Hilfsfristen und Prähospitalzeiten durch die professionellen bodengebundenen Rettungsdienste in Karlsruhe
| Vorlage: | 2022/0459 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 28.04.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 31.05.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.04.2022 Vorlage Nr.: 2022/0459 Hilfsfristen und Prähospitalzeiten durch die professionellen bodengebundenen Rettungsdienste in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2022 26 x 1. Wer ist neben den Rettungsdiensten selbst in Karlsruhe mitverantwortlich für die Einhaltung der HiIfsfristen bzw. wie verteilen sich die Verantwortlichkeiten? Worin bestehen die vorgeschriebenen Aufgaben der Stadt in Hinblick auf die professionellen Rettungsdienste? Was muss sie leisten und was sieht die Verwaltung als ihre Aufgabe an? 2. Auf welche Faktoren in Hinblick auf die Hilfsfristen und die Prähospitalzeiten hat die Stadt Karlsruhe einen unmittelbaren oder auch bedingten Einfluss? 3. Wie hoch sind die tatsächlichen Hilfsfristen und Prähospitalzeiten in Karlsruhe? a) Werden die tatsächlichen Hilfsfristen und Prähospitalzeiten in Karlsruhe als zufriedenstellend angesehen? Entsprechen die aktuellen Zeiten durchschnittlich den vom Land vorgegebenen HiIfsfristen? b) Wie viel Prozent der Hilfsfristen innerhalb der letzten drei Jahre entsprechen nicht den vorgegebenen Zeiten? Wie verteilen sich die Prozentanteile nach Minuten? (Bitte um Häufigkeitsverteilung/Histogramm der Zeiten oberhalb der Hilfsfristen) c) Falls die Zeiten zu hoch sind: Was sind die Ursachen? d) Wie unterscheiden sich die Hilfsfristen und Prähospitalzeiten in Karlsruhe zu anderen Kommunen Baden- Württembergs? 4. Wie schätzt die Verwaltung die Verteilung der Rettungswachen im Stadtgebiet ein? Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Verteilung der Rettungswachen in Karlsruhe derzeit oder in mittelfristiger Zukunft eine Einhaltung der Hilfsfristen und der vom Land geplanten Begrenzung der Prähospitalzeit auf 60 Minuten gewährleistet? 5. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, auf die Verteilung von Rettungswachen einzuwirken? Ein guter Rettungsdienst hat wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit der Stadtbevölkerung: Je schneller Menschen bei einem medizinischen Notfall gerettet werden können, desto erfolgreicher ist die Rettung. Die Stadtverwaltung hat keine hauptverantwortliche Rolle für die Rettungsdienste inne. Die Grünen-Fraktion möchte der Verteilung der Verantwortlichkeiten nachgehen und fragt sich, welche Mitverantwortlichkeit sich aus rechtlichen Gründen oder aus dem eigenen Anspruch der Stadt ergibt. Zudem erfragt die Grünen- Gemeinderatsfraktion, wie die Stadtverwaltung Karlsruhe die aktuellen Hilfsfristen und Prähospitalzeiten einschätzt und welchen Einfluss die Stadtverwaltung auf deren Verkürzung hat. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Die Prähospitalzeit, also die Zeit nach Eingang des Notrufs bis zur Übergabe an die Versorgungseinrichtung, und die Hilfsfrist, das ist die Zeit von Notruf bis Eintreffen des Rettungsdienstes, hängen von vielen Faktoren ab, z.B. vom Personal, von der Organisation, der Ausstattung und der gleichmäßigen Verteilung der Rettungswachen und der Verkehrsführung. Es spielt beispielsweise eine Rolle, wie lang die Rettungsdienste bei einem Rettungseinsatz gebunden sind - etwa weil sie nicht wissen, wohin sie die erkrankte oder verunfallte Person zur Behandlung transportieren können oder die Übergabe zu lang dauert. Auch der Rettungsweg kann z.B. wegen zu kleiner Fahrstühle oder mangelnder örtlicher Beschreibungen schwierig oder für einen Einsatzwagen gar nicht zu erreichen sein. Wenn die Örtlichkeit schwer auffindbar ist, verlängert sich die Hilfsfrist und wenn weitere Einsatzkräfte gerufen werden müssen, weil der Transport z.B. wegen kleiner Fahrstühle mehr als zwei Retter*innen benötigt, verlängert sich die Prähospitalzeit. Einfluss auf die Prähospitalzeiten hat vor allem die Lage und Anzahl der Kliniken mit einer voll ausgestatteten Zentralen Notaufnahme (ZNA). Momentan gibt es nur noch zwei Kliniken mit einer ZNA in Karlsruhe, die schwere Notfälle annehmen. Dadurch verlängern sich die durchschnittlichen Wege. Auch hier stellt sich die Frage, wie die Verwaltung diese Situation einschätzt. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Jorinda Fahringer Christine Großmann Niko Riebel Michael Borner Leonie Wolf Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neuausrichtung- der-hilfsfrist-im-rettungsdienst-1/
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0459 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: BD Hilfsfristen und Prähospitalzeiten durch die professionellen bodengebundenen Rettungsdienste Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2022 26 X 1. Wer ist neben den Rettungsdiensten selbst in Karlsruhe mitverantwortlich für die Einhaltung der Hilfsfristen bzw. wie verteilen sich die Verantwortlichkeiten? Worin bestehen die vorgeschriebenen Aufgaben der Stadt in Hinblick auf die professionellen Rettungsdienste? Was muss sie leisten und was sieht die Verwaltung als ihre Aufgabe an? Das für die Rettungsdienstbereichsplanung zuständige Gremium ist nach dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg der Bereichsausschuss. Dieser legt die zentralen Strukturen des Rettungsdienstes fest, entscheidet über Vorhalteerweiterungen und beschäftigt sich auch seit Jahren über einen Arbeitskreis mit dem Thema Hilfsfrist. Der Rettungsdienstbereich setzt sich aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe zusammen. Im Bereichsausschuss sind die im Rettungsdienst beteiligten, vom Innenministerium anerkannten Hilfsorganisationen, Vertreter*innen der Kostenträger (Krankenkassen) sowie die Rechtsaufsicht vertreten. Die Rechtsaufsicht wird im Rettungsdienstbereich Karlsruhe vom Landratsamt Karlsruhe wahrgenommen. Die Stadt Karlsruhe ist beratend vertreten ohne Stimmrecht. Die Aufsicht bezieht sich nicht auf die fachliche Umsetzung der Aufgaben (keine Fachaufsicht), sondern lediglich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Rechtsaufsicht). 2. Auf welche Faktoren in Hinblick auf die Hilfsfristen und die Prähospitalzeiten hat die Stadt Karlsruhe einen unmittelbaren oder auch bedingten Einfluss? Einen unmittelbaren Einfluss hat die Stadt als einer der Träger der Integrierten Leitstelle (25 Prozent der Trägerschaft) in der Notrufabfrage und der optimierten Bearbeitung der Notrufe. Dieser Prozess wird als bereits gut entwickelt angesehen. Mittelbar kann über die Rechtsaufsicht des Landratsamtes oder durch aktives Mitwirken im Bereichsausschuss als beratendes Mitglied auf eine gegebenenfalls unzureichende Zielerreichung der Vorgaben des Rettungsdienstgesetztes hingewiesen und Verbesserungen gefordert werden. Im Hinblick auf Baustellensituationen und ein gutes Erreichen der Einsatzstellen wirkt die Stadt durch ein effizientes Baustellenmanagement und durch Kommunikation mit den Rettungsdiensten auf möglichst geringe Behinderungen hin. – 2 – 3. Wie hoch sind die tatsächlichen Hilfsfristen und Prähospitalzeiten in Karlsruhe? a) Werden die tatsächlichen Hilfsfristen und Prähospitalzeiten in Karlsruhe als zufriedenstellend angesehen? Entsprechen die aktuellen Zeiten durchschnittlich den vom Land vorgegebenen HiIfsfristen? Prähospitalzeiten werden bisher nicht berechnet. Einheitliche Definitionen und Vorgaben zum Umgang bestimmter Spezialfälle sind vom Land noch nicht definiert. Es müsste definiert werden, bei welchen Einsätzen eine Prähospitalzeit zur Berechnung eine tatsächliche Aussagekraft hat. Als Beispiele können folgende Fälle zur Veranschaulichung dienen: Ein Rettungswagen fährt mit Sonderrechten zur Einsatzstelle und stellt vor Ort einen/eine unkritische/n Patienten/-in fest. Der Transport erfolgt anschließend ohne Sonderrechte. Ein umgekehrter Sachverhalt ist ebenfalls möglich: Im Notruf wird der Grund des Anrufs nicht angemessen geschildert, womit der Rettungswagen ohne Sondersignal anfährt. Vor Ort wird aber ein/e kritische/r Patient/-in festgestellt. Der folgende Transport wird mit Sondersignal in die nächstgelegene geeignete Klinik durchgeführt. In beiden Fällen ist eine sinnvolle Auswertung nicht möglich. Hier müssten noch entsprechende Kriterien in Baden-Württemberg definiert werden, welche Einsätze zur Berechnung der Prähospitalzeit gezählt werden sollen. Eine Auswertung der Hilfsfrist nur für die Stadt Karlsruhe wird nicht durchgeführt. Dies erfolgt nur für den gesamten Rettungsdienstbereich (Stadt- und Landkreis). Die Hilfsfrist liegt derzeit bei circa 90 Prozent Erreichungsquote. In der Stadt Karlsruhe liegen diese aber im Vergleich zum gesamten Rettungsdienstbereich tendenziell 2 bis 3 Prozent höher. Der derzeit noch gültige Rettungsdienstbereichsplan 2014 sieht eine Zielerreichung von 95 Prozent vor. Die Zielgröße wird demnach noch nicht vollständig erreicht. b) Wie viel Prozent der Hilfsfristen innerhalb der letzten drei Jahre entsprechen nicht den vorgegebenen Zeiten? Wie verteilen sich die Prozentanteile nach Minuten? (Bitte um Häufigkeitsverteilung/Histogramm der Zeiten oberhalb der Hilfsfristen) Eine Aufteilung nach Minuten wird im Einsatzleitsystem nicht ausgewertet. Der Verlauf der Hilfsfristerreichungsquote für Rettungswagen im gesamten Rettungsdienstbereich Karlsruhe in den letzten Jahren ist in der folgenden Tabelle dargelegt. Die Informationen sind einer Antwort des Bereichsausschusses auf eine Anfrage der Rechtsaufsicht beim Landratsamt entnommen. Für die Stadt Karlsruhe liegen die Werte tendenziell 2 bis 3 Prozent höher. Jahr Hilfsfristerreichungsquote RTW 2017 81,70 Prozent 2018 83,45 Prozent 2019 86,57 Prozent 2020 87,28 Prozent 2021 (Januar) 89,21 Prozent c) Falls die Zeiten zu hoch sind: Was sind die Ursachen? Als Gründe können, trotz der Verbesserung und des Ausbaus der Vorhaltung des Regelrettungsdienstes, die Baustellensituation mit einer schwierigeren Verkehrssituation und noch nicht vollständig umgesetzte Vorhaltungserweiterungen genannt werden. – 3 – Des Weiteren hat sich die Berechnungsmethode der Hilfsfristen geändert. Nach aktuell gültiger Definition ist diese als die Zeitspanne definiert, ab der dem/der Disponent/-in der Ort des Notfalls und das Einsatzstichwort bekannt ist und dem Zeitpunkt, zu welchem das Rettungsmittel am Einsatzort eintrifft (S4-Meldung). Früher begann die Hilfsfrist erst mit der Alarmierung des Rettungsmittels, was nach dem Notrufgespräch und der medizinischen Abfrage im Schnitt 60 Sekunden später der Fall ist. Nach der alten Methode würde eine Zielerreichung von circa 95 Prozent erreicht werden. Aufgrund der nicht erreichten Hilfsfristerreichungsquote ist eine Vorhalteerweiterung, bemessen nach einem externen Gutachten, bereits im Gange. d) Wie unterscheiden sich die Hilfsfristen und Prähospitalzeiten in Karlsruhe zu anderen Kommunen Baden-Württembergs? Eine Bereichsübergreifende Auswertung der Hilfsfrist liegt der Stadt Karlsruhe nicht vor und konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Gegebenenfalls kann dies bei der trägerübergreifenden Stelle zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst „SQR-BW“ in Erfahrung gebracht werden. 4. Wie schätzt die Verwaltung die Verteilung der Rettungswachen im Stadtgebiet ein? Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Verteilung der Rettungswachen in Karlsruhe derzeit oder in mittelfristiger Zukunft eine Einhaltung der Hilfsfristen und der vom Land geplanten Begrenzung der Prähospitalzeit auf 60 Minuten gewährleistet? Die Probleme bei der Ermittlung der Prähospitalzeit wurden oben beschrieben. Ein großer Einfluss auf die Prähospitalzeit hat außerdem die Verteilung geeigneter Zielkliniken für bestimmte Erkrankungs- oder Verletzungsbilder. Dies hat einen direkten Einfluss auf die Transportzeit. Leider wurden in den letzten Jahren zwei Notaufnahmen in Karlsruhe geschlossen (Paracelsus-Klinik Durlach und Diakonissenkrankenhaus), womit längere Fahrzeiten (Transportzeit und Rückfahrt zur Wache nach Desinfektion) einhergehen und die Rettungsmittel pro Einsatz länger gebunden sind. Dies hat auch indirekt eine negative Auswirkung auf die Hilfsfristen, da durchschnittlich weniger Rettungsmittel gleichzeitig einsatzbereit sind. Die Klinikstruktur liegt im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums. Eine konkrete Vorgabe zur Verteilung der Rettungswachen kann durch die Stadt Karlsruhe nicht erfolgen. Die Bewertung der Wachenverteilung ist auch nicht Aufgabe der Kommunen oder der Kreise. Mit der vollständigen Umsetzung der vom Bereichsausschuss vorgesehenen Erweiterungen der Vorhaltung hat die Branddirektion als Untere Katastrophenschutzbehörde aber den Eindruck, dass eine ausreichende Versorgung mit Primärrettungsmitteln erfolgen kann. Die Planungen beabsichtigen eine Erfüllung der vorgegebenen Zielerreichungsgrade von 95 Prozent. 5. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, auf die Verteilung von Rettungswachen einzuwirken? Die Rettungswachen werden von den Hilfsorganisationen gekauft, errichtet oder geliehen und betrieben. Ein direkter Einfluss der Stadt existiert nicht. Durch attraktive Angebote von Immobilien (zum Beispiel Alte Feuerwache in der Ritterstraße 48 für eine Rettungswache des Regelrettungsdienstes und Einheiten des Katastrophenschutzes) kann die Suche nach geeigneten Rettungswachen gegebenenfalls unterstützt werden. Die Einwirkung ist somit sehr eingeschränkt und kann nicht nur für die Stadt Karlsruhe betrachtet werden, sondern der gesamte Rettungsdienstbereich muss in diese Betrachtungen mit einbezogen werden.
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Niederschrift 39. Plenarsitzung des Gemeinderates 31. Mai 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 26 der Tagesordnung: Hilfsfristen und Prähospitalzeiten durch die professionellen bodengebundenen Rettungsdienste in Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2022/0459 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 15. Juni 2022