Gebäude Peek & Cloppenburg (Lammstraße 4): Mehrfachbeauftragung für eine bestmögliche Standortlösung
| Vorlage: | 2022/0529/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 20.07.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.07.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 19.07.2022 Vorlage Nr.: 2022/0529/1 Gebäude Peek & Cloppenburg (Lammstraße 4): Mehrfachbeauftragung für eine bestmögliche Standortlösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2022 25.1 x 1. Im Rahmen der Neugestaltung des Gebäudes Peek & Cloppenburg (Lammstraße 4) wird vom Investor eine Mehrfachbeauftragung eingefordert. 2. Für Mitarbeitende von neu geschaffenen Büros und der Filiale sind Stellplätze in ausreichender Anzahl auf dem Grundstück nachzuweisen. Den Plänen des Bekleidungskonzerns Peek & Cloppenburg zufolge soll die Filiale in der Lammstraße 4 abgerissen und neu gebaut werden. Der Erhalt des Standorts Karlsruhe wird dabei ausdrücklich begrüßt. Das Bekleidungsgeschäft stellt eine große Bereicherung für die Innenstadt dar. Insbesondere nach der Corona-Pandemie trägt das Geschäft wieder in wichtigem Maße zur Wiederbelebung der Kaiserstraße als Einkaufsmeile bei. Da der geplante Neubau jedoch in architektonischer Hinsicht eine eindeutige Verschlechterung im Vergleich zum jetzigen Bestandsgebäude bedeuten würde, sollten wichtige Aspekte bei der Umgestaltung beachtet werden. Das Gebäude Peek & Cloppenburg ist einer der wenigen Nachkriegsbauten in der Innenstadt mit einer verhältnismäßig hohen Qualität. Es hat einen eigenständigen Charakter sowie einen hohen Wiedererkennungswert. Der Neubau wäre den Entwürfen zufolge kein adäquater Ersatz für den ursprünglichen Bau. Die unverwechselbare Architektur des Gebäudes ginge daher im Innenstadtbild verloren. Zudem sollten als Kompromisslösung für den geplanten Wegfall des Parkhauses zumindest für die Mitarbeitenden der neu zu entstehenden Büros sowie der Filiale die notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden, um hier allen Angestellten – auch mit längerer Anfahrt – gute Zufahrts- und Arbeitsbedingungen ermöglichen zu können. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Sachverhalt / Begründung: – 2 – Karl-Heinz Jooß
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0529/1 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: StplA Gebäude Peek & Cloppenburg (Lammstraße 4): Mehrfachbeauftragung für eine bestmögliche Standortlösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2022 25.1 X Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Zu 1.: Das Projekt wurde zweimal intensiv im Gestaltungsbeirat behandelt (am 5. Juli 2019 und 13.11.2020). Zu 2.: Die Fragen zur Verkehrsführung und zum Stellplatznachweis werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geklärt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Architekturqualität Das Gebäude ist kein originaler Nachkriegsbau, sondern ein Umbau des Architekturbüro Kleihues&Kleihhues, einem international renommierten Büro, im Jahr 2002. Dieses Büro ist jetzt auch vom Eigentümer des Gebäudes mit der aktuellen Neuplanung beauftragt. In den Vorgesprächen mit dem Bauherrn wurde auf eine Mehrfachbeauftrag als Voraussetzung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan hingewiesen, aber aufgrund der hohen architektonischen Qualität des Entwurfs und der hohen Fachkompetenz des Architekturbüros verständigte man sich darauf, alternativ den Gestaltungsbeirat intensiv einzubinden. Der Gestaltungsbeirat bezog wie folgt Stellung (Zitat Protokoll vom 13.11.2020): „Die helle und durch den sandfarbenen Ziegel hochwertige Fassadeanmutung gibt dem Haus eine freundliche und elegante Erscheinung. Gerade die Abwicklung entlang des Zirkels kann überzeugen. Die detailliert ausgearbeitete Fassade zoniert das Gebäude in ansprechenden Proportionen und unterstreicht die Gestaltabsicht eines zeitlosen und damit dauerhaften Gebäudeensembles. ... Das Bauvorhaben wird den Standort aufwerten und sollte in der Qualität der gezeigten Planung umgesetzt werden“ Die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung zum jetzigen Zeitpunkt würde einen Neustart der Planung bedeuten und ist angesichts des fortgeschrittenen Projektstandes und des engen Zeitplans keine Option. Eine Sanierung und ein Umbau des Bestandes im Hinblick auf neue Nutzungsanforderungen wurde vorab durch das renommierte Ingenieurbüro Krebs + Kiefer gutachterlich geprüft und ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Der Bauherr ist sich seiner mit einem Neubau entstehenden Verantwortung bewusst und strebt eine Zertifizierung ‚Platin‘ der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) an. Die planerischen Vorbereitungen hierzu sind bereits im Gange, Möglichkeiten der Energieerzeugung durch Erdwärme oder Solarenergie sowie Begrünungsmaßnahmen und eine nachhaltige Entsorgung des Abbruchmaterials werden untersucht. Eine Aufstellung der Energiebilanz ist in Vorbereitung. 2. Stellplätze Das Bebauungsplanverfahren steht am Anfang, die Vorstellung des Projekts im Planungsausschuss diente der Vorinformation. Im Rahmen des Verfahrens sind für alle relevanten Belange tragfähige und mehrheitsfähige Lösungen zu finden, die auch die privaten Belange und die der Öffentlichkeit berücksichtigen. Dies umfasst auch die Verkehrsführung und die Frage der Stellplätze. Ein Verkehrsgutachten ist beauftragt, um Lösungsfindungen zu unterstützen. Der Stellplatznachweis durch Baulasten in städtischen Tiefgaragen wird derzeit geprüft Die Anregung, Mitarbeiterstellplätze auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen, wird in die Betrachtung einfließen. Ob diese Anregung letztendlich zum Tragen kommt oder ob andere Lösungen gefunden werden müssen/können, lässt sich nur in der Gesamtbetrachtung ermitteln und kann nicht isoliert von allen weiteren Aspekten zugesagt werden. Die Verwaltung wird zusammen mit dem Vorhabenträger an einer Lösung arbeiten, die den städtischen Zielen insgesamt möglichst nahekommt. So ist ein Ziel des IQ-Leitprojekts Öffentlicher Raum und Mobilität (ÖRMI) die Aufwertung des Zirkels zu einer aufenthaltsdominierten Stadtstraße. ÖRMI benennt das Bestands-Parkhaus von P&C als Standort mit hohem Potenzial zur Stärkung der Aufenthaltsqualität im Zirkel und der angrenzenden Fußgängerzone durch eine neue Nutzung.
-
Extrahierter Text