Zukunft der Fläche der Garnisonskirche in Knielingen

Vorlage: 2022/0562/1
Art: Antrag
Datum: 09.11.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.01.2023

    TOP: 1.1

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.10.2024

    TOP: 1.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0562 Zukunft der Fläche der Garnisonskirche in Knielingen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 18.1 X Planungsausschuss 12.01.2023 1.1 X Planungsausschuss 17.10.2024 1.1 X Hinsichtlich einer angemessenen und zweckmäßigen Nachfolgenutzung des Areals der Garnisonskirche im Stadtteil Knielingen wird die Volkswohnung GmbH beauftragt, alle Möglichkeiten zu prüfen und den Abriss des alten Gebäudes zu forcieren. Das Stadtteilgebiet in Knielingen, das die alte amerikanische Militärkirche umfasst, ist nun schon seit einiger Zeit vollständig saniert, umgebaut und den gegenwärtigen alltäglichen Erfordernissen und Bedürfnissen der dortigen Einwohnerschaft angepasst. Die ehemalige denkmalgeschützte Garnisonskirche und das dazugehörige Areal sind hingegen noch unberührt und drohen weiter zu verwahrlosen. Die Bürgerinnen und Bürger zweifeln zunehmend an der optischen und sachdienlichen Funktion des Baus, da er mittlerweile im Kontrast zur stark aufgewerteten Nahumgebung steht. Um nun endlich zu einer zielführend begründeten Entscheidung über die zukünftige Verwendung des Gebäudes zu kommen, sollte zunächst der historische Hintergrund der Kirche genauer betrachtet werden: Der Bau wurde im Jahr 1952 zur Gottesdienstnutzung für die Mitglieder der US-Army errichtet. Für alle damaligen Betreffenden war der temporäre Einsatz des Gebäudes aufgrund der zeitlich begrenzten Stationierung der Soldaten vollkommen klar und nachvollziehbar, weshalb auch ein Holzbau einfachster und kostengünstigster Art sowie dünne Fensterschreiben, Wände, Türen etc. gewählt wurden. Die im Vergleich wenig qualitativ hochwertige Bauart der Kirche stellt heute ein Millionengrab dar, dessen aufwändiger Umbau im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage nicht begründet werden kann. Eine komplette kostspielige Erneuerung der stark veralteten (technischen) Vorrichtungen, Dämmung etc. steht daher in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert und zur Bedeutung, welche die ehemalige Militärkirche heute nur noch einnimmt. Daher sollten jetzt alle Möglichkeiten in einer gründlichen und ehrlichen Abwägung geprüft werden, um den größten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger herbeiführen zu können. Mit einem Abriss des Baus könnten beispielsweise freie Flächen für neue Wohnungen entstehen, welche angesichts der großen Wohnungsknappheit in der Fächerstadt dringend benötigt werden. So könnte die Stadt Karlsruhe ihrer sozialpolitischen Verantwortung nachkommen und Karlsruher Familien mit Kindern neue Lebensräume in ansprechender und sicherer Lage geboten werden. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Sachverhalt / Begründung: – 2 – Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß

  • Protokoll GR 28.06.2022 TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Garnisonskirche in Knielingen Punkt 18.1: Zukunft der Garnisonskirche in Knielingen Antrag: FDP Vorlage: 2022/0562 Punkt 18.2: Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“ Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, DIE LINKE., FW|FÜR Vorlage: 2022/0564 Punkt 18.3: Garnisonskirche Knielingen Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0639 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 7. Juli 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, die Anträge werden ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2022

  • Stellungnahme Garnisonskirche
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0562/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: VoWo Zukunft der Fläche der Garnisonskirche in Knielingen Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 12.01.2023 1.1. x Planungsausschuss 17.10.2024 1.1 x Kurzfassung Im Zuge einer Nutzungsfindung für die Garnisonskirche hat die Volkswohnung die Vermietbarkeit und den Verkauf der Immobilie eruiert. Die Volkswohnung und Verwaltung werden nun gemeinsam – gemäß der Diskussion im Aufsichtsrat der Volkswohnung – mit möglichen privaten Kaufinteressenten Gespräch führen, um eine Realisierbarkeit deren Vorhaben zu prüfen. Die Ergebnisse werden dem zuständigen Aufsichtsrat und dem Planungsausschuss vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Planungsausschusses vom 7. Juli 2022 mit der Stellungnahme der Verwaltung, Vorlagen Nr. 2022/0562 beraten. Im Zuge einer Nutzungsfindung für die seit 2012 leerstehende Garnisonskirche hat die Volkswohnung die Vermietbarkeit und den Verkauf der Immobilie geprüft. Vermietbarkeit: In den Jahren 2016/2017 wurde ein Ideenwettbewerb initiiert, der unterschiedlichen Interessensgruppen die Möglichkeit geben sollte, sich mit quartieraufwertenden und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten zu bewerben. Die aus den Anforderungen der Sanierungsmaßnahmen notwendigen Investitionskosten wurden mit 2,5 Mio.€ veranschlagt. Daraus resultierte eine Miete von rd. 25 €/m², ohne mieterspezifischen Ausbau. Insgesamt wurden 37 Nutzungskonzepte eingereicht. Das Spektrum reichte von gastronomischer, kultureller, kirchlicher und medizinischer Nutzung bis zu Einrichtungen wie Sportschulen, KITA und Begegnungszentren. In den Gesprächen mit den Interessenten konnten keine wirtschaftlich darstellbaren Lösungen vereinbart werden. Auch spätere Bewerbende aus den Jahren 2020/2021 waren nicht in der Lage, die Mietansätze zu realisieren. Verkauf: Neben der Prüfung auf Vermietbarkeit der Kirche, wurde das Objekt seit 04. Oktober 2019 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe -unter der Rubrik „Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg“- zum Kauf angeboten. Die Bedingungen für die Abgabe einer gültigen Bewerbung war hierbei geknüpft an die Abgabe eines Nutzungs- und Sanierungskonzeptes inklusive eines Kaufpreisangebotes. Bei Interessensbekundung wurde den Interessenten ein Exposé zur Verfügung gestellt, in welchem auch auf die vorhandenen Schadstoffe hingewiesen wurde. Insgesamt haben in den letzten drei Jahren 38 Vereine, Unternehmen und Privatpersonen ihr Interesse bekundet. Hiervon wurden 17 Erstbesichtigungen durchgeführt. Bis zum Stichtag 26.10.2022 wurden von insgesamt sechs Interessenten vollständige Bewerbungen eingereicht. Fünf Kaufpreisgebote liegen im Bereich von 1 € bis 320.000 €. Lediglich ein Kaufinteressent hat einen Kaufpreis in Höhe von 650.000 € - 750.000 € geboten. Dessen Planung sieht jedoch massive Eingriffe in die Bausubstanz vor. Eine Grundstücksteilung befindet sich aktuell in Vorbereitung und es ergibt sich voraussichtlich eine Grundstücksgröße von rund 1.306 m². Der Bodenrichtwert beträgt entsprechend der Bodenrichtwertzone (36207120) 380 €/m², somit in Summe voraussichtlich rund 0,5 Mio. €. Ein Verkauf ist aus Sicht der Volkswohnung nur zu einem wirtschaftlich darstellbaren Kaufpreis möglich. Von Bedeutung ist hier die Verpflichtung der Gesellschaft zu einem wirtschaftlichen Handeln. Im Aufsichtsrat wurde am 5. Dezember 2022 bei der Volkswohnung angeregt, dass nun die privaten Kaufinteressenten angeschrieben werden. Den Interessenten, die einen für die Volkswohnung darstellbaren Kaufpreis anbieten, soll sodann ein gemeinsames Gespräch mit Volkswohnung und Verwaltung angeboten werden. – 3 – Für die Denkmalschutzbehörden ist aus denkmalfachlichen Gesichtspunkten die oberste Priorität die Erhaltung der Kirche. Im ersten Schritt prüft die Untere Denkmalschutzbehörde nun in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD), ob die vorgelegten Nutzungskonzepte denkmalverträglich sind und ob hierfür die entsprechende denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden könnte. Inwieweit daneben planungs - und bauordnungsrechtliche Belange einer Umsetzung entgegenstehen könnten, ist ebenfalls noch zu beurteilen. Die Ergebnisse werden dem zuständigen Aufsichtsrat und dem Planungsausschuss vorgelegt. Die Prüfung, ob ein Abbruch genehmigt werden könnte, stünde dann als zweiter Verfahrensschritt an. Hierbei erfolgt eine Abwägung aller betroffenen Belange im Blick auf die Zumutbarkeit und Wirtschaftlichkeit unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.