Parksituation Stadtteilbibliothek Grötzingen
| Vorlage: | 2022/0442 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.04.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 04.05.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0442 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Parksituation Stadtteilbibliothek Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 04.05.2022 5 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat beschließt 1. die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Augustenburgstraße unweit der Bibliothek, der zeitlich auf die Öffnungszeiten der Bibliothek beschränkt ist. 2. die Einrichtung einer zulässigen Höchstparkzeit von zwei Stunden bei den vier Parkplätzen vor dem Schlossschul-Gebäude. Die Höchstparkzeit soll im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr gelten. Außerhalb dieser Zeiten gelten keine Beschränkungen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf Anfrage von mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern in Grötzingen im Hinblick auf die angespannte Parksituation in der Kirchstraße, schlägt die Ortsverwaltung folgende Parkregelung in diesem Gebiet vor. Die Parkflächen in dem verkehrsberuhigten Bereich bleiben weiterhin ohne zeitliche Einschränkungen nutzbar. Die vier öffentlichen Parkplätze (siehe Abbildung Punkt 1) vor dem Schlossschul-Gebäude werden zeitlich befristet (im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr). In diesem Zeitraum soll das Parken mit Parkscheibe mit einer maximalen Dauer von zwei Stunden erlaubt werden. In der Augustenburgstraße soll direkt nach der Fußgängerbrücke (siehe Abbildung Punkt 2) ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden. Dieser soll zu den Öffnungszeiten der Stadtteilbibliothek nur für Inhaber eines Behindertenparkausweises nutzbar sein. Außerhalb der Bibliotheks-Öffnungszeiten ist dieser für alle Verkehrsteilnehmende nutzbar. Aufgrund des Umstandes, dass sich im direkten Umfeld der Stadtteilbibliothek eine Brandschutzzone mit einem uneingeschränkten Haltverbot (Kirchstraße) und ansonsten ein Gehweg (Kirchstraße sowie Augustenburgstraße) befinden (siehe Abbildung Punkt 3), ist ein Behindertenparkplatz hier nicht umsetzbar. Für einen einfacheren Zugang zur Stadtteilbibliothek von der Kirchstraße aus wird des Weiteren ein Geländer an der Treppe angebracht. Nachrichtlich: Öffnungszeiten der Stadtteilbibliothek Grötzingen Mo. 14 bis 18 Uhr Di. 13 bis 17 Uhr Mi. geschlossen Do. 13 bis 18 Uhr Fr. 10 bis 12 und 14 bis 17 Uhr – 3 – Abbildung Satellitenbild Augustenburgstraße/Kirchstraße, Quelle: Google Maps 1 2 3 Bibliothek