Ergebnis des Prüfauftrags zur Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen und Leerständen von Wohnraum
| Vorlage: | 2022/0449 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 27.04.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Nordstadt, Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.07.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0449 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Ergebnis des Prüfauftrags zur Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen und Leerständen von Wohnraum Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 02.06.2022 9 X vorberaten Ausschuss für Wirtschaftsförderung 24.06.2022 2 X vorberaten Hauptausschuss 12.07.2022 15 X vorberaten Gemeinderat 26.07.2022 11 x Information (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Prüfauftrags zur Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen und Leerständen von Wohnraum zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Wohnungsmarkt in Karlsruhe ist seit Jahren angespannt mit hohen und steigenden Preisen und knapp verfügbaren Angeboten in allen Teilmärkten. Auch künftig wird der Wohnungsneubau die weiterhin hohe Nachfrage kaum decken können. Daher gewinnt neben dem Neubau von Wohnungen die Aktivierung von Wohnungspotentialen im Bestand immer mehr an Bedeutung. Ein Baustein dabei könnte die Unterbindung der Zweckentfremdung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken sein. Entsprechend ist die Maßnahme „Satzung zur Zweckentfremdung“ im Maßnahmenbündel „Wohnraum-Aktivierung“ der Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Wohnen und Bauen (2021) als Prüfauftrag an die Stadtverwaltung verankert. In Baden-Württemberg ermöglicht das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ (ZwEWG) aus dem Jahr 2013, zuletzt geändert zum 16. Februar 2021, Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen eine Satzung mit einer Geltungsdauer von maximal fünf Jahren zu erlassen. Diese legt fest, dass Wohnraum nur mit Genehmigung nicht überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf (Zweckentfremdungsverbot). Darüber hinaus ermöglicht die aktuelle Fassung des ZwEWG die Einführung einer Registrierungs- und Anzeigenpflicht. Bei einer solchen wäre vor dem Anbieten und Bewerben von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs, insbesondere auf Internetportalen, das Vermietungsobjekt bei der Gemeinde zu registrieren. Die von der Gemeinde mitgeteilte Registrierungsnummer ist beim Anbieten und Bewerben stets und für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben. Die relevantesten Zweckentfremdungstatbestände des ZwEWG, sind a.) die Nutzung von über 50 Prozent des Wohnraums für Zwecke der Fremdenbeherbergung bzw. Kurzzeitvermietung für mehr als zehn Wochen im Kalenderjahr und b.) der Leerstand von Wohnraum von mehr als sechs Monaten. Um abschätzen zu können, welche quantitativen Effekte von einem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Fremdenbeherbergung/ Kurzzeitvermietung auf den Bestand an Dauerwohnungen in Karlsruhe zu erwarten sind, wurde im Frühjahr 2021 ein Gutachten beim ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung am 23. Juni 2021 vorgestellt. Darüber hinaus wurde zur Abschätzung des aktuellen Wohnungsleerstands in Karlsruhe Anfang 2022 eine stromzählerbasierte Sonderauswertung vorgenommen. 1. Ergebnisse des Gutachtens zur Zweckentfremdung durch Fremdenbeherbergung/ Kurzzeitvermietung Die Relation von ganzen kurzzeitvermieteten Wohnungen zum gesamtstädtischen Wohnungsbestand ist mit 0,09 % in Karlsruhe eher gering. Für Karlsruhe ermittelten die Gutachter im Zeitraum April/Mai 2021 ein Angebot von 141 ganzen Wohnungen zur Kurzzeitmiete von privaten Anbietern. Ausgenommen von der Angebotsauswertung waren professionelle Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Hostels, Pensionen sowie Boardinghäuser und einzelne Zimmer. Stadträumlich befinden sich die meisten Angebote in Durlach sowie in den Bereichen des Innenstadtrandes. In Relation zum gesamten Wohnungsbestand in Karlsruhe ist die Bedeutung der kurzzeitvermieteten ganzen Wohnungen mit einem Anteil in Höhe von 0,09 % eher gering. Auch in einzelnen Stadtteilen wird nirgendwo eine Konzentration von 0,2 % des Wohnungsbestands überschritten. Verglichen mit anderen baden-württembergischen Großstädten ist in Karlsruhe das Segment der privaten Kurzzeitvermietung ganzer Wohnungen unterdurchschnittlich ausgeprägt. Sowohl in Relation zur Einwohnerzahl als auch im Verhältnis zum gesamten Wohnungsbestand ist der Anteil der kurzzeitvermieteten Wohnungen in Karlsruhe teilweise deutlich geringer als in den Vergleichsstädten – 3 – Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Tübingen und Heidelberg, in denen Zweckentfremdungsverbotssatzungen in Kraft sind. Das ALP-Institut schätzt, dass von den 141 ganzen kurzzeitvermieteten Wohnungen aktuell 55 bis 65 Wohnungen in Karlsruhe durch Kurzzeitvermietung aufgrund einer Vermietungsdauer von mindestens 10 Wochen im Jahr zweckentfremdet werden. Dies entspricht 0,035 % bis 0,041 % des Karlsruher Wohnungsbestands. Laut ZwEWG liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum u. a. nur dann vor, wenn eine Wohnung insgesamt länger als zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung vermietet wird. Wohnungen, die weniger als zehn Wochen im Jahr vermietet werden, fallen nicht unter das Zweckentfremdungsverbot. Nach Einschätzungen des ALP-Instituts wurden in Karlsruhe im Jahr 2019 – also noch vor der Corona-Pandemie – zwischen 55 und 65 Wohneinheiten potentiell zweckentfremdet – d.h. insgesamt länger als zehn Wochen vermietet. Bei einem Gesamtbestand von 141 kurzzeitvermieteten Wohnungen entspricht dies einem Anteil von 40 % bis 45 % an allen kurzzeitvermieteten Wohnungen. Bezogen auf alle Wohnungen im Stadtgebiet liegt der Anteil der durch Kurzzeitvermietung zweckentfremdeten Wohnungen damit zwischen 0,035 % bis 0,041 %. Im Hinblick auf die Hotellerie in Karlsruhe entspricht die Beherbergungskapazität der von ALP erfassten potentiell zweckentfremdeten Wohnungen 0,3 bis 0,7 durchschnittlichen Karlsruher Hotelbetrieben, wobei für einen durchschnittlichen Hotelbetrieb 124 Betten und eine Auslastung von ca. 53 Prozent angesetzt werden. Bereits im Nachgang zu dem Hotelgutachten aus dem Jahr 2016 wurden in einer im Jahr 2017 in Auftrag gegebenen Studie („Analyse und Bewertung des Marktes Wohnen auf Zeit und private Vermietung in Karlsruhe“), die Auswirkungen von privaten Vermietungen, wie Airbnb, auf die Hotels untersucht. Zum Zeitpunkt der Betrachtung konnte noch keine nennenswerte Konkurrenzsituation ermittelt werden. Die aktuelle Studie des ALP-Instituts bestätigt die damaligen Feststellungen. 2. Ergebnisse der stromzählerbasierten Auswertungen zu Wohnungsleerständen in Karlsruhe Mit 2,6 % ist der Anteil vermutlich leerstehender Wohnungen in Karlsruhe als gering einzustufen. Deutliche Hinweise auf strukturelle spekulative Leerstände und damit auf Tatbestände im Sinne des ZwEWG ergeben sich nicht. Auf Basis der Auswertung des Stromzählerstatus lässt sich näherungsweise die Anzahl der in Karlsruhe leerstehenden Wohnungen ermitteln. Konkret wird von einem Leerstand ausgegangen, wenn der Stromverbrauch im letzten Jahr unter 150 kWh lag und mindestens 300 Tage abgerechnet wurde. Demzufolge standen Stand März 2022 im Stadtgebiet rund 3.960 Wohnungen leer. Bezogen auf die etwa 155.000 Wohnungen in der Fächerstadt liegt die kalkulierte Leerstandsquote damit bei 2,6 %. In der Regel wird eine Leerstandsquote zwischen drei und fünf Prozent als „angemessen“ betrachtet, da für einen funktionierenden (Miet-)Wohnungsmarkt eine entsprechende Fluktuationsreserve vorhanden sein muss. Grundsätzlich ist die Leerstandsquote für Karlsruhe in der Innenstadt und am Innenstadtrand – d.h. in den Stadtteilen Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Südstadt, Südweststadt, Weststadt, Oststadt und Nordstadt – mit 2,0 % geringer als in den Stadtrandlagen. Dies bestätigt die dort höhere Fluktuation und Nachfrage insbesondere nach Mietwohnraum. Wie hoch der Anteil potentiell durch Leerstand zweckentfremdeter Wohnungen an den insgesamt rund 3.960 vermutlich leerstehenden Wohnungen in Karlsruhe ist, lässt sich anhand der stromzählerbasierten Auswertungen nicht ableiten. Deutliche Hinweise auf strukturelle spekulative Leerstände – insbesondere in innerstädtischen Lagen – und damit auf Tatbestände im Sinne des ZwEWG ergeben sich jedoch nicht. Vielmehr ist die geringe Leerstandsquote in Karlsruhe als Hinweis auf den angespannten Wohnungsmarkt in der Fächerstadt zu werten. 3. Potentielle Effekte einer Zweckentfremdungsverbotssatzung in Karlsruhe – 4 – Die aktuell zweckentfremdeten Wohnungen könnten durch den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung nicht für den Wohnungsmarkt zurückgewonnen werden. Das ZwEWG des Landes Baden-Württemberg gewährt Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten einer Zweckentfremdungsverbotssatzung bereits zu anderen als Wohnzwecken genutzt wurden, einen umfassenden Bestandsschutz. Das heißt, dass durch den Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung bereits kurzzeitvermietete (Ferien-) Wohnungen oder durch Leerstand zweckentfremdete Wohnungen nicht für das Dauerwohnen zurückgewonnen werden können. Ebenso wenig könnten die entsprechenden Übernachtungskapazitäten, die sich aus bereits kurzzeitvermietete (Ferien-) Wohnungen ergeben, für die Hotellerie vor Ort zurückgewonnen werden. Mit einer Zweckentfremdungsverbotssatzung kann lediglich verhindert werden, dass das Angebot an Wohnungen im Segment der Kurzzeitvermietung künftig weiter anwächst bzw. dass in Zukunft Wohnungen aus Spekulationsgründen leer stehen gelassen werden. Damit handelt es sich bei einer Zweckentfremdungsverbotssatzung um ein perspektivisches bzw. präventives Instrument. Anhand der zurückliegenden Entwicklung des Angebots an kurzzeitvermieteten (Ferien-)Wohnungen in Karlsruhe und der ermittelten derzeitigen Zweckentfremdungsquoten innerhalb des Marktes an Kurzzeitvermietungen, haben die Gutachter von ALP prognostiziert, wie viele kurzzeitvermietete Wohnungen in Karlsruhe künftig pro Jahr hinzukommen werden und wie viele davon durch eine Zweckentfremdungsverbotssatzung verhindert werden könnten. Dabei haben die Gutachter einen linearen Verlauf ohne Marktsättigungseffekte angenommen. Nach den Berechnungen des ALP-Instituts beläuft sich die Zahl der jährlich neu hinzukommenden, potentiell zweckentfremdeten Wohnungen zur Kurzzeitmiete in Karlsruhe, die durch eine Zweckentfremdungsverbotssatzung pro Jahr verhindert werden könnten, voraussichtlich auf 2,5 bis 4,9 Wohneinheiten. Bei durchschnittlicher Übernachtungshäufigkeit entspräche dies einer maximalen Kapazität von ca. 0,05 durchschnittlichen Karlsruher Hotelbetrieben. 4. Nutzen versus Kosten einer Zweckentfremdungsverbotssatzung in Karlsruhe Der umfassende Bestandsschutz des ZwEWG würde eine effektive Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe verhindern. Für die Durchsetzung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung in Karlsruhe müssten mindestens zwei Stellen neu geschaffen werden. In Baden-Württemberg haben unter anderem die Städte Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen eine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen. Danach zeichnet sich folgendes Bild: a.) Der umfassende Bestandsschutz des ZwEWG verhindert eine effektive Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum insbesondere durch Fremdenbeherbergung / Kurzzeitvermietung, aber auch durch Leerstand. Der Tatbestand der Zweckentfremdung trifft insbesondere aufgrund des Bestandsschutzes nur auf einen geringen Anteil kurzzeitvermieteter und leerstehender Wohnungen zu. b.) Die Städte reagieren in der Regel auf kontinuierliche Hinweise aus der Bevölkerung zu Kurzzeitvermietungen und Leerständen bzw. recherchieren selbst in Angebotsportalen. Verdachtsmomenten nachzugehen, zu recherchieren und einen entsprechenden Zweckentfremdungstatbestand festzustellen, ist in der Regel sehr aufwändig und führt in den seltensten Fällen zu einem Verfahren, das seinerseits als arbeits- und zeitaufwändig einzustufen ist. c.) Für die Durchsetzung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung mit Registrierungspflicht muss neues Personal eingestellt werden. In Karlsruhe müssten hierfür zwei bis drei Personalstellen zusätzlich geschaffen werden. So waren in Stuttgart zunächst zwei Mitarbeiter mit der Durchsetzung der Zweckentfremdungsverbotssatzung betraut. Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung im Zuge der dort neu eingeführten Registrierungspflicht wurde mittlerweile auf fünf Stellen aufgestockt. – 5 – Wie bereits ausgeführt, ist in Karlsruhe mit circa 2,5 bis 4,9 Wohneinheiten zu rechnen, die jährlich durch Kurzzeitvermietung neu zweckentfremdet werden. Zusätzliche Zweckentfremdungen durch spekulative Leerstände sind aufgrund des angespannten und damit lukrativen Mietwohnungsmarktes in der Fächerstadt unwahrscheinlich. Diesem als gering einzuschätzenden perspektivischen Zweckentfremdungspotential steht ein Personalmehrbedarf von mindestens zwei Stellen entgegen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung vom Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung in Karlsruhe zunächst abzusehen und den Sachverhalt binnen fünf Jahren erneut zu prüfen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Prüfauftrags zur Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen und Leerständen von Wohnraum zur Kenntnis.
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Extrahierter Text
Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Ergebnis des Prüfauftrags zur Einführung einer Zweckentfrem- dungsverbotssatzung im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen und Leerständen von Wohnraum Vorlage: 2022/0449 Punkt 11.1 der Tagesordnung: Ergebnis des Prüfauftrags zur Einführung einer Zweckentfrem- dungsverbotssatzung im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen und Leerständen von Wohnraum Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0449/1 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Prüfauftrags zur Einführung einer Zweckentfrem- dungsverbotssatzung im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen und Leerständen von Wohnraum zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Kenntnisnahme, keine Abstimmung Änderungsantrag: Ziffer 1 und 2: Bei 6 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen mehrheitlich abge- lehnt Ziffer 3: Bei 20 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss am 2. Juni 2022, im Ausschuss für Wirtschaftsförderung am 24. Juni 2022 und im Hauptausschuss am 12. Juli 2022: Ich möchte darauf hinweisen, dass es eine Informationsvorlage ist, zu der man eigentlich keine Änderungsanträge stellen kann, sondern würde es einfach als eigenständigen Antrag der LIN- KEN zu diesem Tagesordnungspunkt aufrufen. Ich weise auch darauf hin, dass Sie auch noch ein Leerstandskataster einrichten möchten, das bisher nicht Teil des Prüfungs-auftrags war. Aber – 2 – über den Punkt haben wir hier schon des Öfteren diskutiert. Insofern können wir das gerne heute auch abstimmen. Oder wir können es doch noch einmal tiefer hinterfragen. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Das Ziel ist klar. Wir wollen mehr Wohnraum für alle Menschen in Karlsruhe schaffen. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Aber ist die Zweckentfremdungsver- botssatzung dafür das geeignete Mittel? Wenn ja, dann würden wir die auch mit Nachdruck un- terstützen, weil der bürokratische Mehraufwand dann absolut gerechtfertigt wäre. Aber wenn nein, und zu diesem Ergebnis kommt die Studie, dann sollten wir zum heutigen Zeitpunkt das Thema auch nicht weiterverfolgen. Mit dem Änderungsantrag der LINKEN wollen wir jetzt quasi mit dem Kopf durch die Wand. Aber auch 220 statt rund 140 Wohnungen in ganz Karlsruhe ist noch sehr wenig, ob es jetzt um 0,09 oder 0,13 Prozent geht. Das ist verhältnismäßig immer noch sehr wenig. Vor allem hat uns aber der Vergleich mit anderen Städten überzeugt, der in der Studie auch noch erwähnt war. Was den Tourismus angeht, sind wir in Karlsruhe eben nicht vergleichbar mit anderen Städten wie Heidelberg oder Stuttgart. Ja, wir haben ein Problem mit zu wenig Wohnraum, aber der Wohnraum ist einfach tatsächlich nicht da und wird nicht für Tourismus zweckentfremdet. Schwierig an eurem Änderungsantrag ist für uns außerdem, die Stadtverwaltung sagt in ihrer Vorlage, für diese Aufgabe, also um so eine Zweckentfremdungsverbotssatzung umzusetzen, bräuchten wir so und so viele Leute, übrigens auch deutlich weniger als in Stuttgart, und dann sagt ihr Nein? Wie die Aufgabe umgesetzt wird, das ist Aufgabe der Verwaltung. Von euch, liebe LINKE, hätte ich so einen Antrag für mehr Druck und schlechtere Arbeitsbedingungen in der Verwaltung wirklich am allerwenigsten erwartet. Wir sehen aber auch, dass seitdem dieses Gutachten veröffentlicht wurde, vermutlich deutlich mehr Wohnungen zweckentfremdet wurden, als von diesem Gutachten eigentlich prognosti- ziert, und wir bleiben da gerne gemeinsam wachsam. Dass wir heute diese Satzung für nicht sinnvoll halten, heißt nämlich nicht, dass wir das auch in Zukunft so tun und dass es immer so bleibt. Wir sollten die Situation in den nächsten Jahren wirklich genau beobachten. Herr Ober- bürgermeister, Sie haben es gerade schon angesprochen, der letzte Punkt des Änderungsan- trags umfasst einen Leerstandskataster, den auch wir GRÜNE schon beantragt haben. Weil wir da auch ein viel größeres Problem sehen, möchten wir diesen Punkt gerne getrennt abge- stimmt haben und dem würden wir heute auch folgen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ein weiteres Mal muss ich mein Stereotyp-Vorurteil über GRÜNE et- was differenzieren, denn was gerade eben ausgeführt wurde, entspricht uneingeschränkt auch der Auffassung der CDU-Fraktion. Es ist kein Anlass, für ein Zweckentfremdungsverbot einen Riesenaufwand zu treiben, bei dem wir jedenfalls nach heutiger Erkenntnislage nicht erwarten können, dass es unsere Probleme am Wohnungsmarkt in irgendeiner Weise spürbar entlastet. Sie müssen im Übrigen wissen, dass es Leerstand geben muss. In gewisser Weise ist er unver- meidlich und liegt in der Natur der Sache, weil sich einiges ändert. Wohnungen müssen auch einmal renoviert werden oder müssen freigehalten werden für einen anderen Zweck. Das nur so am Rande. Wenn Sie jetzt in der Konsequenz sagen, aber ein Leerstandskataster - sodass DIE LINKEN nicht ganz so im Regen stehen bleiben - würden wir schon gerne wünschen, das kann ich nicht nach- vollziehen, weil es eben mit einem Aufwand verbunden ist, der in keinem Verhältnis zu dem be- absichtigten Zweck stehen würde. – 3 – Also, den Antrag der LINKEN kann man wirklich mit gutem Gewissen ablehnen. Ansonsten neh- men wir die Verwaltungsinformationen gerne zur Kenntnis. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich kann mich nahtlos einfügen in das, was bereits gesagt wurde. Wir haben uns jetzt schon so oft mit dem Thema beschäftigt. Die Zahlen ändern sich nicht. Wir se- hen es genauso wie die GRÜNEN. Wir sind die letzte Partei. Ich glaube, es ist eines unserer gro- ßen Markenkerne als SPD auch hier in Karlsruhe, dass wir uns um den Wohnraum kümmern. Ich glaube, dass das auch hier niemand infrage stellt. Aber wir sind auch jemand, der vernünftig und verlässlich ist und auch einen Blick auf den Haushalt hat. Bei den Herausforderungen, die wir haben, und es sind wirklich immense Herausforderungen, vor denen wir stehen, müssen wir unsere personellen Ressourcen einfach sorgsam einsetzen. Für diese Promillebereiche, über die wir hier sprechen, vor allem bei der Zweckentfremdung, dafür dann zwei oder drei Stellen ein- zusetzen, wohlwissend, dass es vielleicht in ein paar Jahren fünf sind, das ist einfach kein Maß, hat kein Maß und kein Ziel. Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen enttäuscht von den LINKEN, weil ich mir ganz sicher bin, dass sie das genauso sehen, aber sie trotzdem hier ihrer Linie treu bleiben und versuchen, irgendwas zu erzwingen, auch wenn ihnen jeder sagt, dass es überhaupt gar keinen Sinn ergibt. Wir sind eher dafür, und da bitten wir auch um Geschlossenheit mit den anderen Parteien, dass wir Pro- gramme, die gut funktionieren, wie zum Beispiel unsere Wohnraumakquise stützen. Wir haben es gerade wieder gesehen, als wir Wohnraum für Geflüchtete gesucht haben, dass die Wohn- raumakquise in Karlsruhe einfach schon gut funktioniert, gut eingespielt ist und wir hier auch wirklich etwas erreichen können. Also lassen Sie uns lieber die Programme, die funktionieren, stützen. Lassen Sie uns eine Volkswohnung stützen. Da können Sie dann auch bei der nächsten Haushaltsberatung noch einmal Flagge bekennen. Aber lassen Sie uns wirklich nur Dinge tun und für Dinge Geld ausgeben, die dann auch zum Erfolg führen. Stadtrat Høyem (FDP): So schafft man unnötige Bürokratie. Der Ausgangspunkt ist, dass DIE LINKE eine Idee haben: Vermieter sind böse Kapitalisten, und die machen etwas schlecht, dann muss man ein Gutachten machen. Dann macht man ein Gutachten. Diese Gutachten sagen, nein, liebe LINKE, die Kapitalisten sind nicht hier in Karlsruhe so schlimm, die haben nicht etwas schlimm gemacht für Mieter. Dann sagen DIE LINKEN, ja, aber trotzdem. Nicht nur sagen DIE LINKEN das, auch die BNN tut das Gleiche. Die BNN macht einen großen Artikel über ein Prob- lem, das nicht existiert. Da kann man sagen, okay, falls die nichts anderes haben für die BNN, dann ist es gut. Aber dann machen die einen Leitartikel und in diesem Leitartikel schreiben die, ja, das ist kein Problem. Das ist richtig, aber man sollte ein Auge darauf halten. Und dieses „Au- gen drauf halten“ ist das, was DIE LINKE jetzt im Antrag macht, also mehr Bürokratie ohne Grund. Man kann doch nicht im Reallabor vorher oder später sagen, wir denken ideologisch, vielleicht könnte es ein Problem sein. Aber dieses Problem ist nicht hier, also müssen wir un- sere Ideologie ein bisschen zurückhalten. Ich bin sehr unglücklich, wenn die GRÜNEN jetzt böse mir gegenüber werden, aber ich kann den GRÜNEN ein wirkliches Lob heute geben. Zwei Mal haben sie wirklich im Reallabor sich bewegt, zwei Mal haben die abgestimmt. Man könnte hoffen, ich weiß es nicht, vielleicht ist es so, dass die Berlin-Regierung, das Reallabor sogar die GRÜNEN erreicht haben, und das wäre klar schön. – 4 – Stadtrat Schnell (AfD): Wir hatten das Thema bereits bei der Wirtschaftsförderung und im Hauptausschuss. Das Ergebnis des Prüfauftrags ist eindeutig. Es gibt keine nennenswerte Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe, weshalb wir guten Gewissens auf eine Zweck- entfremdungsverbotsatzung - furchtbares Wort - verzichten können. Aber manche haben wohl aus der jüngsten Geschichte nichts gelernt bzw. wünschen sich die Zeiten, in denen die herr- schende Ideologie weder Ochs noch Esel aufhalten sollte und deren Blockwart-Mentalität wohl zurück. Deshalb Nein zum Antrag der LINKEN. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Karlsruhe ein Problem. Wir haben zu knappen Wohnraum. Wir haben zu wenig Mietwohnungen für viele Menschen, die lange suchen müssen, wenn sie denn irgendwann mal Glück haben und eine Wohnung bekommen. Fünf Tatbestände der Zweckentfremdung sind mehr als 50 Prozent ge- werblich-beruflich genutzte Wohnungen, sind bauliche Veränderungen, die Wohnungen nicht mehr möglich machen, sind mehr als mehr Wochen pro Jahr Fremdbeherbergung, sind mehr als sechs Monate Leerstand und eben das Thema, ich sage es jetzt mal verkürzt, Abriss der Woh- nung. Von diesen Tatbeständen, glaube ich, ist das Thema Leerstand eines, dem wir uns wid- men müssen. Ich sage auch ganz klar, warum. Jede Wohnung, die heute leer steht, die dem Wohnungsmarkt zurückgeführt werden kann und vermietet wird, erspart uns Neubau, erspart uns Nachverdich- tung, erspart uns weitere Versiegelung. Deshalb ist für uns dieses Thema Leerstand eines, dem wir mehr Aufmerksamkeit schenken müssten. Ich verstehe nicht, warum die Stadt sich hier so sperrt. Wir sind mit der Vorlage nicht glücklich. Die Informationsvorlage geht von vielen Annah- men aus und bewegt sich im Promillebereich. Ich rede lieber von den vier bis fünf Wohnungen, die jedes Jahr in die Fremdvermietung abgleiten. Das sind im Laufe von Jahren nicht bloß 4 oder 5, sondern dann halt auch 50 und mehr. 50 Familien, die froh wären über eine Wohnung. Wir haben Zuzug, wir haben mehr Quadratmetermietwohnung pro Kopf. Wir können im Prinzip so viel mehr, also mehr Singlehaushalte, die mehr Wohnungen brauchen. Wir haben einfach eine Situation, die auch in der Veränderung der Gesellschaft bedingt ist, dass wir mehr Wohnungen brauchen, als wir in Karlsruhe haben. Karlsruhe gehört als Stadt zu denen, die tatsächlich als, wie sagt man da? Jetzt fehlt mir gerade der Begriff, ist egal, braucht es nicht. Wir haben Wohn- raumknappheit. Die Wohnraumakquise weiß, wovon ich rede. Die haben Mühe, Wohnungen zu finden. Warum sollte ein Leerstandskataster nicht in Verbindung mit der Wohnraumakquise tatsächlich auch uns Wohnungen in den Wohnungsmarkt zurückführen? Deshalb unsere Forderung, die Zweckentfremdungsverbotssatzung zu entwickeln, uns zum Be- schluss vorzulegen und damit auch ein Leerstandskataster zu schaffen, das dazu führen kann, dass Menschen wieder in Wohnungen kommen. Das wäre ein wichtiges Anliegen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Liebe Frau Binder, Sie meinten vielleicht „City“. Karlsruhe ist tat- sächlich eine Stadt, in der Wohnraum fehlt. Viele wollen nach Karlsruhe ziehen, weil Karlsruhe eine besondere und eine schöne Stadt ist, und dass das so ist, tragen wir hier als Gemeinderat und natürlich die Verwaltung bei. Unsere Fraktion hat die Stellungnahme, das Ergebnis des Prüfauftrages zur Kenntnis genommen und ist zufrieden und hat auch erkannt, dass wir kein Problem haben im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen. Denn Leerstand ist in diesem un- teren Bereich eine ganz normale Sache auf dem Markt. Es gibt keinen Anspruch auf Wohnraum für Menschen, die hierherziehen, wenn sie bereits in anderen Bereichen, Boom-Citys wie – 5 – München, Köln Frankfurt, versuchen eine Wohnung zu bekommen. Das ist fast ein Ding der Un- möglichkeit. So viel kann man gar nicht bauen. Deshalb sind wir mit der Antwort bzw. mit dem Prüfbericht zufrieden, auch mit der Antwort der Verwaltung auf den Zusatzantrag, der mich auch ein bisschen irritiert, dass man Ergänzungen zu allem Möglichen machen kann. Ich weiß auch nicht, ob man es an dieser Stelle einfach hätte weggelassen können. Wir werden das ablehnen, auch mit Blick auf die Kosten. Denn was bringt, es unseren Beschäftigungsbogen noch weiter zu spannen? Irgendwann wird er brechen und ich denke, so wie die Verwaltung es vorgeschlagen hat und ein Großteil meiner Vorredner, ist es richtig. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen. Ich entnehme dem, dass Sie die Informati- onsvorlage zur Kenntnis genommen haben und würde gleich auf den LINKEN-Antrag eingehen. Es war getrennte Abstimmung von Ziffer 3 erbeten worden Deswegen rufe ich jetzt die Ziffer 1 und die Ziffer 2 gemeinsam auf zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehr- heitliche Ablehnung. Ich rufe die Ziffer 3 auf, das ist das Leerstandskataster, und bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Ich glaube, wir müssen die Abstimmung wiederholen. Da sind einige ungläubige Gesichter, das man nachvollziehen kann. Ich glaube, es ist nachvollziehbar, dass wir jetzt nicht das richtige Er- gebnis erzwingen wollen, sondern hier haben offensichtlich einige Leute den Knopf nicht gefun- den. Ich versuche es jetzt noch mal. Die Ziffer 3, es geht um das Leerstandskataster, Ziffer 3 des LIN- KEN-Antrags, und das Votum bitte ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt gu- cken wir mal, wer da alles gedrückt hat. Gut, ich denke, das ist jetzt soweit nachvollziehbar. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. August 2022