Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe – aktueller Sachstand und weitere Schritte
| Vorlage: | 2022/0415/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 25.05.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 31.05.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0415/1 Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe – aktueller Sachstand und weitere Schritte: Frühkindliche Bildung stärker fördern Gremium Termin TOP ö nö Jugendhilfeausschuss 25.05.2022 3 x Gemeinderat 31.05.2022 6.1 x Der Punkt 2 der Beschlussvorlage wird ersetzt durch: Das gesamtstädtische Beitragsniveau gemäß Ziffer 3 der ergänzenden Erläuterungen (Seite 4 der Vorlage), wird angehoben. 40% der vorgeschlagenen Erhöhungen werden durch eine Anhebung des Erstkinderzuschusses kompensiert. In diesem Zug werden auch die Benutzungsentgelte für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen zum 1. September 2022 wie folgt in reduzierter Form angehoben: Gesamtstädtisches Beitragsniveau alte Beiträge seit 01.09.19 Erhöhung zum 01.09.22 - Vorlage - neue Beiträge zum 01.09.22 - Vorlage - Erhöhung zum 01.09.22 - reduziert - neue Beiträge zum 01.09.22 - reduziert - Kinder von 0 bis 3 Jahren: HT (pro Kind/Monat) 130 Euro 15 Euro 145 Euro 9 Euro 139 Euro VÖ (pro Kind/Monat) 180 Euro 20 Euro 200 Euro 12 Euro 192 Euro GT (pro Kind/Monat) 275 Euro 25 Euro 300 Euro 15 Euro 290 Euro Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt: HT (pro Kind/Monat) 70 Euro 10 Euro 80 Euro 6 Euro 76 Euro RG (pro Kind/Monat) 70 Euro 10 Euro 80 Euro 6 Euro 76 Euro VÖ (pro Kind/Monat) 90 Euro 15 Euro 105 Euro 9 Euro 99 Euro GT (pro Kind/Monat) 170 Euro 15 Euro 185 Euro 9 Euro 179 Euro Begründung/Sachverhalt: Die momentan steigenden Energiepreise und die zunehmende Inflation führen zu Preissteigerungen, die unseren gesamten Alltag spürbar teurer werden lassen. Besonders für Familien mit Kindern stellen diese Entwicklungen eine finanzielle Belastungsprobe dar. Auch wenn die Anhebung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus für Kindertagesstätten aufgrund von Personal- und Sachkostensteigerungen gut begründet und für eine künftig trägerübergreifend einheitliche Beitragsgestaltung unumgänglich ist, führt diese zu einer zusätzlichen Belastung in den beitragszahlenden Familien. – 2 – Der Gemeinderat hat im Zuge der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2019/20 einstimmig eine auskömmliche Finanzierung der Kita-Beitragszuschüsse beschlossen und sich dafür ausgesprochen, im Zuge des Stufenplans für gebührenfreie Kitas Gebührenerhöhungen künftig möglichst zu vermeiden. Diesem Beschluss haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, Die Linke und KAL/Die Partei am 21.07.2020 mit einem gemeinsamen Änderungsantrag Rechnung getragen, indem sie eine Beitragssteigerung für die Eltern um 3% verhindert und künftigen Erhöhungen durch eine Dynamisierung des Erstkinderzuschusses eine Absage erteilt haben. Dieser Beschluss wurde mehrheitlich im Gemeinderat gefasst und gilt nach wie vor unverändert. Mit Blick auf die städtischen Finanzen und die sonst notwendigen noch höheren Einsparungen in allen Bereichen kann das Niveau der Beiträge jedoch nicht auf dem jetzigen Niveau eingefroren bleiben. In Anbetracht dieser Situation ist auch ein vollständiger Ausgleich der Beitragssteigerungen durch die Anhebung der Erstkinderzuschüsse leider nicht möglich. Entgegen der geltenden Beschlusslage sieht die Verwaltung in ihrer Vorlage daher keine weitere Kompensation des steigenden Beitragsniveaus vor. Außerdem ist der Vorlage zu entnehmen, dass in den kommenden Jahren mit weiteren Beitragssteigerungen zu rechnen ist. In dieser schwierigen Gesamtlage und mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen für Familien schlagen die antragstellenden Fraktionen vor, 40% der vorgeschlagenen Erhöhungen des Beitragsniveaus durch eine Anhebung des Erstkinderzuschusses zu kompensieren. Die maximale zusätzliche Belastung für Eltern kann so z.B. für die Inanspruchnahme eines U3-Ganztagsplatzes von monatlich zusätzlichen 25 EUR auf 15 EUR reduziert werden. Indirekt profitieren davon alle beitragszahlenden Eltern – auch diejenigen, deren Kinder Kitas freier Träger besuchen, da auch hier leichte Anhebungen der Elternbeiträge absehbar sind. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, bei künftigen Anhebungen des städtischen Beitragsniveaus entsprechend der geltenden Beschlusslage Vorschläge zu unterbreiten, welche Möglichkeiten des Ausgleichs bestehen. Aufgrund der neuen Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten in Karlsruhe sind von den Beitragssteigerungen – ob in voller Höhe oder in reduzierter Form – die finanziell Schwächsten auch weiterhin nicht oder nur geringfügig betroffen. Für einen erheblichen Anteil aller Kitakinder sind bereits heute keine Beiträge mehr zu entrichten, eine weitere große Gruppe zahlt nur die Hälfte der geltenden Beiträge. Insgesamt steht die Stadt Karlsruhe also weiterhin zu ihrem langfristigen Ziel der beitragsfreien Kitas für alle Eltern. Unterzeichnet von: Benjamin Bauer Jorinda Fahringer Renate Rastätter Yvette Melchien Irene Moser Lüppo Cramer Max Braun
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Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0415/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe – aktueller Sachstand und weitere Schritte Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2022 6.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den interfraktionellen Änderungsantrag bezüglich der Senkung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus abzulehnen und die Erhöhung des Erstkinderzuschusses in das Vorgehen der grundsätzlichen Dynamisierung aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der interfraktionelle Änderungsantrag besteht aus zwei Elementen. Zum einen soll eine reduzierte Anhebung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus – um lediglich 60 Prozent der vorgeschlagenen Erhöhung – erfolgen. Gleichermaßen sollen auch die Benutzungsentgelte für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen zum 1. September 2022 erhöht werden. Dies bedeutet eine Reduzierung der in der Vorlage dargestellten Mehrerträge um rund 80.600 Euro auf 115.000 Euro jährlich (anteilig für 2022: auf circa 38.400 Euro). Die Annäherung aller Träger an das gemeinsame Beitragsniveau wird im geringeren Umfang erreicht. Zum anderen begehren die antragstellenden Fraktionen zusätzlich die Anhebung des Erstkinderzuschusses, um die vorgesehene Erhöhung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus zu 40 Prozent zu kompensieren. Die finanziellen Mehraufwendungen für die Anhebung des Erstkinderzuschusses zum 1. September 2022 betragen jährlich circa 850.000 Euro (anteilig für 2022: rund 283.400 Euro). Die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ ist entsprechend anzupassen. Eine Anhebung des Erstkinderzuschusses zum 1. März 2021 und eine entsprechende Dynamisierung in den Folgejahren wurde mit dem interfraktionellen Änderungsantrag vom 15. Juli 2020 (Vorlage Nr. 2020/0905) beschlossen. Diese Dynamisierung wurde im Jahr 2022 noch nicht umgesetzt. Mit Blick auf die Kosten bleibt es für die Träger wichtig, Tarifsteigerungen und inflationäre Entwicklungen auch in kommenden Jahren ausgleichen zu können. Um es den Trägern zu erleichtern, dennoch das gemeinsame Beitragsniveau zu erreichen, wird von der Verwaltung in der Vorlage eine grundsätzliche Dynamisierung der Kita-Finanzierung beziehungsweise Kita-Förderung – und nicht nur des Erstkinderzuschusses - vorgeschlagen. Die jeweils erforderliche Kompensation der allgemeinen Kostensteigerungen ist zu Beginn des Kindergartenjahres vorgesehen. Die Beschlussfassung hinsichtlich Höhe und Ausgestaltung soll jeweils im 1. Halbjahr eines Kalenderjahres erfolgen. Die Höhe der Dynamisierung soll sich an den Kostensteigerungen und damit grundsätzlich an den „Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände“ orientieren. Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung, den interfraktionellen Änderungsantrag bezüglich der Senkung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus abzulehnen und die Erhöhung des Erstkinderzuschusses in das Vorgehen der grundsätzlichen Dynamisierung aufzunehmen.
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