Rahmenvereinbarung für die Anzeigenschaltungen der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2022/0563 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.05.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Presse- und Informationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.06.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0563 Verantwortlich: Dez.1 Dienststelle: PIA Rahmenvereinbarung für die Anzeigenschaltungen der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.06.2022 1 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt von den unten stehenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenvereinbarung für die Anzeigenschaltungen der Stadt Karlsruhe an die Firma Gabler Werbeagentur GmbH, Stuttgart für die Zeit vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023 mit einmaliger Option auf Vertragsverlängerung von 12 Monate zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 970.980,69 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen I. Ausschreibungsgegenstand Das Presse- und Informationsamt initiiert für alle Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe zentral die Anzeigenschaltung in verschiedenen Print- und Onlinemedien bei einem entsprechend geeigneten Unternehmen. Die Anzeigenschaltungen wurden als Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023 mit einmaliger Option auf Vertragsverlängerung von 12 Monate ausgeschrieben. II. Vergabeverfahren Die Ausschreibung erfolgte im Rahmen eines offenen Verfahrens nach § 119 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 17. März 2022. Die Veröffentlichung auf der Vergabeplattform subreport/ELViS, der Homepage der Stadt Karlsruhe und bund.de erfolgte am 19. März 2022. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 25. März 2022 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Die Vergabeunterlagen wurden von acht Firmen abgerufen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 26. April 2022 sind drei Angebote eingegangen. III. Prüfung und Wertung Formale, rechnerische und fachliche Prüfung: Alle drei Angebote sind frist- und formgerecht eingegangen, waren vollständig und konnten nach fachlicher Prüfung zur weiteren Wertung zugelassen werden. Wirtschaftlichkeitsprüfung Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes erfolgte nach folgenden Zuschlagskriterien: 1. Preis 90 % 2. Rabatt für Schaltung in mehreren Medien 10 % Insgesamt konnten 1000 Punkte erreicht werden. Folgendes Gesamtergebnis wurde ermittelt: Rang Bieter Preis (brutto für zwei Jahre) Erreichte Punkte 1 Gabler Werbeagentur GmbH 970.980,69 € 900,00 2 Bieter 2 1.042.606,60 € 833,61 3 Bieter 3 1.214.133,15 € 714,62 Nach Abschluss der formalen, rechnerischen und fachlichen Prüfung der Angebote ist gem. § 127 Abs. 1 GWB der Zuschlag unter Berücksichtigung der angegebenen Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma Gabler Werbeagentur GmbH, Motorstraße 70, 70499 Stuttgart zu erteilen. – 3 – Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geschalteten Anzeigen. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Der Auftragswert (für zwei Jahre) für die Rahmenvereinbarung darf maximal um 50 % überschritten werden (Höchstwert). Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenvereinbarung für die Anzeigenschaltungen der Stadt Karlsruhe an die Firma Gabler Werbeagentur GmbH für die Zeit vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023 mit einmaliger Option auf Vertragsverlängerung von 12 Monate zu.
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Extrahierter Text
Niederschrift 30. Sitzung Hauptausschuss 21. Juni 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Rahmenvereinbarung für die Anzeigenschaltungen der Stadt Karls- ruhe Vorlage: 2022/0563 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rah- menvereinbarung für die Anzeigenschaltungen der Stadt Karlsruhe an die Firma Gabler Werbe- agentur GmbH für die Zeit vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023 mit einmaliger Option auf Ver- tragsverlängerung von 12 Monate zu. Abstimmungsergebnis: Bei 1 Enthaltung ansonsten Zustimmung Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der entschul- digten Stadträt*innen und Bürgermeister*innen mit. Anschließend ruft sie Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Es gehe um eine notwendige Ausschreibung, weil der jetzige Rahmenvertrag auslaufe. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) möchte wissen, welchen Betrag die Grafik- und Werbeagentur er- halte. Wie hoch seien die Anzeigekosten? Herr Jüngert (PIA) sagt eine schriftliche Beantwortung der Fragen zu. Die Vorsitzende lässt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage ab- stimmen und stellt bei 1 Enthaltung ansonsten Zustimmung fest. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 20. Mai 2022