Neufassung des Förderprogramms zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen (ehemals Förderprogramm zur Begrünung von Höfen, Dächern

Vorlage: 2022/0454
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.04.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Gartenbauamt
Erwähnte Stadtteile: Oststadt, Südstadt, Südweststadt

Beratungen

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich)

    Datum: 10.05.2022

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 31.05.2022

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Neukonzeption Förderprogramm
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0454 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Neufassung des Förderprogramms zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Frei- flächen (ehemals Förderprogramm zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 10.05.2022 3 X vorberaten Gemeinderat 31.05.2022 12 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt die als Anlage 1 beigefügte Förderrichtlinie und die damit verbundene Neukon- zeption des Förderprogramms zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Er beauftragt die Verwaltung mit den für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen. Nach Beschluss des Gemeinderates sind noch unwesentliche oder redaktionelle Änderungen des Förderprogramms möglich. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf: 50.000 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Er- läuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Im Zuge der Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Karlsruhe hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 einer Erhöhung des jährlichen Budgets des Förderprogramms zur Begrü- nung von Höfen, Dächern und Fassaden auf insgesamt 50.000 Euro im Zusammenhang mit einer Neukon- zeption der Förderrichtlinien zugestimmt. Vor dem Hintergrund, dass das Förderprogramm seit seiner Ein- führung 1986 und der Ergänzung um die Bestandteile Dach- und Fassadenbegrünung im Jahr 1988 in unver- änderter Form besteht, ermöglicht die nun vorliegende überarbeitete Richtlinie eine stadtweite finanzielle Förderung von Begrünungsmaßnahmen. Der Maßnahmenkatalog wird um die Bestandteile Rückbau und Begrünung von sogenannten „Schottergärten“ erweitert. Nicht mehr gefördert werden hingegen Maßnah- men zur Flächenbefestigung. Im Vordergrund stehen zukünftig die reinen Entsiegelungs- und Begrünungs- maßnahmen. Folglich wird der Titel in „Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versie- gelten Freiflächen“ umbenannt. Wie Untersuchungen im Zuge des städtebaulichen Rahmenplanes Klimaanpassung zeigen, ist davon auszu- gehen, dass bis Ende dieses Jahrhunderts das gesamte Karlsruher Stadtgebiet als sog. „Hitze-Hot-Spot“ an- zusehen ist. Folglich wird den privaten Grünflächen zukünftig eine noch größere Bedeutung zukommen, und ihre flächendeckende Stärkung durch beispielsweise finanzielle Anreize wird mehr denn je erforderlich sein. Das Förderprogramm wurde 1986 eingeführt und war bisher auf die dicht bebauten Innenstadtbezirke In- nenstadt, Oststadt, Südstadt, Südweststadt und den Ortskerns Durlachs begrenzt. Daher musste die Stadt- verwaltung in den vergangenen Jahren vermehrt Anfragen außerhalb dieser Stadtteile ablehnen. Die überarbeite Förderrichtlinie bietet nun den rechtlichen Rahmen für eine stadtweite finanzielle Förde- rung von privaten Begrünungsmaßnahmen; ausgenommen sind Objekte, für die bereits entsprechende Be- grünungen im Rahmen der Bauordnung vorgeschrieben sind. Folgende inhaltliche Veränderungen wurden im Vergleich zur bisher bestehenden Fassung vorgenommen: • Finanzielle Förderung von privaten Maßnahmen zur Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Entsie- gelungsmaßnahmen von Freiflächen in Verbindung mit einer anschließenden Begrünung im gesamten Ge- biet der Stadt Karlsruhe. • Erweiterung des bisherigen Beratungs- und Förderungsumfangs um Maßnahmen zum Rückbau und zur Umwandlung von sogenannten „Schottergärten“ in biodiverse und ökologisch wertvolle Grünflächen. • Wegfall finanzieller Förderungen für Flächenbefestigungen mit Bodenbelägen. Bisher wurden, in Abhän- gigkeit der Hofgröße, Befestigungen mit versickerungsfähigen Bodenbelägen durch beispielsweise entspre- chenden Fugenanteil zu einem bestimmten Prozentanteil finanziell unterstützt. • Im Hinblick auf steigende Material- und Lohnkosten und vor dem Hintergrund, dass die bisher dem För- derprogramm zugrunde liegenden Kalkulationspreise seit Einführung des Förderprogramms unverändert geblieben sind, wurde die maximale Förderobergrenze von 4.000 Euro auf 5.000 Euro je Objekt angehoben und die Förderzuschüsse überprüft sowie in Teilen dem heutigen Preisgefüge angepasst. • Neben privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, Eigentümergemeinschaften, Erbbaube- rechtigen, Mieterinnen und Mietern mit schriftlichem Einverständnis der Eigentümer, sind zukünftig auch Gewerbetreibende mit maximal zehn fest angestellten Mitarbeitenden berechtigt, einen Förderantrag zu stellen. Gemeinnützige Vereine können alle fünf Jahre einen Antrag auf Förderung für eine ihrer Liegen- schaften stellen. – 3 – Alle weiteren Festlegungen werden gemäß der bisherigen Fassung des Förderprogramms beibehalten. Dies betrifft unter anderem das Konzept der Förderung auf Grundlage von fest definierten Fördersätzen je för- derfähiger Maßnahme sowie die Möglichkeit, neben der Ausführung durch eine Fachfirma Maßnahmen bei entsprechender Fachkenntnis auch in Eigenleistung erbringen zu können, da in der Vergangenheit gute Er- fahrungen mit dieser Vorgehensweise gesammelt werden konnten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die als Anlage 1 beigefügte Förderrichtlinie und die damit verbundene Neukon- zeption des Förderprogramms zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Er beauftragt die Verwaltung mit den für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen. Nach Beschluss des Gemeinderates sind noch unwesentliche oder redaktionelle Änderungen des Förderprogramms möglich.

  • Anlage
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Freianlagenmanagement Stand: April 2022 Begrünte Freiräume im Wohnumfeld haben einen erheblichen Einfluss auf die Wohnqualität. Durch die gegebenen städtebaulichen Strukturen ist das Angebot an öffentlichen Freiräumen sehr begrenzt. Der Trend zum Wohnen in der Stadt ist jedoch ungebrochen. Private Freiräume in der Stadt, dazu gehören insbesondere Höfe, aber auch Flachdächer, werden immer bedeutender, und jede ungenutzte, betonierte Fläche besitzt entsprechendes Auf- wertungspotenzial. Der begrünte Freiraum vor der Tür mit Aufenthaltsqualitäten für Erwach- sene und als gefahrloser Spielraum für Kinder hat in den letzten Jahren erheblich an Attrak- tivität gewonnen. Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe seit über 30 Jahren das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Dächer, Fassaden und private Freiflächen zu begrünen. Verschiedene Klimastudien prognostizieren, dass insbesondere Städte wie Karlsruhe, welche im wärmebegünstigten Oberrheingraben gelegen sind und bereits heute in besonderem Maße unter den Folgen des Klimawandels leiden, bis zum Ende dieses Jahrhunderts von weiter steigender sommerlicher Hitzebelastung betroffen sein werden. Ein begrüntes Gebäude- umfeld, Gründächer und begrünte Fassaden sind für das Kleinklima der Städte besonders wichtig. Sie tragen zur Wärmereduzierung in den Sommermonaten bei, binden Staub und Schadstoffe und sind als Lebensraum für Pflanzen und Tiere unabdingbar für den Erhalt der Biodiversität. Daneben sorgen Grünräume dafür, dass ein Großteil des Niederschlagswassers durch Versickerung und Verdunstung dem natürlichen Kreislauf zugeführt und damit zur Verbesserung der Grundwasserneubildung, zur Verminderung von Starkregenereignissen und zu Kühlungseffekten beiträgt. Im Hinblick auf die klimatischen Veränderungen ist die Flächenentsiegelung in Kombination mit Dach- und Fassadenbegrünung ein wichtiger Baustein im Zuge der Klimaanpassung. Neben Pflaster-, Beton- und Asphaltflächen zählen auch mit Folie oder Vlies und Schotter abgedeckte Grünflächen, umgangssprachlich als Schottergarten bezeichnet, aus ökologischer Sicht als versiegelt. Als positiver Anreiz, frühere kostspielige Flächenbefestigungen rückzubauen und zu begrünen, wird in der seit 2022 bestehenden überarbeiteten Fassung des Förderprogramms nun stadtweit auch die Umwandlung von sogenannten „Schottergärten“ in begrünte Freiflächen finanziell gefördert. Angesichts der anstehenden klimatischen Herausforderungen zählt jeder zusätzlich begrünte Quadratmeter. Ziele des Förderprogramms Mit der Förderung unterstützt die Stadt Karlsruhe im Rahmen der ihr zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel die Bemühungen von Bürgerinnen und Bürgern, Dächer und Fassaden und private Freiflächen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zu begrünen und aufzuwerten. Förderrichtlinie zum Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen 2 | Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt | Förderrichtlinie zum Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen Geltungsbereich Die Förderung von Begrünungsmaßnahmen gemäß dieser Richtlinie bezieht sich auf das Gebiet der Stadt Karlsruhe. Förderfähige Maßnahmen Maßnahmen, die darauf abzielen, Grünflächen herzustellen oder vorhandene Freianlagen durch Entsiegelung und Begrünungen zu verbessern, werden gefördert, dabei werden auch vorbereitenden Arbeiten berücksichtigt. Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen Die Förderung von Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen von Freiflächen umfasst vorbereitende Arbeiten, wie Abbruch und Entsorgung von Wegebelägen (zum Beispiel Beton-, Pflaster- und Asphaltbeläge) inklusive der Tragschichten sowie Maßnahmen der Boden- verbesserung und Pflanzvorbereitung. Förderfähig ist ebenfalls die Umgestaltung von zur Bepflanzung geeigneten Grünflächen, welche zu 75 Prozent durch Schotter und einer Trennfolie überdeckt sind (= Schottergarten). Die Zuschüsse für die Begrünung unterscheiden zwischen bodendeckender Bepflanzung aus Stauden und Kleinsträuchern, sowie Rasen- oder Wiesenflächen, Pflanzungen in Einzelstellung wie Großstrauch- und Kleinbaumpflanzungen und Bäumen als Hochstamm. Dachbegrünung Die Förderung von Dachbegrünungen beinhaltet alle Maßnahmen oberhalb der Dachab- dichtung, die im Zusammenhang mit der Begrünung stehen. Dies umfasst den Schutz der intakten Dachabdichtung gegen unerwünschtes Einwurzeln, eine ausreichend dimensionierte Flächendrainage, erforderliche Schutz- und Randstreifen sowie Vegetationssubstrate und die Bepflanzung selbst. Fassadenbegrünung Die finanzielle Unterstützung von dauerhaften Begrünungen von Fassaden umfasst die Herstellung von Pflanzgruben inklusive Fundamentisolierung, die Kletterpflanzen sowie im Bedarfsfall die Erstellung von Rankhilfen und Rankschutzkörben. Die detaillierten Fördersätze können der Anlage 1 der Richtlinie entnommen werden. Nicht förderfähige Maßnahmen Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Begrünungen, die aufgrund baurechtlicher, satzungsrechtlicher oder anderer gesetzlicher Vorgaben erfolgen müssen, werden nicht gefördert und die dafür notwendigen Flächen zum Abzug gebracht. 3 | Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt | Förderrichtlinie zum Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen Die Bezuschussung von Rückbau- und anschließenden Begrünungsmaßnahmen von Schottergärten ist nur möglich, wenn dieser vor dem Jahr 2020 angelegt wurde. Maßnahmen, die prioritär nur der Flächenentsiegelung dienen, ohne eine anschließende Begrünung der Fläche, sind nicht förderfähig. Ebenso werden reine Nachpflanzungen oder pflanzliche Ergänzungen ohne Entsiegelungsbezug nicht gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind des Weiteren Renovierungen der Hausfassade, Ausstattungselemente wie Sitzelemente, mobile Pflanzgefäße und Hochbeete, Einhausungen ohne Begrünung, Skulpturen, Brunnen sowie Hochbauten, Kleinarchitekturen und ähnliches. Art und Umfang der Förderung Die Förderung beinhaltet Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern oder sonstigen Berechtigten schon vor der Antragstellung und fortlaufend bis zum Abschluss der Maßnahme. Jede förderfähige Maßnahme kann nur einmal je Anwesen/Flurstück beantragt und bezuschusst werden, entsprechend sind Sanierungs- und Instand- setzungsmaßnahmen von zuvor geförderten Begrünungen nicht erneut förderfähig. Die Förderobergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen. Voraussetzungen für eine Förderung Zur Förderung beantragte Frei- beziehungsweise Dachflächen müssen zusammenhängend mindestens fünfzehn Quadratmeter betragen. Die Beantragung einer Förderung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Lieferungsvertrages zu werten. Planungsarbeiten und Genehmigungsverfahren sind ausgenommen. Für Maßnahmen auf Freiflächen und am Gebäudebestand, welche die Belange des Denkmalschutzes, der Bauordnung, beispielsweise bei Stellplätzen oder Feuerwehrflächen oder im Falle von Altlasten das Umweltamt betreffen, müssen gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen bei Antragstellung vorliegen. Abweichungen von der Förderrichtlinien sind nur in begründeten Fällen möglich und sind vor Beginn der Maßnahme abzustimmen. Nachträgliche Abweichungen können zum Verlust der Förderung führen. Die Gestaltung soll sich in erster Linie nach den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner richten. Die Begrünung muss mindestens fünf Jahre erhalten und gepflegt werden. Die geförderte Maßnahme darf nicht Anlass für Mieterhöhungen sein. Bei Planung und Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen sind ein wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz sowie die technische und ökologische Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu berücksichtigen. 4 | Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt | Förderrichtlinie zum Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen Antragsstellung und Bewilligungsverfahren Antragsberechtigung Anträge zur Förderung für Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe können private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtige, Mieterinnen und Mieter mit schriftlichem Einverständnis der Eigentümer sowie Gewerbetreibende mit maximal zehn fest angestellten Mitarbeitenden stellen. Gemeinnützige Vereine sind berechtigt, alle fünf Jahre einen Antrag auf Förderung für eine ihrer Liegenschaften zu stellen. Antragstellung Die Maßnahme kann nur vor der Umsetzung beim Gartenbauamt beantragt werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maß- nahmenausführung begonnen wurde. Vor Antragstellung ist ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit dem Gartenbauamt zu vereinbaren. Der Zustand zum Zeitpunkt des ersten erfolgten Ortstermins ist für die Berechnung der Fördersumme ausschlaggebend. Der Antrag besteht aus  Antragsformular  mindestens zwei Fotos der umzugestaltenden Fläche(n)  maßstäbliche Skizze mit Angabe der wesentlichen Maße und zweifelsfreier Darstellung aller zur Förderung beantragten Maßnahmen in Form von Flächenkennzeichnungen und punktuellen Verortungen, beispielsweise bei Gehölzpflanzungen  Pflanzliste mit Angabe von Artnamen und verwendeter Stückzahl Die Fördersumme und Förderbedingungen werden in einem schriftlichen Bescheid des Gartenbauamtes mitgeteilt. Beendigung der Maßnahme Nach Beendigung der Maßnahme ist das Gartenbauamt über die Fertigstellung zu informieren. Nach erfolgreichem Abnahmetermin vor Ort erfolgt die Auszahlung des städtischen Zuschusses. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht. Die Prüfung der Anträge sowie deren Bewilligungen erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die Stadt behält sich vor, von dieser Regelung bei besonders förderwürdigen Projekten abzuweichen. Es zählt das Datum des Antragseingangs beim Gartenbauamt. Werden vereinbarte Bedingungen und Richtlinien missachtet beziehungsweise nicht eingehalten oder beruht der Bewilligungsbescheid auf unzutreffenden Angaben im Antrag, kann die Förderzusage rückgängig gemacht beziehungsweise ausgezahlte Zuschüsse können ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Die Fördermittel sind auf Anforderung der Stadt 5 | Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt | Förderrichtlinie zum Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen innerhalb eines Monats verzinst zurückzuzahlen, wenn die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt oder gegen Bestimmungen dieser Richtlinie verstoßen wurde. Sofern die Summe aller Förderungen durch öffentliche Stellen die der Berechnung der Fördersumme gemäß diesem Förderprogramm zugrundeliegenden Kostenaufstellung übersteigt, wird die Fördersumme der Stadt um den übersteigenden Betrag gekürzt. Die Förderung der Maßnahme durch die Stadt Karlsruhe ersetzt nicht eine gegebenenfalls erforderliche Beurteilung und Genehmigung der Maßnahme nach öffentlich-rechtlichen oder privat-rechtlichen Vorschriften, selbst wenn diese ebenfalls von der Stadt Karlsruhe erteilt werden müssen. Mit der Förderung wird auch keine Verantwortung für die technische Richtigkeit der Planung und Ausführung übernommen. Die Verantwortung für die Prüfung der Eignung, insbesondere der statischen Belastbarkeit der zu begrünenden Flächen, liegt bei dem/der Antragstellenden. Die Stadt Karlsruhe haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die durch geförderte Begrünungsmaßnahmen entstehen. Inkrafttreten Die Neufassung der Förderrichtlinie für das „Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen“ (ehemals „Programm zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden“) vom 6. Dezember 1985 tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am XX.XX.2022 in Kraft. Bewilligungsstelle Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Lammstraße 7 a 67133 Karlsruhe Telefon 0721 133-6754 gartentraeume@gba.karlsruhe.de 6 | Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt | Förderrichtlinie zum Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen Anlage 1 der Förderrichtlinie: Fördersätze Förderfähige Maßnahme Förderzuschuss Ergänzende Bestimmungen Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen (Mindestanforderung: 15 Quadratmeter zusammenhängende Fläche) Deckbelag wie Beton, Pflaster, Platten oder Asphalt inklusive Schottertragschichten aufnehmen und entsorgen 20 Euro je Quadratmeter Schotter- oder Kiesdeckschicht inklusive Unkrautfolie / -vlies aufnehmen und entsorgen 5 Euro je Quadratmeter Fachgerechte Fundamentisolierung im Bereich von Pflanzflächen 10 Euro je Laufmeter Bodenverbesserung beziehungsweise neuen Oberboden liefern und einbauen 5 Euro je Quadratmeter Pflanzung mit Stauden und Kleinsträuchern 15 Euro je Quadratmeter Flächige Bepflanzung, im Schnitt mit fünf bis sieben Stauden oder vier bis fünf Kleinsträuchern pro Quadratmeter. Rasen oder Blumenwiese anlegen 1,50 Euro je Quadratmeter Obstbaum oder Großstrauch pflanzen 50 Euro je Pflanze Obstbaum oder Strauch als Solitär in der Qualität mindestens drei Mal verpflanzt. Mindestpflanzhöhe von 125 bis 150 Zentimetern. Baumpflanzung als Hochstamm 250 Euro je Pflanze als Hochstamm (Kronenansatz in 1,80 Metern Höhe) mindestens in der Qualität drei Mal verpflanzt, Stammumfang 16 bis 18 Zentimeter. Bei der Verwendung von Solitären gilt eine Mindestpflanzhöhe von 200 bis 250 Zentimetern. 7 | Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt | Förderrichtlinie zum Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen Förderfähige Maßnahme Förderzuschuss Ergänzende Erläuterung Dachbegrünungsmaßnahmen (Mindestanforderung: 15 Quadratmeter zusammenhängende Fläche) Dachbegrünung extensiv 30 Euro je Quadratmeter Extensive Dachbegrünungen auf Bestandsdächern von Hauptgebäuden und Nebenanlagen wie Garagen, Carports oder Einhausungen müssen mindestens acht Zentimeter Substrathöhe aufweisen. Die Substratschicht für extensive Begrünungen auf Neubauten muss mindestens zwölf Zentimeter und auf neu errichteten Nebenanlagen mindestens 10 Zentimeter stark sein. Dachbegrünung intensiv 45 Euro je Quadratmeter Intensiv-Gründächer müssen im Schnitt über mindestens 30 Zentimeter durchwurzelbare Substrathöhe verfügen. Fassadenbegrünungsmaßnahmen Kletterpflanze (mehrjährig) 10 Euro je Pflanze Fachgerechte und dauerhafte Rankhilfe als Schlosser- oder Schreinerkonstruktion 50 Euro je Quadratmeter Bei linearen Rankhilfen, wie einem einzelnen Rankseil, wird ein Wuchskorridor von 40 Zentimetern Breite parallel zur Länge der Rankhilfe angenommen. Rankschutzkorb aus Metall 200 Euro je Stück Erforderlich bei Begrünungen angrenzend zum öffentlichen Raum, Fertigung gemäß Vorgabe des Gartenbauamtes. Die Umgestaltungsmaßnahmen können durch eine Fachfirma oder bei entsprechendem Fachwissen in Eigenleistung erbracht werden.

  • Protokoll GR 31.05.2022 TOP 12
    Extrahierter Text

    Niederschrift 39. Plenarsitzung des Gemeinderates 31. Mai 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Neufassung des Förderprogramms zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen (ehemals Förderprogramm zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden) Vorlage: 2022/0454 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die als Anlage 1 beigefügte Förderrichtlinie und die damit verbundene Neukonzeption des Förderprogramms zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Er beauftragt die Verwaltung mit den für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen. Nach Beschluss des Ge- meinderates sind noch unwesentliche oder redaktionelle Änderungen des Förderprogramms möglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 10. Mai 2022. Stadtrat Høyem (FDP): Niemand kann wahrscheinlich gegen dieses Förderprogramm sein. Wir sprechen nur über 50.000 Euro, die bereits vollständig budgetiert sind. Also, keiner Rede wert, denken meine Kollegen und doch, wir beauftragen die Verwaltung mit den für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen. Es ist selbstverständlich positiv, dass wir 50.000 Euro für Förderung, für Begrünung, ausgeben können. Aber das Gebiet ist sehr sensibel und doch einer Rede wert. Denn wir bewegen uns als öffentliche Hand in der privaten Sphäre. Wir wollen, dass Private bestimmte Maßnahmen treffen, sodass sie sich unseren Vorstellungen anpassen. Ein neuer Prügelknabe für die politische Korrektheit sind die sogenannten Schottergärten. Ich habe in der Diskussion über diesen Vorschlag das Wort beratungsresistent gehört. Die Schot- tergärteneigentümer sind ein beratungsresistentes Klientel. Beratungsresistent bedeutet im ideologischen Munde, dass jemand eine andere Meinung hat als meine. Falls man sich dann – 2 – seiner eigenen Ideologie sicher ist, dass man denkt, dass dieses alternativlos ist, dann muss man als Stadt ordentlich aufpassen, wenn man erweitert, und ich zitiere: des bisherigen Bera- tungs- und Förderungsumfangs um Maßnahmen zum Rückbau und zur Umwandlung von soge- nannten Schottergärten in biodiverse und ökologisch wertvolle Grünflächen. Eine Förderung darf nicht ein Druckmittel für eigene Wertvorstellungen werden. Mir persönlich ist es total egal, wie mein Nachbar seinen privaten Garten gestalten will, aber er ist nicht notwendigerweise beratungsresistent, nur weil sein Garten nicht eine Kopie von meinem Garten ist. Ich kann ga- rantieren, dass ein Schottergarten mehr oder weniger nicht die Welt retten kann. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Eigentlich hatten wir das Thema sehr ausführlich in der öffentli- chen Sitzung des Umweltausschusses besprochen und haben es auch befürwortet. Sie, lieber Kollege Høyem, haben auch gesagt, dass Sie das Programm im Kern begrüßen. Sie haben nun Ihre Rückmeldung an dem Wort beratungsresistent aufgehängt, das möglicherweise einmal fiel, anders kann ich mich gar nicht erinnern. Ich möchte aber eines betonen, weil Sie auch die Schottergärten benannt hatten. Die Schottergärten, die sich immer noch ausbreiten, die sind nach Baugesetzbuch verboten in Baden-Württemberg. Insoweit haben wir auch eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese entsprechende gesetzliche Grundlage umgesetzt wird. Wir machen das aber auf eine positive Art und Weise durch Beratung, durch Gespräche und durch Vorbild- funktionen von einzelnen Bürgern und Bürgerinnen, die dann diese Mittel beanspruchen. Jeder, der dann umstellt, ist eine Hilfe dafür, dass auch andere umstellen werden, und da werden wir am Ball bleiben. Wir haben die Aufstockung dieses Programms beantragt, und wir finden, dass es ein super Pro- gramm ist für die Klimaanpassungsstrategie. Insofern freuen wir uns, dass jetzt unsere Umwelt- bürgermeisterin dieses Programm entsprechend umsetzen kann. Der Vorsitzende: Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. Das ist eine einstimmige Zustimmung, wunderbar. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Juni 2022

  • Abstimmung TOP 12
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