Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke GmbH/Fortsetzung des Konzepts zur Kapitalstabilisierung
| Vorlage: | 2022/0487 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.05.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.06.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0487 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH / Fortsetzung des Konzepts zur Kapitalstabilisierung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.06.2022 8 x Gemeinderat 28.06.2022 2 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Siehe Beschlussformulierung auf S. 3. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein x Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein x Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja x abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe – 2 – Ausgangslage: Die Stadt Karlsruhe ist Alleingesellschafterin der KVVH – Karlsruher Versorgungs- und Hafen GmbH (KVVH). Die KVVH wiederum ist mit 80 Prozent an der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) beteiligt. Weiterer Gesellschafter der SWK mit einem Anteil von 20 Prozent ist die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH. Bisheriges Konzept: Seit dem Geschäftsjahr 2017 erfolgt die Zuführung einer jährlichen Kapitalverstärkung durch die beiden Gesellschafter der SWK (KVVH und EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH), deren Höhe sich am Jahresüberschuss der SWK orientiert. Basis dieser Vorgehensweise bildete ein mit den Gesellschaftern der SWK in den Jahren 2016/2017 abgestimmtes Konzept zur Stabilisierung der Eigenkapitalausstattung der SWK. Den wesentlichen Hintergrund dieses Konzepts bildeten die erheblichen, langfristig geplanten Investitionen, die sukzessive zu einer deutlichen Reduzierung der Eigenkapitalquote der SWK und damit einer Erhöhung des Verschuldungsgrads führen. Das vereinbarte Konzept sah vor, dass der SWK über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend ab 2017, für die Ergebnisjahre 2016 bis 2020 insgesamt rd. 30 Mio. € zugeführt werden. Hierbei sollte sich die Erhöhung des Kapitals durch Zuführung zur Kapitalrücklage anteilig an den erwirtschafteten Jahresüberschüssen orientieren (30 %). Dies bedeutete ausgehend vom Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 21,8 Mio. € eine Kapitalzuführung für das Jahr 2017 in Höhe von 6,5 Mio. €, die sich mit 5,2 Mio. € auf die KVVH sowie mit 1,3 Mio. € auf die EnBW verteilten. Eine direkte Abführung aus dem bestehenden Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung war aufgrund des zwischen der KVVH und der SWK bestehenden Ergebnisabführungsvertrags nicht uneingeschränkt möglich. Deshalb erfolgte der oben beschriebene Weg über eine Einlage in die Kapitalrücklage durch die beiden Gesellschafter. Zur steuerlichen Absicherung dieser Vorgehensweise wurde eine positive verbindliche Auskunft der Finanzbehörde eingeholt. Die seinerzeitige Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgte am 26. September 2017 (Vorlage Nr. 2017 / 0527). Weiteres Vorgehen: Nach fünf Jahren endet nun die Genehmigung für das oben erläuterte Konzept. Im Rahmen der bisherigen Umsetzung dieser Maßnahme wurden durch die Gesellschafter insgesamt 29,8 Mio. € in die Kapitalrücklage der SWK eingelegt. Hierdurch war es möglich, den erwarteten Rückgang der Eigenkapitalquote von ca. 29 %auf etwa 22 % zu verhindern. Für das Geschäftsjahr 2021 ermittelt sich aktuell eine Eigenkapitalquote in Höhe von rd. 26 %. Die entspricht allerdings immer noch einem Rückgang um rd. 10 % gegenüber der Quote von rd. 29 % im Jahr 2015. Auch der Wirtschaftsplan 2022 der SWK sieht eine weitere erhebliche und nachhaltige Investitionstätigkeit der Gesellschaft in Höhe von rd. 87 Mio. € vor. Zu deren Finanzierung sind Kreditaufnahmen von rd. 48 Mio. € im Wirtschaftsplan 2022 vorgesehen, wobei dieser Wert bereits eine Kapitaleinlage der Gesellschafter in Höhe von 5,6 Mio. € vorsieht (auf Basis des nun vorliegenden Jahresergebnisses vor Ergebnisabführung in Höhe von 14,1 Mio. € ergibt sich eine Reduzierung auf rd. 4,2 Mio. € bei Fortführung des Konzeptes). Diese starke Investitionstätigkeit setzt sich auch in der Mittelfristplanung bis 2026 mit jährlichen Werten zwischen 75 und 92 Mio. € fort. Hierdurch wird sich der abgemilderte, aber noch bestehende Trend der Reduzierung der Eigenkapitalquote weiter fortsetzen. Eine planerische Fortführung der Werte des – 3 – Wirtschaftsplans 2022 bis zum Geschäftsjahr 2026 ergibt eine Eigenkapitalquote von rd. 22 %, wenn auf weitere Kapitalerhöhungen verzichtet wird. Mit dieser Entwicklung würde eine Verschlechterung der Bonität der SWK und damit eine Verringerung der Attraktivität der SWK für die bestehenden sowie mögliche neue Finanzinvestoren einhergehen. Dies wiederum könnte negative Konsequenzen für den zur Realisierung der geplanten Investitionen notwendigen Finanzrahmen wie auch eine Verschlechterung der Zinskonditionen für SWK zur Folge haben. Mit der Fortführung des 2021 endenden Konzepts um weitere fünf Jahre soll eine Stabilisierung der Eigenkapitalquote der SWK dauerhaft über 25% erreicht werden. Die Regelungen würden dem bisherigen Konzept entsprechen (Zuführung von 30 % des Jahresüberschusses bis zu einem Höchstbetrag von 30 Mio. € im Fünfjahreszeitraum). Das Konzept der Kapitalverstärkung würde in 2026 wiederum enden und mit den Gesellschaftern KVVH und EnBW auf Basis der dann bestehenden investiven und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen neu diskutiert werden. Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der KVVH beschließt die Gesellschafterversammlung der KVVH – unter Beachtung berechtigter Interessen des Minderheitsgesellschafters der SWK – über die langfristige Geschäftspolitik der Dienstleistungsgruppe, z.B. Fragen der Eigenkapitalpolitik. Diese Beschlussfassung soll am 29. Juni 2022 erfolgen. Der Beschluss zur Kapitalerhöhung der SWK soll in der Sitzung der Gesellschafterversammlung nach Vorberatung im Aufsichtsrat der SWK am 22. Juli 2022 gefasst werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVVH – Karlsruher Versorgungs- und Hafen GmbH (KVVH) die Zuführung von insgesamt 24,0 Mio. € im Verlauf der Jahre 2022 bis 2026 aus den Jahresüberschüssen 2021 bis 2025 der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK), jeweils maximal 30% des Jahresüberschusses, in die Kapitalrücklage der SWK zu beschließen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den städtischen Vertreter der Gesellschafterin KVVH in der Gesellschafterversammlung der SWK die Kapitalerhöhung um insgesamt 30,0 Mio. € im Verlauf der Jahre 2022 bis 2026 zu beschließen.
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Niederschrift 40. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juni 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 2 der Tagesordnung: Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke GmbH/Fortsetzung des Konzepts zur Kapitalstabilisierung Vorlage: 2022/0487 Beschluss: 1. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVVH – Karlsruher Versorgungs- und Hafen GmbH (KVVH) die Zuführung von insgesamt 24,0 Mio. € im Verlauf der Jahre 2022 bis 2026 aus den Jahresüberschüssen 2021 bis 2025 der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK), jeweils maximal 30% des Jahresüberschusses, in die Kapitalrücklage der SWK zu beschließen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den städtischen Vertreter der Gesellschafterin KVVH in der Gesellschafterversammlung der SWK die Kapitalerhöhung um insgesamt 30,0 Mio. € im Verlauf der Jahre 2022 bis 2026 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Bei 41 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 21. Juni 2022; Ich bitte auch hier um Ihr Votum. – Auch das ist Einstimmigkeit, danke schön. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Juli 2022