Verkauf des bebauten städtischen Grundstücks Nr. 45245/1 mit 2.121 m² Pfinztalstraße 90 (P90), Gebäude- und Freifläche sowie Nr. 45245/38 mit 559 m² Zur Gießerei, Verkehrsfläche, Nr. 45245/40 mit 14 m² Zur Gießerei, Gebäude- und Freifläche sowie 76/1
| Vorlage: | 2022/0518 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.05.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.10.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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92 1 77 1 75 73 88 29 2 24 4 84 90 86 WGhs Kapelle Whs Btrg Ust WGhs WGhs Büro Büro WGhs Schu WGhs WGhs Whs Btrg Btrg Pfinztalstraße Zur Gießerei 45245/38 45245/3 45245/37 45243 45245/2 45331 45245/46 45242 45328 45245/40 45241 45245/1 45245/11 Gesamtfläche Grdst.Nr. 45245/1 - 2.121 m² Grdst.Nr. 45245/38 - 559 m² Grdst.Nr. 45245/40 - 14 m² 2.694 m² Umformer Station Grdst.Nr. 45245/40 - 14 m² Parkplatz Grdst.Nr. 45245/38 - 559 m² P 90 - Grdst.Nr. 45245/1 - 2.121 m² Dienstbarkeit Durchfahrtsrecht für Grdst.Nr. 45245/11 ca. 135 m² Dienstbarkeit Treppenhausmitbenutzung Grdst. Nr. 45245/2 ca. 37 m² Pfinztalstraße 90 Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne unsere Erlaubnis nicht vervielfältigt werden. Stadt Karlsruhe P 90 1 : Durlach 21.06.2022 45245/1 u.a. Heidrich Kellner Flurstück-Nr. Maßstab Gemarkung Datum L1Sachb. 500 L1
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0518 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Verkauf des bebauten städtischen Grundstückes Nr. 45245/1 mit 2.121 m² Pfinztalstraße 90 (P90), Gebäude- und Freifläche sowie Nr. 45245/38 mit 559 m² Zur Gießerei, Verkehrsfläche, Nr. 45245/40 mit 14 m² Zur Gießerei, Gebäude- und Freifläche sowie 76/1.000 MEA an Grundstück Nr. 45245/11 mit 3.889 m² Zur Gießerei, Verkehrsfläche, Gemarkung Durlach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.06.2022 9 x vorberaten Hauptausschuss 12.07.2022 19 x vorberaten Hauptausschuss 11.10.2022 10 X vorberaten Gemeinderat 25.10.2022 9 x genehmigt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Verkauf des bebauten städtischen Grundstückes Nr. 45245/1 mit 2.121 m² Pfinztalstraße 90 (P90, ehemals Gründerzentrum), Gebäude- und Freifläche sowie Nr. 45245/38 mit 559 m² Zur Gießerei, Verkehrsfläche, Nr. 45245/40 mit 14 m² Zur Gießerei, Gebäude- und Freifläche sowie 76/1.000 MEA an Grundstück Nr. 45245/11 mit 3.889 m² Zur Gießerei, Verkehrsfläche, Gemarkung Durlach zu einem Kaufpreis von 2.150.000,00 € an die Sparkasse Karlsruhe mit den dargestellten Bedingungen. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: 2.150.000 € Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 22.06., 19.10. Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Vorbemerkung: Die Gemeinderatsvorlage 2022/0518 über den Verkauf der o. g. Grundstücke mit insgesamt 2.694 m² an die Sparkasse Karlsruhe wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 21. Juni 2022 vorberaten. Der Ortschaftsrat Durlach hat am 22. Juni 2022 im Rahmen seiner Vorberatung, mehrheitlich die Vorlage abgelehnt. Mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 7. Juli 2022 wurden die jeweils aufgeworfenen Fragen aus den Gremien des Gemeinde- und Ortschaftsrats aufgearbeitet. Auf dieser Grundlage fand eine erneute Vorberatung im Hauptausschuss am 12. Juli 2022 und im Ältestenrat und Planungsausschusses des Ortschaftsrats Durlach am 13. Juli 2022 statt. Die Beschlussvorlage und das Faktenblatt der Sparkasse (Anlage 2) wurden danach konkretisiert. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen des ausgehandelten Kaufvertragsentwurfes auf den Rahmenvertragsentwurf basieren, den der Gemeinderat beschlossen hat. Verkaufsobjekt Auf dem Grundstück Nr. 45245/1 mit 2.121 m², Pfinztalstraße 90, befindet sich ein Bürogebäude (ehemals Gründerzentrum), das vollständig entmietet ist und leer steht. Zu diesem Objekt gehören die Grundstücke Nr. 45245/38 mit 559 m² (Parkplatz) und Nr. 45245/40 mit 14 m² (Trafostation) sowie 76/1.000 an Grundstück Nr. 45245/11 (gemeinschaftliche private Verkehrsfläche), jeweils zur Gießerei. Das Verkaufsobjekt liegt auf dem Areal der ehemaligen Badischen Maschinenfabrik Durlach (BMD) und ist aus dieser Zeit im Grundbuch mit verschiedenen Rechten (Dienstbarkeiten) belastet, die die Handhabung des Objekts - nach Aufteilung des BMD-Areals - komplex gestalten (z. B. Trafostation, Wegerechte, gemeinsames Treppenhaus, Heizungsanlage und Hauptstromleitung). Das Gebäude ist in der Anlagenbuchhaltung aufgrund der Nichtnutzbarkeit durch fehlenden Brandschutz und infolge der nichtwirtschaftlichen Sanierungsmöglichkeit außerplanmäßig abgeschrieben. Käufer Käufer ist die Sparkasse Karlsruhe. Bereits 2018 knüpfte die Sparkasse Kontakt zur Rathausspitze und bekundete ihr Interesse zur Verlagerung ihres Standorts von der Pfinztalstraße 61 an den strategisch günstigen Ortseingang von Durlach. Die Ansiedlung der Sparkasse würde auch die gewünschte Belebung in diesen Bereich bringen. Ebenso würde eine Zusammenführung aller Einzelstandorte der Sparkasse in Durlach die Möglichkeit ergeben, das gesamte Portfolio der Sparkasse an einem Standort anzubieten. Seither finden Verhandlungen mit der Sparkasse Karlsruhe zur Entwicklung des Objekts statt. Durch einen Verkauf an die Sparkasse Karlsruhe als Anstalt des öffentlichen Rechts in kommunaler Trägerschaft verbleibt das Objekt an zentraler Stelle im kommunalen Verbund. Erbbaurecht kommt für den Käufer nicht in Betracht, zudem handelt es sich um einen sogenannten „Altfall“. Vorhaben: Das Vertragsobjekt liegt innerhalb des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 729, Pforzheimer-, Pfinz-, Leder-, Sebold-, und Pfinztalstraße vom 10.03.2000, dem Bebauungsplan Nr. 846, Innenbereich Karlsruhe Durlach und der Gestaltungssatzung Durlacher Altstadt. (Nr. 868), und zwar in einem „Kerngebiet“. Ausgeschlossen sind jedoch Wohnungen nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO sowie sonstige Wohnungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO aus. Die mögliche GRZ beträgt 1,0, Wandhöhe ca. 20 m. Für eine Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Falle einer Bebauungsplanänderung oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind die erforderlichen Beratungen und Beschlüsse der städtischen Gremien und des Ortschaftsrates Durlach herbeizuführen. Ebenso sind die Vorgaben für sozial geförderte Wohnungen (gemäß KAI zu beachten). – 3 – Die Sparkasse Karlsruhe plant auf dem Verkaufsobjekt eine gemischte Gewerbe- und Wohnnutzung. Neben Büro- und Dienstleistungsräumen ist die Erstellung von Mietwohnraum geplant. Im Erdgeschoss des Gebäudes entlang der Pfinztalstraße ist eine öffentlichkeitswirksame Nutzung einzurichten. Das Objekt soll im Portfolio der Sparkasse Karlsruhe verbleiben. Diese Nutzungs- und Haltverpflichtung ist Inhalt des Kaufvertrages. Aus dem beigefügten Faktenblatt der Sparkasse Karlsruhe (Anlage 2), das als Anlage Bestandteil des Kaufvertrages wird, ergeben sich hinsichtlich der Zielsetzung und Nutzung sowie der baulichen Standards folgende Konkretisierungen: Zielsetzung der Sparkasse/Nutzung: - Filiale und Beratungszentrum der Sparkasse Karlsruhe im EG und 1. OG (jeweils Teilflächen) - Schaffung weiterer Ladenmietflächen im EG, z. B. für Bürgerbüro - Schaffung weiterer gewerblicher Mietflächen im 1. OG, ggf. Überschlag vom EG - Schaffung wohnwirtschaftlicher Mietflächen im 2. OG bis DG, mit anteilig sozial gefördertem Wohnraum - Objekt wird langfristig im Eigenbestand gehalten, überwiegend wohnwirtschaftliche Nutzung im Fokus Bauliche Standards: - Umsetzung aller baurechtlicher und städtebaulicher Vorgaben zum Energiekonzept - Beitrag zur Erreichung der Klimaziele durch Beachtung ökologischer Standards - Verpflichtung zum Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe bei Neubau bzw. soweit möglich und angemessen bei Bestandsentwicklung - Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach - Extensive Dachbegrünung von Flachdächern und ggf. innenliegender Innenhofdächer - Anschluss an Fernwärme der Stadtwerke Karlsruhe Um eine möglichst gute Ausnutzung des Grundstücks zu erreichen, wäre es sinnvoll, das private Nachbargrundstück Flst. Nr. 45245/46 zu erwerben. Hierzu hat die Sparkasse bereits Gespräche geführt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest, ob die Umsetzung eines Umbaus nebst Sanierung oder der Abbruch des Bestandsgebäudes und die Errichtung eines Neubaus – im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans-, erfolgen wird. Eine Grundsatzentscheidung über die beiden Planungsalternativen wird die Sparkasse spätestens 12 Monate nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages herbeiführen. Sollte sich die Sparkasse für einen Neubau entscheiden, müsste zunächst Planungsrecht geschaffen werden. Die Sparkasse Karlsruhe verpflichtet sich für diesen Fall im Kaufvertrag, eine Mehrfachbeauftragung mit fünf Büros in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt durchzuführen und auf Basis dessen Ergebnisses einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt durchzuführen. Im Rahmen der Umsetzung des geplanten Vorhabens entscheidet die Sparkasse, wie sie mit den vorhandenen Einrichtungen (gemeinsames Treppenhaus, Heizungsanlage, Mobilfunkmast, Trafostation) umgeht. Kosten einer Verlagerung oder eines Abbruchs gehen zu ihren Lasten. Mit Blick auf die Planungsvarianten und den Bauverpflichtungsfristen im Kaufvertrag ist mit einer Bezugsfertigkeit des Objekts zwischen 2028 und 2030 zu rechnen. Im Kaufvertrag ist weiterhin geregelt, dass bei einem Umbau der rückwärtige Baumbestand auf dem Grundstück Nr. 45245/38, bestehend aus drei Hainbuchen, drei Linden und zwei Eiben zwingend zu – 4 – erhalten ist, es sei denn ein möglicher vorhabenbezogener Bebauungsplan sieht im Rahmen eines Neubauvorhabens adäquate Alternativen vor. Kaufpreis Der Kaufpreis beträgt 2.150.000,00 Euro. Es basiert auf einer Wertaussage der Grundstücksbewertungsstelle vom 20. September 2020 und einer Kalkulation der Stadtkämmerei vom 7. Dezember 2021. Hierbei wurden geschätzte Abbruch- und Freilegungskosten für Heizungsanlage, Treppenhaus, Verlagerung Mobilfunkmast berücksichtigt. Die Werteinschätzung der Grundstücksbewertungsstelle beträgt 1.050 Euro pro Quadratmeter. Grundlage war die mögliche Ausnutzung des Grundstücks aufgrund der Untersuchungen der Firma Schwabe. Mit Blick auf die städtebaulich sehr gute Lage des Objekts wurde bei den Verhandlungen ein 20 % iger Aufschlag gefordert. Die sich dadurch ergebende Gesamtsumme von 3,4 Millionen Euro wurde seitens der Sparkasse für ein baureifes Baugrundstück akzeptiert. Nach Abzug der Kosten für die erforderliche Baureifmachung von rund 1,3 Millionen Euro, ergibt sich ein Vertragswert von 2.150.000 Euro. Verhandelt wurde weiter, dass Mehrkosten für die Baureifmachung zu Lasten des Käufers gehen. Die Sparkasse Karlsruhe wäre bereit, für den Fall der Bestandsnutzung, die angesetzten Abbruchkosten in Höhe von 900.000 Euro an die Stadt zu erstatten. Dies wird im Kaufvertrag ergänzt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Wertschätzung 1.070 Euro pro Quadratmeter beträgt und damit liegt die ausgehandelte Gesamtsumme von 3,4 Millionen Euro für ein baureifes Baugrundstück über der aktuellen Gesamtwertschätzung. Erschließungsbeitrag Ein Erschließungsbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) fällt für die bereits abgerechneten Erschließungsanlagen nicht mehr an. Altlasten Die beiden Grundstücke Nrn. 45245/1 und 45245/38 sind nach dem Altlastenkataster als Altstandort (Objekt-Nummer 02983) ausgewiesen. Mit Gutachten der GEO RISK vom 26.11.1997 wurde festgestellt, dass auf den beiden o.g. Grundstücken bzw. in unmittelbarer Nähe Auffüllungen mit Bauschutt, Schlacken und ähnlichen Materialien bis in eine Tiefe von bis ca. 2,80 m unter GOK vorhanden sind. In dem Auffüllmaterial wurden erhöhte Gehalte an Schwermetallen (Blei), und Leichtflüchtigen Chlorierten Kohlenwasserstoffen (in der Bodenluft) festgestellt. Die Stadt beteiligt sich im Rahmen der üblichen Altlastenklausel an den Mehrkosten für Transport und Entsorgung von Aushubmaterial mit 70 % der Kosten, sofern das Material eine Belastung Z2 oder größer Z2 aufweist. Da es sich um einen „Altfall“ handelt, gilt diese Kostenbeteiligung auch für entsprechende Bodenuntersuchungen nebst Gutachten. Baulasten - Vereinigungsbaulast (wirtschaftliche Einheit der Kaufgrundstücke mit allen anderen Grundstücken des ehemaligen BMD-Areals). - Rettungsweg für die im Dachgeschoss des Objekts des angrenzenden Grundstücks Nr. 45245/2 befindlichen Wohnungen. Rücktrittsrecht für Käufer Für den Fall, dass sowohl die Kosten für einen Umbau und der Sanierung als auch die Kosten für einen Neubau wirtschaftlich nicht darstellbar sind, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu, wenn die Sparkasse spätestens zwölf Monate nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages, die zu erwartenden Gesamtinvestitionskosten mit einer entsprechenden Begründung vorlegt, aus welcher sich die Unwirtschaftlichkeit ergibt. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. – 5 – Rechte zugunsten der Stadt a) dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle (dauerhaft) b) beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Gewerbebetriebsbeschränkung) (dauerhaft) c) Rückübertragungsanspruch bei Nichteinhaltung der Bau-, Halte- und Nutzungsverpflichtung (befristet auf 15 Jahre ab Bezugsfertigkeit) d) Rückübertragungsanspruch bei Nichteinhaltung des Zustimmungsvorbehaltes zur Veräußerung (15 Jahre ab Bezugsfertigkeit) e) Haltefrist (15 Jahre ab Bezugsfertigkeit) Die zeitlich fixierten Verpflichtungen der Sparkasse, die im Kaufvertrag vereinbart wurden, lauten wie folgt: - Zwölf Monate nach Kaufvertragsabschluss muss die Entscheidung getroffen werden, ob neu gebaut wird, oder ob saniert wird. - Nach weiteren achtzehn Monaten muss dann eine vollzugsreife Baugenehmigung für den Umbau beantragt bzw. der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Neubau eingeleitet werden. Hierzu ist vorab eine Mehrfachbeauftragung mit fünf Büros als Verpflichtung im Kaufvertrag verankert. - sechsunddreißig Monate nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. Baufreigabe ist das Objekt fertig zu stellen. CO 2 -Relevanz Sofern sich die Sparkasse für eine komplette Modernisierung und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes entscheidet, kann von einer positiven Auswirkung für den Klimaschutz ausgegangen werden, da die Effizienz des Gebäudes verbessert wird. Es sind die zum Zeitpunkt des Bauantrages geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden. Sollte sich die Sparkasse für einen Abbruch und Neubau entscheiden, muss von einer negativen Auswirkung ausgegangen werden, da sowohl beim Bau als auch bei einer neuen Mischnutzung mit Wohnungen erhebliche CO 2 -Emissionen entstehen. Da ein sogenannter „Altfall“ vorliegt, sind die Vorgaben des Grundsatzbeschlusses der Stadt zum klimaneutralen Bauen vom 30.06.2020 nicht maßgeblich. Um die CO 2 -Emissionen gering zu halten, sollte sich das Vorhaben des Bauträgers dennoch an diesen Regeln orientieren. Eine vollständige Belegung der Dachflächen mit PV wird bereits durch die Photovoltaik-Pflicht des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG) geregelt. Der KfW- 55 Gebäudestandard ist bereits heute bei Neubauten gängig und sollte daher wirtschaftlich darstellbar sein. Wenn ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden muss, wird angeregt, im Rahmen des begleitenden Durchführungsvertrags zu verhandeln, dass auch die Wärmeversorgung effizient geplant wird und möglichst geringe CO 2 -Emissionen verursacht werden. Die Sparkasse hat sich bereit erklärt, die Vorgaben des Grundsatzbeschlusses der Stadt zum klimaneutralen Bauen anzuerkennen (siehe Faktenblatt, Anlage 2). Einbindung der städtischen Gremien Die Sparkasse hat sich zudem bereit erklärt, den Ortschaftsrat Durlach bei der Erstellung der Rahmenparameter für die Konzeption der Gebäudenutzung einzubinden (siehe Faktenblatt, Anlage 2). Unberührt hiervon bleiben die Mitwirkungsrechte der Gremien im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes oder einer Bebauungsplanänderung. – 6 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Verkauf des bebauten städtischen Grundstückes Nr. 45245/1 mit 2.121 m² Pfinztalstraße 90 (P90, ehemals Gründerzentrum), Gebäude- und Freifläche sowie Nr. 45245/38 mit 559 m² Zur Gießerei, Verkehrsfläche, Nr. 45245/40 mit 14 m² Zur Gießerei, Gebäude- und Freifläche sowie 76/1.000 MEA an Grundstück Nr. 45245/11 mit 3.889 m² Zur Gießerei, Verkehrsfläche, Gemarkung Durlach zu einem Kaufpreis von 2.150.000,00 € an die Sparkasse Karlsruhe mit den dargestellten Bedingungen. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.
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Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Verkauf des bebauten städtischen Grundstücks Nr. 45245/1 mit 2.121 m² Pfinztalstraße 90 (P90), Gebäude- und Freifläche sowie Nr. 45245/38 mit 559 m² Zur Gießerei, Verkehrsfläche, Nr. 45245/40 mit 14 m² Zur Gieße- rei, Gebäude- und Freifläche sowie 76/1.000 MEA an Grundstück Nr. 45245/11 mit 3.889 m² Zur Gießerei, Verkehrsfläche, Gemarkung Durlach Vorlage: 2022/0518 Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Verkauf des be- bauten städtischen Grundstückes Nr. 45245/1 mit 2.121 m² Pfinztalstraße 90 (P90, ehe- mals Gründerzentrum), Gebäude- und Freifläche sowie Nr. 45245/38 mit 559 m² Zur Gie- ßerei, Verkehrsfläche, Nr. 45245/40 mit 14 m² Zur Gießerei, Gebäude- und Freifläche so- wie 76/1.000 MEA an Grundstück Nr. 45245/11 mit 3.889 m² Zur Gießerei, Verkehrsflä- che, Gemarkung Durlach zu einem Kaufpreis von 2.150.000,00 € an die Sparkasse Karls- ruhe mit den dargestellten Bedingungen. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (35 JA-Stimmen, 5 NEIN-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 21. Juni 2022, am 12. Juli 2022 und am 11. Oktober 2022. Wie Sie wissen, ist das ja mehrfach im Durlacher Ortschaftsrat behandelt worden, auch jetzt gerade in den zurückliegenden Tagen. Das Ergebnis ist Ihnen bekannt, dass man das jetzt doch mit großer Mehrheit so akzeptiert, und jetzt steht die Entscheidung hier im Ge- meinderat an, ob Sie dem dann auch als Gemeinderat so folgen. Ich will jetzt darüber gar nicht lange noch in die Ausführung gehen, sondern wir können direkt in die Beratung bzw. in die Abstimmung einsteigen. – 2 – Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Durlach hat ja dem Projekt jetzt zugestimmt nach einer Schleife. Ich will nur klarmachen, dass die Erwartungen in Durlach sehr groß sind für dieses Projekt. Wir hoffen, dass die Sparkasse - und das ist ja auch die große Mehrheit des Ortschaftsra- tes, wir vertrauen der Sparkasse - an dieser Stelle kein 0815-Gebäude bauen wird, sondern den Wünschen, die wir noch artikulieren werden, berücksichtigen. Wir sind ja jetzt am An- fang dieses Projektes und werden auch, denke ich, hier unsere Zustimmung in großer Mehrheit geben. Stadtrat Cramer (KAL/Die Partei): Wir gehen jetzt heute offensichtlich mit einer großen Mehrheit einen Weg, den wir grundsätzlich hier im Plenum in der Vergangenheit anders beraten, anders beschlossen haben, nämlich dass wir uns als ein kommunalpolitisches Ziel vorgenommen haben, dass wir keine städtischen Grundstücke verkaufen. Meine Fraktion versteht nicht, dass hier von diesem Weg abgewichen wird, vor allem auch wenn man sieht, um welchen Kaufpreis es geht. Es ist für uns ein Betrag, der einfach nicht für die Öf- fentlichkeit, für den städtischen Haushalt letztendlich positiv darstellbar ist. Von daher wird meine Fraktion diesen Antrag heute ablehnen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir sind ein Stück weit derselben Meinung, dass der Preis wahrscheinlich zu niedrig ist, und zwar vor dem Hintergrund, dass man davon ausgehen muss, dass das Gebäude abgerissen wird und durch ein deutlich höheres ersetzt wird, und dann müsste eigentlich für die Bewertung des Grundstücks zugrunde gelegt werden, dass da eben ein deutlich höheres Gebäude draufgebaut werden kann. Das ist unserer Meinung nach nicht ausreichend zugrunde gelegt worden bei der Preisfindung. Deswegen sind wir ja auch der Meinung, dass der Preis eigentlich zu niedrig ist, und die Bürger in Durlach müssen sich darauf einrichten, dass dort ein um zwei Stockwerke höheres Gebäude in Zu- kunft stehen wird. Trotzdem werden wir heute zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass es trotzdem gut ist, wenn da ein neues Gebäude hinkommt, dass der Eingang nach Durlach optisch dadurch aufgewertet wird und dass wir eigentlich als Stadt Karlsruhe mit der Sparkasse einen guten Partner haben. Also, trotz der Kritik werden wir heute zustim- men. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ja, an erster Stelle mal ein Dank an den Kollegen Cramer. Also, wir sehen es auch mit Unverständnis, wie hier mit Gemeinderatsbeschlüssen umge- gangen wird. Wir können auch nicht verstehen, warum immer wieder Ausnahmen und Ausnahmen von dem Satzungsbeschluss kommen, das nur in Erbpacht vergeben wird und hier schon wieder. Also, dem können wir nicht mitgehen und werden eben auch dem Vo- tum unserer Ortschaftsrätin in Durlach folgen, dass wir diesem Vertrag nicht zustimmen werden. Ich meine, klar, sie argumentieren, dass die Sparkasse ein Unternehmen im kommunalen Verbund ist. Trotzdem stellt sich für uns nach wie vor die Frage, wie groß die realen Mitge- staltungsmöglichkeiten insbesondere für den Durlacher Ortschaftsrat dann trotzdem noch sind, zumal die Beteiligungsverfahren-Möglichkeiten, die von der Sparkasse angekündigt wurden, ja nicht vertraglich bisher auftauchen und wir hier nur eben den Bebauungsplan haben, und auch da muss man gucken. Was mich eben auch wundert, dass in der Vorlage die Regelungen zum Klimaschutz und aber auch zu Sozialwohnungsquote nicht Gegen- stand des Kaufvertrages zu sein scheinen, obwohl das einfach Bestandteil unseres – 3 – Klimaschutzkonzeptes ist. An dieser Stelle können wir deswegen diesen Beschluss nicht mitgehen. Stadtrat Müller (CDU): Eigentlich wollte ich mich zu dem Tagesordnungspunkt gar nicht melden. Allerdings sind in den einen oder anderen Kommentaren doch Dinge aufgeworfen worden, die es zumindest aus unserer Sicht bedarf, dass sie etwas richtiggestellt werden müssen, nämlich dahingehend, das hatte auch die Verwaltung in ihrer Vorlage, glaube ich, mehr als einmal deutlich dargelegt, dass es sozusagen sich um einen Altfall handelt, der dort verhandelt wurde, mit diesem Verkauf des Gebäudes. Die Verwaltung hat auch sehr explizit und ausreichend dargelegt, wie es zu diesem Verkaufspreis kommt. Das ist für uns auch schlüssig nachvollziehbar. Ich glaube, es tut an dieser Stelle nicht nur Durlach, son- dern der Gesamtstadt dann auch gut, mit einem verlässlichen Partner nicht nur in einen Di- alog, sondern auch in einen städtebaulichen Vertrag zu treten, der dort mit Sicherheit et- was tut, was nicht nur Durlach, sondern der Gesamtstadt guttut. Es ist ein Mehrwert, der dort sich etablieren wird. Da sind wir fest davon überzeugt, und ich glaube, und das waren dann auch die Gründe, die letztendlich im Ortschaftsrat dann zu diesem breiten Votum in seiner letzten Sitzung geführt hat, dass dann auch alle Fragen hinlänglich beantwortet wurden. Dass die eine oder andere Kritik hier dann noch mal mehr oder weniger nachbe- reitet wird, kann ich sachlich nicht nachvollziehen. Stadtrat Hock (FDP): Die FDP-Fraktion nimmt natürlich schon wahr, dass man sich bei die- sem Punkt um das Grundstückgebäude P90 ja wirklich viele Gedanken gemacht hat und auch eine Extrarunde gedreht und versucht hat, alles darzulegen, was wichtig und erfah- renswert ist, wobei man eines einmal vielleicht sagen muss, das, was Kollege Cramer ge- sagt hat, ist auch das Problem meiner Fraktion. Wenn man weiß, dass dieses Grundstück ja schon einmal verkauft wurde, dann wieder zurückgekauft etc. etc., man hat Planungskos- ten gehabt, die hier gar nirgends ersichtlich sind vonseiten der Stadt, wenn man die mal noch wüsste, was das für Kosten waren, dann würde wahrscheinlich der eine oder andere sich dann noch mal überlegen, ob jetzt dieser Kaufpreis von 2.150.000 Euro denn noch an- gemessen ist. Da ist genau unser Problem. Wir sehen das genauso wie manch anderer hier im Raum. Für uns ist dieser Preis, der 2020 hier von der Grundstücksbewertungsstelle auf- gerufen wurde, schon über zwei Jahre zurück, und ich sage, der Preis ist nicht angemessen und auch nicht Stand der Sache heute. Auch klar, die Sparkasse tut jetzt noch einiges, keine Frage, aber überlegen Sie mal, was Sie an diesem Filetstück, an diesem Ortseingang von Durlach für 2 Millionen bekommen. Das muss sich jeder auf der Zunge zergehen las- sen, und das ist meiner Fraktion definitiv zu wenig. Deshalb werden wir heute nicht dafür stimmen, wobei sich die Frage auch mal stellt, vielleicht kann man das mal hier aufklären, die Verwaltungsräte, die in der Sparkasse sind, können die heute mitstimmen? Ich habe keine Ahnung, aber Herr Oberbürgermeister, vielleicht können Sie da was dazu sagen. Das würde mich auch interessieren. Also, meine Fraktion wird eigentlich da nicht mitstimmen können, und wir sehen es wie die Kolleginnen und Kollegen hier im Haus. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Vielleicht ganz kurz, um noch auf ein paar Dinge einzugehen, die wir uns grundsätzlich vielleicht auch anders vorstellen würden, die aber aus unserer Sicht jetzt eigentlich ausführlich von der Verwaltung beantwortet worden sind. Also, das Thema der Erbpacht ist für uns ein grundsätzlicher Standard, wie wir mit unseren Grundstücken umgehen wollen, aber Kollege Müller hat es ja gerade eben auch schon gesagt, dass es sich um einen solchen Altfall handelt. Nach unserem Kenntnisstand gibt es noch einen wei- teren, und danach sollten keine weiteren Altfälle mehr auf uns zukommen. Das ist für uns – 4 – auch dann ein Teil einer Vereinbarung zwischen Verwaltung und Gemeinderat, wo wir jetzt an der Stelle sozusagen unseren Teil erfüllen. Die weiteren Aspekte bezogen auf das klimaangepasste Bauen, Klimaschutz beim Bauen und eben auch den sozial geförderten Wohnraum, das sind ja genau Punkte, die im Anhang zum Kaufvertrag verankert sind. Des- wegen kann ich die Kritik, die hier vorhin kam, nicht nachvollziehen. Das sind alles Punkte, die in den Nachverhandlungen und Gesprächen zwischen dem Ortschaftsrat und Verwal- tung und der Sparkasse hinzugekommen sind. Deswegen tragen wir diese Entscheidung, genauso wie die GRÜNE Ortschaftsrats-Fraktion in Durlach, mit, dass wir an der Stelle die- sen Verkauf mit den ganzen Fristen, die da anstehen, auch mittragen. Vielleicht entschei- det sich die Sparkasse in 13 Monaten noch anders, und dann ist das Thema noch mal ein ganz anderes. Ortsvorsteherin Ries: Ja, wir hatten ja in der ersten Runde als Ortschaftsrat mit einer sehr deutlichen Mehrheit, mit einer mehr als Zweidrittelmehrheit, dieses abgelehnt, und dann will ich aber auch berichten, weil das sehr wichtig ist, sind wir in sehr konstruktive, sehr gute Gespräche mit der Verwaltung und der Sparkasse eingestiegen. Ich glaube, es hat sich auch gegen der ursprünglichen Vorlage einiges geändert. In den Faktenblättern sind viele Fragen beantwortet worden, und da möchte ich einfach auch mal danke sagen oder auch mal ein Lob an die Verwaltung und auch die Sparkasse geben, die sich wirklich die Mühe gemacht haben, alle Fragen auch im Detail mit uns zu besprechen. Ich glaube, deswegen, das war dann auch..., Herr Müller und der Herr Wenzel werden es bestätigen können, das hat dann auch den Ausschlag gegeben, dass es sehr deutlich, also nur bei zwei Enthaltun- gen und einer Gegenstimme, ein Votum für diesen Beschluss im Ortschaftsrat gab, weil man so eine Basis für das weitere Verfahren hat und sich letztlich auf die Entwicklung die- ses Areals in Durlach sehr freut, vielen Dank. Der Vorsitzende: Ich möchte nur noch mal auf das hinweisen, was teilweise schon gesagt wurde. Es ist ein Anfang, es ist auf dieser Liste drauf, die damals schon in der Vorlage mit abgebildet war. Insofern braucht auch keiner überrascht sein, dass wir jetzt mit so einem Vorschlag kommen und schon gar nicht empört, sondern diese Altfälle verlangen wir na- türlich ein Stück weit mit Ihnen dann auch zu einem vereinbarten Abschluss zu bringen. Zweitens, die Argumentation derer, die das kritisch sehen, widerspricht sich an einer Stelle. Es gibt die Kritik, dass wir zu wenig Geld für das Grundstück kriegen, und es gibt die Kritik, dass wir zu wenig verbindlich Klimaschutzziele und Soziales, Bildung und Ähnliches einfor- dern. Natürlich, wenn ich dieses Grundstück meistbietend an den Markt gebe, dann be- komme ich möglicherweise mehr dafür. Das mag ja sein, aber wir berechnen in der Grund- stücksbewertungsstelle nicht nach einem entsprechenden Marktpreis, nach dem Verkehrs- wert und nicht nach einem theoretischen Marktpreis, den Sie erzielen, wenn Sie hier versu- chen, die Grünflächen gegeneinander in einem Bieterverfahren auszuspielen. Dass Sie da natürlich möglicherweise zu höheren Preisen kommen, ist klar. Bei einem solchen Verkehrs- wert spielt nicht die Rolle, wie viel hat der Eigentümer vorher schon an Planungskosten da reingesetzt. Deswegen ist es ja logisch, es ist ja kein Verkehrswert, der die Situation des Verkäufers berücksichtigt, sondern es ist ein Verkehrswert, der dem Wert des Grundstücks bemisst, und das hat was mit Vergleichsgrundstücken in der Umgebung zu tun, Bebaubar- keit und was weiß ich noch. Ich bin da kein Fachmann und Herr Stadtrat Hock, das, was die Grundstücksbewertungsstelle zur Bewertung herangezogen hat, wurde zumindest nach unseren Fachleuten aus der Stadtkämmerei auch im Dezember 2021 noch als ge- nauso gültig betrachtet. Insofern haben wir schon noch mal eine Überprüfungsrunde – 5 – gemacht, vielleicht nicht in der Tiefe, die Sie sich gewünscht hätten, aber der Vorwurf oder der implizite Vorwurf, weil es die Sparkasse ist und weil wir es loswerden wollen, bieten wir es jetzt zu günstig an, dieser implizite Vorwurf, vielleicht nicht von Ihnen, aber von an- deren, der stimmt aus unserer Sicht eben nicht, und weil es die Sparkasse ist, können wir jetzt mit der Dinge vereinbaren, die wir mit jedem anderen, der das Ding wirtschaftlich be- werben würde, nicht vereinbaren könnten. Sie haben nicht nur über diese Anliegen zum Kaufvertrag, sondern Sie haben darüber, dass wir natürlich im Verwaltungsrat der Spar- kasse in dieses Finanzvorhaben mit einbezogen sind, durchaus die Möglichkeit, zu sagen, dass das auch dort entsprechend berücksichtigt wird. Aus unserer Sicht ist es dennoch sinnvoll, dieses Grundstück auf diesem Wege mit all sei- nen kritischen Punkten und so weiter auch nach wie vor zu verkaufen. Wir hätten ja selber auch auf die Idee kommen können, es in Erbpacht umzusetzen, aber aus unserer Sicht ist es ein einzelnes Grundstück, das da jetzt so liegt, und die zwei Stockwerke mehr, das kann ich jetzt nicht beurteilen, ob die schon vom jetzigen Bebauungsplan möglich wären, aber ich gehe mal davon aus, dann könnten Sie auch keinem anderen, der das erwirbt, das ver- bieten, eventuell noch ein Geschoss oder zwei draufzusetzen. Insofern hat auch das nicht unbedingt etwas mit dem Vorgang als solchen zu tun. Das vielleicht noch mal mit zu den verschiedenen Punkten. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. November 2022