Einführung des landesweiten Jugendtickets im KVV zum 01.03.2023: Zustimmung der Stadt Karlsruhe als Aufgaben- und Kostenträgerin
| Vorlage: | 2022/0413 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.04.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.07.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0413 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Stk Einführung des landesweiten Jugendtickets im KVV zum 01.03.2023; Zustimmung der Stadt Karlsruhe als Aufgaben- und Kostenträgerin Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.07.2022 11 x vorberaten Gemeinderat 26.07.2022 5 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der Einführung des landesweiten Jugendtickets im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) zum 01.03.2023 zu. Diese Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Baden-Baden sowie die Landkreise Karlsruhe und Rastatt der Einführung ebenfalls zustimmen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Laufe des Haushaltsjahres 2023 die haushaltsrechtlichen Beschlüsse zu veranlassen, um die benötigten Mittel in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für den von der Stadt Karlsruhe zu tragenden kommunalen Anteil (30%) bereitzustellen. 3. Zur teilweisen Gegenfinanzierung der Mehrausgaben beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung mit der Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung zum 01.03.2023. Hierbei sollen insbesondere Einsparungen bei der Bezuschussung an weiterführenden Schulen (3 Euro monatlich bzw. 33 Euro jährlich) sowie die Beschränkung der vollständigen Kostentragung durch die Stadt Karlsruhe auf das landesweite Jugendticket geprüft werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: bis zu 2 Mio. Euro jährlich Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil unter Ziffer 3 dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KVV – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Einführung eines landesweiten Jugendtickets im KVV zum 1. März 2023 In der Aufsichtsratssitzung des KVV vom 11. März 2022 wurde dieser beauftragt, mit den vorbereitenden Arbeiten zur Einführung und zum Vertrieb des landesweiten Jugendtickets zum 1. März 2023 zu beginnen. Dieser Beschluss stand unter dem Vorbehalt der Zustimmung der vier zuständigen kommunalen Aufgabenträger in Baden-Württemberg (Städte Karlsruhe und Baden-Baden sowie Landkreise Karlsruhe und Rastatt). Das landesweite Jugendticket wird zum Start (Pilotphase 01.03.2023 bis 31.12.2025) einen Preis von 365 Euro jährlich haben. Das Ticket ist vorgesehen für alle Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs sowie darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn ein Ausbildungs- oder Fortbildungsnachweis (Fortbildung in Vollzeit) vorliegt. Das landesweite Jugendticket ist als Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg ausgestaltet. Hierbei erhalten die kommunale Aufgabenträger vom Land einen Zuschuss in Höhe von 70 % der entstehenden wirtschaftlichen Nachteile gegenüber den bisherigen Schülertickets. 30 % sind von den kommunalen Aufgabenträgern selbst zu tragen. Die Zuschusshöhe des jeweiligen kommunalen Aufgabenträgers innerhalb des KVV ergibt sich aus der Durchführungsbestimmung des Landes zur Berechnung des wirtschaftlichen Nachteils und der im KVV vereinbarten Verteilungsschlüssel und wird jährlich im Rahmen einer Spitzabrechnung ermittelt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass alle Aufgabenträger eines Verkehrsverbunds einzeln oder in gebündelter Form einen Antrag einreichen. Das bedeutet, dass das Ticket nur dann im KVV eingeführt werden kann, wenn alle kommunalen Aufgabenträger (Städte Baden-Baden und Karlsruhe sowie die Landkreise Karlsruhe und Rastatt) die Einführung und die Übernahme des kommunalen 30%-Eigenanteils in ihren Gremien beschließen. Sollte einer der Aufgabenträger gegen die Einführung des Tickets stimmen, so kann das Ticket im gesamten KVV nicht eingeführt werden. Für die Eltern ergibt sich bei Inanspruchnahme des landesweiten Jugendtickets eine deutliche finanzielle Entlastung gegenüber der ScoolCard, welche zum Einführungszeitpunkt voraussichtlich 520 Euro jährlich kosten würde (Ersparnis somit knapp 30 %). Hinzu kommt die landesweite Gültigkeit des Tickets, welche zum Beispiel für Ausflugs- und Freizeitfahrten in ganz Baden-Württemberg genutzt werden kann. 2. Anpassung der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Karlsruhe zum 01.03.2023 Auch nach Einführung des landesweiten Jugendtickets zum 01.03.2023 sind die bisherigen Tickets des KVV (u. a. ScoolCard und Studiticket) weiterhin erhältlich. Somit haben anspruchsberechtigte Kunden grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Tickets. Aufgrund des deutlich niedrigeren Preises und des größeren Gültigkeitsbereichs des landesweiten Jugendtickets gegenüber der ScoolCard geht die Verwaltung jedoch davon aus, dass die meisten Schüler*innen das landesweite Jugendticket nutzen werden. Das landesweite Jugendticket macht eine Anpassung der bestehenden Schülerbeförderungssatzung (Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler) der Stadt Karlsruhe zum 01.03.2023 erforderlich. Die Verwaltung wird die entsprechenden Anpassungen der Schülerbeförderungssatzung veranlassen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen. Insbesondere bei folgenden Punkten soll eine Überprüfung erfolgen: – 3 – • Nach § 6 Absatz 3 der Satzung erhalten Grundschüler*innen bei Vorliegen der Voraussetzungen (Mindestentfernung 1 km zur Grundschule) derzeit die ScoolCard für einen Eigenanteil von 10 Euro monatlich. Hier wird geprüft, ob diese Regelung zukünftig auf das günstigere landesweite Jugendticket beschränkt werden kann. • Nach § 6 Absatz 4 der Satzung erhalten Schüler*innen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie der Grundschulförderklassen derzeit die ScoolCard kostenlos (vollständige Kostenübernahme durch die Stadt Karlsruhe). Auch hier wird geprüft, ob diese Regelung zukünftig auf das günstigere landesweite Jugendticket beschränkt werden kann. • Darüber hinaus wird überprüft, ob die in § 6 Absätze 1 und 2 der Satzung vorgesehenen Erstattungen für Schüler*innen an weiterführenden Schulen in Höhe von 10 % (Berufsgrundbildungsjahr) beziehungsweise 3 Euro (Monatsticket) oder 33 Euro (Jahresticket) über den 01.03.2023 weiterhin gewährt werden sollen. Durch die Einführung des landesweiten Jugendtickets (365 Euro p.a.) ergibt sich für die Schüler*innen bereits eine Entlastung gegenüber der bisherigen ScoolCard (520 Euro p.a. in 2023) in Höhe von 165 Euro jährlich, welche die bisherigen Zuschüsse deutlich übersteigen. Des Weiteren könnte durch einen Wegfall dieser geringfügigen Zuschüsse der Verwaltungsaufwand bei der Stadt Karlsruhe reduziert werden. 3. Finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Karlsruhe Insgesamt sind 30 % der Kosten bzw. Mindereinnahmen des landesweiten Jugendtickets von den Kommunen zu tragen. Es ergeben sich hierbei zwei finanzielle Effekte: 1. Durch die Absenkung des Fahrkartenpreises des Landesjugendtickets gegenüber der ScoolCard (365 Euro jährlich gegenüber 520 Euro jährlich) ergeben sich für den KVV jährliche Mindereinnahmen in Höhe von 155 Euro pro Ticket jährlich in 2023. Da bis zum Ende der Pilotphase zum 31.12.2025 beim Landesjugendticket nach derzeitigem Stand keine Tarifanpassungen vorgesehen sind, werden sich diese Mindereinnahmen bei späteren Tarifanpassungen der ScoolCard noch erhöhen. 2. Der für die landesweite Gültigkeit anfallende Preisanteil des Landesjugendtickets kommt nicht dem KVV sondern der Baden-Württemberg Tarif GmbH zugute, die diese Fahrgeldeinnahmen an die Verkehrsunternehmen außerhalb des Verbundgebiets des KVV verteilt. Dieser Preisanteil für die landesweite Gültigkeit beträgt für Schüler aktuell 25,20 Euro pro Jahr und für Studierende 126,96 Euro pro Jahr. Im Endeffekt kommen vom Ticketpreis des Landesjugendtickets von 365 Euro effektiv somit nur 339,80 Euro (Schüler) bzw. 238,04 Euro (Studenten) beim KVV an. Für das gesamte Verbundgebiet des KVV würden diese Kosten bzw. Mindereinnahmen nach einer ersten Schätzung des KVV bis zu 4,2 Mio. Euro jährlich betragen. Hiervon entfallen ca. 2,0 Mio. Euro auf die Stadt Karlsruhe. Die konkrete Höhe der tatsächlichen Mindereinnahmen hängt insbesondere vom Kundenverhalten ab. Die Kostenschätzung des KVV unterstellt eine gegenüber der ScoolCard gleichbleibende Absatzmenge der Tickets. Eine Absatzsteigerung würde zu einer Verringerung des von der Stadt Karlsruhe zu tragenden Anteils führen. Die genaue Höhe der auszugleichenden Kosten und Mindereinnahmen wird jährlich im Rahmen einer Spitzabrechnung durch den KVV ermittelt. Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils soll im Haushaltsjahr 2023 soll grundsätzlich durch Mehrerträge bzw Wenigeraufwendungen innerhalb des Gesamtergebnishaushaltes sichergestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit entsprechende Mittel umzuschichten. Dies ist aufgrund der Unabweisbarkeit der landesweiten Einführung des Tickets geboten. Zur Finanzierung der Jahre 2024 und 2025 können auch anderweitig nicht verbrauchte Mittel aus dem „Klimaschutzkonzept 2030“ herangezogen werden. Ab dem Haushaltsjahr 2026 hat die Landesregierung in Aussicht gestellt, die entstehenden wirtschaftlichen Nachteile zu 100 % auszugleichen. – 4 – Durch die Änderungen der Schülerbeförderungssatzung könnten Schülerbeförderungskosten eingespart werden. Auch hier hängt die Höhe der Einsparungen maßgeblich vom Verhalten der anspruchsberechtigten Kunden ab. Bei einer vollständigen Umsetzung der unter Punkt 2. dargestellten Maßnahmen wären nach einer groben Schätzung Einsparungen in Höhe von ca. 300 bis 400 TEUR jährlich möglich. 4. Klimaauswirkungen, CO2-Relevanz Durch das landesweit einheitliche Tarifprodukt soll die klimafreundliche Mobilität von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen in Ausbildung gestärkt werden. Das Ticket soll in allen baden-württembergischen Verkehrsverbundgebieten und im BW-Tarif gelten. Wenn Fahrten mit dem landesweiten Jugendticket bei Kindern und Jugendlichen Fahrten mit dem Auto ersetzen (z. B. „Eltern-Taxi“), so hat dies positive Auswirkungen für den Klimaschutz (geringerer CO2-Ausstoss). Die konkreten Auswirkungen hängen jedoch vom Kundenverhalten ab und können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss: 1. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der Einführung des landesweiten Jugendtickets im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) zum 01.03.2023 zu. Diese Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Baden-Baden sowie die Landkreise Karlsruhe und Rastatt der Einführung ebenfalls zustimmen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Laufe des Haushaltsjahres 2023 die haushaltsrechtlichen Beschlüsse zu veranlassen, um die benötigten Mittel in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für den von der Stadt Karlsruhe zu tragenden kommunalen Anteil (30 %) bereitzustellen. 3. Zur teilweisen Gegenfinanzierung der Mehrausgaben beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung mit Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung zum 01.03.2023. Hierbei sollen insbesondere Einsparungen bei der Bezuschussung an weiterführenden Schulen (3 Euro monatlich bzw. 33 Euro jährlich) sowie die Beschränkung der vollständigen Kostentragung durch die Stadt Karlsruhe auf das landesweite Jugendticket geprüft werden.
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Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Einführung des landesweiten Jugendtickets im KVV zum 01.03.2023: Zustimmung der Stadt Karlsruhe als Aufgaben- und Kostenträgerin Vorlage: 2022/0413 Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der Einführung des landesweiten Jugendtickets im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) zum 01.03.2023 zu. Diese Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Baden-Baden sowie die Landkreise Karlsruhe und Rastatt der Einführung ebenfalls zustimmen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Laufe des Haushaltsjahres 2023 die haushaltsrechtli- chen Beschlüsse zu veranlassen, um die benötigten Mittel in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für den von der Stadt Karlsruhe zu tragenden kommunalen Anteil (30 %) bereitzustel- len. 3. Zur teilweisen Gegenfinanzierung der Mehrausgaben beauftragt der Gemeinderat die Ver- waltung mit Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung zum 01.03.2023. Hierbei sollen insbesondere Einsparungen bei der Bezuschussung an weiterführenden Schulen (3 Euro mo- natlich bzw. 33 Euro jährlich) sowie die Beschränkung der vollständigen Kostentragung durch die Stadt Karlsruhe auf das landesweite Jugendticket geprüft werden. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. Juli 2022. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wir freuen uns, dass wir jetzt zu diesem Zeitpunkt diesem landeswei- ten Jugendticket endlich zustimmen können. Damit sind wir dann auch im KVV-Verbund die letzte Gebietskörperschaft, die diesen Schritt macht und sind damit auch sozusagen die – 2 – letztnotwendige Gebietskörperschaft, die sich daran beteiligt. Denn sonst würde es hier über- haupt nicht gelten im Verbund. Für viele Menschen ist es eine lang ersehnte Weiterentwicklung und auch eine Verbesserung im Vergleich zu heute. Denn im Vergleich zu den bestehenden Ticketmodellen wird es für alle Be- rechtigten nach Altersgruppen oder Ausbildungsstatus günstiger, und gleichzeitig erweitert sich auch der Geltungsbereich vom KVV-Verbundgebiet bis auf das ganze Land Baden-Württemberg. Klar ist es für uns ärgerlich, dass die Finanzierung an dieser Stelle kompliziert ist und in Teilen zulasten der Kommune geht. Das ist leider im Koalitionsvertrag nicht besser verankert worden. Da kann man sich jetzt drüber streiten, welche Fraktion, welche Partei am Ende dann eher die Blockadehaltung in sich hatte. Ich glaube, wir waren es nicht. Für das Jahr 2023 bedeutet das natürlich, dass wir eine Umschichtung auch innerhalb des Haus- halts vornehmen, weil dieses Ticket für uns zwischen den Haushalten kommt. Für die Folge- jahre 2024 und 2025 ist aus unserer Sicht aber eine Finanzierung über, Zitat „nicht verbrauchte Mittel aus dem Klimaschutzkonzept“ nicht nachvollziehbar, denn wir können heute noch nicht sagen, welche Mittel überhaupt in diesem Haushalt drinstehen werden, weil der noch nicht be- schlossen ist. Deswegen können wir auch nicht sagen, welche Mittel davon noch nicht ver- braucht sein werden. Zudem, wenn man sich auch die Berechnungsgrundlage in der Vorlage an- schaut, ist es fraglich sozusagen, welcher Klimaschutzeffekt direkt damit dann zu verbinden ist. Die Vorlage geht davon aus, dass einfach die Nutzer*innen von den heutigen Angeboten SchoolCard umswitchen auf ein neues Angebot. Das heißt, ÖPNV-Kund*innen werden zu ÖPNV- Kund*innen. Das ist kein Umstieg vom NEV auf den ÖPNV. Das ist ein Nebeneffekt, der dann wiederum klimaschutzrelevant ist, der dann aber wiederum auch Mehreinnahmen im gesam- ten Verbund erzeugt. Das heißt, hier muss man auf jeden Fall noch einmal eine Überarbeitung der Kostendarstellung für die kommende Doppelhaushaltaufstellung auf sich nehmen. Aus unserer Sicht ist es auf jeden Fall sinnvoll, dann natürlich die Schülerbeförderungssatzung zu ändern, weil es dann nur sinnvoll ist, ein Ticketmodell zu bezuschussen und nicht beide oder irgendwelche Zwischenlösungen und zu prüfen, wer was bekommt und was nicht. An der Stelle würden wir vielleicht noch mit auf den Weg geben, dass bei der Überprüfung der Schülerbeför- derungssatzung auch das Thema der Wohnortabhängigkeit berücksichtigt wird. Das ist nicht mehr so ganz nachvollziehbar, ob jetzt die Entfernung zwischen Wohnort und Schule dann ein Kriterium ist, wenn das Ticket landesweit gilt und wenn es nicht mehr sozusagen nur stadtweit gilt. Das würden wir gerne noch mit aufgeben in die Prüfaufträge, die dort benannt sind. Wir stimmen hier gerne zu. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Das ist eine schöne Sache für die Jugend, für die Schülerin- nen und Schüler, das landesweite Jugendticket, das nächstes Jahr hier etwas mit Zeitverzug kommen soll. Wir werden heute auch zustimmen. Aber ich möchte schon auch ansprechen, dass der Beschluss des Landes natürlich für alle Verbünde und für alle beteiligten Kommunen eine gar nicht so einfache Sache ist, denn für uns als Stadt Karlsruhe bedeutet das 2 Millionen pro Jahr. Wir alle wissen, wie die Haushaltslage ist. Insofern müssen wir schauen, wie es weiter- geht. Aber wir sind auf jeden Fall mit dabei, um einfach auch die Mobilität für die jungen Men- schen in unserem Land zu fördern. Wir sehen jetzt durch das 9-Euro-Ticket, dass viele Jugendli- che das auch nutzen, um jetzt auch Zeiten, die sie durch Corona-Einschränkungen verpasst ha- ben, einfach ein bisschen nachzuholen und natürlich klar, die ganzen Schülerverkehre und alles, was damit zusammenhängt. – 3 – Ich möchte jetzt noch auf die finanzielle Seite zurückkommen. 70 Prozent zahlt das Land, 30 Prozent bleiben als kommunaler Anteil. Es ist zwar beschlossen bis Ende 2025, aber der nächste Doppelhaushalt im Land ist nur für 2023/24. Das heißt, es muss uns schon ein großes Anliegen sein, auch dass wir mit unseren politischen Verantwortlichen im Land sprechen, dass diese Fi- nanzierung auch darüber hinaus gesichert ist, weil ich glaube, wir können uns alle klar sein, wenn dieses Ticket eingeführt ist und sicherlich gut angenommen wird, dann können wir das nicht mehr so einfach abschaffen. Dann müssen wir wirklich deswegen schauen, dass es von der finanziellen Belastung auch für die Kommunen in den nächsten Jahren möglichst noch ein bisschen weniger wird und seitens des Landes dann doch mehr bezahlt wird. Es heißt ja auch landesweites Jugendticket. Vor allem macht auch ein solches keinen Sinn, wenn einzelne Ver- bünde nicht mitmachen, sondern da muss schon das ganze Land dabei sein und dazu stehen wir heute und stimmen als CDU-Fraktion zu. Stadtrat Hermanns (SPD): Die SPD wird dem zustimmen. Uns freut es sehr, dass unserer Posi- tion seit Jahren in den Ausschüssen und auch in den Aufsichtsräten jetzt die Landesregierung folgt, nämlich die Jugend in der Mobilität finanziell so zu unterstützen, dass es günstiger wird. Was wir sehr gut finden bei dieser Intention mit 365 Euro, dass hier natürlich auch eine Verän- derung stattfindet in der Erziehung, wie man sich in der Mobilität verhalten kann. In meiner Ge- neration war das Mofa und das Auto sozusagen der Inbegriff der Freiheit, und man hat darauf- hin gearbeitet, ich zumindest beim Führerschein, um ein Auto kaufen zu können. Heute hat die Jugend mit sehr kostengünstigen Rahmenbedingungen die Möglichkeiten, ganz Baden-Würt- temberg zu erleben, in Clubs, Diskotheken, Kultureinrichtungen, Natur etc. alles erleben zu kön- nen. Ich glaube, das ist auch ein unglaublicher Mehrwert für den Zusammenhalt in Baden-Würt- temberg und für die Jugend als solches. Was nicht sein kann, ist, dass derjenige, der das Menü bestellt, nicht bezahlt. Herr Kollege Löff- ler, da muss ich Ihnen ganz klar widersprechen. Ich finde das schon ein bisschen, wie soll ich das formulieren, also ich meine, wenn ich den Ministerpräsidenten stelle, die stärkste Fraktion bin und Klimawandel und Mobilitätswandel als eine der großen Position der GRÜNEN dasteht und es dann sozusagen auf billige Rahmenbedingungen hinausläuft, dass man sich in den Koalitions- verhandlungen nicht durchsetzen konnte, muss ich sagen, da erwarten wir mehr. Ich glaube, für uns alle in der Gesellschaft ist es ein ganz wichtiges Element, dass wir nämlich die Kommunen in der Mobilität entlasten. Es kann nicht sein, dass wir über Mobilität und Klimawandel und CO 2 -Einsparungen reden, aber die Kommunen nicht dementsprechend entlastet werden. Des- wegen begrüßen wir auch sehr stark, dass unser Oberbürgermeister sich auch im Städtetag ein- setzt, dass hier eine Gesamtlösung von der Bundes- und der Landesseite erfolgt, dass die Mobi- lität günstiger wird für die Kommunen. Denn nur so kann der Klimawandel und die moderne Mobilität erfolgreich umgesetzt werden. Wir halten das Ticket für sehr erfolgreich, aber es muss für die Kommunen kostenneutral sein. Stadtrat Jooß (FDP): Natürlich muss das kostenneutral sein. Aber ich denke, im Moment müs- sen wir doch sagen, das ist eine tolle Geschichte, für die Kofinanzierung von anderer Seite her sind wir dankbar. Das haben wir in der Vergangenheit immer angenommen, waren froh, dass die Kofinanzierung steht. Aber es ist nicht allein unsere Aufgabe, von der Stadt Karlsruhe, da ab- solut immer einzuspringen. Das hatten wir schon bei den letzten Sitzungen, dass alles auf die Stadt abgewälzt wird oder viele Sachen auf die Stadt abgewälzt werden im Rahmen der Haus- haltsplanung. Wenn wir schauen, wie das weitergeht, die Frau Bettina Meier-Augenstein hat es – 4 – schon deutlich klargemacht, das brauche ich nicht noch mal ausführen. Wir stimmen der Sache aber trotzdem zu, auch aus Rücksicht für unsere Schüler, für diesen Schülerverkehr, dass wir wesentlich mehr wieder von der Straße runterkriegen und die öffentlichen Verkehrsmittel wahrnehmen. Stadtrat Schnell (AfD): Sicherlich eine tolle Sache für Jugendliche. Mein Gott, was hätte ich ge- geben, wenn es in meiner Jugend so ein Ticket gegeben hätte und den heute in Baden-Würt- temberg in weiten Teilen vorhandenen dichten Taktverkehr, auch in den späten Abendstunden, das einem auch ohne Führerschein und motorisiertem Untersatz oder dicken Geldbeutel er- möglicht, mobil zu sein. Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass vor lauter Rumreiserei dann mein Abiturzeugnis womöglich etwas schlechter ausgefallen wäre, aber ich muss doch etwas Wasser in den Wein dieser jugendlichen Mobilität gießen. Das geplante Ticket unterbietet preislich die bereits stark subventionierte SchoolCard im KVV, für die demnächst 520 Euro aus- gelobt werden, mit seinen 365 Euro um 30 Prozent, was für Karlsruhe eine weitere große Belas- tung von zusätzlich 2 Millionen pro Jahr bedeutet. Beim Defizit der VBK inklusive U-Strab von an die 100 Millionen pro Jahr sind wir hier jedoch bereits an einer Schmerzgrenze bei den Kosten des ÖPNV angelangt, die wir guten Gewissens eigentlich nicht überschreiten dürften. Im Hinblick auf die Tatsache, dass wir mit Einsparungen beim sogenannten Klimaschutz, mit dem wir das Weltklima nicht ansatzweise retten und für den wir in Summe rund 90 Millionen sinn- und wirkungslos verblasen und ich im Moment die AfD allein hier im Gemeinderat ver- trete, werde ich für die Vorlage stimmen, aber erzählen Sie es meinen Fraktionskollegen nicht weiter. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Wenig überraschend stimmen wir auch der Vorlage zu. Ich glaube, das 365-Euro-Ticket, jetzt sind die im Fall für Jugendliche in Ausbildung, ist ein sinnvol- ler Beitrag dazu, dass wir nicht nur klimafreundlichen Umstieg schaffen, aber ich glaube, vor al- lem eine soziale Teilhabe sicherstellen. Ich glaube, das ist hier der Hauptfokus und auch dann langfristig zeigen können, dass der ÖPNV attraktiv ist und dass wir auch vielleicht wegkommen davon, dass das Auto bei vielen immer noch als Statussymbol gilt, was man am Ende haben muss. Ein bisschen Wasser in den Wein muss ich schon gießen, dass ich es sehr spannend finde, wie plötzlich der gesamte Gemeinderat es begrüßt, wenn Preise im ÖPNV günstiger werden und dass es auch ein Beitrag dazu ist, dass Menschen das nutzen. Ich kann mich an vielen Diskussio- nen der letzten zwei Jahre erinnern, wo es dann darum ging, dass der Preis überhaupt keine Komponente spielt oder bis hin zur Aussage, dass es überhaupt keine Komponente spielt in ÖPNV und dass diese Aussage jetzt, da Ländermittel fließen, plötzlich nicht mehr so präsent ist. Das hinzunehmen, ist bedenklich aus meiner Sicht. Wir sollten trotz aller Diskussion über Finan- zierung natürlich schon sagen, dass der Preis am Ende eine Variante ist, die wichtig ist für die Attraktivität des ÖPNV. Das ist gut, dass das Land hier einen Zuschuss macht. Leider macht es das wie bei vielen anderen Bereichen auch, dass sie nur einen Teilzuschuss gibt, dann immer mehr Aufgaben der Kommune auflastet hinsichtlich unserer Finanzen. Aber prinzipiell bleibt es ein wichtiges Thema. Es bleibt ein richtiger Beschluss, den wir hier finden und dann hoffen wir auch, dass nicht nur diejenigen es nutzen, die es heute schon nutzen, sondern auch viele Ju- gendliche das in Anspruch nehmen, um dann ein sehr guter Teilhaber an der Gesellschaft zu ha- ben. – 5 – Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Wie sagte unser Ministerpräsident Kretschmann beim Städtetag: Man kann nur ausgeben, was man hat. Da hat er Recht. Er gibt aus, was er hat und sagt, ihr zahlt den Rest. Ich jammere, wie alle anderen auch, und ich tue es auch zu Recht. Ich glaube wirklich, dass wir immer wieder Gelder aufgelastet kriegen, die wir eigentlich nicht zu verant- worten haben. Wir kriegen zum Beispiel mit dem 9-Euro-Ticket auch eine Menge Geld aufgelas- tet, was wir nicht verursacht haben. Deswegen an der Stelle eine tolle Sache, aber diese Zusatz- kosten können wir glücklicherweise abfedern. Was 2026 ist, ob dann die Kosten tatsächlich übernommen werden, das wissen wir heute noch überhaupt nicht. Das Land sagt, die Einnah- men schrumpfen, oder wir werden wahrscheinlich langfristig drauf sitzen bleiben. Deswegen, wir finden es eine tolle Sache, eine soziale Sache. Nicht für den Klimawandel, aber für eine soziale Sache finden wir das sehr gut. Finanziell heulen wir mit allen anderen mit. Der Vorsitzende: Ich möchte noch ergänzen, dass ich glaube, Herr Stadtrat Löffler, man kann in Koalitionsverträgen manches etwas unglücklich formulieren, aber man muss anschließend in Koalitionen dann das, was im Koalitionsvertrag ist, vernünftig umsetzen. Manchmal wird es auch nicht umgesetzt, weil man sich dann im Nachhinein doch nicht mehr so einig ist. Insofern ist es schon ungewöhnlich, vor allem da wir das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung ha- ben, dass man dann auch noch unter einer gesetzlichen Schwelle einen Weg sucht und den auch findet, dass im Grunde keiner sich am Ende so ganz entziehen kann, aber das Konnexitäts- prinzip trotzdem nicht greift. Das ist schon ein bisschen ein unfreundlicher Akt gegenüber in dem Fall den Kommunen. Das Zweite, was schwierig ist, ist, dass der Verkehrsminister, ich glaube, im vorletzten Dezem- ber angekündigt, dass das dann im darauffolgenden September laufen soll. Vorher war aber gar nicht das Ausmaß der Komplexität klar. Es hatte auch keiner mit den entsprechenden Fachleu- ten der kommunalen Seite und der Verkehrsverbände gesprochen. Das geht in Stuttgart relativ schnell, alles unkompliziert umzusetzen. Wir alle entlang der Grenzen, sowohl nach Bayern hin als auch nach Rheinland-Pfalz hin, haben aber unsere großen Probleme damit, weil es dort viele Studierendentickets gibt, in denen der Verkehrsverbundbeitrag schon drin ist. Diese Studieren- dentickets haben Menschen, die in Baden-Württemberg leben und in der Südpfalz studieren, in der Südpfalz leben und möglicherweise in Baden-Württemberg studieren oder jeweils beides auf einer Seite machen. Da aber diese Leistungen zunächst nur für in Baden-Württemberg ge- meldete Personen gedacht waren, gab es hier ganz viele offene Fragen, wie denn diese Systeme übereinandergelegt werden. Die anfängliche schlichte Aussage, dann gibt es eben mehrere sol- cher Tickets, die für dieselbe Gruppe da sind, das kann auch nicht die Lösung sein. Deswegen erhalte ich meine Kritik aufrecht, dass wir als Kommunen finanziell ein bisschen vor- geführt werden, betrifft nicht alle. Es gibt auch Landkreise, die sich besser stellen. Ich sehe nach wie vor Schwierigkeiten für bestimmte Anschlussumsetzungen. Wir müssen auch erkennen, dass es nicht nur um die Differenz geht zu unseren SchoolCard-Preisen bisher, sondern weil es ein landesweites Ticket ist, bezahlen auch Menschen aus anderen Verkehrsverbünden, wenn sie jetzt im Rahmen des ÖPNV, und ÖPNV fängt ja schon beim Interregio an, dann durch unser Gebiet fahren, dass die eben letztlich sich auch nicht mehr zusätzlich finanziell engagieren müs- sen. Das macht gerade den Reiz des landesweiten Tickets aus. Aber da kommen dann auch noch Mindereinnahmen natürlich auf alle zu, und ob das über die Verrechnung über den BW- Tarif am Ende aufgefangen werden kann, ist für mich auch noch relativ unklar. – 6 – Wenn jetzt dadurch sehr viel mehr Leute fahren, die ansonsten mit dem Auto gefahren wären, wäre es ein toller Beitrag zum Klimaschutz. Wir erleben es im Moment beim 9-Euro-Ticket, dass da, wo der ÖPNV schon sehr stark verankert ist, nämlich bei uns zum Beispiel, im beruflichen Alltag nicht besonders viel mehr passiert durch das 9-Euro-Ticket, sondern vor allem an Freizeit- fahrten, die zusätzlich gemacht werden und von denen ich persönlich nicht weiß, ob sie statt- dessen sonst mit dem Auto gemacht würden oder ob man jetzt nicht einfach die Chance nutzt, es mal so zu machen und auch mal irgendwo hinzufahren, wo man vielleicht sonst nicht hinge- fahren wird. Also, es kann am Ende auch sein, dass es bei uns vor Ort zu gar nicht so furchtbar viel mehr Tickets führt, die verkauft werden, sondern wir nur einfach uns mit den geringeren Einnahmen rumschlagen müssen. Sollte es am Ende zu mehr Tickets führen, mag sich das Ganze am Ende besser ausgleichen. Das müssen wir jetzt abwarten. Wir sollten es auch gut beobach- ten, denn ich bin noch nicht davon überzeugt, ob es am Ende das Land in ein Gesetz packt. Wenn es in einem Gesetz wäre, wäre auch die Konnexität wieder gültig. Das ist die Ankündigung im Moment und ich nehme aber auch Ihren Vorschlag auf, dass wir das Ganze dann bei den Haushaltsberatungen natürlich noch einmal diskutieren und dann auch noch einmal die Gegenfinanzierung miteinander diskutieren. Sie haben auch bei der Haushalts- verabschiedung jederzeit die Möglichkeiten, solche Finanzierungen auch noch als Mehrheit in- frage zu stellen. Mir ist auch noch mal ganz wichtig, die Landespolitik redet von landesweitem Jugendticket und nicht von 365-Euro-Ticket, denn es ist jedem klar, dass man das auf dem Level vielleicht zwei Jahre durchhält, aber dann werden die steigenden Kosten dazu führen, dass es voraussichtlich nicht bei 365 Euro bleiben kann, es sei denn, das Land springt dann in die dann noch weiter steigenden Defizite ein. Da sehe ich im Moment aber auch keine so ganz große Möglichkeit. Ich will nicht sagen Bereitschaft, Bereitschaft ist, glaube ich, da, aber nicht vielleicht die Möglich- keit. Das vielleicht noch zur Erläuterung. Dann steigen wir in die Abstimmung ein, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist einstimmige Zu- stimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. August 2022