Balkon-Photovoltaik: Sonnenenergie in der Wohnung nutzen
| Vorlage: | 2022/0520 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 10.05.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.06.2022
Rolle: Beratung
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 10.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0520 Balkon-Photovoltaik: Sonnenenergie in der Wohnung nutzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.06.2022 15.1 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.07.2022 x 1. Die Stadtverwaltung berichtet, wie sie den Stellenwert von Balkon-Photovoltaik-Anlagen für Wohnungsmieter*innen und Eigentümer*innen bewertet im Hinblick auf Bewusstseinsbildung und Vorbildfunktion für die verstärkte Nutzung von regenerativen Energiequellen. 2. Ergänzend und unterstützend zu den bereits vorhandenen Beratungen der KEK sensibilisiert die Stadtverwaltung Bürger*innen für die Anschaffung und Nutzung von Balkon-Photovoltaik-Anlagen. Insbesondere unterstützt sie bei der Überwindung von Hürden, wie dem Anmeldeprozedere, Auflagen des Denkmalamts, Genehmigung durch Eigentümer*innen, Sicherheitsaspekte, Aufbau der Anlage durch eigenes geeignetes Beratungsmaterial bzw. Beratungsangebote. 3. Sie prüft die Gewährung von Fördermaßnahmen für Balkon-Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Förderprogramms KlimaBonus Karlsruhe. Balkon-Photovoltaik-Anlagen sind eine innovative Möglichkeit, um Bürger*innen aktiv in die Energiewende einzubeziehen. Sie transportieren das Thema der Energiewende und machen bewusst, dass jede*r selbst einen Beitrag dazu leisten und sich generell stromsparender verhalten kann. Allerdings fehlt es häufig an Wissen um die Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Meldepflicht, das Anmeldeverfahren, eventuell bestehende Auflagen des Denkmalamts, die Genehmigung durch Eigentümer*innen, Sicherheitsaspekte sowie der Aufbau der Anlage. Zielgruppen, die sensibilisiert werden sollten, sind Bürger*innen, Wohnungsbesitzer*innen, Vermieter*innen, Haus-Eigentümer*innen, Handwerker*innen, Wohnungsbaugenossenschaften, Politiker*innen, Netzbetreiber*innen. Die Stadt Karlsruhe bietet ihren Bürger*innen bereits über das Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen auf dem eigenen Wohngebäude. Aber nicht alle Bürger*innen in Karlsruhe besitzen ein eigenes Haus. Bewohner*innen einer Mietwohnung oder Eigentümer*innen einer Wohnung ohne eigenes Dach sollten ebenfalls die Möglichkeit erhalten, Solarstrom zu erzeugen. Der auf diese Weise erzeugte Strom lässt sich direkt nutzen, um den Eigenverbrauch und die CO2-Emissionen in dicht besiedelten Ballungsräumen mit vielen Mietwohnungen wie in Karlsruhe zu senken. Mit Balkonmodulen können auch Menschen, die über keine Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen verfügen, einen persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Die kleinen Photovoltaiksysteme werden auch Mini-Solaranlagen, Balkon-Solaranlage, Mieter-Photovoltaik oder Stecker-Module genannt, weil sie sich einfach an die Balkonbrüstung montieren lassen und der erzeugte Strom über die Steckdose direkt für den Eigenverbrauch nutzbar ist. Die Mini-Solaranlagen lassen sich einfach entfernen und an anderer Stelle weiterbetreiben. Begründung/Sachverhalt – 2 – Seit geraumer Zeit steigen die Energiepreise, zuletzt drastisch angetrieben durch den Krieg in der Ukraine. Hierdurch entsteht ein weiterer Anreiz für solche kleinen Schritte auf dem Weg zu mehr Energie- Unabhängigkeit – und dies ökologisch sinnvoll und nachhaltig. Wir sind uns dessen bewusst, dass die volle Fokussierung und Konzentration auf Dach-PV liegen muss, da die wirtschaftliche Effizienz und der Beitrag zur Senkung von CO2-Emissionen erheblich besser ausfallen. Allerdings sollte Karlsruhe nicht auf die zusätzliche Möglichkeit verzichten, einen Beitrag durch Balkon-PV zu leisten, zumal dadurch das Bewusstsein für den zügigen Ausbau regenerativer Energiequellen geschärft wird. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Christine Weber Aljoscha Löffler Jorinda Fahringer Verena Anlauf Michael Borner Benjamin Bauer Dr. Clemens Cremer Quellen und Hintergrundinformationen: https://efahrer.chip.de/news/solaranlage-fuer-den-balkon-welche-staedte-die-mini-pv-anlagen-tuechtig- foerdern_107521 https://www.homeandsmart.de/balkonkraftwerk-foerderung https://www.freiburg.de/pb/1736316.html
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0520 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Balkon-Photovoltaik: Sonnenenergie in der Wohnung nutzen Gremium Termin TOP ö nö Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.07.2022 4 X Kurzfassung Balkon-Photovoltaik ist eine sinnvolle ergänzende Maßnahme zum Klimaschutz für Mieterinnen und Mieter, die keine eigene PV-Anlage auf ihrem Hausdach installieren können. Das Beratungsangebot der KEK ist sehr vielseitig aufgestellt und erreicht die Zielgruppen. Die Stadt verweist zu allen Gelegenheiten auf das Beratungsangebot der KEK. Eine kommunale Förderung der Balkon-PV wurde geprüft und abgelehnt, da die vorhandenen kommunalen Mittel so effizient wie möglich genutzt werden müssen. Die Investitionskosten für Balkon-PV-Anlagen erscheinen moderat, weshalb sich eine Anlage in überschaubarer Zeit amortisiert und somit schnell wirtschaftlich ist. Es werden deshalb vor allem Mitnahmeeffekte erwartet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KEK – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung berichtet, wie sie den Stellenwert von Balkon-Photovoltaik-Anlagen für Wohnungsmieter*innen und Eigentümer*innen bewertet im Hinblick auf Bewusstseinsbildung und Vorbildfunktion für die verstärkte Nutzung von regenerativen Energiequellen. Stecker-Solargeräte, auch Balkon-Photovoltaik (kurz: Balkon-PV) genannt, sind überaus sinnvoll im Sinne des Klimaschutzes. Obwohl die jeweilige einzelne Leistung einer Balkon-PV mit maximal 600 Watt Wechselrichternennleistung gering ist, können diese in der Summe durchaus eine relevante Größenordnung zur Stromversorgung erreichen. Da Balkon-PV so dimensioniert ist, dass der Strom direkt vor Ort genutzt wird und nur sehr wenig ins Netz eingespeist wird, wird das Verteilnetz dadurch kaum belastet. Zudem ist Balkon-PV sowohl technisch als auch wirtschaftlich einfach umsetzbar, wodurch viele Bürger*innen an der Energiewende teilnehmen können. Erfahrungsgemäß ist die Balkon-PV oft ein erster Schritt hin zur eigenen, größeren Photovoltaikanlage oder zur Teilhabe an Photovoltaik-Großprojekten von Bürger-Energiegenossenschaften. Durch die eigene Erzeugung von Strom wird erfahrungsgemäß das Bewusstsein für Klimaschutz, Stromerzeugung und - nutzung geschärft. Balkon-PV fällt durch die Sichtbarkeit auf Fassadenflächen oder Balkongeländern, im Garten und auf Terrassen ins Auge und bietet daher (auch unter Nachbarn) einen einfacheren Einstiegspunkt zur Kommunikation über das Thema Photovoltaik sowie Klimaschutz. 2. Ergänzend und unterstützend zu den bereits vorhandenen Beratungen der KEK sensibilisiert die Stadtverwaltung Bürger*innen für die Anschaffung und Nutzung von Balkon-Photovoltaik-Anlagen. Insbesondere unterstützt sie bei der Überwindung von Hürden, wie dem Anmeldeprozedere, Auflagen des Denkmalamts, Genehmigung durch Eigentümer*innen, Sicherheitsaspekte, Aufbau der Anlage durch eigenes geeignetes Beratungsmaterial bzw. Beratungsangebote. Das aktuelle Beratungsangebot der KEK umfasst ausführliche persönliche Einzelberatungen, mindestens sechs Online-Veranstaltungen zum Thema Balkon-Photovoltaik pro Jahr – speziell für Bürger*innen der Stadt Karlsruhe, Unterstützung beim Anmeldeprozess sowie Informationsstände auf Veranstaltungen, wie „DAS FEST“, den Grötzinger Klimatagen, den Frühlingstagen der Nachhaltigkeit des KIT, Energiewendetag und ähnlichen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen. Die KEK unterstützt die Stadt Karlsruhe zudem bei Projekten zur Sensibilisierung städtischer Mitarbeiter*innen für den Bereich Photovoltaik und Balkon-PV. Dabei werden diese unter anderem über den Ablauf bis zur eigenen Anlage (Anmeldeverfahren, Sicherheitsaspekte etc.) informiert. Hierdurch können Unsicherheiten abgebaut und Transparenz gefördert werden. Die städtischen Mitarbeiter*innen erhalten dadurch das Know-How, welches sie selbst nutzen, aber auch an interessierte Bürger*innen weitergeben können. Die Stadt Karlsruhe wird verstärkt auf das bereits vorhandene, breite Angebotsspektrum der KEK verweisen. 3. Sie prüft die Gewährung von Fördermaßnahmen für Balkon-Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Förderprogramms KlimaBonus Karlsruhe. Das Ziel einer solchen Fördermaßnahme sollte sein, den Klimaschutz möglichst effektiv und effizient zu unterstützen. Aus anderen Kommunen sind der Verwaltung bereits Balkon-PV-Förderprogramme bekannt. Die bekannten Förderprogramme sind explizit an die Bedingung geknüpft, eine spezielle Strom-Einspeisesteckdose – 3 – (Wielandstecker und Wielandsteckdose, beides im Folgenden als: Wielandsteckdose bezeichnet) zu verwenden oder sie verweisen auf die entsprechende VDI-Norm. Die Förderhöhe entspricht in den bekannten Fällen in etwa den Kosten für den Einbau einer Wielandsteckdose durch einen Elektriker, die bei 100 bis 200 Euro liegen können. Selbst wenn dieser Betrag gefördert werden sollte, kann der Eingriff in bestehende Elektriksysteme eine weitere Hürde für Interessierte darstellen. Durch die Förderung und explizite Forderung einer Wielandsteckdose würde interessierten Mitbürger*innen suggeriert, dass ein Betreiben einer Balkon-Photovoltaik-Anlage ohne diese Wielandsteckdose und ohne einen Eingriff in die bestehende Elektrik nicht möglich sei, was dem aktuellen Stand der Technik widerspricht. Das Vorgehen anderer Kommunen, die Balkon-PV-Anlage nur mit dem zwingenden Einbau einer Wielandsteckdose zu fördern, wird daher nicht befürwortet. Deshalb ist ein wesentlicher Inhalt der Beratung der KEK auch die Art des Anschlusses und dessen Sicherheit und unter welchen Umständen eine Elektrofachkraft hinzugezogen werden sollte. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) plädiert beim Anschluss einer Balkon-PV für den gleichberechtigten Einsatz der Schuko-Steckdose und hat ein eigenes Sicherheitssiegel dazu entwickelt. Auch die Verbraucherzentrale berät in diese Richtung. Der Förderbedarf für Balkon-PV wäre nur gegeben, falls die zukünftige Normierung oder Gesetzgebung eine Wielandsteckdosen-Installation verlangt. Sollte Balkon-PV aufgrund einer verpflichtenden Wielandsteckdosen-Installation rund 100 bis 200 Euro teurer werden, ist eine städtische Förderung sinnvoll und notwendig, damit diese Art der Teilhabe an der Energiewende weiter attraktiv bleibt. So lange keine Wielandsteckdose eingebaut werden muss, sprechen der Förderung allerdings folgende Gründe entgegen: • Üblicherweise lohnt sich Balkon-PV nach rund 8 – 10 Jahren, bei den aktuell stark steigenden Strompreisen auch schon nach 6 Jahren. Finanzielle Gründe sind aufgrund der moderaten Investitionskosten von 400 – 800 Euro meist kein Hinderungsgrund, außer bei Haushalten mit geringem Einkommen. Für diese könnte überlegt werden, Balkon-PV als möglichen Baustein in den Stromspar- Check für Haushalte mit geringem Einkommen zu integrieren (wie bereits den Kühlgerätetausch). • Die Fördermittel entwickeln an anderen Stellen, wo große Investitionen getätigt werden müssen, größere Wirkung, beispielsweise für größere Dach-Photovoltaik-Anlagen und die energetische Gebäudesanierung, denn hier ist eine Förderung möglicherweise wirklich ausschlaggebend, dass die Investition getätigt wird. Kleinteilige Förderungen sind verglichen dazu personal- und kostenintensiver. • Es werden reine Mitnahmeeffekte bei einer finanziellen Förderung erwartet. Effektiver ist es, am Abbau von Hürden wie der Zustimmung der Gebäudeeigentümer*innen zu arbeiten. Eine pauschale Förderung durch die Stadt Karlsruhe für alle Bürger*innen anzubieten, wird aus den genannten Gründen nicht empfohlen. Allenfalls kann ein solches Angebot für Haushalte mit geringem Einkommen angedacht werden.
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Extrahierter Text
Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Balkon-Photovoltaik: Punkt 15.1: Sonnenenergie in der Wohnung nutzen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2022/0520 Punkt 15.2: Förderprogramm Balkonkraftwerke als Dauerleihgabe Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0600 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 5. Juli 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 auf und teilt mit, die Anträge werden ohne Aus- sprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2022