Bebauungsplan „Esslinger Straße / Heidenheimer Straße“ – Flächen für sozial geförderten Wohnungsbau

Vorlage: 2022/0469
Art: Antrag
Datum: 29.04.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.05.2022

    TOP: 4.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 173 Verantwortlich: Dienststelle: Bebauungsplan „Esslinger Straße / Heidenheimer Straße“ – Flächen für sozial geförderten Wohnungsbau Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 10.05.2022 4.2 X Die SPD-Ortschaftsratsfraktion beantragt, dass 25 – 30 % der Flächen im Bebauungsplan „Esslinger Straße / Heidenheimer Straße“ für den sozial geförderten Wohnungsbau ausgewiesen werden – vorrangig im Teilbereich Heidenheimer Straße zur Umsetzung von Wohnungen. Begründung: In der Sitzung des Ortschaftsrates Wettersbach am 15. Dezember 2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Esslinger Straße / Heidenheimer Straße“ gefasst. Der Vorstellung der bisherigen Planungen und den Ausführungen der Redner war zu entnehmen, dass bisher keine Flächen für sozial geförderten Wohnungsbau im gesamten Baugebiet vorgesehen wurden. Diese Planung entspricht nicht den Vorstellungen und Wünschen der SPD-Ortschaftsratsfraktion. Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum ist nicht nur in der Kernstadt ein großes Problem, sondern gestaltet sich ebenso schwierig in den Höhenstadtteilen Grünwettersbach und Palmbach. Auch hier kann der Bedarf bei weitem nicht mehr abgedeckt werden. Besonders gesucht sind bezahlbare Wohnungen von jungen Menschen, Rentnerinnen und Rentnern, aber auch von Alleinerziehenden und Familien mit Kindern, die in ihrem Umfeld bleiben möchten, aber aufgrund ihres Einkommens in vielen Fällen nicht die Möglichkeit haben sich Wohneigentum anzuschaffen. Wie wichtig es für den Bund, die Länder und Kommunen ist, den sozial geförderten Wohnungsbau voranzutreiben, kann man an den vielen Förderprogrammen sehen und sowohl der Bund als auch das Land Baden-Württemberg haben die Förderungen erhöht Ziel des neuen Baugebietes kann und darf es nicht sein nur Eigentumswohnungen und Wohnhäuser für einkommensstarke Bevölkerungsgruppen vorzusehen, sondern auch durch Wohnbauprojekte die z. B. durch die Volkswohnung Karlsruhe umgesetzt werden, dafür zu sorgen, dass Wohnraum für alle Einkommensgruppen entsteht. unterzeichnet von: Peter Fehst, Fraktionsvorsitzender

  • Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 173 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Bebauungsplan „Esslinger Straße / Heidenheimer Straße“ – Flächen für sozial geförderten Wohnungsbau Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 10.05.2022 4.2 X Kurzfassung Siehe Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt 4.1. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 10.05.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 –