Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung
| Vorlage: | 2022/0500 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.05.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Weststadt |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.05.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/XX Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 25.05.2022 4 x Gemeinderat 31.05.2022 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme von zwei neuen Kita-Projekten mit 30 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 20 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten gemäß Anlage 2: Ergebnishaushalt: 2023: 713.090 Euro Finanzhaushalt: 2023: 758.750 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Ergebnishaushalt: ab 2024: 856.070 Euro Finanzhaushalt: ab 2024: 10.000 Euro: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Benutzungsentgelte für städtische Einrichtungen: 2023: 100.400 Euro ab 2024: 120.500 Euro Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 18.05.2022 in Durlach Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Neue Kita-Projekte (Übersicht siehe Anlage 1) Die katholische Kirchengemeinde Karlsruhe Allerheiligen betreibt in der Weststadt die viergruppige Kindertagesstätte St. Lioba. Der kirchliche Träger beabsichtigt, die Kindertagesstätte abzureißen um den Ersatzneubau Bonifatiushaus zu errichten. Ursprünglich plante die Kirchengemeinde, durch den Ersatzneubau das Kita-Angebot um eine Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren auf insgesamt fünf Gruppen zu erweitern. Der Gemeinderat hat bereits am 27. Juli 2021 diese zusätzliche Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in die Bedarfsplanung aufgenommen. Die ka- tholische Kirche hat zwischenzeitlich die Erdgeschossstruktur des Kita-Neubaus überplant und möchte dort eine weitere Krippengruppe unterbringen. Die Kita Bonifatiushaus betreibt somit im Endausbau insgesamt sechs Gruppen. Die Verwaltung begrüßt diese Planungen und schlägt vor, eine weitere Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in die Bedarfsplanung aufzunehmen. Durch das Kita-Projekt werden 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in einer Krippengruppe neu ge- schaffen. Die Kita wird voraussichtlich im September 2023 eröffnet. In der Anton-Bruckner-Straße 10a in Durlach betreibt das Stadtamt Durlach eine Kindertagesstätte mit einer altersgemischten Gruppe, die verlängerte Öffnungszeiten anbietet. Die Kita bietet räumlich keine Optionen für einen modernen Ganztagsbetrieb, da die Flächen hierfür nicht ausreichend sind. Das Stadtamt Durlach beabsichtigt daher, die Kindertagesstätte dauerhaft in die Räumlichkeiten der ehemaligen Paracelsusklinik in der Raiherwiesenstraße 15 in Durlach zu verlegen. Die Kindertages- stätte soll im Zuge des Umzugs um drei Gruppen, auf insgesamt vier Gruppen, erweitert werden. Es ist vorgesehen, am neuen Standort ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen für alle Alters- gruppen einzurichten. Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme der Kita ist im Frühjahr 2023 geplant. Durch das Kita-Projekt werden in einer Krippengruppe 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und in zwei altersgemischten Gruppen weitere 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie 20 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt neu geschaffen. Die Verwaltung schlägt vor, diese drei Gruppen in die Bedarfsplanung aufzunehmen. Für den Standort Anton-Bruckner-Straße 10a in der Dornwaldsiedlung prüft das Stadtamt Durlach ein Konzept für die Einrichtung einer „Kin- dertagespflege in geeigneten anderen Räumen“ zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Aktuelle und künftige Versorgungslage in der Kindertagesbetreuung Kinder unter 3 Jahren (U3) Kinder unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2021/22 (Stand 31.12.2021)*: 7.792 Kinder Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 01.03.2022)**: Versorgungsquote Kita-Plätze U3: 3.243 Plätze 41,6 % Kinder in Tagespflege (belegte Plätze Stand 01.03.2022): 635 Plätze Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen und Tagespflege gesamt: Versorgungsquote Kita-Plätze und Tagespflege U3: 3.878 Plätze 49,8 % Neuschaffung (bereits genehmigt vom Gemeinderat) in bestehenden und neuen Einrichtungen: + 359 Plätze Neue Kita-Projekte (zur Aufnahme in die Bedarfsplanung): + 30 Plätze Voraussichtliche Gesamtkapazität nach Umsetzung der geplanten Projekte: künftige Versorgungsquote bei Betreuungsangeboten U3 insgesamt: 4.267 Plätze 54,8 % * Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung (Stand 31.12.2021) ** Quelle: Sonderauswertungen der Stadtteilprofile der Sozial- und Jugendbehörde zum Stichtag 01.03.2022 – 3 – Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt (Ü3) Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt im Kindergartenjahr 2021/22 (Stand 31.12.2021)*: 9.013 Kinder Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 01.03.2022)**: Versorgungsquote Kita-Plätze Ü3: 8.218 Plätze 91,2 % Neuschaffung (genehmigt vom Gemeinderat) in bestehenden und neuen Einrichtungen: + 402 Plätze Neue Kita-Projekte (zur Aufnahme in die Bedarfsplanung): + 20 Plätze Voraussichtliche Gesamtkapazität nach Umsetzung der geplanten Projekte: künftige Versorgungsquote: 8.640 Plätze 95,9 % * Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung (Stand 31.12.2021) ** Quelle: Sonderauswertungen der Stadtteilprofile der Sozial- und Jugendbehörde zum Stichtag 01.03.2022 Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen für die vorgenannten Kita-Projekte (inklusive Angaben zur Kontierung) sind in Anlage 2 dargestellt. Die Mietaufwendungen für das Projekt in städtischer Trägerschaft sind in den Zahlen der Anlage 2 nicht enthalten. Diese wirken sich beim Amt für Hochbau und Gebäudewirt- schaft (Teilhaushalt 8800) finanziell aus und werden über interne Mieten mit der Sozial- und Jugend- behörde (Teilhaushalt 5000) abgerechnet. Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist von jährli- chen Mietaufwendungen in Höhe von rund 165.000 Euro auszugehen (anteilig für das Jahr 2023: circa 137.500 Euro) inkl. Betriebskostenvorauszahlungen. Für das Anlegen des Außengeländes inklu- sive Spielgeräte sind Aufwendungen in Höhe von 143.750 Euro (115.000 Euro Investitionen sowie 28.750 Euro für Planung und Bauverwaltung) zu erwarten. Diese sind in der Anlage 2 ebenfalls nicht enthalten. Diese Kosten wirken sich beim Hochbauamt (Teilhaushalt 8800) aus. Darüber hinaus entste- hen 2023 einmalige Kosten für die Erstausstattung in Höhe von 161.340 Euro (Teilhaushalt 5000). – 4 – Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat | Jugendhilfeausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme von zwei neuen Kita-Projekten mit 30 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 20 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel.
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0500 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 18.05.2022 5 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt die in der Anlage beigefügte Beschlussvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Ge- meinderat - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss – die vorgesehene Aufnahme des Kita-Projekts in der Raiherwiesenstraße 15 (mit zehn Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 20 Plätzen für Kinder von drei Jah- ren bis zum Schuleintritt) in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanz- mittel zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten gemäß Anlage 2: Ergebnishaushalt: 2023: 713.090 Euro Finanzhaushalt: 2023: 758.750 Euro Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 18.05.2022 in Durlach Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit
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Kita-Projektliste Jugendhilfeausschuss 25. Mai 2022 / Gemeinderat 31. Mai 2022 Nr.StadtteilTrägerAnschrift geplante Eröffnung Anzahl Gruppen Gruppenart 0-33-6 1WeststadtKatholische Kirche KarlsruheSchillerstraße 46September 2023 1Krippengruppe 10 2DurlachStadtamt DurlachRaiherwiesenstraße 15März 2023 2 AM-GT 2-6 Jahre1020 1 Krippengruppe10 3020 neue Plätze nach Alter der Kinder Anlage 1 JHA 25.05.2022, TOP 4
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Finanzielle Auswirkungen Kita-Projekt Katholische Kirche: Jahr 2023BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt51.960 Euro Betriebskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt633.750 Euro Investitionskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Jahr 2024 ff.BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt155.870 Euro Betriebskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Jahr 2023BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt283.850 Euro Personalaufwand für städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 40000000/41000000 Ergebnishaushalt283.850 Euro Personalaufwand für städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 40000000/41000000 Ergebnishaushalt-59.000 Euro Erträge für städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 33000000 Ergebnishaushalt-41.400 Euro Erträge für städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 33000000 Ergebnishaushalt93.430 Euro Sachaufwand für städt. Einrichtungen Kostenstelle: 50309310 Sachkonto: 42000000-44490000 Finanzhaushalt125.000 Euro Investitionen für städtische Einrichtungen PSP-Element: 7.500001.700.8XX.31 Sachkonto: 78310000 Jahr 2024 ff.BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt340.600 Euro Personalaufwand für städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 40000000/41000000 Ergebnishaushalt340.600 Euro Personalaufwand für städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 40000000/41000000 Ergebnishaushalt-70.800 Euro Erträge für städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 33000000 Ergebnishaushalt-49.700 Euro Erträge für städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 33000000 Ergebnishaushalt44.000 Euro Sachaufwand für städt. Einrichtungen Kostenstelle: 50309310 Sachkonto: 42000000-44490000 Finanzhaushalt10.000 Euro Investitionen für städtische Einrichtungen PSP-Element: 7.500001.700.8XX.31 Sachkonto: 78310000 Die Schaffung der in der Beschlusssvorlage genannten zusätzlichen Betreuungsplätze ist zur Sicherung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen erforderlich (Pflichtaufgabe). Die Aufwendungen und Auszahlungen der Jahre 2023 und 2024 werden im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets sichergestellt. Die Aufwendungen für diese Betreuungsplätze werden einerseits anteilig durch Landeszuweisungen nach §§ 29 b, c, e FAG gedeckt, andererseits zusätzlich durch Elternbeiträge für städtische Einrichtungen. Da sich die FAG-Zuweisungen jährlich sowohl in der Berechnungsgrundlage als auch in der Höhe und im Berück- sichtigungszeitraum ändern, ist eine exakte Bezifferung nicht möglich. Karlsruhe ist eine Stadt, die kontinuierlich wächst. Mit dem weiteren Zuzug von Familien (und der höheren Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren) müssen entsprechend dem Rechtsanspruch weitere Betreuungsangebote geschaffen werden. Die Stadt Karlsruhe erhält u.a. auch für die dadurch notwendige Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur vom Bund/Land höhere Steuereinnahmen (pro Kopf-Beträge je Einwohner). Gemäß der derzeit gültigen "Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen" sowie der "Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen" ist für die Erweiterung der in der Anlage 1 genannten Einrichtungen mit folgenden finanziellen Auswirkungen zu rechnen: *) Die Personalaufwendungen umfassen die Aufwendungen für Erzieher*innen. Die Kosten für eine Hauswirtschaftskraft sowie eine FSJ-Stelle sind nicht berücksichtigt, da diese durch das Stadtamt Durlach intern finanziert werden. Kita-Projekt in städtischer Trägerschaft (Stadtamt Durlach): Anlage 2 JHA 25.05.2022, TOP 4