Planfeststellung für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Verkehrsbetriebe Karlsruhe im Bahnhof Durlach

Vorlage: 2022/0509
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.07.2022

    TOP: 14

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.07.2022

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0509 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Planfeststellung für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Verkehrsbetriebe Karlsruhe im Bahnhof Durlach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 07.07.2022 14 x vorberaten Gemeinderat 26.07.2022 7 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat stimmt der Planung für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) im Bahnhof Durlach sowie der von den Verkehrsbetrieben beantragten Planfeststel- lung zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Er- läuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 22.06.2022 (OR Durlach) Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit VBK – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) beabsichtigen ihre Bahnsteige im Bahnhof Durlach barrierefrei auszu- bauen. Der Bahnhof Durlach ist ein wichtiger Umsteigepunkt von Stadtbahn und DB-Zügen. Neben drei DB- Bahnsteigen befinden sich dort für die in und von Richtung Grötzingen/Pfinztal verkehrenden Stadtbahn- fahrzeuge auch die beiden Bahnsteige 11 und 12 der Verkehrsbetriebe. Diese sind über zwei Treppen an die vorhandene Unterführung angeschlossen, die im östlichen Teil zu den DB-Bahnsteigen und dem Empfangs- gebäude führt und im westlichen Bereich unter der ehemaligen B 10 (heute: Kreisstraße K 9659) hindurch die Untermühlsiedlung anbindet. Diese Haltestelle der Verkehrsbetriebe erfüllt nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit und auch die Bahnsteighöhe ist nicht auf die Einstiegshöhe der hier verkehrenden mit- telflurigen Zweisystemfahrzeuge abgestimmt. Der Umbau der Straßenbahnhaltestellen sowie die damit in Zusammenhang stehenden weiteren Anpassun- gen bedürfen einer Planfeststellung gemäß § 28 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Zuständig für das Anhörungsverfah- ren ist die Stadt Karlsruhe, zuständige Behörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die von den Verkehrsbetrieben beantragte Maßnahme sieht vor: • Erhöhung beider Bahnsteige über eine Länge von 72 m auf eine Höhe von 55 cm für den Einstieg in die Zweisystemfahrzeuge (Doppeltraktion). • Verlängerung beider Bahnsteige über eine Länge von 36 m mit einer Höhe von 34 cm für den Ein- stieg in die Niederflurfahrzeuge (Einfachtraktion). • Rückbau der südwestlich gelegenen 15 cm hohen und 35 m langen Bahnsteigbereiche. • Einbau von zwei Aufzügen zwischen der Unterführung und den Bahnsteigen 11 und 12, wie schon an den übrigen DB-Gleisen. • Signalisierte, höhengleiche Gleisquerung der VBK-Gleise am südwestlichen Ende. • Barrierefreier Zugang vom VBK-Bahnsteig 12 zur P+R-Anlage. • Höhengleiche signalisierte Fußgängerquerung über die K 9659 (ehemalige B 10) mit Öffnung der Lärmschutzwand und Umbau zu einer Lärmschleuse. Durch diese Umbauten sehen die Verkehrsbetriebe die Zugänglichkeit der Haltestelle für mobilitätseinge- schränkte Fahrgäste über die Aufzüge sichergestellt; gleichzeitig besteht für weitere Fahrgäste nach wie vor die Möglichkeit, die Haltestelle auch auf kurzem Wege über einen Treppenaufgang aus der Unterführung zu erreichen. Fahrgäste aus der Untermühlsiedlung/dm-Zentrale haben die Möglichkeit durch die Unterfüh- rung unter der K 9659 zu den Haltestellen zu gelangen. Hier wird speziell für sehbehinderte Personen mit einem Blindenleitsystem ein sicherer Weg zu allen Bahnsteigen im Bahnhof Durlach sowie den Bus- und Tramhaltestellen und in Richtung des Stadtzentrums Durlach angeboten. Zusätzlich wird auch ein neuer ni- veaugleicher Überweg für mobilitätseingeschränkte Personen über die K 9659 gebaut, um die Bahnsteige 11 und 12 der Verkehrsbetriebe barrierefrei erreichen zu können und über die Fahrstühle in die Unterfüh- rung mit Ziel DB-Gleise, Bus und Tram (Haltestelle Auer Straße), und Stadtzentrum Durlach zu gelangen. Der Bahnsteig 12 wird mit einem Zugang zu den parallel verlaufenden neuen Parkplätzen (P + R) auf der K 9659 verbunden. – 3 – Ergänzend soll außerhalb des Planfeststellungsverfahrens je ein Bussteig pro Fahrtrichtung an der B 10/K 9659 als Haltepunkt für den Schienenersatzverkehr eingerichtet werden. Dies wird nachrichtlich im Plan- feststellungsantrag dargestellt. Für den baubedingten Verlust von Gehölzstrukturen und eines Baums sind Ersatzpflanzungen vorgesehen. Die Bodenversiegelung kann teilweise durch den Rückbau nicht mehr benötigter Bahnsteigbereiche ausge- glichen werden. Im Übrigen sind Ersatzmaßnahmen, z. B. durch die Förderung von Mager- und Sandrasen sowie für ein geringfügiges verbleibendes Defizit die Inanspruchnahme von Ökopunkten vorgesehen. Hin- sichtlich des Vorkommens artgeschützter Mauereidechsen werden Schutzmaßnahmen ergriffen und Ersatz- habitate angelegt. Die Kosten für den barrierefreien Umbau werden von den Verkehrsbetrieben auf ca. 5,5 Mio. Euro veran- schlagt. Die Maßnahme hat eine hohe Dringlichkeit und ist für die Jahre 2023/2024 mit einer voraussichtlichen Bauzeit von ca. 6 Monaten eingeplant. In dem in der Anlage beigefügten Übersichtsplan ist die Gesamtmaßnahme zeichnerisch dargestellt. Gegen die Planung bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Einwände. Die Planung wurde insgesamt mit der städtischen Behindertenbeauftragten abgestimmt und wird von dieser mitgetragen. Auch seitens des Stadtamts Durlach wurden in der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren keine Anre- gungen vorgetragen. Seitens der Öffentlichkeit und der Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung wurde der barri- erefreie Ausbau begrüßt, aber auch kritische Anmerkungen zur Art und Weise der Ausführung geäußert und Änderungen vorgeschlagen. So wurde beispielsweise angeregt, den barrierefreien Ausbau nicht isoliert zu sehen, sondern den Ausgang des Bahnhofs Durlach auf die Seite der Untermühlsiedlung in das geplante Sanierungsvorhaben „Stadteingang Durlach“ einzubeziehen und so gesamtheitlich zu betrachten. Darüber hinaus wurde die Frage aufgeworfen, ob bei der gutachterlichen Betrachtung des Verkehrslärms auch der Neubau des dm-Verwaltungskomplexes an der Durlacher Allee und der Bau von IKEA berücksich- tigt wurde. Auch durch den Sportpark Untere Hub könnten sich künftig steigende Verkehrsbelastungen er- geben. Ferner wird vorgeschlagen anstelle einer ebenerdigen Querung der K 9659 eine Querung über eine Brücke vorzusehen, die über einen Aufzug auf Seiten der Untermühlsiedlung erreicht werden könnte. Dies sei für mobilitätseingeschränkte Personen die bessere und sicherere Querungsmöglichkeit. Auch der Schallschutz dürfe durch den angedachten Bau der Lärmschleuse anstelle der bislang geschlossenen Lärmschutzwand nicht verschlechtert werden. Die Verkehrsbetriebe haben sich mit diesen Anregungen auseinandergesetzt, möchten aber an ihrer bishe- rigen Planung festhalten. Dies liegt zum einen darin begründet, dass der barrierefreie Ausbau zügig umge- setzt werden soll und spätere Veränderungen im Zusammenhang mit den Sanierungsüberlegungen zum Stadteingang Durlach separat weiterverfolgt werden sollten. Hierbei gilt es auch zu sehen, dass das Plan- feststellungsverfahren auf die Änderungen an den Bahnanlagen zu begrenzen ist, so dass darüber hinausge- hende gestalterische Gesichtspunkte keine Berücksichtigung finden können. Bei der gutachterlichen Beurteilung des Verkehrslärms im Planfeststellungsverfahren wurden alle relevan- ten Verkehrsströme einbezogen, also auch die dm-Zentrale und IKEA. Künftige städtebauliche Entwicklun- gen wie der Sportpark Untere Hub bleiben hingegen unberücksichtigt, da sie erst dann in die Betrachtung einbezogen werden können, wenn sie auch planungsrechtlich konkretisiert und gesichert sind. Die Gleich- wertigkeit einer Lärmschleuse gegenüber einer geschlossenen Lärmschutzwand wurde gutachterlich aufge- zeigt, wobei an dieser Stelle der Schienenverkehrslärm maßgeblich ist, der trotz des barrierefreien Ausbaus der Bahnsteige aber unverändert bleibt. – 4 – Eine Überführung über die K 9659 wäre auch aus Sicht der Verkehrsbetriebe gegenüber der höhengleichen Querung mit alleinigem Blick auf die Verkehrssicherheit die vorzugswürdigere Variante. Bei dem vorrangi- gen Ziel des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle darf allerdings nicht außer Betracht gelassen werden, dass eine Barrierefreiheit nur gewährleistet werden kann solange ein funktionstüchtiger Aufzug auf der Seite der Untermühlsiedlung zur Verfügung steht. Im Falle eines Ausfalls des Aufzugs – dies ist nach den Er- fahrungen der Verkehrsbetriebe insbesondere wegen Vandalismus in gering frequentierten Bereichen nicht selten der Fall – wäre die Haltestelle im Bahnhof Durlach von Seiten der Untermühlsiedlung nur über große Umwege barrierefrei erreichbar. Eine Verkehrssicherheit der höhengleichen Querung der K 9659 kann durch die vorgesehene Lichtsignalsteuerung gewährleistet werden. Die vorgetragenen Einwendungen werden im weiteren Verfahren an das Regierungspräsidium weitergege- ben, das über den Planfeststellungsantrag zu entscheiden hat. Dem Gemeinderat kann daher empfohlen werden, den nachstehenden zustimmenden kommunalrechtli- chen Beschluss zu dem Vorhaben zu fassen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Realisierung der Maßnahmen, mit Blick auf den erforderlichen Defizitausgleich bei der KVVH, abhängig von der jeweiligen Finanzsituation der Stadt ist. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stimmt der Planung für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) im Bahnhof Durlach sowie der von den Verkehrsbetrieben sowie der von den Ver- kehrsbetrieben beantragten Planfeststellung zu.

  • Anlage_Bf Durlach_Lageplan
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 26.07.2022 TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Planfeststellung für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Verkehrsbetriebe Karlsruhe im Bahnhof Durlach Vorlage: 2022/0509 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Planung für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Ver- kehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) im Bahnhof Durlach sowie der von den Verkehrsbetrieben sowie der von den Verkehrsbetrieben beantragten Planfeststellung zu. Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss am 7. Juli 2022. Da können wir direkt in die Abstimmung einsteigen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Ein- stimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. August 2022