Förderprogramm Balkonkraftwerke als Dauerleihgabe

Vorlage: 2022/0600
Art: Antrag
Datum: 25.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.06.2022

    TOP: 15.2

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit

    Datum: 05.07.2022

    TOP: 5

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0600 Förderprogramm Balkonkraftwerke als Dauerleihgabe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 15.2 x Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.07.2022 x 1. Die Stadtverwaltung stellt im nächsten Doppelhaushalt ein Förderprogramm für „Dauerleihgabe Balkonkraftwerke“ (Minisolaranlagen) für Haushalte mit geringem Einkommen (KA-Pass- Berechtigte) ein. 2. Die Förderung soll im Zusammenhang mit einer (proaktiven) Beratung durch die Karlsruher Energie und Klimaschutzagentur (KEK) erfolgen. 3. Die Energiewende ist eine der größten und wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre. Der Nutzung von Solarenergie hat dabei einen wichtigen Stellenwert. Wir wiederholen uns: in Karlsruhe sind die Voraussetzungen zur Nutzung von Solarenergie an vielen Stellen in der Stadt optimal – nicht nur auf Dächern sondern auch auf vielen Balkonen. Sogenannte Balkonkraftwerke (Miniphotovoltaikanlagen) generieren Strom für den Eigenbedarf und lassen sich relativ leicht installieren. Die recht hohen Anschaffungskosten schrecken jedoch noch immer potentielle Nutzer:innen ab. Dabei sehen wir in dieser Technik eine Möglichkeit die Energiekosten gerade in Haushalten mit geringem Einkommen zu senken. Da diesen die Anschaffung der Solarpanele aus eigenen Mitteln nicht möglich ist, stellt die Stadt Karlsruhe ein Förderprogramm im nächsten Doppelhaushalt ein. Im Rahmen einer Beratung durch die KEK im Zuge des „Vorort-Basis-Checks“ wird überprüft, ob ein geeigneter Standort für ein Balkonkraftwerk für die Wohnung existiert. Sollte ein geeigneter Standort vorhanden sein wird über die KEK ein Balkonkraftwerk als unentgeltliche Dauerleihgabe installiert. Mögliche Förderunberechtigte werden dafür proaktiv angeschrieben und auf das Angebot aufmerksam gemacht. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Sachverhalt / Begründung:

  • StN Förderprogramm Balkonkraftwerke als Dauerleihgabe
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0600 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Förderprogramm Balkonkraftwerke als Dauerleihgabe Gremium Termin TOP ö nö Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.07.2022 5 X Kurzfassung Eine „Dauerleihgabe Balkonkraftwerke“ im Sinne des Antrags ist ein personalintensives, rechtlich kompliziertes Projekt und in dieser Form mit den derzeitigen Personalressourcen nicht darstellbar. Alternativ könnte eine unentgeltliche Zurverfügungsstellung der PV-Module, die die bestehenden Strukturen des Stromspar-Checks der KEK nutzt, die gleiche Wirkung haben. Die Verwaltung schlägt ein Pilotmodell mit 50 PV-Modulen vor, das auf ein Jahr befristet ist. Ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: 20.000 Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KEK, SWK – 2 – Balkon-Photovoltaikanlagen sind eine sinnvolle ergänzende Maßnahme zum Klimaschutz für Mieterinnen und Mieter, die keine eigene PV-Anlage auf ihrem Hausdach installieren können. Sie leisten einen, wenn auch kleinen Beitrag im Sinne des Klimaschutzes und der Steigerung der erneuerbaren Energieerzeugung. Da Balkon-Photovoltaikanlagen technisch umsetzbar sind, können Bürger*innen ohne hohen Aufwand an der Energiewende teilnehmen. 1. Die Stadtverwaltung stellt im nächsten Doppelhaushalt ein Förderprogramm für „Dauerleihgabe Balkonkraftwerke“ (Minisolaranlagen) für Haushalte mit geringem Einkommen (KA-Pass-Berechtigte) ein. 2. Die Förderung soll im Zusammenhang mit einer (proaktiven) Beratung durch die Karlsruher Energie und Klimaschutzagentur (KEK) erfolgen. Ein Balkon-PV-Modul kostet derzeit im Schnitt 400-500 Euro. Die Anschaffung würde sich für den Käufer nach 8-10 Jahren amortisieren. Für Haushalte mit geringen Einkommen können schon diese relativ geringen Investitionskosten einen Hinderungsgrund darstellen. Insofern kann eine Unterstützung für den Kreis förderungsberechtigter Haushalte (Karlsruher-Pass-Inhaber) über die KEK sinnvoll sein. Die Haushalte senken durch Nutzung des selbst erzeugten und verbrauchten Stroms ihre Stromrechnung. Die Einrichtung eines Balkon-PV-Module-Verleihs geht mit Überwachungspflichten einher und erfordert regelmäßige Prüfintervalle, um sicherzustellen, dass die Balkon-Module noch vorhanden, sachgerecht angebracht sind und keine Gefahr von ihnen für die Mieter/innen selbst sowie für unbeteiligte Dritte ausgehen. Um diesen Prüfpflichten nachzukommen, müsste eine Personalstelle geschaffen werden, die sich ausschließlich mit diesem Verleih-Programm beschäftigt. Der Verleih der Module bedarf zudem der Klärung vieler rechtlicher Fragen. Hierzu gehört die Haftung bei Sach- oder Personenschaden sowie die Frage, wer bei Verlust oder Beschädigung des Moduls für die Kosten aufkommt. Gleichzeitig muss geklärt werden, zu welchen Bedingungen ein Modul aus der Dauerleihgabe zurückgegeben werden muss und wie die Abwicklung der Rückgabe funktioniert. Dieser absehbare Verwaltungsaufwand führt zu der Überlegung, dass die Balkonmodule nicht verliehen, sondern unentgeltlich überlassen werden könnten. Eine mögliche Vorgehensweise wäre, die Abgabe von Balkonmodulen an die Beratung durch die Stromspar-Helfer der KEK im Projekt Stromspar-Check zu koppeln, wie z. B. auch den Kühlschranktausch. Die Stromspar-Helfer könnten bei ihrem Vor-Ort-Termin prüfen, ob ein Balkonmodul grundsätzlich eingesetzt werden kann (Lage des Balkons, Steckdose, Stromzähler, etc.). Prinzipiell sind solche Balkonmodule nur dort anzubringen, wo die mietrechtlichen Bestimmungen dem/der Mieter/in die Befugnis geben, eine solche Anlage zu errichten. Auch denkmalschutzrechtliche Vorgaben sind in jedem Einzelfall zu prüfen. Aus baurechtlicher Sicht dürfte es sich bei derartigen Anlagen um ortsfest genutzte bauliche Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 LBO handeln, die zwar von der Landesbauordnung erfasst werden, deren Errichtung aber gemäß § 50 Abs. 1 LBO i. V. m. Nr. 3 c) des Anhangs verfahrensfrei ist. Für solche Anlagen gelten die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen nach § 3 Abs. 1 LBO, d. h. sie sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind. – 3 – Folgende technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen müssten bei einem Haushalt erfüllt sein, um das Programm nutzen zu können: 1. Der Balkon oder ein alternativer Aufstellort müssen ausreichend besonnt sein, in der Regel zwischen West-Süd-Ost-Ausrichtung ohne wesentliche Verschattung. 2. Eine sichere Befestigung muss möglich sein. Das Modell und die Befestigungsart werden entsprechend gewählt. 3. Eine (Schuko-)Steckdose zum direkten Anschluss für die Einspeisung muss an geeigneter Stelle vorhanden sein. Muss eine Steckdose installiert werden, ist dies mit der Vermieterin / dem Vermieter zu klären und gegebenenfalls durch sie/ihn zu veranlassen. 4. Der Mieter / die Mieterin übernimmt die Ausführung der Befestigung und die Verantwortung für die korrekte Installation. Um einen sicheren Anschluss des Balkonkraftwerkes zu gewährleisten, sind die wesentlichen Informationen und sämtliche Anmeldeformulare auf der Webseite der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (https://www.netzservice-swka.de/netze/strom/steckerfertigen-PV- Anlagen.php) übersichtlich zusammengestellt. 5. Die KEK bietet Unterstützung bei der Anmeldung des Moduls beim Netzbetreibenden und im Marktstammdatenregister an. Der Netzbetreibemde installiert, wo nötig, einen Zweirichtungszähler, der im Jahr ca. 10 Euro mehr Miete kostet als ein Einrichtungszähler (ohne Rücklaufsperre). Die Zählermiete wird durch den Haushalt getragen. 6. Bei Mieter/innen / Wohnungsinhabende in Wohnungseigentümergemeinschaften wird die Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin/der Eigentümergemeinschaft zur Anbringung am Balkon erforderlich. Einer Schätzung der KEK zufolge, kommt die Nutzung eines Balkon-Moduls bei etwa einem Viertel der von den Stromsparhelfern besuchten Haushalte in Betracht. Das entspricht in etwa 50 Haushalten pro Jahr, was die KEK mit ihren derzeitigen personellen Mitteln noch für umsetzbar hält. Zunächst könnten daher als Pilotversuch 50 Balkonmodule im Pilotjahr vergeben werden, um Erfahrungen damit zu sammeln. Bei ca. 10.000 Karlsruher Pass-Inhabern entspricht das etwa 0,5 Prozent der Berechtigten. Die KEK würde in diesem Fall 2 bis 3 Balkonmodul-Modelle auswählen, die zu verschiedenen Befestigungsanforderungen und -situationen passen, diese vorab anschaffen, einlagern und zum Rollout vorhalten. Die Finanzierung der 50 Balkon-Module für etwa 20.000 Euro könnte noch 2022 durch den Sondertopf der KEK „Sanierungsprogramm – Energie-Karawane“ erfolgen, wenn die Mittel hierfür freigegeben werden. Die vorgesehen Ausgaben aus diesem Topf konnten bisher nicht getätigt werden, da das dafür nötige Personal erst jetzt eingestellt werden konnte.

  • Protokoll GR 28.06.2022 TOP 15
    Extrahierter Text

    Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Balkon-Photovoltaik: Punkt 15.1: Sonnenenergie in der Wohnung nutzen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2022/0520 Punkt 15.2: Förderprogramm Balkonkraftwerke als Dauerleihgabe Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0600 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 5. Juli 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 auf und teilt mit, die Anträge werden ohne Aus- sprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2022