Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt

Vorlage: 2022/0480
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.08.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.07.2022

    TOP: 28

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.09.2022

    TOP: 4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2022

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2022

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Synopse
    Extrahierter Text

    SondernutzungsrichtlinieInnenstadt ErgebnisseOnline-Workshopam23.03.2022 AnregungenundVorschläge Teilnehmer AnmerkungStplA Angesichtsderalsverhältnismäßig weitgehendempfundenen InterpretationsspielräumederRichtlinie wäreeinBeiratbzw.eineSchieds-oder Schlichterstelle,dieihrerseitsauchaktiv Missständeaufgreifenkönnensoll, wünschenswert. DieseitensStplA/OAangebotene Gestaltungsberatungistgrundsätzlich konsensorientiertangelegt.Beinicht überbrückbaren Auffassungsgegensätzenfindetvoreiner AblehnungdesAntrageseinerneutes BeratungsgesprächunterEinbeziehung derjeweiligenInteressenvertretung (DEHOGA/IHK/Handelsverband NordbadenundderCityInitiative Karlsruhestatt. WerbungaufSchirmen:Logosseien nichtvermeidbarwg.Bestehenden VerträgenmitBrauereien. InderRichtliniewerdenwerbefreie Schirmefestgeschrieben.Bestehende VerträgegenießenBestandsschutz. NeueVerträge(abBeschlussder RichtliniedurchdenGemeinderat) dürfenkeineVereinbarungenzur VerwendungvonLogosaufSchirmen derAußengastronomieenthaltenbzw. sindsolcheVereinbarungengegenüber derStadtwirkungslos,dadieStadtnicht Vertragspartnerist,sonderneine Sondernutzungserlaubniserteilt. EsbestehtderWunschnacheiner illustriertenHandreichungmit Beispielen. WirdbeiderHerausgabebzw. VeröffentlichungderRichtlinie berücksichtigt. Strandkörbe,Liegestühle,Lounge- Möbelsollenerlaubtsein. SolcheMöbelwerdenaufgrundihrer Größeundderdamitverbundenen Unmöglichkeit,außerhalbder Geschäftszeitenzusammengestelltoder abgeräumtzuwerden,kritischgesehen. Siesindauchtypologischfürzentrale Innenstadtbereichefremdartig. MobileVerkaufsstände/FoodTrucks/ SchaustellersorgenfürBelebung,wo sonstnichtssei. MobileVerkaufsständesindfester BestandteilregulärerMärkte.Außerhalb davonsindsienichtgutmitdem öffentlichenStadtrauminderKarlsruher Innenstadtverträglich.Wegenihrer Größeunterbrechensiedie RaumwirkungvonPlätzenundStraßen oderverstellenSichtachsen. FoodTrucksu.ä.sollenfürAktionen/ Feiernmöglichsein Ausnahmenfürzeitlichbegrenzte Sonderaktionenundabgestimmte Konzeptesindvorgesehen. Gerüstwerbung:wennsiegutgemacht sei,seidasbesser,alsderoffeneBlick BeidenFestsetzungenzur Gerüstwerbunggehteslediglichdarum, -2- SondernutzungsrichtlinieInnenstadt WeitereAnmerkungenundAnregungenausdemVerfahren aufdieBaustelle,insbesonderein KombinationmitKunstundKultur. massiveFremdwerbungzuvermeiden. GestalteteVerhüllungensindnicht berührt.ErsatzfürWerbunganderStätte derLeistungundfürdieamBau Beteiligtensollzulässigsein. DieStadtseiinderPflicht Aufenthaltsqualitätzuschaffen.Jetzt eineSondernutzungsrichtliniezu veröffentlichenwürdeUnmut hervorrufen.ZweiJahreZwischenzeit zumexperimentierenwäregut.Danach wärezuentscheiden,waswirbehalten DeraktuelleZeitpunktvorFertigstellung derKaiserstraßeistgünstig.Beizwei JahrenExperimentierphasewerdenviele DingemitEngagementundGeld umgesetztdiedannnurnochschwer rückgängiggemachtwerdenkönnen. City-InitiativeKarlsruheAnmerkungStplA Windschutzsystemesolltenmöglich sein. Windschutzsysteme–auchtransparente –sindperDefinitionvollständig abgeschlosseneWandflächen,und damitderBeginngeschlossener Einhausungen,alsovon„Innenräumen imFreien“.DiesesindnichtZieldes Sondernutzungsrichtlinie. Wimpel,Fahnen,Beachbanner, aufblasbareLeuchtsäulen,Luftfiguren etc.sollenfürzeitlichbegrenzte Aktionenmöglichsein. DiesistimRahmenvonmitderStadt abgestimmtenAktionensovorgesehen. AufwelcheWeisebeeinträchtigen HeizpilzeundsonstigeWärmeerzeuger dasStadtbild. SieverstellenalszumZweckder Außenbewirtungnichtnotwendige, zusätzliche,räumlichwirksame technischeObjekteBlickbeziehungen undgegebenenfallsWege. Speisekarten,diesichaneiner Außengastronomiebefindensollten möglichsein,auchhinterleuchtetoder alsDisplay. SiesindindemKapitelüber Werbeaufstellergrundsätzlich ermöglichtundgeregelt,nichtjedoch mitHinterleuchtungoderalsDisplay. DaswäreimZusammenhangmiteiner Außenbewirtungüberinstrumentiert. KabelführungenüberGehwegesindzu vermeiden. SelbstleuchtendeWerbeaufsteller, sowiedigitaleWerbeaufstellermit wechselndenMotivenundAnimationen sollenzulässigsein. WerbeaufstellersindperDefinitionein Hindernis(“Kundenstopper“). ZusätzlicheAufmerksamkeitdurch Animationenaufsiezulenkenistnicht imSinneeinergestalterischen AufwertungdesStadtbildes.Eine sichereGrenzziehungzwischen „hochwertigerAnimation“und„lästigem Flimmern“istnichtmöglich. KabelführungenüberGehwegesindzu vermeiden. -3- DieCity-InitiativesollindenKreisder ausnahmeberechtigtenOrganisationen undInitiativenaufgenommenwerden. Wirdsoumgesetzt. WarumsollderMast(einesSchirms) zwangsläufigzentralangeordnetsein? SeitlichAnordnungwirkthäufigviel gefälligerundistauchfürdieNutzung praktischerundhochwertiger. DieeinheitlicheBeschränkungaufeinen klassischkonstruiertenSchirmtypwirkt deroptischenUnruhedurch unterschiedlicheKonstruktionen entgegen.Einemöglichstweitgehende VerwendungvonSchirmhülsenanstatt vonSchwerlastfüßenwirdangestrebt. Ampel-oderKragarmschirmesind statischumständliche,material-und platzintensiveKonstruktionenmiteiner technoidenAnmutungundinsofernkein positiverBeitragzumStadtbild. SchwarzeSchirmehättenofteinen hochwertigenCharakter.Warumsollen siehellsein? SchwarzeSchirmeerzeugenbei entsprechendenLichtverhältnissen einenHöhlen-oderTunnelcharakter. (ManstellesichdasTitelbild „Zähringerstraße“mitschwarzen Schirmenvor) DerAusschlusszusätzlichertechnischer AusstattunganSchirmensoll zurückgenommenwerden.Eine gefällige,dezenteAkzent-oder Hintergrundbeleuchtungsolltemöglich sein. IndieSchirmeselbstverbauteLeuchten undHeizungenlösendenBedarfvon Verkabelungenaus.Sie zweckentfremdendemSchirmzum TragegestellfürallerleiTechnikund beeinträchtigensodas Erscheinungsbild. Fahrradständersollteninder Kaiserstraßenichterlaubtsein. Wirdsoumgesetzt.

  • Protokoll GR 26.07.2022 TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 28 der Tagesordnung: Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt Vorlage: 2022/0480 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Planungsausschuss, den beigefügten Ent- wurf als Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt. Sofern die Richtlinie über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Karlsruhe dadurch nicht schon aufgehoben ist, wird sie im Übrigen aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung, verwiesen in den Planungsausschuss und Gemeinderat im September Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss am 7. Juli 2022. Stadtrat Hofmann (CDU): Natürlich brauchen wir Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt. Das ist auch uns klar. Wir haben uns auch in den Jahren vorher immer bereit erklärt, diese ent- sprechend so mitzutragen, das ist auch gut so. Ich hatte auch schon angedeutet, dass wir dar- über noch einmal reden wollen. Denn eines ist uns doch jetzt gerade in den letzten Tagen auf- gefallen, dass wir der Meinung sind, dass die Bevölkerung, vor allem der Einzelhandel, nicht ge- nug mitgenommen wurde. Es gab zwar vorher schon informelle Gespräche zwischen dem einen oder anderen, das ist vollkommen richtig, aber dann fand am 23.03., also vor fünf Monaten, ein Online-Workshop statt mit einer externen Moderation, an dem das Stadtplanungsamt und die City-Initiative und größere Gruppen teilgenommen haben, aber eben die Einzelhändler, die Gastronomen, stadt-affine Gruppen wie die Karlsruher Köpfe oder die Bürgervereine und selbst wir als Kommunalpolitik waren damals nicht mit eingebunden in die ganze Geschichte. Dann gab es am 07.07. den Planungsausschuss, leider aber nicht öffentlich. Zuerst war gedacht, diese Sondernutzungsrichtlinien in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Warum sie dann in den nichtöffentlichen Teil gekommen sind, wussten wir nicht. Ursprünglich war auch geplant, zumindest den Bürgerverein Altstadt oder Stadtmitte mit einzuladen. Aber dadurch, dass es – 2 – dann nichtöffentlich war, ging das Ganze nicht. Man muss ganz ehrlich sagen, so streng, wie es teilweise hier mittlerweile festgezurrt wird. Wenn ich böse wäre, würde ich sagen, es ist Ein- heitsbeige. Es ist auch schon festgelegt, welche Größe fast alles hat. Ich habe heute extra noch einmal mit der City-Initiative telefoniert und gesprochen. Sie finden auch, dass das in einigen Punkten wirklich zu heftig ist. Wenn ich einmal die Vorlage Online-Workshop nehme und Sie lesen sich das durch, kommen dann zum Beispiel Vorschläge von Teilnehmern. Das Stadtpla- nungsamt schreibt dann direkt nebendran, warum es nicht geht. Ich denke, das ist ein bisschen zu kurz gegriffen. Überlegen Sie sich einmal, in welcher Situation gerade die Innenstadt ist. Ich glaube, wir machen hier einen Fehler. Wir würden jetzt nicht gerne sagen, wir lehnen das hier bausch ab, sondern dass wir das bitte noch einmal öffentlich im Planungsausschuss diskutieren und die entsprechenden Teilnehmer dort auch mitnehmen, dass wir gerade den gebeutelten Einzelhandel in der Innenstadt, in so einer wichtigen Situation, wie wir jetzt gerade sind, und die Bevölkerung und die Gastronomie stärker mitnehmen. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Die Sondernutzungssatzung haben wir sicherlich schon ein paar Mal diskutiert. Sie ist nicht per se schlecht oder falsch. Jetzt lässt sich aber über Geschmack trefflich streiten. Was die einen hipp und schick finden, finden die anderen hässlich und überla- den. Das, glaube ich, geht uns in vielen Lebensbereichen so, und sicherlich ist diese Satzung gut gemeint. In einigen Teilbereichen unserer Stadt würde uns ganz sicher guttun, wenn wir ein bisschen aufräumen. Jetzt stellen wir uns das so in den Köpfen vor. Aber ich muss auch noch einmal dazu sagen, vieles hat Bestand. Also, ohne jetzt jemandem zu nahe treten zu wollen, ist es oft so, dass wir sagen, wenn an einer, als Beispiel greife ich jetzt mal raus, Dönerbude das Es- sen außen in bunten Bildern auf die Scheibe geklebt ist und dann noch Bling-Bling oben, dass das die wenigsten von uns schön finden, das muss allen klar sein. Aber ganz klar, das hat Be- stand, und alle, die es in Zukunft trifft, werden sagen, warum werde ich so gegängelt. Das ist eben auch die andere Seite. Dann möchte ich ganz mahnende Worte an die Verwaltung richten. Der Handel und die Gastro- nomie möchten nicht in Schönheit sterben. Das kann nicht der Sinn dieser Satzung sein, und auch die City-Initiative müsste eigentlich in eine Art Schiedsgericht in dieses Gremium mit ein- gebunden werden und die Karlsruher Köpfe. Denn eigentlich sind sie die Experten. Da sind viele junge tolle Leute drin, die auch wissen, was in anderen Metropolen schon der Karlsruher Zeit ein bisschen voraus ist. Deswegen sehe ich hier keine Entscheidungen am Schreibtisch. Warum nicht, wenn es Sinn macht, auch einmal Palettenmöbel auf eine Beach-Bar außen stellen, und warum es dann nicht erlaubt ist. Das finde ich auch zu kurz gesprungen und zu eng gefasst in diesem Sinn. Also, hier noch einmal ein ganz deutlicher Appell von uns an die Verwaltung. Holen Sie sich diese Gremien mit an den Tisch. Es geht nur miteinander und nicht vom Schreibtisch aus. Der Vorsitzende: Ich würde Ihnen folgendes vorschlagen. Ich könnte jetzt eine Gegenrede hal- ten, denn alle hatten die Chance, sich damit zu beschäftigen. Ich habe überhaupt keine einzige Beschwerde gekriegt. Die Berichterstattung in der Zeitung gibt das heute, finde ich, sehr adä- quat wieder, und selbst die, die das in Ettlingen erlebt haben, wo es damals wirklich fast Auf- stände gab, sagen jetzt, sie haben sich damit arrangiert, und es ist kein Problem. Gerade weil es einen Bestandschutz gibt, greife ich hier niemanden an, der heute schon etwas geschaffen hat. – 3 – Aber wer zukünftig dort etwas aufmacht, der hat sich an ein paar Regeln zu halten. Dann kann er das Blinklicht eben nicht bestellen und die richtige Schirmfarbe. Das bringt doch keinen um, dass er sich so entscheidet. Insofern kann ich die Kritik so wenig stehen lassen. Aber ich schlage Ihnen trotzdem vor, damit hier nicht jemand rumläuft und sagt, wir hätten die Öffentlichkeit zu wenig beteiligt, dass wir es im September noch einmal öffentlich in den Planungsausschuss nehmen und dann aber auch im September im Gemeinderat. Ich nehme an, dass ein Planungsausschuss vorher ist, dann im Ge- meinderat im September, aber dann auch wirklich durchstehen, egal was noch an Wünschen kommt. Wenn damit alle einverstanden sein könnten, dann würde ich damit jetzt so verfahren. Dann haben wir, glaube ich, an der Stelle noch etwas Gutes getan. Dann würde ich jetzt unterbrechen, denn hier wird es langsam ein bisschen ungemütlich von der Luftqualität. Wir machen zehn Minuten Lüftungspause. Sie können sich noch draußen ein Getränk holen, aber bitte nicht in längeren Gesprächen verweilen und dann gucken wir, dass wir noch möglichst weit kommen heute, bevor ich dann zum nicht-öffentlichen Teil wechsele. Also, bitte um 19:35 Uhr, dass wir hier weitermachen. (Unterbrechung der Sitzung von 19:25 bis 19.35 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. August 2022

  • Beschlussvorlage Gemeinderat 25.10.2022
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0480 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 07.07.2022 15 X vorberaten Gemeinderat 26.07.2022 28 X verwiesen in Planungsausschuss Planungsausschuss 15.09.2022 4 X vorberaten Gemeinderat 27.09.2022 16 X Verwiesen Gemeinderat 25.10.2022 17 x beschlossen Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Planungsausschuss, den beigefügten Entwurf als Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt. Sofern die Richtlinie über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Karlsruhe dadurch nicht schon aufgehoben ist, wird sie im Übrigen aufgehoben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KME – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Stadt Karlsruhe strebt im Kontext vielfältiger Programme und Maßnahmen eine langfristige funktionale und gestalterische Aufwertung der Innenstadt an. Das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes ist, neben anderen Faktoren, wesentlich von denjenigen Nutzungen geprägt, die eine raumwirksame Ausstattung erfordern. Das sind z. B. Warenauslagen der Geschäfte und Außengastronomie bzw. das damit verbundene Mobiliar (Sondernutzungen). Die Sondernutzungen werden über Genehmigungen gesteuert, in denen insbesondere die zur Verfügung gestellten Flächen definiert werden. Rechtsgrundlage ist das Straßenrecht. Gestalterische Aspekte können hier nur mittelbar berücksichtigt werden. Daher wird vorgeschlagen, in Ergänzung zu den geltenden städtischen Satzungen (über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen und über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen) die beiliegende, nach der Planungsausschusssitzung vom 15.09.2022 geänderte, Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt (Anlage 1) zu beschließen und anzuwenden. Sie soll als Ermessensrichtlinie für die Verwaltung und als Orientierung für Geschäftsleute, Bürgerinnen und Bürger dienen und einen inhaltlichen Rahmen für das Aussehen der sondergenutzten Bereiche setzen. Nachdem Vorgespräche zur geplanten Werbeanlagensatzung Innenstadt immer wieder den Bedarf an einer Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raumes gezeigt haben, wurde der vorliegende Entwurf erarbeitet und am 23. März 2022 Vertretern von City Initiative Karlsruhe, DEHOGA, IHK und Handelsverband Nordbaden in Rahmen eines Online-Workshops mit externer Moderation vorgestellt. Die wesentlichen Erkenntnisse und Anregungen sind, nebst Anmerkungen des Stadtplanungsamtes, in der beigefügten Zusammenfassung dargestellt (Anlage 2). Anmerkung zu Änderungen nach dem Planungsausschuss vom 15.9.2022: „Gremium/ Beirat“ Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist es nicht möglich, ein institutionalisiertes (kommunales) Gremium zur Bearbeitung von Einzelfällen einzuführen, das aus ästhetischen Aspekten heraus entscheidet. Daher wird in den Text ergänzend aufgenommen, dass, wie auch bereits bei der Erarbeitung des Entwurfes, Fragen zur Umsetzung, Wirkung oder auch zur Weiterentwicklung der Sondernutzungsrichtlinie mit den Interessenvertretungen DEHOGA/IHK/Handelsverband Nordbaden, sowie der City Initiative Karlsruhe im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Austausches angesprochen werden. Demnach könne einzelne Sondernutzungserlaubnisse nicht unterschiedlich bewertet werden, die gestalterische Ausrichtung in Gänze kann aber Gegenstand des Austauschs sein. „Geltungsbereich/Abstufungen nach Bedeutung des Stadtraumes“ Die Regelungen zum Ausschluss bestimmter Möblierungselemente werden gestaffelt. Bestimmte Möblierungsarten (Biertischgarnituren, Paletten- und Rohholzmöbel, Strandkörbe, Liegestühle, sog. Lounge-Möbel (großvolumige Sofas und Sessel) und vergleichbare Möblierungselemente, Dreiecksständer und teilweise Kundenstopper) werden nur noch im (im Lageplan blau gekennzeichneten) Kernbereich ausgeschlossen und in den übrigen Bereichen zugelassen. „Windschutz“ Ein Windschutz bei der Außengastronomie soll ermöglicht werden, jedoch maximal 1,50 m hoch, transparent und ohne Rahmen. „Schirme“ Die Begrenzung der Farbauswahl wird weitgehend aufgehoben (nur noch Leuchtfarben sollen ausgeschlossen bleiben) und in eine Empfehlung umgewandelt. Die Schirme müssen jedoch unifarben und bezogen auf die gastronomische Einheit jeweils einheitlich gestaltet sein. Sie können mit von der Schirmfarbe abweichenden, aber ihrerseits einfarbigen Logos ausgestattet sein. Diese dürfen nicht – 3 – mehr als 5 % der jeweiligen Schaufläche des Schirms einnehmen, aus den vier Himmelsrichtungen jeweils betrachtet. „Bestandsschutz“ Weiter ist es der Verwaltung ein Anliegen, die finanzielle Belastung durch von der Sondernutzungsrichtlinie ausgehende Wirkungen gering zu halten. Zutreffend hat der Gemeinderat darauf hingewiesen, dass mit der Sondernutzungsrichtlinie weitere Investitionen der Gewerbetreibenden verbunden sein können. Sondernutzungserlaubnisse sind generell befristeter Rechtsnatur und werden in der Regel für 1 Jahr erteilt. Auf dieser Grundlage wird die Sondernutzungsrichtlinie frühestens ab dem 1. Januar 2024 die Gestaltung beeinflussen. Innerhalb dieses Karenzzeitzeitraumes können die Gewerbetreibenden sich auf die geänderten Rahmenbedingungen der Sondernutzung einstellen und gegebenenfalls notwendige Investitionsentscheidungen planen und vorbereiten. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, entsprechende Sondernutzungserlaubnisse nach der bisherigen Regelung bis Ende des Jahres 2023 für eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten zu beantragen. Entsprechende Stichtagsregelungen werden von der Stadtverwaltung kommuniziert werden. In der Richtlinie selbst wurde verankert, dass die Richtlinie für solche Sondernutzungen gilt, die ab dem 1. Januar 2024 beantragt werden. Insofern ergibt sich insgesamt ein Karenzzeitraum von mehr als 3 Jahren, in dem das bestehende Mobiliar auch noch weiter genutzt werden kann und die Gewerbetreibenden im weitesten Sinne damit für eine gewisse Zeit Bestandschutz in Anspruch nehmen können. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Planungsausschuss, den beigefügten Entwurf als Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt. Sofern die Richtlinie über mobile Verkaufsstände im Stadtgebiet Karlsruhe dadurch nicht schon aufgehoben ist, wird sie im Übrigen aufgehoben.

  • Anlage Sondernutzungsrichtline Innenstadt 25.10.2022
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Abstimmungsergebnis TOP 17
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 25.10.2022 TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt Vorlage: 2022/0480 Punkt 17.1 der Tagesordnung: Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt Interfraktioneller Änderungsantrag: CDU, FW|FÜR Vorlage: 2022/0480/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Planungsausschuss, den beigefügten Entwurf als Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt. Sofern die Richtlinie über mobile Ver- kaufsstände im Stadtgebiet Karlsruhe dadurch nicht schon aufgehoben ist, wird sie im Üb- rigen aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (34 JA-Stimmen, 6 Nein-Stimmen) Änderungsantrag: Zurückgezogen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Planungsausschuss am 7. Juli 2022 und am 15. September 2022. Ich möchte Ihnen noch mal mit zwei Sätzen erläutern, warum ich Ihnen die Annahme des Änderungsantrags der CDU und der FW|FÜR nicht empfehle, was ich Ihnen aber aus Sicht der Verwaltung gut anbieten kann. Wenn Sie jetzt einen Beirat zur Umsetzung, Wirkung und Weiterentwicklung der Sondernutzungsrichtlinien einrichten, dann haben wir quasi ein neues Gremium geschaffen, das eine gewisse Beständigkeit haben muss, das eine Ge- schäftsordnung oder so was zumindest mal etwas mündlich Abgesprochenes braucht, und das suggeriert, dass immer dann, wenn es um irgendwelche Probleme bei der Umsetzung dieser Sondernutzungsrichtlinie geht, im Grunde eine Art Beirat da ist, den man dann anru- fen kann. Das konterkariert das Instrument Sondernutzungsrichtlinie, denn das definiert möglichst klar, was geht und was nicht geht und da gibt es eigentlich nicht die Möglich- keit, mit einem Beirat dann noch interpretatorisch mit Beteiligten irgendwelche Diskussio- nen zu führen. Das heißt, ich fürchte, dass die Einrichtung eines solchen Beirats eine – 2 – individuelle Befassungsoption quasi suggeriert, die es von einer Sondernutzungsrichtlinie aus unserer Sicht nicht geben kann. Was ich Ihnen aber gerne hier zusage, ist, dass wir im- mer dann, wenn wir uns mit den Sondernutzungsrichtlinien beschäftigen, aber nicht erst in den letzten zwei Monaten, wenn wir schon den Vorschlag haben und über den kann man dann öffentlich diskutieren oder auch nicht-öffentlich, sondern im Vorfeld dessen, dass wir uns überhaupt an etwas heranmachen, dass wir dann immer die von Ihnen angesproche- nen Interessenvertretungen in eine Arbeitsgruppe einbeziehen, dass wir mit Ihnen diese Dinge vorbereiten. Wobei ich ja die Karlsruher Köpfe eher als Teil der City-Initiative ver- stehe, aber es kommt mir jetzt auf einen mehr oder weniger auch nicht an. Es nutzt uns ja am Ende auch nichts, wenn wir irgendwelche Veränderungen in dem Bereich dann in eine öffentliche Diskussion bringen und dann womöglich noch den Vorwurf bekommen, dass wir Sie nicht ausreichend mit den Betroffenen vorbereitet hätten. Ich kann Ihnen auch gerne zusagen, dass wir immer auch offen sind, wenn einer der Verbände sagt, wir müss- ten über die Sondernutzungsrichtlinie reden oder über eine neue, die wir vielleicht brau- chen, dass wir dann jederzeit bereit sind, mit den Verbänden an einen Tisch zu gehen. Das funktioniert von daher auch von der Vorbereitung zukünftiger Entwicklungen besser, als das aus Sicht mancher Beteiligten bei dieser Sondernutzungsrichtlinie der Fall war, was ja auch dazu geführt hat, dass wir es noch um einen Monat verschoben haben, um eventuell diese Diskussion auch noch nachzuholen. Das würde ich Ihnen hier an dieser Stelle zusa- gen. Ich finde es aber als Signal schwierig, einen sozusagen beständigen Beirat einzurich- ten, der dann noch möglicherweise andere Erwartungen weckt, die wir aus unserer Sicht aber so nicht erfüllen könnten. Das noch mal als Erläuterung, warum wir mit diesem zu- nächst ja sehr gut gemeinten Vorschlag jetzt nicht als Verwaltung so mitgehen können. Damit können wir diskutieren oder abstimmen. Wenn Sie mich alle so angucken, können wir vielleicht erst mal mit dem Änderungsantrag verfahren. Herr Stadtrat Pfannkuch ist nicht einverstanden. Jetzt gibt es doch noch Wortmeldungen. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Das war ja jetzt wirklich eine schwere Geburt mit dieser neuen Sondernutzungsrichtlinie, ungefähr alles, was sich mit der Kaiserstraße oder mit dem Marktplatz befasst, da lassen wir uns die Entscheidung nicht leichtfallen und diskutieren mitunter auch sehr emotional. Ja, ich bin vor ziemlich genau zehn Jahren nach Karlsruhe gezogen. Das heißt, ich kenne die Innenstadt quasi nur mit Baggern, mit Baustellen, mit Bauzäunen, mit Staub und mit Lärm, und genauso geht es heute ja einer ganzen Genera- tion von neuen Karlsruher*innen, und ein bisschen wird es auch noch so weitergehen. Ein bisschen können wir uns die nächsten Jahre noch an dem Baustellenflair erfreuen, aber ich bin super gespannt, wie es danach aussehen wird, wie es sich denn anfühlt, durch die neue Kaiserstraße zu laufen, wie die schienenlose Kaiserstraße, der neue Straßenbelag und diese Gestaltungsrichtlinie dann ineinandergreifen und wie das Ganze auch angenommen wird von den Karlsruher*innen und Gästen. Ich will jetzt noch mal betonen, dass sich nicht von heute auf morgen alles ändert, wenn wir jetzt heute hier den Beschluss fassen. Das wird ein schrittweise Prozess werden. Dafür sorgen ja schon allein die langen Übergangsfristen, die wir haben. Das heißt, wir haben alle noch ein bisschen Zeit, uns daran zu gewöhnen, und die Gewerbetreibenden werden nicht gezwungen, quasi in ein paar Monaten alle Tische und Stühle und Schirme wegzuwerfen und durch neue zu ersetzen. An der Stelle noch mal danke an die Stadt für diesen breiten und intensiven Beteiligungsprozess. Sie haben es ja gerade noch mal erwähnt, Herr Ober- bürgermeister. Danke auch an die DEHOGA, die City-Initiative, die Karlsruher Köpfe, die – 3 – IHK, den Handelsverband, die sich ja auch so intensiv beteiligt haben. Wichtig ist, und das haben Sie ja auch schon gesagt, ist, dass die Gesprächskanäle beibehalten und offen blei- ben. Denn bei allen Richtlinien gilt, am Ende kommt es auf die Umsetzung an. Wir werden der Vorlage gerne zustimmen. Falls der Änderungsantrag von CDU und FW|FÜR aufrecht- erhalten wird, würden wir den ablehnen, weil wichtig ist, dass es diese Gesprächskanäle gibt. Es hilft niemandem, das jetzt zu formalisieren. Das frisst am Ende ja nur Zeit, Papier und Nerven und macht es unnötig kompliziert. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich glaube, es war wirklich wichtig, dass wir noch mal diese Schleife genommen haben und auch wichtig, dass wir mit allen Beteiligten und Akteuren reden konnten und uns auch vergewissern konnten, dass dieser Prozess, der ja nicht ein- fach war, das sieht man ja schon an der synoptischen Darstellung der verschiedenen An- sichten der Akteure in dieser Stadt, dass der Prozess jetzt doch zu einem gewissen vernünf- tigen Zwischenergebnis geführt hat, sodass ich mich zu diesem Teil der Verwaltungsrichtli- nie gar nicht mehr äußern muss. Es ist tatsächlich unser Hauptanliegen, dass nun Erfahrun- gen gesammelt werden können einerseits, aber eben auch dort, wo es nicht richtig im Sinne der Akteure verläuft, auch eine Möglichkeit besteht, noch mal Grundlinien zu disku- tieren. Das haben Sie jetzt so verbal in Ihrer ja nun bewährten Art, Herr Oberbürgermeister, noch mal rübergebracht. Verlasst euch auf uns, die Verwaltung, und das wird schon ir- gendwie gehen, wenn es eckt oder Schwierigkeiten gibt. Das ist ja wunderbar, aber es ist ja schon ein Unterschied, ob man über ästhetische geschmackliche Dinge dann von einer Verwaltung eine Entscheidung aufoktroyiert kriegt oder ob man im Nachhinein zumindest dann mal etwas hinterfragen kann, und ich glaube, diese Möglichkeit haben Sie eröffnet, die ist jetzt auch öffentlich. Ich glaube, wir werden Sie auch daran messen. Wir werden auch mit den Beteiligten weiter im Gespräch bleiben, ob das auch funktioniert. Denn letzt- lich ist es ja so, der ganze Prozess unterliegt einer Dynamik, denn die Vorstellungen über die Nutzung unserer Innenstadt, die ändern sich und die müssen auch angepasst werden. Das muss also auch im Interesse der Verwaltung sein, dass hier ein regelmäßiger Austausch stattfindet und Sie scheuen sich offensichtlich vor einem Gremium, das Sie eben verwalten müssen und wollen jetzt warten, ob sich irgendeiner beschwert, aber wenn einer sich be- schwert, dann müssen Sie reagieren, sonst kommen wir wieder auf den Plan. Letztlich kommt es nämlich darauf an, dass die Inhaber der Geschäfte und Restaurantbetriebe auch erfolgreich in der Innenstadt tätig werden können, denn nur so funktioniert unsere Innen- stadt. Das muss uns allen klar sein und von daher vertrauen wir jetzt in der Tat darauf, dass das funktioniert und können so mit Bedenken den Antrag auch für erledigt erklären. Stadtrat Zeh (SPD): Jawohl, die Stadt gestaltet ja die Kaiserstraße neu, ähnlich wie derzeit schon der Marktplatz neu gestaltet ist, mit sehr viel Geld, mit sehr viel Aufwand in den nächsten Jahren. Da kann man, glaube ich, auch erwarten, dazu dient ja diese Sondernut- zungsrichtlinie, dass auch das Niveau der Außenbereiche der einzelnen Geschäfte sich ei- nem gewissen Standard annähert. Wir sehen im Moment natürlich noch viel Kundenstop- per oder Großboxen oder Ähnliches. Das wollen wir neu gestalten. Gut und das war die Diskussion im Planungsausschuss. Was vor allen Dingen dann auch bei uns sehr positiv an- kam, ist, dass man den Innenstadtbereich, den großen Bereich, in zwei Zonen sozusagen unterteilt, einmal die Kaiserstraße mit der Via Triumphalis, wo ganz besonders eng ausge- legt wird, und dann die Randbereiche der Innenstadt, wo man sicherlich etwas großzügiger im Einzelnen dann sein kann. Ich glaube, wichtig ist halt diese Richtlinie vor allen Dingen für die viele Geschäfte, die jetzt neu entstehen. Wir wissen ja, es sind etliche Burger-Ge- schäfte rund um den Europaplatz beispielsweise neu entstanden, die dann sofort durch die – 4 – Richtlinie wissen, was sie neu an Geschäftsinventar für die Außenbereiche anschaffen sol- len. Die Übergangsbereiche für das Bestehende ist ja mit zwei Jahren sehr großzügig be- messen. Auch hier gibt es entsprechende Anpassungszeiten. Hier wird jetzt in die Wertig- keit von Farbe/Material tatsächlich auch festgelegt. Man wird dann sicherlich im einen oder anderen Fall auch noch mal in Diskussionen kommen, geht es oder geht es nicht, aber dazu ist durchaus dieses eben beschriebene Gremium zur Diskussion möglich, dass man da im Austausch bleibt. Danke, dass Sie jetzt den Änderungs- oder Ergänzungsantrag für be- endet erklärt haben. Da fällt es uns so leichter, der eigentlichen Richtlinie für die Innenstadt zuzustimmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Im Planungsausschuss lief die Diskussion noch ein wenig an- ders. Da war das durchaus ein wenig kontrovers zu Beginn, aber hier bin ich ganz ent- spannt, denn es zeichnet sich eine Mehrheit für die Verwaltungsvorlage ab und es ist ja so, wir haben jetzt wirklich Unmengen von Geld aufgewendet, um eine schöne saubere Innen- stadt zu haben. Deswegen brauchen wir auch ein Stück weit Ordnung, und darum geht es ja hier, dass wir ein Stück weit Ordnung schaffen. Man sieht ja auch in dem, was an der Vorlage dranhängt, was für Beispiele es da gibt, beispielsweise diese Kundenstopper, die überall im Weg rumstehen und uneinheitlich sind, die werden dann eben nicht mehr er- laubt sein. Allerdings gibt es ja noch eine Klausel, dass man bis 2023 noch Anträge nach bestehender Regelung, nämlich unreguliert, stellen kann, und die gelten dann auch noch zwei Jahre. Also, das heißt, es gibt eine sehr lange Übergangsfrist und damit wird ja dann den einzelnen Geschäftsbetreibenden entgegengekommen, aber dass man natürlich ein einheitliches Stadtbild haben muss und dass es nicht sein kann, dass man Angst haben muss, über irgendwelche Auslagen oder Abgrenzungen zu fallen als Passant. Das ist ja wirklich einfach notwendig, denn wir wollen ja, dass unsere Innenstadt belebt ist. Wir wollen als Gemeinderat, dass die Geschäftsinhaber ein gutes Geschäft machen, und dazu gehört auch eine gewisse Einheitlichkeit. Deswegen begrüßen wir es sehr, dass wir jetzt mit dieser Vorlage endlich diese Regelung bekommen. Wir haben ja da schon sehr lange drüber debattiert, und vor dem Hintergrund sind wir jetzt froh, dass auch mit der Zu- sage von Ihnen, Herr Oberbürgermeister, den Geschäftsinhabern gegenüber, jetzt auch dieser noch strittige Antrag, Änderungsantrag, erledigt werden konnte und es ist ja auch klar, ich kann kein Gremium einrichten, wenn ich bereits eine Verordnung installiert habe, weil die Verordnung regelt ja schon alles. Es macht dann keinen Sinn, noch ein formales Gremium einzuführen, was ja dann letztendlich gar nichts mehr ändern kann, aber Sie ha- ben ja zugesagt, dass es bei den Dingen, auf die da noch Einfluss genommen werden kann, dass da eben Rücksprache getroffen wird mit den Beteiligten, und das halten wir na- türlich auch für sehr gut. Deswegen sind wir damit einverstanden. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ich spreche für die Zählgemeinschaft. Ich war wirklich bemüht bei der Zusammenstellung meines Beitrags für heute, das Positive zu sehen und wollte mich eigentlich schlechtestenfalls enthalten. Ich muss sagen, es ist mir leider nicht ge- glückt. Sondernutzungsrichtlinie für eine Innenstadt ist sicherlich ein Anliegen, das nach- vollziehbar ist und in einem gewissen Rahmen auch richtig. Also, das menschliche Zusam- menleben braucht auf allen Ebenen Regeln. Die Frage ist immer, in welcher Tiefe wollen wir das regeln und in welcher Detailverliebtheit, und es zeigt ja schon an der Vielzahl der Änderungen, die auf den Weg bis dahin eingebracht worden sind, wie komplex dieses Thema ist. Ich nehme jetzt mal die Gestaltung der Sonnenschirme heraus. Ich habe es jetzt nicht explizit im Kopf, aber bei uns heißt es dann so ungefähr mittlerweile, sie sollen alle – 5 – halt einheitlich in der Farbe sein, wobei die Farbe nicht mehr explizit festgelegt ist, aber das Logo darf nur einfarbig und nur 5 Prozent von der Fläche Nord-Süd/Ost-West-Ausrichtung. Ich habe dann mal heute so recherchiert und bin auf die Sondernutzungsrichtlinien der Stadt München gestoßen. Jetzt kann man München natürlich nicht mit dem Niveau von Karlsruhe vergleichen, das ist mir schon klar, aber die haben das alles doch sehr einfach, klar und pragmatisch geregelt. Da steht eigentlich bei den Schirmen zum Beispiel, Wer- bung ist lediglich dann zulässig, wenn sie auf die Zugehörigkeit der Betriebstätte und die Getränkelieferanten verweist. Was wir nicht wollen, sind Plastikfolien, es ist nur Textilbe- spannung möglich. Also, man kann das sehr klar und einfach regeln, ohne diese Detailver- liebtheit, die doch viele Gewerbetreibenden sehr einschränkt. Die Frage ist auch, sind wir mit dieser Verschärfung, sage ich jetzt mal, der Sondernut- zungsrichtlinie, die gibt es ja schon, nicht ein bisschen spät? Ist es zeitgemäß jetzt noch Uniformität einer Innenstadt auf den Weg zu bringen oder ist jetzt nicht eher die Kreativi- tät gefragt? Ich weiß nicht, wer von Ihnen öfter mal in der Innenstadt unterwegs war. In Karlsruhe gibt es ja weder Gucci noch Prada, aber wenn Sie diese Stores aus anderen Städ- ten kennen oder auch Louis Vuitton oder noch andere namhafte Marken, dann sehen Sie, dass die weder einen Kundenstopper noch einen Grabbelständer, wie es der Kollege vorhin genannt hat, draußen haben. Das heißt auch, die Außendarstellung hat auch mit der Art des Geschäftes und mit dem Niveau des Geschäftes zu tun. Wir in Karlsruhe haben aber momentan ganz andere Probleme in der Innenstadt. Wir haben nämlich eine Burgerisie- rung. Ja und dann muss ich sagen, was ist schön, was ist ästhetisch? Das rote Rathaus ist auch hässlich. Bürgermeister Fluhrer wollte es auch schon umstreichen. Es scheitert, glaube ich, leider an unseren Finanzen. Ist denn ein Sammelsurium von metallenen Einzelstühlen häss- licher oder schöner als Palettenmöbel oder wenn ich mir jetzt mal die Müllbehälter in der Innenstadt rausgreife, die alle unterschiedlicher Art, ziemlich versifft und sehr klein sind, muss ich sagen, wenn wir denn die Innenstadt hätten aufhübschen wollen, hätten wir da schon mal ansetzen können. Ein Satz zum Schluss zu unserem Änderungsantrag. Ich nehme Sie da beim Wort. Da habe ich aber noch eine Anregung aus München und würde den Antrag gerne so formulieren. Die haben unter § 32, in besonders begründeten Einzel- fällen kann von den vorstehenden Regelungen eine Ausnahme bewilligt werden. Das wäre für mich ein sicherer Pakt, dass wir da in Zukunft nicht das Kind mit dem Bade ausschüt- ten, danke. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Ich will nur darauf hinweisen, dass wir die Kreativität durchaus aufnehmen. Deswegen kann auch jedes Geschäft eine andere Sonnenschirm- farbe haben. Wenn Sie sich Sondernutzungsrichtlinien dieser Art aus anderen Städten an- gucken, ist mitunter nur eine Farbe vorgegeben, damit man sozusagen in der ganzen Fuß- gängerzone eben nur weiße oder hellgraue Schirme hat. Genau das haben wir uns anders vorgestellt. Das hätten wir uns vor 15 Jahren übrigens auch anders vorgestellt, als wir es heute Ihnen vorschlagen. Also, Frau Lorenz, gehen wir schon auf diese Individualisierung ein Stück ein. Wenn Sie die Münchener Regeln uns mal einfach erklären für die Schirme, was die Werbeaufdrucke betrifft, dann haben Sie dieselben gigantischen Werbeaufdrucke wieder, die Sie heute haben, die in allen möglichen Farben gestaltet sind, denn Sie können dann immer entweder derjenige, der die Getränke liefert oder was auch immer, könnten gleichzeitig damit verbinden. Es gibt viele Städte, die verbieten jegliche Werbeaufdrucke auf diesen Sonnenschirmen. Das wissen Sie auch. Nur hier haben wir verstanden, dass es – 6 – sinnvoll ist, zu einem begrenzten Bereich auch das zuzulassen, damit es dann den Geschäf- ten ermöglicht wird, über ihre Vertragspartner überhaupt entsprechende Angebote zu be- kommen, damit sie nicht alleine auf der Finanzierung sitzen bleiben, und ich bin mir sicher, wenn wir das hier so festhalten und auch beschließen, dann wird es solche Schirme auch im Angebot geben von Schirmherstellern in Verbindung mit dem entsprechenden Bonus, und wir kriegen trotzdem keinen Wildwuchs an allen möglichen Farben und Emblemen und Logos, sondern das Ganze ist auch in der Farbigkeit ein Stück weit so eingeschränkt, dass eine Art Grundharmonie nicht verlorengeht, und das war ja unser großes Anliegen beim Umbau der Kaiserstraße. Den Sonderparagrafen, den würde ich ungerne aufnehmen, denn dann kommen alle mit dem Sonderparagrafen zu uns. Wenn es dann doch mal wirk- lich gravierende Gründe gibt, bin ich ja jederzeit bereit, über was zu reden. Ich möchte auf die Ausführungen von Herrn Pfannkuch noch mal eingehen, bedanke mich, dass Sie Ihren Änderungsantrag nicht aufrechterhalten. Ich möchte aber noch mal deutlich machen, dass, wenn es strittige Fragen gibt, kann einer der genannten Verbände dieses Gremium anru- fen. Es geht nicht darum, dass ein einzelner Wirt oder ein einzelner Einzelhändler sagt, ich bin damit nicht zufrieden. Das ist mir ganz wichtig, weil genau für mich die Grenze liegt, die wir sauber ziehen sollten. Sollte natürlich einer der Verbände drei oder vier Beschwer- den haben, die alle in eine selbe Richtung gehen, dass er sagt, deswegen müssen wir mit euch reden, dann reden wir natürlich drüber, aber es gibt sozusagen kein Einberufungs- recht, bloß weil jemand Einzelner sagt, ich fühle mich jetzt hier ungerecht behandelt. Dann können wir unter den Prämissen hier zu einer Abstimmung kommen, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Ich möchte Ihnen für den Mut danken, denn in dieser Satzung steht einiges an Sprengstoff drin und darf mich ausdrücklich bei Ihnen, Herr Theurer, Sie sind ja da oben und zusam- men mit Herrn Rude, haben wir ja das noch mal versucht so abzugleichen, dass am Ende möglichst viele Punkte berücksichtigt werden konnten. Ich möchte mich da noch mal aus- drücklich bedanken, vor allem auch, dass Sie bereit waren, darf das aber auch an das Haus richten, dass wir diesen sehr missverständlichen Begriff des Bestandsschutzes, den unter- schiedliche Seiten unterschiedlich ausgelegt haben, dass wir den jetzt in eine Art Über- gangszeit umdefiniert haben. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Damit ist festgestellt, dass im Grunde ab dem Jahr 2025 auch diese neue Regelung gilt, und das Jahr 2025 ist ja das Jahr, wo der erste große Bauabschnitt der Kaiserstraße auch fertig wird, und die Geschäfte, die auf dem Weg dahin eine Sondernutzung beantragen, die unterliegen zum 1.1.2023 schon quasi der neuen Sondernutzungsrichtlinie. Das heißt, wir haben eine übergangs- weise Verbesserung, immer wenn etwas Neues ab dem 1.1.2023 eröffnet und wir haben dann aber Ende des Jahres 2025 den Break in die sozusagen neue Sondernutzungsrichtlinie in Gänze und das verbunden mit der Fertigstellung dann des ersten großen Bauabschnitts. Ich glaube, das ist insgesamt eine ganz harmonische Verbindung verschiedener Aspekte und dafür noch mal meinen herzlichen Dank und auch an Sie ein Dankeschön, dass Sie das alles so mitgehen. Sonst hätten wir es uns, glaube ich, nämlich am Ende auch irgendwann mal sparen können und das hätte dann auch nichts gebracht, außer Verdruss. – 7 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. November 2022