Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei AVG, VBK, SWK und KVVH
| Vorlage: | 2022/0405/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 20.07.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.07.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungs-/Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 19.06.2022 Vorlage Nr.: 2022/0405/1 Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei AVG, VBK, SWK und KVVH Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2022 19.1.1 x Der Gemeinderat möge beschließen: Änderungen: 1. Der Gemeinderat schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH vor, die folgende Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 50 %, Geschäftsführung 50 %. 2. Der Gemeinderat schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 50 %, Geschäftsführung 50 %. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung bzw. schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH vor, folgende Zielgrößen , bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 50 %, Geschäftsführung 50 %. Ergänzung: Um die Zielgröße von 50 % für die jeweiligen Geschäftsführungen zu erreichen, sollen Stellen nach Auslaufen von derzeitigen Verträgen mit Frauen – wenn möglich intern – nachbesetzt werden. Begründung: Paragraph 2 des 3. Artikels des Grundgesetzes besagt, dass Frauen und Männer gleichberechtigt werden müssen. Von einer Gleichberechtigung sind wir heute leider in vielen gesellschaftlichen Bereichen noch weit entfernt. In der Arbeitswelt sind Frauen einer großen Ungleichheit ausgesetzt. Gerade auf dem Weg zu Führungspositionen gibt es unzählige Barrieren für Frauen – und dass, obwohl Frauen noch nie so gut ausgebildet und kompetent waren wie heute. Die Gründe dafür, weshalb Frauen in Führungspositionen und -gremien unterrepräsentiert sind, sind vielfältig. Häufig schreckt ein Teil der Frauen davor zurück, in eine Führungsposition aufzusteigen oder einen mehrfachen Karrieresprung zu machen. Einige fürchten zum Beispiel, dass Sie als Minderheit einem vielfach höheren Erwartungsdruck ausgesetzt sind als Männer und, dass sie als Minderheit in einer Männerdomäne zum Teil gegen überkommene eingeschliffene “männliche” Rituale kämpfen müssen. In vielen gesellschaftlichen Bereichen helfen Quoten, Frauen zu ermutigen und zu fördern und tragen somit dazu bei, die gläsernen Decken endlich sprengen zu lassen, so dass sich mehr Frauen trauen in Führungspositionen zu arbeiten. – 2 – Auch in den städtischen Gesellschaften sind Frauen in Führungspositionen und -gremien stark unterrepräsentiert, wie der jährliche Bericht über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungspositionen bei den städtischen Gesellschaften verdeutlicht. Auch dass sich trotz der Umsetzung des Rahmenkonzepts zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe bisher nicht viel geändert hat, zeigt, dass nur durch die Definierung anspruchsvollerer Zielgrößen das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungsgremien erreicht werden kann. Die Zielsetzung muss sein, dass bis 2027 50 % Frauen sowohl in der Geschäftsführung als auch im Aufsichtsrat vertreten sein sollen. Die mit der Beschlussvorlage der Verwaltung festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Aufsichtsräten der SWK, AVG und VBK sind kein Fortschritt hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungsgremien der städtischen Gesellschaften – sie sind teilweise sogar ein Rückschritt. Wir als Stadt Karlsruhe müssen aber vorangehen, was die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen angeht, und dass in allen Bereichen – auch in den städtischen Gesellschaften. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle
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Stellungnahme zum Änderungs-/Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0405/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei AVG, VBK, SWK und KVVH Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.07.2022 19.1.1 x Kurzfassung Quote für die Aufsichtsräte der genannten Gesellschaften: Die Verwaltung wäre damit einverstanden, dass der Gemeinderat beschließt, die jeweiligen Gesellschafterversammlungen zu ermächtigen beziehungsweise den Gesellschafterversammlungen vorzuschlagen, die Zielgröße für die Aufsichtsräte bis 30.06.2027 auf 50 % festzusetzen. Die Fraktionen müssten folgerichtig bei der Bestellung von neuen Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten darauf achten, dass die festgesetzte Quote eingehalten wird, auch unter Beachtung des Anteils der nach dem Drittelbeteiligungsgesetz bzw. MitbestG gewählten Arbeitnehmer-Vertreter*innen, auf die die Stadt keinen Einfluss hat. Quote für die Geschäftsführungen der genannten Gesellschaften: Für die Geschäftsführungen rät die Verwaltung ab, die Zielgrößen auf 50 % festzusetzen. Ein festgesetzter Zwang, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Geschäftsführer gehen muss, ist nicht wünschenswert. Sollte doch ein Posten innerhalb der Geltungsdauer der Zielgrößen frei werden, sind auch hier die Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte gefragt, die am Auswahlprozess für neue Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer beteiligt sind. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit SWK, VBK, AVG
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