Menschen ohne Krankenversicherung in Karlsruhe
| Vorlage: | 2022/0425 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 19.04.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 31.05.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 14.04.2022 Vorlage Nr.: 2022/0425 Menschen ohne Krankenversicherung in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2022 24 x 1. Wie viele Menschen ohne Versicherungsschutz nahmen in Karlsruhe Gesundheitsleistungen über MediNetz oder andere Gesundheitsdienste innerhalb der letzten drei Kalenderjahre jährlich in Anspruch? 2. Wie viele Menschen ohne Versicherungsschutz wurden pro Jahr in den Karlsruher Kliniken innerhalb der letzten drei Jahre behandelt? 3. Wie viele Menschen ohne Versicherungsschutz leben schätzungsweise (aufgrund der Daten aus anderen vergleichbaren Städten in Verbindung mit Daten von MediNetz) in Karlsruhe? 4. Wie vielen Personen ohne Versicherungsschutz wurden in den letzten drei Jahren Hilfe zur Gesundheit nach SGB XII gewährt? 5. Welche Perspektiven können für die Menschen ohne Versicherungsschutz geschaffen werden? Wie bewertet die Verwaltung die Angebote eines Clearings und/oder eines Anonymen Krankenscheines als mögliche Lösungen? Es gibt trotz eines umfassenden Sozialversicherungssystem in Deutschland Menschen ohne Krankenversicherung. Dies kann Personen betreffen, die ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr begleichen können, genauso wie Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus, ohne Wohnsitz, ohne Papiere oder illegal Beschäftigte. Zur Bewahrung der Menschenwürde gehört eine ausreichende Gesundheitsversorgung. So wollen wir Grüne es nicht hinnehmen, dass Menschen, die in Karlsruhe leben, nicht medizinisch versorgt werden können. Mit dieser Anfrage wollen wir die "unsichtbaren Menschen", die oft illegal schweren Arbeiten nachgehen und keine adäquate Gesundheitsversorgung haben, sichtbar machen. Teilweise sind Menschen betroffen, bei deren Lebenssituation von Menschenhandel gesprochen werden muss, wie z.B. in der Armutsprostitution oder bei 24-Stunden-Betreuungskräften. Viele der Menschen, die vermeintlich ohne Versicherungsschutz sind, haben dennoch Leistungsansprüche, etwa nach SGB XII. Eine z.B. durch ein Clearing-Angebot durchgeführte frühzeitige Klärung, ob nicht doch ein Versicherungsschutz besteht, kann hier weiterhelfen und die Versorgung sichern. Bei fehlendem Versicherungsschutz können durch eine anderweitige Sicherung der medizinischen Versorgung, wie mit einem „Anonymen Behandlungs-/Krankenschein“, hohe Folgekosten vermieden werden. So kann z.B. eine mögliche Folge der fehlenden Versorgung eines Bluthochdrucks die Klinikeinweisung mit einer schwerwiegenderen Hirnblutung sein. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Über 40 Kommunen, wie Bonn, Duisburg und Wiesbaden haben daher den Anonymen Behandlungs- /Krankenschein eingeführt, um nach einer unabhängigen Prüfung die medizinische Versorgung zu ermöglichen (siehe: https://anonymer-behandlungsschein.de). Wir wollen wissen, wie die Stadtverwaltung diese Maßnahme einschätzt und ob das auch für Karlsruhe ein notwendiger und gangbarer Weg ist. Unterzeichnet von: Niko Riebel Verena Anlauf Jorinda Fahringer Christine Großmann Michael Borner Dr. Iris Sardarabady
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0425 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Menschen ohne Krankenversicherung in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2022 24 X 1. Wie viele Menschen ohne Versicherungsschutz nahmen in Karlsruhe Gesundheitsleistungen über MediNetz oder andere Gesundheitsdienste innerhalb der letzten drei Kalenderjahre jährlich in Anspruch? Hier liegen nur Zahlen von Medinetz vor: 2019 - 98 Personen 2020 - 98 Personen 2021 - 120 Personen Das Städtische Klinikum gibt an, in den letzten drei Jahren keine Patientinnen oder Patienten über Abrechnung statistisch erfasst zu haben, die über Medinetz vermittelt wurden. 2. Wie viele Menschen ohne Versicherungsschutz wurden pro Jahr in den Karlsruher Kliniken innerhalb der letzten drei Jahre behandelt? Die ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe behandeln jährlich mehrere Fälle von Personen, die keinen Versicherungsschutz haben und bei denen sie als Leistungserbringer keine Vergütung erhalten. In diesen Fällen verbleiben Kosten bei den ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe. Medinetz hat in den letzten drei Jahren jeweils drei Personen ohne Versicherungsschutz in eine der Karlsruher Kliniken vermittelt, insgesamt neun Personen. Im Städtischen Klinikum wird eine auswertbare Kennzeichnung von Patientinnen und Patienten ohne Versicherungsschutz im Krankenhausinformationssystem aus Datenschutzgründen nicht erhoben. Alle Behandlungen, die nicht einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder einem sonstigen Kostenträger in Rechnung gestellt werden können, werden dem Patienten / der Patientin als Selbstzahler/-in in Rechnung gestellt. Umgekehrt ist jedoch nicht jede Selbstzahlerin / nicht jeder Selbstzahler automatisch eine Patientin / ein Patient ohne Versicherungsschutz, sondern kann auch privat versichert oder beihilfeberechtigt sein. Nachvollziehen lässt sich der Umfang der nicht zu realisierenden Erlöse aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes bzw. Ablehnung durch den Sozialhilfeträger: Anzahl Patienten nicht realisierbarer Erlös 2019 36 ca. 100.00 Euro 2020 31 ca. 86.000 Euro 2021 33 ca. 150.000 Euro – 2 – 3. Wie viele Menschen ohne Versicherungsschutz leben schätzungsweise (aufgrund der Daten aus anderen vergleichbaren Städten in Verbindung mit Daten von MediNetz) in Karlsruhe? Medinetz führt in der Statistik 300 Personen in den letzten drei Jahren. 4. Wie vielen Personen ohne Versicherungsschutz wurden in den letzten drei Jahren Hilfe zur Gesundheit nach SGB XII gewährt? In der Sozial- und Jugendbehörde wurden in den letzten drei Jahren Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII für insgesamt 60 Personen ohne Versicherungsschutz gewährt. Zu 90 Prozent handelte es sich um Personen, die sich ohne festen Wohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe aufgehalten haben. Medinetz nennt 21 Personen. Das Städtische Klinikum unterscheidet in der Statistik zwischen ambulant und stationär behandelten Personen: ambulant stationär 2019 81 137 2020 73 122 2021 69 116 5. Welche Perspektiven können für die Menschen ohne Versicherungsschutz geschaffen werden? Wie bewertet die Verwaltung die Angebote eines Clearings und/oder eines Anonymen Krankenscheines als mögliche Lösungen? Der Gesetzgeber hat ein System für Personen ohne Versicherungsschutz geschaffen: Für Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB XII, die ohne Krankenversicherungsschutz sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Krankenbehandlung gegen Kostenerstattung durch den Sozialhilfeträger (§ 264 SGB V). Für Personen ohne Versicherungsschutz, die nicht im laufenden Leistungsbezug beim Sozialhilfeträger stehen, können im Bedarfsfall Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII erbracht werden (siehe Frage 4). Zu möglichen Perspektiven für Personen ohne Versicherungsschutz, außerhalb des Leistungssystems des Sozialhilfeträgers, kann seitens der Sozial- und Jugendbehörde keine fundierte Einschätzung abgegeben werden. Medinetz befürwortet die Einführung eines anonymen Krankenscheins oder einer Versicherungskarte. Das Städtische Klinikum würde sowohl das Angebot eines Clearings als auch die Einführung eines anonymen Krankenscheins sehr begrüßen. Bisher obliegt die Pflicht der Klärung eines eventuell bestehenden Krankenversicherungsschutzes ausschließlich dem Krankenhaus. Anträge auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialhilfeträger werden abgelehnt, solange die Bedürftigkeit der Patientin / des Patienten von Seiten des Krankenhauses nicht lückenlos nachgewiesen wurde bzw. ein anderer Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Oft scheitern eine Antragstellung und Klärung an der Mitwirkung der Patientin / des Patienten, weil diese/r z.B. beim Sozialamt nicht vorstellig werden möchte oder auch keine Pflichtversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse – 3 – beantragen möchte, weil sie/er dann für viele Monate Beiträge nachzahlen müsste, die sie/er nicht aufbringen können. Es erfolgt seitens der Sozialhilfeträger überwiegend eine Ablehnung in Fällen, in denen zum Beispiel mit wohnsitzlosen Patientinnen und Patienten der mehrseitige Antragsbogen auf Hilfe zur Gesundheit nach SGB XII zusammen zwar ausgefüllt wird (was durch Verständigungsprobleme häufig sehr zeitaufwändig ist), jedoch keine klaren Aussagen zum Einkommen gemacht werden. Die Bedürftigkeit ist dem Sozialhilfeträger damit nicht nachgewiesen. Die weiteren Recherchen seitens des Sozialhilfeträgers führen in der Regel nicht zu einem Erfolg, so dass die Kostenübernahme seitens des Sozialhilfeträgers abgelehnt wird. Die Einführung einer Clearingstelle, die diese sehr zeitaufwändige Recherche und Klärung für die Krankenhäuser vor der Leistungserbringung übernehmen würde bzw. die Vorlage eines anonymen Krankenscheins wäre für die Leistungserbringer eine deutliche Entlastung und Sicherstellung der Vergütung von Leistungen, die auch erbracht wurden. Selbstverständlich ist, dass alle Patientinnen und Patienten in einer Notsituation im Städtischen Klinikum behandelt werden, unabhängig davon, ob sich Erlöse realisieren lassen oder nicht.
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Niederschrift 39. Plenarsitzung des Gemeinderates 31. Mai 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 24 der Tagesordnung: Menschen ohne Krankenversicherung in Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2022/0425 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 15. Juni 2022