Verbesserung der Haltemöglichkeiten bei der Kita
| Vorlage: | 2022/0435 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.04.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.05.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag SPD OR-Fraktion Gremium Termin Status öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates öffentlich Verbesserung der Haltemöglichkeiten bei der Kita Der Ortschaftsrat möge dem Antrag zustimmen und die Ortsverwaltung zur Umsetzung veranlassen. Antrag: Es ist zu prüfen, inwieweit die Parkplätze vor dem alten Friedhof und/oder diese neben der Kita, komplett oder zum Teil, zu „Elternhaltestellen“ gemacht werden können. Hierzu soll die erlaubte Parkzeit während der Bring- und Abholzeiten so kurz wie möglich gemacht werden. Die Kita-Leitung soll daraufhin die Eltern über die veränderte Parksituation und die damit verbundene Verbesserung der Sicherheit der Kinder hinweisen. Es ist hier zu verdeutlichen, dass das Parken direkt vor der Kita nicht nur verboten ist, sondern auch eine große Gefahr für ihre Kinder und alle anderen Verkehrsteilnehmer birgt. Sachverhalt: Die Parkplätze neben der Kita sowie die Parkplätze vor der alten Aussegnungshalle beim alten Friedhof sind häufig von Anwohnern und ansässigen Firmen annähernd dauerhaft in Beschlag genommen. Während der Bring- und Abholzeiten ist die Verkehrssituation in der Wettersteinstraße überfüllt und unübersichtlich. Dies birgt für die Kinder eine erhöhte Gefahr zwischen den parkenden Fahrzeugen übersehen zu werden und somit von vorbeifahrenden Fahrzeugen erfasst zu werden. Stellvertretend für die SPD OR-Fraktion: Mirko Hoffmann, Tino Huber
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stellungnahme zum Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion: Verbesserung der Haltemöglichkeiten bei der Kita Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 03.05.2022 3 ☒ ☐ Kurzfassung Im nahen Umfeld der Kita Katze sind ausreichend Kurzzeitparkplätze vorhanden. Die bestehende Beschilderung der Kurzzeitparkplätze wird vereinfacht und an die Öffnungszeiten der Kita angepasst. Die zusätzliche Einrichtung eines Elternhaltes ist nicht erforderlich. Das illegale Parken unmittelbar vor der Kita soll durch bauliche/gestalterische Elemente unterbunden beziehungsweise erschwert werden. – 2 – Ergänzende Erläuterungen Im nahen Umfeld der Kita Katze befindet sich der Parkplatz des alten Friedhofes entlang des Gebäudes Wettersteinstraße 13. Die dort vorhandenen acht Stellplätze sind als Kurzzeitparkplätze mit einer Parkdauer von einer Stunde ausgewiesen. Diese Parkplätze stehen jedoch nicht nur den Friedhofsbesuchenden zur Verfügung, sondern eignen sich unter anderem auch für Eltern zu den Hol- und Bringzeiten der Kita Katze. Bei einer Überprüfung vor Ort wurde festgestellt, dass die aktuelle Beschilderung nicht eindeutig festlegt, welche Parkplätze von der Kurzzeitregelung umfasst sind. Das bisherige Schild wird daher durch eine Anfangs- und eine Endbeschilderung ersetzt. Weiterhin wird die zeitliche Befristung vereinfacht und an die Öffnungszeiten der Kita angepasst. Die Kurzzeitparkplätze stehen zukünftig von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 bis 17 Uhr zur Verfügung. Durch die neue Beschilderung sollte es zukünftig auch zu weniger Einschränkungen durch dauerhaft parkende Fahrzeuge kommen. Die Verkehrsüberwachung wurde gebeten im Rahmen der personellen Möglichkeiten entsprechende Kontrollen durchzuführen. Eine Ausweisung von Stellplätzen speziell als Elternhalt wird im Ergebnis als nicht erforderlich erachtet. Die Möglichkeit zum kurzzeitigen Parken, die ein solcher Elternhalt erzielen soll, ist durch die entsprechend ausgewiesenen Parkplätze am Friedhof gegeben. Die Anzahl der vorhandenen Kurzzeitparkplätze erscheint sowohl für den Friedhof als auch für die Kita ausreichend. Von zusätzlichen Kurzzeitparkplätzen oder einem Elternhalt auf den vier Stellplätzen direkt neben dem Eingang der Kita Katze wird daher zunächst abgesehen. Um das illegale Parken unmittelbar vor der Kita zu unterbinden beziehungsweise zu erschweren, erstellt die Ortsverwaltung einen Vorschlag zur Installation baulicher/gestalterische Elemente. Die Straßenverkehrsstelle kann daraufhin absichernde Barken anordnen.