Zukunft der Fläche der Garnisonskirche in Knielingen

Vorlage: 2022/0562
Art: Antrag
Datum: 17.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.07.2022

    TOP: 4.1

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.06.2022

    TOP: 18.1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0562 Zukunft der Fläche der Garnisonskirche in Knielingen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 18.1 X Planungsausschuss 07.07.2022 X Hinsichtlich einer angemessenen und zweckmäßigen Nachfolgenutzung des Areals der Garnisonskirche im Stadtteil Knielingen wird die Volkswohnung GmbH beauftragt, alle Möglichkeiten zu prüfen und den Abriss des alten Gebäudes zu forcieren. Das Stadtteilgebiet in Knielingen, das die alte amerikanische Militärkirche umfasst, ist nun schon seit einiger Zeit vollständig saniert, umgebaut und den gegenwärtigen alltäglichen Erfordernissen und Bedürfnissen der dortigen Einwohnerschaft angepasst. Die ehemalige denkmalgeschützte Garnisonskirche und das dazugehörige Areal sind hingegen noch unberührt und drohen weiter zu verwahrlosen. Die Bürgerinnen und Bürger zweifeln zunehmend an der optischen und sachdienlichen Funktion des Baus, da er mittlerweile im Kontrast zur stark aufgewerteten Nahumgebung steht. Um nun endlich zu einer zielführend begründeten Entscheidung über die zukünftige Verwendung des Gebäudes zu kommen, sollte zunächst der historische Hintergrund der Kirche genauer betrachtet werden: Der Bau wurde im Jahr 1952 zur Gottesdienstnutzung für die Mitglieder der US-Army errichtet. Für alle damaligen Betreffenden war der temporäre Einsatz des Gebäudes aufgrund der zeitlich begrenzten Stationierung der Soldaten vollkommen klar und nachvollziehbar, weshalb auch ein Holzbau einfachster und kostengünstigster Art sowie dünne Fensterschreiben, Wände, Türen etc. gewählt wurden. Die im Vergleich wenig qualitativ hochwertige Bauart der Kirche stellt heute ein Millionengrab dar, dessen aufwändiger Umbau im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage nicht begründet werden kann. Eine komplette kostspielige Erneuerung der stark veralteten (technischen) Vorrichtungen, Dämmung etc. steht daher in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert und zur Bedeutung, welche die ehemalige Militärkirche heute nur noch einnimmt. Daher sollten jetzt alle Möglichkeiten in einer gründlichen und ehrlichen Abwägung geprüft werden, um den größten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger herbeiführen zu können. Mit einem Abriss des Baus könnten beispielsweise freie Flächen für neue Wohnungen entstehen, welche angesichts der großen Wohnungsknappheit in der Fächerstadt dringend benötigt werden. So könnte die Stadt Karlsruhe ihrer sozialpolitischen Verantwortung nachkommen und Karlsruher Familien mit Kindern neue Lebensräume in ansprechender und sicherer Lage geboten werden. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:

  • 2022-06-28_Stellungnahme_Garnisonskirche_FDP
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0562 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: VoWo Zukunft der Fläche der Garnisonskirche in Knielingen Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 07.07.2022 4.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt - vorbehaltlich der Ergebnisse aus den laufenden Prüfungen - an den Beschlussfassungen aus den Jahren 2009 und 2013 und den Grundzügen der planungsrechtlichen Festsetzungen, nämlich der Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum, festzuhalten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Garnisonskirche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 852 „Eggensteiner-, Sudeten- und Pionierstraße, welcher an dieser Stelle ein Mischgebiet ausweist. Ziel des B-Plans (Satzungsbeschluss 2009) sowie des Bebauungsplanänderungsverfahrens (Satzungsbeschluss 2017) ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Im Zuge einer Innentwicklung könnten an dieser Stelle rd. 40 Wohnungen errichtet werden. Zwingende Voraussetzung für die Schaffung von neuem Wohnraum ist der Rückbau des Kirchengebäudes. Dieses wurde im Laufe des Bebauungsplanverfahrens gem. § 2 DSchG als Kulturdenkmal eingestuft. Die ehemalige Militärkirche weist einen grundlegenden Sanierungsbedarf auf und bedarf einer Schadstoffsanierung. Eine partielle Sanierung ist angesichts der Schadstoffbelastung und ohne konkrete Kenntnis der Folgenutzung sowie der daraus resultierenden Anforderungen nicht zielführend. In Hinblick auf die notwendigen Investitionskosten von geschätzt 2,5 Mio.€ ist eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung der Kirche nur unter Einbeziehung und Beteiligung zukünftiger Nutzer zu erreichen. Aktuell ist die Garnisonskirche zum Erhalt der Gebäudesubstanz baulich verschlossen. Um das Gebäude einer wirtschaftlichen und denkmalgerechten Verwertung mit einer angemessenen Nutzung zuzuführen, hat die Volkswohnung im Jahr 2016 einen Ideenwettbewerb ausgelobt. Dieser hat leider nicht zu einem tragfähigen Konzept geführt. Darüber hinaus wird das Gebäude seit 2019 auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden- Württemberg unter der Rubrik „Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg“ zum Verkauf angeboten. Aufgrund der Corona-Lage wurde der Verfahrenszeitraum verlängert und läuft aktuell noch. Bis heute sind rund 30 Anfragen eingegangen, von denen jedoch nur fünf den in der Auslobung formulierten Kriterien entsprechen. Diese werden aktuell hinsichtlich der Realisierbarkeit (Grundstücksteilung, Erschließung, Stellplätze, Denkmalerhalt, Wirtschaftlichkeit) geprüft. Das Verfahren soll dieses Jahr abgeschlossen werden. Weiterhin prüft die Volkswohnung neben einem Verkauf, wirtschaftlich darstellbare Nutzungen durch eine Vermietung. Sollte das Verfahren kein wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept aufzeigen, welches den Erhalt des Denkmals sicherstellt, strebt die Volkswohnung an, aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, ein denkmalschutzrechtliches Verfahren zur Aufhebung des Denkmalstatus durch die höhere Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

  • Protokoll GR 28.06.2022 TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Garnisonskirche in Knielingen Punkt 18.1: Zukunft der Garnisonskirche in Knielingen Antrag: FDP Vorlage: 2022/0562 Punkt 18.2: Runder Tisch „Nutzung für die ehemalige Garnisonskirche in Knielingen“ Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, DIE LINKE., FW|FÜR Vorlage: 2022/0564 Punkt 18.3: Garnisonskirche Knielingen Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0639 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 7. Juli 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, die Anträge werden ohne Aus- sprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2022