Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“
| Vorlage: | 2022/0564/1 |
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| Art: | Antrag |
| Datum: | 09.11.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen |
Beratungen
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Die LINKE.-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0564 Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“ Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, Die LINKE., FW|FÜR Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 18.2 X Planungsausschuss 12.01.2023 1.2 X Planungsausschuss 17.10.2024 1.2 X 1. Die Stadtverwaltung initiiert einen Runden Tisch mit allen Beteiligten und Interessierten mit dem Ziel, eine Nutzung für die derzeit leerstehende ehemalige Garnisonskirche in Knielingen zu finden. Hierbei werden auch gemeinschaftliche Nutzungen in Betracht gezogen. 2. Der Runde Tisch wird in Zusammenarbeit mit der Volkswohnung GmbH konzipiert und eingerichtet 3. Die Organisator*innen des Runden Tisches gehen auf bisher und aktuell an dem Gebäude interessierte Gruppen und Personen zu; insbesondere werden das Kulturbüro, der Stadtjugendausschuss e. V., die Teilnehmenden des Knielinger Stadtteilentwicklungsprozesses, der Bürgerverein und die ihm angeschlossenen Vereine aus dem Stadtteil sowie die Teilnehmenden des Ideenwettbewerbes von 2017 eingeladen sowie eine öffentliche Bewerbung der Veranstaltung durchgeführt. Begründung/Sachverhalt: Die ehemalige Garnisonskirche im Stadtteil Knielingen 2.0 ist dort eines der letzten Relikte der Bebauung aus der Zeit als Kasernengelände. Sie wurde in den frühen 1950erJahren errichtet und ist mittlerweile in Bezug auf Elektrik, Heizung, Dämmung etc. technisch veraltet. Für das Gebäude besteht seit 2008 unter Denkmalschutz; es steht seit 2012 ungenutzt leer. Wegen des bestehenden Denkmalschutzes darf es nicht abgerissen und durch Wohnbebauung ersetzt werden, wie dies der Bebauungsplan zunächst vorsah. Die Volkswohnung beziffert den Sanierungsbedarf, der durch notwendige Schadstoff-Sanierungen und Auflagen wegen des Denkmalschutzes erhöht ist, auf ca. 2,5 Mio. Euro. Solange keine Nutzung für dieses Gebäude feststeht, wird keine Sanierung erfolgen, denn viele Planungsdetails, wie etwa die Anforderungen an Heizung, Belüftung oder Fluchtwege, sind davon bestimmt, wie viele Personen sich zu welchem Zweck darin aufhalten werden. Angesichts des bestehenden Raummangels für viele soziokulturelle Einrichtungen wollen die antragstellenden Fraktionen erreichen, dass nach einer Nutzung für dieses Gebäude gesucht wird. Möglicherweise kommen auch Jugend- oder Stadtteilarbeit, Kleingewerbe oder andere Verwendungen in Frage, oder es ergeben sich Synergieeffekte durch eine gemeinsame Nutzung mehrerer Personen oder Gruppen. Auch Vertreter*innen aus dem Stadtteil, in dem 2015/16 ein Stadtteilentwicklungsprozess durchgeführt wurde, und Teilnehmende am Ideenwettbewerb aus dem Jahr 2017 sollen erneut eingeladen werden, wie es bereits im Jahr 2018 dem Gemeinderat zugesichert – 2 – wurde (Vorlage 2018/0568). Auch neue Interessierte sollen durch intensive Öffentlichkeitsarbeit angesprochen werden. Der Prozess soll ergebnis-offen und ergebnis-orientiert moderiert werden. Es ist wünschenswert, dass Nutzer*innen sich an den Kosten oder der Sanierungsarbeit selbst beteiligen und es dadurch zu Einsparungen gegenüber einem kommerziell geplanten Vorgehen kommen kann. Unterzeichnet von: Michael Borner Renate Rastätter Aljoscha Löffler Verena Anlauf Christine Weber Dr. Clemens Cremer Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle Friedemann Kalmbach Jürgen Wenzel
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Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Garnisonskirche in Knielingen Punkt 18.1: Zukunft der Garnisonskirche in Knielingen Antrag: FDP Vorlage: 2022/0562 Punkt 18.2: Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“ Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, DIE LINKE., FW|FÜR Vorlage: 2022/0564 Punkt 18.3: Garnisonskirche Knielingen Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0639 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 7. Juli 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, die Anträge werden ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2022
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Die LINKE.-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0564/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: VoWo Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“ Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 12.01.2023 1.2 x Planungsausschuss 17.10.2024 1.2 x Kurzfassung Im Zuge einer Nutzungsfindung für die Garnisonskirche hat die Volkswohnung die Vermietbarkeit und den Verkauf der Immobilie eruiert. Die Volkswohnung und Verwaltung werden nun gemeinsam – gemäß der Diskussion im Aufsichtsrat der Volkswohnung – mit möglichen privaten Kaufinteressenten Gespräch führen, um eine Realisierbarkeit deren Vorhaben zu prüfen. Die Ergebnisse werden dem zuständigen Aufsichtsrat und dem Planungsausschuss vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Planungsausschusses vom 7. Juli 2022 mit der Stellungnahme der Verwaltung, Vorlagen Nr. 2022/0562 beraten. Im Zuge einer Nutzungsfindung für die seit 2012 leerstehende Garnisonskirche hat die Volkswohnung die Vermietbarkeit und den Verkauf der Immobilie geprüft. Vermietbarkeit: In den Jahren 2016/2017 wurde ein Ideenwettbewerb initiiert, der unterschiedlichen Interessensgruppen die Möglichkeit geben sollte, sich mit quartieraufwertenden und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten zu bewerben. Die aus den Anforderungen der Sanierungsmaßnahmen notwendigen Investitionskosten wurden mit 2,5 Mio.€ veranschlagt. Daraus resultierte eine Miete von rd. 25 €/m², ohne mieterspezifischen Ausbau. Insgesamt wurden 37 Nutzungskonzepte eingereicht. Das Spektrum reichte von gastronomischer, kultureller, kirchlicher und medizinischer Nutzung bis zu Einrichtungen wie Sportschulen, KITA und Begegnungszentren. In den Gesprächen mit den Interessenten konnten keine wirtschaftlich darstellbaren Lösungen vereinbart werden. Auch spätere Bewerbende aus den Jahren 2020/2021 waren nicht in der Lage, die Mietansätze zu realisieren. Verkauf: Neben der Prüfung auf Vermietbarkeit der Kirche, wurde das Objekt seit 04. Oktober 2019 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe -unter der Rubrik „Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg“- zum Kauf angeboten. Die Bedingungen für die Abgabe einer gültigen Bewerbung war hierbei geknüpft an die Abgabe eines Nutzungs- und Sanierungskonzeptes inklusive eines Kaufpreisangebotes. Bei Interessensbekundung wurde den Interessenten ein Exposé zur Verfügung gestellt, in welchem auch auf die vorhandenen Schadstoffe hingewiesen wurde. Insgesamt haben in den letzten drei Jahren 38 Vereine, Unternehmen und Privatpersonen ihr Interesse bekundet. Hiervon wurden 17 Erstbesichtigungen durchgeführt. Bis zum Stichtag 26.10.2022 wurden von insgesamt sechs Interessenten vollständige Bewerbungen eingereicht. Fünf Kaufpreisgebote liegen im Bereich von 1 € bis 320.000 €. Lediglich ein Kaufinteressent hat einen Kaufpreis in Höhe von 650.000 € - 750.000 € geboten. Dessen Planung sieht jedoch massive Eingriffe in die Bausubstanz vor. Eine Grundstücksteilung befindet sich aktuell in Vorbereitung und es ergibt sich voraussichtlich eine Grundstücksgröße von rund 1.306 m². Der Bodenrichtwert beträgt entsprechend der Bodenrichtwertzone (36207120) 380 €/m², somit in Summe voraussichtlich rund 0,5 Mio. €. Ein Verkauf ist aus Sicht der Volkswohnung nur zu einem wirtschaftlich darstellbaren Kaufpreis möglich. Von Bedeutung ist hier die Verpflichtung der Gesellschaft zu einem wirtschaftlichen Handeln. Im Aufsichtsrat wurde am 5. Dezember 2022 bei der Volkswohnung angeregt, dass nun die privaten Kaufinteressenten angeschrieben werden. Den Interessenten, die einen für die Volkswohnung darstellbaren Kaufpreis anbieten, soll sodann ein gemeinsames Gespräch mit Volkswohnung und Verwaltung angeboten werden. – 3 – Für die Denkmalschutzbehörden ist aus denkmalfachlichen Gesichtspunkten die oberste Priorität die Erhaltung der Kirche. Im ersten Schritt prüft die Untere Denkmalschutzbehörde nun in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD), ob die vorgelegten Nutzungskonzepte denkmalverträglich sind und ob hierfür die entsprechende denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden könnte. Inwieweit daneben planungs - und bauordnungsrechtliche Belange einer Umsetzung entgegenstehen könnten, ist ebenfalls noch zu beurteilen. Die Ergebnisse werden dem zuständigen Aufsichtsrat und dem Planungsausschuss vorgelegt. Die Prüfung, ob ein Abbruch genehmigt werden könnte, stünde dann als zweiter Verfahrensschritt an. Hierbei erfolgt eine Abwägung aller betroffenen Belange im Blick auf die Zumutbarkeit und Wirtschaftlichkeit unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.