Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“

Vorlage: 2022/0564
Art: Antrag
Datum: 17.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.07.2022

    TOP: 4.2

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.06.2022

    TOP: 18.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Die LINKE.-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0564 Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“ Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, Die LINKE., FW|FÜR Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 18.2 X Planungsausschuss 07.07.2022 X 1. Die Stadtverwaltung initiiert einen Runden Tisch mit allen Beteiligten und Interessierten mit dem Ziel, eine Nutzung für die derzeit leerstehende ehemalige Garnisonskirche in Knielingen zu finden. Hierbei werden auch gemeinschaftliche Nutzungen in Betracht gezogen. 2. Der Runde Tisch wird in Zusammenarbeit mit der Volkswohnung GmbH konzipiert und eingerichtet 3. Die Organisator*innen des Runden Tisches gehen auf bisher und aktuell an dem Gebäude interessierte Gruppen und Personen zu; insbesondere werden das Kulturbüro, der Stadtjugendausschuss e. V., die Teilnehmenden des Knielinger Stadtteilentwicklungsprozesses, der Bürgerverein und die ihm angeschlossenen Vereine aus dem Stadtteil sowie die Teilnehmenden des Ideenwettbewerbes von 2017 eingeladen sowie eine öffentliche Bewerbung der Veranstaltung durchgeführt. Begründung/Sachverhalt: Die ehemalige Garnisonskirche im Stadtteil Knielingen 2.0 ist dort eines der letzten Relikte der Bebauung aus der Zeit als Kasernengelände. Sie wurde in den frühen 1950erJahren errichtet und ist mittlerweile in Bezug auf Elektrik, Heizung, Dämmung etc. technisch veraltet. Für das Gebäude besteht seit 2008 unter Denkmalschutz; es steht seit 2012 ungenutzt leer. Wegen des bestehenden Denkmalschutzes darf es nicht abgerissen und durch Wohnbebauung ersetzt werden, wie dies der Bebauungsplan zunächst vorsah. Die Volkswohnung beziffert den Sanierungsbedarf, der durch notwendige Schadstoff-Sanierungen und Auflagen wegen des Denkmalschutzes erhöht ist, auf ca. 2,5 Mio. Euro. Solange keine Nutzung für dieses Gebäude feststeht, wird keine Sanierung erfolgen, denn viele Planungsdetails, wie etwa die Anforderungen an Heizung, Belüftung oder Fluchtwege, sind davon bestimmt, wie viele Personen sich zu welchem Zweck darin aufhalten werden. Angesichts des bestehenden Raummangels für viele soziokulturelle Einrichtungen wollen die antragstellenden Fraktionen erreichen, dass nach einer Nutzung für dieses Gebäude gesucht wird. Möglicherweise kommen auch Jugend- oder Stadtteilarbeit, Kleingewerbe oder andere Verwendungen in Frage, oder es ergeben sich Synergieeffekte durch eine gemeinsame Nutzung mehrerer Personen oder Gruppen. Auch Vertreter*innen aus dem Stadtteil, in dem 2015/16 ein Stadtteilentwicklungsprozess durchgeführt wurde, und Teilnehmende am Ideenwettbewerb aus dem Jahr 2017 sollen erneut eingeladen werden, wie es bereits im Jahr 2018 dem Gemeinderat zugesichert wurde (Vorlage 2018/0568). Auch neue Interessierte sollen durch intensive Öffentlichkeitsarbeit angesprochen werden. – 2 – Der Prozess soll ergebnis-offen und ergebnis-orientiert moderiert werden. Es ist wünschenswert, dass Nutzer*innen sich an den Kosten oder der Sanierungsarbeit selbst beteiligen und es dadurch zu Einsparungen gegenüber einem kommerziell geplanten Vorgehen kommen kann. Unterzeichnet von: Michael Borner Renate Rastätter Aljoscha Löffler Verena Anlauf Christine Weber Dr. Clemens Cremer Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle Friedemann Kalmbach Jürgen Wenzel

  • 2022-06-28_Stellungnahme_Garnisonskirche_Grüne-Linke-FWIFÜR
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Grüne, Linke, FWIFÜR-Gemeinderatsfraktionen Vorlage Nr.: 2022/0564 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: VoWo Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 07.07.2022 4.2 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt - vorbehaltlich der Ergebnisse aus den laufenden Prüfungen - an den Beschlussfassungen aus den Jahren 2009 und 2013 und den Grundzügen der planungsrechtlichen Festsetzungen, nämlich der Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum, festzuhalten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Garnisonskirche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 852 „Eggensteiner-, Sudeten- und Pionierstraße, welcher an dieser Stelle ein Mischgebiet ausweist. Ziel des B-Plans (Satzungsbeschluss 2009) sowie des Bebauungsplanänderungsverfahrens (Satzungsbeschluss 2017) ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Im Zuge einer Innentwicklung könnten an dieser Stelle rd. 40 Wohnungen errichtet werden. Zwingende Voraussetzung für die Schaffung von neuem Wohnraum ist der Rückbau des Kirchengebäudes. Dieses wurde im Laufe des Bebauungsplanverfahrens gem. § 2 DSchG als Kulturdenkmal eingestuft. Die ehemalige Militärkirche weist einen grundlegenden Sanierungsbedarf auf und bedarf einer Schadstoffsanierung. Eine partielle Sanierung ist angesichts der Schadstoffbelastung und ohne konkrete Kenntnis der Folgenutzung sowie der daraus resultierenden Anforderungen nicht zielführend. In Hinblick auf die notwendigen Investitionskosten von geschätzt 2,5 Mio.€ ist eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung der Kirche nur unter Einbeziehung und Beteiligung zukünftiger Nutzer zu erreichen. Aktuell ist die Garnisonskirche zum Erhalt der Gebäudesubstanz baulich verschlossen. Um das Gebäude einer wirtschaftlichen und denkmalgerechten Verwertung mit einer angemessenen Nutzung zuzuführen, hat die Volkswohnung im Jahr 2016 einen Ideenwettbewerb ausgelobt. Dieser hat leider nicht zu einem tragfähigen Konzept geführt. Darüber hinaus wird das Gebäude seit 2019 auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden- Württemberg unter der Rubrik „Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg“ zum Verkauf angeboten. Aufgrund der Corona-Lage wurde der Verfahrenszeitraum verlängert und läuft aktuell noch. Bis heute sind rund 30 Anfragen eingegangen, von denen jedoch nur fünf den in der Auslobung formulierten Kriterien entsprechen. Diese werden aktuell hinsichtlich der Realisierbarkeit (Grundstücksteilung, Erschließung, Stellplätze, Denkmalerhalt, Wirtschaftlichkeit) geprüft. Das Verfahren soll dieses Jahr abgeschlossen werden. Weiterhin prüft die Volkswohnung neben einem Verkauf, wirtschaftlich darstellbare Nutzungen durch eine Vermietung. Sollte das Verfahren kein wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept aufzeigen, welches den Erhalt des Denkmals sicherstellt, strebt die Volkswohnung an, aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, ein denkmalschutzrechtliches Verfahren zur Aufhebung des Denkmalstatus durch die höhere Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

  • Protokoll GR 28.06.2022 TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Garnisonskirche in Knielingen Punkt 18.1: Zukunft der Garnisonskirche in Knielingen Antrag: FDP Vorlage: 2022/0562 Punkt 18.2: Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“ Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, DIE LINKE., FW|FÜR Vorlage: 2022/0564 Punkt 18.3: Garnisonskirche Knielingen Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0639 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 7. Juli 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, die Anträge werden ohne Aus- sprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2022