Haus des Jugendrechts – Von der Idee über das Projekt zum nachhaltigen Entwicklungsprozess

Vorlage: 2022/0414
Art: Informationsvorlage
Datum: 13.04.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.05.2022

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage Haus des Jugendrechts
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0414 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Haus des Jugendrechts – Von der Idee über das Projekt zum nachhaltigen Entwicklungsprozess Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 25.05.2022 2 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Er- läuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Historie Die Entwicklung eines Kindes zu einem Erwachsenen beinhaltet das Ausprobieren und Austesten von Gren- zen. Dazu gehört in einem gewissen Maße auch der Verstoß gegen Normen und Gesetze. Jugendkriminali- tät wird von der Wissenschaft deshalb als ubiquitär bezeichnet. Gleichwohl kann das Begehen von Strafta- ten ein Zeichen dafür sein, dass die Entwicklung eines jungen Menschen gefährdet ist. Der Gesetzgeber hat darauf bereits 1923 mit der Schaffung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) reagiert. Die Zielgruppe dieses Gesetzes sind die 14- bis 20-Jährigen. Oberster Leitsatz ist es, die Rechtsfolgen und das Verfahren am Erziehungsgedanken auszurichten. Als verfahrensrechtliche Besonderheit wurde die Einbe- ziehung der örtlichen Jugendhilfe als Verfahrensbeteiligte ins Gesetz aufgenommen. Bis heute wird in einem kontinuierlichen Prozess zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, freien Trä- gern der Jugendhilfe und der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) die Zusammenarbeit zur Erfüllung der Ziele des JGG und des Kinder- und Jugendstärkungsesetzes (SGB VIII) weiterentwickelt. In Stuttgart wurde in diesem Zusammenhang am 1. Juni 1999 die Modellprojektphase „Haus des Jugend- rechts“ gestartet. Im Mai 2006 unterzeichneten die dortigen Behördenleitungen einen Kooperationsver- trag, das Haus des Jugendrechts wurde zur dauerhaften Einrichtung erklärt. Als Ziele wurden benannt: ■ Schnelles Handeln bei normwidrigem Verhalten durch Beschleunigung staatlicher und kommunaler Reaktionen auf Straftaten junger Menschen; ■ Optimierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit; ■ langfristige Reduzierung der Jugendkriminalität. Bei der Konzeption und Umsetzung eines Hauses des Jugendrechts müssen die unterschiedlichen Struktu- ren der Jugendhilfe vor Ort, die große Fluktuation innerhalb des Personals bei den Jugendstaatsanwalt- schaften und den Jugendgerichten sowie Organisationsveränderungen innerhalb der Polizei umfassend be- rücksichtigt werden. Darüber hinaus ist eine offene und grundlegende Auseinandersetzung mit den jeweili- gen Rollen und Zielen der Verfahrensbeteiligten erforderlich, um Kooperation nachhaltig zu entwickeln. Mittlerweile gibt es in Baden-Württemberg sieben Häuser des Jugendrechts, die in ihrer Ausgestaltung die- ser Thematik Rechnung tragen. Zusammenfassung Auf Initiative der Polizeipräsidentin wurde in Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Stadt Karlsruhe das Konzept für die Einrichtung des „Haus des Jugendrechts Karlsruhe“ erstellt. Eine Projektgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der vier Kooperationsbeteiligten, hat diese Aufgabe im Zeitraum vom 1. März 2019 bis 31. März 2021 umgesetzt. Dieser Prozess hat die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung in der Zusammenarbeit der vier beteiligten Institutionen gelegt. Mit dem Haus des Jugendrechts Karlsruhe wurden ein „Kompetenzzentrum“ für den Umgang mit Ju- gendkriminalität und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung des Erziehungsgedankens im Ju- gendstrafrecht geschaffen. Gleichzeitig ermöglichen die Strukturen im Haus eine sozialräumliche Orien- tierung. Diese in Verbindung mit der Vernetzung aller im Gemeinwesen aktiven Partner schafft die Mög- lichkeit, auch präventive Impulse zu setzen. – 3 – Der Prozess Mit dem klaren Wunsch nach Veränderung und großem Engagement von Seiten der Polizei wurde Anfang 2019 der Impuls für die Entwicklung eines Konzeptes für das Haus des Jugendrechts Karlsruhe gegeben. Von der Polizei wurde am 1. März 2019 die Geschäftsstelle Haus des Jugendrechts mit 1,5 Personalstellen eingerichtet. Parallel dazu wurde eine Projektgruppe bestehend aus Mitarbeitenden der vier Kooperations- beteiligten gegründet. In acht Arbeitstreffen, ergänzt von mehreren Kleingruppenbesprechungen, deren Ergebnisse jeweils von der Geschäftsstelle protokolliert und weiterentwickelt wurden, entstand das Kon- zept für das Haus des Jugendrechts Karlsruhe. Die Kooperationsschrift wurde am 30. März 2021 von der jeweiligen Behördenleitung unterzeichnet. Zielsetzung ▪ Entwicklung von institutionsübergreifenden, zielführenden Handlungsstrategien zur Eindämmung der Jugendkriminalität ▪ Verbesserung des Informationsflusses unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, um die Netzwerkkultur unter den mit Jugendsachen befassten Organisationen auszubauen ▪ Optimierung der interdisziplinären Verfahrensabläufe mit dem Ziel, zeitnah und angemessen auf delinquentes Verhalten reagieren und eine Verkürzung der Verfahrensdauer erreichen zu können ▪ Vermittlung von sozialpädagogischen Angeboten sowie Leistungen der Jugendhilfe zur Resozialisie- rung beziehungsweise Wiedereingliederung von straffälligen Jugendlichen in Schule oder Berufsle- ben ▪ Stärkung der Opferbelange unter anderem durch einen zeitnahen Täter-Opfer-Ausgleich und Entwicklung abgestimmter Präventions- und Interventionskonzepte ▪ Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards für die polizeiliche Bearbeitung von Jugendsachen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe ▪ Zentrale Sachbearbeitung der minderjährigen Vermissten im Bereich des Stadt- und Landkreises Karlsruhe. Am 1. April 2021 nahmen auf dieser Grundlage 18 Mitarbeitende der Polizei, 9 Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe und eine Staatsanwältin ihre Arbeit in der Blücherstraße 20 auf. Der Mehrwert -Kompetenzzentrum- Das erarbeitete Raumkonzept ermöglicht eine auch nach außen deutlich erkennbare Trennung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft einerseits und JuhiS andererseits. Damit wird sichergestellt, dass die jungen Menschen und ihre Eltern trotz der räumlichen Nähe der beiden Arbeitsbereiche das erforderliche Ver- trauen in die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit des sozialpädagogischen Fachdienstes haben. Gleichzei- tig haben sie die Möglichkeit, mit allen verfahrensbeteiligten Institutionen, falls gewünscht oder erforder- lich, sofort zu sprechen. Für die Betroffenen bedeutet dies, die bestmögliche Information und Unterstüt- zung zu erhalten. Zur weiteren Optimierung der Informations- und Beratungspflicht wird aktuell am Angebot einer kostenlo- sen Rechtsberatung gearbeitet. Die Beratung wird durch in Jugendstrafsachen erfahrene Rechtsanwälte durchgeführt. Darüber hinaus wird mittelfristig das Angebot des Täter-Opfer-Ausgleichs für Jugendliche und Heranwach- sende im Haus des Jugendrechts angeboten. Der Verein für Jugendhilfe wird dazu Räume im Haus des Ju- gendrechts nutzen. Beide Angebote haben neben den Beschuldigten auch die Geschädigten im Blick. Dies stellt eine wichtige Erweiterung dar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Geschädigten häufig ebenfalls Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene sind. – 4 – -Vernetzung und Sozialraumorientierung- Um die Grundlagen für eine bestmögliche Kooperation zu schaffen und der für die Sozialarbeit wichtigen Sozialraumorientierung Rechnung zu tragen, hat die Polizei im Haus des Jugendrechts ihre Zuständigkeit neu organisiert. Die Trennung von Schutz- und Kriminalpolizei wurde aufgehoben und die Zuständigkeit nach Sozialräumen (insgesamt fünf) orientiert an der JuhiS geregelt. Für die Bearbeitung von Jugendkrimi- nalität in einem Sozialraum sind nun drei Mitarbeitende der Polizei und zwei Mitarbeitende der JuhiS ge- meinsam zuständig. In regelmäßigen Abständen oder auch anlassbezogen setzt sich die „Regiogruppe“ zu- sammen, um sich über Besonderheiten und Auffälligkeiten auszutauschen. Einbezogen werden je nach Thema und Anlass der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), Schulen beziehungsweise die Schulsozialarbeit, der Stadtjugendausschuss als Träger der offenen Jugendarbeit, Vereine, Verbände, alle Verantwortungsträger im Gemeinwesen. Perspektivisch sollen in diesem Kontext Präventions- und Interventionskonzepte entwi- ckelt werden. Best Practice Projekte Auf der Grundlage, dass „Lernprozesse“ am effektivsten über gemeinsames Handeln gefördert werden, ste- hen aktuell nachfolgende Projekte zur Umsetzung an: -Gemeinsame Fortbildung- Im Dezember 2021 sollte die erste gemeinsame Fortbildung aller im Haus des Jugendrechts Mitarbeitenden zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) stattfinden. Auf der Grundlage eines praxisbezogenen Inputs durch den Verein für Jugendhilfe sollte Wissen und ein besseres Verständnis über Inhalte und den Ablauf eines TOA vermittelt werden. Die Anzahl der Fälle, die diesem Verfahren zugeführt werden, soll dadurch eine Steigerung erfahren. Gleichzeitig soll durch Diskussion und Reflektion des Themas in institutionsüber- greifenden Kleingruppen das Verständnis für die Arbeit des jeweils anderen verbessert werden. Coronabe- dingt musste diese Veranstaltung verschoben werden. -Soziales Training „Respekt“- Unter Beteiligung von Polizeikräften aus dem Haus des Jugendrechts soll in Kooperation mit dem Verein für Jugendhilfe ein „spezielles“ soziales Training für Jugendliche und Heranwachsende entwickelt und umge- setzt werden. Zielgruppe sind junge Menschen, die Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben oder in sonstiger grenzüberschreitender/beleidigender Form gegenüber Polizei, Ordnungsamt, Sanitätsdienst, Feuerwehr und so weiter aufgefallen sind. -Arbeitseinsatz Plus- Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der drei im Haus des Jugendrechts tätigen Kooperationsbe- teiligten und dem Verein für Jugendhilfe wird ein gemeinnütziges Arbeitsprojekt mit Jugendlichen/Heran- wachsenden umgesetzt. Im Kontext der Ableistung von gemeinnütziger Arbeit als Weisung des Jugendge- richts oder der Staatsanwaltschaft soll die Möglichkeit geschaffen werden, sich beim gemeinsamen Arbei- ten zu begegnen und ins Gespräch zu kommen. – 5 – Fazit In enger Kooperation aller beteiligten Institutionen ist es innerhalb kürzester Zeit gelungen, in Karlsruhe ein Haus des Jugendrechts zu planen und in die Praxis umzusetzen. Schon in diesem ersten Jahr sind positive Effekte sowohl für die Organisation als auch für die Jugendlichen und Heranwachsenden zu erkennen. Das Karlsruher Haus des Jugendrechts wird auch überregional als herausragendes Beispiel für die Zusammenar- beit zwischen Jugendhilfe, Polizei und Justiz wahrgenommen.