Freibad Wolfartsweier, Zuschuss für Sanierungen: Aufhebung des Sperrvermerks
| Vorlage: | 2022/0408 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.04.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Bäderbetriebe |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage – Offenlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0408 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BB Freibad Wolfartsweier, Zuschuss für Sanierungen: Aufhebung des Sperrvermerks Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bäderausschuss 28.04.2022 2 x Einstimmig zugestimmt Offenlage Gemeinderat 03.05.2022 / 04.05.2022 1 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Bäderausschuss stimmt unter dem Vorbehalt der Aufhebung des Sperrvermerks durch den Gemeinderat dem Zuschuss von 25.000 Euro an den Förderverein Freibad Wolfartsweier e.V. zur Ausführung dringender Instandsetzungen zu. Der Gemeinderat genehmigt die Aufhebung des Sperrvermerks über 25.000 Euro (Haushaltsjahr 2022) bei PSP-Element 1.520.42.40.01.05 / Plankonto 43000000 zur Finanzierung dringender Reparaturen und Instandsetzungen für das Freibad Wolfartsweier. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 25.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Anfang 2000 entschied der damalige Gemeinderat das Freibad Wolfartsweier zu schließen und zuschussfrei an den "Förderverein Freibad Wolfartsweier e.V." zu überlassen. Dementsprechend wurde am 11. Mai 2002 eine Vereinbarung über die Überlassung des Freibads Wolfartsweier zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Förderverein "Freibad Wolfartsweier e.V." geschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung liegt die Bauunterhaltung, Instandsetzung und gegebenenfalls die Erneuerung sämtlicher mit dem Objekt verbundenen Einrichtungen sowie der technischen Anlagen beim Förderverein "Freibad Wolfartsweier e.V." Seit 2011 erhält der Förderverein einen städtischen Zuschuss. Dieser Zuschuss richtet sich nach den Einnahmen des Vereins, d.h. dass jeder eingenommene Euro bis maximal 25.000 Euro von der Stadt verdoppelt wird. Darüber hinaus werden alle notwendigen Reparaturen und Instandhaltungen des Fördervereins aus Rücklagen (maßgeblich generiert durch Eintrittsgelder und Mieteinnahmen) sowie privaten Spenden finanziert. Ausnahmen stellen die städtischen Investitionszuschüsse im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 50.000 Euro für den Neuerwerb der defekten Elektrolyseanlage und in 2019 in Höhe von 30.000 Euro (hälftig im Sinne des Doppeleuros) für die Sanierung des Kinderplanschbeckens dar. Bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat den Antrag der Fraktionen genehmigt, weitere 25.000 Euro / Jahr für Reparaturen und Instandhaltungen des Freibads Wolfartsweier „Wölfle“ mit Sperrvermerk in den Haushalt einzustellen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind aus dem vorhandenen Bäderetat im Ergebnishaushalt der städtischen Bäder bei den Bauunterhaltungsmitteln zu decken, sollte ein erheblicher Reparatur- bzw. Instandhaltungs- bedarf vom Förderverein für das Freibad Wolfartsweier nachgewiesen werden. Sollte die Aufhebung des Sperrvermerks nicht erforderlich sein, verbleibt der Betrag im Bäderbudget und wird für Bauunterhaltungsmaßnahmen der städtischen Bäder verwendet. Seit der letzten großen Sanierung des Planschbeckens, ging Mitte der vergangenen Saison die Steuerung der Pumpenanlage irreparabel kaputt. Bis zum Ende der vergangenen Saison wurden deshalb behelfsmäßige Überbrückungen installiert. In den vergangenen Jahren hat der Förderverein neben den Kosten für regelmäßige Wartungen und kleinere Reparaturen (ca. 10.000/Jahr) mit Eigenmitteln außergewöhnliche Instandsetzungen wie folgt finanziert: Jahr Gewerke Eigenmittel FöV / Jahr 2018 Ertüchtigung Fugen Treppe MZB, neue Edelstahlabdeckungen der Frischwassereinläufe, neues Steuergerät Elyse, Ertüchtigung Säurewarnanlage 38.000 Euro 2019 Sanierung Planschbecken (Zuschuss Stadt K‘he: 30.000 Euro) 65.000 Euro 2020 1.Coronasaison Austausch Filtermaterial Planschbecken 2.500 Euro 2021 2.Coronasaison Erneuerung der Fliesen des Beckenumgangs 28.000 Euro Summe 133.500 Euro – 3 – Nun stehen für 2022, neben der Steuerung der Pumpenanlage, folgende unvermeidbare und lange zurückgestellte außerordentliche Maßnahmen an: Gewerk Kostenvoranschlag (brutto gerundet) Erneuerung Schaltanlage Planschbecken Fa. Jordan, Angebot vom 18.08.2021 rd. 29.000 Euro Austausch zweier funktionsunfähiger Bauteile der Elektrolyseanlage Fa. Prominent, Angebot vom 22.12.2021 rd. 4.300 Euro Erneuerung Flockungsanlage Planschbecken und Mehrzweckbecken Fa. Jordan, Angebot vom 18.08.2021 rd. 2.400 Euro Sanierung von zwei Durchschreitebecken Fa. Horack, Angebot vom 17.02.2022 rd. 14.000 Euro Summe ca. 49.700 Euro/brutto Darüber hinaus wurden für die Jahre 2022/2023 in Zusammenarbeit mit den Bäderbetrieben Drittmittel gemäß der Förderrichtlinie im Rahmen der Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie 2) bei der „Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH , Geschäftsbereich Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)“ zum Austausch von 6 nicht regelbaren Umwälzpumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen beantragt. Mit der Umsetzung dieser im Sinne des Klimaschutzes wünschenswerten Maßnahme könnte der Stromverbrauch nach Berechnungen des Pumpen Herstellers um ca. 44% gesenkt werden. Eigenmittel des Fördervereines aus Rücklagen in Höhe von 40.000 Euro werden hierfür eingebracht. Bei der Begehung am 28.02.2022 mit der Vorsitzenden des Fördervereins und Mitarbeitenden der Bäderbetriebe, Abt. Bau und Technik, wurde die Dringlichkeit der anstehenden Maßnahmen bestätigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt gegen Nachweis der entstandenen Kosten bis zum Betrag der genehmigten 25.000 Euro. Die übersteigenden Kosten werden vom Förderverein aus Eigenmitteln finanziert bzw. zwischenfinanziert. Das Vorgehen ist mit dem Förderverein einvernehmlich abgestimmt. Eine Aufhebung des Sperrvermerks wird daher beantragt. Beschluss: 1. Der Bäderausschuss stimmt unter dem Vorbehalt der Aufhebung des Sperrvermerks durch den Gemeinderat dem Zuschuss von 25.000 Euro an den Förderverein Freibad Wolfartsweier e.V. zur Ausführung dringender Instandsetzungen zu. 2. Der Gemeinderar genehmigt die Aufhebung des Sperrvermerks über 25.000 Euro (Haushaltsjahr 2022) bei PSP-Element 1.520.42.40.01.05 / Plankonto 43000000 zur Finanzierung dringender Reparaturen und Instandsetzungen.