Fortschreibung des Nahverkehrsplans von 2014
| Vorlage: | 2022/0531 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.05.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.07.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0531 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Stk Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2014 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.07.2022 12.1 x vorberaten Gemeinderat 26.07.2022 6.1 x Information (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatung durch den Hauptausschuss zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KVV – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Stadt- und Landkreise als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs stellen nach § 11 ÖPNVG BW für ihr Gebiet Nahverkehrspläne auf. Innerhalb des baden-württembergischen Verbundgebiets des Karlsruher Verkehrsverbundes wurde der KVV mit dieser Aufgabe von den dortigen Aufgabenträgern (Städte Karlsruhe und Baden-Baden sowie Landkreise Karlsruhe und Rastatt) nach § 12 Abs. 5 Satz 2 ÖPNVG BW beauftragt. Der Nahverkehrsplan bildet gem. §11 Abs. 3 ÖPNVG den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Nach § 12 Abs. 7 ÖPNVG soll der Nahverkehrsplan spätestens nach Ablauf von fünf Jahren überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Der erste Nahverkehrsplan für die baden-württembergischen Aufgabenträger im KVV stammt aus dem Jahr 1998, die letzte Fortschreibung erfolgte in 2014 (Ergänzungen erfolgten in 2018 und in 2021) und wurde am 18. November 2014 vom Gemeinderat beschlossen. Coronabedingt erfolgt die Überprüfung und Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2014 des KVV erst jetzt. Der KVV hat im Rahmen einer Ausschreibung zur Unterstützung der inhaltlichen Bearbeitung und Erstellung des Nahverkehrsplans die PTV Transport Consult GmbH (PTV) beauftragt. In einer Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen der Verwaltung der Aufgabenträger, dem KVV und der PTV soll zunächst bilanziert und überprüft werden, welche Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplans 2014 bereits erfolgreich umgesetzt wurden und welche Gründe dies bei anderen Maßnahmen verhindert haben. Anschließend sollen die Ziele des neuen Nahverkehrsplans definiert werden. Diese ergeben sich bereits teilweise aus Gesetzen (z.B. Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach dem Personenbeförderungsgesetz) und aus den getroffenen politischen Vorgaben der jeweiligen Kommunen (z.B. Verkehrsentwicklungs-plan, Klimaschutzkonzept etc.). Aus diesen Vorgaben werden die einzelnen Maßnahmen des Nahverkehrsplans abgeleitet. Es ist vorgesehen, einen Entwurf des fortgeschriebenen Nahverkehrsplans dem Gemeinderat im Sommer/Herbst 2023 vorzustellen. Der Gemeinderat hat dann die Möglichkeit, Änderungen und Ergänzungen anzuregen bzw. vorzugeben. Darüber hinaus wird die Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2014 durch ein umfangreiches Beteiligungs- und Anhörungsverfahren begleitet. Hierbei werden sowohl die betroffenen Verkehrsunternehmen als auch weitere betroffene Gremien, Verbände und Institutionen angehört und beteiligt (z.B. Ortschaftsräte, Fahrgastbeiräte). Diese Beteiligung wird ebenfalls nach Erstellung des Entwurfs des Nahverkehrsplans im Sommer/Herbst 2023 erfolgen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatung durch den Hauptausschuss zur Kenntnis.
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Extrahierter Text
Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Planungen Nahverkehr Punkt 6.1 der Tagesordnung: Fortschreibung des Nahverkehrsplans von 2014 Vorlage: 2022/0531 Punkt 6.2 der Tagesordnung: Abschluss eines Verkehrsvertrages für Netz 7a, Los 1 als Mitglie- der der "Karlsruher Gruppe von Behörden", gesellschaftliche Weisungen, Finanzierung der Verkehre und notwendige interkommunale Vereinbarungen mit dem Landkreis Calw Vorlage: 2022/0418 Punkt 6.3 der Tagesordnung: Beauftragung der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) zur Durchführung des straßen- und schienengebundenen ÖPNV im Stadtgebiet Karlsruhe und Betrauung der Schlossgartenbahn und Turmbergbahn Vorlage: 2022/0419 Beschluss: TOP 6.1 Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatung durch den Hauptausschuss zur Kenntnis. TOP 6.2 1. Der Gemeinderat ermächtigt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den Oberbürgermeis- ter als Vertreter der Stadt Karlsruhe innerhalb der „Karlsruher Gruppe von Behörden“ zum Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Verkehrsvertrages nebst Anlagen für Netz 7a, Los 1. Sofern Beschränkungen im Sinne des § 181 BGB beim Abschluss des Vertrages bestehen sollten, wird der Oberbürgermeister vorsorglich hiervon freigestellt. Nicht wesentliche und redaktionelle Änderungen des Vertragstextes können auch noch im Nachgang vorgenom- men werden. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, nach Vorberatung im Hauptaus- schuss, diesen Beschluss auch als Gesellschafterweisung gegenüber der Geschäftsführung der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH – KVVH mit der Maßgabe umzu- setzen, ihrerseits eine entsprechende Gesellschafterweisung gegenüber der Geschäftsfüh- rung der AVG zu erlassen. – 2 – 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die notwendigen haushälterischen Maßnahmen zur Finanzierung der Verkehre zu ergreifen. 4. Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den Oberbürgermeister zum Abschluss der als Anlage 2 beigefügten interkommunalen Vereinbarung mit dem Land- kreis Calw zu ermächtigen und die notwendigen Schritte umzusetzen. Nicht wesentliche und redaktionelle Änderungen des Vertragstextes können auch noch im Nachgang vorge- nommen werden. TOP 6.3 1. Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die direkte Beauftra- gung der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH mit dem straßen- und schienengebunde- nen ÖPNV im Stadtgebiet Karlsruhe als öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB. Der ÖDA hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und endet am 30.06.2045. 2. Die VBK erbringt den ÖDA unter Erfüllung der im beigefügten Dokument „Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr Karlsruhe“ mitsamt Anlagen geregelten gemeinwirt- schaftlichen Verpflichtungen. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen werden unter Be- achtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und im Einklang mit den politischen Zielen der Strategiepapiere für den öffentlichen Verkehr festgelegt (Art. 2a Abs. 1 VO 1370/2007 i.d.F. der VO 2016/2338). 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister diesen Beschluss als Gesellschafterwei- sung gegenüber der Geschäftsführung der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) mit der Maßgabe umzusetzen, ihrerseits eine entsprechende Gesellschafter- weisung gegenüber der Geschäftsführung der VBK zu erlassen. Abstimmungsergebnis: TOP 6.1: Kenntnisnahme, keine Abstimmung TOP 6.2: Bei 43 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt TOP 6.3: Bei 39 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen mehrheitliche Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. Juli 2022. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wir wünschen uns, dass der Punkt 6.3 einzeln abgestimmt wird, denn auch wenn wir heute wieder der einsame Rufer sein werden, sehen wir das als den nicht richtigen Weg an, der hier weiter verfestigt wird, dass wir bereit sind, viele Millionen für die Verlängerung der Turmbergbahn auszugeben. Ich habe mir das genau durchgelesen und bin über eine, in Anführungszeichen, Kleinigkeit gestolpert. Aber das ist für mich so symptomatisch, wie man Worte benutzt, die letztendlich nicht stimmen. Und zwar wird hier an einigen Stellen von einer historischen Bahn gesprochen. Es ist keine historische Bahn. Dann bitte ich auch, dass man das nicht in so einen Vertrag, in so ein Papier hineinschreibt. – 3 – Was ich mir wünsche heute, Herr Oberbürgermeister, und aber auch von Ihnen, Frau Erste Bür- germeisterin, ich würde heute gerne eine klare Aussage von Ihnen haben, ob auch diese zu- künftigen Millionen, was das Projekt kosten wird, auch auf den Prüfstand kommen, auf diesen viel berufenen Prüfstand, der immer wieder bemüht wird. Ich glaube, vor einigen Tagen haben Sie das auch wieder dezidiert gesagt, Herr Oberbürgermeister. Das würde ich jetzt gerne wis- sen. Kommt es auf den Prüfstand oder kommt es nicht auf den Prüfstand? Ich denke, das muss jetzt einfach in der Öffentlichkeit ganz klar formuliert werden. Mir ist jede Antwort recht, aber ich wüsste gerne heute, kommt es auf den Prüfstand oder kommt es nicht auf den Prüfstand. Der Vorsitzende: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Lassen Sie mich zu Ihrer letzten Frage Folgendes sagen. Wir haben von den Verkehrsbetrieben sehr intensiv, und das ist auch durch einen externen Gutachter geprüft worden, Einsparvorschläge abgefordert. Diese Einspar- vorschläge haben durchaus auch den Verzicht auf die Turmbergbahn und den Verzicht auf die Schlossgartenbahn vorgesehen. Diese Vorschläge haben im Aufsichtsrat keine Unterstützung gefunden, wie sollten sie auch, und sie sind deswegen nicht Teil des derzeitigen Sanierungs- o- der Kostendeckelungskonzeptes der VBK. Insofern ist auch das in dem Kontext geprüft worden. Hier steht sowieso immer alles zur Disposition und zur Diskussion. Insofern glaube ich, das, was Sie hier so implizit in den Raum stellen, dass hier diese Dinge nicht bedacht werden. Das trifft zumindest für VBK nicht zu, aber man ist nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis gekom- men. Es ist eine historische Bahn. Die ist so historisch, dass sogar für die Fortsetzung dieser Bahn eine Trasse freigehalten wurde. Die Fahrzeuge, die dann in Zukunft dort fahren, sind natürlich nicht historisch, und sie sind auch technisch und von der Art, wie die Bahn dann gestaltet wird, keine Kopie oder keine moderne Fortsetzung einer alten, sagen wir mal, so auch gestalteten Bahn. Aber so gesehen ist es ein bisschen ein müßiger Diskussionsprozess, ob es eine historische Bahn ist oder nicht. Es ist keine Sanierung der historischen Bahn. Die neuen Fahrzeuge sind auch si- cherlich nicht als historisch zu bezeichnen. Aber es ist eine historische Strecke, die jetzt sogar in ihrer ursprünglichen verlängerten Konzeption realisiert wird. So würde ich das einmal versu- chen, in aller Kürze hier zu beantworten. Wir werden die drei Vorlagen sowieso getrennt abstimmen, Herr Cramer, deswegen können wir Ihren Wunsch berücksichtigen. Ich rufe dann damit auf 6.1 und bitte um Ihr Votum. Nein, das ist nur eine Informationsvorlage, sehe ich gerade. Dann kann ich gleich 6.2 aufrufen, das ist der Abschluss eines Verkehrsvertrags für das Netz 7a. Das ist etwas relativ Historisches, was Sie jetzt beschließen. Aber das sieht man auch erst aus der Zukunft so. Da bitte ich um Ihr Votum. – Das ist einstimmige Zustimmung. Dann rufe ich auf 6.3, da geht es um die Beauftragung der VBK inklusive der Schlossgartenbahn und Turmbergbahn. Auch da bitte ich Sie um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustim- mung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 4 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. August 2022