Übernahme der für die Vereine anfallenden kommunalen Kosten beim Altstadtfest

Vorlage: 2022/0503
Art: Antrag
Datum: 09.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.05.2022

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 - Antrag Kostenübernahme Altstadtfest
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Übernahme der für die Vereine anfallenden kommunalen Kosten beim Altstadtfest SPD-OR-Fraktion eingegangen am: 01.04.2022 Vorlage Nr.: 2022/0503 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: StaDu i.B.m. STK Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 18.05.2022 8 ☒ ☐ Antrag: Die Verwaltung übernimmt aus Haushaltsmitteln einmalig die auf die Vereine bisher umgelegten bzw. direkt erhobenen kommunalen Kosten (insbes. Energie (Stadtwerke), Standgebühren, Verwaltungsgebühren) für das Durlacher Altstadtfest 2022. Sollte das Fest 2022 ausfallen, greift die Regelung im Jahr 2023. Begründung: Am 1. und 2. Juli 2022 soll das 44. Durlacher Altstadtfest stattfinden – nach zweijähriger Coronapause. Das Altstadtfest ist ein überregionales Aushängeschild für Durlach und Karlsruhe und gewinnt seine Attraktivität dadurch, dass es seit Jahrzehnten von den Durlacher Vereinen getragen wird. Durch die Corona-Krise konnten viele Vereinsveranstaltungen nicht stattfinden und erst recht durch den zweimaligen Ausfall des Altstadtfestes gingen den Vereinen viele Einnahmen verloren, die sie für ihre für das gesellschaftliche Leben unerlässliche ehrenamtliche Arbeit benötigen. Für viele Vereine ist das Altstadtfest die einzige größere Einnahmequelle. Um das Engagement der Vereine zu stärken und das attraktive Angebot beim Altstadtfest aufrecht zu erhalten, halten wir es für geboten, dass die Verwaltung aus Haushaltsmitteln (ggf. des Stadtamtes Durlach) die auf die Vereine zukommenden kommunalen Kosten (insbesondere Strom, Wasser, Umlagen, Verwaltungsgebühren, Standgebühren etc.) einmalig übernimmt bzw. erlässt oder nicht erhebt. Somit wird auch das Risiko der deutlich erhöhten Energiepreise abgemildert. Vorteilhaft erscheint, dass die nicht erhobenen Beträge allenfalls an die Stadtwerke als Dienstleister abgeführt werden müssten und somit innerhalb des kommunalen Gesamthaushalts verbleiben. gez. SPD-Fraktion: Dr. Jan-Dirk Rausch Susanne Oppelt Herbert Siebach Antrag

  • TOP 8 - Stellungnahme Kostenübernahme Altstadtfest
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-OR-Fraktion eingegangen am: 01.04.2022 Vorlage Nr.: 2022/0503 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: StaDu i.B.m. STK Übernahme der für die Vereine anfallenden kommunalen Kosten beim Altstadtfest Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 18.05.2022 8 x Kurzfassung Aufgrund der aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufgaben im Bereich der „freiwilligen Leistungen“ nicht erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Durlacher Altstadtfest gehört seit Jahren zu den Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse. Die Veranstalter von überregionalen Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung für Karlsruhe können im Gegensatz zu anderen Veranstaltern auf Leistungen der städtischen Dienststellen zurückgreifen. In diesem Zuge werden städtische Leistungen im Bereich der Sach- und Personalkosten, dem Veranstalter, in diesem Fall der Arbeitsgemeinschaft Durlacher Altstadtfest, nicht in Rechnung gestellt, sondern als interne Leistungsverrechnungen mit dem Stadtamt Durlach verrechnet. Diese Leistungen, die für das Durlacher Altstadtfest vom Ordnungsamt, Bauordnungsamt, Tiefbauamt, Gartenbauamt, dem Amt für Abfallwirtschaft und dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft erbracht wurden, beliefen sich im Jahr 2019, beim letztmals stattgefundenen Altstadtfest, auf ein Gesamtbetrag in Höhe von 41.200,31 €. Die nunmehr beantragten Aufwendungen für Energie und Standgebühren sind externe Kosten, die den Vereinen von den Stadtwerken Karlsruhe bzw. der Arbeitsgemeinschaft Durlach Altstadtfest in Rechnung gestellt werden. Sie müssten seitens der Stadt Karlsruhe in Form einer finanziellen Kostenübernahme als Zuschuss gewährt werden. Aufgrund der aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufgaben im Bereich der „freiwilligen Leistungen“ nicht erfolgen.