Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe – aktueller Sachstand und weitere Schritte

Vorlage: 2022/0415
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.04.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.05.2022

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 31.05.2022

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0415 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe – aktueller Sachstand und weitere Schritte Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 25.05.2022 3 x Gemeinderat 31.05.2022 6 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - den aktuellen Sachstand zur „Neuen Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe“ zur Kenntnis und be- schließt die weiteren Schritte wie folgt: 1. Die Frist für Kita-Träger, ihre Elternbeiträge so anzupassen, dass diese das städtische Beitragsniveau ma- ximal um 10 % überschreiten (Toleranzbereich), wird bis 31. August 2024 verlängert. Ab 1. September 2026 müssen die Elternbeiträge der Kita-Träger dem gesamtstädtischen Niveau ent- sprechen. 2. Das gesamtstädtische Beitragsniveau gemäß Ziffer 3 der ergänzenden Erläuterungen (Seite 4 der Vor- lage), wird angehoben. In diesem Zug werden auch die Benutzungsentgelte für die Betreuung in städti- schen Kindertageseinrichtungen zum 1. September 2022 erhöht. 3. Die Stadt Karlsruhe wird in den kommenden Jahren weiterhin ihre Kita-Förderung dynamisieren (Tarif- steigerungen und Inflation). 4. Die Verwaltung wird gemäß des schon vorliegenden Vorschlags zur Ausgestaltung der Standardkriterien mit der weiteren Ausarbeitung sowie der Einbindung dieser Kriterien in die Kita-Finanzierung beauftragt. Die erforderliche Anpassung der städtischen Förderrichtlinie wird dem Jugendhilfeausschuss/Gemeinde- rat zur Beschlussfassung zeitnah vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 2022: bis zu 65.200 Euro 2023 ff.: bis zu 195.600 Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläute- rungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Rückblick Das Thema „Neue Finanzierungsystematik für Kindertagestätten und Kinderkrippen in Karlsruhe“ wurde vom Gemeinderat Ende 2018 mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Elternbeiträge in den Kindertagesein- richtungen möglichst weitgehend zu verringern und gleichzeitig trägerübergreifend einheitlich zu gestalten sowie die Finanzierung mit Blick auf Steuerungsmöglichkeiten zu überprüfen beziehungsweise anzupassen. Zwischenzeitlich wurden erste Schritte erfolgreich umgesetzt. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei den kommunalen Benutzungsentgelten um „politische“ Kita-Beiträge handelt, wurden im Rahmen der freiwilli- gen Leistungen zusätzliche kommunale Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt. In diesem Zu- sammenhang wurde auch ein Beitragskorridor beziehungsweise Toleranzbereich bezogen auf die Elternbei- träge (gesamtstädtisches Beitragsniveau zuzüglich 10 Prozent) definiert. Mit Blick auf einen qualitativ hochwertigen Mindeststandard für Karlsruher Kindertageseinrichtungen wur- den unter Beteiligung des Arbeitsausschusses Karlsruher Kita-Träger Überlegungen zur Definition von ein- heitlichen Standards aufgenommen. 2. Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen Anfang 2022 werden für 45 Prozent des gesamten Platzangebots nichtstädtischer Träger dieselben Beiträge erhoben wie für entsprechende Plätze in städtischen Einrichtungen. Daneben befinden sich weitere drei Prozent der Plätze im Toleranzbereich von maximal plus 10 Prozent gegenüber dem gesamtstädtischen Bei- tragsniveau. Oberhalb des Toleranzbereichs liegen aktuell 52 Prozent der Plätze. Die Träger haben im Jahr 2019 beziehungsweise 2020 ihre Abschlusszahlen aus 2018 offengelegt, so dass entsprechend analysiert werden konnte, in welchem Umfang und warum das gesamtstädtische Beitragsni- veau nicht erreicht werden konnte. Die Gründe hierfür sind äußerst vielfältig und liegen insbesondere bei den Personalkosten, Sachausgaben, Raumkosten und einer geringen Auslastung. In Einzelgesprächen wurde sodann ausgelotet, welche Möglichkeiten es gibt, den Toleranzbereich zu erreichen. Einzelne Träger haben zugesagt, Veränderungen in der Kostenstruktur vorzunehmen, um zeitnah in den Toleranzbereich zu gelan- gen. Einige Träger haben dies bereits umgesetzt. Leider haben sowohl die Durchführung der Trägergespräche als auch die konkrete Arbeit an Veränderungen unter der Corona-Pandemie stark gelitten. Die Träger wie auch die Verwaltung waren durch die krisenbe- dingten Herausforderungen derart in Anspruch genommen, dass eine Bearbeitung der Thematik nur sehr eingeschränkt möglich war. Über Monate hinweg konnten pandemiebedingt keine Gespräche geführt wer- den. Die bisherigen Trägergespräche verdeutlichen, dass der gemeinderätliche Auftrag durch diese nicht kurzfristig erfüllt werden kann. Der Weg zu weiteren Beitragssenkungen hat sich durch die Ereignisse der letzten zwei Jahre deutlich verlängert. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den derzeitigen Karlsruher Kita-Trägern weiterhin Zeit zu geben, um notwendige Veränderungen ihrer Kostenstruktur vorzunehmen, um das Ziel, dass die Eltern- beiträge den 10 %-igen Toleranzbereich nicht überschreiten, bis spätestens 1. September 2024 zu errei- chen. Zum Abbau des 10-prozentigen Toleranzbereiches schlägt die Verwaltung einen weiteren Zweijahreszeit- raum vor, um zum 1. September 2026 somit ein verbindliches einheitliches gesamtstädtisches Beitragsni- veau zu erreichen, welches mit einem qualitativ hohen Mindeststandard einhergeht. Entsprechend sind auch die Qualitätsstandards (Ziffer 4.) im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans in die Kita-Förderung sukzes- sive einzubinden und entsprechend auszugestalten. – 3 – Die zusätzlichen zwei Jahre sollen zur Justierung beziehungsweise Umsetzung schon vorhandener Lösungs- möglichkeiten genutzt werden. Gemeinsam mit den Trägern, welche Elternbeiträge über dem Toleranzbe- reich erheben, wird die Verwaltung zum einen intensiv nach weiteren Lösungsmöglichkeiten auf Träger- seite suchen, zum anderen werden mit Blick auf die Einbindung der Standardkriterien in die Kita-Finanzie- rung die Praxis und die städtische Förderung insgesamt zu überprüfen, zu diskutieren und entsprechend anzugleichen sein. So haben die bisherigen Erfahrungen beispielsweise einen Anpassungsbedarf bei den Angebotsformen im HT/VÖ-Bereich sowohl in Bezug auf das gesamtstädtische Beitragsniveau, welches im Vergleich zu den an- deren Angebotsformen strukturell zu niedrig angesetzt ist, als auch bei den Erstkinderzuschüssen gezeigt. Diese Thematik wird unter Ziffer 3. erneut aufgegriffen. Es sei nochmals unterstrichen, dass in anderen Städten einheitliche Elternbeiträge schon lange existieren und in diesem Punkt in Karlsruhe ein gewisser Nachholbedarf besteht. Dass dies in einem gleitenden Über- gang in einem Zeitraum von insgesamt sieben Jahren (2019 bis 2026) realisiert wird, zeigt, dass die Stadt den Trägern ausreichend Zeit lässt, sich den Strukturen anzupassen. Allerdings soll die Einhaltung des einheitlichen gesamtstädtischen Beitragsniveaus dann ab 2026 auch wirk- lich verpflichtend sein. Dies wird dadurch deutlich gemacht, dass die Förderalternative 1 der oben genann- ten Richtlinie, für welche sich alle Kita-Träger im Stadtkreis Karlsruhe entschieden haben, von einem Einver- nehmen mit der Stadt bei den Elternbeiträgen abhängig gemacht werden wird. Dies ist deshalb erforder- lich, um Trägern, die sich konform verhalten, deutlich zu machen, dass keine Gleich- oder gar Besserstel- lung von Trägern erfolgt, welche sich nicht an die „Spielregeln“ halten. Die Gleichbehandlung aller Träger ist geboten. Für Träger, die bisher im Stadtkreis Karlsruhe keine Kindertageseinrichtung betreiben, ist die Einhaltung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus bei Inbetriebnahme von Kindertageseinrichtungen Voraussetzung für die Aufnahme in die städtische Bedarfsplanung. 3. Gesamtstädtisches Beitragsniveau ab 1. September 2022 In Bezug auf die von der Stadt vorgegebenen Elternbeiträge ist es zwingend, dass diese entweder dynami- siert werden oder ein sonstiger Ausgleich für die Träger im Rahmen deren Bezuschussung geschaffen wird. Anderenfalls geraten die freien Träger aufgrund der kontinuierlich steigenden Personalkosten und der Preissteigerungen im Sachkostenbereich in ein strukturelles Defizit. Dies muss vermieden werden. Im Jahr 2021 hat der Gemeinderat eine Erhöhung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus entgegen der Empfehlung der Verwaltung nicht befürwortet und stattdessen den Erstkinderzuschuss entsprechend er- höht. Auch im Jahr 2022 ist über die Kompensation der allgemeinen Kostensteigerungen zu entscheiden. In die- sem Zusammenhang ist das strukturelle Defizit im HT/VÖ-Bereich anzugehen. Dies ist in Bezug auf eine ge- rechte Verteilung der Kosten auf die Angebotsformen und der entsprechenden Kostendeckung erforderlich. Die Umsetzung kann hierbei grundsätzlich durch zwei Faktoren erfolgen; zum einen durch Anhebung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus und zum anderen durch Anpassung der maximalen Erstkinderzu- schüsse. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Stadt Karlsruhe schlägt die Verwaltung erneut vor, dieses Jahr keine Erhöhung bei den Erstkinderzuschüssen vorzunehmen. So soll auch der Ausgleich der ak- tuellen Kostensteigerungen ausschließlich durch Anhebung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus geschaf- fen werden. – 4 – In der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehene Entwicklung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus so- wie die erforderliche Erhöhung je Angebotsform dargestellt: Gesamtstädtisches Beitragsniveau seit 01.09.2019 - alt - Erhöhung zum 01.09.2022 zum 01.09.2022 - neu - prozentuale Erhöhung zum 01.09.2022 Kinder von 0 bis 3 Jahren: HT (pro Kind/Monat) 130 Euro 15 Euro 145 Euro 11,5 % VÖ (pro Kind/Monat) 180 Euro 20 Euro 200 Euro 11,1 % GT (pro Kind/Monat) 275 Euro 25 Euro 300 Euro 9,1 % Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt: HT (pro Kind/Monat) 70 Euro 10 Euro 80 Euro 14,3 % RG (pro Kind/Monat) 70 Euro 10 Euro 80 Euro 14,3 % VÖ (pro Kind/Monat) 90 Euro 15 Euro 105 Euro 16,7 % GT (pro Kind/Monat) 170 Euro 15 Euro 185 Euro 8,8 % Nach erfolgter Anpassung werden sich nach derzeitigem Stand nunmehr 75 Prozent aller Kita-Plätze auf dem gesamtstädtischen Beitragsniveau befinden. Weitere fünf Prozent liegen im Toleranzbereich. Für ledig- lich 20 Prozent der Plätze werden Elternbeiträge über dem Toleranzbereich erhoben. Diese Steigerungen sind angemessen, da die Erhöhungen erst zum neuen Kindergartenjahr wirksam wer- den. Die Anpassungen sind vor dem Hintergrund des gemeinderätlichen Auftrags eine elementare Notwen- digkeit. Mit Blick auf den zweiten Schritt im Rahmen der neuen Finanzierungssystematik - die Erweiterung der einkommensabhängigen Elternbeiträge über die Regelungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hinaus - ist die Erhöhung auch in Bezug auf Familien mit geringem Einkommen vertretbar. Zukünftig ist beabsichtigt, die jeweils erforderliche Kompensation der allgemeinen Kostensteigerungen grundsätzlich zu Beginn des Kindergartenjahres vorzunehmen. Die Beschlussfassung hierzu kann dann je- weils im 1. Halbjahr eines Kalenderjahres erfolgen. Mit diesen Anhebungen werden insbesondere die Sachkostenbestandteile finanziert, mit der allgemeinen kommunalen Förderung dagegen die Personalkosten. Etwaige Steigerungen bei den Arbeitgeberbruttoauf- wendungen werden durch die Anwendung des TVöD-SuE entsprechend der jeweiligen Förderquote berück- sichtigt. Die Anpassung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus hat, wie oben in der Tabelle dargestellt, eine Erhö- hung der Benutzungsentgelte für Betreuung in den städtischen Einrichtungen zur Folge. Die jährlichen Mehrerträge belaufen sich bei einer erfahrungsgemäßen Auslastung der Kitas von 93 Prozent auf rund 195.600 Euro jährlich (anteilig für 2022: bis zu 65.200 Euro). Sollte der Gemeinderat, wie im vergangenen Jahr, nicht eine Erhöhung des gesamtstädtischen Beitragsni- veaus beschließen, sondern würde sich stattdessen erneut für eine Erhöhung der Erstkinderzuschüsse aus- sprechen, hätte dies eine Ausweitung der freiwilligen Leistungen in Höhe von bis zu 2,1 Millionen Euro zur Folge. Dies ist in der aktuellen Haushaltssituation vor allem wegen der Auflagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe nicht umsetzbar. Die oben dargestellte Erhöhung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus führt bei einem gleichbleibenden 10-prozentigen Toleranzbereich natürlich auch zu dessen Ausweitung. Dadurch wird ein weiterer wesentli- cher Schritt für die Träger geschaffen, das Ziel zum 1. September 2024 zu erreichen. – 5 – 4. Standardüberlegungen Unter Beteiligung des Arbeitsausschusses Karlsruher Kita-Träger wurden in elf Sondersitzungen im Zeitraum von November 2019 bis Februar 2022 mit coronabedingten Unterbrechungen beziehungsweise Verzöge- rungen Kriterien für einen einheitlichen qualitativ hohen Mindeststandard in den Kitas erarbeitet. Über de- ren Ausgestaltung wurde viel diskutiert. Nicht immer konnte ein Konsens mit den Trägern erzielt werden. Vor dem Hintergrund eines hohen Qualitätsanspruches und um dem Wunsch der Träger zu entsprechen, soll im Rahmen der Standards größtmögliche Flexibilität in Bezug auf die pädagogischen Konzepte der Trä- ger erhalten bleiben. Mit Blick auf die bestehende Trägervielfalt sind dabei auch die Belange der „kleinen“ Träger zu berücksichtigen. Die als Anlage beigefügte gemeinsam erarbeitete „Übersicht zu den Standardüberlegungen“ stellt im Ergeb- nis die derzeitige städtische Förderung sowie den ersten Vorschlag der Verwaltung dar. Da alle freien Trä- ger im Stadtkreis Karlsruhe die Förderalternative 1 der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ gewählt haben, wurde diese als derzeitige städtische Förderung zu- grunde gelegt. Die Standardüberlegungen sind ein weiterer Baustein im Rahmen der neuen Finanzierungssystematik. Die Implementierung und Umsetzung erfolgen im weiteren Verlauf. Da die Qualitätsstandardkriterien letztlich mit einem einheitlichen gesamtstädtischen Beitragsniveau einhergehen und deren Einhaltung Vorausset- zung für die Förderung der Träger sein wird, darf auch hier ein finanzieller Ausgleich für die Träger nicht au- ßer Acht gelassen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Etablierung der Standardkriterien schrittweise erfolgen. Die Verwaltung wird darauf aufbauende Vorschläge sukzessive erarbeiten und dem Jugendhil- feausschuss sowie dem Gemeinderat zur Entscheidungsfindung vorlegen. Der Arbeitsausschuss Karlsruher Kita-Träger wird dabei eng eingebunden. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - den aktuellen Sachstand zur „Neuen Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe“ zur Kenntnis und be- schließt die weiteren Schritte wie folgt: 1. Die Frist für Kita-Träger, ihre Elternbeiträge so anzupassen, dass diese das städtische Beitragsniveau ma- ximal um 10 % überschreiten (Toleranzbereich), wird bis 31. August 2024 verlängert. Ab 1. September 2026 müssen die Elternbeiträge der Kita-Träger dem gesamtstädtischen Niveau ent- sprechen. 2. Das gesamtstädtische Beitragsniveau gemäß Ziffer 3 der ergänzenden Erläuterungen (Seite 4 der Vor- lage), wird angehoben. In diesem Zug werden auch die Benutzungsentgelte für die Betreuung in städti- schen Kindertageseinrichtungen zum 1. September 2022 erhöht. 3. Die Stadt Karlsruhe wird in den kommenden Jahren weiterhin ihre Kita-Förderung dynamisieren (Tarif- steigerungen und Inflation). 4. Die Verwaltung wird gemäß des schon vorliegenden Vorschlags zur Ausgestaltung der Standardkriterien mit der weiteren Ausarbeitung sowie der Einbindung dieser Kriterien in die Kita-Finanzierung beauftragt. Die erforderliche Anpassung der städtischen Förderrichtlinie wird dem Jugendhilfeausschuss/Gemeinde- rat zur Beschlussfassung zeitnah vorgelegt.

  • Anlage Neue Finanzierungssystematik
    Extrahierter Text

    Anlage JHA 25.05.2022, TOP 3 1 ÜBERSICHT ZU DEN STANDARDÜBERLEGUNGEN Vorbemerkung: Die Standardüberlegungen gemäß der folgenden Übersicht stellen einen weiteren Baustein im Rahmen der neuen Finan- zierungssystematik dar. Die Implementierung und Umsetzung erfolgen im weiteren Verlauf. Alle Veränderungen bei den Standards müssen jeweils intensiv auf ihre Finanzwirksamkeit untersucht werden. Besonders kostenwirksame Verände- rungen sind kurzfristig angesichts der bekannten weiteren Herausforderungen wahrscheinlich nicht realisierbar. Alle Ver- besserungen stehen deshalb mittelfristig unter einem Finanzierungsvorbehalt. Vor diesem Hintergrund soll die Etablierung der Standardkriterien schrittweise erfolgen. Die Verwaltung wird entsprechende Vorschläge sukzessive erarbeiten und Jugendhilfeausschuss sowie Gemeinderat zur Entscheidungsfindung vorlegen. Die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Träger von Kindertageseinrichtungen wird dabei eng eingebunden. Folgende Fördergrundlagen sind hierbei maßgeblich: ▪ "Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen" (Förderalternative 1) ▪ "Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen" ▪ "Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen" ▪ "Förderrichtlinie für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe". Neben der nachfolgend dargestellten Förderung gewährt die Stadt Karlsruhe zur Angleichung der Elternbeiträge der freien Träger an die Benutzungsentgelte der städtischen Einrichtungen Erstkinderzuschüsse für Karlsruher Kinder. Diese wurden im Rahmen der "Neuen Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe" in einem ersten Schritt zum 1. September 2019 deutlich erhöht. Eine weitere Anpassung erfolgte vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostensteigerungen zum 1. März 2021. Um Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten, werden Geschwisterkinderzuschüsse in Höhe des Elternbeitrags für Betreuung für Karlsruher Kinder gewährt. In einem zweiten Schritt erfolgte die Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung über die gesetzlichen Regelungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hinaus zum 1. März 2021. Standardkriterium derzeitige Förderung gemäß den oben genannten Grundlagen Vorschlag der Verwaltung und weiteres Vorgehen 1. Betreuungszeiten Platzsharing keine Einschränkung; förderfähiger Stellenschlüssel variiert nach Öffnungszeiten pro Woche Platzsharing grundsätzlich möglich GT: 8 bis max. 10 h/Tag VÖ: 6 bis max. 7 h/Tag HT: 4 bis max. 5 h/Tag Platzsharing grundsätzlich möglich; max. 2 Plätze pro Gruppe 2. Schließtage kein Minimum max. 30 Schließtage zzgl. 24.12. und 31.12. insgesamt 25 Schließtage inkl. 4 Tage für Planung und Teamentwicklung, zzgl. 24.12. und 31.12. 3. (Fach-)Personal Förderung der (Fach-) Personalkosten bis maximal förderfähigem Stellenschlüssel, Eingruppierung und Höhe der Bezüge bis maximal TVöD-SuE (Einflussgröße: Angebotsform, Förder- quote) letzte grundlegende Überarbeitung des förderfähigen Stellenschlüssels im Jahr 2011 bzw. 2012 Anpassung und transparente Darstellung des förderfähigen Stellenschlüssels sowie Verwaltungsoptimierung der Abrechnungs- modalitäten für Träger und Verwaltung Zusammensetzung des neuen maximal för- derfähigen Stellenschlüssels: = bisheriger förderfähiger Stellenschlüssel + Ausfallzeit + Verfügungszeit + Leitungszeit + Kooperation Kita-Grundschule Stellenzuschlag für die Anleitungszeit pro Auszubildende Mehrkosten durch temporären Einsatz ge- eigneter Kräfte bei Fachpersonalausfall werden nicht mehr spitz abgerechnet, son- dern künftig pauschal durch die Erhöhung der Förderquoten abgedeckt. Dafür entfällt die verwaltungsintensive Abrechnung im 2 Standardkriterium derzeitige Förderung gemäß den oben genannten Grundlagen Vorschlag der Verwaltung und weiteres Vorgehen Zusammenhang mit dem Einsatz von "ge- eigneten Kräften". Im Ergebnis:  mehr Flexibilität für die Träger sowie  Verwaltungsoptimierung 3.1 Ausfallzeiten grundsätzlich pauschal im förderfähigen Stellenschlüssel enthalten zukünftig Berücksichtigung mit 8 % (siehe Ziffer 3.) 3.2 Verfügungszeiten grundsätzlich pauschal im förderfähigen Stellenschlüssel enthalten zukünftig analog KVJS: 5 h/Woche pro Vollzeitfachkraft 3.3 Leitungszeiten Grundsockel: 6 Wochenstunden (0,15 VZW) ab 2. Gruppe: weitere 2 h/Woche je wei- tere Gruppe (0,05 VZW): 1 Gruppe 0,15 VZW 2 Gruppen 0,2 VZW 3 Gruppen 0,25 VZW 4 Gruppen 0,3 VZW 5 Gruppen 0,35 VZW 6 Gruppen 0,4 VZW usw. 1 Gruppe 0,15 VZW 2 Gruppen 0,2 VZW 3 Gruppen 0,25 VZW 4 Gruppen 0,3 VZW 5 Gruppen 0,35 VZW 6 Gruppen 0,4 VZW usw. (analog "Gute-Kita-Gesetz") 3.4 Ausbildung PiAE/FJH-Auszubildende: ab Ausbildungsjahrgang 2021/2022 ein/e PiAE/FJH pro Einrichtung und Jahrgang; ohne Anrechnung auf den förderfähigen Stellenschlüssel Anerkennungspraktikant*innen: Anrechnung auf den förderfähigen Stel- lenschlüssel mit 50 % Ergänzung der bisherigen Förderung um DHBW-Studierende ein/e PiAE/FJH/DHBW pro Jahrgang und Einrichtung im Ausbildungskontingent 3.5 Anleitung keine separate Förderung 2.000 Euro pro Jahr und Auszubildende/n (entspricht ca. 2 h/Woche) Ist momentan noch über Landesgesetze im Rahmen des "Gute-Kita-Gesetzes" (in 2021/2022) abgedeckt. 3.6 Übergang Kita-Grund- schule 1.000 Euro jährlich unabhängig der Ein- richtungsgröße in förderfähigen Stellenschlüssel integrie- ren (siehe Ziffer 3.); 1.000 Euro entspricht 1 h/Woche 3.7 Arbeitsrechtliche Strei- tigkeiten keine Förderung keine Förderung 4. Sachkosten (ohne Raumkosten) bisher keine Förderung genaue Begriffsdefinition mit Blick auf Transparenz und Gleichbehandlung aller Träger notwendig; konkrete Fördermöglichkeiten (z.B. neuer Förderbaustein oder prozentuale Zuord- nung zu bestehendem) werden im Zusam- menhang mit der weiteren Umsetzung der neuen Finanzierungssystematik erforderlich und zu einem späteren Zeitpunkt abschlie- ßend geklärt (siehe Vorbemerkung) 4.1 Arbeitssicherheit und - schutz in Räumen 4.2 Gesundheits- und Hygi- eneschutz 4.3 Brandverhütungsschau 4.4 Verbrauchsmaterial (z.B. Basteln, Putzmit- tel, pädagogisches Ma- terial) 4.5 Wartung (Aufzug, Lüf- tung, etc.) 4.6 EDV (Büro/Pädagogik) 4.7 Büro- und Geschäfts- ausstattung 3 Standardkriterium derzeitige Förderung gemäß den oben genannten Grundlagen Vorschlag der Verwaltung und weiteres Vorgehen 4.8 geringwertige Wirt- schaftsgüter 5. Raumkosten Gewährung von Investitionskosten-, Mietkosten-, Pachtzuschüssen, Erbbau- zinsermäßigungen und Nutzungsausfall- entschädigungen sowie Förderung der provisorischen Unterbringung Erhöhung erfolgte ab 1. Januar 2022. Nötige Erweiterung der Förderung wird im Zuge der weiteren Umsetzung der neuen Finanzierungssystematik zu einem späteren Zeitpunkt geklärt (siehe Vorbemerkung). 5.1 Investitionskosten / Ersatzbeschaffung / Instandhaltung und Re- paraturen bei Anmietung: - Erstausstattung mit Mobiliar und - Anlegen des Außengeländes werden einmalig bezuschusst. Darüber hinaus ist die Gewährung von Baukostenzuschüssen möglich. Diese werden, bei gleichzeitiger Gewährung von Miet- und Baukostenzuschüssen, auf den Mietkostenzuschuss angerechnet (kapitalisiert). im Eigentum befindliche Gebäude: - für Neubau, - Sanierungs-/Umbaumaßnahmen und - Bauwagen oder Vergleichbares bei Na- tur- und Waldkitas werden Investitionskostenzuschüsse ge- währt. Daneben wird unter bestimmten Voraus- setzungen auch eine Nutzungsausfallent- schädigung bezuschusst. 5.2 Außengelände einmaliger Zuschuss zum Anlegen des Au- ßengeländes (bis zu 150 m² pro Gruppe à 160 Euro/m²) 5.3 Mietkosten / Erbbauzins / Pacht Mietkostenzuschuss: in der Regel bis zu 12 Euro/m²; bei Neubau und generalsanierten bzw. er- weiterten Kindertageseinrichtungen, die ab 1. Januar 2022 in Betrieb gehen, grundsätzlich bis 14,50 Euro/m² Kalt- miete, für die anerkannte Nettogrundriss- fläche Erbbauzinsermäßigung: anteilige Übernahme möglich, detaillierte Berechnung für jeden Einzelfall erforder- lich. Pachtzuschuss: in Einzelfällen bspw. bei Natur- und Wald- kitas 5.4 Raumprogramm Es gilt weiterhin das "Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtun- gen aller Angebotsformen". 5.5 Facility Management und Reinigung denkbar wäre eine pauschalierte Förderung je Quadratmeter Im Zuge der weiteren Umsetzung der neuen Finanzierungssystematik wird Förde- rung ggfs. notwendig. (siehe Vorbemer- kung). 5.6 Energiekosten 4 Standardkriterium derzeitige Förderung gemäß den oben genannten Grundlagen Vorschlag der Verwaltung und weiteres Vorgehen 6. Einsatz von Nicht-Fach- kräften Förderung von "geeigneten Kräften" im Rahmen der sonstigen Maßnahmen mög- lich siehe hierzu grundsätzlich Ziffer 3. wird im Zuge der weiteren Umsetzung der neuen Finanzierungssystematik aufgegrif- fen (siehe Vorbemerkung) 6.1 FSJ und BFD FSJ und BFD werden vorrangig als beglei- tende Hilfe bei der Eingliederungshilfe eingesetzt und in diesen Fällen auch hier- über finanziert. Im Übrigen siehe Ziffer 6. vor dem Hintergrund der Fachkraftgewin- nung evtl. Förderung von bis zu zwei zu- sätzlichen BFD oder FSJ je Einrichtung denk- bar (unabhängig von den Leistungen der Eingliederungshilfe) 6.2 Ehrenamtliches Enga- gement / Elterninitiati- ven Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit (Eigenleistungen) im Rahmen der Investi- tionskostenbezuschussung möglich Arbeitsstunden in den Einrichtungen sind rückläufig, welche durch Beauftragung an Dritte kompensiert werden müssen. Diese Mehrkosten werden über die El- ternbeiträge und damit auch über die Erst- und Geschwisterkinderzuschüsse mitfinanziert. Davon sind grundsätzlich alle aber insbesondere die Elterninitiati- ven betroffen. Ehrenamt soll grundsätzlich Ehrenamt blei- ben und infolgedessen nicht über die Pflichtaufgaben eines Trägers hinaus geför- dert werden. Mit Blick auf die Trägerland- schaft und Vielfalt sollte das ehrenamtliche Engagement als Charakter der Elterninitiati- ven erhalten bleiben. 7. Inklusion und Sprach- bildung Inklusion: Stellenzuschlag von 0,1 Fachkräfte pro betreutem Kind mit anerkannter Behinde- rung altersunabhängig bzw. mit drohen- der Behinderung ab Vollendung des drit- ten Lebensjahres bis Schuleintritt Unabhängig davon werden pädagogische und/oder begleitende Hilfen über die Leistungen der Eingliederungshilfe ge- währt. Förderung des Heilpädagogischen Fach- dienstes von Reha Südwest Sprachbildung: Zuschuss für eine Sprachfachkraft sowie Gewährung von Fortbildungszuschüssen im Rahmen der Mittel für den Qualitäts- zirkel Die Qualitätskriterien werden derzeit im Rahmen der Konzepterstellung "Vielfalt nutzen und Bildung stärken: Qualität entwi- ckeln durch Vielfalt in Kindertageseinrich- tungen in Karlsruhe - ViBi-Q -" erarbeitet. Die Projektfinanzierung erfolgt aus Mitteln des "Gute-Kita-Gesetzes" über die Landes- förderung der trägerspezifischen innovati- ven Projekte (TiP). 8. Overhead nicht berücksichtigt prozentuale Förderung in Abhängigkeit der Fachpersonalkosten, damit indirekt Dyna- misierung berücksichtigt wird wird im Rahmen der Umsetzung weiterer Schritte im Zusammenhang mit der neuen Finanzierungssystematik relevant (siehe Vorbemerkung) 8.1 Administration 8.2 Presse 8.3 Versicherung 8.4 Personalakquise 9. Qualitätsmanagement und Qualitätsentwick- lung wird nicht explizit gefördert; ist indirekt in bisherigen Förderbausteinen teilweise enthalten wird derzeit im Rahmen der Konzepterstel- lung "ViBi-Q" erarbeitet und wird im Rah- men der Umsetzung weiterer Schritte im Zusammenhang mit der neuen Finanzie- rungssystematik relevant 9.1 Qualifizierung von Fachpersonal allgemeines Fortbildungsbudget Fortbildungsbudget beibehalten 5 Standardkriterium derzeitige Förderung gemäß den oben genannten Grundlagen Vorschlag der Verwaltung und weiteres Vorgehen 9.2 Profilierung / Multiprofessionalität / Konzeptionierung siehe Ziffer 9. Konkret wird bei eingruppigen Einrichtun- gen bzw. Natur- und Waldkitas ein indivi- dueller Stellenzuschlag von 0,2 Fachkräfte gewährt. siehe Ziffern 3. und 9. 9.3 Fachberatung (FB) keine Förderung Förderung der Fachberatung ohne Fach- und Dienstaufsicht im Umfang von 2 h/Wo- che 9.4 Qualitätssicherung / Qualitätssysteme siehe Ziffer 9. wird im Rahmen der Umsetzung weiterer Schritte im Zusammenhang mit der neuen Finanzierungssystematik relevant (siehe Vorbemerkung) 9.5 Digitalisierung nicht berücksichtigt Entwicklung eines Digitalisierungskonzepts vorgesehen 9.6 zusätzliche Kosten für Eltern (z. B. Ausflüge) keine Förderung keine versteckten Elternbeiträge wie z.B. Obst-, Sprudel- oder Windelgeld; wird im Rahmen der Umsetzung weiterer Schritte im Zusammenhang mit der neuen Finanzierungssystematik relevant (siehe Vorbemerkung) 10. Platzvergabe und -be- legung (Kita-Portal) verpflichtende Teilnahme am Kita-Portal verpflichtende Teilnahme am Kita-Portal 11. Verpflegung nicht von Gemeinderatsbeschluss umfasst 12. Sonstiges 12.1 Eingewöhnung - "ein- heitlicher" Umgang im Rahmen der Beitragser- hebung bisher in Trägerhoheit wird im Rahmen der Umsetzung weiterer Schritte im Zusammenhang mit der neuen Finanzierungssystematik relevant 12.2 Auslastung - Umgang mit "Platzfreihaltun- gen" Belegung in VÖ Ü3-Gruppen: bereits mit 22 Plätzen als voll belegt för- derfähig anerkannt, statt mit möglichen 25 Plätzen (entspricht 88%) sind Plätze temporär nicht belegt, keine Auswirkung auf die Förderung VÖ Ü3: 22 von möglichen 25 Plätzen (ent- spricht 88 %) übrige Angebotsformen: 90 %Auslastung zum Stichtag 01.03. werden als voll belegt förderfähig anerkannt 12.3 Umgang mit Beitrags- ausfällen Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsübernahme über die gesetzlichen Regelungen der Wirtschaftlichen Jugend- hilfe hinaus Wirkung dieser Maßnahme wird evaluiert und ggfs. nachgesteuert

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    Jugendhilfeausschuss Am 25. Mai 2022 Tischvorlage zu TOP 3 „Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe – aktueller Sachstand und weitere Schritte “ 2 Tischvorlage in Ergänzung zur Vorlage 1. Übersicht „Entwicklung gesamtstädtisches Beitragsniveau und Erstkinderzuschüsse“ gesamtstädtisches Beitragsniveau (BN) seit 01.09.2019 maximaler Erstkinder- zuschuss (EKZ) seit 01.03.2021 BN + EKZ seit 01.03.2021 Erhöhung BN zum 01.09.2022 gesamtstädtisches Beitragsniveau ab 01.09.2022 BN + EKZ ab 01.09.2022 Kinder von 0 bis 3 Jahren: HT 130 Euro 96 Euro 226 Euro 15 Euro 145 Euro 241 Euro VÖ 180 Euro 117 Euro 297 Euro 20 Euro 200 Euro 317 Euro GT 275 Euro 177 Euro 452 Euro 25 Euro 300 Euro 477 Euro Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt: HT 70 Euro 53 Euro 123 Euro 10 Euro 80 Euro 133 Euro RG 70 Euro 53 Euro 123 Euro 10 Euro 80 Euro 133 Euro VÖ 90 Euro 55 Euro 145 Euro 15 Euro 105 Euro 160 Euro GT 170 Euro 113 Euro 283 Euro 15 Euro 185 Euro 298 Euro Alle Angaben grundsätzlich pro Kind und Monat. prozentuale Erhöhung BN zum 01.09.2022 prozentuale Erhöhung BN+EKZ (01.03.2021 – 01.09.2022 = 18 Monate) entspricht einer prozentualen Erhöhung für 12 Monate Kinder von 0 bis 3 Jahren: HT 11,5 % 6,6 % 4,4 % VÖ 11,1 % 6,7 % 4,5 % GT 9,1 % 5,5 % 3,7 % Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt: HT 14,3 % 8,1 % 5,4 % RG 14,3 % 8,1 % 5,4 % VÖ 16,7 % 10,3 % 6,9 % GT 8,8 % 5,3 % 3,5 % 2. Übersicht „Entwicklung der einkommensabhängigen Beitragsstaffelung“ Jahr Anzahl Kita-Plätze Kostenübernahmefälle gesamt teilweise vollständig absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent 2018 11.059 1.292 11,7% 344 3,1% 948 8,6% 2019 11.388 1.177 10,3% 61 0,5% 1.116 9,8% 2020 11.494 1.159 10,1% 58 0,5% 1.101 9,6% 2021 11.499 1.279 11,1% 29 0,3% 1.250 10,9% Alle Angaben zum Stichtag 31. Dezember eines Jahres. Im Vergleich sind die Zahlen der teilweisen Kostenübernahmefälle von 2018 auf 2019 deutlich zurückgegangen, wohingegen bei der vollständigen Kostenübernahme ein Anstieg zu verzeichnen war. Dies resultierte insbesondere aus der Neufassung von § 90 SGB VIII zum 1. August 2019 und damit aus der Erweiterung des Anwendungsbereiches für die vollständige Kostenübernahme auf Eltern oder Elternteile, die Wohngeld oder Kinderzuschlag (gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz) beziehen. Die Fallzahlen im Jahr 2020 sind vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wenig aussagekräftig. 3 3. Ergänzung zur Beschlussvorlage Beschlussziffer 3. – „Dynamisierung“ Um das gemeinsame Ziel eines einheitlichen gesamtstädtischen Beitragsniveaus zu erreichen, ist es für die Träger notwendig, die Kostensteigerungen bei den Ausgaben (durch Personal-, Sach-, Raumkosten) mittels entsprechender Erhöhungen bei den Einnahmen (insbesondere durch städtische Personalkosten-, Mietkosten-, Fortbildungs-, Erst- und Geschwisterkinderzuschüsse sowie Elternbeiträge) auszugleichen. Aus diesem Grund wurde mit dem interfraktionellen Änderungsantrag (Vorlage Nr. 2020/0905) die Anhebung des Erstkinderzuschusses zum 1. März 2021 und die entsprechende Dynamisierung beschlossen. Im Hinblick auf die Kosten bleibt es für die Träger wichtig, Tarifsteigerungen und inflationäre Entwicklungen auch in kommenden Jahren ausgleichen zu können. Um es den Trägern zu erleichtern, dennoch das gemeinsame Beitragsniveau zu erreichen, wird eine grundsätzliche Dynamisierung der Kita-Finanzierung beziehungsweise Kita-Förderung – und nicht nur des Erstkinderzuschusses - vorgeschlagen. Die jeweils erforderliche Kompensation der allgemeinen Kostensteigerungen ist zu Beginn des Kindergartenjahres vorgesehen. Die Beschlussfassung hinsichtlich Höhe und Ausgestaltung soll jeweils im 1. Halbjahr eines Kalenderjahres erfolgen. Die Höhe der Dynamisierung soll sich an den Kostensteigerungen und damit grundsätzlich an den „Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände“ orientieren.

  • Protokoll GR 31.05.2022 TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 39. Plenarsitzung des Gemeinderates 31. Mai 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinder- krippen in Karlsruhe – aktueller Sachstand und weitere Schritte Vorlage: 2022/0415 Punkt 6.1 der Tagesordnung: Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kin- derkrippen in Karlsruhe – aktueller Sachstand und weitere Schritte: Frühkindliche Bildung stärker fördern Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, SPD, KAL/Die PARTEI Vorlage: 2022/0415/1 Beschluss: 1. Die Frist für Kita-Träger, ihre Elternbeiträge so anzupassen, dass diese das städtische Bei- tragsniveau maximal um 10 % überschreiten (Toleranzbereich), wird bis 31. August 2024 ver- längert. Ab 1. September 2026 müssen die Elternbeiträge der Kita-Träger dem gesamtstädtischen Niveau entsprechen. 2. (Geändert durch Änderungsantrag) Das gesamtstädtische Beitragsniveau gemäß Ziffer 3 der ergänzenden Erläuterungen (Seite 4 der Vorlage), wird angehoben. 40% der vorgeschlage- nen Erhöhungen werden durch eine Anhebung des Erstkinderzuschusses kompensiert. In diesem Zug werden auch die Benutzungsentgelte für die Betreuung in städtischen Kinderta- geseinrichtungen zum 1. September 2022 wie folgt in reduzierter Form angehoben: Gesamtstädtisches Beitragsniveau alte Beiträge seit 01.09.19 Erhöhung zum 01.09.22 - Vorlage - neue Beiträge zum 01.09.22 - Vorlage - Erhöhung zum 01.09.22 - reduziert - neue Beiträge zum 01.09.22 - reduziert - Kinder von 0 bis 3 Jahren: HT (pro Kind/Monat) 130 Euro 15 Euro 145 Euro 9 Euro 139 Euro VÖ (pro Kind/Monat) 180 Euro 20 Euro 200 Euro 12 Euro 192 Euro GT (pro Kind/Monat) 275 Euro 25 Euro 300 Euro 15 Euro 290 Euro – 2 – Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt: HT (pro Kind/Monat) 70 Euro 10 Euro 80 Euro 6 Euro 76 Euro RG (pro Kind/Monat) 70 Euro 10 Euro 80 Euro 6 Euro 76 Euro VÖ (pro Kind/Monat) 90 Euro 15 Euro 105 Euro 9 Euro 99 Euro GT (pro Kind/Monat) 170 Euro 15 Euro 185 Euro 9 Euro 179 Euro 3. Die Stadt Karlsruhe wird in den kommenden Jahren weiterhin ihre Kita-Förderung dynami- sieren (Tarifsteigerungen und Inflation). 4. Die Verwaltung wird gemäß des schon vorliegenden Vorschlags zur Ausgestaltung der Stan- dardkriterien mit der weiteren Ausarbeitung sowie der Einbindung dieser Kriterien in die Kita-Finanzierung beauftragt. Die erforderliche Anpassung der städtischen Förderrichtlinie wird dem Jugendhilfeausschuss/Gemeinderat zur Beschlussfassung zeitnah vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Einstimmige Zustimmung zu Ziffern 1, 3 und 4 Ziffer 2 geändert durch Zustimmung zum Änderungsantrag Änderungsantrag: bei 26 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 25. Mai 2022: Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass wir jetzt noch eine Stellungnahme nachgereicht haben mit den Beträgen und auch der Einsortierung in die Systematik. Bürgermeister Lenz: Zunächst der Dank an Sie, die Fachpolitik der Jugendhilfe. Es ist nicht oft so, dass wir den Arbeitsausschuss, den der Jugendhilfeausschuss sich selbst gegründet hat, ein- berufen. Aber die Tiefe und Komplexität der Thematik hatte dies erfordert. Es war sicherlich nicht vergnügungssteuerpflichtig für diejenigen, die auch noch an beiden Beratungen teilge- nommen haben. Mein Dank gilt natürlich auch meiner Fachverwaltung, denn eines ist uns allen klar, diese Thematik weiterzuführen vor diesen Kulissen, die Sie alle kennen, die ich nicht näher beschreiben brauche, ist schon eine ganz besondere Herausforderung. Deswegen lassen Sie mich zunächst dasjenige berichten, in dem wir uns einig sind. Sie schauen auf die Beschlussvorlage, Sie sehen vier Ziffern und der Jugendhilfeausschuss empfiehlt Ihnen die Annahmen der Beschlussziffern 1, 3 und 4. Das ist schon einmal etwas und nicht ganz we- nig. Ein Rückblick zur historischen Einordnung, und das ist auch nicht ganz unbedeutend: Vor über 25 Jahren, einem Vierteljahrhundert, hat unsere Stadt die Geschwisterkindregelung einge- führt. Das heißt, über zwei Jahrzehnte werden Eltern an dieser Stelle nicht nur entlastet wie auch einkommensschwache Bevölkerungskreise. So sind bis heute über 30 Prozent der Kinder in den Kitas beitragsfrei. Also haben wir ein großes Stück des grundsätzlichen Ziels dieser Her- ausforderung schon erreicht. Zweite Bemerkung, wir haben auch die Herkulesaufgabe, nämlich diese Aufholjagd der Schaf- fung Kitaplätze mit Abermillionen Euro im letzten Jahrzehnt, also 2000 bis 2010 und das letzte – 3 – Jahrzehnt, bewerkstelligt und nicht zu vergessen, wir machen etwas gegen den Fachkräfteman- gel wie kaum eine andere Großstadt in Deutschland, Baden-Württemberg schon gar nicht. Das wissen Sie, wir geben fünf bis sieben Millionen jedes Jahr für die sogenannten PIA-Plätze aus. Auch das kann sich alles sehen lassen. Wozu führt dieses besondere Engagement? Zu einem sehr geringen Anteil an städtischen Kitaplätzen. Wir haben nicht einmal 20 Prozent. Aufgrund unserer sehr guten Förderbedingungen sind wir immer in der Lage oder müssen die Kitas auch ausschreiben und das führt zu einer besonderen Qualität, ob privater Träger, ob kirchlicher Trä- ger, ob Verbände, Initiativen, wer auch immer, und darauf können wir auch stolz sein. Jetzt stehen wir vor der Herausforderung, von Ihnen auf den Weg gebracht 2018, eine Reform der gesamten Finanzierungssystematik dessen, was wir gemeinsam über Jahrzehnte geschaffen haben. Diese Reform ist jetzt im Moment nicht ganz trivial. Das sieht man auch am Änderungs- antrag, und das war auch die Andeutung mit der Kulisse, die uns umgibt, und die besondere Kulisse heißt natürlich Finanzpolitik. Mit der Herkulesaufgabe des letzten Jahrzehnts, der Schaf- fung der Kitaplätze, folgt jetzt unserer Ansicht nach eine Jahrzehntaufgabe. Ich finde es auch richtig und gut, dass wir uns jetzt nicht wegducken, mit welchen Begründungen auch immer, sondern meine Verwaltung einen Weg gesucht hat. Darum geht es ja. Jetzt darf ich das Ziel einmal vorlesen, um was es uns letztendlich allen geht. Die neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe haben Sie auf den Weg gebracht, um Eltern- beiträge in den Kindertageseinrichtungen möglichst weitgehend zu verringern und gleichzeitig trägerübergreifend einheitlich zu gestalten sowie die Finanzierung mit Blick auf Steuerungs- möglichkeiten zu überprüfen bzw. anzupassen. Da bedanke ich mich für den Änderungsantrag, der nämlich die Ziffer 3, die unstrittig ist, eigentlich besonders unterstreicht. Ich reduziere die Komplexität und, Herr Stadtrat Kalmbach, Sie waren einer der Mithauptdiskutanten in den bei- den Sitzungen, haben eben auch gesagt, man darf nicht so weitreichend und im Gemeinderat diskutieren. Deswegen reduziere ich diese Komplexität dieser ganzen Thematik an dieser Stelle auf diese Ziffer 3. Ich sehe in der Dynamisierung, die Sie uns auch mit auf den Weg gegeben haben in den Haushaltsberatungen, eine Chance, nicht gegen den Änderungsantrag zu steuern, sondern mitzusteuern. Sollte Ziffer 2 unserer Vorlage nicht gefolgt werden, dann gehe ich da- von aus, dass eben diese Ziffer 3, die Dynamisierung, eine Steuerungsmöglichkeit sein wird, dieses Auseinanderklaffen der Beiträge, und darum geht es uns hauptsächlich, endlich in den Griff zu bekommen, dass freie Träger nicht mehr und andere nicht-städtische mehr verlangen als die städtischen Einrichtungen. Sollte dieser Ziffer 2 nicht gefolgt werden, dann werden in einem der nächsten Jugendhilfeausschüsse natürlich berichten, auch in den nächsten Haus- haltsberatungen, natürlich auch in allen Diskussionen zur Haushaltssicherung, ob es uns gelingt, in unserem Budget hier entsprechend mitzusteuern, eventuell gegenzusteuern. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Als Sie gerade angefangen haben, Herr Bürgermeister Lenz, hat meine Uhr einen ungewöhnlich erhöhten Puls gemeldet. Das hat gar nichts mit dem Inhalt Ihrer Aus- führungen zu tun, sondern vermutlich eher mit der Komplexität, die Sie gerade zu Recht be- schrieben haben, dieses Themas. Ich kann mich nur anschließen, es fühlt sich manchmal an, all diese Ziele ineinander zu vereinen, als würden wir hier die Quadratur des Kreises versuchen. Auf diesem gemeinsamen Weg hin zu einem gesamtstädtisch gemeinsamen Beitragsniveaus und ganz langfristig gesehen dann eben auch hin zu kostenfreien Kitas müssen wir immer wie- der nachjustieren. Heute ist so ein Tag, wir müssen nachjustieren. Die vorgeschlagene Verlän- gerung der Fristen für die freien Träger zur Anpassung ihrer Beiträge ist pandemiebedingt ein notwendiger Schritt der Nachjustierung, den wir deswegen auch gerne so mitgehen. Auch das Zwischenergebnis bei den künftigen gemeinsamen Standards für alle Einrichtungen ist ein wich- – 4 – tiger Schritt in diese gemeinsame Richtung. Auch wenn jetzt noch nicht alle Details ganz klar sind, gehen wir das natürlich auch mit. Worüber, und das haben Sie gerade richtig gesagt, keine Einigkeit besteht, ist die Anhebung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus in der vorgeschlagenen Höhe, und das ohne zeitgleiche An- hebung des Erstkinderzuschusses. In dieser Form resultiert die Vorlage der Stadtverwaltung in deutlich höheren Beiträgen für Eltern. Angesichts der rasant steigenden Inflation, der Personal- und Sachkostensteigerung ist generell eine Anhebung dieses Beitragsniveaus zwar notwendig, besonders um unser Zwischenziel, das eben genannt wurde, der einheitlichen Beiträge, errei- chen zu können. Allerdings wird es den Beitrag zahlenden Eltern eben nicht gerecht, die in ih- rem Alltag all diese beschriebenen Kostensteigerungen genauso spüren wie die Stadt und die freien Träger, wenn wir diese zusätzlichen Kosten eins und eins an sie weiterreichen, auch wenn die Haushaltslage einen vollständigen Ausgleich der Beitragssteigerung nicht erlaubt. Kri- se herrscht aktuell eben nicht nur in den städtischen, sondern auch in den Haushaltskassen der Karlsruher*innen. Wir schlagen deshalb als GRÜNE, gemeinsam mit der SPD, KAL und Die PARTEI, heute einen Kompromiss vor. Dabei lautet die klare Botschaft, wir werden trotz Krise und trotz steigenden Kosten die Familien in Karlsruhe nicht im Regen stehen lassen. Wir wollen das zusätzliche Päck- chen auf den Schultern ein bisschen leichter machen, wir wollen es möglichst wenig komplex und anschaulich haben, sodass die maximale zusätzliche Belastung für Familien bei einem Ganz- tagesplatz U3 in Zukunft statt zusätzlich 25 Euro nur noch 15 Euro pro Monat zusätzlich beträgt. Das sind 120 Euro im Jahr, das ist ein erheblicher Beitrag, den wir hier leisten können. Wir wer- ben natürlich auch bei den Kolleg*innen der anderen Fraktionen um Unterstützung für diesen Änderungsantrag. Wir haben ein gemeinsames Ziel, nämlich eine möglichst niedrigschwellige Teilhabe an frühkindlicher Bildung zu erreichen. Dieses Ziel dürfen wir auch bei knappen Kassen nicht aus den Augen verlieren. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Die Vorlage der Verwaltung ist überschrieben mit „Aktuel- ler Sachstand und weitere Schritte“. Da würde man jetzt nichts Dramatisches vermuten. Aber die Debatte zeigt schon, dass da ganz schön was dahintersteckt. Ich möchte auch noch einmal ganz kurz in die Historie blicken, was auch Herr Bürgermeister Lenz schon getan hat, dass wir uns hier in diesem Haus gemeinsam auf einen Weg gemacht haben, diese Systematik bei der Kita-Finanzierung zu verändern, weil wir vor einigen Jahren festgestellt haben, dass diese Sche- re gerade bei den Beiträgen der freien Träger und der städtischen Einrichtungen immer weiter auseinandergegangen ist und wir hier wirklich ein massives Ungleichgewicht gesehen haben. Das war eigentlich damals das Ziel, hier einzusteigen. Wir haben sehr intensiv gemeinsam daran gearbeitet, auch mit externer Unterstützung, und haben uns dann auf den Weg gemacht, die Beiträge anzupassen, die Beiträge zu reduzieren und auch in eine einkommensabhängige Bei- tragsstaffelung einzusteigen. Im Weiteren wird auch noch an den Standards gearbeitet und auch die Standards angepasst. Dieses Ziel sollten wir auch heute nicht aus den Augen verlieren. Ich sehe es auch so, dass das natürlich bei dieser vorgeschlagenen Beitragserhöhung für die städtischen Einrichtungen schon große Beträge sind. Aber wir hatten nun mal die Problematik, dass die städtischen Beiträge immer schon unter denen der freien Träger lagen, und die freien Träger müssen nun mal anders kalkulieren. Die müssen eine Vollkostenrechnung machen, was wir hier in unseren Einrichtun- – 5 – gen nicht haben. Deswegen ist es heute folgerichtig, um das gemeinsame Ziel, das wir uns alle gesetzt haben, weiterhin im Blick zu haben, dass wir diesen Weg heute gehen müssen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich sagen, ich hatte das auch schon im Ausschuss gesagt, dass meine Fraktion sehr enttäuscht darüber ist, dass wir im Vorfeld von den antragstellenden Fraktionen nicht angefragt wurden und dass hier jetzt ein neuer Weg einge- schlagen wurde. Denn in der Vergangenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir ein solch wichtiges Thema immer gemeinsam, immer einheitlich und in der Regel auch einstimmig bearbeitet und diskutiert. Das hat uns schon wirklich sehr getroffen, dass die antragstellenden Fraktionen andere Kollegen angefragt haben, aber uns, die CDU und die AfD nicht. Ich möchte das einfach so auch nicht stehen lassen und möchte mich dagegen auch ein bisschen verwah- ren. Die CDU-Fraktion hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten massiv für Familien eingesetzt und auch mit eigenen Anträgen den Ausbau der Kinderbetreuung, wie wir ihn heute haben, massiv mitgestaltet. Zum Abschluss ganz kurz, weil die Zeit schon rum ist, der Änderungsantrag ist nicht nur 850.000 Euro teuer. Er ist aus unserer Sicht kontraproduktiv, weil er dem von uns gemeinsam festgeleg- ten Ziel widerspricht. Wir lehnen ihn deswegen heute ab und folgen der Verwaltungsvorlage. Stadträtin Melchien (SPD): Damit mir nicht später nicht die Zeit ausgeht, würde ich gleich auf bestimmte Vorwürfe eingehen. Zum einen haben wir als Gemeinderat mehrheitlich einen Stu- fenplan hin zur Beitragsfreiheit beschlossen, das allerdings mit einem Änderungsantrag von GRÜNEN, SPD, FDP, LINKE, KAL und Die PARTEI, und diese Fraktionen haben wir auch als erste gefragt, ob sie mit uns gemeinsam bereit wären, hier zu versuchen, die Verwaltungsvorlage zu ändern. Daher die erste Anfrage an diejenigen, die sich schon damals beteiligt haben. Zweitens, natürlich haben wir gemeinsam, und darüber bin ich auch sehr froh, als Gemeinderat das Ziel formuliert, ein einheitliches Beitragsniveau erreichen zu wollen. Jetzt gibt es verschie- dene Wege dazu. Der leichte Weg wäre, einfach ein hohes Niveau anzusetzen, dann sind wir alle auf gleichem Niveau. Dann wäre es überhaupt kein Problem, dieses Ziel schnell zu errei- chen. Als SPD-Fraktion haben wir nie gesagt, dass so unser Ziel ist und dass wir es über diesen Weg zu erreichen gewillt sind, sondern wir haben einen schwierigeren Weg gewählt, einen komplexeren, der länger dauert. Wir akzeptieren selbstverständlich die in der Vorlage von der Verwaltung nun vorgeschlagene Verlängerung, die die Träger erhalten sollen, um dieses ge- samtstädtische Niveau zu erreichen, weil es unstrittig ist, dass das einfach Zeit braucht. Einfa- cher wäre es natürlich, wir würden einfach die Beiträge hochsetzen, aber diesen Weg wollen wir nicht gehen als SPD-Fraktion. Deswegen, der Gesamtvorlage in dieser hier vorgelegten Form können wir als SPD-Fraktion nicht folgen. Wir sehen, dass wir viel Positives hier herauslesen können, nämlich beispielsweise die schon lange diskutierte Erarbeitung von Qualitätskriterien, die alle Kitas in Karlsruhe erfül- len müssen. Daran müssen wir weiterarbeiten. Entsprechend werden wir beispielsweise diesem Punkt natürlich auch zustimmen. Punkt 3, die Dynamisierung entspricht der geltenden Be- schlusslage des Gemeinderats. Auch da haben wir gemeinsam mit anderen Fraktionen den An- trag eingebracht, dass Kitaförderung dynamisiert werden muss, damit Elternbeiträge nicht ste- tig steigen. Konsequenterweise fordern wir das aber auch für das Jahr 2022, in dem die Verwal- tung es uns nicht vorschlägt und deswegen der von uns gestellte Änderungsantrag. Der von Ihnen vorgeschlagenen enormen Erhöhung der städtischen Beiträge und in Folge auch der Bei- – 6 – träge auf dem gesamtstädtischen Niveau können wir genauso wenig folgen wie dem Vorschlag, dass in diesem Jahr keine Dynamisierung erfolgen soll. Dabei bestreiten wir in keiner Weise, dass die enormen Kostensteigerungen diese Beträge rechtfertigen würden. Erklärtes Ziel mei- ner Fraktion ist es aber, Eltern Karlsruher Kinder stärker zu entlasten, und daran halten wir fest. Dass wir in Zeiten einer sehr angespannten Haushaltslage mit intensiven Sparbemühungen da- für in diesem Jahr keine 2 Millionen zusätzlich aus dem städtischen Haushalt bereitstellen kön- nen, müssen wir zur Kenntnis nehmen. Nichtsdestotrotz fordern wir weitere Unterstützung ein, damit gerade in Anbetracht der in fast allen Bereichen vorhandenen Preissteigerungen Eltern aller Kinder entlastet werden. Daher danken wir Ihnen für die finanzielle Darstellung. Die zeigt noch einmal das richtige Signal. Wir unterstützen frühkindliche Bildung und sind dafür bereit, Geld zu investieren. Stadtrat Høyem (FDP): Wir haben jahrelang das gleiche Ziel gehabt. Wir wollen - das ist fern - eigentlich einen total beitragsfreien Kindergarten haben. Wir haben die letzten vier Jahre daran gearbeitet. Jahrelang hatten wir Arbeitsgruppen, wir haben das in allen Details diskutiert. Wir haben diese komplexe Materie überlegt, und in all diesen Arbeitsdiskussionen wurde niemals dieser Antrag diskutiert. Wir haben gesehen, dass die Komplexität, und das ist schwierig für die Öffentlichkeit zu verstehen, ist, dass wir schon viele freie Träger haben. Zwischen den freien Trägern und den städtischen 20 Prozent müssen wir versuchen, einen Ausgleich zu machen. Mit dem Antrag, den Sie jetzt stellen, und ich sage das eigentlich relativ betroffen, verlassen Sie den gemeinsamen Weg. Ich kann zählen, ich weiß, dass Sie die Mehrheit haben. Das ändert nichts daran, dass Sie jetzt, entschuldigen Sie dieses Wort, eine kurzfristige Klientelpolitik machen. Mit dieser kurzfristigen Klientelpolitik verlassen Sie das Ziel, das wir alle hatten, nämlich zwischen den freien Trägern und den städtischen Kitas diesen Ausgleich zu machen. Es waren 10 Prozent, das haben wir diskutiert. Ungefähr 80 Prozent der freien Träger sind dabei, jetzt werden es nur ungefähr 74. Wir gehen also den falschen Weg, wenn wir langsichtig diskutieren. Ich denke, dass Bürgermeister Lenz in seiner Stellungnahme eine Art Kompromissvorschlag ge- macht hat. Ich möchte gerne, dass Sie das akzeptieren. Das tun Sie nicht, weil Sie die Mehrheit haben. Aber Sie unterbrechen eine gemeinsame mehrjährige, wirklich parteiübergreifende und fachliche Diskussion. Wenn Sie über frühzeitige Bildung sprechen, kann niemand in diesem Saal daran zweifeln, das war 30 Jahre lang mein Beruf. Ich habe große Kitas in Oxford, in München und hier geleitet, und ich habe immer in diesem Saal gesagt, wir wollen Qualität, wir wollen nicht Betreuung, wir wollen ein pädagogisches Projekt. Ich sage nicht, dass Sie das verlassen, aber Sie verlassen - und das tut mir richtig weh - die Zusammenarbeit mit uns langsichtig zu sehen, wie wir in dieser Stadt dieses beitragsfreie Ziel erreichen können. Es ist eine kurzfristige Klientelpolitik, die Sie jetzt führen, und wir müssen deshalb leider gegen Ihren Antrag stimmen. Stadtrat Schnell (AfD): Die AfD-Fraktion begrüßt es sehr, dass die Kita-Beiträge in Karlsruhe harmonisiert und nach einer Übergangszeit spätestens zum 01.09.2026 dem städtischen Niveau entsprechen, so wie das in anderen Städten längst üblich ist. Auch wenn wir uns den Vollzug der Angleichung bereits zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht hätten, die Bestrebung, Ge- spräche laufen ja schon seit 2019, halten wir diese Übergangszeit von sieben Jahren, in denen die Träger Gelegenheit haben, an ihren Kostenstrukturen zu arbeiten, einerseits zwar für not- wendig, aber andererseits auch in jedem Falle für ausreichend. Dies vor dem Hintergrund, dass es bereits heute durchaus Träger gibt, die mit den gegebenen städtischen Zuschüssen nicht teurer als die städtischen Kitas sind. Es gibt etliche mehr, die mit ihren Beiträgen bereits im To- – 7 – leranzbereich von 10 Prozent gegenüber denen der Stadt liegen. Zudem bewerben sich bislang immer mehrere Träger um das Betreiben neugeschaffener Kitas, denen die Zuschussperspekti- ve wohl bekannt ist. Das heißt, es gibt durchaus Betreiber, die unter den angestrebten Konditi- onen Kitas betreiben können. Wir stimmen daher diesem Punkt 1 der Vorlage und ebenso dem Punkt 4 der parallelen Ausgestaltung der von allen Trägern einzuhaltenden Qualitätsstandards für Kindertagesstätten, die wir in diesem Kontext für richtig und wichtig halten, in vollem Um- fange zu. Probleme sehen wir dagegen beim Punkt 2, der Anhebung des Beitragsniveaus. Zum einen ent- fernen wir uns damit vom Langfristziel der beitragsfreien Kita, das dieser Gemeinderat be- schlossen hat. Im Grunde würden wir sogar aufgeben, denn auch im übernächsten Haushalt wird die Finanzlage der Stadt nicht besser werden, Sie wissen das alle. Mitverursacher dieser Misere sind die von Grün-Links gewollten exzessiv steigenden Ausgaben für den sogenannten Klimaschutz, wie zum Beispiel die Stellenschaffungen hierzu im TOP 5, die wir gerade hatten, oder schauen Sie sich die Anlage 3 zur Umsetzung des sogenannten Klimaschutzkonzeptes beim TOP 11.2 an. Da wird das Geld zum Fenster hinausgeworfen, gleichwohl hier allen bekannt ist, dass wir in Karlsruhe das Weltklima nicht retten werden. Da hilft auch nicht die in Punkt 3 der Vorlage genannte Dynamisierung der Zuschüsse, der wir zustimmen. Denn diese bezweckt le- diglich den Ausgleich von Tarifsteigerung und Inflation. Jedoch sollten wir stattdessen einen Schritt weitergehen Richtung Beitragsfreiheit. Somit lehnen wir den Punkt 2 der Vorlage, die Anhebung des Beitragsniveaus und ebenso die Weichspülversion davon, sprich den Änderungs- antrag hierzu, ab. Wer für die Kostensteigerung stimmt, der sollte fairerweise zugeben, dass man damit die bei- tragsfreie Kita auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt. Alles andere ist schlicht Populismus. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Vielen Dank, Herr Bürgermeister Lenz, für die Vorlage. Sie werden es erahnen, wir werden in einem Punkt den Dissens haben, und bei anderen Punkten werden wir zustimmen. Erst einmal ist natürlich die Dynamisierung zu begrüßen. Das hat auch die Kollegin richtig ausgeführt, dass der Gemeinderat es beschlossen hatte. Auch die Verlänge- rung der Übergangszeit zur Angleichung der Beiträge, ist für uns in Ordnung. Das ist auch ver- ständlich, woher es kommt. Auch die Anpassung der städtischen Förderrichtlinie, da haben Sie unsere Zustimmung. Aber wo wir nicht zustimmen werden, ist die Anhebung des gesamtstädti- schen Beitragsniveaus. Wir werden auch nicht dem Kompromissantrag zustimmen, der zwar schön vorgerechnet ist, dass im Best Case-Szenario oder im Worst Case-Szenario 120 Euro ein- gespart werden, aber natürlich auch mit drinsteckt, dass dennoch 70 bis 180 Euro Mehrbelas- tung auf Karlsruher Familien zukommen könnte. Wir bleiben weiterhin dabei, dass wir das Beitragsniveau nicht weiter erhöhen wollen. Wir wei- sen aber auch auf die Verantwortung des Landes hin, das zu machen, was viele andere Bundes- länder machen, stärker in die Verantwortung zu gehen in diesem Bereich. Ich glaube, das wäre dringend notwendig, und es würde viele Kommunen deutlich unterstützen. Wir sehen, dass diese Belastung der Karlsruher Bürger*innen einfach enorm hoch wird, Stück für Stück. Ich glaube, gerade im Familienbereich sollten wir nicht anfangen. Wir können auch die Sichtweise verstehen, dass der städtische Haushalt dies erfordert, aber wir haben auch bei mehreren Ge- legenheiten schon gesagt, es ist leider das System, was dazu führt, dass gerade, wenn ein be- sonders starker Sozialstaat wichtig ist, in den meisten Fällen auch die Kommune leidet, weil sie – 8 – Probleme auf der Einnahmenseite hat. Diese Diskrepanz irgendwann aufzulösen, das wäre, glaube ich, ein großer Wurf der Bundes- und Landespolitik an der Stelle. Wie gesagt, wir stimmen den Punkten 1, 3 und 4 zu, und bei Punkt 2 lehnen wir die Vorlage der Stadtverwaltung ab. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich kann es relativ kurz machen. Es ist so, dass wir den Vorlagen der Stadtverwaltung sehr gerne zustimmen, weil wir glauben, dass es an der Stelle der richtige Weg ist. Ich möchte es auch begründen. Wer behauptet, wir lassen die Eltern im Regen stehen, wir lassen es, die Eltern zu entlasten, der vergisst, dass 40 Prozent der Kinder nichts bezahlen müssen. Das bedeutet doch, dass tatsächlich die Armen und auch die weniger Armen schon nichts bezahlen müssen, und die anderen kriegen Unterstützung. Also, wir haben ein sehr gutes Unterstützungssystem. Es stimmt nicht, dass irgendjemand im Regen steht. Wie müssen die nicht erst retten mit dem Antrag. Das ist völlig an der Sache vorbei. Deswegen glauben wir, dass es angemessen ist, so vorzugehen. Das Zweite ist, mit diesem Ergänzungsantrag machen wir die Schere noch weiter auf. Das, was wir schon aufgeholt haben, geben wir wieder preis. Das heißt, wir werfen einige Träger aus dem Korridor heraus, und damit verlieren wir eher auf dem Weg dorthin, was wir eigentlich vorha- ben. Es ist ein echter Rückschritt an dieser Stelle. Dann frage ich mich schon, wenn 58.000 Euro per Antrag sozusagen rausgepulvert werden, können wir das einfach so machen? Können wir diesen haushaltsrelevanten Antrag an dieser Stelle tatsächlich durchgehen lassen? Natürlich gibt es ein gesamtstädtisches Interesse, das heißt es immer, aber wann ist es der Fall? An der Stelle kann man die Karte nicht ziehen. Stadtrat Hofmann (CDU): Zur Sache an sich möchte ich gar nichts mehr sagen, denn ich denke, hier ist alles gesagt. Aber vielleicht gerade an die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt diesen Kompromissvorschlag bringen, der sogar von der Verwaltung nicht als gut angesehen wird. Das ist keine Haushaltskonsolidierung, Herr Oberbürgermeister. Ich weiß, Sie gehen mit einem gu- ten Beispiel voran. Aber wenn wir so weitermachen, werden wir dieses Ziel nicht schaffen, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Die Beiträge von den Kollegen haben es Ihnen erklärt, was wir hier erreichen. Wir machen wieder einen Weg in die falsche Richtung. Wir waren auf einem sehr guten Weg, denke ich, und hier gehen wir wieder weg. So werden wir das Ziel nicht errei- chen. Einen kleinen Satz muss ich mir noch gestatten, weil ich mir das wirklich nicht nachsagen lasse, zum Kollegen Schnell. Wenn einer hier Populismus pur macht, dann sind Sie das, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, und da lasse ich mir das nicht vorwerfen. Was Sie hier abziehen, das ent- behrt teilweise jeglicher Grundlage. Das hat überhaupt nichts damit zu tun. Wir sind einen ge- meinsamen Weg seit langem gegangen in diesem Bereich. Der ist auch der richtige Weg. Ich glaube, da stehen auch viele dazu. Aber es zeigt mal wieder, dass Sie gar nicht verstanden ha- ben, um was es hier geht. Da können Sie noch einmal in den Wortbeiträgen von meiner Kollegin Meier-Augenstein oder Herrn Høyem nachlesen, die Ihnen das mit der Schere gerne noch ein- mal erklären. Dann, glaube ich, sind wir auch wieder auf einem richtigen Weg. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Bisher war es mit dem Puls noch okay. Jetzt sprengt es mir bald den rechten Arm weg, wenn ich noch weiter zuhöre. Herr Hofmann, vor zwei Tagesordnungspunk- – 9 – ten habe ich Ihnen zugehört. Da haben Sie gesagt, verlässlich sein und zu Entscheidungen ste- hen. Ich lese Ihnen einmal vor, welchem Antrag Sie am 09.10.2018 zugestimmt haben. „Hierfür soll ein Fonds mit zunächst jährlich 5 Millionen Euro gebildet werden. Alle Schritte zur Gebüh- renfreiheit sollen künftige Gebührenerhöhungen sowohl bei den städtischen Kindertagesstät- ten als auch bei den Kindertagesstätten freier Träger verhindert werden.“ Dem haben Sie zuge- stimmt. Liebe FDP, dem haben Sie auch zugestimmt. Wenn Sie uns jetzt vorwerfen, dass wir den gemeinsamen Weg verlassen, waren Sie schon gar nicht mehr drauf seit zwei Jahren. Das ist schon eine bemerkenswerte Ansicht bei diesem Thema. Da kann ich dann auch irgendwie diese gespielte Enttäuschung hier nicht so ganz nachvollziehen. Wir schlagen hier lediglich ei- nen Kompromiss vor. Es ist schön, wenn Sie die Verwaltungsvorlage, das dürfen Sie gerne ma- chen, als absolut sehen, als quasi den einzigen Weg, der jetzt in Stein gemeißelt ist, aber das ist eben nicht der Fall. Wir haben einen bestehenden Gemeinderatsbeschluss in dieser Verwal- tungsvorlage, nämlich den der Dynamisierung der Erstkinderzuschüsse. Der wird in dieser Ver- waltungsvorlage gar nicht aufgegriffen. Das heißt, hier wird ein bestehender Gemeinderatsbe- schluss nicht umgesetzt. Das ist jetzt an uns gelegen, wieder dieses Dreieck zwischen freien Trägern, zwischen städtischen Finanzen und den Eltern ein Stück weit in die richtige Richtung zu rücken. Sie kommen jetzt und sagen, wir verlassen den gemeinsamen Weg, auf dem Sie sich schon ganz lange nicht mehr befunden haben. Also lassen Sie uns doch einfach sachlich bleiben. Es hilft nichts, sich das jetzt gegenseitig vorzuwerfen an der Stelle. Es ist eine sachliche Frage in dem Aushandlungsprozess zwischen diesen drei Polen. Wir haben hier einen leicht veränderten Vorschlag zu dem der Verwaltung vorgeschlagen. Das ist nicht den gemeinsamen Weg verlas- sen. Ich möchte Herrn Bürgermeister Lenz zitieren: Es ist ein Schlenker auf dem gemeinsamen Weg. Aber das Ziel haben wir nicht verlassen an der Stelle. Noch eins dazu, wir haben in der Tischvor- lage, die wir im Jugendhilfeausschuss vorgelegt bekamen, die nun auch als Anlage zu dieser Vorlage in Mandatos eingestellt ist, gesehen, dass wir gerade bei den Beiträgen oder bei der Beitragsfreiheit noch nicht so weit sind, wie wir uns das wünschen würden. Das heißt, beim Thema Gerechtigkeit tun wir in Karlsruhe ganz viel. Es gibt eine große Gruppe von Kindern, für die keine Beiträge zu entrichten sind. Aber es ist nicht in der Höhe, wie wir uns das alle erhofft haben. Ich mag Sie noch einmal daran erinnern, wie Sie immer beim Thema „Starke Schultern“ reagieren, wenn wir sagen, starke Schultern müssen mehr tragen. Jetzt stellen Sie sich heute hin und sagen, es ist doch alles gerecht. Das ist irgendwie keine konsequente Haltung, die Sie hier fahren. Der Vorsitzende: Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Es gab ja verschiedene ... (Zuruf) Aber die haben, wenn ich das richtig verstehe, die Ansätze nicht überschritten. Insofern können wir das jetzt hier nicht aufnehmen. Wir prüfen natürlich den Einwand, dass hier entsprechende neue finanzielle Mehraufwendungen geschaffen werden durch den Antrag. Aber ich stelle zu- nächst fest, dass hier kein neues Projekt angeschoben wird, sondern ein Projekt fortgesetzt wird, das Sie schon beschlossen haben. Zum Zweiten ist meines Wissens dieses Budget auch drin. Das prüfen wir aber noch einmal und würden dazu dann gegebenenfalls Stellung nehmen. Aber ich gehe davon aus, dass, da ich bis- – 10 – her keinen Einspruch gehört habe, es damit auch gedeckt ist. Ich würde jetzt gerne zur Abstim- mung kommen. Stadtrat Hofmann (CDU): Es ist nur noch eine Frage dazu, aber es ist eine Erhöhung des Haus- haltsansatzes. Von daher denke ich, trifft es das schon zu. Aber wenn das so ist, ist es in Ord- nung. Es war jetzt nur noch mal die Nachfrage. Der Vorsitzende: Ich will es andersherum formulieren. Ich kann diesen Beschluss nur akzeptie- ren, wenn es keine Erhöhung einer Haushaltsplanung ist. Das werden wir noch einmal prüfen und dann würden wir Ihnen dann... (Zuruf) Ich habe es auch so verstanden, dass es drin ist, weil Sie ursprünglich einen größeren Betrag reserviert haben für die nächsten Schritte, aber wir prüfen es noch einmal. Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich habe jetzt von mehreren gehört, dass 1, 3 und 4 an- ders behandelt werden sollen als 2. Jetzt rufe ich den Änderungsantrag auf und würde gerne mit Ihnen klären, wenn der Änderungsantrag eine Mehrheit finden sollte, wäre damit für mich der Punkt 2 auch schon quasi beschlossen, weil Sie den kompletten Punkt 2 Ziffer 2 vom Antrag ersetzen. Dann rufe ich jetzt diesen Änderungsantrag auf und bitte um Ihr Votum. – Der ist da- mit angenommen. Damit haben wir die Ziffer 2 im Grunde schon soweit hier mehrheitlich be- schlossen. Ich rufe dann die Ziffern 1, 3 und 4 der unveränderten Beschlussvorlage auf und bitte hier um das Votum. – Das ist Einstimmigkeit. Ich weise auf die Aussage von Herrn Lenz hin, dass die Ziffer 3 uns einen Auftrag gibt. Damit unterbrechen wir die Sitzung zum Lüften und zur Stärkung. Ich würde allerdings vor- schlagen, dass wir nicht eine halbe Stunde frei machen, sondern nur bis zwanzig vor und dann uns hier wieder treffen. (Unterbrechung der Sitzung von 17:16 bis 17:42 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Juni 2022

  • Abstimmung TOP 6 Ziffer 1,3,4
    Extrahierter Text