin, dann bin ich immer so, dass ich drei, vier Mal gucke, kommt ein Fahrradfahrer, kommt ein Fußgänger, lass ich den rüber und ich kann mir nicht vorstellen, dass man da, so wie Sie es ausgeführt haben, so rücksichtslos fährt. Nein, Herr Honné, es ist Quatsch, was Sie da erzählt haben, so ist es nämlich nicht, und ich muss ganz ehrlich sagen, wenn bei der Recherche der LINKEN ein bisschen mehr Augen draufgemacht wären, dann hätte man natürlich auch gesehen, dass der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe da überhaupt keine Befugnis dazu hat, das abzuschaffen. Also, von daher gesehen, wenn man das gewusst hätte, und ich denke, Sie haben es gewusst, dann hätte man den Antrag gar nicht bringen müssen und man hätte heute auch dann die Diskussion nicht führen müssen, aber das wird ja jedes Mal so sein. Auch bei den nächsten Gemeinderatssitzungen wird es um das Thema gehen, und da freuen wir uns schon wieder drauf, mit Ihnen in die Diskussion zu gehen und so hanebüchene Vorträge hier anzuhören. Stadtrat Schnell (AfD): Beim grünen Pfeil handelt es sich um einen im Grundsatz sinnvolles Instrument zur Verflüssigung des Verkehrs und der Reduktion von Emissionen im Bereich von Kreuzung und Einmündungen. Als jedoch 1994 der Grünpfeil Bestandteil der StVO wurde, ist in Karlsruhe sicherlich das Kind ein wenig mit dem Bade ausgeschüttet worden, und zwar dadurch, dass etliche Grünpfeile an hierfür nicht geeignete Stellen angebracht wurden ergaben sich vermeidbare Häufungen von Unfällen. Mir besonders in Erinnerung geblieben ist die Einmündung von der Haid-und-Neu-Straße in die Parkstraße am Karl- Wilhelm-Platz, wo eine Kindergartenfreundin meines ältesten Sohnes, die bei Grün für sie über den Haufen gefahren wurde. Mittlerweile sind jedoch viele Grünpfeile wieder aus dem Straßenbild verschwunden und an unfallträchtigen Stellen entfernt worden. Damit sehen wir keine Notwendigkeit, die noch verbliebenen Grünpfeile zu entfernen und lehnen daher den Antrag ab. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich wollte doch noch mal eine Zahl hinzufügen für das ganze Bauchgefühl, was hier im Raum hängt. Zu Herrn Honné hinzugefügt, zu der Frage, wie viele Leute eben diese Wartezeiten einhalten, gibt es aus der Verkehrswissenschaft die Zahl von 70 Prozent der Autofahrenden, die sich da eben nicht dran halten. Der Vorsitzende: Ich würde noch gerne mal abseits aller Ideologie, die hier gegenseitig vorgeworfen wurde, festhalten, wir hatten schon mehr Rechtsabbiegergrünpfeile und wir – 5 – passen, und das ist die Antwort der Verwaltung, es den jeweiligen Gefährdungssituationen an. Wenn es jetzt einzelne Beobachtungen gibt, Frau Göttel oder aus Ihrem Bekanntenkreis, Sie haben ja ein, zwei Beispiele genannt, die habe ich jetzt so schnell alle gar nicht notieren können, dann reichen Sie die bitte ein, denn dann müssen wir in der Tat prüfen, ob es dort vielleicht zu solchen erschwerten oder Unfallgefährdungen kommt. Jetzt könnte ich Ihnen von meinen drei Ampeln erzählen, wo ich als Fahrradfahrer früh erfuhr, dass es einen Rechtsabbiegergrünpfeil gibt, denn der gilt auch für mich. Also, von daher die reine Zuspitzung nur auf den Autoverkehr deckt sich nicht ganz, zumindest mit meinen Erfahrungen, weil der Grünpfeil ja potenziell auch den Fahrradfahrern, die da abbiegen, zur Verfügung steht. Ich kann mich auch erinnern, dass unter der Prämisse aktive Mobilität hier auch schon ein Rechtsabbiegen an allen Ampeln für Fahrradfahrer mal beantragt wurde, wo wir auf derselben Linie, ich weiß, Herr Cramer, von Ihnen, auf derselben Linie argumentieren mussten, dass wir das nicht pauschal machen können, sondern auch da wiederum besondere Gefährdungen ausschließen müssen und es deswegen keine Standardlösung an jeder Kreuzung sein kann. Deswegen meine Bitte, wenn es solche Kreuzungen gibt, die Sie als gefährlich betrachten, dann geben Sie es rein. Ansonsten sehen wir keine Veranlassung, jetzt flächendeckend diesen Grünpfeil wieder abzuschaffen. Das steht in der Vorlage drin. Trotzdem ist es sicher hilfreich, wenn es solche Untersuchungen gibt sich damit mal auseinandersetzen, aber nicht jede Untersuchung kann dann aus Sicht der Stadtverwaltung dazu führen, dass man pauschal die Ergebnisse auf alle entsprechenden Anwendungsfälle ausschüttet und deswegen die Grünpfeile jetzt flächendeckend abbaut. Jetzt ist die Frage, ob Sie auf eine Abstimmung bestehen. Ja, Sie bestehen auf die Abstimmung. Dann stelle ich hier den Antrag, ich muss mal gerade gucken, ob der klar ist von der Formulierung, genau, gänzlich rückgebaut. Herr Cramer, war es eine Wortmeldung, war nur der Hinweis, das war von Ihnen damals, genau. Gut, damit stelle ich den Antrag zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. Ja, wir haben ja gerade die Diskussion, ob ich den Antrag überhaupt hätte zur Abstimmung stellen dürfen. Ich will drauf hinweisen, dass ich das eher als Ratschlag an die Verwaltung empfunden habe. Diesem Ratschlag folgen Sie nicht. Auch dem Anliegen folgen Sie nicht mehrheitlich. Insofern diskutieren wir das jetzt nicht aus. – Mehrheilich abgelehnt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10.10.2022