Bürgerenergiegenossenschaft für Karlsruhe

Vorlage: 2022/0588
Art: Antrag
Datum: 24.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK)
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.06.2022

    TOP: 19

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.09.2022

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2022

    TOP: 27

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 24.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0588 Bürgerenergiegenossenschaft für Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 19 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 21.09.2022 3 x Gemeinderat 27.09.2022 27 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung legt dar, welches Potential hinlänglich ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte in einer eigenen Karlsruher Energiegenossenschaft zur Forcierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im Stadtgebiet steckt. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden dem Gemeinderat zeitnah vorgestellt. 2. Die Stadtverwaltung prüft, ob vonseiten der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) und/oder der Stadtwerke ein zeitnahes Beratungsangebot realisiert werden kann, das Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg von der Initiative bis zur Gründung einer Energiegenossenschaft aktiv unterstützt und betreut. 3. Die Stadtverwaltung berichtet, welche Chancen sich durch eine dauerhafte Beteiligung von KEK oder Stadtwerken an einer solchen Energiegenossenschaft bieten. Sachverhalt/Begründung Laut Aussage des baden-württembergischen Genossenschaftsverbandes gibt es in Baden-Württemberg mehr als 150 Energiegenossenschaften, die sich das gemeinschaftliche Ziel setzen, die Energiewende auf unterschiedliche Weise voranzutreiben. Derartige Energiegenossenschaften gründen sich zumeist aus bürgerschaftlichem Interesse heraus. Ihre Handlungsfelder im Bereich erneuerbarer Energien beziehen sich vor allem auf Stromerzeugung und -verteilung, Nahwärme, Contracting und Mobilität. Mit ihren vielfältigen Projekten tragen Energiegenossenschaften maßgeblich zum Klimaschutz bei und können eine Kommune bei der Bewältigung ihrer Aufgaben entlasten, indem sie städtische Projekte aus obigen Handlungsfeldern übernehmen. Gleichzeitig stärken Energiegenossenschaften das bürgerliche Engagement hinlänglich klima- und umweltbewusster Verantwortung, animieren zur Nachahmung und stärken durch den Einbezug lokaler Unternehmen die regionale Wertschöpfungskette. Im Gebiet der Stadt Karlsruhe gibt es bislang keine Energiegenossenschaft. Andere Großstädte wie Stuttgart (5 Energiegenossenschaften), Freiburg, Heidelberg oder Heilbronn (jeweils 3 Energiegenossenschaften) sind hier bereits weiter. Dabei bieten sich insbesondere im städtisch geprägten Raum günstige Entwicklungsmöglichkeiten. So verfügt die Stadt Karlsruhe über Liegenschaften, die durch genossenschaftliche Initiativen auf die Energiewende vorbereitet werden könnten, ohne dabei den städtischen Haushalt zu belasten: Dabei geht es etwa um die Realisierung von klein- und großflächigen Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Einrichtungen oder auf Freiflächen, um Windenergieprojekte, um die Umrüstung auf LED-Beleuchtung von Straßenlaternen oder die Schaffung weiterer AC-/DC- – 2 – Ladepunkte für die Elektromobilität und weitere Projekte. Zudem bietet die Stadt Karlsruhe mit der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) ideale Voraussetzungen, um als Impulsgeberin zu agieren und um Genossenschaftsmitglieder in energierelevanten Belangen zielgerichtet zu beraten. Die Vielzahl gegründeter Energiegenossenschaften im Land Baden-Württemberg auf der einen und die Brisanz des Themenkomplexes ,Erneuerbare Energien‘ auf der anderen Seite lassen erwarten, dass in der Karlsruher Bevölkerung eine große Nachfrage in dieser Angelegenheit besteht. Insofern regen wir als CDU- Fraktion bei der Stadtverwaltung an, das Potential einer solchen Energiegenossenschaft hinlänglich ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte darzulegen. Unserer Ansicht nach sind die KEK und die Stadtwerke aufgrund ihrer Expertise entscheidende Faktoren für das Gelingen oder Scheitern einer Karlsruher Energiegenossenschaft. Aus diesem Grund beantragen wir zudem die Prüfung, inwiefern die KEK und/oder Stadtwerke zeitnah ein Beratungsangebot einrichten kann, das Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg bis zur Gründung einer Energiegenossenschaft betreuen und unterstützen kann. Nicht jede Gründung einer Energiegenossenschaft geht ausschließlich auf rein bürgerschaftliches Engagement zurück. Laut Deutschem Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. werden 11 Prozent aller Gründungen auf kommunale Initiativen zurückgeführt. In diesen Energiegenossenschaften wirken Kommunen und ihre Gesellschaften aktiv mit, um die Genossenschaftsmitglieder bspw. bei der technisch- planerischen Umsetzung von Projekten oder in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Daher wollen wir in Erfahrung bringen, welche Chancen sich durch eine dauerhafte Beteiligung der KEK oder den Stadtwerken an einer Karlsruher Energiegenossenschaften bieten. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadträtin Karin Wiedemann Stadträtin Bettina Meier-Augenstein Stadtrat Sven Maier

  • Protokoll GR 28.06.2022 TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 19 der Tagesordnung: Bürgerenergiegenossenschaft in Karlsruhe Antrag: CDU Vorlage: 2022/0588 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 21. September 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2022

  • Stellungnahme Bürgerenergiegenossenschaft
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0588 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: KEK Bürgerenergiegenossenschaft für Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 19 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 21.09.2022 3 X Gemeinderat 27.09.2022 27 x Kurzfassung Bürgerenergiegenossenschaften bilden eine der wichtigsten Säulen für den Erfolg der Energiewende. In der Stadt Karlsruhe gibt es für diese Form bürgerschaftlichen Engagements derzeit noch keine Strukturen. Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) hat deshalb bereits im Frühjahr 2021 den Gründungsprozess einer neuen Bürgerenergiegenossenschaft für Karlsruhe angestoßen. Im Rahmen einer ersten Ideenwerkstatt am 23. Juli 2022 fand sich hierfür eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger zusammen, die derzeit die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft für Karlsruhe mit Unterstützung der KEK vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja x positiv x negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich x IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja x abgestimmt mit Stadtwerke – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung legt dar, welches Potential hinlänglich ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte in einer eigenen Karlsruher Energiegenossenschaft zur Forcierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im Stadtgebiet steckt. Bundesweit engagierten sich im Jahr 2020 mehr als 220.000 Mitglieder in Energiegenossenschaften, die 8,8 Terrawattstunden sauberen Strom erzeugten. 1 In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 150 Energiegenossenschaften, in denen ca. 37.500 Einzelmitglieder organisiert sind 2 . Im Gegensatz zu anderen Großstädten in Baden-Württemberg gibt es im Karlsruher Stadtgebiet für diese Form bürgerschaftlichen Engagements derzeit noch keine Strukturen – andererseits aber enormes Potential. Neben den Möglichkeiten auf städtischen Dächern und Freiflächen sind Sportvereine, Gewerbebetriebe und WEG-Mehrfamilienhäuser mit großen Flächen ebenfalls an der Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) interessiert. Auch innerhalb der Veranstaltungen sowie der stark nachgefragten Photovoltaik-Beratungen der KEK wird häufig nach einer Beteiligungsmöglichkeit an einer örtlichen BEG gefragt. Viele Menschen im Stadtgebiet besitzen kein eigenes Dach, das sie selbst mit Photovoltaik (PV) belegen können, möchten aber trotzdem aktiv zur Energiewende beitragen. Durch eine BEG für Karlsruhe könnten sie vor Ort Mitglied werden und so den lokalen Ausbau von Photovoltaik und anderen erneuerbaren Energien unterstützen. Im Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe ist ein PV-Zubau von 300 MWp bis 2030 vorgesehen (Maßnahme A.4.1, aktueller Stand: 51 MWp) sowie die Realisierung künftiger Solarparks unter Berücksichtigung des Genossenschaftsmodells (Maßnahme A. 4.3). Eine Bürgerenergiegenossenschaft ist ein wichtiger Baustein, um diese Ausbauziele zu erreichen. Gleichzeitig stärkt eine BEG die regionale Wertschöpfung, indem Projekte gemeinsam mit lokalen Handwerksbetrieben realisiert werden, was zudem hinsichtlich der kommunalen Steuereinnahmen Effekte erzielt. Neben den positiven ökologischen und ökonomischen Auswirkungen kann durch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern die Akzeptanz der Energiewende und des PV-Ausbaus vor Ort gesteigert werden. 2. Die Stadtverwaltung prüft, ob vonseiten der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) und/oder der Stadtwerke ein zeitnahes Beratungsangebot realisiert werden kann, das Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg von der Initiative bis zur Gründung einer Energiegenossenschaft aktiv unterstützt und betreut. 3. Die Stadtverwaltung berichtet, welche Chancen sich durch eine dauerhafte Beteiligung von KEK oder Stadtwerken an einer solchen Energiegenossenschaft bieten. Auf Basis der o.g. Maßnahmen im Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe hat die KEK die Chancen einer neuen BEG für Karlsruhe, die Erfolgsaussichten der Gründungsinitiierung sowie ihre eigene Rolle bzw. die Rolle weiterer Akteure in diesem Prozess bereits im Frühjahr 2021 geprüft. Die ursprüngliche Überlegung war es, eine bestehende Nachbar-BEG in Richtung Karlsruhe zu erweitern. Dies wurde in ersten Gesprächen (April bis Juli 2021) mit den bereits in der Region tätigen BEGs verworfen, da alle Beteiligten es für wichtig erachteten, die lokalen und bereits bestehenden Identitäten zu erhalten. Weiterhin soll es den Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, einen lokalen Bezug zu „ihrer“ zukünftigen BEG aufzubauen. 1 Quelle: https://www.dgrv.de/news/dgrv-jahresumfrage-energiegenossenschaften-2022/ 2 Quelle: https://energiewende.baden-wuerttemberg.de/mitmachen/energiegenossenschaften/buergerenergiegenossenschaften-energiewende- selbst-gemacht – 3 – Im September 2021 veranstaltete die KEK ein Netzwerktreffen für bestehende Bürgerenergiegenossenschaften in der Region. Einladende waren außerdem die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe sowie die Energieagentur Mittelbaden, die den Genossenschaftsgedanken bei der Energiewende gemeinsam mit der KEK fördern möchten. Daraufhin fanden weitere Gespräche mit den BEGs aus der Region statt, woraus die gemeinsame Kooperation mit der BEG Durmersheim und der BEG Kraichgau resultierte. Beide BEGs verfügen bereits über langjährige Erfahrungen und zahlreiche Projekte im Bereich Erneuerbare Energien. Sie wären bereit, auf Dauer eng mit einer neuen BEG in Karlsruhe zu kooperieren. Im Frühjahr 2022 wurden daraufhin verschiedene Geschäfts- und Kooperationsmodelle geprüft, die ergaben, dass die neue BEG zuerst als eigenständige juristische Person gegründet werden muss, um handlungs- und kooperationsfähig zu werden. Der gesamte Prozess wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) sowie von einer juristischen Beratung begleitet, die auch bei der weiteren Unterstützung des Gründungsprozesses hinzugezogen werden. Auf dieser Grundlage initiierte die KEK die ersten Schritte zur Gründung einer BEG für Karlsruhe. Die Gründungsversammlung soll möglichst noch im laufenden Jahr stattfinden. Im Zuge dessen haben die KEK und die Kooperationspartnerinnen engagierte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft angesprochen und zu einer moderierten Ideenwerkstatt am 23. Juli 2022 eingeladen. Gemeinsam verständigten sich die Teilnehmenden auf die wichtigsten Ziele und Inhalte für die neue BEG und bildeten kleine Arbeitsgruppen, die seitdem die Basis für die Gründung erarbeiten. Dabei begleitet und unterstützt die KEK weiterhin den Gründungsprozess und finanziert Beratungsleistungen zur Strukturierung und Gründung der BEG. Bis die neue BEG gegründet ist, koordiniert die KEK deshalb im Rahmen einer „Geschäftsstelle“ die Abläufe, um die ehrenamtlich Tätigen zu entlasten. Nach der erfolgreichen Gründung fördert die KEK die Ansprache von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Bei der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden und Sportvereinen weist sie auf die Möglichkeit einer Mitgliedschaft oder einer Zusammenarbeit mit einer BEG hin. Die KEK ist aufgrund ihrer Erfahrungen davon überzeugt, dass die neue BEG einen großen Beitrag zum Erreichen der Photovoltaik-Ausbauziele leisten kann. Eine Beteiligung der Stadtwerke an einer Genossenschaft ist nicht geplant. Ein paralleles Beratungsangebot zu dem der KEK ist nicht vorgesehen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Stadtwerke können die BEG bei Bedarf mit ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich der Dienstleistungen rund um die Themen Planung, Baubegleitung und Betrieb von PV-Anlagen unterstützen. Auch sind Kooperationen bei Großprojekten denkbar.