Nutzung von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung

Vorlage: 2022/0587
Art: Antrag
Datum: 24.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.06.2022

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0587 Nutzung von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 10 x Der Gemeinderat möge beschließen, die Öffnung von Einbahnstraßen zur Nutzung durch Radfahrer entgegen der für den motorisierten Verkehr vorgegebenen Fahrtrichtung auf solche Straßen zu begrenzen, in denen ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen motorisiertem Verkehr und entgegen-kommendem Radverkehr eingehalten werden kann. Ergänzend sind alle Einbahnstraßen, in denen bislang die Nutzung entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrer zulässig ist, dahingehend zu überprüfen, ob auf ihnen dieser Mindestabstand eingehalten werden kann. Dort, wo dies nicht der Fall ist, ist das bislang zulässige Befahren der Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung für den Radverkehr aufzuheben. Sachverhalt/Begründung Mit der Novelle der STVO vom April 2020, siehe https://bnn.de/nachrichten/politik/autos-muessen-zwei-meter-mindestabstand-halten wurde festgelegt, dass beim Überholen von Radfahrern innerorts ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten ist. Befindet sich ein Kind auf dem Fahr-rad oder hat das Fahrrad einen Anhänger, muss der Mindestabstand beim Überholen sogar 2 Meter betragen. Diese Neuregelung soll den Straßenver-kehr für Radfahrer sicherer machen. Bei der Umsetzung dieser Novelle sollte es tatsächlich um die Sicherheit der Radfahrer gehen. Damit ist es irrelevant, ob der Radfahrer in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs oder entgegen fährt. Die Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten muss gegeben sein, was in vielen Einbahnstraßen der Stadt Karlsruhe nicht machbar ist. Auch für den motorisierten Verkehr ist ein ausreichender Abstand zu den Radfahrern ein Sicherheitsaspekt, besonders dann, wenn die Radfahrer mit überhöhtem Tempo und ohne Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer fahren, wie es in letzter Zeit leider häufiger zu beobachten ist. Somit ist es notwendig, alle Einbahnstraßen auf die Möglichkeit der Einhaltung des Mindestabstands zu überprüfen. Dort wo dies nicht gegeben ist, sind die Freigaben für den Radverkehr in Gegenrichtung zurückzunehmen beziehungsweise sind diese Straßen bei der Neuausweisung nicht zu berücksichtigen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • StN Nutzung Einbahnstraßen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0587 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Nutzung von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 10 x Kurzfassung Der genannte Mindestabstand von 1,50 Meter gilt innerorts für das Überholen von Fahrrädern und regelt nicht den Begegnungsfall. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Über die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde, die als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Für die durchzuführende Einzelfallprüfung sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungs- vorschrift zur Straßenverkehrsordnung maßgebend. Oberste Maxime ist die Verkehrssicherheit. In enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe wird daher immer die Unfalllage berücksichtigt. Eine ausreichende Begegnungsbreite ist ein Prüfkriterium. Eine generelle Mindestvorgabe existiert nicht und kann auch nicht im Wege eines Beschlusses vom Gemeinderat herbeigeführt werden. Die Ausweisung für den Radverkehr in Gegenrichtung ist immer auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen. Nur bei Einbahnstraßen mit Linienbusverkehr und stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen sind 3,50 Meter Begegnungsbreite vorgegeben. Der genannte Mindestabstand von 1,50 Meter gilt innerorts für das Überholen von Fahrrädern und regelt nicht den Begegnungsfall.

  • Abstimmung Top 10
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 28.06.2022 TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Nutzung von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung Antrag: AfD Vorlage: 2022/0587 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Bei 3 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Der Vorsitzende setzt um 17:26 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Schnell (AfD): Die StVO-Novelle vom April 2020 legte bekanntlich einen Mindestab- stand von 1,50 Meter, in manchen Fällen sogar 2,00 Meter, beim Überholen von Radfahrern durch den motorisierten Verkehr fest. Begründet wird dies mit der Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr. Wenn ein solcher Mindestabstand die Sicherheit für Radfahrer erhöht, ge- schieht dies sicherlich ganz unabhängig davon, ob der motorisierte Verkehr richtungsgleich o- der entgegengesetzt zum Radverkehr stattfindet. Daher halten wir es für erforderlich, dass die Stadt bei der Freigabe von Einbahnstraßen im Radverkehr in entgegengesetzter Richtung als Entscheidungskriterium die Einhaltbarkeit eines Mindestabstands von 1,50 Meter berücksich- tigt und dies nicht nur bei künftigen Entscheidungen vornimmt, sondern auch bereits beste- hende solcher Regelungen anwendet und bzw. bereits gemachte Freigaben gegebenenfalls re- vidiert. Die vorliegende Stellungnahme der Stadt geht darauf nicht wirklich ein, denn dass die genannte StVO-Novelle nur den Überholungsfall regelt, nicht jedoch den Gegenverkehr, ist unbestritten, aber hier in keinster Weise maßgeblich. Zwar gibt es Mindestvorgaben für das Zulassen von Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung, 30 km/h Höchstge-schwindigkeit, Mindest- fahrbahnbreite 3,00 Meter bzw. 3,50 Meter. Zudem wird dabei von einer ausreichenden – 2 – Begegnungsbreite gesprochen. Jedoch gibt es keinerlei Verpflichtung, dies überall einzurichten, wo diese Mindestvorgaben eingehalten werden können. Man muss es also nicht. Somit ist der Verweis auf die Nicht-Regelung des Mindestabstands im Gegenverkehr kein Argument für unse- ren Antrag, die Ablehnung zu empfehlen. Zudem stellt sich die Frage, ob eine Begegnungsbreite von weniger als 1,50 Meter tatsächlich als ausreichend anzusehen ist. Die Stellungnahme ist übrigens, gestatten Sie mir diese Bemerkung, wortgleich zu derjenigen zu unserem Änderungsantrag vom 2. April im Planungsausschuss. Dass dieser jetzt erst sehr kurz- fristig ins Ratssystem eingestellt wurde, deutet darauf hin, dass der Verwaltung ihre in der Sa- che äußerst dünne Argumentation sehr wohl bewusst ist, ihr aber bis heute nichts Besseres ein- gefallen ist. Daher stimmen Sie für den Antrag. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Die AfD ist besorgt um unsere Gesundheit und Sicherheit. Ich kann aber sagen aus der Praxis, ich bin viel in der Südstadt unterwegs. Da sind, glaube ich, fast alle Einbahnstraßen freigegeben. Ich muss sagen, ich fühle mich sehr sicher, und es passiert sehr wenig dort erstaunlicherweise, obwohl die maximale Meterzahl nicht immer passt, aber das Maximum ist schon das, dass es sicher ist. Das ist es auf jeden Fall, und deswegen werden wir den Antrag ablehnen. Eines ist allerdings nötig, und das ist ein Appell an alle Radfahrer, die wie ich unterwegs sind. Wir drücken uns schon mal so durch, obwohl fast kein Raum da ist. Also, gegenseitig mehr Rücksichtnahme wäre angebracht und auch mal in eine kleine Bucht reinzufahren, warten, bis das Auto durch ist und dann wieder weiterzufahren. Aber ansonsten hat der Antrag für uns an dieser Stelle keinen Mehrwert. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag, und ich bitte um Ihr Vo- tum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich darf noch für das Protokoll festhalten, dass etwa zehn Minuten vor der Pause noch die Nachricht einging, dass Herr Stadtrat Bimmerle auch wegen Erkrankung entschuldigt ist. Das hatte ich noch vergessen nachzutragen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juli 2022