Professionelle Rettungsdienste in die Planung der Bauvorhaben des Badischen Staatstheaters und des Kongresszentrums einbeziehen

Vorlage: 2022/0521
Art: Antrag
Datum: 10.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stabsstelle Projektcontrolling
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.06.2022

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 10.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0521 Professionelle Rettungsdienste in die Planung der Bauvorhaben des Badischen Staatstheaters und des Kongresszentrums einbeziehen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 9 x 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, ob und wie die professionellen Rettungsdienste bei den Bauprojekten Badisches Staatstheater und Kongresszentrum beim gegenwärtigen Stand der Planungen noch in die Planungen einbezogen werden können. Hierbei sind insbesondere die Rettungswege und die schnelle Erreichbarkeit des Unfallortes innerhalb der Gebäude entscheidend. 2. Die Verwaltung stellt dar, welche Kosten für Beratungen bzw. Gutachten durch die Rettungsdienste bei den beiden genannten Bauprojekten entstehen würden und ob diese Kosten innerhalb der jeweiligen Investitionen des Projekts abgebildet werden könnten. Bei der Planung größerer öffentlicher Bauvorhaben wurde der hauptamtliche Rettungsdienst offenbar bisher nicht ausreichend in Planung und Bau einbezogen. Dies wird z.B. in der U-Strab deutlich, wo Nachkorrekturen notwendig sind, z.B. bezüglich der Bezeichnung der Aufgänge als eindeutige örtliche Kennzeichnung im Rettungsfall. Nachkorrekturen sind aber in der Regel aufwändiger und teurer oder gar nicht mehr möglich. Menschen sollen möglichst schnell z.B. bei einem medizinischen Notfall gerettet werden können. Die Hilfsfristen und Prähospitalzeiten sollten möglichst kurz sein. Die Landesregierung hat außerdem angekündigt, die Grenzen der Rettungszeiten zu verkürzen. Es ist außerdem wichtig, dass nicht zu viel Personal durch einen aufwendigen Rettungsweg zu lange gebunden ist, damit ausreichend Rettungspersonal für mögliche weitere Einsätze zur Verfügung steht. Dabei sind z.B. ausreichend breite Transportwege, die Größe von Fahrstühlen, die Bezeichnung von Ein- oder Ausgängen, die Erreichbarkeit der Helfer*innen per Funk wichtig. Um zu einer breiten und ausreichenden Expertise zu gelangen, ist es notwendig, neben der Feuerwehr auch die hauptamtlichen Rettungskräfte als weitere wichtige Akteur*innen, die spezielle Gegebenheiten für möglichst kurze Rettungszeiten benötigen, in die Planung einzubinden. Nicht zumutbar ist außerdem, dass den professionellen Rettungsdiensten beispielsweise für ihre Teilnahme an Übungen die anfallenden Kosten nicht erstattet werden. Die Rettungsdienste bleiben auf ihren Kosten sitzen, denn die Krankenkassen lehnen Erstattungen ab. Begründung/Sachverhalt – 2 – Hier ist eine Regelung wichtig, nach der die Stadt die Kosten für Rückmeldungen, Gutachten oder Beteiligung an Übungen angemessen erstattet. Ein erster Schritt wäre die Übernahme von Kosten für Beratungsleistungen bei den beiden oben genannten Bauprojekten. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Michael Borner Niko Riebel Aljoscha Löffler Jorinda Fahringer

  • StN Professionelle Rettungsdienste
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 10.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0521 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: SPC Professionelle Rettungsdienste in die Planung der Bauvorhaben des Badischen Staatstheaters und des Kongresszentrums einbeziehen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 9 X Nach Auffassung der Verwaltung ist eine formale Einbindung des Rettungsdienstes bei Bauvorhaben aufgrund einer fehlenden rechtlichen Grundlage nicht möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die Belange des Rettungsdienstes auf Arbeitsebene in den Stellungnahmen der Branddirektion zu berücksichtigen. Dies soll zunächst versuchsweise geschehen und nur bei einzelnen, überdurchschnittlich komplexen Vorhaben. Als Pilotprojekt soll dabei die Erneuerung der Turmbergbahn dienen. Bei der Stadthalle handelt es sich um eine reine Modernisierung ohne Veränderung der Flucht – und Rettungswegsituation. Beim Staatstheater steht der Neubau des Schauspielhauses vor der Baudurchführung. Hier kann eine frühzeitige Einbindung der Rettungsdienste bei den nachfolgenden Modulen (Erweiterung des musikalischen Apparats, Probebühnen und Verwaltung sowie Sanierung des Bestandsgebäudes) im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren über die Stellungnahmen der Branddirektion erfolgen. Mögliche Beratungskosten können noch nicht abgeschätzt werden. Es wird vorgeschlagen, die Ergebnisse aus der Erneuerung der Turmbergbahn abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KASIG – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ausgangslage: Die späte bzw. vermutlich nicht ausreichende Beteiligung von Rettungsdienst und Polizei (da besteht das gleiche Thema) geht ursächlich auf eine fehlende gesetzliche Regelung hierzu zurück. Für die Beteiligung der Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren gibt es in Baden-Württemberg klare Vorgaben wie beispielsweise die VwV Brandschutzprüfung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau oder die VwV Feuerwehrflächen. Eine gesetzlich geregelte Beteiligung von Rettungsdienst und Polizei fehlt hier gänzlich. Diese Lücken sind im regelmäßigen Baugenehmigungsverfahren nicht auffällig, weil die Gesetzeslage im Bauwesen viele von den allgemeinen Anforderungen des Rettungsdienstes ohnehin mit regelt, wie beispielsweise Rettungsweglängen bis in Freie, maximale Abstände von Gebäuden zur öffentlichen Straße und damit zu Anstellmöglichkeiten für Rettungsmittel und selbstverständlich auch die nutzbare Größe von Aufzugsanlagen und Treppenräumen. Daher erscheint eine Beteiligung der Rettungsdienste und der Polizei zu einem Zeitpunkt kurz vor Fertigstellung von Bauwerken ausreichend, um die einsatzrelevanten Belange wie Einsatzpläne und Beschilderungen noch rechtzeitig klären zu können. Dass dieser Beteiligungszeitpunkt bei besonderen und großen Objekten nicht unbedingt zielführend ist, hat sich nun bei den U-Strab-Tunneln gezeigt. Ob die frühzeitigere Beteiligung aber wirklich ausschlaggebend für das Ergebnis gewesen wäre, muss in Frage gestellt werden, weil sich die Probleme der Beschilderung ja nicht nur auf Rettungseinsätze beschränkt, sondern auch auf die Nutzbarkeit für Fahrgäste und den Nutzeranforderungen der VBK, die ja als Nutzer dauerhaft beteiligt waren. Um die Lücke der Beteiligung des Rettungsdienstes in Karlsruhe in Zukunft besser zu berücksichtigen, wurde in den letzten Monaten auf Betreiben der Branddirektion der Vorschlag erarbeitet, bei besonderen Objekten den Leitenden Notarzt (LNA) und den Sprecher der Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (ORGL) durch die Branddirektion zu befragen und die Hinweise in die Stellungnahmen der BD im Baugenehmigungsverfahren mit einzubringen. Der Vorschlag wurde durch die Rettungsdienstleitung begrüßt und wird jetzt erstmalig bei der Genehmigung der Turmbergbahn getestet werden. Dabei muss zunächst einmal an Beispielen die inhaltliche Tiefe, der zeitliche Aufwand und der letztlich tatsächliche Nutzen für den Rettungsdienst erarbeitet werden. Die Beteiligten sind sich aktuell einig, dass dieser unbürokratische Vorschlag erfolgversprechend ist, um die Beteiligung in Zukunft früher und besser gestalten zu können. Zur Vollständigkeit muss erwähnt werden, dass kein Rechtsanspruch auf Beteiligung besteht und sich der Erfolg des Projektes maßgeblich an der gemeinsamen zielorientierten Zusammenarbeit entscheiden wird. Hinzu kommt, dass Punkte, die der Rettungsdienst in den Genehmigungsunterlagen findet, oder zusätzliche Anforderungen für den Einsatz allenfalls als Hinweise in die Genehmigungen aufgenommen werden können. Stadthalle und Staatstheater Wie bereits beschrieben, sind für neu zu planende Projekte die Anforderungen des Rettungsdienstes über die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und werden im Zuge der baurechtlichen Genehmigung geprüft. Im Fall von Sonderbauten, bei denen häufig mit dem Einsatz der Rettungskräften gerechnet werden muss, wurden die Rettungsdienste im Einzelfall bereits bisher in der Planungsphase zu Beratungen hinzugezogen, beispielsweise bei der Planung des Wildparkstadions. Da das Kongresszentrum bzw. die Stadthalle nur modernisiert und bezüglich der Flucht- und Rettungswegesituation nicht verändert wird, gibt es keine Veranlassung, sich bezüglich der baulichen Anforderungen vertieft mit den Rettungsdiensten abzustimmen. – 3 – Den Veranstaltungsbetrieb betreffend steht die Messe Karlsruhe in engem Austausch und Abstimmung mit dem Rettungsdienst. Für das Kongresszentrum Karlsruhe hat die Messe Karlsruhe vor wenigen Jahren ein Sicherheitskonzept erstellt, das mit dem Bauordnungsamt und allen BOS-Diensten (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Branddirektion, Polizei, Ordnungsamt und auch Rettungsdienst) abgestimmt wurde und in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Das Sicherheitskonzept regelt die organisatorischen Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher. Damit ist gesichert, dass Belange des Rettungsdienstes in der Veranstaltungsplanung berücksichtigt werden. Ähnliches gilt für das Staatstheater. Auch dort liegen abgestimmte Konzepte für den Betrieb vor. Darüber hinaus sind während der Vorstellungen mindestens zwei Brandwachen vor Ort. Grundsätzlich ist auch ein Theaterarzt anwesend, der bei Notfällen eingreifen kann. Für Modul 1, den Neubau des Schauspielhauses, wurde im Herbst 2021 die Baugenehmigung erteilt, auf der die weiteren Planungen und Ausschreibungen aufbauen. Mit dem Bau wird im Sommer 2022 begonnen, die vorbereitenden Arbeiten laufen. Für die beiden anderen Module, die Erweiterung des musikalischen Apparats, Probebühnen und Verwaltung sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes kann eine frühzeitige Einbindung der Rettungsdienste im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren über die Branddirektion – wie dargestellt und bis dahin erprobt – erfolgen. Finanzieller Ausgleich Bei Neuplanungen von besonderen Bauprojekten wäre es im Falle umfangreicher Beratungen seitens der Rettungsdienste möglich, diese Leistungen ebenso wie andere gutachterliche Beratungsleistungen über die Baunebenkosten im Projekt abzurechnen. Beim Wildparkstadion wurden für diese Beratungsleistungen keine Kosten in Rechnung gestellt, da für die Rettungsdienste der Vorteil der Mitgestaltungsmöglichkeit bei den Räumlichkeiten im Vordergrund stand. Die Verwaltung schlägt vor, zur Abschätzung des Aufwands die Ergebnisse aus der Erneuerung der Turmbergbahn abzuwarten. .

  • Protokoll GR 28.06.2022 TOP 9
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    Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Professionelle Rettungsdienste in die Planung der Bauvorhaben des Badischen Staatstheaters und des Kongresszentrums einbeziehen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2022/0521 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): In unserer Antwort auf die Anfrage der letzten Gemeinderatssit- zung zu den Rettungszeiten wurde deutlich, dass die sogenannten Hilfsfristen in Karlsruhe noch verkürzt werden müssen. Die Stadt ist hier in der Hauptsache nicht zuständig, sondern das Re- gierungspräsidium und die Rettungsdienste selbst. Aber sie kann an einzelnen Punkten aktiv werden, zum Beispiel bei der Bereitstellung von Feuerwehrwachen oder Grundstücken, wie jetzt bei dem alten Feuerwehrgelände in der Südweststadt und zum Beispiel, das ist unser An- trag, bei der rechtzeitigen Beteiligung der professionellen Rettungsdienste in der Planung be- sonders großer und komplexer Bauvorhaben. Wir sind mit der Antwort der Verwaltung zufrie- den und freuen uns darüber. Die Ausführung ist richtig in der Antwort, es gibt leider keine rechtliche Klärung zur Einbezie- hung der Rettungskräfte. Das sollte sich ändern, denn die Rettungskräfte gehören ernst genom- men und aufgewertet. Nur sie haben das Wissen über schnelle Rettungswege und die Voraus- setzungen dafür, dass auch alles schnell passiert. Die Feuerwehr dagegen hat andere Aufgaben, auch wenn sich die Aufgaben teilweise überschneiden. Gut also, dass die Rettungskräfte nun versuchsweise und freiwillig in Karlsruhe beim Bau der Turmbergbahn und Teilen des Badischen – 2 – Staatstheaters einbezogen werden sollen, denn am Beispiel der U-Strab zeigt sich, dass eine in- tensivere Vorabbeteiligung der Rettungsdienste sinnvoll gewesen wäre. Hier ist jetzt auch ge- plant, eine Beschilderung nachzuholen, sodass Notmelder*innen leichter angeben können, wo- hin der Rettungsdienst eigentlich genau kommen soll. Das ist manchmal gar nicht so einfach mit den verschiedenen Auf- und Abgängen. Es geht eventuell auch wirklich um Sekunden bei zum Beispiel Unfällen, bei Atem-Kreislauferkrankung und auch bei Gewaltopfern. Das Thema Wege ist generell auch schon bekannt innerhalb der Anzeigentafeln in der U-Strab. Nach unseren Infos wurde der Rettungsdienst schon jetzt bei der Planung des Badischen Staats- theaters einbezogen und konnte dort auch schon ganz fruchtbar eine konkrete Idee einbringen. Logisch ist allerdings auch, dass die professionellen Rettungsdienste ihre Leistungen nicht privat bzw. mal so nebenbei aus Freundschaft erbringen können. Denn die Krankenkassen erstatten derartige Beratungskosten nicht. Es muss möglich sein, dass die Rettungsdienste eine Rechnung stellen können, wie gesagt bei großen komplexen Bauten. Diese Rechnung gehört zu den Bau- nebenkosten. Da werden wir weiter hinschauen und nachfragen. Vielen Dank an die Feuerwehr und damit auch an Florian Geldner. Nach unseren Informationen seitens der Rettungsdienste wird die Zusammenarbeit mit Herrn Geldner als erfrischend und herausragend, wirklich so wurde es gesagt, herausragend positiv und kooperativ bezeichnet. Sehr schön und Hochach- tung an die Mitarbeiter*innen unserer Rettungsdienste und ihrer professionellen und engagier- ten Einsätze für unsere Gesundheit und unser Leben. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Die rettungsdienstliche Versorgung unserer Karlsruherinnen und Karlsruher ist eine wichtige, ja manchmal sogar lebensnotwendige Daseinsfürsorge. Die Ret- tungsdienste engagieren sich nicht nur in der tagtäglichen Arbeit, wo es darum geht, Unfälle, akute Erkrankungen und Verletzungen zu behandeln und zu versorgen, sondern auch bei vielen unserer Feste, Aktivitäten und bei größeren Veranstaltungen in unseren Bauten, wie das Staats- theater, wie die Stadthalle. Auch hier ist es wichtig, dass eine rettungsdienstliche Versorgung da ist, wenn mehrere und viele Besucher sich an einem Ort aufhalten. Die Praktiker im Rettungs- dienst, der OrgL, organisatorische Leiter Rettungsdienst, als auch ein Vertreter der leitenden Notärzte sind diejenigen, die praktisch auch vor Ort immer wieder zum Einsatz kommen und daher auch sehr praktische Hinweise liefern können. Die Rettungswege sind wichtig und richtig, aber es ist genauso wichtig, dass es Zugänge gibt zu den Räumlichkeiten, zu Bereichen, bei Fes- ten, die dann für den Rettungsdienst mit Trage und so weiter begehbar sind. Da können sicher- lich durch die Rettungsdienste, vor allem durch die praktisch Tätigen dort, wertvolle Hinweise gegeben werden. Dass eine gesetzliche Regelung dafür nicht vorgesehen ist, heißt ja nicht, dass man es nicht ma- chen kann. Ich halte diesen Weg, dass dies über die Feuerwehr in Zusammenarbeit mit den Ret- tungsdiensten getan wird, für eine ganz gute und sinnvolle Entscheidung, solange nicht auch eine gesetzliche Regelung erfolgt. Wenn man sich überlegt, wie viel Gutachten oft bei gewissen Bauwerken vorhanden sind, was da an Klimaschutz, an Umweltverträglichkeit, an Versetzung von Eidechsen oder Sonstiges alles begutachtet wird, halte ich es auch für wichtig, dass dort, wo es um Menschenleben geht, auch eine gute Begutachtung stattfindet. Ich halte diesen Weg, der jetzt eingeschlagen wird, auch mit dem Versuch Turmbergbahn, für den richtigen, und er sollte ausgebaut werden. Stadtrat Zeh (SPD): Herr Kollege Müller, bei jedem Bauordnungsverfahren, selbst bei jedem schwierigen Verfahren wird schon begutachtet, wie denn die Rettungswege sind. Die – 3 – Feuerwehr ist auch in einer ganz anderen Stellung und natürlich auch einheitlich. Letztendlich ist das Problem auch, dass die Rettungsdienste sehr viele privat sind, dass man die nicht so ein- fach einbinden kann. Deshalb finden wir auch, dass die Antwort der Verwaltung der richtige Weg ist, dass es über die Feuerwehr gemacht werden soll. Aber ich glaube, viel wichtiger ist - was gefordert worden ist -, dass es beim Bauordnungsamt bei der Genehmigung und bei der Planung einbezogen wird. Aber ich glaube auch, dass es dann beim praktischen Einsatz letzt- endlich drauf ankommt, dass die, ähnlich wie die Feuerwehr ihre Zugänge haben oder ihr Ver- ständnis haben, wie das Gebäude oder hier der Kombilösungstunnel aussieht und dann, wenn das Gebäude in Betrieb gesetzt wird, auch alles noch einmal begutachtet wird und, bevor es freigegeben wird, auch gesehen wird, wie können die Rettungsdienste zu welchem Teil kom- men, was wird denen gemeldet. Es gibt jetzt ein ganz anderes Beispiel, im Wald gibt es besondere Markierungen, damit man weiß, auf welchem Spielplatz die Rettungsdienste denn kommen müssen. Das müssen die Leute dann auch in der Leitzentrale machen. Es ist ein Thema, das man beachten muss. Ob die Bau- planung das Richtige ist, sehen wir auch skeptisch. Aber bei der Inbetriebsetzung der Gebäude sollten natürlich die Rettungsdienste auch die Gelegenheit haben, das Gebäude noch mal rich- tig zu erkunden, auch wo sind Hilfsmittel wie Defibrillatoren und Ähnliches in solchen Gebäu- den. Dann ist, glaube ich, der geeignete Zeitpunkt, die Rettungsdienste in solche Gebäude zu integrieren, nicht unbedingt vorher. Bei der Planung ist sicherlich die Feuerwehr der Ansprechpartner Nummer 1. Da sollten natür- lich, wenn es geht, auch solche Aspekte der Rettungsdienste berücksichtigt werden. Daher stimmen wir der Antwort der Verwaltung so zu. Stadtrat Høyem (FDP): Dass die Rettungsdienste wichtig sind, sage ich nicht nur als Politiker. Auch in meinem ehemaligen Beruf als Schulleiter habe ich immer wieder Situationen gehabt, wo man froh war, dass die Rettungsdienste wirklich funktioniert haben. Also, Hut ab vor den Rettungsdiensten generell. Die praktische Erfahrung ist sehr wichtig einzubauen. Aber klar hat die Verwaltung Recht mit den juristischen Problemen rund um diese. Ein zentraler Akteur in der Planung generell, wenn man baut, ist die Feuerwehr. Aber das verhindert nicht, dass die praktischen Erfahrungen von Rettungsdiensten auch eingebunden werden können. Wir, die in verschiedenen Ausschüssen sitzen, beispielsweise im Verwaltungsrat im Staatstheater, können selbstverständlich fragen, wo wir sind. Wir können auch im Planungsausschuss sagen, hat man dann die Rettungsdienste gefragt, sind die Rettungsdienste in diesem indirekten Weg eingebunden. Also, wir sind zufrie- den mit der Verwaltungsantwort. Das soll keine negative Haltung zu unseren Rettungsdiensten sein, weil, ich wiederhole mich, ich habe in meinem Leben wieder und wieder die Möglichkeit gehabt, dankbar zu sein für professionelle Rettungsdienste. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir sehen genauso das Gleiche wie der Kollege Høyem und die Vorredner. Die Verwaltungsvorlage halten wir für richtig und sehen auch die Kompetenz bei der Branddirektion. Da auch die Antragstellerin erkannt hat in ihrem dreiminütigen und neunsekün- digen Redebeitrag, dass die fehlende Rechtsgrundlage fehlt, sind wir auch zufrieden damit. Der Vorsitzende: Weil so ein bisschen der Eindruck entstanden ist, bisher hat man immer an diesen Bedarfen vorbeigeplant, ist mir einfach noch wichtig festzuhalten, ich habe es beim – 4 – Stadion erlebt, was für ausgeklügelte Diskussionen das mit der Feuerwehr sind, bis dann eine Baugenehmigung erteilt wird. Da wird jede Tür gemessen, da wird immer erfasst, wie viele Menschen werden im schlimmsten Fall gleichzeitig durchkommen müssen und so weiter und so weiter. Feuerwehrleute haben nach meinem Verständnis meistens auch mindestens eine Aus- bildung zum Rettungssanitäter. Ich kann auch nicht so ganz erkennen, wenn die Feuerwehr mit großem Gerät reinkommen soll, warum es dann nicht auch für den Rettungsdienst genauso möglich ist. Von daher will ich diese Aufspaltung der Welt in beide Teile und unterschiedliche Perspektiven ein bisschen hinterfragen. Wir probieren es jetzt bei diesen Verfahren, bei den großen Projek- ten aus. Auch bei der Kombilösung war es so, dass es im Rahmen der Inbetriebnahme ein Jahr lang Testläufe gab. Da ist natürlich der Rettungsdienst auch involviert gewesen. Da ist dann eine Puppe unter die Straßenbahn geklemmt worden, und dann hat man mit der Feuerwehr und dem Rettungsdienst das so lange geübt, bis man im Grunde wusste, wir kriegen das auch da wieder bewältigt. Das hat übrigens dazu geführt, dass man diese Absperrgitter zwischen den Schienen als entfernbare Gitter montieren musste, weil man sonst zum Teil einfach da unten gar nicht herankommt. Das sind jetzt wiederum Themen, die kann ich nicht bei der Baugeneh- migung, sondern die kann ich erst im aktuellen Erproben letztlich dann herausfinden. Auch diese Beschilderung, Frau Stadträtin Anlauf, hat sich erst nach der Ausprobierphase jetzt als wichtiges Thema herausgestellt. Ich will also auf der einen Seite sagen, ich glaube, wir decken einen großen Bedarf auch für den Rettungsdienst mit dieser sehr sorgfältigen brandschutzrechtlichen Geschichte ab. Wir müssen trotzdem große Institutionen dann auch noch einmal einüben. Da muss der Rettungsdienst dazu. Das haben wir auch an diesen Fällen gemacht. Es werden uns trotzdem nachträglich noch Dinge auffallen, die wir dann einbeziehen müssen. Wir probieren es jetzt bei der Turmbergbahn aus. Beim Staatstheater läuft es schon, und ich würde auch bitten, dass wir einfach eine Rück- meldung kriegen, was hat sich an Sichtweise geändert, was hat sich vielleicht auch an Bedarfen geändert. Denn dann kann man es in der Tat gleich bei der Prüfung miteinbeziehen. Dann sind wir, glaube ich, alle gut am Ende dabei. Dann ist der Antrag damit als befriedigend beantwortet und wir werden uns auf den Weg ma- chen. Ich darf jetzt die Sitzung unterbrechen für 25 Minuten zum Durchlüften und auch sich stärken. Dann arbeiten wir noch die letzten vier Anträge ab und dann wird es, glaube ich, gut. Wir sehen uns um 20 nach wieder. (Unterbrechung der Sitzung von 16:57 bis 17:26 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juli 2022