Geschlechtergerechte Sprache - Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe
| Vorlage: | 2022/0598 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 25.05.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.07.2022
Rolle: Beratung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte | Presse- und Informationsamt Geschlechtergerechte Sprache Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe Karlsruhe ist eine vielfältige und tolerante Stadt für alle. Karlsruhe ist bunt. 2 | Geschlechtergerechte Sprache – Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Der Ton macht die Musik. Wie wir miteinander und voneinander sprechen, ist für unser Zusammenleben und für unsere Zusammenarbeit prägend. Fühlen wir uns angesprochen, ernstgenommen und wertgeschätzt? Das ist eine Frage des Zungenschlags und der Formulierung. Karlsruhe ist eine bunte, eine vielfältige Stadt. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir bei unserer Arbeit als Verwaltung jedem Menschen auf Augenhöhe begegnen und mit jeder Person mit demselben Respekt kommunizieren. Auch Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung können dabei keinen Unterschied machen. Als Stadt Karlsruhe gehen wir entschlossen einen wichtigen Schritt. Wir machen die Vielfalt der Geschlechter sichtbar und drücken dies in der Sprache, die wir schreiben und sprechen, aus. Hierzu geben wir Ihnen diesen Leitfaden „Geschlechtergerechte Sprache“ an die Hand, für Ihre Kommunikation unter Mitarbeitenden und mit Bürgerinnen und Bürgern. Er zeigt Ihnen, in welcher Form diverse Menschen, Frauen und Männer angesprochen werden können, auch unter Verwendung des Gendersterns. Nutzen Sie diesen Leitfaden! Sprechen Sie alle Menschen gleichwertig an! Wählen Sie die Form, die in Ihrem Umfeld und in Ihrem Aufgabenbereich am besten passt! So tragen Sie persönlich zur Achtung der Vielfalt auch bei den Geschlechtern bei. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Wir machen die Vielfalt der Geschlechter sichtbar und drücken dies in der Sprache, die wir schreiben und sprechen aus. Gleichstellungsbeauftragte | Presse- und Informationsamt | 3 Inhalt Einführung ..............................................................................................4 Formen geschlechtergerechter Sprache ..............................................5 Ausnahmen .............................................................................................9 Checkliste zum geschlechtergerechten Formulieren .......................10 Ergänzende Sammlung im Intranet: Praxisbeispiele für geschlechtergerechte Sprache (in Arbeit) https://bit.ly/381TPbM Genderstern als Option Stadt will geschlechtergerechte Sprache fördern Artikel in der StadtZeitung vom 14. Januar 2022 „Eine teils aufgeregte Debatte lieferten sich die Fraktionen im gemeinderätlichen Hauptausschuss zum Thema Genderstern. Aufhänger war der Abschlussbericht des jüngst fertiggestellten Projekts „Genderstern – Umsetzung geschlechtergerechter Sprache bei der Stadt Karlsruhe“. Ziele des Projektes waren das Sammeln von Erfahrungen in der Umsetzungspraxis, die Ermittlung der Akzeptanz bei Mitarbeitenden und der Stadtgesellschaft, das Erkennen von Hindernissen bei der Umsetzung und schließlich das Erarbeiten einer Empfehlung für das weitere Vorgehen. Ergebnis ist, dass die Stadt den Genderstern als Option ermöglichen möchte, da laut Informationsvorlage „mit der Verwendung und der Akzeptanz des Gendersterns von den Projektbeteiligten überwiegend positive Erfahrungen gemacht“ worden seien. Zudem soll „ein Kompendium mit Empfehlungen für die Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen“ entwickelt werden, um „eine umfassende wertschätzende Kommunikation, die allen Menschen respektvoll begegnet“ zu etablieren. Dieses Anliegen unterstützte auch Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, der in Bezug auf einen CDU-Antrag darauf hinwies, dass der Genderstern keineswegs eine Verpfl ichtung darstelle. Er solle aber von denjenigen genutzt werden können, die sowieso eine gendergerechte Schreibweise mit Sonderzeichen nutzen wollen. Zudem betonte OB Mentrup, dass sich die Stadtverwaltung auf jeden Fall am gesellschaftlichen Diskurs zur ohnehin stattfi ndenden Sprachentwicklung beteiligen wolle. Zur vorgebrachten Kritik einiger Fraktionen erwiderte er, dass keineswegs nur „von oben nach unten“ entschieden werden solle. Stattdessen biete die Verwaltung ein Feld an, um in einer „Zeit von sprachlicher Diversität“ gemeinsam mit Politik und Gesellschaft Erfahrungen zu sammeln und Lösungen zu fi nden.“ -gem- 14. JANUAR 2022 AMTSBLATT DER STADT KARLSRUHE 76. JAHRGANG NUMMER 2 Die Fächerstadt will das Verständnis für das „wilde Karlsruhe“ wecken. Seite 2 NICHT FÜTTERN Beim Mühlburger Krieger- denkmal steht jetzt eine erläuternde Stele. Seite 3 AUFKLÄRUNG Vor jetzt 75 Jahren öffnete die Volkshochschule wie- der ihre Pforten. Seite 3 NEUSTART Die Messe Karlsruhe hat die Reißleine gezogen und die für Fe- bruar geplante art Karlsruhe – Messe für Klassische Moderne und Gegenwartskunst verscho- ben. Sie findet nun vom 7. bis 10. Juli statt. Die aktuelle Corona- Verordnung untersage Messen und das gelte wohl auch bei Unter- schreitung der Grenzwerte vor- erst weiter, führt die Messe Karls- ruhe als Grund für die in engem Austausch mit Galerien, Beiräten und Partnern getroffene Entschei- dung an. Hinzu komme die Verun- sicherung durch die schnelle Aus- breitung der Omikron-Variante. Mit der Neu-Terminierung solle eine verlässliche Planung ermög- licht und dem Messebetrieb ein Stück Normalität zurückgegeben werden, sieht Britta Wirtz, Ge- schäftsführerin der Messe Karls- ruhe, die Sommerausgabe als Chance, „die art zu einer hellen und warmen Jahreszeit in einem – sprichwörtlich – anderen Licht zu erleben und die Kunst und den Austausch unbeschwerter zu ge- nießen.“ Auch art-Kurator Ewald Karl Schrade unterstreicht die Notwendigkeit der Verschiebung: „Der größte Teil der Vorbereitun- gen war getroffen, die Vorfreude riesig“, allerdings stünden „viele Menschen einem Messebesuch aktuell zurückhaltend gegen- über“. Unter diesen Vorausset- zungen sei Kunstgenuss nur schwer möglich, hofft auch Schra- de, dass der Sommer „bewährte Formate wie den Skulpturengar- ten neu in Szene setzt und so zum längeren Verweilen im Freien ein- lädt“. Bisher gekaufte Tickets be- halten ihre Gültigkeit. -red-/-maf- Kunstgenuss im Sommer Messe verschiebt die art Karlsruhe auf 7. bis 10. Juli NICHT WIE GEWOHNT IM FRÜHJAHR, sondern erst im Sommer bietet sich Kunstinteressierten mit der art Karlsruhe eine Plattform. Die Veranstalter hoffen dann auf mehr Unbeschwertheit. Fotos (3): MMG Die Wohnwerkstatt Karlsruhe bietet Seminare, Onlineangebote und Workshops rund um die The- men Wohnen und Wohnzukunft an. Von der Frage, ob ein Leben und Ruhestand im Ausland reali- sierbar ist bis hin zur pflegeri- schen Versorgung im Quartier ist das neue Programm gefüllt mit in- novativen, spannenden und inspi- rierenden Themen. Ziel ist es, in- dividuell und kreativ zu durch- denken, wie das eigene Lebens- und Wohnmodell in Zukunft aus- sehen soll. Die Wohnwerkstatt Karlsruhe startet am Donnerstag, 17. Februar, um 18 Uhr mit dem Onlineangebot „Die Häuser de- nen, die drin wohnen“ und der Frage an das Mietshäusersyndi- kat, wie man ohne viel Eigenkapi- tal gemeinschaftliche Wohnpro- jekte realisieren kann. Alle weiteren Termine erfahren Interessierte im Internet unter www.Wohnwerkstatt-karlsruhe.de oder www.karlsruhe.de/senioren sowie telefonisch bei Katrin Hardt vom Seniorenbüro und Pflegestütz- punkt der Stadt Karlsruhe unter der Rufnummer 0721 133 5420. -red- Neues Programm der Wohnwerkstatt Beim Thema E-Scooter schei- den sich die Geister. Für die einen sind die Leihroller schnelle, um- weltfreundliche Fortbewegungs- mittel, für viele andere Ärgernis und Gefahrenquelle. Letzteres gilt vor allem für die an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet wild ge- parkten oder „abgelegten“ Roller, die Fußgänger oft erheblich be- hindern. Mit diesem Problem und Möglichkeiten der Abhilfe befass- te sich jetzt auch der Hauptaus- schuss des Gemeinderats. Ob vor dem Hauptbahnhof, am Schlossplatz, am Ludwigsplatz oder an der Kaiserallee: Dort und auf vielen anderen Verkehrsflä- chen und Gehwegen in Karlsruhe werden immer wieder quer lie- gende oder rücksichtslos abge- stellte E-Scooter vor allem für Seniorinnen und Senioren, Men- schen mit Behinderung oder Eltern mit Kinderwagen zu schwer oder unüberwindbaren Hindernissen. „So wie es derzeit draußen aussieht, kann es nicht weitergehen“, gab FDP-Stadtrat Thomas Hock den allgemeinen Tenor der Mitglieder des Haupt- ausschusses wider, als das Gremi- um des Gemeinderats unter Vor- sitz von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup am Dienstag auf seiner jüngsten öffentlichen Sit- zung eine ganze Reihe von Anträ- gen zum Thema beriet. Den Vorstößen gemeinsam war dabei der Wunsch, dem Problem Herr zu werden. Die Stoßrichtung bei der Suche nach einer Lösung allerdings unterschiedlich. Die AfD-Fraktion setzte bei ihrem An- trag auf verschiedene Möglichkei- ten der Sanktionierung. Die Frak- tionen von CDU und GRÜNEN warben hingegen für ein interakti- ves Tool zur unkomplizierten Mel- dung falsch abgestellter E-Scooter. Bei Letzterem gab es bereits am Dienstag „Grünes Licht“ von der Verwaltung. So soll die neue, überarbeitete Mängelmelder- App KA-Feedback bis Ende März in die Karlsruhe App eingebun- den werden und dann wesentlich bessere Möglichkeiten der Aus- wertung der Verstöße als bisher bieten, erläutert Markus Losert, der Leiter des Amts für Informati- onstechnik und Digitalisierung, vor dem Gremium. KEINE HALTERHAFTUNG In Sachen Sanktionierung sind der Stadt allerdings die Hände ge- bunden. Da gibt es zum einen „ein Durchsetzungsproblem“, sprach Bürgermeister Dr. Albert Käuflein die bundeseinheitliche Rechtsla- ge an, die bisher keinen Tatbe- stand für fehlerhaftes Abstellen vorsieht. Und auch das Erlassen von Auflagen sei nicht möglich, denn E-Roller dürften, so Käuflein „wie Fahrräder abgestellt wer- den.“ Dazu kommt ein grundsätz- liches Problem, das OB Mentrup kurz und plakativ skizzierte: „Beim Auto gibt es eine Halterhaf- tung, beim E-Roller nicht“. Für Mentrup und Käuflein gab es dennoch keinen Anlass, in Pes- simismus zu verfallen. Beide set- zen auf Vereinbarungen der Stadt Karlsruhe mit den vier in der Fä- cherstadt tätigen Anbietern von Leihrollern (VOI, Tier, Bird, Lime), die im Konsens bei einem gemein- samen Gespräch in der kommen- den Woche entstehen sollen. Und auch Maximilian Lipp, der Leiter des Bürger- und Ordnungs- amts (OA) zeigte sich guten Mutes, das Problem gemeinsam allmäh- lich in den Griff zu bekommen. Zum einen sei „die rechtliche Lage in Bewegung“, zum anderen, so Lipp, wollten auch die Betreiber Regeln, „sehen Handlungsbe- darf“. Ziel des Gesprächs sei, zu- sammen mit den Anbietern „eine gute fachliche Lösung zu errei- chen“ und sich gemeinsam auf Qualitätsstandards zu einigen. Zu diesen Standards könnten etwa ei- gens ausgewiesene Abstellzonen für E-Scooter gehören sowie die Nutzerin oder den Nutzer zu ver- pflichten, den abgestellten Leihrol- ler zu fotografieren und das Bild in einer App zu dokumentieren. -trö- Wild abgestellte E-Scooter als Ärgernis und Gefahrenquelle: Im Konsens Regeln aufstellen Vereinbarungen zur Problemlösung / Die Stadt führt Gespräch mit den Anbietern ENGPASS UND BARRIERE: Wie hier zwischen Karlstraße und Ludwigsplatz erschweren chaotisch auf Gehwegen geparkte Leihroller vielfach im Stadtgebiet Fußgängern das Weiterkommen. KEIN PROBLEM: Diese E-Roller sind „einwandfrei“ abgestellt. Eine teils aufgeregte Debatte lieferten sich die Fraktionen im gemeinderätliche Hauptaus- schuss zum Thema Genderstern. Aufhänger war der Abschlussbe- richt des jüngst fertiggestellten Projekts „Genderstern – Umset- zung geschlechtergerechter Spra- che bei der Stadt Karlsruhe“. Ziele des Projektes waren das Sammeln von Erfahrungen in der Umsetzungspraxis, die Ermitt- lung der Akzeptanz bei Mitarbei- tenden und der Stadtgesellschaft, das Erkennen von Hindernissen bei der Umsetzung und schließ- lich das Erarbeiten einer Empfeh- lung für das weitere Vorgehen. Ergebnis ist, dass die Stadt den Genderstern als Option ermögli- chen möchte, da laut Informati- onsvorlage „mit der Verwendung und der Akzeptanz des Gender- sterns von den Projektbeteiligten überwiegend positive Erfahrun- gen gemacht“ worden seien. Zudem soll „ein Kompendium mit Empfehlungen für die An- sprache unterschiedlicher Ziel- gruppen“ entwickelt werden, um „eine umfassende wertschätzen- de Kommunikation, die allen Menschen respektvoll begegnet“ zu etablieren. Dieses Anliegen unterstützte auch Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, der in Bezug auf einen CDU-Antrag darauf hin- wies, dass der Genderstern kei- neswegs eine Verpflichtung dar- stelle. Er solle aber von denjeni- gen genutzt werden können, die sowieso eine gendergerechte Schreibweise mit Sonderzeichen nutzen wollen. Zudem betonte OB Mentrup, dass sich die Stadtverwaltung auf jeden Fall am gesellschaftlichen Diskurs zur ohnehin stattfinden Sprachentwicklung beteiligen wolle. Zur vorgebrachten Kritik einiger Fraktionen erwiderte er, dass keineswegs nur „von oben nach unten“ entschieden werden solle. Stattdessen biete die Ver- waltung ein Feld an, um in einer „Zeit von sprachlicher Diversität“ gemeinsam mit Politik und Gesell- schaft Erfahrungen zu sammeln und Lösungen zu finden. -gem- Sternchen als Option Stadt will geschlechtergerechte Sprache fördern Im bundesweit beachteten Pi- lotprojekt „Grünes Licht“ für Fuß- gänger und Radfahrer hat das Institut für Verkehr und Infra- struktur der Hochschule Karlsru- he erste Ergebnisse der wissen- schaftlichen Begleitung vorge- legt. Danach haben sich die War- tezeiten für den Autoverkehr erwartungsgemäß erhöht. Über- raschender ist die gleiche Ent- wicklung für Fuß- und Radver- kehr. Zurückzuführen ist das Er- gebnis auf die vorherige „Dunkel- Dunkel-Schaltung“ der beiden Anlagen: Bei diesen fordert der Fuß- und Radverkehr nur bei Be- darf per Knopfdruck „Grün“ an, kann sonst bei Lücke im Autover- kehr auch ohne Signal und damit oft ohne Wartezeit queren. Die wissenschaftliche Auswer- tung deutet darauf hin, dass der bestmögliche Effekt von Anlagen mit „Dauergrün“ stark von den je- weiligen Verkehrsmengen ab- hängen. Die Aspekte sollen nun näher mit Hilfe eines Simulations- modells untersucht werden. Er- gebnisse für eine möglichst pass- genaue Signalsteuerung mit Fo- kus auf Förderung des Fuß- und Radverkehrs werden im Laufe des Frühjahrs erwartet. Für das Pilotprojekt hatte die Stadt im Oktober die Ampelanla- gen an der Querung von Franz- Lust-Straße und Knielinger Allee und am Abzweig Kaiserallee/Süd- liche Hildapromenade versuchs- weise umgerüstet. Während an ampelgeregelten Querungen der Autoverkehr „Grün“ hat und Fuß- und Radverkehr dies erst mit Tas- ter anfordern müssen, wird beim Verkehrsversuch dieses Prinzip umgekehrt. Dort haben jetzt Fuß- und Radverkehr „Dauergrün“. Der Autoverkehr wird durch Sen- soren erfasst und erhält nur bei Bedarf „Grün“. Die Schaltung an beiden Anlagen wird nach Ver- suchsende in den nächsten Mona- ten in den bisherigen Zustand zurückversetzt. -red- Erste Erkenntnisse zu „Grünes Licht“ PILOTPROJEKT: „Dauergrün“ für Fuß- und den Radverkehr gibt es am Abzweig Kaiserallee/Südliche Hildapromenade. Foto: Hertweck Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen für Bahnen im Stadtgebiet geht weiter. Im nächsten Schritt ist jetzt die in Rappenwört an der Reihe. Die Verkehrsbetriebe (VBK) errich- ten bis Ende März die gesamte Bahnsteiganlage auf einer Län- ge von 80 Metern neu. Der neue Bahnsteig, der zwei hinter- einanderstehenden Fahrzeu- gen Platz bietet, wird durch- gängig 34 Zentimeter hoch werden und mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet. Für den Zeitraum, in dem der neue Bahnsteig realisiert wird, wird östlich des Baufelds für die Fahrgäste ein provisorischer Bahnsteig aufgebaut. Diesen fahren die Bahnen bereits ab Montag, 17. Januar, an. -red- Rappenwört bald barrierefrei 4 | Geschlechtergerechte Sprache – Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe Warum ist die Stadtverwaltung Karlsruhe dazu verpflichtet, wertschätzend und geschlechtergerecht zu kommunizieren? Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Gemeinderatsbeschluss Stadt Karlsruhe 2006 Mit der Gender Mainstreaming- Strategie ist die Verwaltungssprache verpflichtend angepasst worden. Formen der geschlechtergerechten Sprache: ausdrückliche Nennung beider Geschlechter (Frauen und Männer) oder die Verwendung von neutralen Sprachformen. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 1 BvR 2019/16 Die Kategorien „männlich“ und „weiblich“ zur Angabe des Geschlechts sind nicht ausreichend. Änderung des Personenstandrechts am 1. Januar 2019 §22 Absatz 3 Personenstandsgesetz Die dritte Geschlechtsoption (divers) wird offiziell anerkannt. Einführung Sprache ist ein wichtiger Teil unseres Lebens und eines der grundlegendsten Mittel zur Verständigung. Wir nutzen Sprache im Umgang mit anderen Menschen und drücken durch sie unser Denken, Fühlen und Handeln aus. Wie wir über etwas oder mit anderen sprechen, wird von unserer Kultur, Gesellschaft und unseren Werten beeinflusst. Wenn sich diese Einflüsse verändern, verändert sich auch die Art wie wir sprechen. Indem Dinge oder Personen sprachlich bewusst oder unbewusst benannt, bewertet oder ausgelassen werden, findet Sichtbarmachung oder Ausgrenzung statt. Wie sieht eine geschlechtergerechte und wertschätzende Sprache aus? In Deutschland gibt es bisher keine einheitliche Regelung für eine geschlechtergerechte Sprache, die beide Geschlechter und die dritte Geschlechtsoption einbezieht. Auch der Rat für deutsche Rechtschreibung spricht (noch) keine Empfehlung aus. Für die Stadt Karlsruhe ist es wichtig, geschlechtergerecht zu kommunizieren, ohne Personengruppen auszugrenzen. Sie will mit einer wertschätzenden Sprache alle Menschen ansprechen und sichtbar machen. Der Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache der Stadtverwaltung Karlsruhe erklärt verbindlich die entsprechenden Regelungen. Hier und in dem ergänzenden Dokument mit Praxisbeispielen finden Sie Tipps, wie Sie Texte und Formulare geschlechtergerecht formulieren können. Dabei gilt: Es gibt nicht die eine richtige Schreibweise, sondern verschiedene Formen, die Sie nutzen können. Dieser Leitfaden ist eine Übergangslösung, bis es in Deutschland eine einheitliche Regelung gibt. Gleichstellungsbeauftragte | Presse- und Informationsamt | 5 Formen geschlechtergerechter Sprache 1. Paarform Beispiel: Mitarbeiterin und Mitarbeiter, Mitarbeiterin/Mitarbeiter Bei der Paarform werden von einem Wort sowohl die männliche als auch die weibliche Form genannt. Um Platz zu sparen, kann zwischen den Wörtern ein Schrägstrich platziert werden. Stärken: Frauen werden sichtbar gemacht die weit verbreitetste Form des Genderns barrierefrei Schwächen: andere Geschlechtsidentitäten werden ausgeschlossen erschwert die Lesbarkeit (vor allem, wenn an mehreren Stellen im Satz gegendert wird) Empfehlung für folgende Zielgruppen oder Sachverhalte: Männer und Frauen sollen angesprochen werden für Leichte Sprache Nur bedingt geeignet für folgende Zielgruppen oder Sachverhalte: dritte Geschlechtsoption Geschlechtsidentität der Zielgruppe oder Person ist unbekannt Seit 2006 verwendet die Karlsruher Stadtverwaltung die Paarform und die neutrale Form zur geschlechtergerechten Ansprache von Frauen und Männern. Mit der Anerkennung der dritten Geschlechtsoption kann auch der Gendernstern verwendet werden. Folgende Formen werden nicht verwendet: Binnen-I (MitarbeiterInnen), Schrägstrich (Mitarbeiter/-in), Gendergap (Mitarbeiter_ innen), Doppelpunkt (Mitarbeiter:innen). 6 | Geschlechtergerechte Sprache – Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe 2. Neutrale Formulierungen Beispiel: Mitarbeitende Neutrale Formulierungen sind geschlechtsneutrale Schreibweisen. Aus ihnen geht nicht hervor, welches Geschlecht die beschriebenen Personen haben. Gegenüber anderen Formen des Genderns haben sie den Vorteil, dass sie den Lesefluss nicht stören. Zudem sind sie barrierefrei und platzsparend und kein Geschlecht wird grammatikalisch ausgeschlossen. Sie sind gut geeignet, um Gruppen zu benennen oder auch die rein männliche Form zu umgehen. Stärken: Geschlecht spielt keine Rolle barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung (zum Beispiel in Vorlese-Software) kurze Formulierungen möglich Vielfalt an Möglichkeiten Schwächen: Geschlecht wird nicht sichtbar zum Teil neue oder komplizierte Wortschöpfungen Empfehlung für folgende Zielgruppen oder Sachverhalte: wenn das Geschlecht keine Rolle spielt für Menschen mit Sehbehinderung Nur bedingt geeignet für folgende Zielgruppen oder Sachverhalte: für Leichte Sprache ausdrückliche Nennung der Geschlechtsidentitäten ist wichtig Verschiedene geschlechtsneutrale Formulierungen Geschlechtsneutrale Substantive oder Sammelbezeichnungen der Funktion, Institution, des Amts oder einer Gruppe nicht empfohlenempfohlen AmtsleiterAmtsleitung AnsprechpartnerAnsprechperson Umformulierung: Adjektive und Verben statt Personenbezeichnungen nicht empfohlenempfohlen Zugang für Rollstuhlfahrerrollstuhlgerechter Zugang Unterstützung durch Kollegenkollegiale Unterstützung Partizipformen (Pluralformen oder Umformulierung) empfohlen die Mitarbeitenden oder die Beschäftigten Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen oder Hauptwortbildung von Adjektiven oder Partizipien nicht empfohlenempfohlen die Mitarbeiterdie Mitarbeitenden die Lehrerdie Lehrkräfte die eingelassenen Zuschauerdie Eingelassenen Geschickt gendern – Das Genderwörterbuch www.geschicktgendern.de Gleichstellungsbeauftragte | Presse- und Informationsamt | 7 Umformulierung: Verallgemeinernde Relativpronomen (bezügliche Fürwörter) statt geschlechtsbezogene Bezeichnungen nicht empfohlenempfohlen der Antragsteller muss ... vorlegenwer einen Antrag stellt, muss ... vorlegen jederalle, jemand Verzicht auf Possessivpronomen/-artikel (besitzanzeigende Fürwörter) nicht empfohlenempfohlen sein oder ihr Zeugnisdas Zeugnis Verwendung von Passiv-Konstruktionen (kann die Verständlichkeit eines Textes erschweren) nicht empfohlenempfohlen Mitarbeiter haben einen Bericht erstelltes wurde ein Bericht erstellt Verwendung des Infinitivs (Grundform eines Verbs) nicht empfohlenempfohlen Unterschrift des Mitarbeitershier unterschreiben Direkte Anrede nicht empfohlenempfohlen Unterschrift des AntragstellersIhre Unterschrift 8 | Geschlechtergerechte Sprache – Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe 3. Genderstern (Asterisk) Beispiel: Mitarbeiter*in Der Stern ist eines der am häufigsten zum Gendern verwendeten Sonderzeichen. Er soll alle Geschlechter symbolisieren, die anders nicht abgebildet werden können. Der Genderstern macht die Vielfalt beim Sprechen hörbar, da er als so genannter Glottisschlag oder Gender-Pause die Aussprache des Wortes unterbricht und damit Freiraum lässt für die Entfaltung von Geschlechteridentitäten. Der Genderstern wird zwischen der männlichen und der weiblichen Wortendung platziert. Stärken: weitverbreitet Geschlechtervielfalt sichtbar verkürzt Texte: für Veröffentlichungen der Stadtverwaltung von Vorteil, spart Platz und Kosten, zum Beispiel bei Broschüren, Faltblättern: Vorgabe ist seit 2020 Umfangreduktion auf maximal acht Seiten durch Gemeinderatsbeschluss Schwächen: ist nicht barrierefrei nicht Teil der amtlichen Rechtschreibung erschwert das Verständnis Empfehlung für folgende Zielgruppen oder Sachverhalte: ausdrückliche Nennung der Geschlechtsidentitäten ist wichtig dritte Geschlechtsoption Geschlechtsidentität der Zielgruppe oder Person ist unbekannt Nur bedingt geeignet für folgende Zielgruppen oder Sachverhalte: Leichte Sprache: zum Beispiel Menschen mit Leseschwäche Menschen mit Sehbehinderung Grundschulkinder Menschen mit wenigen Deutschkenntnissen Empfohlene Anwendung des Gendersterns Bei der Verwendung des Gendersterns können Wortkonstruktionen entstehen, die grammatikalisch falsch sind. Dies gilt es zu vermeiden. Der Genderstern wird folgendermaßen verwendet: Wenn der hintere Wortteil (*in oder *innen) weggelassen wird, muss der Wortteil vor dem Genderstern vollständig und grammatikalisch korrekt sein. Trifft dies zu, kann der Genderstern verwendet werden. Falls nicht, wird eine neutrale Formulierung oder die Paarform für das Wort empfohlen. Eine Mischform aus Genderstern, neutralen Formulierungen und Paarform ist möglich. nicht empfohlenempfohlen Kund*inKundschaft die Student*innendie Studierenden Kommunikation mit Bürger*innenKommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern Genderstern und Barrierefreiheit Oft können Screenreader (Vorlese-Software für Blinde und Sehbehinderte) diese Wortformen nicht richtig vorlesen. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, empfiehlt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. das Gendern mit neutralen Formen. Sollte es nicht anders möglich sein, kann auch der Genderstern verwendet werden, da er von allen Sonderzeichen am besten erkennbar ist (www.dbsv.org/gendern.html). Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) empfiehlt zur Barrierefreiheit in digitalen Anwendungen von allen Gendersonderzeichen den Genderstern zu verwenden (www.bfit-bund.de/DE/ Publikation/empfehlung- gendergerechte-digital- barrierefreie-sprache-studie- koehler-wahl.html). Hinweis: Genderstern und Internet-Suchmaschinen Trunkierung (Abkürzen eines Suchbegriffs) verwendet Sonderzeichen zur Wortstammsuche. Der Stern (*) steht in der Suchabfrage für eine Variable. Er lässt Raum für einen beliebigen Inhalt an der gesetzten Stelle. Das verfälscht das Suchergebnis bei Begriffen mit Genderstern. Gleichstellungsbeauftragte | Presse- und Informationsamt | 9 Ausnahmen Gesetzestexte, Zitate, Eigennamen, Veranstaltungs- und Projektnamen Gesetzestexte dürfen nur im Original-Wortlaut unverändert abgebildet oder wiedergegeben werden. In Gesetzestexten werden Bezeichnungen wie „Wähler“ oder „Bauherr“ oft im generischen Maskulin geschrieben. Beschreibender Text zu zitierten Gesetzestexten sollte dagegen geschlechtergerecht geschrieben werden. Zitate dürfen nur im Original-Wortlaut unverändert abgebildet oder wiedergegeben werden. Eigennamen und feststehende Begriffe werden nicht gegendert. Beispiele: Fußgängerampel, Ausländerbehörde, Urheberrecht Genderstern in Veranstaltungs- oder Projektnamen In Pressetexten wird der Genderstern nicht verwendet (Vorgaben zur Medienarbeit siehe unten). Deshalb sollte in Veranstaltungs- und Projektnamen auf den Genderstern verzichtet werden. Kurz-URLs zu Internetseiten für Veranstaltungen oder Projekte, die im Namen den Genderstern verwenden, sind aus technischen Gründen nicht möglich. Geschlechtergerechte Sprache in der Medienarbeit Die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen und die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage haben ein gemeinsames Vorgehen vereinbart, um diskriminierungssensibler zu schreiben und zu sprechen. Bis auf Weiteres verzichten die Nachrichtenagenturen und Verlage auf die Verwendung des Gendersterns, um die dritte Geschlechtsoption abzubilden (Vorgaben für journalistisches Schreiben: möglichst einfach und verständlich formulieren, diskriminierende Sprache vermeiden). Ziel der Medienarbeit der Stadt Karlsruhe ist eine möglichst hohe Reichweite. Medien sollen Texte einfach übernehmen können. Deshalb folgt die Pressearbeit der Stadt Karlsruhe diesen Richtlinien und verzichtet auf die Verwendung des Gendersterns in der Stadtzeitung sowie in Pressetexten und Pressemeldungen. Stadtzeitung, Pressedienst, Pressemeldungen: Vorgaben für journalistisches Schreiben sehen den Genderstern nicht vor Lesbarkeit und Barrierefreiheit haben Vorrang Mischform aus Paar- und neutraler Form wird verwendet Internet: Barrierefreiheit (siehe blauen Kasten Seite 8) in URL-Titeln, Kurz-URLs und in der Navigation können keine Sonderzeichen verwendet werden Mischformen können im Inhalt verwendet werden Social Media: Barrierefreiheit (siehe blauen Kasten Seite 8) Mischformen können im Inhalt verwendet werden Intranet: Barrierefreiheit (siehe blauen Kasten Seite 8) Mischformen können im Inhalt verwendet werden 10 | Geschlechtergerechte Sprache – Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe Checkliste zum geschlechtergerechten Formulieren Schreibe oder spreche ich geschlechtergerecht? Ich habe kein generisches Maskulinum verwendet (Beispiel: Mitarbeitende oder Mitarbeiter*innen statt Mitarbeiter). Ich habe darauf geachtet, wer angesprochen wird und von wem gesprochen wird. Meine Wortwahl schafft keine Geschlechterhierarchien oder Rollenstereotypen (Beispiel: Reinigungskraft statt Putzfrau). Meine Wortwahl schließt auch Menschen ein, die sich nicht als „Frau“ oder „Mann“ identifizieren. Ich habe auf klischeehafte und sexistische Formulierungen und bildliche Darstellungen verzichtet. Mein Text ist gut lesbar und verständlich. Ich habe Institutionen, Organisationen und Gegenstände mit der grammatikalisch richtigen Geschlechtsform angegeben (Beispiel: die Stadt Karlsruhe als Arbeitgeberin). Ausführlicher Gendercheck im Internet: www.genderleicht.de/ gendercheck Gleichstellungsbeauftragte | Presse- und Informationsamt | 11 Notizen Diesen Leitfaden finden Sie auch im Intranet. Ergänzend gibt es eine Sammlung mit Praxisbeispielen zur geschlechtergerechten Sprache aus dem Stadtverwaltungsalltag. Beide Dokumente werden vom Presse- und Informationsamt und der Gleichstellungsbeauftragten im Intranet zur Verfügung gestellt: https://bit.ly/381TPbM Wenn Sie Begriffe oder Beispiele aus Ihrem Arbeitsalltag haben, die in die Praxisbeispiele mit aufgenommen werden sollten, mailen Sie diese bitte an: gendern@karlsruhe.de Im Internet finden Sie ein umfangreiches Wörterbuch zur gendergerechten Sprache: www.genderator.app Beachten Sie dabei, dass die Stadtverwaltung folgende Formen verwendet: Paarform Geschlechtsneutrale Form (Partizipialform) Genderstern Alle anderen Formen, die im Genderator vorgestellt werden, verwendet die Stadtverwaltung nicht. Impressum Copyright Stadt Karlsruhe Verantwortlich Gleichstellungsbeauftragte Presse- und Informationsamt Redaktion Undine Zimmermann Sandra Arendarczyk Verena Meister Tobias Jüngert Gianna Ronge Layout, Konzept Undine Zimmermann Im Intranet: https://bit.ly/381TPbM Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier, 1-22-20-001 Stand Juli 2022
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0598 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD / GB Geschlechtergerechte Sprache - Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.07.2022 1 x Kenntnisnahme Information (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt das Dokument „Geschlechtergerechte Sprache - Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe“ zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der vorliegende Leitfaden wurde im Rahmen des Projekts „Kompendium geschlechtergerechte Sprache“ unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten und des Presse- und Informationsamts im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters erarbeitet. Das Projekt baut auf die Erfahrungen aus dem Projekt „Genderstern – Umsetzung geschlechtergerechter Sprache bei der Stadt Karlsruhe“ auf, über das am 11. Januar 2022 im Hauptausschuss und am 25. Januar 2022 im Gemeinderat berichtet wurde. Die Ziele des Projekts waren ▪ die Erstellung eines Leitfadens mit Empfehlungen für die geschlechtergerechte Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen und Sachverhalte, ▪ die Berücksichtigung der dritten Geschlechtsoption und ▪ das Ermöglichen der Verwendung des Gendersterns. Folgende Formen geschlechtergerechter Sprache werden zukünftig bei der Stadt Karlsruhe verwendet: Die Paarform (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), neutrale Formulierungen (Mitarbeitende) und der Genderstern (Mitarbeiter*innen). Der Leitfaden stellt eine Handreichung für die Verwaltung dar und erhält durch Aufnahme in das CD- Handbuch seine Verbindlichkeit. Der Leitfaden wird zukünftig ergänzt durch eine Sammlung von Praxisbeispielen aus und für die Stadtverwaltung Karlsruhe. Die Sammlung wird zurzeit erstellt. Sie soll mit der Freigabe des Leitfadens veröffentlicht und stetig erweitert werden. Zum Eruieren von Unterstützungsbedarfen bei der Umsetzung geschlechtergerechter Sprache in den Dienststellen führen die Gleichstellungsbeauftragte und das Presse- und Informationsamt im Juni und Juli 2022 eine Mitarbeitenden-Umfrage durch. Die Ergebnisse werden in die Sammlung der Praxis-beispiele einfließen. Anlage: Geschlechtergerechte Sprache - Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt das Dokument „Geschlechtergerechte Sprache - Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe“ zur Kenntnis.
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Niederschrift 31. Sitzung Hauptausschuss 12. Juli 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Geschlechtergerechte Sprache – Leitfaden für die Stadtverwaltung Karlsruhe Vorlage: 2022/0598 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der entschul- digten Stadträt*innen mit. Anschließend ruft er Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Der Vorsitzende fasst die Entwicklung der letzten Jahre zusammen. Mit dem neuen Leitfaden solle die Sprache weiterentwickelt werden, sodass auch eine nichtbinäre Form ihre Würdigung finde und geschlechtergerechter, geschlechtersensibler und wertschätzender kommuniziert wer- den könne. Stadträtin Wolf (GRÜNE) bedankt sich bei allen Beteiligten für die Erarbeitung des Leitfadens und lobt die Informationsvorlage. Sie bittet darum, dies vor allem auch dort umzusetzen worauf die Stadt Karlsruhe Einfluss habe, wie z. B. bei Projektnamen oder der Homepage. Stadtrat Hofmann (CDU) lobt die hervorragende Arbeit, die kurz und prägnant die Problematik bei der Verwendung jeder einzelnen Form aufzeige. Weiter stellt er positiv heraus, dass es kei- nen Zwang zur Verwendung einer bestimmten Form gebe. Stadträtin Melchien (SPD) teilt mit, dass sie den eingeschlagenen Weg befürworte und sie die Verwaltung dahingehend unterstützen werde. – 2 – Stadträtin Binder (DIE LINKE.) zeigt sich ebenfalls sehr zufrieden mit der Vorlage. Wichtig sei ihr, dass Verwaltungsvorlagen oder Formulare trotzdem noch gut lesbar und verständlich sein müs- sen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) fragt, ob auf die Behandlung des Themas im Gemeinderat verzich- tet werden könne, da eine nochmalige Behandlung keine neuen Erkenntnisse bringe. Der Vorsitzende erläutert auf Nachfrage von Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) dass der leichten Sprache und der Verständlichkeit Vorrang eingeräumt werde. Weiter bittet er die Fraktionen da- rum mitzuteilen, ob sie dem Wunsch von Stadtrat Kalmbach entsprechen und auf eine Behand- lung des Themas im Gemeinderat verzichten möchten. Bei der Anpassung von amtlichen Formu- laren oder Urkunden müssten derzeit noch rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Der vorgelegte Leitfaden stelle die Balance dar, der in der Verwaltung Orientierung bieten solle geschlechtergerecht zu kommunizieren. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) stellt für seine Fraktion fest, dass sie der Vorlage ablehnend gegen- überstehe. Der Vorsitzende stellt fest, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dass die Fraktio- nen um Rückmeldung über die Behandlung im Gemeindeart gebeten werden. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 27. Juli 2022