Einzäunung Hundeauslaufflächen - Prüfergebnis und weiteres Vorgehen

Vorlage: 2022/0591
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Gartenbauamt
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Durlach, Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.06.2022

    TOP: 4.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

  • Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.06.2022

    TOP: 4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Einzäunung Hundeauslaufflächen - Prüfung der zwei priorisierten Flächen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0591 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Einzäunung Hundeauslauffläche - Prüfergebnis und weiteres Vorgehen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 23.06.2022 4 x Gemeinderat 28.06.2022 4.1 X Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen die Einzäunung der Hundeauslauffläche in der Günther-Klotz-Anlage am Albgrün und widmet diese Fläche gleichzeitig als öffentliche Einrichtung mit der Zweckbestimmung „Hundeauslauffläche“. 2. Der Gemeinderat nimmt das lärmschutzrechtliche Gutachten für die Fläche am Schloss Gottesaue zur Kenntnis und verzichtet auf die Einzäunung der Fläche und deren Widmung. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die bestehenden siebzehn Hundeauslaufflächen (ohne Hildapromenade) sowie weitere acht Vorschläge wurden in den letzten Monaten unter Berücksichtigung der rechtserheblichen Belange (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Denkmalschutz, Naturschutz, Immissionsschutz) dahingehend überprüft, ob eine Umzäunung möglich ist. In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen (AföE) am 11.03.2022 wurde das Ergebnis der Prüfung vorgestellt. Danach wurden fünfzehn Flächen aus Gründen der Lärmwertüberschreitung (Nähe zur Wohnbebauung) beziehungsweise aufgrund eines ungünstigen Flächenzuschnitts ausgeschlossen. Die verbleibenden zehn Flächen wurden von der Verwaltung und unter Einbeziehung der Bürgervereine vertieft geprüft. Im Ergebnis wurden sechs Flächen kritisch bewertet und vier Flächen zur Auswahl vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich um 1. eine Fläche im Grünzug am Gewerbegebiet Unterweingartenfeld, Beiertheim-Bulach 2. eine Fläche im Grünzug Fiduciastraße bei der Skateanlage in Durlach 3. eine Fläche am Schloss Gottesaue 4. eine Fläche in der Günther-Klotz-Anlage (Albgrün) In der Beratung des AföE am 11.03.2022 wurde festgehalten, dass die Fläche am Schloss Gottesaue und die Fläche in der Günther-Klotz-Anlage am Albgrün vertieft geprüft werden sollen. Fläche am Schloss Gottesaue Für die Einzäunung einer Fläche am Schloss Gottesaue wurde verwaltungsseitig (Bauordnungsamt und Zentraler Juristischer Dienst) eine Lärmimmissionsprognose sowie eine Baugenehmigung für erforderlich gehalten. Das Ergebnis der Lärmimmissionsprognose liegt zwischenzeitlich vor (siehe Anlage). Die Prognose basiert auf Modellrechnungen und Annahmen hinsichtlich der Nutzung der Fläche. Die von der Initiative „Hundegarten für Karlsruhe“ getroffene Auskunft zur Anzahl der Hunde und der Nutzungszeiten wurde in die Modellrechnung einbezogen. Nach Berechnung des Ingenieurbüros bestehen Grenzwertüberschreitungen nach der zugrunde gelegten Freizeitlärmrichtlinie an Werktagen um zwei dB und an Sonn- und Feiertagen um bis zu acht dB. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den Räumlichkeiten im Römerbau um schutzbedürftige Räume handelt. Die Hochschule für Musik Karlsruhe hat Folgendes mitgeteilt: „Im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss befinden sich ausschließlich Übungsräume, die alle mit einem Flügel ausgestattet sind und zum Üben unterschiedlicher Instrumente genutzt werden. Vor allem zwischen 08:00 und 20:00 Uhr sind die Räume voll ausgelastet. Die Fenster können geöffnet werden und werden - vor allem, aber nicht nur - im Sommer regelmäßig, teilweise auch über große Zeiträume hinweg genutzt.“ Ergänzend weist die Musikhochschule darauf hin, dass neben Klavier vor allem Streichinstrumente geübt werden und dass die bei Streichinstrumenten entstehenden Frequenzen von Hunden nicht immer gut vertragen werden. – 3 – Aufgrund der Nutzung als Übungsraum handelt es sich bei den betroffenen Räumen der Hochschule für Musik um eine besonders sensible Nutzung. Deshalb wurden vom Ingenieurbüro zusätzlich Schallschutzmaßnahmen (Verlegung und Verkleinerung der Hundeauslauffläche, Einschränkung der Nutzungszeiten) geprüft. Auch hier kommt es zu Überschreitungen des Maximalpegelkriteriums an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten (zwischen 06:00 und 08:00 Uhr und zwischen 20:00 und 22:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen zu allen Tageszeiten sowie im Nachtzeitraum (zwischen 22:00 und 06:00 Uhr). In diesen Zeiten müsste die Nutzung als eingezäunte Hundeauslauffläche komplett unterbunden werden, was praktisch nicht regelbar ist. Die Verwaltung empfiehlt auf Basis der Lärmimmissionsprognose, von der Einzäunung der Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue abzusehen. Sie ist weiterhin wie bisher als nicht umzäunte Hundeauslauffläche nutzbar. Fläche in der Günther-Klotz-Anlage (Albgrün) Bei der Fläche in der Günther-Klotz-Anlage wurde eine FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung durchgeführt, die zu folgendem Ergebnis kam: Die geplante Hundeauslauffläche ist Teilfläche einer öffentlichen Grünanlage zwischen Alb und Südtangente. Am geplanten Standort sind laut Managementplan keine geschützten Lebensraumtypen betroffen. Ebenso finden sich keine weiteren naturschutzrelevanten Bereiche wie FFH-Mähwiesen oder geschützte Biotope. Der Eingriff auf der Grünfläche selbst inklusive der alten Bäume ist gering, da die geplante Nutzung sich nur geringfügig von der bisherigen Nutzung unterscheidet. Die Ufer der Alb bleiben unangetastet, da die Fläche jenseits des Weges durch einen Zaun klar abgegrenzt wird. Somit bestehen keine Bedenken gegen die Einzäunung als Hundeauslauffläche. Die Hundeauslauffläche ist gut mit öffentlichem Nahverkehr erreichbar. Bei Anreise mit dem PKW wird allerdings nicht ausgeschlossen, dass es zu Verdrängungseffekten durch Parksuchverkehr im Umfeld kommt. Die Verwaltung empfiehlt, die Fläche einzuzäunen und als öffentliche Einrichtung im Sinne des § 10 GemO zu widmen. – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen die Einzäunung der Hundeauslauffläche in der Günther-Klotz-Anlage am Albgrün und widmet diese Fläche gleichzeitig als öffentliche Einrichtung mit der Zweckbestimmung „Hundeauslauffläche“. 2. Der Gemeinderat nimmt das lärmschutzrechtliche Gutachten für die Fläche am Schloss Gottesaue zur Kenntnis und verzichtet auf die Einzäunung der Fläche und deren Widmung.

  • Anlage HundeauslaufflächenLärmimmissionsprognose Schloss Gottesaue
    Extrahierter Text

    Wer ner Genest und Part ner I ngenie ur gese llsc haf t m bH VMPA Schallschutzprüfstelle DIN 4109 Messstelle nach § 29b BImSchG* ) * ) Ludwigshafen: Geräusche und Erschütterungen Berlin: Geräusche, Dresden: keine Akkreditierung I n g e n i e u r b ü ro f ü r S c h a l l - u n d E r s c h ü t t e ru n g s s c h u t z , B a u p h y s i k u n d E n e r g i e e i n s p a ru n g GUTACHTEN NR. 127N6 G1 Schalltechnisches Gutachten für die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue in Karlsruhe Auftraggeber: Stadt Karlsruhe - Gartenbauamt Lammstraße 7a 76133 Karlsruhe Erstellungsdatum: 06.05.2022 Verfasser: Dipl.-Ing. Sandra Camarasa Hauptsitz Parkstraße 70 67061 Ludwigshafen/Rhein Telefon: 0621 / 58 615-0 Telefax: 0621 / 58 235-4 E-Mail: info@genest.de Büro Berlin Heerstraße 24-26 14052 Berlin Telefon: 030 / 20 673 58-0 Telefax: 030 / 20 673 58-28 E-Mail: berlin@genest.de Büro Dresden Altplauen 19h 01187 Dresden Telefon: 0351 / 47 005 380 Telefax: 0351 / 47 005 399 E-Mail: dresden@genest.de Gutachten Nr. 127N6 G1 - Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung .......................................................................................... 1 2. Zugrunde gelegte Normen und Richtlinien .................................................. 1 3. Planunterlagen und Ausgangsdaten ............................................................ 2 4. Örtliche, bauliche und betriebliche Situation .............................................. 3 5. Immissionsorte und Schalltechnische Anforderungen .............................. 3 5.1 Immissionsorte ................................................................................................ 3 5.2 Schalltechnische Anforderungen ..................................................................... 4 6. Schalltechnische Ausgangsdaten ................................................................ 5 7. Immissionsberechnung und Beurteilung..................................................... 6 7.1 Ermittlung des Beurteilungspegels ................................................................... 6 7.2 Beurteilungspegel und Immissionsrichtwerte ................................................... 7 7.3 Spitzenpegel .................................................................................................... 8 8. Schallschutzmaßnahmen ............................................................................ 10 9. Qualität der Ergebnisse............................................................................... 11 10. Zusammenfassung ...................................................................................... 12 Anlagenverzeichnis Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 1 von 13 Seiten 1. Aufgabenstellung Die Stadt Karlsruhe (Gartenbauamt) plant die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue. Für den Bauantrag soll eine Schallimmissionsprognose erstellt wer- den, um zu prüfen, ob die durch die Nutzung der Hundeauslauffläche verursachten Ge- räuschimmissionen die schalltechnischen Anforderungen an den maßgeblichen Immissi- onsorten in der Nachbarschaft einhalten. Insbesondere sollen die Geräuscheinwirkungen an der Musikhochschule und auf dem Kulturareal „Alter Schlachthof“ in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1] bewertet werden. 2. Zugrunde gelegte Normen und Richtlinien Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Gutachtens wurden die folgenden einschlägigen Normen, Richtlinien und Regelwerke, entsprechend dem derzeitigen Stand der Technik, zugrunde gelegt: [1] Freizeitlärm-Richtlinie:2015-03-06, der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). [2] VDI 3770:2012-09, Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen. [3] DIN ISO 9613-2:1999-10; Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. [4] TA-Lärm:1998-08-26, 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm einschließlich der darin benannten Normen und Richtlinien, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5). [5] DIN 45687:2006-05 Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmission im Freien - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 2 von 13 Seiten [6] DIN 45689-1:2020-11, Akustik - Ermittlung von Fluggeräuschimmissionen an Flugplätzen - Teil 1: Berechnungsverfahren. [7] DIN EN ISO 17201-1:2019-06, Akustik - Geräusche von Schießplätzen - Teil 1: Bestimmung des Mündungsknalls durch Messung. [8] DIN EN ISO 17201-3:2019-06, Akustik - Geräusche von Schießplätzen - Teil 3: Berechnung der Schallausbreitung. 3. Planunterlagen und Ausgangsdaten Bei der Erstellung des Gutachtens wurden folgende Planunterlagen und mitgeteilte Informationen zugrunde gelegt: Tabelle 1: Planunterlagen und Ausgangsdaten Bezeichnung Plan.-Nr. Maßstab Datum Lageplan der Hundeauslauffläche mit Luftbild, erstellt vom Gartenbauamt - 1:700 14.09.2021 Lageplan der Hundeauslauffläche mit hinter gelegten Bebauungspläne Nr.774 und Nr.789, erstellt vom Gartenbauamt - 1:1500 11.01.2022 Nutzungsbeschreibungen, übermittelt per E-Mail vom Gartenbaumamt - - 25.03.2022 13.04.2022 Beurteilungsgrundlagen, übermittelt per E-Mail vom Bauordnungsamt - - 08.04.2022 Angaben über die Nutzungen der Räume der Musikschule, übermittelt per E-Mail vom Vermögen und Bau Baden- Württemberg (Amt Karlsruhe), Abteilung 2, Referat 22 - - 11.05.2022 Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 3 von 13 Seiten 4. Örtliche, bauliche und betriebliche Situation Die einzufriedende Hundeauslauffläche mit einer Größe von ca. 2.300 m 2 befindet sich in der Karlsruher Oststadt, östlich des Schlosses Gottesaue (Sitz der Musikhochschule der Stadt Karlsruhe), zwischen den Gebäuden „Fany-Solter-Haus“/“Römerbau“ und dem Kulturareal „Alter Schlachthof“. Die örtliche Situation kann dem Plan der Anlage 1.1 entnommen werden. Die Hundeauslauffläche wird von der Initiative Hundegarten donnerstags ab 17:00 Uhr (bis maximal 15 Hunde) und sonntags ab 16:00 Uhr (bis maximal 30 Hunde) genutzt. Die Hunde werden in diesen Zeiten mit Agility- und anderen Spielgeräten beschäftigt. An anderen Tagen und Zeiten ergibt sich beim Gassigehen eine zufällige Begegnung von Hunden auf der Fläche, wobei gemäß den Angaben der Initiative Hundegarten mit 12 bis15 Hunden gleichzeitig auf dem Gelände zu rechnen ist. 5. Immissionsorte und Schalltechnische Anforderungen 5.1 Immissionsorte Die maßgeblichen Immissionsorte in der Nachbarschaft wurden in Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe wie folgt festgelegt: - IO 1: Fany-Solter-Haus - IO 2: Römerbau - IO 3: Institut für Musik/Theater - IO 4: Kulturareal „Alter Schlachthof“. Die Immissionsorte IO 1 bis IO 3 befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Gottesaue-Ostauepark in einem Sondergebiet. Der Immissionsort IO 4 befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Schlachthof- Viehhof, ebenfalls in einem Sondergebiet. Mit Blick auf die nach den in o.g. Bebauungspläne zulässigen Nutzungen sind beide Gebiete nach Vorgabe der Immissions- und Arbeitsschutzbehörde der Stadt Karlsruhe hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit vergleichbar einem Misch- oder Kerngebiet, so dass deren Immissionsrichtwerte für die vorliegenden Untersuchungen angewandt werden können. Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 4 von 13 Seiten Die Immissionsorte wurden so gewählt, dass bei Einhaltung der schalltechnischen Anfor- derungen an diesen Immissionsorten die Anforderungen auch an allen anderen Immissi- onsorten in der angrenzenden Nachbarschaft erfüllt werden. Die Lage der Immissionsorte kann der Anlage 1.1 entnommen werden. 5.2 Schalltechnische Anforderungen Nach Auskunft des zentralen Juristischen Dienstes - Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Karlsruhe - ist eine Hundeauslauffläche ähnlich einem Hundedressurplatz zu bewerten, so dass hier die Freizeitlärmrichtlinie [1] zur Geräuschbewertung zur Anwendung kommen könnte. Es gibt jedoch in Deutschland keine verbindliche Rechtsgrundlage, Norm oder Richtlinie, die für derartige Anlagen ein konkretes Bewertungsverfahren benennt. Insofern erfolgt in der vorliegenden Untersuchung die Geräuschbewertung in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1]. In der Freizeitlärmrichtlinie [1] sind in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung Immissi- onsrichtwerte (diese gelten 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters) für verschie- dene Beurteilungszeiträume festgelegt. Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach der Freizeitlärmrichtlinie [1] Zeitraum Beurteilungszeiträume Immissionsrichtwerte in dB(A) MI an Sonn- und Feiertagen 7:00 - 9:00 55 9:00 - 13:00 55 13:00 - 15:00 55 15:00 - 20:00 55 20:00 - 22:00 55 tags, außerhalb der Ruhezeiten: an Werktagen 8:00 - 20:00 60 tags, innerhalb der Ruhezeiten: an Werktagen 6:00 - 8:00 55 20:00 - 22:00 55 Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 5 von 13 Seiten Zeitraum Beurteilungszeiträume Immissionsrichtwerte in dB(A) MI nachts (es gilt die lauteste Nachtstunde): an Sonn- und Feiertagen 22:00 - 7:00 45 an Werktagen 22:00 - 6:00 Die in der Tabelle 2 aufgeführten Immissionsrichtwerte sind vom Beurteilungspegel ein- zuhalten. Der Beurteilungspegel ist eine rechnerische Größe, welche gemäß der Freizeitlärmrichtlinie [1] zu bilden ist und setzt sich zusammen aus den äquivalenten Dauerschalldruckpegeln (L Aeq ) während der Beurteilungszeit (T r ) und Zuschlägen nach verschiedenen Kriterien. Enthält das zu beurteilende Geräusch Impulse und/oder auffällige Pegeländerungen ist dem Mittelungspegel ein Zuschlag für die Zeit, während die Impulse und/oder auffälligen Pegeländerungen auftreten, hinzuzurechnen. Wenn sich aus dem Geräusch ein Einzelton heraushebt, ist ein Tonzuschlag von 3 dB(A) oder 6 dB(A) zu dem Mittelungspegel für die Zeit, während der Ton auftritt, hinzuzurechnen. Wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören ungewünschter Informationen ist je nach Auffälligkeit ein Informationszuschlag von 3 dB(A) oder 6 dB(A) zu berücksichtigen. Der Zuschlag für eine Ton- und Informationshaltigkeit ist zusammengefasst maximal auf 6 dB(A) zu begrenzen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die in der Tabelle 2 aufgeführten Immissi- onsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. 6. Schalltechnische Ausgangsdaten Auf der Grundlage von zahlreichen Schallmessungen wurden in der VDI 3770 [2] Emissionskennwerte für Hundedressurplätze ermittelt. So ist u.a. ein Schallleistungspegel von L WA = 102 dB(A) für das Training und die Sozialisierung der Hunde, unabhängig von der Anzahl der Hunde, angegeben. Der o.g. Schallleistungspegel wurde im vorliegenden Fall für die Nutzung der Fläche durch die Initiative Hundegarten an Donnerstagen ab 17:00 Uhr und an Sonntagen ab Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 6 von 13 Seiten 16:00 Uhr berücksichtigt. Dabei wurde eine effektive Einwirkzeit von 60 Minuten (entspricht ca. 75 Bellereignissen gemäß dem folgenden Hinweis) angenommen. Des Weiteren wurden gemäß VDI 3770 [2] ein Impulszuschlag von K I = 7 dB und ein Maximalpegel für auftretende Lautäußerungen wie z.B. Bellen von L WA,max = 119 dB(A) angesetzt. Die o.a. Schallleistungspegel wurden als Flächenschallquelle mit einer Quellhöhe von 0,5 m berücksichtigt. Hinweis: Wenn von einem maximalen Schallleistungspegel von L WA,max = 119 dB(A) für ein Hundegebell gemäß VDI 3770 [2] und einer Einwirkzeit des Bellens von 1 Sekunde ausgegangen wird, dann ergibt sich pro Bellereignis ein auf einer Stunde bezogener Schallleistungspegel von L WA,1h = 83,4 dB(A). Daraus resultieren dann bei einem mittleren Schallleistungspegel von L WA = 102 dB(A) ca. 75 Bellereignisse pro Stunde. Zusätzlich findet auf der Fläche eine zufällige Begegnung von Hunden statt. Aufgrund von mangelnden zuverlässigen Ausgangsdaten (z.B. Häufigkeit von Hundegebell) wird die zufällige Begegnung von Hunden im vorliegenden Gutachten nicht betrachtet. Die schalltechnischen Untersuchungen werden sowohl für einen Werktag als auch für ei- nen Sonn- oder Feiertag durchgeführt. Im vorliegenden Fall ist eine Nutzung der Hunde- auslauffläche im Nachtzeitraum nicht zu erwarten. Daher wird keine Untersuchung für diesen Zeitraum durchgeführt. 7. Immissionsberechnung und Beurteilung Die o. a. schalltechnischen Ausgangsdaten wurden in ein digitales Geländemodell der Software SoundPLAN 8.2 eingearbeitet und darauf aufbauend eine Schallausbreitungs- rechnung nach DIN ISO 9613-2 [3] auf die angegebenen Immissionsorte durchgeführt. 7.1 Ermittlung des Beurteilungspegels Die Ermittlung des Beurteilungspegels (L r ) wird gemäß der Freizeitlärmrichtlinie [1] auf der Grundlage der berechneten Schallimmissionen durchgeführt. - Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 7 von 13 Seiten Für die Bellgeräusche sind keine informations- oder tonhaltigen Geräusche zu erwarten, (K T = 0 dB). - Zuschlag für Impulshaltigkeit (K I ) Gemäß VDI 3770 [2] wurde für die Nutzung der Hundeauslaufläche ein Zuschlag für die Impulshaltigkeit von K I = 7 dB berücksichtigt. - Meteorologische Korrektur C met Aufgrund der geringen Entfernung zwischen den Schallquellen und den Immissionsorten (< 200 m) wurde im vorliegenden Fall auf eine meteorologische Korrektur verzichtet, (C met = 0 dB). 7.2 Beurteilungspegel und Immissionsrichtwerte In den folgenden Tabellen 3 und 4 sind auf der Basis der vorgenannten Randbedingungen die in der Nachbarschaft durch die Nutzung der Hundeauslauffläche einwirkenden Beurteilungspegel den Immissionsrichtwerten nach der Freizeitlärm- Richtlinie [1] gegenübergestellt. Tabelle 3: Beurteilungspegel (L r ) und Immissionsrichtwerte (IRW) - werktags Immissionsort Außerhalb der Ruhezeiten werktags (8 bis 20 Uhr) IRW in dB(A) L r in dB(A) IO 1: Fany-Solter-Haus 60 62 IO 2: Römerbau 60 60 IO 3: Institut für Musik/Theater 60 54 IO 4: Kulturareal „Alter Schlachthof“ 60 57 Wie der Tabelle 3 zu entnehmen ist, werden die Immissionsrichtwerte in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie durch die einstündige Nutzung der Fläche außerhalb der Ruhe- zeiten werktags am Immissionsort IO 1 um 2 dB überschritten. An den restlichen Immissionsorten werden die Immissionsrichtwerte eingehalten. Tabelle 4: Beurteilungspegel (L r ) und Immissionsrichtwerte (IRW) - sonn- und feiertags Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 8 von 13 Seiten Immissionsort Außerhalb der Ruhezeiten sonn- und feiertags (9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr) IRW in dB(A) L r in dB(A) IO 1: Fany-Solter-Haus 55 63 IO 2: Römerbau 55 61 IO 3: Institut für Musik/Theater 55 55 IO 4: Kulturareal „Alter Schlachthof“ 55 59 An Sonn- und Feiertagen werden die Immissionsrichtwerte in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1] durch die einstündige Nutzung der Fläche an den Immissionsorten IO 1, IO 2 und IO 4 um bis zu 8 dB überschritten. An dem Immissionsort IO 3 werden die Immissionsrichtwerte eingehalten. In den Anlagen 2.1 und 2.2 sind für die betrachteten Situationen die Berechnungen der Immissionspegel der einzelnen Emittenten mit der dazugehörigen Ausbreitungsrechnung dargestellt. Die in der letzten Spalte aufgeführten Teil-Beurteilungspegel ergeben den Gesamt-Beurteilungspegel am jeweiligen Immissionsort, der in der grau- unterlegten Kopfzeile angegeben ist. 7.3 Spitzenpegel Analog zur Berechnung der Beurteilungspegel wurden auf der Grundlage der in Abschnitt 6 aufgeführten maximalen Schallleistungspegel die zu erwartenden kurzeitigen Geräuschspitzen an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nachbarschaft ermittelt. In den folgenden Tabellen 5 und 6 sind die entsprechend der Gebietseinstufung an den einzelnen Immissionsorten zulässigen Spitzenpegel und die durch die Nutzung der Hundeauslauffläche in der Nachbarschaft bewirkten Spitzenpegel dargestellt. Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 9 von 13 Seiten Tabelle 5: Spitzenpegel (L AFmax ) - werktags Immissionsort Außerhalb der Ruhezeiten werktags (8 bis 20 Uhr) zulässige Spitzenpegel in dB(A) L AFmax in dB(A) IO 1: Fany-Solter-Haus 90 96 IO 2: Römerbau 90 91 IO 3: Institut für Musik/Theater 90 86 IO 4: Kulturareal „Alter Schlachthof“ 90 90 Wie der Tabelle 5 zu entnehmen ist, werden werktags die zulässigen Maximalpegel in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1] um bis zu 6 dB überschritten. An den Immissionsorten IO 3 und IO 4 werden die zulässigen Maximalpegel eingehalten. Tabelle 6: Spitzenpegel l (L AFmax ) den – sonn- und feiertags Immissionsort Außerhalb der Ruhezeiten sonn- und feiertags (9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr) zulässige Spitzenpegel in dB(A) L AFmax in dB(A) IO 1: Fany-Solter-Haus 85 96 IO 2: Römerbau 85 91 IO 3: Institut für Musik/Theater 85 86 IO 4: Kulturareal „Alter Schlachthof“ 85 90 An Sonn- und Feiertagen werden die zulässigen Maximalpegel in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1] an allen Immissionsorten um bis zu 11 dB überschritten. Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 10 von 13 Seiten 8. Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Tatsache, dass das Bellverhalten stark abhängig vom jeweiligen Hund ist und innerhalb der Nutzungszeiten der Fläche sehr unterschiedlich sein kann, werden im Folgenden planerische Voraussetzungen, für die Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1] genannt. Die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie [1] für die Beurteilungspegel an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten (zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr) könnten mit insgesamt ca. 60 Bellereignissen in dem o.g. Zeitraum eingehalten werden. Für die Einhaltung des Maximalpegelkriteriums in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1] könnte zusätzlich die Entfernung zwischen der Hundeauslauffläche und der Musikschule (IO 1 und IO 2) erhöht werden. Dies könnte mit der Verlegung bei einem Mindestabstand zur Musikschule von ca. 13 m und der Verkleinerung der Fläche auf ca. 1200 m 2 erreicht werden (siehe auch Anlage 1.2 zu diesem Gutachten). Unabhängig davon wird die Nutzung der Hundeauslauffläche an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten (zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr und zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr), an Sonn- und Feiertagen zu allen Tageszeiten sowie im Nachtzeitraum (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr), auch mit der oben beschriebenen Verkleinerung und Verlegung der Fläche, zu Überschreitungen des Maximalpegelkriteriums in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtline [1] führen. Einzig ein kompletter Verzicht der Nutzung der Hundeauslauffläche in diesen Zeiten wäre hier zielführend. Hinweis: Die Schallemissionen bei Hunden sind gemäß VDI 3770 [2] vor allem abhängig vom Bellverhalten und nicht von der absoluten Anzahl der Hunde. Daher würde eine Begrenzung der Anzahl der Hunde im Sinne einer Reduzierung der Schallemissionen nur bedingt wirksam sein. In der folgenden Tabellen 7 und 8 sind die unter Berücksichtigung der o.a. Schallschutz- maßnahmen ergebenden Beurteilungspegel und Maximalpegel für werktags außerhalb der Ruhezeiten dokumentiert. Die Schallausbreitungstabellen sind in der Anlage 2.3 dokumentiert. Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 11 von 13 Seiten Tabelle 7: Beurteilungspegel (Lr) und Immissionsrichtwerte (IRW) mit Schallschutzmaß- nahmen - werktags Immissionsort Außerhalb der Ruhezeiten werktags (8 bis 20 Uhr) IRW in dB(A) L r in dB(A) IO 1: Fany-Solter-Haus 60 54 IO 2: Römerbau 60 60 IO 3: Institut für Musik/Theater 60 54 IO 4: Kulturareal „Alter Schlachthof“ 60 58 Tabelle 8: Spitzenpegel (L AFmax ) - werktag Immissionsort Außerhalb der Ruhezeiten (8 bis 20 Uhr) zulässige Spitzenpegel in dB(A) L AFmax in dB(A) IO 1: Fany-Solter-Haus 90 84 IO 2: Römerbau 90 88 IO 3: Institut für Musik/Theater 90 85 IO 4: Kulturareal „Alter Schlachthof“ 90 89 9. Qualität der Ergebnisse Die Prognosesicherheit ist maßgeblich durch die Genauigkeit der schalltechnischen Aus- gangsdaten des Berechnungsmodells bestimmt. Für die Hundeauslauffläche lassen sich prognostisch im Prinzip keine mittleren bzw. repräsentativen Schallemissionspegel angeben. Dies liegt daran, dass vor allem das nicht vorhersagbare Bellverhalten der Hunde den Schallemissionspegel bestimmt und dies natürlich stark abhängig vom jeweiligen Hund ist. Unabhängig von der absoluten Anzahl anwesender Hunde können die Schallemissionen an bestimmten Tagen sehr hohe, an anderen hingegen geringe Schallemissionen auftreten. Im vorliegenden Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 12 von 13 Seiten Gutachten wurde der für die Sozialisierung und das Training von Hunden angegebene mittlere Schallleistungspegel gemäß VDI 3770 [2] zugrunde gelegt. 10. Zusammenfassung Die Stadt Karlsruhe (Gartenbauamt) plant die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue. Für den Bauantrag sollte eine Schallimmissionsprognose erstellt werden, um zu prüfen, ob die durch die Nutzung der Hundeauslauffläche verursachten Geräuschimmissionen die schalltechnischen Anforderungen an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nachbarschaft einhalten. Insbesondere wurden die Geräuscheinwirkungen an der Musikhochschule und auf dem Kulturareal „Alter Schlachthof“ in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1] bewertet. Die Berechnungsergebnisse im Abschnitt 7 zeigen, dass die durch die Nutzung der Hundeauslauffläche verursachten Geräuschimmissionen im maßgeblichen Nachbarschaftsbereich die Immissionsrichtwerte in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1] bei den im Kapitel 6 beschriebenen Ausgangsdaten an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten um bis zu 2 dB und an Sonn- und Feiertagen um bis zu 8 dB überschritten werden. Das Spitzenwertkriterium in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1] wird an Werktagen teilweise und an Sonn- und Feiertagen an sämtlichen Immissionsorten überschritten. Im Abschnitt 8 sind planerische Schallschutzmaßnahmen beschrieben, bei deren Umsetzung die schalltechnischen Anforderungen an Werktagen in Anlehnung an die Freizeitlärmrichtlinie [1] erfüllt werden könnten. Gutachten Nr. 127N6 G1 - Seite 13 von 13 Seiten Dieses Gutachten umfasst 13 Seiten und 5 Anlagen mit insgesamt 8 Anlagenblättern. Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH Dipl.-Ing. Sandra Camarasa Dipl.-Ing. (FH) Enrico Dittrich Projektleiterin Fachlich verantwortlicher Bereich Ludwigshafen/Rhein, den 06.05.2022 Ca / Bü Gutachten Nr. 127N6 G1 - Anlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis Anlage 1.1 Lageplan mit Darstellung der Immissionsorte 1 Seite Anlage 2.2 Lageplan mit Verkleinerung der Hundeauslauffläche 1 Seite Anlage 3.1 Schall-Ausbreitungsrechnung nach DIN 9613-2 Teilbeurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum werktags außerhalb der Ruhezeiten 2 Seiten Anlage 4.2 Schall-Ausbreitungsrechnung nach DIN 9613-2 Teilbeurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum sonntags 2 Seiten Anlage 5.3 Schall-Ausbreitungsrechnung nach DIN 9613-2 Teilbeurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum werktags außerhalb der Ruhezeiten – mit Schallschutzmaßnahmen 2 Seiten 1 2 3 4 Kulturareal „Alter Schlachthof“. Fany-Solter-Haus Römerbau Institut für MusikTheater 32458100 32458100 32458200 32458200 32458300 32458300 5428100 5428100 5428200 5428200 Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Lammstraße 7A 76133 Karlsruhe Projekt: Schalltechnisches Gutachten für die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue in Karlsruhe Lageplan mit Darstellung der Immissionsorte Legende: Hauptgebäude Nebengebäude 1 Immissionsort mit Nr. Hundeauslauffläche Kartengrundlage: Hundeauslauf - Oststadt Karlsruhe Anlage 1.1 zum Gutachten Nr.: 127N6 G1 Maßstab 1:1000 0 5 102030 m 1 2 3 4 Kulturareal „Alter Schlachthof“. Fany-Solter-Haus Römerbau Institut für MusikTheater 32458100 32458100 32458200 32458200 32458300 32458300 5428100 5428100 5428200 5428200 Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Lammstraße 7A 76133 Karlsruhe Projekt: Schalltechnisches Gutachten für die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue in Karlsruhe Lageplan - Verkleinerung der Hundeauslauffläche Legende: Hauptgebäude Nebengebäude 1 Immissionsort mit Nr. verkleinerte Hundeauslauffläche Kartengrundlage: Hundeauslauf - Oststadt Karlsruhe Anlage 1.2 zum Gutachten Nr.: 127N6 G1 Maßstab 1:1000 0 5 102030 m Auftraggeber: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt, Lammstraße 7A, 76133 Karlsruhe Projekt: Schalltechnisches Gutachten für die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue in Karlsruhe Schall-Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 Teilbeurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum werktags außerhalb der Ruhezeiten Legende Schallquelle Name der Schallquelle Li dB(A)Raumschalldruckpegel R'w dBBewertetes Bau-Schalldämm-Maß Lw'bzw.Lw'' dB(A)Flächen- bzw.längenbez.Schallleistungspegel pro m, m² Lw dB(A)Schallleistungspegel der Anlage l oder S m,m²Größe der Quelle (Länge oder Fläche) KI dBZuschlag für Impulshaltigkeit KT dBZuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Ko dBZuschlag für gerichtete Abstrahlung s mEntfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv dBDämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr dBDämpfung aufgrund des Bodeneffekts Abar dBDämpfung aufgrund von Abschirmung Aatm dBDämpfung aufgrund von Luftabsorption dLrefl dB(A)Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls dB(A)Zeitlich unbewerteter Schalldruchpegel am Immissionsort dLw dBKorrektur Betriebszeiten Cmet dBMeteorologische Korrektur KR dBZuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit LrT dB(A)Beurteilungspegel im Zeitbereich Tag SoundPLAN 8.2 Anlage 2.1, Seite 1 zum Gutachten Nr. 127N6 G1 Auftraggeber: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt, Lammstraße 7A, 76133 Karlsruhe Projekt: Schalltechnisches Gutachten für die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue in Karlsruhe Schall-Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 Teilbeurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum werktags außerhalb der Ruhezeiten SchallquelleLi dB(A) R'w dB Lw'bzw.Lw'' dB(A) Lw dB(A) l oder S m,m² KI dB KT dB Ko dB s m Adiv dB Agr dB Abar dB Aatm dB dLrefl dB(A) Ls dB(A) dLw dB Cmet dB KR dB LrT dB(A) Immissionsort IO 1 Fany Solter Haus SW EG RW,TaR 60 dB(A) RW,TaR,max 90 dB(A) LrTaR 61,7 dB(A) LTaR,max 95,8 dB(A) Hundeauslauffläche 68,3 102,0 23226,9 0,0 3 25-38,9-0,60,0-0,10,265,6 -10,8 0,0 0,0 61,7 Immissionsort IO 2 Römerbau SW EG RW,TaR 60 dB(A) RW,TaR,max 90 dB(A) LrTaR 60,1 dB(A) LTaR,max 91,0 dB(A) Hundeauslauffläche 68,3 102,0 23226,9 0,0 3 29-40,1-0,90,0-0,10,164,0 -10,8 0,0 0,0 60,1 Immissionsort IO 3 - Institut für MusikTheater SW EG RW,TaR 60 dB(A) RW,TaR,max 90 dB(A) LrTaR 53,7 dB(A) LTaR,max 85,9 dB(A) Hundeauslauffläche 68,3 102,0 23226,9 0,0 3 51-45,1-2,40,0-0,20,257,6 -10,8 0,0 0,0 53,7 Immissionsort IO 4 Remise / Garderobenhäuschen SW EG RW,TaR 60 dB(A) RW,TaR,max 90 dB(A) LrTaR 57,2 dB(A) LTaR,max 89,7 dB(A) Hundeauslauffläche 68,3 102,0 23226,9 0,0 3 30-40,6-1,4-2,5-0,10,761,1 -10,8 0,0 0,0 57,2 SoundPLAN 8.2 Anlage 2.1, Seite 2 zum Gutachten Nr. 127N6 G1 Auftraggeber: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt, Lammstraße 7A, 76133 Karlsruhe Projekt: Schalltechnisches Gutachten für die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue in Karlsruhe Schall-Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 Teilbeurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum sonntags Legende Schallquelle Name der Schallquelle Li dB(A)Raumschalldruckpegel R'w dBBewertetes Bau-Schalldämm-Maß Lw'bzw.Lw'' dB(A)Flächen- bzw.längenbez.Schallleistungspegel pro m, m² Lw dB(A)Schallleistungspegel der Anlage l oder S m,m²Größe der Quelle (Länge oder Fläche) KI dBZuschlag für Impulshaltigkeit KT dBZuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Ko dBZuschlag für gerichtete Abstrahlung s mEntfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv dBDämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr dBDämpfung aufgrund des Bodeneffekts Abar dBDämpfung aufgrund von Abschirmung Aatm dBDämpfung aufgrund von Luftabsorption dLrefl dB(A)Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls dB(A)Zeitlich unbewerteter Schalldruchpegel am Immissionsort dLw dBKorrektur Betriebszeiten Cmet dBMeteorologische Korrektur KR dBZuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit LrT dB(A)Beurteilungspegel im Zeitbereich Tag SoundPLAN 8.2 Anlage 2.2, Seite 1 zum Gutachten Nr. 127N6 G1 Auftraggeber: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt, Lammstraße 7A, 76133 Karlsruhe Projekt: Schalltechnisches Gutachten für die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue in Karlsruhe Schall-Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 Teilbeurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum sonntags SchallquelleLi dB(A) R'w dB Lw'bzw.Lw'' dB(A) Lw dB(A) l oder S m,m² KI dB KT dB Ko dB s m Adiv dB Agr dB Abar dB Aatm dB dLrefl dB(A) Ls dB(A) dLw dB Cmet dB KR dB LrT dB(A) Immissionsort IO 1 Fany Solter Haus SW EG RW,TaR 55 dB(A) RW,T,max 85 dB(A) LrTaR 62,9 dB(A) LT,max 95,8 dB(A) Hundeauslauffläche68,3 102,0 23226,9 0,0 3 25-38,9-0,60,0-0,10,265,6 -9,5 0,0 0,0 62,9 Immissionsort IO 2 Römerbau SW EG RW,TaR 55 dB(A) RW,T,max 85 dB(A) LrTaR 61,3 dB(A) LT,max 91,0 dB(A) Hundeauslauffläche68,3 102,0 23226,9 0,0 3 29-40,1-0,90,0-0,10,164,0 -9,5 0,0 0,0 61,3 Immissionsort IO 3 - Institut für MusikTheater SW EG RW,TaR 55 dB(A) RW,T,max 85 dB(A) LrTaR 55,0 dB(A) LT,max 85,9 dB(A) Hundeauslauffläche68,3 102,0 23226,9 0,0 3 51-45,1-2,40,0-0,20,257,6 -9,5 0,0 0,0 55,0 Immissionsort IO 4 Remise / Garderobenhäuschen SW EG RW,TaR 55 dB(A) RW,T,max 85 dB(A) LrTaR 58,5 dB(A) LT,max 89,7 dB(A) Hundeauslauffläche68,3 102,0 23226,9 0,0 3 30-40,6-1,4-2,5-0,10,761,1 -9,5 0,0 0,0 58,5 SoundPLAN 8.2 Anlage 2.2, Seite 2 zum Gutachten Nr. 127N6 G1 Auftraggeber: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt, Lammstraße 7A, 76133 Karlsruhe Projekt: Schalltechnisches Gutachten für die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue in Karlsruhe Schall-Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 Teilbeurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum werktags außerhalb der Ruhezeiten - mit Schallschutzmaßnahmen - Legende Schallquelle Name der Schallquelle Li dB(A)Raumschalldruckpegel R'w dBBewertetes Bau-Schalldämm-Maß Lw'bzw.Lw'' dB(A)Flächen- bzw.längenbez.Schallleistungspegel pro m, m² Lw dB(A)Schallleistungspegel der Anlage l oder S m,m²Größe der Quelle (Länge oder Fläche) KI dBZuschlag für Impulshaltigkeit KT dBZuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Ko dBZuschlag für gerichtete Abstrahlung s mEntfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv dBDämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr dBDämpfung aufgrund des Bodeneffekts Abar dBDämpfung aufgrund von Abschirmung Aatm dBDämpfung aufgrund von Luftabsorption dLrefl dB(A)Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls dB(A)Zeitlich unbewerteter Schalldruchpegel am Immissionsort dLw dBKorrektur Betriebszeiten Cmet dBMeteorologische Korrektur KR dBZuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit LrT dB(A)Beurteilungspegel im Zeitbereich Tag SoundPLAN 8.2 Anlage 2.3, Seite 1 zum Gutachten Nr. 127N6 G1 Auftraggeber: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt, Lammstraße 7A, 76133 Karlsruhe Projekt: Schalltechnisches Gutachten für die Einfriedung einer Hundeauslauffläche am Schloss Gottesaue in Karlsruhe Schall-Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 Teilbeurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum werktags außerhalb der Ruhezeiten - mit Schallschutzmaßnahmen - SchallquelleLi dB(A) R'w dB Lw'bzw.Lw'' dB(A) Lw dB(A) l oder S m,m² KI dB KT dB Ko dB s m Adiv dB Agr dB Abar dB Aatm dB dLrefl dB(A) Ls dB(A) dLw dB Cmet dB KR dB LrT dB(A) Immissionsort IO 1 Fany Solter Haus SW 1.OG RW,TaR 60 dB(A) RW,TaR,max 90 dB(A) LrTaR 54,3 dB(A) LTaR,max 84,1 dB(A) Hundeauslauffläche 71,0 102,0 12476,9 0,0 3 48-44,6-1,30,0-0,20,559,5 -12,0 0,0 0,0 54,3 Immissionsort IO 2 Römerbau SW 1.OG RW,TaR 60 dB(A) RW,TaR,max 90 dB(A) LrTaR 60,2 dB(A) LTaR,max 88,0 dB(A) Hundeauslauffläche 71,0 102,0 12476,9 0,0 3 27-39,6-0,10,0-0,10,165,3 -12,0 0,0 0,0 60,2 Immissionsort IO 3 - Institut für MusikTheater SW EG RW,TaR 60 dB(A) RW,TaR,max 90 dB(A) LrTaR 53,8 dB(A) LTaR,max 85,4 dB(A) Hundeauslauffläche 71,0 102,0 12476,9 0,0 3 44-43,8-2,30,0-0,20,359,0 -12,0 0,0 0,0 53,8 Immissionsort IO 4 Remise / Garderobenhäuschen SW EG RW,TaR 60 dB(A) RW,TaR,max 90 dB(A) LrTaR 57,5 dB(A) LTaR,max 89,3 dB(A) Hundeauslauffläche 71,0 102,0 12476,9 0,0 3 32-41,0-1,6-0,2-0,10,562,7 -12,0 0,0 0,0 57,5 SoundPLAN 8.2 Anlage 2.3, Seite 2 zum Gutachten Nr. 127N6 G1

  • Abstimmung Top 4
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 28.06.2022 TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Hundeauslaufflächen: Punkt 4.1 der Tagesordnung: Einzäunung Hundeauslaufflächen - Prüfergebnis und weiteres Vorgehen Vorlage: 2022/0591 Punkt 4.2 der Tagesordnung: Hundeauslauffläche in die Günther-Klotz-Anlage verlagern Antrag: CDU Vorlage: 2022/0097 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen die Einzäunung der Hundeauslauffläche in der Günther-Klotz-Anlage am Albgrün und widmet diese Fläche gleichzeitig als öffentliche Einrichtung mit der Zweckbestimmung „Hundeaus- lauffläche“. 2. Der Gemeinderat nimmt das lärmschutzrechtliche Gutachten für die Fläche am Schloss Got- tesaue zur Kenntnis und verzichtet auf die Einzäunung der Fläche und deren Widmung. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Antrag: Erledigt durch Beschlussvorlage, keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 11. März 2022 sowie am 23. Juni 2022. Stadträtin Großmann (GRÜNE): Bald heißt es wieder Leine los für die Hunde Karlsruhes. Her- umtollen, einen Sprint einlegen, aber auch Verhalten gegenüber Artgenossen erproben und vielleicht auch Kräftemessen, das ist der Sinn der eingezäunten Fläche. Auf der geplanten Hun- deauslauffläche in der Günther-Klotz-Anlage können Hunde und ihre Besitzer*innen bald unbe- schwert gemeinsam Zeit verbringen. Lärmbelästigungen für Anwohner sind nicht zu befürchten, – 2 – wie es beim Pilotprojekt der Fall war. Die nächsten Wohnstraßen sind weiter weg, sodass es hoffentlich keine Kämpfe um Parkplätze geben wird. Die Mitglieder des AföE haben im Frühjahr alle vier infrage kommenden Hundeauslaufflächen ausgiebig besprochen. Dabei haben wir uns mehrheitlich und bewusst für die vorgeschlagene Wiese ausgesprochen. Wir GRÜNE sind uns sicher, dass es eine gute und an den objektiven Gegebenheiten orientierte Wahl ist. Ein Raum für Mensch und Tier, dies fördert die Kommunikation in der Bevölkerung. Hier begegnen sich Menschen mit und ohne Hund beim Sport oder beim Spaziergang. An dieser Stelle möchten wir den Mitarbeiter*innen des Gartenbauamtes und Frau Fath herz- lich dafür danken, dass die Vorbereitungen für die Vorschläge so schnell vorgelegt wurden. Jetzt geht es vor allem darum, zu schauen, was gut läuft und an welchen Stellen vielleicht noch Dinge verbessert werden können. Wir GRÜNE sind auf jeden Fall der Meinung, dass eine wei- tere eingezäunte Hundeauslauffläche in absehbarer Zeit eingerichtet werden sollte. Das lärm- schutzrechtliche Gutachten haben wir zur Kenntnis genommen, und wir stimmen der Be- schlussvorlage in beiden Punkten zu. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Der Sinn und Zweck und die gute Situation für die Hunde, die ist hier im Hause unbestritten. Es war ein Problem des Standortes. Da habe ich auch schon damals bei der ersten Beratung hier im Hause auf die Günther-Klotz-Anlage für die CDU-Fraktion hingewie- sen, und wir hielten diesen Platz für besser als der Flop, der sich jetzt ergeben hat in der Hilda- promenade. Wir sind deshalb froh, dass nun diese Hundeauslauffläche, die umzäunt ist, auch hin zur Südtangente umzäunt ist, denn da sind immer mal wieder Hunde rübergegangen, über diesen Hügel, jetzt kommt. Wir halten dies für einen verträglichen Platz in Anbetracht Bewoh- ner, Lärm und auch Belästigung von Fahrradfahrern oder Fußgängern. Die scheinen dort, glaube ich, gut lösbar zu sein. Wir sind deshalb froh, dass dies nun so kommt, und wir bedanken uns auch beim Gartenbau- amt, dass dies jetzt so schnell wie möglich nach dem Fest, das natürlich in der Günther-Klotz- Anlage erst mal stattfinden muss, umgesetzt werden kann. Stadtrat Zeh (SPD): Karlsruhe hat sehr viele Hundeauslaufflächen. Der Wunsch war aber von den Hundehaltern, auch eine Umzäunung um die Wiese zu haben, um insbesondere den jungen Hunden, die noch nicht so einfach auf Herrchen oder Frauchen hören, die Möglichkeit zu geben sich auszutoben. Beim ersten Versuch war man vielleicht etwas zu leichtgläubig, dass es sehr einfach gemacht werden kann in der Hildapromenade. Das ist gescheitert, und ich bin froh, dass wir jetzt nach einer sehr umfangreichen Prüfung durch das Gartenbauamt mit der Gün- ther-Klotz-Anlage, was auch in der Vorlage ausgeführt ist, eine sehr gute Wiese gefunden ha- ben, wo das Ganze realisiert werden kann. Hier stand dem letztendlich nur die FFH-Prüfung ent- gegen. Es soll auch diese Einrichtung mit einem etwas schöneren und besseren Zaun umgeben werden und natürlich auch nach ein, zwei Jahren das entsprechend überprüft werden. Wir sind teilweise überrascht worden, wie viele Hundebesitzer schon damals zur Hildaprome- nade gekommen sind und wie viele jetzt auch hierher kommen. Sicherlich besteht auch der Wunsch, dass man im Osten auch noch eine macht. Ich muss aber hier an der Stelle erst einmal darauf verweisen, es gibt auch sehr viele Hundevereine, die umzäunte Flächen haben, wo das Ganze natürlich auch stattfinden kann. Sowohl in Durlach als auch in der Südtangente gibt es entsprechende Vereine. Der Wunsch ist natürlich da, dass auch nicht-vereinsgebundene Mit- glieder so etwas haben können. Es ist sicherlich nicht einfach, die Schwierigkeiten sieht man – 3 – beim Lärmgutachten direkt hier am Schloss Gottesaue. Man muss es in Ruhe betrachten und wird es weiter prüfen, aber zunächst steht heute nur die Günther-Klotz-Anlage, die Wiese, zur Abstimmung, und dem stimmen wir sehr gerne zu als SPD-Fraktion. Stadtrat Hock (FDP): Dieses Mal wollen wir es richtig machen. Ich denke, wir werden heute die richtige Entscheidung treffen. Der erste Aufschlag war nicht gelungen und ja, man hat damals schon vonseiten der Freien Wähler|FÜR Karlsruhe und von uns gesagt, wenn man etwas ein- zäunt, werden auch mehr Menschen mit ihren Hunden dort hinkommen. Das hat sich dann im ersten Aufschlag gezeigt in der Hildapromenade. Dementsprechend war die Lautstärke so, dass wir es nicht halten hätten können. Das war leider Gottes so. Wir haben es gut gemeint, aber das hat nicht funktioniert. Jetzt haben wir aber gesagt, wenn wir einen Beschluss fassen, dann sollte das auch ein Be- schluss sein, der erstens in die richtige Richtung geht für die Hundebesitzerinnen und -besitzer, und er sollte natürlich auch so sein, dass wir nicht dann wieder in die Diskussion einsteigen müssen. Meine Fraktion hat Schloss Gottesaue bevorzugt, aber mit einem kleinen Fragezei- chen. Wir haben gesagt, bevor wir etwas beschließen, möchten wir doch gerne auch gewusst haben, ob das schalltechnisch alles im grünen Bereich ist. Die Entscheidung ist da, es ist nicht gut, wenn wir dort einzäunen würden, weil wir auch dann mehr Menschen mit ihren Hunden in die Fläche bringen würden. Es ist jetzt schon eine Auslauffläche. Aber natürlich, wenn das ein- gezäunt ist, wie der Kollege Zeh gesagt hat, werden viele mit ihren Hunden noch dazukommen. Dann wird es da ziemlich laut. Das können wir eigentlich nicht machen. Deshalb ist die Vorlage, die wir jetzt vorliegen und im Ausschuss zusammen diskutiert haben, die richtige. Wir sind der Verwaltung dankbar, dass sie jetzt gesagt hat, sie möchte die Bezäu- nung dort etwas anders gestalten, als das vorher war. Das hat uns nicht gefallen. Wenn man in den Wald geht, dann ist das okay, aber in der Fläche wie jetzt dort, sollte man es ordentlich ma- chen. Das machen wir jetzt auch, dass das gut aussieht. Wir wünschen der Fläche in der Gün- ther-Klotz-Anlage ein gutes Gelingen und viel Freude für die Hundebesitzerinnen und Hundebe- sitzer. Sie können jetzt ihre Hunde laufen lassen, von der Leine nehmen. Da freuen wir uns drauf, herzlichen Dank an die Verwaltung. Stadträtin Fenrich (AfD): Wenn ich so revuepassieren lasse, die letzten zwei Jahre hier in die- sem hohen Haus, welche Anträge gestellt wurden, wertebasiert, welche Werte auch immer: woke, feministische, LGBTQ+, was weiß ich auch immer orientierte, klimahysterische Kommu- nalpolitik, wenn ich mir das so vor Augen führe, revuepassieren lasse, dann muss ich eigentlich sagen, man muss jetzt, nachdem was Sie vorhin gesagt haben, Herr Oberbürgermeister, sparen und das Geld an vernünftigen Stellen ausgeben. Denn es werden die Bürger in Karlsruhe benöti- gen. Ich glaube, ich spreche hier für alle, und das sehen alle wahrscheinlich so, und da spreche ich nicht von den Menschen, die Sozialhilfe bekommen, sondern von denen, vom Busfahrer, von der Krankenschwester, von der Verkäuferin, vom Streifenpolizisten, die das Geld notwen- dig haben. Weil wir bekannt sind hier als die Sparfraktion, müsste ich jetzt eigentlich hergehen und sagen, wir wollen das nicht. Wir wollen das nicht, wir wollen das aber trotzdem. Warum wollen wir das? Wir haben April letzten Jahres als Erste den Antrag gestellt, weil wir die Notwendigkeit gesehen haben, weil uns Bürger entsprechend angesprochen haben auf diese eingezäunte Hundeaus- lauffläche. Dankenswerterweise haben die FDP und die Freien Wähler und FÜR Karlsruhe sich – 4 – dem Antrag letztendlich angeschlossen und einen inhaltsgleichen Antrag gestellt. Leider ist das dann gründlich in die Hose gegangen, dort, wo diese Hundeauslauffläche eingezäunt war, weil es Beschwerden gab. Was man nicht geprüft hat, was wir auch moniert hatten seinerzeit, war, dass man nicht eine kleine Lösung gesucht hat, zum Beispiel ein Abschließen, was durchaus möglich gewesen wäre, über Nacht oder zu Ruhezeiten. Gut, das ist jetzt nicht passiert. Die Hundehalter haben im Prinzip weiterhin darauf bestanden, dass sie eine Auslauffläche haben wollen. Man kann es ihnen auch nicht verdenken. Denn im Jahr nimmt die Stadt über 1,1 Millio- nen Euro an Hundesteuer ein. Wenn ich gegenrechne, die 13.000 Euro für die Hundeexremen- tetüten, dann ist das wahrlich ein schöner Batzen für die Stadt Karlsruhe. Infolgedessen ist es richtig, dass jetzt eine Auslauffläche gefunden wurde. Wir sehen diese Fläche als richtig an. Wir glauben auch nicht, dass es da Schwierigkeiten gibt. Wir würden nur gerne die Stadtverwaltung schon an dieser Stelle bitten zu überlegen, ob weitere Auslaufflächen in Nord/Süd/Ost/West der Stadt Karlsruhe, vielleicht vier an der Zahl, im Laufe der Zeit auch eingerichtet werden kön- nen und vielleicht auch die Evaluationszeiten von zwei Jahren verkürzt werden. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich kann es ganz kurz machen. Wir teilen die Auffassung der Stadtverwaltung und nehmen auch die Stellungnahme bzw. die Beschlussvorlage an. Ich kann mich ansonsten der Kollegin Christine Großmann anschließen. Ich denke, auch im Sinne einer besseren Verteilung über die Stadt macht es Sinn, sich auch über weitere solcher Flächen Ge- danken zu machen, auch um einen, jetzt nenne ich es mal, Tourismus, zu vermeiden, der Hun- debesitzer dazu bringt, mit dem Auto dort hin zu fahren, wo diese eine Fläche existiert. Ich glaube, schon alleine um solche Geschichten zu vermeiden, macht es Sinn, sich Gedanken zu machen, wo insbesondere in dem Raum der innenstadtnahen Bereiche weitere Möglichkeiten bestehen für Hunde. In unserer Gesellschaft leben immer mehr Menschen allein und immer mehr Menschen brauchen dieses Tier einfach als Gesellschaft. Dafür müssen wir ein Stück weit auch Vorkehrungen treffen. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Heute ist ein guter Tag für alle Hundehalter hier in Karlsruhe. Ich glaube, wir werden die Sache heute zu einem positiven Abschluss bringen. Es freut mich ganz besonders, und ich möchte mich an der Stelle explizit bei Andreas Gold und seiner Community bedanken, die hier wirklich Großes geleistet haben, viel im Ehrenamt, auch die Frau Fath unter- stützt haben, mit Rat und Tat zur Seite gestanden sind und nicht nur bei der Umzäunung einer Hundewiese, sondern der Andreas Gold engagiert sich auch stark für die Anbringung von Hun- deboxen und Hundetüten, damit unsere Stadt einfach sauber bleibt oder noch sauberer wird. Dieses Engagement kann man einfach nicht hoch genug schätzen. Er treibt dafür das Geld durch Spenden ein. Zum Thema Hundewiese: Ich musste ein bisschen schmunzeln, wir sind jetzt in Karlsruhe doch schon recht fortschrittlich und schaffen es, eine Wiese einzuzäunen, was in vielen anderen Städten schon Standard ist. Ich bin auch froh darüber, dass viele Kollegen die Einsicht haben, dass es bei der einen Wiese nicht bleiben kann. Das Engagement der Hundehalter geht so weit, dass sie schon Spenden sammeln für den Zaun einer nächsten Wiese. Ich denke, das sollten wir als Gemeinderat auch entsprechend würdigen. Die Günther-Klotz-Anlage ist mit Sicherheit für den Pilotversuch die bessere Stelle als mitten in der Stadt. Das hat man damals bei den Vor- schlägen des Gartenbauamts nicht bedacht. Aber ich glaube, nach dieser langen Evaluierung für den Standort wird beim nächsten Mal ein bisschen vorsichtiger oder weitsichtiger an die Sache herangehen. – 5 – Zum Thema Schloss Gottesaue möchte ich noch mit ein paar Vorurteilen aufräumen. Das Lärm- gutachten, ich habe es mir angesehen, wir überschreiten zu einem Zeitpunkt die Dezibelzahl mi- nimal. Man muss auch ganz klar sagen, es ist kein gemessenes Gutachten, sondern ein errech- netes. Lärm von Hundegebell ist nicht abhängig von der Anzahl von Hunden, weil jetzt oft das Argument kam, wenn es eingezäunt ist, kommen unweigerlich mehr Hunde, sondern es ist in großen Teilen abhängig von der Rasse, denn anders als bei Kindern, die während dem Spiel laut miteinander kommunizieren, ist es eigentlich so, dass Hunde im Spiel keine Laute machen und das Gebell überwiegend von Hütehunden ausgeht. Wenn Sie drei Hütehunde auf der Fläche ha- ben, haben Sie unter Umständen die Dezibelzahl schon überschritten, und Sie können 20 Hunde anderer Rassen auf der Fläche haben und nicht einer bellt. Von dem her würde ich un- gerne das Schloss Gottesaue, weil ich das sonst von der Lage her prädestiniert finde, es ist sehr zentral, es ist keine Wohnbebauung und ist verkehrlich gut zu erreichen und viele weitere Gründe mehr, nicht ganz von der Agenda streichen, sondern wenn wir die Flächen der Günther- Klotz-Anlage positiv evaluiert haben, das als weitere Fläche ins Auge fassen. Der Vorsitzende: Ich würde gerne drei Dinge anfügen. Das eine, bei manchen Beiträgen, wenn man sie nur als Beitrag als solches gehört hätte, entstand der Eindruck, wir würden die erste Hundeauslauffläche überhaupt definieren. Ich möchte an das erinnern, was Herr Stadtrat Zeh gesagt hat. Es geht um die erste umzäunte Hundeauslauffläche, nur damit sich jetzt nichts Fal- sches abbildet. Es gibt schon eine ganze Anzahl anderer Hundeauslaufflächen, die sind nur nicht eingezäunt. Das heißt, es gibt schon anderswo die Möglichkeit, dass Hunde herumtollen kön- nen, dass sie spielen können und, und, und. Wir sind nicht die Unmenschen, die das jetzt an der Stelle in der Stadt überhaupt erst ermöglichen. Zweitens, ich bin der Überzeugung, dass jeder Hundehalter und jede Hundehalterin in der Lage sein sollte, die Hunde so zu erziehen, dass sie nicht nur unbedingt auf einer umzäunten Auslauf- fläche entsprechend agieren können. Das, finde ich, sollten wir als Anspruch auch nicht aufge- ben, dass es dennoch sinnvoll ist, umzäunte Hundeauslaufflächen anzubieten. Aber ich würde doch gerne daran festhalten, dass das eigentlich das Ziel aller Hundeerziehung sein sollte. Den dritten Punkt, den habe ich jetzt vergessen, ist vielleicht auch nicht so wichtig gewesen. Also, das war mir noch mal wichtig zur Klarstellung. Ach ja, ich wollte noch mitteilen, dass Herr Stadtrat Haug eben auch noch als krank entschuldigt gemeldet wurde und insofern natürlich jetzt auch an den Abstimmungen nicht teilnimmt. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Vorlage, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist Ein- stimmigkeit. TOP 4.2 hat sich erledigt durch die Vorlage, da sind wir uns einig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – – 6 – 12. Juli 2022