Beauftragung der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) zur Durchführung des straßen- und schienengebundenen ÖPNV im Stadtgebiet Karlsruhe und Betrauung Schlossgartenbahn und Turmbergbahn

Vorlage: 2022/0419
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.04.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.07.2022

    TOP: 6.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0419 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Beauftragung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) zur Durchführung des straßen- und schienengebundenen ÖPNV im Stadtgebiet Karlsruhe und Betrauung Schlossgartenbahn und Turmbergbahn Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.07.2022 12.3 x vorberaten Gemeinderat 26.07.2022 6.3 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die direkte Beauftragung der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH mit dem straßen- und schienengebundenen ÖPNV im Stadtgebiet Karlsruhe als öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB. Der ÖDA hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und endet am 30.06.2045. 2. Die VBK erbringt den ÖDA unter Erfüllung der im beigefügten Dokument „Öffentlicher Dienstleistungs-auftrag Stadtverkehr Karlsruhe“ mitsamt Anlagen geregelten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen werden unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und im Einklang mit den politischen Zielen der Strategiepapiere für den öffentlichen Verkehr festgelegt (Art. 2a Abs. 1 VO 1370/2007 i.d.F. der VO 2016/2338). 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister diesen Beschluss als Gesellschafterweisung gegenüber der Geschäftsführung der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) mit der Maßgabe umzusetzen, ihrerseits eine entsprechende Gesellschafterweisung gegenüber der Geschäftsführung der VBK zu erlassen. Ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit VBK – 2 – Der Gemeinderat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 6. Mai 2008 den Betrauungsbeschluss für die VBK über die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Durchführung des auf Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beruhenden öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) in der Stadt Karlsruhe gefasst. Die betreffende Weisung aus diesem Betrauungsbeschluss endet aufgrund europarechtlicher Vorgaben am 31. Dezember 2022, weshalb die Direktvergabe an die VBK zu diesem Zeitpunkt neu geregelt werden muss. Maßgeblich für die vorliegende Beauftragung ist das Rechtsregime der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (im Folgenden: VO 1370/2007). Die Verordnung ermöglicht es den Kommunen, kommunale Verkehrsunternehmen als interne Betreiber direkt zu beauftragen (Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007). Die Stadt Karlsruhe ist Aufgabenträgerin für den ÖPNV im Sinne des PBefG und damit zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007 zur Erteilung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA). Voraussetzung für eine Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB ist, dass der Auftrag nicht die Form einer Dienstleistungskonzession im Sinne der Vergaberichtlinien annimmt. Den Charakter einer Dienstleistungskonzession hat ein ÖDA nur dann, wenn das Verkehrs-unternehmen das Betriebsrisiko in wirtschaftlicher Hinsicht trägt. Nach der neueren Rechtsprechung führt die Existenz eines kommunalen Querverbundes, wie er in Karlsruhe besteht, dazu, dass das Unternehmen das Betriebsrisiko nicht trägt. Damit ist diese Voraussetzung in Karlsruhe erfüllt. Um das Kontrollerfordernis (Art. 5 Abs. 1 Satz 2VO 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GWB) zu erfüllen, muss die Stadt Karlsruhe als Aufgabenträgerin über die VBK eine ähnliche Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausüben. Nach § 108 Abs. 2 GWB wird die Ausübung einer solchen Kontrolle vermutet, wenn die Kommune einen ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft ausübt. Dabei kann die Kontrolle auch durch eine weitere juristische Person ausgeübt werden, die von der Kommune auf gleiche Weise kontrolliert wird. Diese Voraussetzung ist hier erfüllt. Die VBK steht zu 100 % im Eigentum der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH), die wiederum zu 100 % ein Tochterunternehmen der Stadt Karlsruhe ist, und gegenüber deren Geschäftsführung die Stadt Karlsruhe weisungsberechtigt ist. Daneben ist das sog. Wesentlichkeitskriterium (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB) zu beachten. Danach müssen mehr als 80% der Tätigkeiten der VBK der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von der Stadt Karlsruhe oder einer anderen, von ihr kontrollierten juristischen Person betraut worden ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, weil die nicht auf Betrauungen durch die Stadt Karlsruhe oder deren Gesellschaften zurückgehenden Tätigkeiten der VBK weniger als 20 % ihrer Umsätze ausmachen. Das Verfahren wurde schon im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 26.03.2019 dargestellt und der Beschluss zur notwendigen Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt eingeholt. Der sachliche Gegenstand dieses ÖDA umfasst die Verkehrsbedienung im öffentlichen Personenverkehrsdienst mit ober- und unterirdischen Straßenbahnen, Omnibussen und nach BOStrab fahrende Zwei-System-Bahnen als Gesamtleistung sowie die Sicherstellung der hierfür erforderlichen Leistungen. Dieser Gegenstand umfasst nahezu das vollständige Geschäft der VBK. Durch die lange Laufzeit erhält die VBK Planungssicherheit für die anstehenden Aufgaben, Investitionen und Finanzierungen. Die Laufzeit des ÖDA mit 270 Monaten (22,5 Jahre) ist europarechtlich durch die zu berücksichtigenden Investitionen begründet, damit sich die umfangreichen Investitionen der VBK in Infrastruktur und Fahrzeuge amortisieren können. Die Direktvergabe ermöglicht es der Stadt Karlsruhe, die Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Karlsruhe weiter durch ihr eigenes kommunales Verkehrsunternehmen VBK sicherzustellen und damit das – 3 – Karlsruher Modell zu erhalten und fortzuentwickeln. Darüber hinaus ermöglicht es der Stadt Karlsruhe, auf die Verkehre und die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Stadtgebiet einen direkten Einfluss auszuüben. Die Weiterbeschäftigung der Angestellten der VBK wird damit sichergestellt. Durch die Direktvergabe an die VBK kann auch der steuerliche Querverbund weiterhin genutzt werden. Der ÖDA enthält auch Betrauungsakte für die Schlossgartenbahn und die Turmbergbahn. Diese historisch- touristischen Bahnen sind bisher nicht in den allgemeinen ÖPNV in Karlsruhe integriert und müssen deshalb separat als „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (DAWI) betraut werden. Bestandteile des ÖDA: • Hauptdokument: „Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr Karlsruhe“ (ÖDA-Mantel). Dieses Dokument enthält die wesentliche Beschreibung des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags und wird um folgende Anlagen ergänzt: • Anlage Räumlicher Anwendungsbereich (Anlage 1) • Anlage Zuständigkeitsbereich der „Karlsruher Gruppe von Behörden“ (Anlage 2) • Anlage Fahrplanangebot und Qualitätsstandards (Anlage 3) • Anlage Infrastruktur (Anlage 4) • Anlage Regelung der Abläufe zur Änderung des Fahrplan- und Verkehrsangebots sowie der mobilitätsbezogenen Qualitätsstandards (Anlage 5) • Anlage Berechnung des zulässigen Ausgleichs, Trennungsrechnung und beihilferechtliche Abrechnung (Anlage 6) • Anlage Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (Anlage 7) • Anlage DAWI-Betrauung Schlossgartenbahn (Anlage 8) • Anlage DAWI-Betrauung Turmbergbahn (Anlage 9) • Anlage Berechnung des angemessenen Gewinns (Anlage 10) Weitere Anlagen elektronisch einsehbar (Anlage 1 – 8) Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die direkte Beauftragung der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH mit dem straßen- und schienengebundenen ÖPNV im Stadtgebiet Karlsruhe als öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB. Der ÖDA hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und endet am 30.06.2045. 2. Die VBK erbringt den ÖDA unter Erfüllung der im beigefügten Dokument „Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr Karlsruhe“ mitsamt Anlagen geregelten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen werden unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und im Einklang mit den politischen Zielen der Strategiepapiere für den öffentlichen Verkehr festgelegt (Art. 2a Abs. 1 VO 1370/2007 i.d.F. der VO 2016/2338). 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister diesen Beschluss als Gesellschafterweisung gegenüber der Geschäftsführung der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) mit der Maßgabe umzusetzen, ihrerseits eine entsprechende Gesellschafterweisung gegenüber der Geschäftsführung der VBK zu erlassen.

  • TOP6.3 Abstimmung
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 26.07.2022 TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Planungen Nahverkehr Punkt 6.1 der Tagesordnung: Fortschreibung des Nahverkehrsplans von 2014 Vorlage: 2022/0531 Punkt 6.2 der Tagesordnung: Abschluss eines Verkehrsvertrages für Netz 7a, Los 1 als Mitglie- der der "Karlsruher Gruppe von Behörden", gesellschaftliche Weisungen, Finanzierung der Verkehre und notwendige interkommunale Vereinbarungen mit dem Landkreis Calw Vorlage: 2022/0418 Punkt 6.3 der Tagesordnung: Beauftragung der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) zur Durchführung des straßen- und schienengebundenen ÖPNV im Stadtgebiet Karlsruhe und Betrauung der Schlossgartenbahn und Turmbergbahn Vorlage: 2022/0419 Beschluss: TOP 6.1 Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatung durch den Hauptausschuss zur Kenntnis. TOP 6.2 1. Der Gemeinderat ermächtigt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den Oberbürgermeis- ter als Vertreter der Stadt Karlsruhe innerhalb der „Karlsruher Gruppe von Behörden“ zum Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Verkehrsvertrages nebst Anlagen für Netz 7a, Los 1. Sofern Beschränkungen im Sinne des § 181 BGB beim Abschluss des Vertrages bestehen sollten, wird der Oberbürgermeister vorsorglich hiervon freigestellt. Nicht wesentliche und redaktionelle Änderungen des Vertragstextes können auch noch im Nachgang vorgenom- men werden. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, nach Vorberatung im Hauptaus- schuss, diesen Beschluss auch als Gesellschafterweisung gegenüber der Geschäftsführung der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH – KVVH mit der Maßgabe umzu- setzen, ihrerseits eine entsprechende Gesellschafterweisung gegenüber der Geschäftsfüh- rung der AVG zu erlassen. – 2 – 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die notwendigen haushälterischen Maßnahmen zur Finanzierung der Verkehre zu ergreifen. 4. Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den Oberbürgermeister zum Abschluss der als Anlage 2 beigefügten interkommunalen Vereinbarung mit dem Land- kreis Calw zu ermächtigen und die notwendigen Schritte umzusetzen. Nicht wesentliche und redaktionelle Änderungen des Vertragstextes können auch noch im Nachgang vorge- nommen werden. TOP 6.3 1. Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die direkte Beauftra- gung der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH mit dem straßen- und schienengebunde- nen ÖPNV im Stadtgebiet Karlsruhe als öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB. Der ÖDA hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und endet am 30.06.2045. 2. Die VBK erbringt den ÖDA unter Erfüllung der im beigefügten Dokument „Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr Karlsruhe“ mitsamt Anlagen geregelten gemeinwirt- schaftlichen Verpflichtungen. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen werden unter Be- achtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und im Einklang mit den politischen Zielen der Strategiepapiere für den öffentlichen Verkehr festgelegt (Art. 2a Abs. 1 VO 1370/2007 i.d.F. der VO 2016/2338). 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister diesen Beschluss als Gesellschafterwei- sung gegenüber der Geschäftsführung der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) mit der Maßgabe umzusetzen, ihrerseits eine entsprechende Gesellschafter- weisung gegenüber der Geschäftsführung der VBK zu erlassen. Abstimmungsergebnis: TOP 6.1: Kenntnisnahme, keine Abstimmung TOP 6.2: Bei 43 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt TOP 6.3: Bei 39 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen mehrheitliche Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. Juli 2022. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wir wünschen uns, dass der Punkt 6.3 einzeln abgestimmt wird, denn auch wenn wir heute wieder der einsame Rufer sein werden, sehen wir das als den nicht richtigen Weg an, der hier weiter verfestigt wird, dass wir bereit sind, viele Millionen für die Verlängerung der Turmbergbahn auszugeben. Ich habe mir das genau durchgelesen und bin über eine, in Anführungszeichen, Kleinigkeit gestolpert. Aber das ist für mich so symptomatisch, wie man Worte benutzt, die letztendlich nicht stimmen. Und zwar wird hier an einigen Stellen von einer historischen Bahn gesprochen. Es ist keine historische Bahn. Dann bitte ich auch, dass man das nicht in so einen Vertrag, in so ein Papier hineinschreibt. – 3 – Was ich mir wünsche heute, Herr Oberbürgermeister, und aber auch von Ihnen, Frau Erste Bür- germeisterin, ich würde heute gerne eine klare Aussage von Ihnen haben, ob auch diese zu- künftigen Millionen, was das Projekt kosten wird, auch auf den Prüfstand kommen, auf diesen viel berufenen Prüfstand, der immer wieder bemüht wird. Ich glaube, vor einigen Tagen haben Sie das auch wieder dezidiert gesagt, Herr Oberbürgermeister. Das würde ich jetzt gerne wis- sen. Kommt es auf den Prüfstand oder kommt es nicht auf den Prüfstand? Ich denke, das muss jetzt einfach in der Öffentlichkeit ganz klar formuliert werden. Mir ist jede Antwort recht, aber ich wüsste gerne heute, kommt es auf den Prüfstand oder kommt es nicht auf den Prüfstand. Der Vorsitzende: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Lassen Sie mich zu Ihrer letzten Frage Folgendes sagen. Wir haben von den Verkehrsbetrieben sehr intensiv, und das ist auch durch einen externen Gutachter geprüft worden, Einsparvorschläge abgefordert. Diese Einspar- vorschläge haben durchaus auch den Verzicht auf die Turmbergbahn und den Verzicht auf die Schlossgartenbahn vorgesehen. Diese Vorschläge haben im Aufsichtsrat keine Unterstützung gefunden, wie sollten sie auch, und sie sind deswegen nicht Teil des derzeitigen Sanierungs- o- der Kostendeckelungskonzeptes der VBK. Insofern ist auch das in dem Kontext geprüft worden. Hier steht sowieso immer alles zur Disposition und zur Diskussion. Insofern glaube ich, das, was Sie hier so implizit in den Raum stellen, dass hier diese Dinge nicht bedacht werden. Das trifft zumindest für VBK nicht zu, aber man ist nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis gekom- men. Es ist eine historische Bahn. Die ist so historisch, dass sogar für die Fortsetzung dieser Bahn eine Trasse freigehalten wurde. Die Fahrzeuge, die dann in Zukunft dort fahren, sind natürlich nicht historisch, und sie sind auch technisch und von der Art, wie die Bahn dann gestaltet wird, keine Kopie oder keine moderne Fortsetzung einer alten, sagen wir mal, so auch gestalteten Bahn. Aber so gesehen ist es ein bisschen ein müßiger Diskussionsprozess, ob es eine historische Bahn ist oder nicht. Es ist keine Sanierung der historischen Bahn. Die neuen Fahrzeuge sind auch si- cherlich nicht als historisch zu bezeichnen. Aber es ist eine historische Strecke, die jetzt sogar in ihrer ursprünglichen verlängerten Konzeption realisiert wird. So würde ich das einmal versu- chen, in aller Kürze hier zu beantworten. Wir werden die drei Vorlagen sowieso getrennt abstimmen, Herr Cramer, deswegen können wir Ihren Wunsch berücksichtigen. Ich rufe dann damit auf 6.1 und bitte um Ihr Votum. Nein, das ist nur eine Informationsvorlage, sehe ich gerade. Dann kann ich gleich 6.2 aufrufen, das ist der Abschluss eines Verkehrsvertrags für das Netz 7a. Das ist etwas relativ Historisches, was Sie jetzt beschließen. Aber das sieht man auch erst aus der Zukunft so. Da bitte ich um Ihr Votum. – Das ist einstimmige Zustimmung. Dann rufe ich auf 6.3, da geht es um die Beauftragung der VBK inklusive der Schlossgartenbahn und Turmbergbahn. Auch da bitte ich Sie um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustim- mung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 4 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. August 2022