Solar-/Photovoltaikanlage versus Denkmalschutz
| Vorlage: | 2022/0484 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 03.05.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 31.05.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 03.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0484 Solar-/Photovoltaikanlage versus Denkmalschutz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2022 29 x 1.) Wie viele Anträge für Solar- / Photovoltaikanlagen mussten von der unteren Denkmalschutzbehörde in den letzten beiden Jahren beurteilt werden? Wie viele Anträge wurden abgelehnt, wie viele genehmigt? 2.) Berät die untere Denkmalschutzbehörde die Antragstellenden, wie eine solche Anlage auf ihrem Haus genehmigt werden könnte, wenn der Antrag nicht genehmigt werden soll? 3.) Wie kann prinzipiell die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Solar-/ Photovoltaik verbessert werden? Begründung/Einordnung: Immer mehr Bürger*innen setzen erneuerbare Energien ein. Da es in Karlsruhe einige denkmalgeschützte Häuser gibt, führt dies zu Problemen, wenn Photovoltaikanlagen auf den Dächern installieren werden sollen. Regelmäßig werden diese Anfragen aus Denkmalschutzgründen abgelehnt und die Bürger*innen werden auf die Erhaltungssatzungen, Ensembleschutz oder auf den direkten Denkmalschutz des Hauses verwiesen. Durch die geänderte Notwendigkeit bei der Sanierung von Gebäuden ist eine Quote von erneuerbaren Energien vorzusehen. Eine „unsichtbare“ Installation, beispielsweise auf der Nordseite oder flach auf dem Dach, ist nicht wirtschaftlich. Es müssen neue Möglichkeiten geschaffen werden. Mit der Erhaltungssatzung Durlacher Altstadt ist davon ein sehr großes Gebiet betroffen. Die SPD ist davon überzeugt, dass sich Denkmalschutz und Photovoltaikanlagen miteinander verbinden lassen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh, Anton Huber
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0484 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Solar-/Photovoltaikanlage versus Denkmalschutz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2022 29 x 1.) Wie viele Anträge für Solar-/Photovoltaikanlagen mussten von der unteren Denkmalschutzbehörde in den letzten beiden Jahren beurteilt werden? Wie viele Anträge wurden abgelehnt, wie viele genehmigt? Die untere Denkmalschutzbehörde hat in den Jahren 2020 bis 2022 folgende Anträge auf Anbringung von Solar-/Photovoltaik-Anlagen bearbeitet. Die Entscheidung erfolgt jeweils in fachlicher Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege. genehmigt nicht genehmigt Entscheidung steht noch aus 2020 2 1 0 2021 5 1 1 2022 3 0 4 2.) Berät die untere Denkmalschutzbehörde die Antragstellenden, wie eine solche Anlage auf ihrem Haus genehmigt werden könnte, wenn der Antrag nicht genehmigt werden soll? Auch unabhängig von formell gestellten Anträgen berät die untere Denkmalschutzbehörde Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden im Hinblick auf die Anbringung von Solar-/ Photovoltaik-Anlagen und energetischer Sanierung allgemein. Ziel dabei ist es immer, eine genehmigungsfähige Lösung zu finden, um den Klimaschutz dadurch unterstützen zu können. Grundlage der Beratung sind die vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart veröffentlichen Infobroschüren zum Thema erneuerbarer Energie und Denkmalpflege https://www.denkmalpflege-bw.de/publikationen/infobroschueren sowie deren denkmalfachliche Einschätzung im Einzelfall. Regelmäßig schlägt die untere Denkmalschutzbehörde auch eine Beratung durch die KEK (Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur) vor, um alle praktischen, wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten in Betracht ziehen zu können. Bei frühzeitiger Beteiligung der unteren Denkmalschutzbehörde können alternative Anbringungsorte gefunden werden, die vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind. 3.) Wie kann prinzipiell die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Solar-/ Photovoltaik verbessert werden? Denkmalschutz und Photovoltaik-Anlagen sollten sich aufgrund des Klimawandels immer mehr miteinander verbinden. Das geschieht durch die geänderte Ansichtsweise zu diesem Thema innerhalb der Gesellschaft sowie auch durch die technische Weiterentwicklung. Die untere Denkmalschutzbehörde hat sich bei der Bearbeitung der Anträge und bei der Beratung an die denkmalfachlichen Vorgaben des Landesamtes für – 2 – Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zu halten. Tendenziell werden sich diese Richtlinien in der nächsten Zeit in Richtung Klimaschutz weiterentwickeln. Für die tägliche Arbeit in der unteren Denkmalschutzbehörde wäre es wünschenswert, wenn es klare und eindeutige Vorgaben in Form einer Verwaltungsvorschrift seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gäbe, wie der Denkmalschutz noch besser mit dem Klimaschutz vereint werden kann. Die Möglichkeiten, wie man erneuerbaren Energien - beispielsweise in der Durlacher Altstadt und auch in anderen bestehenden Sachgesamtheiten - in Karlsruhe im Rahmen der Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes mehr Raum geben könnte, werden von der Stadtverwaltung aktuell überprüft.
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Niederschrift 39. Plenarsitzung des Gemeinderates 31. Mai 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 29 der Tagesordnung: Solar-/Photovoltaikanlage versus Denkmalschutz Anfrage: SPD Vorlage: 2022/0484 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 15. Juni 2022